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Elo

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  1. Hallo! Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich doch vor längerer Zeit zum Erwerb von KW-Munition auf Jagdschein geäußert: VG Berlin, Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 388.08 https://openjur.de/u/281486.html Bemerkenswert beim Sachverhalt: Der Kläger besaß neben einer KW 9 mm Para auch eine Selbstladebüchse im 9 mm Kaliber.
  2. Hallo! Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich versuchen, die Adresse zu verifizieren, z. B. über Suchmaschine oder auch Anschriftenprüfung durch die Post (Anschriftenprüfkarte ). Ggf. Anschriften in der unmittelbaren Nachbarschaft ermitteln und dort mal anrufen, ob die Person bekannt ist. Ebenfalls prüfen, ob die Bankverbindung, auf die Du überwiesen hat, irgendwo im Netz auftaucht z. B. bei auktionshilfe.info. Falls die Seriennummer der gekauften Optik bekannt ist, diesbezüglich beim Hersteller anfragen. Der nächste Schritt wäre ein Einwurfeinschreiben mit Aufforderung zur Lieferung bis zu einem konkreten Zeitpunkt (Datum angeben!). Zu Paypal: Schauen, ob der bezahlte Artikel nach den Nutzungsrichtlinien wirklich abgedeckt ist (Stichwort: Teile von Schusswaffen oder ZUBEHÖR).
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