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Elo

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  1. Der grundsätzliche Sinn dieser Regelung war ja, (wenn ich mich richtig erinnere?) eine Erleichterung für langjährige Sportschützen vorzusehen. § 14 (4) ... Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen. Der Knackpunkt könnte der Passus Fortbestehen des Bedürfnisses sein. Wenn nun für einen zwischenliegenden Zeitraum keine WBK bestand (warum?), könnte das schon zweifelhaft sein. Interessant wäre auch die Frage, ob es in dem vorangegangenen 10-Jahres-Zeitraum reguläre Bedürfnisüberprüfungen gegeben hat. Was sicherlich nicht der Fall wäre, wenn keine WBK bestanden hat. Wahrscheinlich ist grundsätzlich Spielraum für Interpretationen in beide Richtungen vorhanden.
  2. Der Name taucht auch im Zusammenhang mit dem SSV Rhein-Ruhr e.V. (BDS LV4) auf. Es gab da am 12./13. November 2022 ein Pokalschießen im Sportpark Meerbusch Büderich. Hat da vielleicht jemand Kontakte?
  3. Du versuchst hier mit Argumenten oder anderen Betrachtungswinkeln zu arbeiten. Aber ich bin mir sicher, daß allein diese Formulierungen bei einigen Zielgruppen den Blutdruck in ungeahnte Höhen treiben könnten ...
  4. Und hier was vom Badischen Sportschützenverband: https://bsvleimen.de/2022/12/20/offener-brief-zur-geplanten-waffenrechtsverschaerfung/ Zitat: Offener Brief des BSV zur geplanten Waffenrechtsverschärfung Kurz vor Weihnachten, mitten in der besinnlichen Adventszeit, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser Pläne zu einer erneuten Waffenrechtsverschärfung angekündigt. Der Badische Sportschützenverband möchte hierzu Stellung beziehen. Der Präsident und die Vizepräsidenten haben deshalb heute einen offenen Brief an den stv. Ministerpräsidenten und Innenminister von Baden-Württemberg, Herrn Thomas Strobl, verschickt. Zu Ihrer Information haben wir hier den offenen Brief für Sie veröffentlicht: https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2022/12/IM-Thomas-Strobl-19.12.2022.pdf (Zitat Ende) Geht an Innenminister Strobl von Ba-Wü, allerdings nach meiner bescheidenen Meinung ein Vorkämpfer für Verschärfungen. Immerhin - allein dieser wohl eher kleinere Landesverband hat über 30.000 Mitglieder.
  5. Hier mal was zum "abkühlen": nwzonline.de - 21.12.2022 https://mobil.nwzonline.de/meinung/kommentar-boshafter-generalverdacht_a_51,11,2346564820.html# Kolumne zur Verschärfung des Waffenrechts Jäger und Schützten sind keine Kriminellen von Alexander Will
  6. Meine Befürchtung, daß es umgekehrt ist. Das immer wieder hervorgehobene Ziel (Faeser [Bund], Strobl [Ba-Wü]) ist ja, Problemkreisen leichter und schneller Erlaubnisse zu entziehen.
  7. "Tatsächliche Anhaltspunkte" ist wieder mal so ein unbestimmter Rechtsbegriff, von dem das WaffG immer mehr durchseucht wird. Gutes Beispiel bisher der Begriff "berechtigtes Interesse " im Zusammenhang mit dem Führverbot für (u. a.) Messer im § 42a. Letztlich wird das wieder durch die Gerichte ausgelegt, bis dann irgendwann mal ein Urteil von einer höheren oder höchsten Instanz vorliegt, an dem sich die anderen dann orientieren. Hab mal gesucht, die "Tatsächlichen Anhaltspunkte" kommen ursprünglich aus dem Verfassungsschutzrecht, eine gesetzliche Definition dieses Begriffes existiert offenbar nicht. Das BVerwG hat den Begriff im Urteil vom 21.07.2010 - 6 C 22.09 - verwendet: (Zitat) Leitsätze: 1. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verlangt für das Tätigwerden des Bundesamts für Verfassungsschutz keine Gewissheit darüber, dass Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sondern lediglich tatsächliche Anhaltspunkte für entsprechende Bestrebungen. ... Wikipedia und andere Quellen definieren „tatsächliche Anhaltspunkte“ wie folgt (Zitat): Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und Kommentar-Literatur verlangt das Tatbestandsmerkmal „tatsächliche Anhaltspunkte“ im Verfassungsschutzrecht mehr als bloße Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können. Andererseits ist eine Gewissheit nicht erforderlich. Es müssen vielmehr konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachen­basis für den Verdacht vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung und unter Berücksichtigung nachrichtendienstlicher Erfahrungen auf das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hindeuten. Zur Annahme eines Verdachts kann ferner die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte führen, auch wenn jeder für sich genommen einen solchen Verdacht noch nicht zu begründen vermag. (Zitat Ende) Im Strafrecht wird auch von Indizien gesprochen, ob das nun wirklich deckungsgleich ist, wage ich nicht zu sagen. Letztlich wäre es wohl eine zumindest erst mal unerschöpfliche Quelle für Diskussionen und rechtliche Auseinandersetzungen. Ich habe gerade diese Woche eine ganz interessante Ansicht gehört - demnach ist das deutsche Waffenrecht bezüglich Bürgerkontrolle mittlerweile weitgehend "ausgereizt", es wird also immer schwieriger, dort noch nachzulegen, weil man an die grundgesetzlichen Grenzen stößt. Denkt in dem Zusammenhang beispielsweise auch an das Betreten der Wohnung für die anlaßlosen Kontrollen u. ä. Dinge.
  8. www.ndr.de: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Flensburger-Polizei-stellt-illegale-Kriegswaffen-und-Munition-sicher,kriegswaffen106.html Überschrift (Zitat): Flensburger Polizei stellt illegale Kriegswaffen und Munition sicher - Stand: 20.12.2022 13:22 Uhr Illegale Kriegswaffen, Munition, Bauteile eines Tornados - Ermittler haben am vergangenen Donnerstag auf einem Gehöft im Kreis Schleswig-Flensburg ein ganzes Arsenal ausgehoben. Das teilte die Flensburger Polizei jetzt mit. ... (Zitat Ende) Lies man dann weiter, handelt es sich um einen Sondengänger.
  9. switty hatte das wohl ursprünglich auf WO veröffentlicht. Es paßt m. E. schon recht gut zu den Äußerungen aus Politik und Presse der letzten Monate.
  10. Das hier läßt sich ausdrucken: Blackout Kochbuch Österreichisches Bundesheer (Browser hat vor diesem Link gewarnt, war aber bei mir kein Problem) https://www.zeit.bundesheer.at/archiv/a2022/pdf/blackout_kochbuch.pdf
  11. Es paßt recht gut zu den Aktivitäten von Politik und Medien der letzten Wochen und Monate. halbautomatische Waffen - Äußerungen Innenministerin Schnupperschießen - Report Mainz SRS-Waffen - Initiative Innenministerkonferen Dazu Anleihen aus dem letztjährigen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen.
  12. VDB-Newsletter 18.12.2022: Zitat: ein Sondernewsletter am 4ten Advent. Nehmen Sie bitte an der beigefügten Umfrage der Thüringer Allgemeine teil. Teile des Präsidiums sitzen aktuell in Nürnberg zusammen, um über die Waffenrechtsverschärfungspläne in Berlin zu sprechen und Aktivitäten abzuleiten. Die Erste Aktion ist die Aufforderung zur Teilnahme an der Umfrage - herzlichen Dank für Ihren/Euren Support und einen schönen 4ten Advent. Grüße aus dem VDB-Krisenzentrum Nürnberg! Ihr Ingo Meinhard (VDB Geschäftsführer) AKTION: Mitmachen - Waffenrechtsverschärfung eindämmen! Die Thüringer Allgemeine hat eine Umfrage zur Verschärfung des Waffenrechts. Stand 18.12.2022 10:50 waren 48,3 % der teilnehmenden für eine Verschärfung. Bis dahin haben 119.000 Menschen an der Befragung teilgenommen - wahrscheinlich alles Menschen, die keinen Waffenbezug haben. Daher unsere Bitte: Nehmen Sie selbst an der Umfrage teil Versenden Sie unseren Newsletter oder den Link zur Umfrage an alle die Sie kennen Schauen wir mal, wie stark unser Netzwerk ist und wie viel wir an dem Ergebnis verändern können Hier geht es zur Umfrage: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/u463742w.html fight4right - Fördermitglied werden! Haben Sie schon bei der Umfrage unter https://civey.com/umfragen/20652/sollte-die-bundesregierung-ihrer-ansicht-nach-das-waffenrecht-in-deutschland-verscharfen mitgemacht? Sind Sie schon Fördermitglied im VDB - dem Schnittstellenverband der Branche? Für nur 3,- € pro Monat können Sie unsere Lobbyarbeit gegen eine unsinnige Waffenrechtsnovelle unterstützen und sind immer vorne dabei, wenn es um gemeinsame Aktionen geht. Sie haben gerade kein Geld für eine Fördermitgliedschaft? Auch kein Problem - wir halten auch in schwierigen Zeiten zusammen: Abonnieren Sie zumindest unseren Newsletter, um sich mit uns zu vernetzen: https://www.vdb-waffen.de/de/service/newsletter.html In jedem Fall: Tretet unserer Facebook Gruppe "Faires Waffenrecht" bei
  13. Österreichs Bundesheer - Brot backen mit dem Dutch Oven
  14. @fa.454 Danke - alles in Ordnung. Ich denke insbesondere an die Forenbesucher, die halt nicht alle Beiträge lesen oder den jeweiligen Faden nur sporadisch anklicken. Die Frage ist ja auch, ob man den Äußerungen der Waffengegner durch entsprechende Zitate noch zusätzlichen Raum geben sollte, aber es ist m. E. wichtig, zu wissen, was die von sich geben, auch wenn ich beim lesen oder zitieren meistens nur den Kopf schütteln kann. Wenn ich mir aber vorstelle, daß die Ergüsse, die ursprünglich aus der Phasermündung abgefeuert werden, von einem unbedarften Leser mir zugeschrieben werden, dann rollen sich meine Fußnägel ...
  15. Was für ein Unsinn. Eine herzliche Bitte an alle. Ich zitiere hier ja oft Äußerungen von Waffengegnern mit teilweise wirklich abstrusen Vorstellungen und Forderungen und kennzeichne diese dann ausdrücklich als Zitat und schreibe die Quelle dazu. Wenn Ihr daraufhin aus meinem Beitrag zitiert, macht es BITTE so, daß Zitate von Dritten auch diesen zuzuordnen sind. Ich möchte nicht, daß Tage oder Wochen später jemand beim oberflächlichen Querlesen zu der Annahme kommt, solche Äußerungen wären auf meinem Mist gewachsen. Es ist ja kein Problem, auch bei Nutzung der Zitatfunktion zusätzlich die eigentliche Quelle einzufügen. Wenn das jemand kleinlich findet ... jeder wie er mag, mir ist es wichtig.
  16. Vorab-Pressemeldung zu einem Interview mit Dr. Konstantin von Notz von den Grünen, u. a. Vorsitzender Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) und Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat. Man sollte erwarten, daß nun das "heiße Eisen" geschmiedet wird, aber dafür äußert er sich vergleichsweise mit Bedacht. Quelle: bundestag.de https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2022/pm-221216-das-parlament-von-notz-927078 Pressemitteilung 16. Dezember 2022 „Das Parlament“: Grünen-Innenexperte Notz mahnt nach „Reichsbürger“-Razzia zu weiterer Wachsamkeit Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 19. Dezember 2022) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Zitat (auszugsweise): ... Frage: Bundesinnenministerin Faeser hat als eine Konsequenz eine Verschärfung des Waffenrechts angekündigt, was indes in den Reihen der FDP auf Widerspruch stößt. Von Notz: Ich finde, dass das bestehende Waffenrecht effektiv und konsequent durchgesetzt werden muss und dass wir Extremisten und Menschen, die mit Waffen unverantwortlich umgehen, entwaffnen müssen. Das ist der Anspruch, den wir für die Sicherheit unseres Landes politisch konsequent durchsetzen müssen. Da gibt es durchaus ein gemeinsames Fundament in der Ampel, aber auch mit Blick auf die Union. Zunächst steht für uns jedoch die weitere Sachaufklärung im Vordergrund. Frage: Sehen Sie beim Waffenrecht auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Von Notz: Wir sehen ja schon lange Handlungsbedarf bei der Frage der Entwaffnung von Extremisten. Um aus den jüngsten Ermittlungen konkrete politische Forderungen abzuleiten, muss man erst einmal deren Ergebnisse abwarten: Sind die betreffenden Personen, die weiterhin in U-Haft sitzen, auf legalem oder illegalen Weg an die Waffen herangekommen? Gibt es weitere Waffen, die in den nächsten Tagen und Wochen noch gefunden werden? Am Ende muss uns einen, dass Extremisten in einer freiheitlichen Demokratie keinen Zugang zu gefährlichen Waffen haben dürfen. Frage: In der letzten Wahlperiode gab es einen vergeblichen Vorstoß für eine Meldepflicht, die verhindern sollte, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen Waffen besitzen. Würde eine neue Initiative in diese Richtung Sinn machen? Von Notz: Ein solches Warnsystem wäre ein bedeutsamer Schritt. Dabei dürfen Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen und Jägerinnen nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Vielmehr müssen wir zielgerichtet den Leuten den Zugang zu Waffen entziehen, bei denen es konkrete Anlasspunkte für potentiellen Missbrauch gibt. Losgelöst von den derzeitigen Geschehnissen ist es richtig, dass man sich das nochmal sehr genau anschaut. Frage: Es gibt auch Bedenken, dass die Waffenbehörden in den Ländern und Kommunen nicht hinreichend ausgestattet sind, etwa mit ausreichendem Personal ... Von Notz: Das ist tatsächlich ein relevantes Problem. Es ist zwingend erforderlich, die bestehenden Gesetze und vorgesehenen Kontrollmechanismen konsequent und einheitlich in allen Bundesländern und Kommunen anzuwenden. Die einfache Forderung nach einem schärferen Waffenrecht mag plausibel klingen, aber sie wird der Komplexität der Lage nicht gerecht. Wir müssen genau prüfen, wo es in der Umsetzung der bestehenden und vielfach guten Regelungen derzeit hakt, um zielgerichtet nachsteuern zu können. ...
  17. Bitte berücksichtigen, daß das keine Ausage ursprünglich aus meiner Feder ist, sondern nur ein gekennzeichnetes Zitat, das ich hier wiedergegeben habe.
  18. VDB-Nachrichten, 15.12.2022: Halbautomaten-Verbot und Reichsbürger-Entwaffnung?! Bundesinnenministerin Faeser eröffnet offiziell die nächste Runde der Waffenrechtsnovelle https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/15122022_halbautomaten-verbot_und_reichsbuerger-entwaffnung.html Zitat: Marburg/Berlin: Seit Wochen steigert sich die mediale Präsenz zum Thema Waffen. Ob Schreckschusswaffen, Report-Mainz, Kleiner Waffenschein, Extremisten - die Taktung stieg kontinuierlich an, bis zum kürzlichen Höhepunkt, dass Bundesinnenministerin nun Reichsbürger, Staatstreich, Beweislastumkehr bei Beamten und Halbautomaten-Verbot zeitgleich jongliert. Einen kleinen Einblick findet man auf Twitter: https://twitter.com/NancyFaeser/status/1603078680674275335. Dass das Waffenrecht in dieser Legislaturperiode wieder einmal verschärft werden soll, steht ja bereits im Ampel-Koalitionsvertrag auf Seite 108. Die gute Nachricht von dort: "Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzer... ist rechtstreu." Die schlechten Nachrichten - in Verbindung mit der medialen Berichterstattung: SRS-Verkauf nur noch mit KWS Warum es der Sicherheit dienen soll, dass Käufer zukünftig einen KWS beim Erwerb vorzeigen müssen, erschließt sich den Experten nicht. Einzig der Schwarzhandel (also Kauf ohne KWS im Privatbereich) wird explodieren. Straftaten mit solchen Ideen verhindern? Wohl sicher nicht. Wir sind gespannt, was die Regierung über die geschätzten 10 Mio. bis 20 Mio. SRS Waffen denkt, die sich in Privatbesitz so tummeln (ob funktionsfähig oder nicht)? Altbesitzstandsregel? Registrierung? Sicher ist auf jeden Fall: Leiden werden die Waffenbehörden, die bereits heute oftmals ihrem Tagesgeschäft nicht nachkommen, da chronologisch unterbesetzt! Verbot halbautmatischer Waffen Ob hier nur Langwaffen oder auch Kurzwaffen gemeint sind? Ob alle Halbautomaten gemeint sind oder nur bestimmte Typen? Wir erinnern uns noch an den uralten ehemaligen Anscheinsparagraphen. Wird es beim Waffenrecht wie in der Mode: Alles kommt irgendwann wieder? Das wäre furchtbar - für Besitzer wie auch Hersteller und Handel. Denn eines wird ein solches - wie auch immer geartetes - Verbot nicht: Straftaten verhindern oder vermeiden. Abfragen von anderen Behörden (bessere Entwaffnung von Extremisten/Reichsbürgern) Auch hier: Egal welche Behörden die Waffenbehörden zukünftig in Deutschland noch zusätzlich abfragen sollen. Liebe Bundesregierung; bitte kümmert Euch um automatisierte Prozesse, die vor Inkrafttreten bereits funktionieren. Denn die Waffenbehörden können nicht noch mehr händische Prozesse abarbeiten und monitoren! Ihr habt - auch wenn wir mit dem NWR II nicht vollständig zufrieden sind - gezeigt, dass Ihr funktionierende IT-Schnittstellen konzipieren könnt, die vor einem Gesetz entwickelt und getestet werden! Was macht der VDB? Weiterhin Expertengespräche auf nationaler und EU-Ebene führen (Infos dazu findet man immer auf www.vdb-waffen.de). Parallel arbeiten wir an einer Kommunikationsstrategie für die kommende Novelle. Denn ein Halbautomatenverbot wird bedeutende Teile unserer Händler und Hersteller bis ins Mark treffen. Wir kämpfen um die Existenz unserer Mitgliedsunternehmen! Wir stehen für ein sicheres aber auch praxisfähiges Waffenrecht in Deutschland. Als vom TÜV Rheinland QM-zertifizierter Verband schauen wir immer nach Risiken und Chancen, wägen zahlen- und faktenbasiert ab und genau dies erwarten wir von Frau Ministerin Faeser in ihrem kommenden Entwurf und vertrauen zeitgleich auf unsere Parlamentarier, die sich gerne auch aktiv bei unserem Koordinator Interessenvertretung (Peter Braß, interessen@vdb-waffen.de) informieren lassen können. Denn genau dafür stehen wir gegenüber der Politik: mit EXPERTISE. Bitte verzeihen Sie liebe Leser, dass wir uns an dieser Stelle nicht zu einzelnen Standpunkten einzelner Parteien äußern. Dies ist an dieser Stelle alles noch zu frisch, teilweise zu oberflächlich. Sobald wir neue Erkenntniss haben, werden wir dies hier und auf unseren Kommunikationskanälen kommunizieren. Allerdings können wir uns nicht nur auf unsere politischen Gespräche und Netzwerke verlassen. Wir sind im Austausch mit allen anderen Verbänden und werden die gesamte Community informieren und sensiblisieren. Hierbei sprechen wir von gut 11 Mio Menschen. Wenn der Gesetzgeber dann wirklich unsinnige Verschärfungen einführen möchten, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, Waffenbehörden weiter belasten und den Herstellern/Handel/Handwerk noch mehr Administration aufbürden, dann werden wir sicher ein Feuerwerk an Aktivitäten und Aktionen abfeuern.
  19. Nun ja, das war ein Orientierungsmarsch mit 27 Soldaten, die offenbar auch ihre Waffen mitführten, was ja auch durchaus Sinn macht. Wenn die Bundeswehr nun jedesmal, wenn Soldaten außerhalb gesperrter Übungsplätze auf Zivilisten treffen könnten, vorab die Polizei informieren müßte? Alarmübungen sind dann gar nicht mehr möglich? Hier wurde im übrigen die Gemeindeverwaltung am 23. November informiert. Laut Bericht: "Wir hatten keine Anhaltspunkte, dass ein Orientierungsmarsch solche Folgen haben könnte", zitierte die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine" Bürgermeister Marcus Dittrich. Man habe sich gegen die Information der Bevölkerung entschieden. Wenn man eine Kaserne im Ort hat, waren zumindest früher Soldaten auf dem Marsch etwas durchaus häufig anzutreffendes. Das würde dann aber doch nicht nur für Militär, sondern z. B. auch für die Polizei gelten? Ich habe durchaus Verständnis, wenn Menschen vor etwas Angst haben oder besorgt sind, ich habe aber den Eindruck, daß sich in der Gesellschaft eine dauerhafte Besorgnis über alles und jedes manifestiert, was sich dann in der Forderung nach immer mehr Regelung und Kontrolle niederschlägt.
  20. Du hast ja recht, auch hier im Forum wird es ja immer wieder abgebildet, darüber bin ich mir im klaren. Trotzdem denke (hoffe) ich immer wieder, daß die Führungsspitzen der Verbände sich einen Ruck geben, sich schnellstmöglich zusammensetzen und ein Konzept erstellen (einschließlich der nötigen Finanzmittel). Das kann auch erstmal nur provisorisch sein, läßt sich ja fortschreiben. Ich zitiere immer mal wieder den VDB, weil der m. E. mit den Überlegungen derzeit am weitesten ist. Schön wäre es aber, wenn man ähnliche Aktivitäten für die Schießsportverbände aufzeigen könnte. Es müßten doch hier im Forum Leute geben, die dort Einblick haben, warum äußern die sich nicht mal dazu? Wir haben derzeit das ausufernde Problemfeld der fortlaufenden Bedürfnisprüfung und nun die stetig steigenden Verschärfungsforderungen von Politik und Medien. Ist da die Erkenntnis des Handlungsbedarfs nur eine WO-Blase?
  21. Hier läßt sich erahnen, wie sich die öffentliche Wahrnehmung mittlerweile entwickelt hat (deshalb betrachte ich die Öffentlichkeitsarbeits als ein eminent wichtiges Thema). 27 Soldatinnen und Soldaten laufen im Rahmen eines Orientierungsmarsches durch das Stadtgebiet - Alarm an zwei Schulen und ein Polizeieinsatz. https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/bad-karlshafen--unangekuendigte-bundeswehruebung-loest-polizeieinsatz-aus-33011596.html https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/bad-karlshafen-ort74607/schule-schock-waffen-soldaten-bundeswehr-uebung-info-vergessen-polizei-einsatz-kreis-kassel-91975469.html Traurig, es es offenbar Einwohner gibt, die unsere eigenen Soldaten nicht mehr erkennen. Früher (ja, ich weiß) gab es regelmäßig und vor allen regional Tage der offenen Tür und die Bundeswehr hat rein zivile Veranstaltungen in vielfältiger Art unterstützt. Heute gibt eine Untersuchung, wenn ein Jugendlicher bei einer BW-Veranstaltung ein Gewehr anfassen darf ...
  22. Mein Fazit bis hier - aber schon seit längerer Zeit - wir brauchen verbandsseitig sehr viel mehr professionelle Kompetenz und Unterstützung. Wichtige Felder m. E. Öffentlichkeitsarbeit einschließlich des Umgangs mit Presse, aber auch rechtliche Prüfung und Unterstützung. Es muß sofort aufffallen, wenn die Politik etwas aussagt, dann aber etwas anderes (ggf. verklausuliert) in den Gesetzentwurf geschrieben wird, siehe die aktuelle Entwicklung bezüglich der Bedürfnisprüfung in Baden-Württemberg. Ebenfalls rechtliches Vorgehen gegen Diffamierung, unwahre Tatsachenbehauptungen und dgl. Bezüglich Öffentlichkeitsarbeit hat der VDB einiges auf die Beine gestellt, hab ich in dem Fight4Right-Faden verlinkt. VDB allein genügt aber bei weitem nicht. Wenn der DSB vielleicht zögerlich ist, kann ich das (leider) zumindest insoweit nachvollziehen, daß beispielsweise das gerade diskutierte HA-Verbot dort am wenigsten Schaden anrichten würde. Für die GK-orientierten Verbände ist es aber (meine Meinung) 5 vor 12, man kann nur hoffen, daß sich dort etwas bewegt, zu sehen ist bis jetzt nicht allzu viel. Rechtliches Vorgehen schwerpunktmäßig bisher leider auch nur VDB mit der Klage gegen die Bundesrepublik wegen Einsicht in die Erkenntnisse der Innenministerkonferenz bezüglich SRS-Waffen. Das ist begrüßenswert, aber m. E. nicht ansatzweise ausreichend. Auch hier würde ich gerne mehr seitens der Verbände erkennen, leider gelingt mir das nicht. Es kann nicht sein, daß beispielsweise ein Rechtsgutachten für die Ba-Wü-Problematik - wie hier im Forum vermutet - an mangelnden Finanzmitteln scheitert. Es geht hier um Weichenstellungen, die sich langfristig, möglicherweise existenziell, auf den Schießsport auswirken, in solchen Dingen müssen notwendige Finanzmittel einfach verfügbar sein. Auch die Vernetzung über die Verbandsgrenzen muß deutlich ausgebaut werden. Bündeln sollte das alles - wenn ich das damals richtig verstanden habe - ja mal das Forum Waffenrecht. Was sich da in den letzten Jahren ergeben hat, mag jeder selbst beurteilen.
  23. Noch mal zur Interview-Autorisierung Ich kann es natürlich nicht aus eigener Erfahrung sagen, aber ich denke mir, daß hinter den Kulissen viel mehr passiert, als wir uns das als Normalverbraucher vorstellen. In den Leitlinien für Interview-Autorisierung vom Deutschen Journalisten-Verband steht da eine ganze Menge: https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Der_DJV/DJV_Infobroschüren/DJV_Wissen_16_Interviewautorisierung_JVBB.pdf
  24. Leider haben wir ja schon mehrfach erlebt, wie aus dem Zusammenhang entnommene Passagen aus Interviews, einzelne Filmsequenzen oder auch nur einzelne Bilder - ggf. mit entsprechenden Kommentaren (ev. in Frageform) - zu einem völlig falschen Bild führen, welches dann zumindest geeignet ist, bei fachlich unbedarften Zuschauern Unbehagen zu erzeugen. Garniert wurde das ja auch schon mit dem Versuch, bei einem Schießevent in investigativer Mission zu zeigen, wie leicht das Entwenden von Munition sein könnte. Wenn das letztlich eine mögliche Motivation für ein Interview wäre, braucht dasselbe keinen herausragenden Inhalt zu haben? Und es wird immer wieder LWB geben, die auf solche Interviews eingehen, z. B. in der Überzeugung, professionellen Journalisten gewachsen zu sein, Aufklärungsarbeit zu leisten, Werbung für den eigenen Verein oder den Schießsport im allgemeinen zu leisten ... Soweit mir bekannt ist, hat der VDB bezüglich Interviewanfragen Ratschläge und Hilfestellung für seine Mitglieder erarbeitet. Dazu zählt neben Anwesenheit und Unterstützung seitens VDB auch die verbindliche Vorgabe an die Interviewer, vor Veröffentlichung einen Vorabdruck zu erhalten, der ausdrücklich freigegeben werden muß. Ohne eine solche Vereinbarung kein Interview. Das ist übrigens eine durchaus gängige Vorgehensweise. Auch auf diesem Gebiet würde ich mir konkrete Hilfestellungen seitens der Sportschützenverbände wünschen. Sollte es da doch etwas geben, wäre es schön, wenn das jemand hier einstellen könnte. Seit mehreren Monaten - so empfinde ich das zumindest - läuft doch eine Art "Trommelfeuer" gegen LWB seitens einiger Pressemedien. Oder geht das nur mir so?
  25. Der folgende Hinweis des VDB bezieht sich auf Waffenfachhändler, die Vereine/Schießstände sind sicherlich gut beraten, sich für entsprechende Anfragen gleichermaßen Unterstützung zu holen. Info VDB: Aktuell ist die Süddeutsche Zeitung (Herr Marcel L.) auf der Suche nach Waffenfachhändlern, die für ein Interview im Januar 2023 bereit wären. Wenn Sie solch eine Anfrage erhalten, empfehlen wir Ihnen immer an den VDB zu verweisen oder nur ein Interview im Beisein des Verbandes zu machen. Seine Fragen sind: Zahl der Waffen in Privatbesitz, aktuelle (Reichsbürger) Entwicklung, Kleine Waffenscheine. Er will wissen welche Menschen Waffen kaufen, und aus welchen Gründen.
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