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Elo

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  1. Würde mich interessieren - ist die Verfassungsschutzabfrage inzwischen wirklich noch ein gängiger Grund für längere Bearbeitungszeiten? Gibt es hier aktuell noch entsprechend Betroffene? Ich hätte gehofft, daß das mittlerweile vernünftig geregelt ist und auch da automatisierte Abfragen möglich sind. Zur Untätigkeitsklage. Hat die Waffenbehörde die Abfrage z. B. beim Verfassungsschutz getätigt und wartet nun auf das Ergebnis, ist die Frage, ob man nun die Waffenbehörde tatsächlich wegen "Untätigkeit" belangen kann. Der Einfluß der Waffenbehörde insbesondere insbesondere auf den V-Schutz dürfte begrenzt sein. Und Transparenz ist in diesem Bereich sicherlich ein besonderes Thema. Sicherlich aber kein Freibrief für beliebig lange Verfahrensdauer. Wer nachlesen will: § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html ... Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus...
  2. Ich hatte die Möglichkeit, vor mehreren Monaten einen Spitzenfunktionär eines (Großkaliber-)Verbandes auf speziell das bewußte VGH-Urteil anzusprechen. Die Antwort war "Wir sind da dran". Man kann nur hoffen, daß sich da tatsächlich etwas tut. Letztlich müssen die Verbände ja ohnehin dabei mitwirken, da wäre es nur sinnvoll, frühestmöglich auf eine möglichst positive Lösung hinzuarbeiten.
  3. Ich gebe Dir recht, daß das Urteil in seinem Ergebnis bedauerlich ist. Es gab aber schon welche, die noch weitere Kreise gezogen haben, ich denke hier insbesondere an das HA-Urteil gegen die Jäger. Die beiden Kläger waren damals nach meiner bescheidenen Meinung gut beraten und vertreten, daß das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster derart negieren würde, hat wohl kaum jemand erwartet. Worauf ich hinaus will - Wir sollten grundsätzlich glücklich sein, wenn LWB noch den Mumm aufbringen und auch das finanzielle Risiko eingehen, um sich gegen (vermeintliche) Fehlentscheidungen der Behörden vor dem Verwaltungsgericht zu wehren. Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben und würde auch nicht hier und da genutzt, könnte die Situation auch deutlich schlechter aussehen. Dabei denke ich gar nicht daran, daß eine Behörde nicht auch so angemessen und bürgerfreundlich entscheiden würde - die Frage ist aber insbesondere im Bereich des Waffenrechts, welcher (politische/informelle) Druck zur möglichst engen Auslegung der rechtlichen Möglichkeiten einwirkt.
  4. Du meinst diesen Beitrag (2 Seiten)? https://www.facebook.com/photo/?fbid=5447280095378863&set=pcb.5431786380200237
  5. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg vom 29.08.2022: https://staatsanwaltschaft-heidelberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10523836/?LISTPAGE=1222784 Zitat: Todesermittlungsverfahren und Ermittlungsverfahren gegen Wiener Waffenhändler und dessen Mitarbeiter wegen der Amoktat im Neuenheimer Feld vom 24.01.2022 abgeschlossen; Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heidelberg auf Grund der Amoktat vom 24.01.2022, bei der ein 18 Jahre alter Student in einem Hörsaal der Universität Heidelberg im Neuenheimer Feld mit zwei Langwaffen eine 23 Jahre alte Studentin getötet, insgesamt acht weitere Studierende leicht verletzt und sich anschließend selbst erschossen hatte, ist abgeschlossen. Im Zuge der Aufklärung der Amoktat wurden umfangreiche Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Täters vorgenommen, um zu klären, ob es weitere Beteiligte gibt, die sich strafbar gemacht haben könnten. Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf gegen weitere Personen, haben sich hierbei nicht ergeben, weswegen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg nunmehr eingestellt worden ist. Auch im Verfahren gegen den Inhaber sowie den Verkäufer eines Wiener Waffengeschäfts haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, weswegen auch dieses Verfahren einzustellen war. Die Abgabe der Tatwaffen war nach österreichischem Recht grundsätzlich erlaubt. Die Waffen wurden zwar unter Verletzung der dreitägigen, sogenannten „Abkühlphase“ an den späteren Täter abgegeben. Allerdings war der 18-Jährige seit Langem fest zur Tatbegehung entschlossen, so dass der Schutzzweck des österreichischen Waffengesetzes, nämlich Spontantaten zu verhindern, durch den Verstoß der Waffenhändler nicht berührt worden ist. Darüber hinaus war die Tat für diese auch nicht vorhersehbar, da der Amoktäter angegeben hat, die Waffen zur Jagd zu benötigen. Bei dem Ankauf der Waffen zeigte er gegenüber den Verkäufern zudem keine Auffälligkeiten, die auf eine Verwendung zu Straftaten hingedeutet hätten.
  6. VDB-Wahlkreisaktion in Göttingen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Konstantin Kuhle und zwei Parteikollegen: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23082022_wahlkreisaktion_bei_der_mt_jagdausruestungs-gmbh_in_goettingen.html Im Beitrag sind auch zwei Links zum Aktionsplan der Innenministerin und zum Koalitionsvertrag (nicht Seite 109 wie dort genannt, sondern Seite 108).
  7. Das Problem sehe ich allerdings darin, daß die von diesen verbreiteten - ich bezeichne es mal als Halbwahrheiten - seit mehr als einem Jahrzehnt permanent in die Berichterstattung der Presse bis hin zu Anhörungen in Landtagen oder im Bundestag einfließen. Es fällt mir auch nicht auf, daß daß diese Verlautbarungen - wie es m. E. sein sollte - energisch beispielsweise von den Verbänden dementiert werden. Ob das in der "Geheimdiplomatie" begründet ist oder ob man die Äußerungen dadurch nicht noch aufwerten will? https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3400/umdruck-17-3453.pdf https://www.bundestag.de/resource/blob/482108/ae98e41d424ba8408a1fd17c21a506ad/18-4-707-e-data.pdf
  8. Das englische Waffenrecht wird ja immer wieder von einigen Protagonisten als beispielhaft herangezogen. Insofern ist diese Meldung auf blick.ch (Schweiz) bemerkenswert: https://www.blick.ch/ausland/neunjaehrige-erschossen-gewaltwelle-erschuettert-liverpool-id17813075.html Zitat: Publiziert: 23.08.2022 um 11:00 Uhr Aktualisiert: 23.08.2022 um 14:14 Uhr Mädchen (†9) erschossen – dritter Vorfall in einer Woche Gewaltwelle erschüttert Liverpool In der nordenglischen Stadt Liverpool jagt ein tödlicher Schussvorfall den nächsten. Wie die Polizei jetzt mitteilt, wurde am späten Montagabend in einem Haus ein Mädchen (†9) erschossen. Es ist in Liverpool der dritte Vorfall innerhalb einer Woche. Eine Welle tödlicher Gewalt erschüttert die nordenglische Stadt Liverpool. Wie die Polizei in der Nacht zum Dienstag mitteilte, wurde am späten Montagabend in einem Haus ein neunjähriges Mädchen erschossen. Dabei verletzte der Täter bei seinem Amoklauf auch einen Mann und eine Frau, die mit Schussverletzungen ins Spital gebracht werden mussten. Medienberichten zufolge war der mutmassliche Verbrecher in das Haus im Nordosten der Grossstadt eingedrungen. Wie «The Mirror» berichtet, hätten Nachbarn im Gebiet Knotty Ash gegen 22 Uhr Schüsse gehört. Kurz daraufhin habe der Täter die Flucht ergriffen. Bürgermeisterin spricht von «entsetzlichem Akt des Bösen» Das kleine Mädchen erlitt in der Brust schwere Schussverletzungen und wurde in kritischem Zustand in Spital gebracht. Das Leben der Neunjährigen konnte jedoch nicht gerettet werden: Sie erlag ihren Verletzungen. Beim tragischen Vorfall handelt es sich um keinen Einzelfall: Es war das dritte Mal innerhalb einer Woche, dass ein Mensch in Liverpool erschossen wurde. Am Sonntagmorgen starb eine Frau (†28), nachdem jemand in ihrem Haus auf sie geschossen hatte. Sie starb vermutlich vergeblich – denn: Der Angriff habe vermutlich nicht der Frau gegolten, wie die Polizei mitteilte. Bisher gibt es keinen Hinweis, dass die Attacken auf die 28-Jährige und das Mädchen zusammenhängen. Am Abend des 16. August wurde zudem ein 22-jähriger Mann erschossen. Daraufhin flüchteten zwei Täter auf Elektrofahrrädern. Bürgermeisterin Joanne Anderson bat die Bevölkerung um Hilfe. «Dies ist ein entsetzlicher Akt des Bösen. Wenn Sie etwas wissen, müssen Sie sich melden», sagte Anderson. Sie erinnerte daran, dass vor genau 15 Jahren ein elfjähriger Junge versehentlich in einer Auseinandersetzung jugendlicher Banden erschossen wurde. «Haben wir nichts gelernt?», sagte die Bürgermeisterin. Die Polizei hatte zuvor geklagt, sie stosse in Liverpool auf eine Mauer des Schweigens. (SDA/dzc)
  9. Derzeit ist ja die Klage des VDB aufgrund der Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht des BMI zum Thema „Schreckschusswaffen“ beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Also nicht nur Gerede, sondern eine konkrete Maßnahme. Wir werden sehen, ob die diesen Bericht rausrücken müssen. Das wäre dann ein Präzedenzfall - in die eine oder andere Richtung.
  10. Tagesschau "Investigativ": https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/rechtsextreme-waffenverbot-verfassungsschutz-101.html Wo Rechtsextreme schießen üben Stand: 15.08.2022 18:35 Uhr Hunderte Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger üben auf Schießständen an der Waffe. Das geht nach Kontraste-Informationen aus einer internen Analyse des Verfassungsschutzes hervor. Von Sascha Adamek, Daniel Laufer, Lisa Wandt, rbb Zitat: Erstmals gibt es genaue Zahlen darüber, inwiefern sich deutsche Rechtsextremisten und "Reichsbürger" auf Schießständen im In- und Ausland betätigen. Nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste zeichnet eine interne Auswertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ein klares Bild über die Zusammensetzung der Schützen und auch ihre Gewaltbereitschaft: Rund 350 Personen aus diesem Spektrum üben demnach auf Schießständen an der Waffe. Davon werden mehr als 90 Prozent als Rechtsextremisten eingestuft, der Rest als sogenannte "Reichsbürger" oder "Selbstverwalter". Die BfV-Analyse zeigt zudem, in welchen einschlägigen Parteien und Vereinigungen die Schützen Mitglieder sind - und das sind mit über 80 Prozent die meisten. Diese verteilen sich zu je etwa einem Drittel auf NPD und "Die Rechte", die übrigen sind Mitglied beim "Dritten Weg" (24 Prozent) oder beim "Flügel" bzw. der "Jungen Alternative" der AfD (neun Prozent). Unter den rechtsextremen Vereinigungen finden sich die "Identitäre Bewegung", die "Europäische Aktion", aber auch verbotene Kampfsportgruppen wie "Blood and Honour" oder "Combat 18". Dass selbst registrierte Neonazis an der Waffe trainieren können, kritisiert der Obmann der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Marcel Emmerich: "Jedes Wissen, das Extremisten über Waffen erlangen, ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Sie dürfen keinen Zugang zu Waffen haben und haben am Schießstand nichts verloren", sagt Emmerich zu Kontraste. Lübcke-Mörder soll Schießstände besucht haben Wie gefährlich das im Zweifel werden kann, zeigen die Morde des Hanau-Attentäters und der Mord an Walter Lübcke. Beide Täter sollen vor ihren Taten Schießstände besucht haben. Wie alle Bürger dürfen in Deutschland auch vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Personen auf Schießständen üben. Nur wenn gegen eine Person ein sogenanntes Waffenverbot im Einzelfall verhängt wurde, ist ihr das untersagt. Das Problem aber ist, dass die Betreiber der Anlagen das nicht kontrollieren müssen und dieses in der Praxis auch schwierig sein dürfte. Wer eine Waffe besitzt, braucht eine Waffenbesitzkarte - nicht aber, wer aber auf dem Schießstand nur mit geliehenen Waffen übt. Diese Ausnahme im Waffengesetz ermöglicht dem Nachwuchs von Schützenvereinen das Üben an der Waffe. Dadurch tue sich jedoch auch ein Schlupfloch auf, sagt der Waffenrechtsexperte André Busche gegenüber Kontraste. So könnten "auch Leute auf Schießständen schießen, die niemals legal eine Waffe erwerben dürften, weil sie etwa vorbestraft sind". Die Schützenvereine könnten gar nicht wissen, ob gegen einen Schützen ein Waffenverbot im Einzelfall verhängt wurde. "Die Behörde darf dem Schützenverein diesen Verwaltungsakt nicht mitteilen", so Busche. Die Betreiber von Schießstätten müssen auch nicht Buch führen, wer diese wann besucht habe. Rechtsextreme schießen oft ohne waffenrechtliche Erlaubnis Welche Folgen das haben kann, zeigt die BfV-Auswertung: So haben 35 Prozent der rechtsextremen Schießstandbesucher keine waffenrechtliche Erlaubnis und sind zudem polizeibekannt. Seit zwei Jahren werden Erwerber von Waffenbesitzkarten vom Verfassungsschutz überprüft und dann nach weiteren fünf Jahren erneut. Doch all jene, die keine Waffenbesitzkarte haben, fallen dementsprechend durchs Raster. Marcel Emmerich fordert klare Regeln und eine Sicherheitsüberprüfung der Schießstandbesucher, um sicherzustellen, dass Rechtsextreme nicht mehr schießen üben dürfen. "Wir brauchen in Zukunft eine Regelversagung, damit alle Personen, über die der Verfassungsschutz Informationen gespeichert hat, die waffenrechtliche Erlaubnis verlieren", sagt Emmerich. Experte André Busche sieht das wiederum kritisch. "Technisch wäre es möglich, ein Verfahren umzusetzen, das Zusatzvoraussetzungen vorsieht", aber fraglich sei für ihn, ob der Sicherheitsgewinn das angesichts der hohen Belastungen für Schießvereine rechtfertige. Auch ein Probeschießen - etwa im Nachwuchs - wäre dann nur mit einer vorherigen Überprüfung möglich.
  11. Ich stelle es mal hier rein, auch wenn der letzte Beitrag schon etwas älter ist. Gespräch mit MdB Konstantin Kuhle zum Thema Waffenrecht auf FB: https://www.facebook.com/christian.teppe/posts/pfbid025kReLbVvXUFvnvcTq8LKap4ZKDonMSGwvUbCCXKdJkjgNBYgSLwH8sjWFyWUCas1l?
  12. Muß da auch eine Lanze für Berlebach brechen. Berlebach ist insbesondere bei Naturfotografen das Mittel der Wahl, wenn Stabilität der ausschlaggebende Faktor ist, z. B. schwere Objektive mit Gimbal u. ä. Ausrüstung. Ich habe Berlebach und Manfrotto eingesetzt. Das Berlebach ist dem Manfrotto bei Stabilität und auch Schwingungsdämpfung deutlich überlegen. Das Manfrotto punktet allerdings beim Faktor Gewicht, wenn man es lange Strecken tragen muß. Gerade bei den teuren Stativen ist Ersatzteilversorgung ein wichtiges Thema - auch dort - wie webnotar schon angesprochen hat - eindeutig der Vorteil bei Berlebach.
  13. Elo

    Verlust einer WBK

    Daran denken, daß bei Abhandenkommen von (...) Erlaubnisurkunden auch die örtliche Polizeidienststelle unterrrichtet wird [§ 37b (5) WaffG]. Es liegt nahe, daß in der Folge diese verlorenen Urkunden auch in entsprechenden Datensystemen geführt werden. Wenn man das nun weiterdenkt, dürfte die Frage, ob eine Information der Behörde notwendig (und sinnvoll) ist, leicht zu beantworten sein. NWR wäre dann auch noch ein Aspekt. Eigentlich müßig, über ein solches Thema überhaupt zu diskutieren ...
  14. arte.tv: https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/kanada-verbietet-import-von-handfeuerwaffen Zitat: Kanada verbietet Import von Handfeuerwaffen AFP, 5. August 2022 Kanada verbietet die Einfuhr von Handfeuerwaffen in das Land. Solche Waffen "haben nur einen einzigen Zweck, nämlich Menschen zu töten", sagte der Minister für öffentliche Sicherheit, Marco Mendicino, am Freitag bei einer Pressekonferenz in Etobicoke, einem Vorort von Toronto. Es handele sich um ein "vorübergehendes Verbot", das ab dem 19. August für Privatpersonen und Unternehmen gelte, und zwar bis zum Inkrafttreten eines "nationalen Einfrieren" des Handfeuerwaffen-Besitzes. Kanada plant vor dem Hintergrund der Schusswaffengewalt in den USA ein Gesetz, das den Besitz von Handfeuerwaffen landesweit einfriert. Premierminister Justin Trudeau hatte diesen Schritt Ende Mai nach einem Schulmassaker im Bundesstaat Texas mit 21 Toten angekündigt. Damit soll es nicht mehr möglich sein, in Kanada Handfeuerwaffen zu kaufen, zu verkaufen, zu übertragen oder zu importieren. Verglichen mit den benachbarten USA sind Gewalttaten mit Schusswaffen in Kanada selten - die Tendenz ist jedoch steigend. Der Statistikbehörde zufolge hat sich die Zahl der Straftaten, bei denen jemand eine Waffe ergreife mit der Absicht zu töten oder zu verletzen seit 2009 verfünffacht. Der Polizei zufolge werden viele der Handfeuerwaffen aus den USA ins Land geschmuggelt. Regierungsangaben zufolge gibt es mittlerweile rund eine Million Handfeuerwaffen in Kanada. Nach dem schlimmsten Schusswaffenmassaker der kanadischen Geschichte im April 2020 mit 23 Toten in Nova Scotia waren auf Trudeaus Betreiben die Waffengesetze schon einmal deutlich verschärft worden. (Zitat Ende) AFP = Agence France-Presse (Frankreich)
  15. Darf ich mal fragen, was Ihr da konkret benutzt (Flaschengrößen, Pfand-/Eigentumsflaschen)? Muß gestehen daß ich Gas im handwerklichen Bereich kaum nutze und deshalb nur "Baumarkt-"Erfahrungen habe. Ideal wären einige Flaschen, die man händisch noch gut transportieren kann (11 Liter?), hab keinen Flaschenwagen. Oder ist etwas anderes deutlich sinnvoller bzw. günstiger? Geht man zum Baumarkt oder besser zum Gas-Fachhändler? Ist der an nicht-gewerblichen Kunden interessiert? Dort gibt es wohl auch Eigentumsflaschen?
  16. Sofern mein Videotext nicht trügt, läuft der Beitrag "Zwischen Waffenlust und Kriegsangst" heute, Do. 04. August noch mal zwischen 21:00 und 21:30 Uhr auf tagesschau24.
  17. Es ist nicht so, daß ein Händler oder BM mit Zugang zum NWR darin in irgendeiner Form "blättern" kann. Es ist ohne Mithilfe der Waffenbehörde nicht mal möglich, den eigenen (irgendwann selbst eingegebenen) Bestand abzugleichen. Die einzige mir bekannte Funktion in dieser Richtung ist das absenden einer Meldung „Überlassungsabsicht“. Zitat: Betroffener Personenkreis:Waffenhersteller und Waffenhändler Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassungsabsicht NWR-ID des Erwerbers (P-ID o. F-ID) NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID) Wenn Sie die Absicht haben, vor dem Überlassen einer Schusswaffe die Erlaubnis des möglichen Erwerbers auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen, so können Sie im Vorfeld der Überlassung eine Meldung „Überlassungsabsicht“ absenden. Hierbei prüft das Register, ob für die angegebene Person mit der entsprechenden P-ID eine gültige Erlaubnis (E-ID) im Register gespeichert ist und ob die angegebene Erlaubnis zum Zeitpunkt des „Datums der Überlassungsabsicht“ gültig ist. Das Datum darf hierbei nicht in der Vergangenheit liegen, kann aber in der Zukunft sein (Datum der beabsichtigten Überlassung). Sie erhalten anschließend eine entsprechende Rückmeldung vom Meldeportal. (Zitat Ende) Meine persönliche Meinung: In der Praxis ist das NWR eine große Datenkrake, die viel Arbeitsaufwand produziert. In der zweiten Ausbaustufe wurde ja dann die Überwachung speziell der Händler und Hersteller ausgebaut. Es wird immer wieder versucht, aus dem NWR irgendwelche Vorteile für LWB oder Händler abzuleiten. Meistens wird angeführt, wie schnell sich damit der gesamte Lebensweg einer Waffe abbilden läßt. Schaut man sich aber mal Ereignisse wie aktuell z. B. "Kusel" an, dauert es trotz NWR etliche Wochen oder sogar Monate, bis Informationen zu den verwendeten Waffen öffentlich werden. Der praktische "Erfolg" für den LWB besteht auch oft in höheren Kosten, sowohl beim Einkauf, als auch bei der Anmeldung des Erwerbs. Mir ist gerade ein Fall bekannt, in dem der Eintrag einer Take Down Repetierbüchse drei Zeilen in der WBK beanspruchte und für die zwei "Folgezeilen" zusätzliche Gebühren anfielen. Eine Lösung für eine Problem kann auch etwas anderes als die Kreation einer neuen App sein. Und man muß nicht zwangsläufig etwas Neues machen, nur weil es technisch möglich ist ...
  18. Die grundsätzliche Antwort auf die Frage wird den meisten nicht gefallen. Das WaffG [§ 34 (1)] sagt: "Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden." Ich würde das letztlich so interpretieren, daß im Zweifelsfall ein Originaldokument oder zumindest eine aktuell beglaubigte Kopie vorgelegt werden muß. Die Verfahren mit Scan, Kopie o. ä., die sich inzwischen eingebürgert haben, sind im Gesetz nicht vorgesehen. Erinnert mich an die häufigen Diskussionen vor der letzten Reform, als die Händler noch per Gesetz verpflichtet waren, einen Erwerb in der WBK zu vermerken und dann diverse Kunden mit Scan per Mail oder Kopie per Post arbeiten wollten ("ich geb meine WBK nicht aus der Hand"). Daß eine bessere und vor allem rechtssichere Lösung wünschenswert wäre, bleibt unbestritten.
  19. Die Information, ob eine Handelserlaubnis oder eine entsprechende ID im NWR besteht bzw. noch gültig ist, sagt nichts über den Inhalt (Umfang) dieser Erlaubnis aus. Eine Handelserlaubnis kann z. B. auch auf Luftdruckwaffen bis 7,5 J beschränkt sein.
  20. Elo

    DWJ-Podcast

    Vielleicht was für den Abend vor der Wiederladepresse o. ä. Betätigungen? Hier das Schlußwort des DWJ-Sprechers aus dem Beitrag: Der illegale Waffenbesitz ist in Deutschland ein großes Problem. Der legale Waffenbesitz hat in Deutschland große Probleme, aber er ist nicht das Problem.
  21. Elo

    DWJ-Podcast

    Danke, der Link funktioniert.
  22. Elo

    DWJ-Podcast

    Ich hatte es gestern mit Firefox problemlos abgespielt, ohne irgend etwas zu installieren. Heute allerdings funktioniert es auch bei mir nicht. Ist die erste Folge, eventuell muß da nachgebessert werden.
  23. Elo

    DWJ-Podcast

    (Zitat) Die erste Folge unseres Podcastes widmet sich der frisch gebackenen Zusammenarbeit von VDB, dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. und dem DWJ. Aber was ist der VDB eigentlich und was tut dieser? Ein Interview mit dem VDB-Geschäftsführer Ingo Meinhard. https://open.spotify.com/show/7F9jdGzg2Bp9Kd5g5pem72?si=1da4545d3fca4731&nd=1
  24. Hast Du recht, was die "Umlaufzahlen" angeht, die tatsächliche Zahl wäre ohnehin Spekulation oder Schätzung. Ich habe auch in erster Linie an die fachliche Kompetenz beteiligter Personen gedacht.
  25. Genau das hat @Olt d.R. ja aufgezeigt - offenbar wird (irrtümlich?) die Anzahl der KWS mit der Zahl der in Umlauf befindlichen SRS-Waffen gleichgesetzt. Leider ist ja das "Geheimpapier" der Innenministerkonferenz zu den SRS-Waffen weiterhin unter Verschluß (Stichwort: Klage des VDB). Aber daraufhin würde ich vermuten, daß schon Pläne für die erweiterte Kontrolle der SRS-Waffen in der Schublade liegen. Die Stuttgarter Zeitung hat das im Grunde recht pragmatisch beschrieben. Nicht die große Panik aufgrund der ach so massiven Gefahr, die von Schreckschuss- und Gaspistolen ausgeht, sondern das Bemühen der Parteien, Vorstöße im Sinne der jeweiligen Wählergruppen zu platzieren. Marcel Emmerich ist für die Grünen Obmann im Innenausschuss und hat m. W. kürzlich das sog. Online-Fachgespräch Waffenrecht: Vollzug und Handlungsbedarf moderiert, der sollte mit dem Thema besser vertraut sein. Aber genau das ist ja der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen - solche Falschinformationen/Fehlleistungen aufzudecken.
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