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Ich will Deine Auslegung nicht hinterfragen und es ist auch nicht provokativ gemeint - aber willst Du beim deutschen Waffenrecht wirklich dahingehend argumentieren, daß die Regelungen der Logik folgen? Nicht, daß es nicht wünschenswert wäre ...
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Bei den Kleinanzeigen sind wohl schon mal Rollregale zu finden: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/rollregal-registratur-rollbares-archiv-regal/2412391522-84-7038 https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/archivregal-verfahrregal-lagerregal/2387698058-84-4570 Übrigens könnte er mit dem Rollregal den Zugang zu den tiefer gelegenen (Wortspiel) "Geschossen" tarnen ... ?
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Hast Du da mehr Hintergrundinfo, insbesondere hinsichtlich der Nutzung durch die Waffenbehörden? Ist NADIS nur eine Auflistung von Personendaten oder lassen sich daraus auch weitere Erkenntnisse ziehen?
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Mir geht es nur um Fakten oder zumindest Hinweise, aber möglichst von mehreren Seiten, damit das auf einer breiten Basis aufbaut. Wenn man den Gesetzestext liest, ist im Grunde klar, daß das nicht zu den Schlußfolgerungen des Gutachtens paßt. Mich wundert nur, daß ein Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht derartige Fehler machen soll, das wäre doch selbst bei einem "Auftragsgutachten" nicht stimmig?
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Ich hatte das schon mal in dem Faeser-Faden angesprochen, gab aber nur wenig Resonanz. Das Thema ist nicht ganz neu, erscheint mir aber wichtig, deshalb noch ein Versuch. Ich würde das gerne mit entsprechenden Anmerkungen weiterleiten, könnte dazu aber Hilfe durch die Schwarmintelligenz des Forums brauchen. Es gibt hier ja einige Leute mit Ausbildung und/oder Erfahrung im Waffenrecht, es wäre schön, wenn die bitte mal in das verlinkte Gutachten reinschauen könnten und sich so (weitere?) Unrichtigkeiten oder Widersprüche finden würden. @ASE ? @Sachbearbeiter ? ... ? Zum Thema: Webseite B90/Grüne - Bundstagsfraktion: Gutachten zum Waffenrecht Verfassungsfeind*innen entwaffnen https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/verfassungsfeindinnen-entwaffnen Gutachten: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/Gaerditz_Stellungnahme_Regelanfrage.pdf Zitat aus dem Gutachten des Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz vom 18.12.2022 (Hervorhebung meinerseits): ... 4. Fortentwicklungen Abschließend stellt sich nunmehr die Frage, ob sich ggf. verfassungskonforme Verschärfungen der Regelung vornehmen lassen, um diese effektiver zu machen. Eine mögliche Weiterentwicklung zur Effektuierung des Waffenrechts bestünde darin, auch Altfälle umfassend einer nachträglichen Regelüberprüfung zu unterwerfen. Solche nachträglichen Überprüfungen kennt das geltende Recht bislang nicht. § 5 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG führt zu einer verpflichtenden Regelanfrage bei der Beantragung neuer Erlaubnisse. § 5 Abs. 5 Satz 3 WaffG ersetzt dies durch eine Informationspflicht durch die Verfassungsschutzbehörde, falls nachträglich neue Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, es könnten verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, die die Zuverlässigkeit hindern. Was damit nicht geregelt ist, ist eine automatische Überprüfung von den zahlreichen Altfällen, bei denen eine Erlaubnis bereits erteilt wurde, bevor die Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Waffenbehörden in früheren Erlaubnisverfahren nur ausnahmsweise von etwaigen verfassungsfeindlichen Aktivitäten erfahren haben. Eigene wirksame Möglichkeiten, die Verfassungsfeindlichkeit in Altfällen zu überprüfen, haben und hatten die Waffenbehörden nicht. ... (Zitat Ende) Die Frage - gibt es solche "Altfälle" überhaupt? Aus dem aktuellen Gesetzestext: § 4 WaffG (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen ... § 5 WaffG - Zuverlässigkeit (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: ... 4. die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig. ... (Zitat Ende) Das WaffG gilt seit 01. September 2020. Wenn eine darin eine regelmäßige Prüfung mind. nach 3 Jahren vorgeschrieben ist, müßten spätestens am 01. September 2023 alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis überprüft sein. Kennt jemand eine Fundstelle, die das relativiert?
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Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
Elo antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Hier werden doch mehrere Regelungen vermischt? CZM52 könnte z. B. als Händler einen Angestellten den konkreten Auftrag geben, eine Waffe zum Beschußamt zu bringen = § 12 (1) Nr. 3 a) WaffG. walthi könnte von einer schießsportlichen Vereinigung beauftragt werden, eine Vereinswaffe, die zur Reparatur bei CZM52 ist, abzuholen und zum Vereinsschießstand zu bringen = § 12 (1) Nr. 3 b) WaffG. @CZM52 Zustimmung? -
Dem Vernehmen nach soll eine Firma (weiß den Namen nicht mehr, fing glaube ich mit H an?) bereits an einer entsprechenden Lösung mit Widerstandsgard I, biometrischer Sicherung und zeitgesteuerter Öffnung (in Abhängigkeit von den Jagdzeiten) arbeiten. Aufgrund der unterschiedlichen Landesjagdgesetze wird es für jedes Bundesland eine eigenständige Ausführung mit entsprechender Zulassung geben. Wird die Ausgabeeinrichtung auf einer mobilen Ansitzkanzel installiert, ist vor dem Transport in ein anderes Bundesland eine Konformitätsbescheinigung durch einen Sachverständigen und eine Verbringungsgenehmigung erforderlich. Die Kanzel ist zudem mit einem zugelassenen GPS-Tracker auszurüsten.
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Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
Elo antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
@walthi einfach mal als Gedankenspiel etwas anders aufgebaut - wie würdest Du die Frage beurteilen, wenn Du die Themen "Schießens ohne eigene WBK" und die "Befugnis zur Ausübung der Standaufsicht" erst mal getrennt betrachtest? Einerseits - dürfte der TE unter Aufsicht einer anderen Person auf der Schießstatte schießen? Andererseits - dürfte der TE eine andere Person beim Schießen auf der Schießstätte beaufsichtigen ohne selbst zu schießen? (Dabei auch mal an Waffenstörungen u. ä. denken) Die als Einzelperson auf dem Stand schießende Aufsicht ist dann noch mal ein gesonderter Fall. Es gibt auch noch einen weiteren Aspekt - man kann hier diskutieren über Waffensachkunde und Sachkunde für Standaufsicht in Verbindung mit entsprechender Ausbildung und Prüfung, letzteres nach den Qualifizierungsrichtlinien der einzelnen Verbände. Für die tatsächliche Ausübung der Standaufsicht muß aber auch (AWaffV § 10) eine Bestellung/Beauftragung durch den Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte erfolgen. Da können nun Dinge einfließen, die walthi als "Frage des gesunden Menschenverstands" bezeichnet hat. -
Es geht um Betreiber von Youtube-Kanälen mit großer Reichweite. Beiträge zu verfassen ist deren Tagesgeschäft. Die haben den Referentenentwurf thematisiert und insbesondere Briefaktion und Petition unterstützt, daß die im Namen der LWB sprechen, ist mir nicht aufgefallen. Verlink doch mal ein paar Beispiele. Bemerkenswerter Satz. Verbände (welche?) werden "gewählt"? Sind von der Politik "akzeptiert"? "Dürfen" die "EINZIGE Institution der Interessenvertretung" sein? Beleg doch bitte mal mit Quellen (machst Du doch sonst auch?) Hier ein paar Vorschläge: §§ 47 ff GGO? §§ 69 ff GBT?
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Schauen wir mal auf das Beispiel "Briefaktion" der VDB, die dieser ohne Unterstützung der meisten Verbände durchgezogen hat. Zitat aus der Stellungnahme des DSB vom 18.01.2023 15:19: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-steht-fuer-abgestimmte-sachargumente-im-waffenrecht Der DSB teilt die Verärgerung seiner Mitglieder sowie der vielen Schießsportinteressierten in Deutschland über die gegenwärtige Situation zum Thema Waffenrecht. Massenhaft versendete E-Mails oder Briefe, beispielsweise über den VDB-Briefgenerator, hält der DSB jedoch für völlig kontraproduktiv - zumal ohne abgestimmte, fundierte inhaltliche Positionierung. Dies war auch - bis auf den Initiator der Aktion – einstimmige (!) Meinung aller teilnehmenden Verbände beim bereits vermeldeten Treffen in Kassel ... (Zitat Ende) Wie ging es dann weiter? Welcher Verband hat seinen Mitgliedern was empfohlen? War es eine gute Sache, die Youtuber mit großer Reichweite an einen Tisch zu bringen? Wie war das mit der Petition an die FDP?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich würde hier ja lieber über das diskutieren, was grün/rot tatsächlich tut, als über das zu spekulieren, was die FDP möglicherweise tun könnte. Wenn aber die FDP die Richtung ändern wollte, wäre Hamburg doch die absolute Steilvorlage gewesen? Oder hat da jemand irgendwelche belegbare Informationen? Um wieder auf das Thema des Fadens zu kommen: liebes "Schwarmwissen" - bitte schau mal in das verlinkte Gutachten, vielleicht findet Du Unrichtigkeiten oder Widersprüche. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Worauf ich hinaus wollte - gibt es solche "Altfälle" überhaupt? § 4 WaffG (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen ... § 5 WaffG - Zuverlässigkeit (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: ... 4. die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig. ... Das WaffG gilt seit 01. September 2020. Wenn eine darin eine regelmäßige Prüfung mind. nach 3 Jahren vorgeschrieben ist, müßten spätestens am 01. September 2023 alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis überprüft sein. Oder gibts da noch eine Fundstelle, die das relativiert? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
B90/Grüne - Bundstagsfraktion: Gutachten zum Waffenrecht Verfassungsfeind*innen entwaffnen https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/verfassungsfeindinnen-entwaffnen "Gutachten": https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/Gaerditz_Stellungnahme_Regelanfrage.pdf Zitat aus dem Gutachten des Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz vom 18.12.2022 (Hervorhebung meinerseits): 4. Fortentwicklungen Abschließend stellt sich nunmehr die Frage, ob sich ggf. verfassungskonforme Verschärfungen der Regelung vornehmen lassen, um diese effektiver zu machen. Eine mögliche Weiterentwicklung zur Effektuierung des Waffenrechts bestünde darin, auch Altfälle umfassend einer nachträglichen Regelüberprüfung zu unterwerfen. Solche nachträglichen Überprüfungen kennt das geltende Recht bislang nicht. § 5 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG führt zu einer verpflichtenden Regelanfrage bei der Beantragung neuer Erlaubnisse. § 5 Abs. 5 Satz 3 WaffG ersetzt dies durch eine Informationspflicht durch die Verfassungsschutzbehörde, falls nachträglich neue Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, es könnten verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, die die Zuverlässigkeit hindern. Was damit nicht geregelt ist, ist eine automatische Überprüfung von den zahlreichen Altfällen, bei denen eine Erlaubnis bereits erteilt wurde, bevor die Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Waffenbehörden in früheren Erlaubnisverfahren nur ausnahmsweise von etwaigen verfassungsfeindlichen Aktivitäten erfahren haben. Eigene wirksame Möglichkeiten, die Verfassungsfeindlichkeit in Altfällen zu überprüfen, haben und hatten die Waffenbehörden nicht. -
Eine Schätzung auf Basis der Kennzahlen vom BVA könnte so aussehen: Natürliche Personen mit einer Anschrift im Bundesgebiet, welche im Privatbesitz einer Waffe oder eines Waffenteils im Sinne der untenstehenden Kennzahlen zu Waffen/Waffenteilen sind. ca. 943.000 ./. davon Jagdscheininhaber in D. ca. 404.000 (Quelle Statista, 2020/21) verbleiben ca. 539.000 (inkl. Sammler u. ä.) Eventuell läßt sich das weiter runterbrechen, ich weiß aber keine öffentliche Quelle für detailliertere Zahlen. Zur Einordnung: Mitglieder DSB (Quelle Statista, 2022): ca. 1,3 Mio. Mitglieder BDS (Quelle Wikipedia, 2021): ca. 90.000 Nach den Zahlen aus Statista hat der DSB hat zwar in den letzten 20 Jahren ca. 300.000 Mitglieder verloren, bleibt aber in absoluten Zahlen der "Platzhirsch".
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Eine Frage - die ich mir als auch DSB-Mitglied stelle - ist ja wohl, ob wir eine Interessenvertretung außerhalb der Schießsportverbände brauchen? Dazu nun ein paar Schmankel aus einer ganz aktuellen Diskussion in der Gruppe "Schießen ist ein Sport" auf Facebook. https://www.facebook.com/groups/169691159756599/posts/6358889637503356/# Ausgangspost kommt von einem Händler, der dort eine B&T Modell „SPC9" vorstellt und wie folgt beschreibt: Kaliber 9mmLuger, mit einer Lauflänge von 27 cm und mit einem geschlossenen Handschutz, einem Kompensatoro. ä. Mündungsaufsatz, einer ausziehbaren Schulterstütze und einem kurzen, maximal zehn Patronen fassenden Magazin ist von dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach §6 Absatz 1 Nummer 2 und 3 AWaffV nicht erfasst. Dazu nun einige ausgewählte Kommentare: Markus M. Welchen "Sport" übt man mir dieser Waffe aus? Harry P. ... das ist keine Sportwaffe Werner M. Das ist doch keine Sportwaffe Oswald S. ... Gott sei Dank nicht im DSB! Anton F. brauchen wir Sportschützen so etwas??? Oswald S. ... LW nicht im DSB! Dort ist der olympische Sport Oswald S. ... nein! Schiesssport hat was mit den olympischen Disziplinen zu tun und nix mit Ballerei! Josef N. Dies ist keine Waffe für unseren schönen Schießsport und sollte hier nicht mehr auftauchen. Manfred M. Der Prügel ist keine Sportwaffe und hat im Schießsport nichts zu suchen. Welche Disziplin wird mit der Waffe geschossen? Oswald S. für mich hat so eine Waffe nix mit Schießsport zu tun!!!!! Jürgen P. So eine Waffe ist beim DEUTSCHEN SCHÜTZENBUND nicht erlaubt. Das ist keine Sportwaffe. Jürgen P. ... Ich sage nur Falsch. Wer im BDS ist darf soviel Waffen kaufen wie er will. Das ist nicht richtig. Beim DSB darf man nur Sportgeräte "Waffen" kaufen mit denen man auch Wettkämpfe bestreitet. Alles andere wir nicht genemigt. Ich bin über 50 Jahre aktiver Schütze und kenne mich gut aus. Jürgen P. ... 😡Das sind keine SPORTschützen. Beim DSB nicht erwünscht. Da geht es geordnet zu. Pro Disziplin eine Waffe. Beim BDS wollen sie nur ballern. Präzesionsschießen nicht beliebt. Das sind keine Falschinfos. Leider Tatsachen.
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Beschreib doch bitte die Rahmenbedingungen etwas mehr. Geht wohl um Kurzwaffe, wahrscheinlich auch mehr um Präzisions- als Zeitdisziplinen? Macht es einen Unterschied, ob Training oder Wettkampfsituation?
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Glücklicherweise ist es ja jedem freigestellt, sich irgendwo zu engagieren, bei einem Verband Mitglied zu werden, mit Arbeitsleistung, finanziell oder auch nur moralisch zu unterstützen. Genauso soll auch jeder für sich entscheiden, inwieweit man bestimmte Einschätzungen, Ziele, oder Lösungsansätze unterstützt. Oder wie man bisherige Bemühungen und deren Erfolge bewertet. Wer sich von FWR, DSB usw. in der Vergangenheit und auch jetzt gut vertreten fühlt - in Ordnung. ABER bitte zerredet es nicht, wenn jemand mit neuen Ideen kommt und andere sich dafür einsetzen - ganz gleich, ob das eine Briefaktion, eine BT- oder offene Petition, das Gespräch mit Mandatsträgern oder auch nur das Schnupperschießen für jedermann ist.
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Meine Aussage bezog sich auf die aufgeworfene Frage, inwiefern etwas "undemokratisch" ist. Wenn man tatsächlich auf die Frage der Demokratie abstellt, ist ja ein Bestandteil z. B. der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle und jeden (abgesehen von der Voraussetzung wie Mindestalter, Staatsbürgerschaft ...). In der Praxis jedoch wird es den wenigsten gelingen, ohne Parteizugehörigkeit, -disziplin und sonstige Unterstützung ein Mandat zu erringen. Soll jetzt nur ein Beispiel sein, aber ich hoffe es zeigt, in welchem Kontext ich das meine. Demokratie bzw. das Verständnis derselben ist sicherlich ein dehnbarer Begriff, der sich auch aus der Historie, der Region oder anderer Bedingungen definiert. Für die Frage, ob etwas "undemokratisch" ist, könnte man dann ähnliche Kriterien heranziehen.
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Die 3 Arten der Mitgliedschaft (es gibt ja deneben noch die außerordentlichen Mitglieder) lassen sich auf der VDB-Webseite (Reiter "Über uns" - "Mitgliedschaft") nachlesen. Dort sind auch die Voraussetzungen (insbes. die gewerbliche Tätigkeit) genannt. Grundsätzlich steht es ja jedem offen, die Voraussetzungen zu schaffen und dann die entsprechende Mitgliedschaft zu beantragen. Beim VdRBW ist es doch ähnlich, da gibts auch die Fördermitglieder, die - wenn ich mich richtig erinnere - kein passives Wahlrecht haben? Die Beispiele kann man dann weiterführen, über Dt. Feuerwehrverband bis hin zu den Grünen. Die grundsätzliche Frustration über mangelnde Einflußmöglichkeiten kann ich allerdings nachvollziehen. Bin ja nun schon teilweise sehr lange Mitglied in drei Schießsportverbänden und habe das Gefühl, daß die Funktionäre im Grunde machen was sie wollen und sich halt hier und da "legitimieren" lassen. Bitte nicht als Angiff gegen das Ehrenamt mißverstehen, ich achte das.
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@GermanKraut Für das FWR hat sich ein anderer Schreiber positioniert (sein gutes Recht), ich nicht, ich spreche mich für den VDB aus, deshalb ist mir nicht klar, weshalb Du diesbezüglich meine Antwort zitierst und mich angreifst. Und die Beleidigungen kannst du dir sparen. Gerne können wir auf sachlicher Ebene diskutieren, dann aber z. B. in der Form, daß wir unsere Aussagen mit Quellenangabe belegen.
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Noch eine ergänzende Erfahrung, ich gehe da bewußt nicht ins mehr Detail. Bin ja (leidenfähiges) Mitglied im DSB. Wollte nun gerne an einem (zahlungspflichtigen) Lehrgang teilnehmen, der bei uns in der Nähe angeboten wird. Habe alle Voraussetzungen, nur ist eins der geforderten "Zertifikate" nicht von einem DSB-Landesverband, sondern von einem der anderen Großkaliberverbände. Der benachbarte DSB-Landesverband fordert das nicht, wäre allerdings eine Fahrstrecke mind. 150 km, wollte ich gerne vermeiden. Also Anruf meinerseits bei der Geschäftsstelle "meines" Landesverbandes. Bevor ich die Frage formulieren konnte, erfolgte bereits die Aussage, es sei nicht einzusehen, warum man für mich eine Ausnahme machen sollte. Habe dann noch kurz verucht zu argumentieren, es dann aber aufgegeben und mich (für nichts) bedankt. Wenige Tage später spreche ich mit einem Vereinmitglied über meine Erfahrung. Er zeigt mir daraufhin die Zeitung des betreffenden Landesverbandes, wo in einem Beitrag beklagt wird, daß sich so wenige für ein Ehrenamt zur Verfügung stellen. Schmankerl am Rande - die "fehlende" Qualifikation könnte ich in unserer Region gar nicht erwerben, weil die derzeit nicht angeboten wird. Diese Leute auf der Geschäftsstelle werden auch von meinen Mitgliedsbeiträgen bezahlt und vertreten meine Interessen ... Vielleicht doch mal was Neues wagen?
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Was aber ist denn nun Deine Schlußfolgerung? Gar nichts machen? Die Richtung akzeptieren? Meiner Meinung nach ist das keine erfolgversprechende Alternative. Eine Garantie wird es ohnehin von keiner Seite geben. Ich hoffe für uns alle, daß wir nicht irgendwann zu der Erkenntnis kommen, daß es besser gewesen wäre, die Bemühungen - von welchem "Verband" auch immer - nachhaltiger zu unterstützen.
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Ich hatte ja geschrieben, daß es die Frage sein mag sein, was jeder LWB für sich als "Vorteil", "Mehrwert" o. ä. definiert. Das Angebot wird sich dann an den durchschnittlichen LWB richten, der oft nicht schon breit organisiert und abgesichert ist. Rechtsschutz finde ich ein interessantes Thema, weil halt gerade die Rechtsschutzversicherung für DSB-Mitglieder (mit Abstand größter Verband) gekündigt wurde. Die BüMa und Händler haben - wie Sal-Peter schreibt - ein Interesse an einem liberalen Waffenrecht. Der Beweggrund ist nicht Hobby, sondern wirtschaftliches Überleben - überlegt selbst, ob das ein guter Ansporn ist. Und vergleicht auch mal, wer im letzten Jahr was auf die Beine gestellt hat, wer mitgezogen hat, wer blockiert hat ...
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ich hatte dazu am 31. März schon mal was im anderen Faden zitiert: Von den tatsächlich herausgegebenen 500 TicketCodes wurden jedoch nur 188 Stück eingelöst und an den IWA-Eingängen registriert. Der grundsätzliche Gedanke ist ja, alle Betroffenen zusammenzubringen und auf einer sehr viel breiteren Basis Lobbyarbeit zu betreiben. Die Frage mag sein, wie das jeder LWB für sich als "Vorteil", "Mehrwert" o. ä. definiert. Wenn man auf weitere, ganz praktische und sofort verfügbare Pluspunkte abstellt, wäre zu hoffen, daß für die Fördermitglieder ein grundsätzliches Angebot zum Rechtsschutz kommt. Der Sachstand in den VDB-Nachrichten vom 19.01.2023 war wie folgt: ... eine Erweiterung für Fördermitglieder ist derzeit in der Diskussion. Bis dahin können sich Fördermitglieder jedoch an die im VDB organisierten Lieblingsfachhändler vor Ort wenden und dort nachfragen. Der Fachhändler kann dann – falls er Rückendeckung benötigt – beim VDB nachfragen. Diese Anfragen bitte ab sofort an rechtsberatung@vdb-waffen.de senden. ...
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Preiswerte Präsente in der Art Überraschungsei, aber mit Waffenbezug?
Elo antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Bin ich zufällig drauf gestoßen, hab keinen Kontakt zum Anbieter - wie wäre eine Motivtasse mit Vereinsemblem? Könnte man zu verschiedenen Anlässen ausgeben.