

Wolfgang Seel
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Was Du unter "modernen" Brünierungen meinst, werden wohl Metallfärbungen sein. Probiere es an einer kleinen, rückseitigen Stelle aus. Meine Erfahrungen habe ich mit den traditionellen Heiß- und Streichbrünierungen gemacht.
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Essigsäure, DANCLORIX usw. drauf. Kurzum: Alle Säuren lassen die Brünierung verschwinden. Hinterher gut abwaschen, evtl. neutralisieren, sonst rostet es.
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Na ja, wenn die staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger für den anderweitigen Nachweis von Unteren Waffenbehörden erteilt wird und nicht von der Aufsichtsbehörde, dann wundert's mich nicht.
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Auf CO2air gab's mal dazu einen Diskussionsfaden: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=22024&pageNo=1
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Hobby ? Ich dachte, die Privilegierung durch die Rote WBK sei der planmäßige und zielgerichtete Aufbau einer kulturhistorischen Waffensammlung? Zumindest hat's der Gesetzgeber sich so gedacht und die Rechtsprechung hat es so bestätigt.
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Es ist natürlich einfacher, den Antragsteller zu fragen, ob er genug Knete zum Waffensammeln hat, als das waffengeschichtliche + waffentechnische Fachgespräch mit ihm zu führen. Dazu wäre Wissen (des Sachbearbeiters) nötig. Ob das in den über 500 unteren Waffenbehörden vorhanden ist ?
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Wenn der klagende Antragsteller ungeschickt argumentiert und von einem nur mäßig talentierten Fachanwalt vertreten wird, dann allerdings geht's in die Hose. Der genannte "Berufsjäger" ist ein Beispiel dafür.
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Den Unterschied zwischen der Entscheidung eines OVG und eines VG mögen hier andere erklären. Zur Erläuterung der von mir zitierten Entscheidung des OVG Koblenz: Kläger war der sogenannte Berufsjäger oder auch "byf" genannt, weil er als Mauser-Sammler in der Verhandlung nicht die Bedeutung dieses Kürzels byf erklären konnte. Da lag bei ihm der Hase im Pfeffer. Er hatte wissensmäßig nichts drauf. Dass er als Messi in einem abbruchreifen Haus "wohnte", war zwar vom Gerichtssachverständigen erkannt und genannt worden - ein Steigbügel für seinen Anwalt, der dem SV Befangenheit unterschieben wollte, aber vom Gericht nicht für ausschlaggebend erachtet wurde.
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Wenn der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde ein Urteil auslegen will, dann sollte er darüber nachdenken, ob seine Sicht der Dinge gerichtsfest ist.
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Die Sammlerbefähigung gemäß Urteil des OVG Koblenz vom 25.3.2004, Az. 12 A 1189/03.OVG stellt aber nicht auf die Finanzierbarkeit der beabsichtigten Waffensammlung ab: Das Vorliegen der persönlichen Sammlerbefähigung ist insbesondere nach der Motivation, der technik- und kulturgeschichtlichen Kenntnisse und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen.
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Nee, ich dachte an 1888 + die Ahlwarth-Affäre.
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Nein, das geht nicht! Weil: Geschichte wiederholt sich nicht !
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Dabei gilt es zu bedenken: a) Eine Behörde kann nicht eine Waffe beschießen lassen (+ dafür Geld ausgeben) und hoffen, mit der beschossenen Waffe Geld zu verdienen. Für den Beschuß stehen definitiv keine Finanzmittel zur Verfügung. b) Verkauft die Behörde Waffen, dann muß sie für die Gewährleistung gerade stehen. Das kann teuer werden, wenn die Waffe verdeckte Mängel aufweist + der Käufer sein Geld zurück will oder sogar Schadensersatz fordert. Soviel pflichtgemäßes Handeln dürft ihr von der Waffenbehörde schon erwarten
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Man sollte vermuten, dass die Wahrheit im Zuwachs an Aufgaben für die Waffenbehörden liegt: Nationales Waffenregister, Miese Angaben in den WBK's, schwieriger gewordene Erlaubniserteilung für Sportschützen, Regelüberprüfung von Schießstätten, Aufbewahrungskontrolle, Plötzliche Zuständigkeit für den privaten Bereich des Sprengstoffgesetzes, politischer Druck von oben, weil man dort kein Rezept hat (außer Gesetzesverschärfungen), wie man das Gewaltpotential des Menschen in friedliche Bahnen lenken kann, die öffentliche Meinung, die Wandlung des Schützeninteresses in Richtung der Waffen, die nach altem WaffG tabu waren, Schiss vor dem nächsten Amok-Lauf etc.
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Das heißt in der Realität, der Kampfmittelräumdienst klappert die unteren Waffenbehörden im ganzen Land ab und sammelt die Kracher ein ? Dürfte ein unglaublicher Verwaltungsaufwand sein, denn bei jeder Übergabe muß die vorhandene Vernichtungs-Liste mit den übergebenen Waffen-Seriennummern abgeglichen werden. Dann der Gefahrguttransport, denn in der Vernichtungsmasse befindet sich ganz sicher ein beachtlicher Munitionsbestand. Dafür sind Steuermittel vorhanden ?
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banal ? Es könnte vieles erklären. Die volle Konzentration auf das G 11 hatte HK in eine existentiell schwierige Situation gebracht.
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Heute eine bemerkenswerte Mitteilung im aktuellen SPIEGEL.
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Doch, die Einheiten stimmen. Eine Fläche wird durch Länge mal Breite definiert mit Zentimetern als Einheit und nicht mit Quadratzentimetern als Längeneinheit.