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Elo

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  1. Zur Diskussion ein paar konkrete Quellen: Die 3-Sekunden kommen wohl aus folgender Drucksache des Deutschen Bundestags: Drucksache 16/7717 - 11. 01. 2008 Der damalige Text im eigentlichen Entwurf: ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem geschlossenen Behältnis mitgeführt wird.“ [vgl. aktuelles Waffengesetz Anlage 1 Begriffsbestimmungen ... 13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird;] Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Zitat: ... Begründung ... B. Zu den Einzelvorschriften ... Zu Doppelbuchstabe bb (Nummer 11) Die Einfügung (Dreifachbuchstabe aaa) ist rein redaktionell. Die neu aufgenommen Definitionen der Begriffe „schussbereit“ und „zugriffsbereit“ (Dreifachbuchstabe bbb) sollen bestehende Rechtsunsicherheiten in der Praxis, die sich beim Transport von Schusswaffen ergeben, ausräumen. Insbesondere der Begriff „zugriffsbereit“ führt in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Beim Transport der Waffe, verpackt in einem geschlossenen, nicht zwingend verschlossenen Futteral oder Behältnis (z. B. Aktenkoffer auf der Rückbank oder im Kofferraum des PKW), ist die Waffe hingegen grundsätzlich nicht zugriffsbereit. ...
  2. @steven beginnt der Nick mit einem H?
  3. Beschuldigung?
  4. Ich schaue immer auch gerne mal in die Kommentare, wie z. B. auf Facebook Bin da nicht angemeldet, aber manchmal kann man die ohne Anmeldung lesen, manchmal nur teilweise, manchmal auch gar nicht. Hier gibt es aber durchaus Gegenwind, z. B. von Leuten, die wohl einfach genug von den allgegenwärtigen Verbotsforderungen haben oder von Hundehaltern, die zu einer vernünftigen Ausbildung des Vierbeiners raten. So allmählich scheint die Anzahl der Menschen zuzunehmen, denen der erhobene Zeigefinger in allen Lebensbereichen auf die Nerven geht. Leider sind die medial nicht so präsent, wie die Verbotsbegeisterten. https://www.facebook.com/EXPRESS.Koeln/posts/pfbid02NPgT1TztgToptSLQGj8WjoX66eC8nxGmFTBEmccqodbjAV27vrAnhdJQXSyrpTDgl?
  5. Petition: "Schiess-Verein PSV-Köln im Kölner Grüngürtel verbieten" https://www.change.org/p/schiess-verein-psv-köln-im-kölner-grüngürtel-verbieten?
  6. Hier das scheint die offizielle Meldung für die Presse zu sein: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/5523045 Freitag 26. Mai, Grenztunnel Füssen (zwischen D und AT), 2 italienische Staatsbürger (Alter 55 + 38), Transporter mit italienischer Zulassung. auszugsweise wörtliches Zitat: Auf und unter dem Rücksitz befanden sich ein Munitionsbehälter sowie ein Rucksack mit vier Munitionskisten und damit insgesamt 1.200 Patronen. In unverschlossenen Pistolentaschen oder in einfachen Stofftaschen in einem Rucksack waren außerdem vier halbautomatische Pistolen verstaut. WaffVwV zu 12.3.3.2 ... Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet). nochmal auszugsweise wörtliches Zitat: Die beiden Männer konnten europäische Feuerwaffenpässe vorzeigen, in denen die mitgeführten Pistolen ordnungsgemäß eingetragen waren. Nach Rücksprache mit dem Zoll hätte jedoch vor Antritt der Reise ein Nachweis über den Transport der Waffen und Munition bei der zuständigen Waffenbehörde eingeholt werden müssen. Da die beiden Italiener den angegebenen Zweck des Schießwettbewerbs nicht glaubhaft belegen konnten und der sichere Umgang durch die unsachgemäße Aufbewahrung der Pistolen fragwürdig war, stellten die Bundespolizisten die gesamte Ladung sicher. WaffG § 32 ... (3) Sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können, Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, bedarf es einer Erlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 1a nicht für ... 2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen, ... nochmal auszugsweise wörtliches Zitat: Nachdem sich wenig später der Verantwortliche des Schießwettkampfes sowie dessen Rechtsanwalt bei der Bundespolizei gemeldet hatten, konnten zumindest die erforderlichen Nachweise für die Sportschützen erbracht werden.
  7. Ich habe den Faden hier damals verfolgt, soweit ich mich erinnere, ging es dem TE nicht um Spenden sammeln. Hatte Katja Triebel Dir nicht schon mal 13.04.2021 geantwortet?
  8. Ganze Debatte: https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3551901
  9. Da sind zwei verschiedene Fotos im Umlauf, in der Welt (letztlich wohl von dpa) sieht man alles gesammelt mit dem "Zettel" der Bundespolizeinspektion Kempten. Auf merkur. de dann das zweite Foto "Unter der Rücksitzbank des Transporters", auf dem aber offensichtlich nur die Tüten mit den Geschossen erkennbar sind. Oder sieht jemand etwas anderes? Mich würde grundsätzlich interessieren, ob und ggf. welche Regelungen es bei der Bundespolizei für die mediale Verwertung solcher Vorfälle gibt. Insbesondere, ob zu Veröffentlichungen angehalten wird.
  10. Weitere kleine Anfrage aus dem Lantag Schleswig-Holstein: Straftaten unter Zuhilfenahme legaler Waffen und Waffenkontrollen Kleine Anfrage Lars Harms (SSW), MIKWS, SSW 03.04.2023 Drucksache 20/856 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00800/drucksache-20-00856.pdf Zitat daraus (jemand überrrascht?): ... Wie viele Straftaten mit Folgen für die körperliche Unversehrtheit sind durch legale Waffen in Privatbesitz in Schleswig-Holstein in den Jahren 2017-2022 begangen worden? (Bitte regional aufschlüsseln.) Antwort: Zu dieser Fragestellung kann auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Aussage getroffen werden, da diese nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterscheidet. ... Mit welchen Ergebnissen sind diese (Anm. anlassbezogene und verdachtsunabhängige Aufbewahrungs-) Kontrollen bilanziert worden? Antwort: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition bei Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern sind ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit in Schleswig-Holstein. Das Ziel von Aufbewahrungskontrollen ist es, bei den Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern ein Bewusstsein zu schaffen und zu bewahren, dass Waffen jederzeit und überall ordnungsgemäß verwahrt werden müssen. Hierfür können Vor-Ort-Kontrollen einen wichtigen Beitrag leisten. Es geht hierbei nicht darum, Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die als Jäger, Sportschützen oder Sammler legitimen Bedürfnissen nachgehen, unter einen Generalverdacht zu stellen. Die Wahrnehmungskompetenz und die damit verbundene Verwaltungsverantwortung für die Aufgaben im Waffenrecht liegt bei den Kommunen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen auszuweiten und auf ein einheitliches Niveau im Land zu bringen. Hierzu hat es im vergangenen Jahr erneut Gespräche mit Vertretenden der Waffenbehörden gegeben, bei denen, ebenso wie in einem Schreiben an die Kreise und kreisfreien Städte, die Erwartungshaltung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Durchführung regelmäßiger Aufbewahrungskontrollen erneut zum Ausdruck gebracht wurde. Hierbei gilt es zunächst, die Zahl der Aufbewahrungskontrollen, die während der Corona-Pandemie aufgrund der Kontaktbeschränkungen zurückgegangen ist, wieder dem Niveau vor der Pandemie anzugleichen und regionale Unterschiede in der Kontrollintensität weiter abzubauen. Es werden hierbei jedoch keine lückenlosen Kontrollen von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern gefordert; dies wäre weder im Sinne des Gesetzgebers, noch wäre es tatsächlich geboten. Denn die geringe Zahl festgestellter Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften zeigt, wie sorgsam die allermeisten Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer ihre Waffen verwahren.
  11. War schon mal Thema aufgrund eines Berichts bei t-online, das hier ist dazu eine kleine Anfrage aus dem Lantag Schleswig-Holstein: Berichte über den ungeklärten Verbleib von 150 im Kreis Nordfriesland beschlagnahmten Schusswaffen Kleine Anfrage Niclas Dürbrook (SPD), MIKWS, SPD 21.09.2022 Drucksache 20/203 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00200/drucksache-20-00203.pdf
  12. Hier noch eine ausführlichere Wiedergabe der Debatte im MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/video-landtag-debatte-waffenrecht-volle-laenge-100.html Beantragt wurde die Debatte wohl von der AfD (Drucksache 8/2664): www.landtag.sachsen-anhalt.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fd2664aan.pdf Redner: Einführung - Florian Schröder (AfD) 10:00 - Landesinnenministerin - Dr. Tamara Zieschang (CDU) 14:00 - Rüdiger Erben (SPD) [u. a. Äußerungen zum AR 15] 22:00 - Henriette Quade (Linke) [Bad Lauchstädt, Femizid] 26:50 - Guido Kosmehl (FDP) 30:50 - Sebastian Striegel (GR) 35:40 - Oliver Kirchner (AfD) 37:15 - Siegfried Borgwardt (CDU) 42:40 - Florian Schröder (AfD) 44:40 - Abstimmung zur Überweisung in den Innenausschuß
  13. Wir sind ja in einem Diskussionsforum und da werden ja Meinungen dargelegt. Ich für meinen Teil warte weiterhin darauf, daß jemand eine konkrete rechtliche Fundstelle nennt, aus der hervorgeht, daß (angeblich) das BVA nur zuständig sein soll, wenn bereits vorher Waffen im Besitz sind das "kann" im Gesetz bedeuten soll, daß die Erlaubnis regelmäßig versagt wird. Bis dahin ist meine Meinung, daß dem nicht so sein muß. Aber wie immer - ich lerne gerne dazu. Daneben sind die Bestimmungen und die praktische Umsetzung in den Nachbarländern ein interessantes Thema, weil sich da ja Vergleiche zu den Regelungen in D anbieten, gerade in der jetzigen Situation. Will man das in die (öffentliche) Diskussion einbringen, wäre es sinnvoll, bei Bedarf Belege zur Hand zu haben.
  14. Ich gestatte mir auch hier einen kurzen Hinweis, weil es mit dem Thema zu tun hat: Beim VDB können u. a. kostenfreie Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst, z. B. für Zäune, Ladengeschäft oder den Schießstand) bestellt werden: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vz44nf59.html Daneben gibt es dort zwei Stellenausschreibungen, vielleicht wäre das ja etwas für Forumsteilnehmer: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/3g877807.html
  15. Stellenausschreibungen VDB: 1. Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit / PR 2. Messe-Teamplayer https://www.vdb-waffen.de/newsurl/3g877807.html
  16. Der VDB bietet u. a. kostenfreie Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst) für Zäune, Ladengeschäft oder den Schießstand an. Hier der Link zum Bestellschein, dort gibt es am Ende auch Abbildungen: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vz44nf59.html
  17. Der Link war ARD Mediathek. Gibts die (geldwerten?) Klicks nicht auf Youtube?
  18. Damit dürftest Du auf der richtigen Spur sein. Die WaffVwV sagt dazu (für die Behörde) etwas (zu § 4), demnach ist unter Maßgabe § 26 Absatz 5 AWaffV der § 4 Absatz 2 WaffG auf EU-Bürger nicht anwendbar; diese Privilegierung gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
  19. @Stefan 1911 autorisation d‘armes ist die französische Waffenlizenz (?) Kannst Du vielleicht etwas mehr dazu erzählen? Ist die personenbezogen oder für einzelne Waffe analog deutsche WBK?
  20. ARD Mediathek, 02.06.2023: Wie stehen Sachsen-Anhalts Jäger zu einer Waffenrecht-Verschärfung? (mit Ausschnitten aus der Landtagsdebatte) https://www.ardmediathek.de/video/mdr-sachsen-anhalt-heute/wie-stehen-sachsen-anhalts-jaeger-zu-einer-waffenrecht-verschaerfung/mdr-sachsen-anhalt/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy84OWNjYzZjYi0zZTA1LTQxNmItODVmYy1jYTYzZjQ3NzJmZjA
  21. Landtag Sachsen-Anhalt (Linkquelle: Youtube - Rüdiger Erben)
  22. welt.de, 02.06.2023: https://www.welt.de/regionales/bayern/article245646228/Polizei-stellt-4-Pistolen-und-1200-Patronen-in-Auto-sicher.html? Sichergestellt Waffen und Munition nach Kontrolle von Sportschützen auf der Autobahn, inkl. Foto. Letztlich konnten die nach 5 Tagen wieder abgeholt werden. So ganz erschließt sich mir der Zusammenhang nicht, ob die aus dem Ausland kamen?
  23. Kannst Du bitte die Fundstelle im Gesetz nennen, würde ich mir gerne anschauen? "Kann" beinhaltet im Verwaltungsrecht schlicht eine recht freie Ermessensentscheidung, weiter gefaßt als beispielsweise "soll". Ich lasse mich aber auch hier gerne berichtigen, wenn jemand eine entsprechende Rechtsnorm nennen kann.
  24. Wer kann gut französisch? https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N287 Deepl: Waffen werden je nach ihrer Gefährlichkeit in vier Kategorien eingeteilt: Handfeuerwaffen (Revolver, Pistole) für das Sportschießen, Schulterfeuerwaffen (Gewehr, Karabiner) für die Jagd... Die Vorschriften für den Kauf, das Tragen, den Transport und den Besitz der Waffe sind je nach Kategorie A, B, C oder D unterschiedlich. Kategorie A ist verboten, es sei denn, es gibt eine Ausnahmegenehmigung. Für die Kategorie B ist eine Genehmigung erforderlich. Für die Kategorie C ist eine Erklärung erforderlich. Die Kategorie D kann frei erworben und besessen werden.
  25. Würde ich nicht unbedingt so sehen. Zuständig für Deutsche ... die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des WaffG haben, ist das BVA (§ 48 (2) Nr. 4 WaffG). https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html#doc223404bodyText1 Die Frage könnte allerdings sein, inwieweit die Waffen dann jeweils in Frankreich (ständig) gelagert werden können (und sollen?) und wie die Regeln für die Mitnahme sind. Grundsätzlich eine interessante Frage, was der beste Weg wäre, vielleicht hat jemand praktische Erfahrungen?
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