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Elo

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  1. Hallo! Du hast die näheren Verhältnisse leider nicht näher beschrieben. Bist Du selbst der Hausbesitzer oder nur Mieter von einer der beiden Wohnungen? Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit wäre es empfehlenswert, den Tresor an einem Ort aufstellen, an dem Du den Zugang eigenverantwortlich regeln bzw. beschränken kannst. Man stelle sich nur mal eine Aufbewahrungskontrolle vor, bei der die Kinder aus der Nachbarwohnung neugierig zuschauen und ein paar Tage später ihren Schulkameraden den interessanten Schrank vorführen.
  2. Noch als Ergänzung – da es ja Dein erster Antrag ist, kennst Du wahrscheinlich weder die Personen bei „Deiner“ Waffenbehörde, noch deren Aufgabenverteilung oder „Befindlichkeiten“. In Deinem Verein sollte es Leute geben, die mehr Erfahrung mit der Waffenbehörde haben und vielleicht mal für Dich dort nachfragen. Ich meine damit NICHT die, die einfach pauschal den Rat zur Klage geben.
  3. Hallo P 8X! Die Rechtsgrundlage für eine „Untätigkeitsklage“ wäre § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. Wenn es allerdings nur an der Verfassungsschutzabfrage liegt, könnte die Behörde wahrscheinlich glaubhaft darlegen, daß sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat (siehe Hervorhebung). Die Streitwerte vor den Verwaltungsgerichten sind nicht allzu hoch und die Gegenseite (Behörde) vertritt sich dort oft selbst, so daß von dieser Seite zwar durchaus Kosten, aber keine echten Rechtsanwaltsgebühren anfallen. Interessant ist der Untersuchungsgrundsatz - vereinfacht ausgedrückt, das Gericht ermittelt den Sachverhalt in eigener Verantwortung, der Kläger muss also nicht z. B. mit einem Beweisantrag etwas anstoßen. Trotzdem sollte man m. E. wirkliche Kenntnisse auf dem Gebiet haben oder einen Anwalt beauftragen , der auf dem Gebiet Erfahrungen hat. Für Verwaltungsrecht gibt es entsprechende Fachanwälte. Auf Waffenrecht spezialisierte Anwälte wurden hier im Forum ja schon häufiger empfohlen. Mein Rat wäre allerdings auch, zuerst einmal freundlich nachzufragen, waran es denn konkret liegt. Auch wenn hier oft auf die Waffenbehörden geschimpft wird, sind mir doch diverse Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekannt, die sich sehr um einen zügige Bearbeitung bemühen, aber durch andere Umstände ausgebremst werden.
  4. zur Versachlichung der Diskussion: WaffG § 13 (2) … Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen ... (3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. ... (9) Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden. Bundesjagdgesetz (Vorrang haben allerdings die Landesjagdgesetze) § 1 Inhalt des Jagdrechts (1) … auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) ... § 19 Sachliche Verbote (1) Verboten ist 2. a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt; b) auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben; ... d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt; Zur Erklärung für Nicht-Jäger: Die v. g. sachlichen Verbote gelten nicht immer pauschal, sondern ggf. nur für die aufgezählten Wildarten. Sog. Raubwild gehört beispielsweise nicht zum Schalenwild und damit gelten auch entsprechende Verbote nicht für Raubwild. Das wäre dann auch eine der wenigen jagdlichen Anwendungsarten für Kurzwaffenkaliber aus der Langwaffe. Allerdings zieht sich der Begriff der Langwaffe wie ein roter Faden durch den § 13 WaffG, insofern könnte sich bei einem explizit für KW hergestellten SD schon ein Problem ergeben [ (9) entsprechende Anwendung auf Schalldämpfer] Grundsätzlich ist das Thema des SD bei der Jagd ja noch relativ neu, wahrscheinlich wird es leider wie immer so laufen, daß irgendwann die Gerichte "auslegbare" Regelungen im Gesetz entscheiden ...
  5. Hallo! Ich frage aus wirklichem Interesse - auf welches Wild und mit welcher Laborierung setzt Du die .45 ACP jagdlich konkret ein? Fangschußtechnisch macht eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber ja wenig Sinn, weil sich da die Nachteile beider Systeme (größere Abmessungen und Gewicht bei geringerer Wirkung) vereinigen.
  6. Man kann die Diebstähle oder vielleicht besser die Wahrscheinlichkeit eventuell annähernd aus der polizeilichen Kriminalstatistik herauslesen. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) ... liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, 7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. Fallzahlen für 2019 (die Ziffern vorne sind der zugehörige Schlüssel): Die Tabellen sind ziemlich umfangreich, weiß nicht, ob ich die richtig/vollständig lese. Eine Unterscheidung zwischen erlaubnispflichtig und erlaubnisfrei wäre interessant, mir aber nicht bekannt. Da "freie" Gas- und Signalwaffen ja auch vom Waffengesetz erfaßt werden, sind die sicherlich enthalten. 3**400 Einfacher Diebstahl von Schusswaffen - erfasste Fälle 197 300400 Einfacher Diebstahl von Schusswaffen - erfasste Fälle 103 310400 Einfacher Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Schusswaffen - erfasste Fälle 17 335400 Einfacher Diebstahl in/aus Wohnungen von Schusswaffen - erfasste Fälle 77 4**400 Schwerer Diebstahl von Schusswaffen - erfasste Fälle 436 400400 Schwerer Diebstahl insgesamt von Schusswaffen - erfasste Fälle 18 400410 Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Schusswaffen - erfasste Fälle 111 400420 Schwerer Diebstahl von Schusswaffen §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB - erfasste Fälle 7 410400 Schwerer Diebstahl insgesamt in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Schusswaffen - erfasste Fälle 36
  7. Wer den Unterschied zwischen 0 und 1 genau wissen will: Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 = 30/30 RU. Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 = 30/50 RU. RU (= engl. für Resistance Unit) Erster Wert = Teildurchbruch (Handgröße), Zugriff auf Teil des Tresorinhaltes möglich Zweiter Wert = Vollzugriff auf den gesamten Tresorinhalt. Quelle: VdS-Richtlinien - Technische Kommentare – WertbehältnisseVdS 3134-1 : 2020-09 (09): Resistance Unit (RU): Die Einheit, in welcher der Widerstand eines Wertbehältnisses gegen Einbruchdiebstahl angegeben wird Das Maß des Widerstands von Wertbehältnissen gegen Einbruchdiebstahl, der bei dem einminütigen Einsatz eines Werkzeugs mit dem Werkzeugkoeffizienten 1 und dem Basiswert 0 erreicht wird, beträgt 1 RU. Werkzeugkoeffizient: Ein einer Gruppe von Werkzeugen in der Einheit Resistance Unit pro Minute (RU/min) zugeordneter Wert
  8. Waffengesetz Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe 9. treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt, Aus Sicht von eGun kann ich nachvollziehen, wenn man da kein Risiko eingehen möchte.
  9. Wahrscheinlich kann das nur ein Jurist beantworten, aber es scheint, als wenn das Beschußgesetz einen Unterschied zwischen den Abschußeinrichtungen (allg.) und der Munition macht. Bei den Abschußeinrichtungen scheint das überlassen grundsätzlich gemeint zu sein, bei der Munition nur das gewerbsmäßige. § 11 BeschG: (1) Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach von der zuständigen Behörde zugelassen ist. § 12 (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann. § 12 BeschG: (2) Schusswaffen, Geräte, Einsätze, Einsteckläufe und Munition, die nach den §§ 7 bis 11 der Prüfung oder der Zulassung unterliegen, dürfen gewerbsmäßig anderen nur überlassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Prüf- oder Zulassungszeichen tragen und, im Falle des § 10 Abs. 2, die Verwendungshinweise angebracht sind. Allerdings müßte nach meinem Verständnis nicht-CIP-Munition ja ursprünglich aus einer gewerblichen Quelle (Importeur, Großhändler, Händler) stammen, welcher das Überlassen verboten wäre, so daß in der Praxis kaum eine Überlassung an WBK/Jsch-Inhaber erfolgen könnte.
  10. Neuigkeiten - und einer der wenigen aktuellen Berichte zum Thema: Westfalen-Blatt 26.08.2020: Bielefelder KSK-Soldat will Waffenschein zum Eigenschutz – Fall geht vors Oberverwaltungsgericht https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/Bielefeld/4258531-Bielefelder-KSK-Soldat-will-Waffenschein-zum-Eigenschutz-Fall-geht-vors-Oberverwaltungsgericht-Private-Waffe-Polizei-geht-in-Berufung
  11. Hallo! Ob es von den Abmessungen/Raumangebot paßt, kann nur der Nutzer beurteilen. Bei den Schlössern würde ich ein Elektronikschloß mit mechanischer Revision bevorzugen, den Revisionsschlüssel könnte man beispielsweise in einem Bankschließfach aufbewahren. Billige Elektronikschlösser können nach einigen Jahren Probleme bekommen, z. B. reagieren dann einzelne Tasten des Tastaturfelds nicht mehr zuverlässig. Empfehlenswert ist m. E. ein Schloß aus deutscher Produktion (Kaba Mauer, Carl Wittkopp, ...), damit bei einem Problem die Teileversorgung bessere Chancen hat. Batterie sollte beim reinen Elektronikschloß von außen wechselbar sein. Elektronik ist komfortabel, wird aber wahrscheinlich nicht so lange zuverlässig funktionieren wie mechanische Komponenten.
  12. Hallo! Der VDB hat seinen FAQ-Katalog zum NWR-II veröffentlicht: Das Dokument hat 70 Seiten. Auch falls Fragen offen bleiben sollen - sicherlich interessant auch über die Hersteller/Händler hinaus. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/24082020_faq-katalog_zum_nwr-ii_ist_online.html Download-Link für das PDF-Dokument: https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/91yfw2_de.pdf
  13. Hallo Karlfried, darf ich fragen, in welchem Stockwerk Dein Raum installiert wird und wie Du das Problem der Statik gelöst hast? Die modularen Waffenräume haben ja trotz Leichtbauweise ein ansehliches Gewicht. Mir hat man auf einer Messe mal ein Gewicht von 3 t genannt.
  14. Elo

    NWR ID

    Hallo! Der VDB hat zu dem Thema mal eine Info veröffentlicht: https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/h360t9_de.pdf
  15. Hallo Andreas, wenn Du sonst keine konkreten Empfehlungen bekommst, kannst Du einfach mal beim Landesjagdverband NRW (www.ljv-nrw.de) nachfragen, ob die Dir einen Anwalt für Jagd- und Waffenrecht empfehlen können. Wer Jagdrecht als Fachgebiet betreut, sollte sich auch mit Waffenrecht auskennen, das eine geht m. E. nicht ohne das andere. Meist gehört zum Landesvorstand auch ein Justiziar, die haben oft auch eine eigene Kanzlei. Bleibt es beim Briefe schreiben, ist es vom Kostengesichtspunkt her wohl nicht so entscheidend, wo die Kanzlei ihren Sitz hat. Kommt Reisetätigkeit dazu, sieht das anders aus.
  16. Hallo! Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich doch vor längerer Zeit zum Erwerb von KW-Munition auf Jagdschein geäußert: VG Berlin, Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 388.08 https://openjur.de/u/281486.html Bemerkenswert beim Sachverhalt: Der Kläger besaß neben einer KW 9 mm Para auch eine Selbstladebüchse im 9 mm Kaliber.
  17. Hallo! Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich versuchen, die Adresse zu verifizieren, z. B. über Suchmaschine oder auch Anschriftenprüfung durch die Post (Anschriftenprüfkarte ). Ggf. Anschriften in der unmittelbaren Nachbarschaft ermitteln und dort mal anrufen, ob die Person bekannt ist. Ebenfalls prüfen, ob die Bankverbindung, auf die Du überwiesen hat, irgendwo im Netz auftaucht z. B. bei auktionshilfe.info. Falls die Seriennummer der gekauften Optik bekannt ist, diesbezüglich beim Hersteller anfragen. Der nächste Schritt wäre ein Einwurfeinschreiben mit Aufforderung zur Lieferung bis zu einem konkreten Zeitpunkt (Datum angeben!). Zu Paypal: Schauen, ob der bezahlte Artikel nach den Nutzungsrichtlinien wirklich abgedeckt ist (Stichwort: Teile von Schusswaffen oder ZUBEHÖR).
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