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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Weitere kleine Anfrage aus dem Lantag Schleswig-Holstein: Straftaten unter Zuhilfenahme legaler Waffen und Waffenkontrollen Kleine Anfrage Lars Harms (SSW), MIKWS, SSW 03.04.2023 Drucksache 20/856 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00800/drucksache-20-00856.pdf Zitat daraus (jemand überrrascht?): ... Wie viele Straftaten mit Folgen für die körperliche Unversehrtheit sind durch legale Waffen in Privatbesitz in Schleswig-Holstein in den Jahren 2017-2022 begangen worden? (Bitte regional aufschlüsseln.) Antwort: Zu dieser Fragestellung kann auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Aussage getroffen werden, da diese nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterscheidet. ... Mit welchen Ergebnissen sind diese (Anm. anlassbezogene und verdachtsunabhängige Aufbewahrungs-) Kontrollen bilanziert worden? Antwort: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition bei Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern sind ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit in Schleswig-Holstein. Das Ziel von Aufbewahrungskontrollen ist es, bei den Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern ein Bewusstsein zu schaffen und zu bewahren, dass Waffen jederzeit und überall ordnungsgemäß verwahrt werden müssen. Hierfür können Vor-Ort-Kontrollen einen wichtigen Beitrag leisten. Es geht hierbei nicht darum, Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die als Jäger, Sportschützen oder Sammler legitimen Bedürfnissen nachgehen, unter einen Generalverdacht zu stellen. Die Wahrnehmungskompetenz und die damit verbundene Verwaltungsverantwortung für die Aufgaben im Waffenrecht liegt bei den Kommunen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen auszuweiten und auf ein einheitliches Niveau im Land zu bringen. Hierzu hat es im vergangenen Jahr erneut Gespräche mit Vertretenden der Waffenbehörden gegeben, bei denen, ebenso wie in einem Schreiben an die Kreise und kreisfreien Städte, die Erwartungshaltung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Durchführung regelmäßiger Aufbewahrungskontrollen erneut zum Ausdruck gebracht wurde. Hierbei gilt es zunächst, die Zahl der Aufbewahrungskontrollen, die während der Corona-Pandemie aufgrund der Kontaktbeschränkungen zurückgegangen ist, wieder dem Niveau vor der Pandemie anzugleichen und regionale Unterschiede in der Kontrollintensität weiter abzubauen. Es werden hierbei jedoch keine lückenlosen Kontrollen von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern gefordert; dies wäre weder im Sinne des Gesetzgebers, noch wäre es tatsächlich geboten. Denn die geringe Zahl festgestellter Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften zeigt, wie sorgsam die allermeisten Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer ihre Waffen verwahren. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
War schon mal Thema aufgrund eines Berichts bei t-online, das hier ist dazu eine kleine Anfrage aus dem Lantag Schleswig-Holstein: Berichte über den ungeklärten Verbleib von 150 im Kreis Nordfriesland beschlagnahmten Schusswaffen Kleine Anfrage Niclas Dürbrook (SPD), MIKWS, SPD 21.09.2022 Drucksache 20/203 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00200/drucksache-20-00203.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hier noch eine ausführlichere Wiedergabe der Debatte im MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/video-landtag-debatte-waffenrecht-volle-laenge-100.html Beantragt wurde die Debatte wohl von der AfD (Drucksache 8/2664): www.landtag.sachsen-anhalt.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fd2664aan.pdf Redner: Einführung - Florian Schröder (AfD) 10:00 - Landesinnenministerin - Dr. Tamara Zieschang (CDU) 14:00 - Rüdiger Erben (SPD) [u. a. Äußerungen zum AR 15] 22:00 - Henriette Quade (Linke) [Bad Lauchstädt, Femizid] 26:50 - Guido Kosmehl (FDP) 30:50 - Sebastian Striegel (GR) 35:40 - Oliver Kirchner (AfD) 37:15 - Siegfried Borgwardt (CDU) 42:40 - Florian Schröder (AfD) 44:40 - Abstimmung zur Überweisung in den Innenausschuß -
Wir sind ja in einem Diskussionsforum und da werden ja Meinungen dargelegt. Ich für meinen Teil warte weiterhin darauf, daß jemand eine konkrete rechtliche Fundstelle nennt, aus der hervorgeht, daß (angeblich) das BVA nur zuständig sein soll, wenn bereits vorher Waffen im Besitz sind das "kann" im Gesetz bedeuten soll, daß die Erlaubnis regelmäßig versagt wird. Bis dahin ist meine Meinung, daß dem nicht so sein muß. Aber wie immer - ich lerne gerne dazu. Daneben sind die Bestimmungen und die praktische Umsetzung in den Nachbarländern ein interessantes Thema, weil sich da ja Vergleiche zu den Regelungen in D anbieten, gerade in der jetzigen Situation. Will man das in die (öffentliche) Diskussion einbringen, wäre es sinnvoll, bei Bedarf Belege zur Hand zu haben.
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich gestatte mir auch hier einen kurzen Hinweis, weil es mit dem Thema zu tun hat: Beim VDB können u. a. kostenfreie Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst, z. B. für Zäune, Ladengeschäft oder den Schießstand) bestellt werden: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vz44nf59.html Daneben gibt es dort zwei Stellenausschreibungen, vielleicht wäre das ja etwas für Forumsteilnehmer: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/3g877807.html -
Stellenausschreibungen VDB: 1. Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit / PR 2. Messe-Teamplayer https://www.vdb-waffen.de/newsurl/3g877807.html
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Der VDB bietet u. a. kostenfreie Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst) für Zäune, Ladengeschäft oder den Schießstand an. Hier der Link zum Bestellschein, dort gibt es am Ende auch Abbildungen: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vz44nf59.html
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Link war ARD Mediathek. Gibts die (geldwerten?) Klicks nicht auf Youtube? -
Damit dürftest Du auf der richtigen Spur sein. Die WaffVwV sagt dazu (für die Behörde) etwas (zu § 4), demnach ist unter Maßgabe § 26 Absatz 5 AWaffV der § 4 Absatz 2 WaffG auf EU-Bürger nicht anwendbar; diese Privilegierung gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
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@Stefan 1911 autorisation d‘armes ist die französische Waffenlizenz (?) Kannst Du vielleicht etwas mehr dazu erzählen? Ist die personenbezogen oder für einzelne Waffe analog deutsche WBK?
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ARD Mediathek, 02.06.2023: Wie stehen Sachsen-Anhalts Jäger zu einer Waffenrecht-Verschärfung? (mit Ausschnitten aus der Landtagsdebatte) https://www.ardmediathek.de/video/mdr-sachsen-anhalt-heute/wie-stehen-sachsen-anhalts-jaeger-zu-einer-waffenrecht-verschaerfung/mdr-sachsen-anhalt/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy84OWNjYzZjYi0zZTA1LTQxNmItODVmYy1jYTYzZjQ3NzJmZjA -
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Landtag Sachsen-Anhalt (Linkquelle: Youtube - Rüdiger Erben) -
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welt.de, 02.06.2023: https://www.welt.de/regionales/bayern/article245646228/Polizei-stellt-4-Pistolen-und-1200-Patronen-in-Auto-sicher.html? Sichergestellt Waffen und Munition nach Kontrolle von Sportschützen auf der Autobahn, inkl. Foto. Letztlich konnten die nach 5 Tagen wieder abgeholt werden. So ganz erschließt sich mir der Zusammenhang nicht, ob die aus dem Ausland kamen? -
Kannst Du bitte die Fundstelle im Gesetz nennen, würde ich mir gerne anschauen? "Kann" beinhaltet im Verwaltungsrecht schlicht eine recht freie Ermessensentscheidung, weiter gefaßt als beispielsweise "soll". Ich lasse mich aber auch hier gerne berichtigen, wenn jemand eine entsprechende Rechtsnorm nennen kann.
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Wer kann gut französisch? https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N287 Deepl: Waffen werden je nach ihrer Gefährlichkeit in vier Kategorien eingeteilt: Handfeuerwaffen (Revolver, Pistole) für das Sportschießen, Schulterfeuerwaffen (Gewehr, Karabiner) für die Jagd... Die Vorschriften für den Kauf, das Tragen, den Transport und den Besitz der Waffe sind je nach Kategorie A, B, C oder D unterschiedlich. Kategorie A ist verboten, es sei denn, es gibt eine Ausnahmegenehmigung. Für die Kategorie B ist eine Genehmigung erforderlich. Für die Kategorie C ist eine Erklärung erforderlich. Die Kategorie D kann frei erworben und besessen werden.
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Würde ich nicht unbedingt so sehen. Zuständig für Deutsche ... die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des WaffG haben, ist das BVA (§ 48 (2) Nr. 4 WaffG). https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html#doc223404bodyText1 Die Frage könnte allerdings sein, inwieweit die Waffen dann jeweils in Frankreich (ständig) gelagert werden können (und sollen?) und wie die Regeln für die Mitnahme sind. Grundsätzlich eine interessante Frage, was der beste Weg wäre, vielleicht hat jemand praktische Erfahrungen?
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Hatte ich im anderen Faden geschrieben, siehe Kennzahlen des BVA. NWR: Waffenbesitzer ca. 950.00 KWS ca. 800.000 Nun kann man überlegen, wie weit man den Waffenbegriff dehnt oder wieviel Einwohner eine SRS-Waffe besitzen, ohne den KWS zu haben. Wenn man alle Sparten zusammennimmt, z. B. Paintball, Airsoft, Bushcraft/Messernutzer, freie Abwehrmittel, Angler usw. kommen natülich deutlich höhrere Zahlen zusammen.
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Zahlen aus dem NWR kannst Du beim BVA einsehen. Die Frage ist nur immer, welche Definitionen (oder [Laien-]vorstellungen) in solchen Presseartikeln zugrunde gelegt werden, sei es aus Unwissenheit, nachlässiger Recherche oder auch aus einer Motivation heraus. -
Kenne mich wohl nicht so gut aus, da ich dort selten Wettkämpfe schieße. Ich weiß nur, daß ich die Ergebnisse der Ligarunde nur mit Anmeldung aufrufen konnte. Gibt es da auch andere Möglichkeiten oder Plattformen?
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Sind das lizenzfreie Fotos? Auch frei zum bearbeiten?
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Der DSB läßt das (leider) nicht zu und hat sich dazu auf 10 Seiten geäußert: http://www.ziel-im-visier.de/img/Download_Datenschutz/18-04-16_Datenschutz.pdf Dokument ist allerdings nur eine Stellungnahme aus Sicht des DSB und dir darin erwähnten Äußerungen der Datenschutzbeauftragten stammen aus den jahren 2003 - 2005. Die DSGVO gibt es seit 2018. Die Listen werden auch öffentlich im Netz veröffentlicht (für jeden einsehbar), man braucht nicht mal - wie z. B. bei der DSU - einen Mitgliederzugang. Wer das nicht mitträgt, kann nicht starten. Dies würde z. B. dazu führen, daß sich kein Bedürfnisnachweis für ÜK-Waffen erbringen läßt. Das wird vom DSB allerdings nicht angesprochen.
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Ich bin durchaus dafür, in manchen Situationen auf das "Bauchgefühl" zu vertrauen, aber als rechtlich saubere Begründung für was auch immer taugt das m. E. eher nicht so sehr. Bin aber nun erst mal raus, weil ich das gute Wetter nützen möchte und wünsche Euch einen schönen Sonntag - nicht nur vor dem Bildschirm!
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Den Verdacht hast Du nun schon mehrfach geäußert - irgendwelche Belege hast Du aber nicht? Nochmals - es ist genau diese Argumentation, bei der ein Verdacht oder eine Vermutung als Begründung herhalten sollen, die ich bedenklich finde.
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Ich spreche hier nur für mich und ich glaube, daß es mir gelungen ist, das auf sehr sachlicher Ebene zu machen. Bitte nutze nicht die Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer im Zusammenhang mit meinen Beiträgen - die bitte mit diesen diskutieren. Ich habe in keiner Weise Personen diffamiert, nicht ansatzweise. Ich mache mir - natürlich aufbauend auf dem im Eingangsbeitrag geschilderten Sachverhalt - Gedanken über die möglichen Auswirkungen auf die Betroffenen und finde das durchaus legitim.
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Ich denke, Du weiß selbst, daß ich das nicht gemeint habe. Nein, ich meine Argumentationen wie solche, daß der Zweck die Mittel heiligt, daß wer nicht zu verbergen hat, keine Bedenken haben muß oder daß mehr Kontrolle nicht schaden kann ("sich absichern"). Die Verantwortung bei Ausübung eines Ehrenamtes geht in alle Richtungen und beinhaltet auch die Rechte Betroffener.