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  1. Ein paar Kommentare auf augengeradeaus.net unter dem Beitrag "Dokumentation – Pistorius: „Wir müssen kriegstüchtig werden“ (m. Ergänzung)" Veröffentlicht am 30.10.2023 von T.Wiegold https://augengeradeaus.net/2023/10/dokumentation-pistorius-wir-muessen-kriegstuechtig-werden/ Zitat: Metallkopf sagt: 31.10.2023 um 9:19 Uhr Wie immer liegt der Fokus zu 90% auf der Bundeswehr, ihrem Zustand (materiell, personell, Pedell) viel wichtiger ist aber m.E. das, was zurecht vom Hausherrn als der Dreh- und Angelpunkt für die öffentliche Debatte identifiziert wurde. Und da sticht Pistorius geradezu in ein Wespennest! Auch Kommentare wie der von Markus gestern um 11:57 Uhr zeigen, wo der Hase eigentlich im Argen liegt. Die Bevölkerung will sich offenbar gar nicht mehr gegen Aggression verteidigen können. Ist doch alles superduper, wir leben im Frieden und mit der Gesprächskerze zum Stuhlkreis langweilen wir im Zweifel jeden Feind in Grund und Boden, bzw. zahlen einfach Tribut, so wie früher, damit man uns die Felder nicht abbrennt und den Boden salzt… Kann man natürlich machen, dann wird man aber nirgendwo mehr auch nur ansatzweise ernstgenommen. Viele Leute wissen anscheinend selbst nach bald 2 Jahren Krieg in der Ukraine noch nicht, was unser Frieden hier wert ist, und wie er vor allem in den Jahrzehnten nach dem Wiederaufbau gesichert werden musste. Und wenn man mal drüber redet, dass Freiheit auch nicht so ganz umsonst ist, wird man gern in eine Ecke mit Oberst Jessup aus „A Few Good Men“ gestellt. Als ob es da nur schwarz und weiß gäbe. Die gesellschaftliche Debatte geht inzwischen in vielen Bereichen ins Absurde bis Tragikomische. Unsere Innenministerin stellt ernsthaft einen Referentenentwurf für eine Waffenrechtsreform vor, in dem bestimmte Arten von Waffen allein deshalb für illegal erklärt werden, weil sie nach Farbe und Form „irgendwie militärisch“ aussehen und – das ist offizielle Begründung, wenn auch paraphrasiert – bestimmte Gruppen von Leuten wie Reichsbürger oder Rechtsextremisten sowas angeblich cool finden und drauf abfahren. Und diese Art von Unsinn wird als gegeben vorausgesetzt. Weil ja sonst kein „normaler“ Mensch so etwas zu Hause haben wollen könnte, sondern höchstens den Jagdrepetierer oder die Kipplaufflinte mit 5er Schaftholz und gravierten Arabesken auf der Basküle. Das soll jetzt wirklich keine Einladung sein, über den globalgalaktischen Sinn oder Unsinn von Waffen in Bürgerhand zu diskutieren. Der Geist allerdings, der aus solchen Gesetzentwürfen atmet, ist sicherheitspolitisch durchaus relevant, weil man hier über die gesellschaftliche Bereitschaft innerhalb der Bevölkerung reden muss, sich überhaupt mit Waffen und dem Umgang mit ihnen zu befassen. Und das ist m.E. Voraussetzung, für die Debatte, wie das eigene Gemeinwesen und die verbündeten Staaten und Völker auf rechtmäßige Weise gegen Aggression zu verteidigen sind – und im Zuge dessen vielleicht auch unangenehme Dinge hinzunehmen. Die in den letzten Jahren speziell gegen uniformierte Menschen in Rettungsdiensten, den Länderpolizeien oder Feuerwehreinsatzkräften zutage getretene Feindseligkeit legt eine zutiefst gestörte Mentalität an den Tag, die meines Erachtens die Fähigkeit unserer Gesellschaft, effiziente Mechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit zu unterhalten und sich letztlich auch gegen innere und äußere Feinde zur Wehr zu setzen, immer mehr erodiert. Ich will bitte keine militaristische Wehrausbildung an Schulen, wie sie in anderen Ländern, vor allem des ehemaligen Ostblocks, teilweise praktiziert wird. Auch der tägliche Zwei-Minuten-Hass nach Orwellschem Muster, wie man ihn beispielsweise im russischen Staatsfernsehen beobachten kann, ist mir zutiefst fremd. Allerdings ist im Rahmen staatsbürgerlicher Bildung durchaus eine Notwendigkeit gegeben, sich auch mit Themen kritisch auseinanderzusetzen, die von interessierter Seite womöglich als unappetitlich oder in moralischer Hinsicht anrüchig betrachtet werden. Eine kritische Auseinandersetzung in der Breite der Gesellschaft setzt m.E. nämlich voraus, dass die Leute auch die notwendigen Kenntnisse darüber besitzen. Das schließt eine möglichst sachliche und faktenorientierte Berichterstattung durch die Medien (gegenüber dem allzu häufig praktizierten Meinungs- und Empörungssensationalismus) mit ein. Dazu gehört auch, dass man bestimmte Tatsachen offen und unbefangen zur Kenntnis nehmen muss. Die veränderte sicherheitspolitische Situation in Europa gehört zu diesen Tatsachen schlicht dazu. Johannes Ram sagt: 31.10.2023 um 14:49 Uhr @ Metallkopf „Unsere Innenministerin stellt ernsthaft einen Referentenentwurf für eine Waffenrechtsreform vor, in dem bestimmte Arten von Waffen allein deshalb für illegal erklärt werden, weil sie nach Farbe und Form „irgendwie militärisch“ aussehen und – das ist offizielle Begründung, wenn auch paraphrasiert – bestimmte Gruppen von Leuten wie Reichsbürger oder Rechtsextremisten sowas angeblich cool finden und drauf abfahren…“ 1. Privater Waffenbesitz hat in Deutschland nichts, aber auch gar nichts mit Verteidigung zu tun. Der Umgang mit privaten Waffen betraf auch in der Vergangenheit immer nur eine absolute Minderheit, nämlich Sportschützen und Jäger. Und das, mit Ausnahme der letzten Jahre, auch nie mit Sturmgewehrderivaten die auch in leicht abgewandelter Form bei der BW zu finden waren. 2. Verzeihung, das Ganze ist auch kein verrückte Idee der jetzigen Bundesinnenministerin oder Ausdruck eines woken Zeitgeistes, sondern es wird lediglich altes Recht wiederhergestellt, da der Ähnlichkeitsparagraf ironischerweise bei einer Waffenrechts“verschärfung“ nach Amokläufen irgendwie abgeschafft wurde. Ergebnis ist, dass sich nun jeder Jagdscheinbesitzer oder entsprechender „Sportschütze“ mit halbautomatischen Infanteriegewehren austatten kann, die mit Ausnahme der Vollautomatik defacto z.T. mit den Handwaffen der Bw übereinstimmen. Wofür jemand eine MR223/HK416 o.ä. mit Schalldämpfer in Privatbesitz braucht bleibt mir schleierhaft. Des Weiteren sollte besonders Personen mit militärischen Hintergrund klar sein, dass die Vollautomatik bei einem Sturmgewehr fast nie benötigt wird und von daher kaum das ausschließliche Kriterium zur Einstufung zur Kriegswaffe o.ä. sein darf. 3. Die Ähnlichkeit wird auf Grund der jetzigen Gesetzeslücke WIEDER (!) herangezogen, da die Argumentation der üblichen Verdächtigen ist, dass ein Sturmgewehr ohne Vollautomatik kein Sturmgewehr und damit keine Kriegswaffe sei. Dass ein Selbstladegewehr mit Magazinzuführung, Pistolengriff, Picatinnyschienen, kurzem Lauf, etc. eben keine normale Sport- odet Jagdwaffe ist dürfte eigentlich jedem Deppen klar sein, Das hier auch damit argumentiert ist, dass der Umgang mit solchen Waffen auf den Kriegsdienst vorbereitet unterstreicht wohl auch nocheinmal ungewollt die dringlich der Wiederherstellung alten Waffenrechts.
  2. @Thomas St. @JuergenG Ich kann mir nur vorstellen, daß die Beiträge der "Praktiker" hier sich auf fiktive Szenarien oder Erzählungen aus dem Ausland beziehen? Trotzdem hat dieser Faden im öffentlichen Bereich das Potential, unerwünschte Aufmerksamkeit und Argumente für die Waffengegner zu produzieren und sollte deshalb eingestampft werden.
  3. Ich kann die Überlegungen von @webnotar nachvollziehen, könnte mir aber vorstellen, daß mit dem Wunsch nach einer behördlichen Erlaubnis eine "Büchse" geöffnet wird, die möglicherweise sehr viel Arbeit und Aufmerksamkeit nach sich ziehen würde? Bevor man das nun angeht, wäre vielleicht die Idee von Blackfly intensiv zu prüfen? Eventuell stellt sich ja bei näherer Überlegung auch heraus, daß immer genug Leute vor Ort sind, die die notwendigen Berechtigungen ohnehin haben?
  4. Ah, Deine Frau hat schon eine WBK über Sportschießen. Dann sollte § 12 WaffG doch passen, sofern es keine jagdlich verbotene Waffe betrifft. Auf welches Bedüfnis Deine Waffen erworben wurden, ist unerheblich, maßgeblich ist das Bedürfnis Deiner Frau. § 12 (1) WaffG Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder ... Aber wie so oft ist das hier nur Meinungsäußerung, im Zweifelfall - wie VTRSP geschrieben hat - mit der Behörde abklären.
  5. WBK grün ohne Eintrag? Ist das ein konkreter Fall oder eine theoretische Überlegung? ansonsten: § 13 WaffG ... (4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich. ...
  6. Was mich wundert ... sonst kommt beim kleinsten Ansatzpunkt von irgendeiner Seite ein Aufschrei. Man denke z. B. an den Beitrag in der Heute-Show, wenn die kleine GRA mit einer Handvoll Mitstreiter sich zu Wort gemeldet hat. Nun startet der Lobbyverband der "bösen" Waffenhändler mit Ankündigung eine bundesweite Kampagne zur Vereinfachung des Waffenrechts. Das müßte doch einigen Kreisen Schaum vor den Mund treiben? Ich hätte damit gerechnet, daß Süddeutsche & Co alarmiert die Druckerpresse anschmeißen und Kerstin Herrnkind beim Stern den X. Artikel zum Thema verfaßt? Wann teilen Marcel Emmerich oder Oliver Hildenbrand (Landtag BaWü) wieder einmal ihre Besorgnis mit? Ist das Zufall, fürchtet man öffentliche Aufmerksamkeit (auch unter dem Eindruck der Entwicklung in Ukraine und Israel) oder hofft man auf die Geheimdiplomatie der Verbände?
  7. Ich denke, daß die ganze Thematik differenziert betrachtet werden sollte. Grundsätzlich und auch gegenüber der aktuellen VDB-Aktion fehlt es an einer klaren und aktiven Haltung der Verbände, das Problem beginnt schon mit der Solidarität untereinander (DSB - GK-Schützenverbände, Schützen - Jäger, ggf. auch Spitzensport - Breitensport - Brauchtum). Bei den Verbänden läßt sich dann noch differenzieren im Verhalten gegenüber Öffentlichkeit Politik eigenen Mitgliedern. Bei den eigenen Mitgliedern denke ich zunächst an ganz banale Dinge wie das Bereitstellen von Informationen oder die Begründung, warum man in einer bestimmten Weise handelt. Schon daran fehlt es überall. Ich warte bis heute erfolglos, daß wenigstens ein Verband (mit Ausnahme des VDB) seine Stellungnahme zur Evaluierung veröffentlichen würde. Fällt auch unter Geheimdiplomatie? Ansonsten fällt mir nur der BDS-Vorsitzende ein, der sich zumindest hier und da mal auf WO (in einer allerdings begrenzten Blase) zu Wort meldet. Geht es darum, sich von etwas zu distanzieren (ich denke da an solche Beispiele wie ein Minivideo in den Tagesthemen, das bis heute nicht richtig aufgeklärt wurde), sind mehrere Verbände mit Pressemitteilungen am Start. Gute Miene gibt es auch bei Terminen mit politischen Mandatsträgern, welche davor und danach wieder Verschärfungen thematisieren. (Ja, man muß - weiterhin - mit diesen Leuten reden) Ich bin der Meinung, daß unser Verbände keinerlei Interesse an dem Anliegen des VDB haben, sich möglicherweise sogar ein Scheitern wünschen? Hätte NextGunerätion Erfolg, könnte das für die Verbände Verlust von Macht/Einfluß Beweis von Fehlern in der Vergangenheit bedeuten. Die VDB-Aktion ist trotzdem die größte Sache, die bisher auf diesem Gebite initiiert wurde. Für meinen Teil - auch wenn ich von Verbandsfunktionären keine Antwort bekomme - werde ich weiterhin an der Basis Aufklärungsarbeit versuchen, bin gesten wieder eine Anzahl Flyer losgeworden.
  8. Es ist ein weiteres Beispiel unter vielen, das die völlige Überregulierung des WaffG aufzeigt (wenn man es denn sehen will). "Passend" dazu fordert die SPD weitere Verschärfungen. Wobei das Magazinverbot an sich ja keinen Sicherheitsgewinn bringt. Selbst der Evaluierungsbericht sieht das kritisch, wobei sich die Kritik dort auf die Problematik der "Übergangslösung" richtet. Ich kann mir vorstellen, daß der VDB das aufnehmen und auch für die weitere Kampagne nutzen kann. Hilfreich wären dabei sicherlich konkrete Beispiele, um das zu unterfüttern. Es könnte auch eine sinnvolle Argumentation gegegenüber Kreisen sein, die beim Thema "Hobby" wenig Verständnis zeigen. Was mich interessieren würde: Wie sieht denn die Situation bei der Erstellung von Gutachen für Gerichte, Staatsanwaltschaften u. ä. aus? Gibt es da aufgrund des öffentlichen Auftrags Befreiungen oder Erleichterungen? Ähnliches gab es ja anfänglich - länderspezifisch - bei der Nachsichttechnik für beliehene Personen, wenn ich mich richtig erinnere?
  9. @SeinePestilenz Die Belange der Sachverständigen sind sicherlich genauso legitim, wie die sonstiger Waffenbesitzer, Messernutzer, Paintballer und aller anderen (Aufzählung nicht vollständig). Ein Sinn der VDB-Kampagne war ja auch, möglichst alle Betroffenen "unter einen Hut" zu bringen. Ich persönlich muß allerdings sagen, daß mir wohl einiges an Einblick in die Thematik und damit auch die Interessen der Sachverständigen fehlt. Man hat als durchschnittlicher Schütze, Jäger usw. da wohl eher selten Berührungspunkte. Bei den Sammlern sieht das dann vielleicht anders aus? Wie gesagt, wenn Du magst und die Zeit als geeignet ansiehst - mich und sicherlich auch andere würden etwas Hintergrundinfos interessieren. Ggf. bringt es - wie Andor geschrieben hat - auch dem @VDB eine weitere Perspektive.
  10. Magst Du mal etwas mehr zum Hintergrund berichten? Haben die Sachverständigen irgendeine eigene Interessenvertretung oder etwas ähnliches? Ich weiß, daß es z. B. einen Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger gibt (mir ist bewußt, daß es da um ein anderes Grundthema geht) - existiert etwas ähnliches für Waffen-/Munitionssachverständige? Spielen die IHK eine Rolle?
  11. (Linkquelle: VDB - Youtube)
  12. (Linkquelle: VDB - next-guneration.de)
  13. VDB-Nachrichten, 26.10.2023: Kein generelles Böllerverbot in Sicht https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26102023_kein_generelles_boellerverbot_in_sicht.html Zitat: In der vergangenen Woche häuften sich bei uns die Anfragen, wie es in Sachen Feuerwerk in diesem Jahr aussieht. Wir können dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage treffen, beobachten das Thema jedoch kontinuierlich und treten in den Austausch mit den Verbänden der pyrotechnischen Industrie. Aktuell ist uns lediglich zwei Anträge aus den Reihen der Partei Bündnis 90/Die Grünen bekannt, zum einen der Bundestagsfraktion „Mehr Spielraum für Kommunen beim Silvester-Feuerwerk“, zum anderen der Fraktion im Abgeordnetenhaus des Landes Berlin „Ein Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept für die Silvesternacht 2023/2024“. Beide behandeln regionale Einschränkungen, jedoch kein generelles Verbot. Lediglich der Antrag aus Berlin behandelt das Thema Schreckschusswaffen und damit pyrotechnische Munition und fordert den Senat auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz und des Bundesrates für Reformen einzusetzen. Auch eine Kleine Anfrage der Grünen aus Berlin befasst sich mit dem „Stand der Vorbereitungen auf die Silvesternacht“. In Punkt 10 wird hier jedoch auch deutlich gemacht, dass die zum Jahreswechsel 2021/2022 festgestellten Verstöße bereits jetzt sanktionsfähig sind. Fazit: Da auch die Fraktion der Grünen im Bundestag kein generelles Verbot fordert, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass es erneut ein generelles Verbot wie in den Jahren 2020 und 2021 geben wird. Regionale Einschränkungen erscheinen aber möglich, wobei hier lediglich F2-Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz, nicht aber pyrotechnische Munition nach dem Waffengesetz – wo es ohnehin verboten ist, diese aus Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum zu verschießen – betroffen sein wird. Aktuelle Entwicklungen wie zuletzt in Berlin-Neukölln könnten jedoch eine andere Dynamik in die Sache bringen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
  14. VDB-Nachrichten, 26.10.2023: SPD-Aufruf zur Waffenrechtsverschärfung im Bundestag https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26102023_spd-aufruf_zur_waffenrechtsverschaerfung_im_bundestag.html
  15. Laß uns bitte die Frage des Alters mal zurückstellen - auch die Volljährigkeit würde ja aus ihr keine berechtigte Person machen. Ich fand den Beschluß (bzw. das vorangegangene Urteil) deshalb bemerkenswert, weil auch da eine Überlassung außerhalb der privilegierten Schießstätte die Ausgangssituation war. Und es wird eine recht konkrete Situation u. a. hinsichtlich Zeit ("vielleicht zwei Minuten") und Ladezustand beschrieben.
  16. Wenn Du in Rn 5 schaust: ... verurteilte den Angeklagten mit Urteil vom 14. Juni 2021 wegen Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe entgegen § 34 Abs. 1 S. 1 WaffG ... In dieser zitierten Regelung geht es um "berechtigte Personen". Das hat - nach meiner bescheidenen Meinung - zunächst mal nicht mit dem Alter zu tun, sondern mit der grundsätzlichen Frage der Erwerbsberechtigung. Die Frage der Minderjährigkeit ist durchaus relevant aus § 2 (1), aber daneben kannt das WaffG ja 6 unterschiedliche Altersgrenzen. Aber wie schon geschrieben - mein Beitrag sollte zeigen, daß "Überlassen" ein sehr heißes Eisen sein kann.
  17. Es sollte übrigens nicht verwunderlich sein, wenn manche unsicher sind. Wenn man sich mal den Beschluss des OLG Koblenz vom 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 anschaut: (Mir ist bewußt, daß die Situation nicht 1 : 1 vergleichbar ist, aber es zeigt, daß "Überlassen" ein sehr heißes Eisen sein kann) https://openjur.de/u/2396674.html Zitat (Rn 21): ... Indem der Angeklagte der Zeugin ...[A] das ungeladene Jagdgewehr jeweils für die Dauer weniger, vielleicht zwei Minuten im Bereich des erlegten Wildes übergab, um ihr die Möglichkeit zu geben, für ein Photo zu posieren, hat er ihr die Waffe dementsprechend im Sinne der genannten Vorschrift "überlassen". Die Zeugin hielt das Gewehr allein in den Händen und verfügte folglich in der genannten Zeit über die Möglichkeit, über sie nach eigenem Willen zu verfügen. Weder die nur vorübergehende Übergabe noch der Umstand, dass der Angeklagte - was sich aus den Urteilsfeststellungen nicht ausdrücklich ergibt - möglicherweise noch in der Lage war, die tatsächliche Gewalt über die Waffe während der Gebrauchsüberlassung auszuüben, steht dieser Annahme aus den dargelegten Gründen entgegen, so dass sich die Urteilsgründe auch nicht als lückenhaft erweisen. Die Zeugin ...[A] nahm das Gewehr auch nicht etwa nach einem vorübergehenden, unbeaufsichtigten Ablegen durch den Angeklagten eigenmächtig an sich (zu einem fehlenden Überlassen in einem solchen Fall BGH, VI ZR 297/89 v. 12.06.1990 - NJW-RR 1991, 24), sondern erhielt es unmittelbar von ihm ausgehändigt. Der Umstand, dass die Zeugin das Gewehr - absprachegemäß - nur zum Posieren verwendete, ist für den Schuldspruch ebenfalls ohne Belang, da es sich bei § 52 WaffG um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt und es dementsprechend nicht auf den Eintritt einer konkreten Gefahr ankommt (vgl. BGH, 1 ARs 1/98 v. 18.02.1998 - juris; OLG Düsseldorf, 5 Ss 63/05 - 33/05 I v. ...
  18. @tkopa Mir ist der Hintergrund Deiner Frage nicht so ganz klar. Geht es Dir um die Befugnis der Waffenbehörde? Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 48 WaffG. Dann gibt es noch Regelungen auf Länderebene, z. B. in NRW die "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes". https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=5152& Dort können dann zuständige Behörden konkretisiert sein, oder (weitere) Behörden, auf die das WaffG nicht anzuwenden ist. Geht es Dir darum?
  19. Der Innenausschußbericht ist ja - wie schon geschrieben - von 2009 und soll nur den Hintergrund der Gesetzesregelung beleuchten. Der Sachverständige taucht dann im Kontext auf. Im Kern ging es mir aber darum, daß es offenbar als unkritisch eingestuft wurde, daß das Waffenrecht einem nennenswerten Anteil der Bevölkerung auferlegt, seine Wohnungen für die Behörde zu öffnen, während nun die Unverletzlichkeit der Wohnung und Privatsphäre der Betroffenen beklagt wird?
  20. tagesschau.de, Stand: 25.10.2023 12:58 Uhr: Umstrittener Gesetzentwurf Bundesregierung billigt Abschiebepaket https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylrecht-kabinett-100.html Zitat: ... Auch in den Fraktionen der SPD und Grünen gibt es vereinzelt Kritik an der Gesetzesverschärfung. Die Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sieht "unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte auf Freiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen". Diese Eingriffe stießen auf einhellige Ablehnung bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. "Entsprechend werden wir die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken in den parlamentarischen Beratungen thematisieren", so Polat. ... Hmm ... Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen ... woran erinnert das?? Vielleicht § 36 (3) WaffG? Zitat: ... Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. ... Deutscher Bundestag, Drucksache 16/13423, 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 16/12597 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/12663 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/12395 – Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/12477 – Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch Zitat: (aus S. 71) ... Durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satz 2 wird der Be- hörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss- waffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige Aufbewahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können. Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe mög- lich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht wer- den, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (aller- dings nicht zur Unzeit, vgl. hierzu auch die Regelung für Maßnahmen nach § 758a der Zivilprozessordnung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmiss- brauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewah- rung jederzeit im Bewusstsein ist. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Auf- bewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Woh- nung (Artikel 13 Absatz 1 GG) zwar nicht mit einer Durch- suchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungs- pflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 WaffG regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den mög- lichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Absatz 2 WaffG. ... Zitat: (aus S. 72/73) ... 2. Die Koalitionsfraktionen erklären, mit den vorgesehe- nen Änderungen sei es gelungen, einen deutlichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, ohne gleichzeitig Jäger und Schützen einem Generalverdacht auszusetzen. Nach dem Amoklauf von Winnenden sei es vor allem erfor- derlich gewesen, die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten für Waffen und Munition zu verbessern. Durch die eingeführte Gestattungspflicht sei nunmehr der Weg offen, bei Zutrittsverweigerungen auch waffenrechtliche Widerrufsverfahren einzuleiten. ... Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beklagt, dass es bislang nicht gelungen sei, die Zahl großkalibri- ger Waffen in Privathaushalten zu verringern. Diese sei nach dem Amoklauf von Erfurt vielmehr sogar noch angestiegen. Die Sachverständige Prof. Dr. Bannenberg habe in der Anhörung klar gemacht, dass – wie auch alle Studien zeigten – ohne die leichte Verfügbarkeit von großkalibrigen Waffen viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen. Mit den vorge- schlagenen minimalistischen Änderungen drückten sich die Koalitionsfraktionen vor der notwendigen gesell- schaftspolitischen Debatte. Man müsse sich fragen, ob das von den großkalibrigen Waffen ausgehende enorme Risiko der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung – den Kindern, den Eltern und Lehrern – zugemutet wer- den könne, nur damit eine kleine Minderheit der Schüt- zen eine Risikosportart ausüben könne, aufgrund von de- ren Gefahren in einem Zehn-Jahres-Abstand ganze Schulklassen ausgelöscht würden. Die Fraktion fordere daher, die Verwendung großkalibriger Schusswaffen in Sportvereinen zu verbieten, ebenso wie das IPSC-Schie- ßen. Die Forderungen der Fraktion der FDP entsprächen den Forderungen der Waffenverbände und könnten da- her nicht mitgetragen werden. ...
  21. (Linkquelle: Youtube - VDB)
  22. Ist ja irre - da muß doch in Eurem Land eine riesige Waffenkriminalität geherrscht haben? Hättet Ihr das ohne die EU in den Griff bekommen?
  23. Ich weiß nicht, ob das schon vor dem ZWR so war? Aber das wäre dann wenigstens ein kleiner Vorteil, der betroffenen Bürgern aus einem zentralen Register entstehen könnte, indem ein Behördengang eingespart wird. In D natürlich "mehrfache Sicherheit", da Verkäufer und Käufer (mit Vorlage der WBK) melden.
  24. Du betrachtest die Sache rein unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsgebühren, das greift aber zu kurz. Wenn man das vernünftig rechen will, müssen in die Betrachtung alle Kosten, die einem Gewerbetreibenden anfallen. Selbst wenn ein Gewerbe nebenberuflich betrieben wird, bedeutet das Aufwendungen, die bei einer Privatperson außen vor bleiben. Ganz schlecht, wenn der Händler umsatzsteuerpflichtig ist. Dann kann dieser beim Kauf von einer Privatperson keine Vorsteuer absetzen, muß aber beim späteren Verkauf 19 % USt abführen. (Ich weiß, es gibt noch Differenzbesteuerung o. a. Ausnahmefälle) Dann gibt es noch das Gewährleistungsrisiko, ggf. Widerrufsrecht - auch das sollte in eine seriöse Kostenbetrachtung. Anderer Fall wären die Privatpersonen (Sammler) mit roter WBK, die nicht damit bei jedem Einzelkauf zum Amt müssen. Da könnte man nun einen "Einkaufsvorteil" konstruieren. Auch da würde dann aber der ganze Aufwand außer Betracht bleiben, den der Sammler im Vorfeld hatte. Kostenrechnung ist ein weites Feld mit teilweise ganz unterschiedlichen Verfahrensweisen.
  25. Mußt Du dann selbst (als Erwerber) noch melden oder ist damit alles erledigt? In D würde das ja zweigleisig laufen: Händler meldet elektronisch Überlassung, Käufer zeigt Erwerb bei seiner Waffenbehörde an.
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