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Elo

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  1. Nach dem Teamverzeichnis sind für Böller @A.P. und @H.M. (letzter Besuch 17. November 2017) zuständig. @A.P. Kannst Du Dir das bitte mal anschauen. Was meinst Du dazu?
  2. VDB-Nachrichten, 31.07.2023 (07.08.2023): Bundestagsabgeordneter Dr. Markus Reichel (CDU) lädt zum Gespräch https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/31072023_bundestagsabgeordneter_dr_markus_reichel_cdu_laedt_zum_gespraech.html Zitat: Am 31.07.2023 war unser Interessenvertreter Peter Braß zu Gast im Wahlkreisbüro von MdB Dr. Markus Reichel, der Vertreter des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des VDB zu einem Gespräch nach Dresden eingeladen hatte. Der DSB wurde vom Präsidenten des Sächsischen Schützenbundes, Herrn Roland Ermer, vertreten. Herr Dr. Reichel verfolgt die aktuelle Debatte um das Waffenrecht sowie die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Mai angestoßene Evaluierung. „Viele Betroffene haben sich bereits in meiner Funktion als Abgeordneter an mich gewandt, weil sie sich Sorgen machen. Deshalb ist es mir sehr wichtig, Informationen und Expertise aus erster Hand zu erhalten – darum die Einladung zum Gespräch“, so der Abgeordnete. Roland Ermer und Peter Braß machten ihre Auffassung deutlich, dass weitere Verschärfungen des Waffenrechts nicht erforderlich sind und erläuterten Herrn Dr. Reichel die Inhalte des geleakten Referentenentwurfes vom Januar und sowie die Themen der Evaluierung. Sie machten deutlich, dass es vielmehr gelte, das bestehende Gesetz anzuwenden bzw. dass es sogar einer grundlegenden Reform des Waffenrechts bedarf, um es wieder verständlich und vollziehbar zu machen. Zu viele Paragraphen lassen den Entscheidern zu viele Ermessenspielräume, was zu unterschiedlichen Auslegungen bei den Behörden führt und derzeit Vereine und Verbände stark beschäftigt. Besonders große Aufmerksamkeit schenkte Herr Dr. Reichel dem Thema „Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters (NWR)“. Als Mitglied im Ausschuss für Digitales seien für ihn mögliche Anwendungsfälle für Digitale Identitäten, und damit verbundene Möglichkeiten zur Beschleunigung sowie zur Erhöhung von Qualität und Sicherheit in Verwaltungsprozessen genau sein Thema, so Herr Reichel. Hier wurde ein intensiver Austausch besprochen, um das Thema weiter voranzubringen. Der VDB bedankt sich bei Herrn Dr. Reichel für die Einladung und freut sich über weitere Gespräche.
  3. @Michael Grote - ich weiß nicht, wer letztlich der richtige Ansprechpartner wäre. Wir haben hier ein paar Beiträge über Pyrotechnik philosophiert. Ist sicherlich kein Kernthema, aber trotzdem interessant und es gibt ja die Möglichkeit, die Erlaubnis nach §27 entsprechend zu erweitern. @Mittelalter hat dazu - nicht zum ersten Mal - einige interessante Infos. Könnte man dafür vielleicht einen eigenen Bereich vorsehen? Ggf. nur als Unterforum im Bereich "Böller"? Dann würde man nicht OT in diversen Themen diskutieren und es wäre bei Bedarf schnell zu finden.
  4. @Mittelalter Danke! Ich denke, wenn man ein geeignetes, idealerweise eingezäuntes Gelände zur Verfügung hätte, würde das die Sache deutlich vereinfachen. Finde das grundsätzlich ein interessantes Thema, vielleicht könnte ja doch mal drüber nachdenken, z. B. im Unterforum "Böller" einen Unterpunkt für Feuerwerk einzurichten?
  5. Ich bitte um Verständnis, wenn ich diesen Faden mal für eine Nachfrage nutze. Gibt ja leider hier keinen Themenbereich für Feuerwerk (abgesehen von den gelegentlichen "Sprengverein"-Beiträgen). Hab mir den Link mal durchgelesen - verstehe ich das richtig, daß die Erlaubnis für F3 im Grunde relativ einfach zu erhalten ist, die konforme Durchführung eines solchen Feuerwerks aber recht aufwendig ist? Geht ja mit dem kleinen, privaten Lager los (wie korreliert das mit Wiederladen/SP/Böllerschießen?), über Anzeige, geeigneter Abbrandplatz mit den notwendigen Abständen bis zur eigentlichen Durchführung? Der ausreichend große Abbrandplatz im Eigentum oder mit Genehmigung des Grundstückeigentümers erscheint mir im städtischen Bereich nicht so einfach.
  6. www.stuttgarter-zeitung.de, 06.08.2023 - 09:58 Uhr: Immer mehr Menschen dürfen mit Sprengstoff hantieren https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-immer-mehr-menschen-duerfen-mit-sprengstoff-hantieren.9de522c7-8a13-475f-83d2-cefaabfb91db.html Zitat: Immer mehr Menschen im Südwesten dürfen Sprengstoff besitzen. Im Jahr 2022 waren 14 785 Menschen im Besitz einer sogenannten Sprengstofferlaubnis. Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums an den Grünen-Innenpolitiker Oliver Hildenbrand hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Jahre zuvor lag der Wert niedriger, 2021 waren es etwa 14 560. Hildenbrand findet die Zahl besorgniserregend. Er fordert eine entsprechende Verschärfung des Waffen- wie des Sprengstoffgesetzes. Jeder, der eine Sprengstofferlaubnis beantrage, solle nach dem Willen der Grünen-Fraktion künftig ein psychologisches Gutachten vorlegen.
  7. Landtag von Baden-Württemberg, 17. Wahlperiode, Drucksache 17 / 4594, 13.4.2023 Antrag des Abg. Oliver Hildenbrand u. a. GRÜNE und des Abg. Thomas Blenke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Vollzug des Sprengstoffgesetzes in Baden-Württemberg https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4594_D.pdf Zitat: ... B e g r ü n d u n g Der mutmaßliche Reichsbürger M. L., der am 22. März 2023 im Zusammenhang mit polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen in seiner Wohnung in Reutlingen auf Einsatzkräfte geschossen haben soll, soll seit Oktober 2019 Inhaber einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) gewesen sein. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Ausgabe 13/2023 vom 24. März 2023) unter Berufung auf die Stadt Reutlingen. Mit dem vorliegenden Antrag soll der Vollzug des Sprengstoffgesetzes in Baden-Württemberg, insbesondere mit Blick auf die Erteilung von Sprengstofferlaubnissen zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich (nach § 27 SprengG), näher beleuchtet werden. ...
  8. Die Wortwahl ist interessant. Nichtigkeit der Erlaubnis (des Verwaltungsaktes - vgl. § 44 VwVfG) scheint nicht unbedingt die gängige Formulierung des unbedarften Bürgers ...
  9. § 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html § 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html § 111b StPO - Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111b.html Strafvollstreckungsordnung - §§ 63 und folgende § 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde § 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13072011_430022R52002009.htm
  10. Merkur-Umfrage: https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/364118057_6851657514901787_7735859082731972448_n.jpg? (Linkquelle: Facebook - Tobias Bue) Zum Merkur auch: https://www.merkur.de/deutschland/des-sportwaffenrechts-nach-bluttat-in-bayern-kommt-verschaerfung-zr-92438625.html (Linkquelle: merkur.de) Man soll da auch kommentieren können, bei mir laden die Kommentare allerdings nicht.
  11. Auch ich halte nichts von vorschnellen Bewertungen. Interessant erscheinen mir aber Vergleiche hinsichtlich Transparenz und politische (Nicht-?)Reaktionen bzw. (Nicht-?)Forderungen. Daneben könnte es eine Rolle spielen, in welchem Bundesland bestimmte Sachverhalte entstehen?
  12. Da Berlin gerade erwähnt wurde ... www.bz-berlin.de, 02.08.2023, 16:32 Uhr: https://www.bz-berlin.de/berlin/sprengstoff-und-munition-bei-lka-verschwunden Zitat: LKA-Beamter und Kampfmittelräumer Rätsel-Fälle um Behörden-Mitarbeiter: Sprengstoff und Munition verschwunden ...
  13. Hier: https://forum.waffen-online.de/topic/474833-zeit-für-leserbriefe-stern-es-reicht-entwaffnet-die-sportschützen-bevor-noch-mehr-menschen-sterben/
  14. Aus dem Stern und der bekannten Feder von Kerstin Herrnkind (31.07.2023, 12:12): https://www.stern.de/panorama/verbrechen/es-reicht--sportschuetzen-muessen-entwaffnet-werden---kommentar--33697200.html (Linkquelle: www.stern.de)
  15. Das ist ein (Scherz-)Link von FB, eine Seite aus dem sog. "Lügenberger Kreisblatt" zum Thema Waffenkontrolle. (Wohl aus 2009 oder 2010, Waffenkontrolle war offenbar schon damals Thema) https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/357495819_6745693318828321_9205244070435997391_n.jpg? (Linkquelle: FB - Rainer Hellmuth)
  16. Elo

    Frage zu Valmet 412S

    Soweit ich weiß, hat die Brosch GmbH (mb-jagdgrosshandel.de) einen Teilbereich der ehemaligen Firma Gustav Jehn angekauft. Was der konkret beinhaltet, weiß ich aber nicht. Einfach mal fragen?
  17. bild.de thematisiert heute die Waffenverbotszone Wiesbaden: Zitat: 9407 Personen kontrolliert 217 Waffen in Verbotszone beschlagnahmt https://m.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/wiesbaden-9407-kontrollen-217-waffen-in-verbotszone-beschlagnahmt-84806614.bildMobile.html Allerdings sind das Zahlen, die der hessische Innenminister schon im April 2023 präsentiert hat (siehe den folgenden Link zur Osthessen-Zeitung): https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2023/april/beuth-in-innenstaedten-haben-messer-nichts-zu-suchen.html Auf bild.de wird nun eine kleine Anfrage der AfD erwähnt, das könnte diese vom 13.03.2023, die offenbar nun am 19. 07. 2023 beantwortet wurde? Hessischer Landtag Drucksache 20/10747 19. 07. 2023 http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/10747.pdf Zitat daraus: Seit Einführung der Waffenverbotszone wurden bis Ende 2022 insgesamt 9.407 Personenkontrollen durchgeführt. Dabei wurden 217 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände – davon 172 Messer – beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen. Sind das wirklich aussagekräftigen Zahlen, da ja leider nicht konkret ersichtlich ist, um welche Gegenstände es sich handelt (vgl. den Nagelknipser am Nürnberger Hauptbahnhof)? Auch sagt ja die bloße Beschlagnahme nicht aus, ob letztlich ein tatsächlicher Verstoß vorlag und welche "Qualität" dieser hatte? weiteres Zitat: Seitens der hessischen Polizei wurden insgesamt 15 Strafverfahren und 77 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In Abhängigkeit des jeweiligen sichergestellten Gegenstandes handelt es sich um Strafverfahren gemäß §§ 51, 52 WaffG sowie um Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 77 Abs. 1 HSOG i. V. m. § 5 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet oder § 53 WaffG. Zudem wurde ein Strafverfahren gemäß §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB eingeleitet. Eine genaue Aufgliederung liegt hier nicht vor. Die Stadt Wiesbaden führt zur obigen Fragestellung keine Statistik im Sinne der Fragestellung, sodass vor diesem Hintergrund keine abschließende automatisiert auswertbare Statistik vorliegt. Von einer händischen Auswertung wurde aus Gründen des Verwaltungsaufwandes abgesehen. Der hier relevante Zeitraum dürfte demnach der 01.01.2019 (Einrichtung Waffenverbotszone) bis Ende 2022 sein, demnach 4 Jahre. Das wären dann durchschnittlich 4 Strafverfahren und 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren pro Jahr? Seht Ihr das auch so? (Bei dem 242/244 StGB gehts um Diebstahldelikte)
  18. Es sollen Befragungen des BKA zum Thema Anscheinswaffen an die Polizeibehörden der Bundesländer gegangen sein. Wie man damit den Bogen zur MPU schlägt, läßt sich kaum nachvollziehen. Offenbar sollen beide Themen wieder in der Öffentlichkeit platziert werden?
  19. Warum eröffnet man ein Thema mit einem Anliegen und antwortet dann nicht auf die gestellten Rückfragen? (TE war vor 4 h zu Besuch) Das motiviert die Forenmitglieder natürlich ungemein zur Hilfestellung ...
  20. Wie lange wartest Du konkret und um welches Bundesland handelt es sich?
  21. @CvonderSee Das Video ist die Empfehlung im heutigen VDB-Newsletter.
  22. Elo

    HK Waffenladen.com

    Was z. B. auffällt - es fehlen die Hinweise. gem. § 35 WaffG. Im Web-Angebot findet sich z. B. auch die FN PS90. Ist uns da ein Feststellungsbescheid entgangen? Im Text finden sich (auf den ersten Blick) keine wirklich groben Fehler, aber wie flüssiges Deutsch liest es sich für mich trotzdem nicht.
  23. VDB-Info vom 07.07.2023: Es geht nicht speziell um Waffenkontrollen, aber um Überfälle auf Sportschützen, Jäger oder Waffenhändler: https://forum.waffen-online.de/topic/471120-fight4right-–-für-faires-waffenrecht/?do=findComment&comment=3566807
  24. VDB-Nachrichten, 19.07.2023: Warum auch Linke und Grüne beim VDB sein dürfen https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19072023_warum_auch_linke_und_gruene_beim_vdb_sein_duerfen.html Zitat: Die einfache Antwort: Weil wir bunt sind! Uns ist es egal, was jemand wählt, wie jemand aussieht, wo jemand herkommt, wer jemand ist oder wie jemand spricht – vorausgesetzt er geht verantwortungsvoll mit Waffen um und steht für einen sicheren und friedlichen Umgang mit Waffen! Dann gehört er zu uns, ist einer von uns. Warum wir das hier schreiben? Weil uns ein anonymes Schreiben erreicht hat, in dem eine Mitgliedschaft im VDB klar verneint wird, weil der Geschäftsführer eines unserer Mitgliedsunternehmen einer bestimmten Partei angehört. Unabhängig davon, dass wir in der Bundesgeschäftsstelle gar nicht dazu in der Lage sind, zu jedem Mitgliedsantrag die gesamte Mitarbeiterschaft auf Herkunft, soziale und politische Gesinnung oder persönliche Geschichte zu überprüfen – wollen wir das auch überhaupt nicht! Und müssen es auch nicht! Denn dafür haben wir über 550 deutsche Waffenbehörden. Jedes unserer Mitgliedsunternehmen – genauso wie jeder Jagdschein- oder WBK-Inhaber – ist staatlich überprüft und behördlich überwacht. Solange uns eine Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis vorliegt, hat das Mitgliedsunternehmen eine weiße Weste! Oder anderes herum gesagt: Wird die WHE aufgrund der Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung rechtskräftig entzogen, endet auch die Ordentliche Mitgliedschaft im VDB. Bis dahin darf aber jedes unserer Mitglieder in der Wahlkabine sein Kreuzchen setzen, wo es will. Er darf das Auto fahren, das ihm gefällt, und die Waffe schießen, die er bevorzugt. Er darf sogar so lange einer verbotenen Partei angehören, bis ihm die Waffenbehörde deswegen die Erlaubnis entzieht. Dies steht auch unserem Standpunkt nicht im Wege, dass wir uns ausdrücklich von der Bewegung der Reichsbürger und allen verfassungsfeindlichen Organisationen distanzieren! Denn wir als VDB stehen dazu, dass die waffenrechtliche Kontrolle ausschließlich beim Staat liegt. Bereits 2021 hat das Innenministerium unter Horst Seehofer versucht, die Verbände zu einer „Gemeinsame Erklärung über eine Sicherheitspartnerschaft“ zu bewegen – und damit ein Denunziantentum in den Vereinen zu etablieren, das unsere gesamte Branche gegeneinander ausgespielt hätte. Es ist nicht zu einer Unterzeichnung gekommen und der VDB hat sich in seinem Positionspapier deutlich gegen diesen Vorschlag gestellt.
  25. VDB-Nachrichten, 18.07.2023: Europäische Kommission beschließt, Schweden zu verklagen Nicht-Umsetzung von EU-Vorschriften https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18072023_europaeische_kommission_beschliesst_schweden_zu_verklagen.html Zitat: Am 14. Juli 2023 hat die Europäische Kommission beschlossen, Schweden wegen der nicht vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Schweden hat gegen seine Verpflichtungen zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Kennzeichnung verstoßen, indem es nicht alle erforderlichen Vorschriften erlassen hat, und ist der einzige Mitgliedstaat, der der Kommission bislang keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat. In der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission sind gemeinsame technische Standards für Schreckschuss- und Signalwaffen festgelegt, wie in der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Feuerwaffe und jeder wesentliche Bestandteil, der entweder als Teil einer Feuerwaffe oder als Einzelteil in Verkehr gebracht wird, mit einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung versehen ist. Diese Kennzeichnung soll dazu dienen, die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen zu verbessern und ihren freien Verkehr zu erleichtern. Schweden hätte die Richtlinie bis zum 17. Januar 2020 vollständig umsetzen müssen. Die fehlende Umsetzung durch Schweden gefährdet das Ziel der Richtlinie, die öffentliche Sicherheit in der gesamten Union zu verbessern. Die Kommission leitete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens im Mai 2020 ein und gab im Februar 2022 eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Am 9. Juni 2023 übermittelten die schwedischen Behörden der Kommission einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie der Kommission. Dieses Gesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Deshalb hat die Kommission nun beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesem Fall zu befassen. ...
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