-
Gesamte Inhalte
4.824 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Elo
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe den (subjektiven) Eindruck, daß der DSB (ggf. der DJV dabei) seit einigen Wochen vermehrt Berichte über Treffen mit politischen Funktionsträgern veröffentlicht: https://www.facebook.com/DeutscherSchuetzenbund/posts/pfbid0deSFWvkiRvRMp7nMjGZ98jGLhwRaFkQXXeT7eLgQqCaLGmR9eKvSf46Rfb9477Htl? Könnte eine Reaktion auf die VDB-Initiativen, insbesondere Briefgenerator und Petition sein, ich frage mich nur, ob das wirklich Ansätze für ein Umdenken oder nur Strohfeuer sind. -
Vielleicht überlegst Du doch mal, ob es angemessen ist, zwei Schützen, die Ihrem toten Kameraden einen letzten Wunsch erfüllen wollen, derart anzugehen. Oder ob es angebracht ist, insbesondere als Außenstehender, die Angemessenheit oder Sinnhaftigkeit dieses Wunsches zu werten ... @PetMan @josa20 Ich hoffe - wie sicherliche die große Mehrheit hier - Ihr könnt etwas im Sinne Eures verstorbenen Kameraden erreichen.
-
Ich würde gerne verstehen, wovon wir hier überhaupt sprechen. Wenn mit 98ern (= regulären Langwaffen?) Kartuschenmunition verschossen werden soll, erfüllt das die Definition von "schießen" nach den Begriffsbestimmungen (Anl. 1) des Waffengesetzes? Für das Schießen außerhalb einer Schießstätte wäre dann eine Schießerlaubnis erforderlich [§ 12 (4) WaffG]. Ausnahme dazu gäbe es für Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, wenn Zustimmung durch den Inhaber des Hausrechts im befriedeten Besitztum. Daneben gibt es ja noch den § 16 WaffG u. a. bezüglich Schießen im Rahmen der Brauchtumspflege. Da gibt es auch die Möglichkeit einer Erlaubnis auf mehrere Jahre. Die Ortspolizeibehörde Quierschied ist wohl eine normale Gemeindeverwaltung (Hausrecht/Zustimmung?), aber keine Waffenbehörde (Schießerlaubnis). Oder sind die Zuständigkeiten im Saarland anders geregelt? Wie gesagt, ich will hier - gerade bei so einem Thema - keine Probleme herbeireden oder aufbauschen, mir geht es nur um das Grundverständnis.
-
Danke, das ist mir leider entgangen.
-
Es scheint, daß hier viel reininterpretiert wird, was so gar nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht. @PetMan Ich habe versucht, da bei einem Bekannten bei unserer Ordnungsbehörde nachzufragen, es ist aber schwierig, da ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts eine belastbare Aussage zu erhalten. Kannst Du sagen, was genau bei welcher konkreten Behörde (der Ort ist egal, aber die exakte Funktion/Bezeichnung wäre interessant) beantragt wurde? Sprechen wir von einer waffenrechtlichen oder emissionsrechtlichen Erlaubnis oder von der einfachen Zustimmung, das Friedhofsgelände in dieser Form zu nutzen? Der Salut soll mit regulären Langwaffen unter Verwendung von Kartuschenmunition erfolgen, wenn ich das richtig verstanden habe? Die Fragen mögen banal klingen, wären aber für die Einschätzung wichtig.
-
Welche Büchsen in welchem Dekozustand dürfen an die Wand?
Elo antwortete auf threeseven's Thema in Waffenrecht
Die Dinger nennen sich Wandvitrine oder Hängevitrine, gibt es zu kaufen: https://www.muellerkaelber.com/wandvitrine-mk-q-140x35-fuer-ein-gewehr/ Befürchte nur, daß das recht teuer werden könnte. Eine Möglichkeit wäre noch Etsy: https://www.etsy.com/de/market/gewehr_vitrine -
Idee - es hält doch sicher ein Kirchenvertreter die Trauerrede/Traueramt. Wenn man von dieser Seite unter Hinweis auf den letzten Willen des Verstorbenen Untersützung bekommen könnte, wäre das doch sicher ein wichtiger Pluspunkt. Vielleicht würde ein Anruf von kirchlicher Seite bei der Ordnungsbehörde (oder direkt bei der Behördenleitung) Eindruck machen. Unabhängig davon - mit einer telefonischen Auskunft würde ich mich nicht (endgültig) abspeisen lassen.
-
Kochöfen aus alten Autofelgen: https://www.reddit.com/r/UkraineWarVideoReport/comments/10wahjk/lithuanian_actor_viaceslavas_mickevicius_has/
-
Eure Chance: Die Preise für so große LED-Panels werden in D ins Bodenlose fallen, wenn die aufgrund des Stromverbrauchs zu verbotenen Gegenständen erklärt werden und nur noch in zertifizierten Waffenräumen gelagert (oder montiert) werden dürfen ...
-
(braucht etwas Ladezeit) https://imginn.com/p/CnF4EvVpAOX/
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kurzer Clip von Rechtsanwalt Christian Teppe (seit 01.01.2023 Verbands-Rechtsanwalt der VDB) auf Youtube: (ca. 1 Min., viel Neues eher nicht) -
WaffVwV (kein Gesetz, soll aber einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen): 36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt.
-
Die Weiterbenutzung bezieht sich aber auf den "bisherigen Besitzer" - das dürfte hier der Vater sein.
-
* edit: Ich lasse es mal stehen, aber tt22 hat das wesentliche schon geschrieben * Habe keine Praktischen Erfahrungen, aber ein möglicher Weg könnte die gemeinschaftliche Aufbewahrung mit Deinem Vater (auch "nur" Jäger oder vielleicht auch Sportschütze?) sein. § 36 (4) WaffG ... Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des ... 1. vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie 2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben. WaffVwV 36.2.14 ... Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. ... Für die gemeinschaftliche Aufbewahrung scheint auf den ersten Blick keine "Stichtagsregelung" vorgesehen. Die Frage ist halt, wie die Behörde das sieht und ob Du das Problem dadurch nicht nur zeitlich verlagerst und irgendwann doch einen eigenen Schrank anschaffen mußt. Es meldet sich sicherlich noch jemand mit konkreten Erfahrungen zur gemeinschaftlichen Aufbewahrung.
-
Der Titel des Fadens ist ja Kleinkaliber und laut Eingangspost geht es um .22 lr / .22 lfB. Wenn nun das Beispiel Bau- und Fallenjagd herangezogen wird, kann man nicht nur die mögliche Anzahl von Patronen betrachten, sondern muß insgesamt schauen, ob das so zulässig ist. Der Buchstabe d) sagt dazu: Verboten ist ... auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt; Ich lese das für mich so, daß auch bei der Bau- und Fallenjagd die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule betragen muß. Hat da vielleicht jemand einen Kommentar zur Verfügung? Grundsätzlich habe ich Zweifel, daß eine KW im .22 lfB das leisten kann. Weiter wäre es auch sinnvoll, in das jeweilige Landesjagdgesetz zu schauen, ob es da eine Spezialregelung für Bau- und Fallenjagd gibt. In BaWü z. B. heißt das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und dort gibt es Abweichnungen: § 31 Sachliche Verbote (1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung, 7. d) auf Wildtiere mit Pistolen oder Revolvern zu schießen; ausgenommen ist die Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, sowie die Bau- und Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt, Hab nun noch mal grundsätzlich nachgeschlagen, das läuft unter Abweichnungsgesetzgebung und findet sich in Art. 72 GG: (3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: 1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine); Soweit es also nicht Jagdscheine betrifft, ist meine Erinnerung wohl überholt und die Länder dürfen auch geringere Anforderungen formulieren. War mir sicher, ich hätte auf einem LJV-Seminar etwas anderes gehört ... Übrigens reicht auch der Blick in die Landesjagdgesetze ggf. nicht aus, Bayern z. B. hat dazu noch eine Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG). Also - alles ganz einfach, übersichtlich und eindeutig ... oder nicht?
-
Du beziehst Dich auf das sachliche Verbot im BJagdG? Bin gerade am überlegen - die Landesjagdgesetze können nur schärfere Regelungen erlassen, wenn ich mich richtig erinnere, aber nicht die Vorschriften des BJagdG abschwächen? Dann würde das bundesweit gelten und wir können uns den Blick in die Landesjagdgesetze sparen.
-
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (§ 12 WaffG) - vorübergehender Erwerb auf einer Schießstätte? Könnte man nun hinsichtlich Feststellungsbescheid weiter diskutieren ...
-
Bescheid: www.sportwaffenshop.de%2Fshop%2Fdata%2Fdatenblatt_0000043_1.pdf&usg=AOvVaw1nVBKm54QWvu_icDKI7hmP Forum 2021:
-
Ergebnis der Briefgeneratoraktion: Ende am Mittwoch, den 01.02.2023, um 08:00 Uhr. 124.143 Briefe wurden erstellt, jeder der drei Abgeordneten erhält 41.381 Briefe.
-
nochmal VDB-Nachrichten, 02.02.2023: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02022023_neues_treffen_mit_der_spd-waffenrechtsexpertin_carmen_wegge_im_bundestag.html Zitat: Neues Treffen mit der SPD-Waffenrechtsexpertin Carmen Wegge im Bundestag Am Mittwoch, den 25. Januar 2023, traf sich der VDB im Bundestag mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge. Zentrales Thema: Die Waffenrechtsreform. Gemeinsam waren unser Vizepräsident Michael Blendinger und unser Interessenvertreter Peter Braß Ende Januar zu politischen Gesprächen in Berlin. Dabei standen Meetings mit allen drei Regierungsfraktionen auf dem Programm. Als zuständige Berichterstatterin ihrer Partei für das Waffenrecht ist Carmen Wegge eine der wichtigsten Ansprechpartnerinnen unserer Branche im Deutschen Bundestag. Zu Beginn des Gesprächs erläuterte die Abgeordnete, dass der Zeitplan für die mögliche Reform des Waffenrechts aktuell noch nicht feststehe. Gegenwärtig herrschte bei vielen innenpolitischen Vorhaben noch Abstimmungsbedarf in der Bundesregierung. Im Bereich SRS zeigte sich die Abgeordnete überzeugt, dass eine Einigung (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen) kommen werde. Bei Detailfragen und Übergangszeiträumen seien aber, wie bei allen Gesetzen, Verhandlungen möglich. Sie unterstrich, dass die Hürde beim Erwerb Neuanschaffungen reduzieren könnte. Gerade dies sei politisch gewollt. Unser Vizepräsident Michael Blendinger brachte klar zum Ausdruck, dass wir hier außer einer Lähmung der Behörden und zusätzlicher Bürokratie keinen Beitrag zur inneren Sicherheit sehen. Beim Thema Halbautomaten zeigte sich die Abgeordnete sehr interessiert daran, genaue Daten und Zahlen zu erhalten. Hierzu signalisierte der VDB, die Abgeordnete auf dem Laufenden zu halten. Auch weitere Themen, wie MPU und Armbrüste, wurden thematisiert. Als eine der Adressatinnen unserer Aktion „Briefgenerator“ zeigte sich Frau Wegge beeindruckt über die gewaltige Zahl an Briefen. „Für mich ist es wichtig, mit den Menschen im Dialog zu bleiben, denn nur so habe auch ich die Möglichkeit, mir neues Wissen anzueignen, aber auch meinen Standpunkt zu erläutern“, erklärte die Abgeordnete. Sie kündigte an, auf ihrer Website eine Antwort an die Absender zu veröffentlichen. Der VDB dankt Frau Wegge für ihre Zeit und den offenen Dialog, welchen wir in Zukunft gerne fortsetzen werden.
-
VDB-Nachrichten, 02.02.2023: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02022023_treffen_mit_dem_gruenen-waffenrechtsexperten_mdb_marcel_emmerich_.html Zitat: Treffen mit dem Grünen-Waffenrechtsexperten MdB Marcel Emmerich Am 25. Januar 2023 kamen unser Vizepräsident Michael Blendinger und VDB-Interessenvertreter Peter Braß zu einem fachlichen Austausch zum nationalen Waffenrecht mit MdB Marcel Emmerich zusammen. Der Ulmer Bundestagsabgeordnete ist bei Bündnis 90/Die Grünen der zuständige Fachpolitiker für das Waffenrecht. Auch dieses Gespräch drehte sich um die mögliche Reform des Waffenrechts. Gleich zu Beginn unterstrich Herr Emmerich, dass das Kernziel der Grünen die Entwaffnung von Extremisten sei. Aber auch die Regelungen zum Kleinen Waffenschein im Kontext SRS-Waffen seien von großer Bedeutung. Beim Thema Halbautomaten hätten die Grünen noch viele Fragen. Unser Vizepräsident Michael Blendinger hob hervor, dass anstelle der Einschränkungen über den Kleinen Waffenschein eine Prüfung durch den Händler stattfinden könnte, um den Zugang zu Schreckschusswaffen zu erschweren. Das würde eine Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters bedeuten, über welches Waffenbesitzverbote abgefragt werden könnten. Der zeitliche Aufwand zur Erfassung der SRS-Waffen könne Behörden lahmlegen und dafür sorgen, dass wichtigere Aufgaben im Bereich Waffenrecht nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus dürfe es nicht fortlaufend zu Einschränkungen für den Handel kommen. Verbote, wie etwa bei Halbautomaten, sollten nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Datenlage dies rechtfertige. Dies sei nicht der Fall. Legale Schusswaffen seien nicht das Problem. Marcel Emmerich konstatierte hierzu, dass es verstärkte Anstrengungen seitens der Politik und der Behörden beim Thema illegale Waffen geben müsse. Darüber hinaus müsse man über eine Unterstützung des Bundes für lokale Behörden sprechen. Wie wir Herrn Emmerich bereits im Sommer kennenlernen durften, war er sehr aufgeschlossen und interessiert. Seine Reaktion auf den Briefgenerator war „sportlich“. Er könne verstehen, dass eine Waffenrechtsverschärfung auf Unmut bei den Händlern und Besitzern stößt und dies dürfen sie selbstverständlich auch äußern. Wir danken Herrn Emmerich, der sich in einer Sitzungswoche des Bundestages so ausführlich Zeit für den VDB genommen hat, und freuen uns auf den weiteren Austausch. (Gibt im Beitrag auch ein Foto mit einer gelben Postbox mit weißen Umschlägen)
-
Welche Büchsen in welchem Dekozustand dürfen an die Wand?
Elo antwortete auf threeseven's Thema in Waffenrecht
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13 regelt, wie bestimmte Waffen aufzubewahren sind (verschlossenen Behältnis/Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung/ Sicherheitsbehältnis mind. nach Norm ...). Wenn es für die konkrete "Deko-Waffe" keine Vorschrift gibt, diese nicht unter die Waffendefinition fällt - würde ich mir die wohl an die Wand hängen. Am besten aber kein Foto davon auf Facebook posten, weil sonst Hausbesuch drohen könnte ... Deko-Waffe ist natürlich etwas diffus, damit könnte vielleicht eine vorschriftsmäßig unbrauchbar gemachte ehemalige Schußwaffe gemeint sein, aber auch eine Modellwaffe, die niemals Waffe war, früher hätte man wohl auch eine Salutwaffe dazugerechnet. -
Es gibt dazu ja das bekannte Urteil (wurde im Forum wohl schon oft diskutiert) des VG Köln vom 21.02.2019: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2019/20_K_8077_17_Urteil_20190221.html Ich glaube allerdings, daß oft übersehen wird, daß das Gericht hier schon gewisse Rahmenbedingungen angeführt hat: Zitat: ... sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C. X. , die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand. ... dass es sich um ein sehr stabiles Objekt handelt, dass von den Tätern nur mit hoher Gewaltanwendung unter Zuhilfenahme von Werkzeugen geöffnet werden konnte (nachdem die Geldkassette offensichtlich zunächst zum Zwecke des Aufbruchs in die Garage des Klägers verbracht worden war). ... (Zitat Ende) Nun kann man überlegen, ob das nächste Gericht den offen sichtbaren ABUS Schlüsselsafe mit Drehcode als geeignet einstuft ... Muß letztlich ja jeder für sich entscheiden, wie schon gesagt, Diskussion ist nicht neu.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es ist nun offiziell - Faeser tritt in Hessen an. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-spitzenkandidatur-103.html Ziat von tagesschau.de: Landtagswahl in Hessen Faeser kündigt Spitzenkandidatur an Stand: 02.02.2023 18:30 Uhr Bundesinnenministerin Faeser steht als Spitzenkandidatin der SPD für die hessische Landtagswahl am 8. Oktober bereit. Ihr Amt als Innenministerin wolle sie als Kandidatin behalten, schrieb sie an ihre Mitarbeitenden. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, das meine ich nicht. Er hat doch schon fast 3 Mio. Abonnenten auf seinem Youtubekanal - ich glaube nicht, daß ihm ein (sehr kritischer) Beitrag auf Spiegel TV signifikant mehr Nachfrage bringen kann. Und langfristig kann es ihm sogar sein Geschäft gänzlich verderben. Warum also?