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Es kommt auf die Wohnsituation und wohl insbesondere auf den vorhandenen Platz an. Wenn das Ding letztlich in einer Ecke oder sogar im Keller rumsteht, würde ich es sicher nicht machen, da hast Du recht. Wenn ich aber Platz über der Werkbank hätte, die ich zum Waffenreinigen und fürs Wiederladen nutze, könnte ich mir das durchaus vorstellen. Wäre halt ein Bastelprojekt. Ich finde es immer sehr interessant, wenn hier und da mal Bilder vom Innenausbau einiger Waffenräume eingestellt werden, da gibt es ja wirklich schöne Lösungen. Leider habe ich dafür nicht den Platz bzw. Untergrund. Idee: Es gibt doch PC-Modding? (ich meine das optische oder technische Tuning beim PC) Wir könnten ja einmal im Jahr den coolsten Waffenschrank bzw. -raum wählen.
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Die Frage des Wandaufbaus kann nur der Bauherr beantworten. Vorausgesetzt, es ist eine gemauerte Wand, wäre es aber kein unlösbares Problem, dort einen schmalen A-Schrank auch in Längsrichtung anzuschrauben. Ich würde wahrscheinlich Injektionsmörtel und Gewindestangen nehmen, habe damit beispielsweise schon eine massive Treppenstufe befestigt, die auch regelmäßig begangen wird. Wenn das Gewicht des Schranks mit dem möglichen Gewicht der Munfüllung addiert wird, sagen meines Wissens alle Systemhersteller über Datenblätter oder Konfigurator, wieviel Gewindebolzen mit welcher Dimension mit dem jeweiligen Mörtel erforderlich sind. Alternative wären Schwerlastkonsolen, die letztlich aber auch angeschraubt werden müssen. Wenn sich die Tür 90 Grad öffnet, wäre das ideal, ich würde die so einbauen, daß die Scharnierseite unten verläuft. Bei 180 Grad muß halt unten Platz sein und vielleicht ein zweckentfremdeter Türpuffer als Anschlag an der Wand. Es ist immer die Frage, wie man sich sein Hobby und/oder die Wohnsituation organisieren will, ich persönlich könnte mir so eine Verwendung gut vorstellen. Wurden auch schon A-Schränke in Geländewagen eingebaut, meist so, daß die Tür nach oben aufgeht. Funktioniert nur nicht so toll, wenn der Tresorschlüssel gleichzeitig das Riegelwerk betätigt, dann müßte mindestens ein zusätzlicher Griff angebracht werden.
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Könnte vielleicht ein "Werkzeug" sein, um ein Holster einzustellen oder zu montieren? Ähnlich wie diese "Fahnen" um (Klett-)Gürtel in Holster einzuschleifen?
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Ich weiß nicht, wie Deine Platzverhältnisse sind, aber kannst Du den nicht als verschließbares Regal einsetzen? Also in Längsrichtung an eine Wand geschraubt? Dann könnten Regalbretter komplett entfallen.
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Es paßt gerade zum Magazinthema: Geldtransporterüberfall in Köln https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/maskierte-feuern-mit-gewehren-auf-geldtransporter-viel-raub-um-nichts-80787168.bild.html Zitat: Die roten Pfeile zeigen die vielen Einschusslöcher im gelben Geldtransporter. Die Täter feuerten insgesamt 30-mal – ein ganzes Magazin Eventuell kriegen die die jetzt knallhart dran wegen Verstoß gegen das Magazinverbot!
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Fallstrick: Wenn nur 9 mm Luger in den Schrank kommen, kann ein Bohrer bis 8 mm zum Einsatz kommen. Sollen .22 lfB gelagert werden - Durchmesser der Bohrungen max 4,5 mm.
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Hier ein ganz interessantes Beispiel - BKA-Feststellungsbescheid für die CZ BREN 2 Ms in .223 Rem: https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/BKA-Bescheid-BREN2.pdf Je nach Konfiguration/Magazingröße/Lauflänge ist da von "verboten" über "Kat A" bis "erlaubt" alles dabei. Unter Ziffer 11 findet sich auch das Verbot nach 1.2.5 der Waffenliste für die Variante mit 28 cm Lauflänge.
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Vor kurzem wurde im Forum mal ein eGun-Angebot diskutiert, das eine KW in .308 Win. beinhaltete. Da wäre dann theoretisch ein 20er Mag möglich. Interessant würde es aber, wenn dann die gleiche Konfiguration nur in etwas längerer Ausführung (LW) ebenfalls im Schrank stände - das ist dann die gleiche Problematik wie mit den Glock-Magazinen für Lang- und Kurzwaffe. Die KW in .223 mit 20er Mag wäre vielleicht magazin"rechtlich" machbar, würde dann aber wohl mit 1.2.5 der Waffenliste kollidieren.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Elo antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Natürlich, daran hatte ich nicht gedacht. Der DSB beispielsweise veröffentlicht schon die Ergebnisse der Kreise - ohne Zustimmung keine Teilnahme. Und da wir ja nun offenbar für den Nicht-Grundkontingent-Bestand die Wettkampfteilnahme brauchen ... grrr Mir wird gerade bewußt, was sich alles an Infos abgreifen läßt und auch wie man daraus mit etwas Insiderwissen einen halbwegs plausiblen "Auftritt" konstruieren könnte. Aber den Gedanken werde ich hier besser nicht fortführen. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Elo antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Paßt gut zum Thema Aufbewahrungskontrolle: Günzburger Zeitung 13.07.2022 Burtenbach Männer geben an der Haustüre vor, von der Waffenbehörde zu sein Zitat: Zwei Männer klingeln an einem Haus in Burtenbach. Ein 51-Jähriger öffnet die Türe - aber wird schnell misstrauisch. Er selbst ist jedoch im Besitz von Waffen. Ein Fall von Amtsanmaßung hat sich am Dienstagvormittag in Burtenbach ereignet. Gegen 10.30 Uhr klingelten laut Polizeiangaben zwei bisher unbekannte Männer an der Haustür eines 51-Jährigen. Sie gaben an, von der Waffenbehörde zu kommen, um seine Schusswaffen zu überprüfen. Sie hätten außerdem geäußert, so die Polizei, dass sie die Waffen aufgrund von verschiedenen Verstößen sicherstellen müssten. Die beiden Täter waren nicht von der Waffenbehörde Der 51-Jährige, der tatsächlich im Besitz von Waffen war, wurde sofort misstrauisch und bat die beiden Männer, sich auszuweisen. Dies wurde von den beiden Tätern abgelehnt. Der Hausbesitzer verwies die beiden Männer von seinem Grundstück. Sie fuhren anschließend mit einem älteren, silbernen VW Passat mit "OA" oder "OAL"-Kennzeichen weg. Wer Hinweise zu den Tätern oder deren Fahrzeug machen kann, soll sich unter Telefonnummer 08222/96900 bei der Polizeiinspektion Burgau melden. (AZ) https://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/burtenbach-maenner-geben-an-der-haustuere-vor-von-der-waffenbehoerde-zu-sein-id63288446.html Frage meinerseits: Ein Versuch nach Zufallsprinzip ist ja unwahrscheinlich - wie kommen die bei einer Privatperson an die entsprechende Information? -
Mit dem 3. WaffRÄndG 2020 hat man in D schon mal die Softair als Waffe eingestuft. Das wurde dann kurze Zeit später korrigiert, im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_04/690444-690444
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Deutscher Bundestag Drucksache 20/774 20. Wahlperiode 17.02.202 Antwort der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000774.pdf
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Ich wollte darauf hinaus, daß die SB manchmal Leistungen erbringen sollen, aber die Voraussetzungen dafür aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder noch nicht vorliegen. Wir hatten das schon mal bei dem 3. WaffRÄndG 2020 - da tauchte plötzlich und völlig überraschend die verpflichtende Verfassungsschutzabfrage im Gesetz auf, ohne daß auf Ebene der Länder und der Waffenbehörden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden waren. Derzeit scheint - offenbar je nach Bundesland unterschiedlich - ein politischer Druck auf die Waffenbehörden einzuwirken, ohne daß dafür in vollem Umfang gesetzliche Grundlagen bestehen (meine Meinung). Das kann vom wie im bemühten Beispiel Thüringen vom Innenministerium kommen oder wie in Hanau vom Stadtrat (Stichwort: Rückgabe kleiner Waffenscheine, Waffenbehörde Main-Kinzig-Kreis ). Katja Triebel hat vor einigen Tagen einen Beitrag auf FB veröffentlicht, da ging es um den Entzug von Erlaubnissen wegen "Deligitimierung des Staates" (Bundesland Berlin), das scheint ein neuer Tatbestand (?) zu sein. Die SB bei den Waffenbehörden sind keine Juristen, sondern haben im Regelfall eine ganz normale Verwaltungsausbildung. Wir - die wir meist zumindest das technische Verständnis haben - stellen hier in etlichen Diskussionen immer wieder fest, wie komplex und schwierig das Waffenrecht ist. Oftmals läßt sich eine Frage selbst mit der Schwarmintelligenz des Forums nicht wirklich sicher beantworten. Irgendwann geschieht das dann durch ein Gerichtsurteil. Ich will hier keine Lanze für die Behörden brechen, aber ich glaube nicht daß es immer an "langsamen SB" liegt.
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Mal als Beispiel für ein Bundesland: (Soll keine Wertung bezüglich der Partei sein, nur aus aktuellem Anlaß) Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: AfD-Leute droht Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis Verfassungsfeinde werden entwaffnet 37/2022 06.07.2022 Zitat: ... Die verschärfte waffenrechtliche Prüfung wird auch Mitglieder des Thüringer Landesverbands der AfD treffen. ... https://innen.thueringen.de/detailanzeige/37-2022 Bin gespannt, wie die Gerichte dazu urteilen. Nun versetze man sich mal in die Rolle der SB, die das auf Weisung von oben umsetzen, dabei aber die Gesetze beachten müssen. Könnte jemand da auf den Gedanken kommen, erst mal auf Zeit zu spielen?
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Etwas Hintergrund zum Thema Airsoft und der Idee, die Betroffenen mit ins Boot zu nehmen: REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the application of Directive (EU) 2021/555 of the European Parliament and of the Council of 24 March 2021 on control of the acquisition and possession of weapons Brussels, 27.10.2021 COM(2021) 647 final https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021DC0647 3.1 ... Finally, law enforcement authorities have observed a surge in seizure of airsoft weapons (shooting plastic pellets propelled by compressed gas) converted to fire ammunition. Although such weapons are regulated as firearms in several EU Member States, they are currently excluded from the scope of the Directive. Therefore, the Commission will assess the impact of clarifying the distinction between prohibited firearms and firearms subject to authorisation, to ensure that prohibited firearms can only be possessed in very exceptional cases. A potential assessment could also ensure that all weapons, which are unfit to fire a projectile (either after deactivation or by their manufacture) but could be converted to fire a projectile with specialised tools and knowledge are at least subject to declaration. ... Übersetzung: Schließlich haben die Strafverfolgungsbehörden einen Anstieg bei der Beschlagnahme von Airsoft-Waffen (mit komprimiertem Gas betriebene Plastikkugeln) beobachtet, die zum Verschießen von Munition umgebaut wurden. Obwohl solche Waffen in mehreren EU-Mitgliedstaaten als Feuerwaffen geregelt sind, fallen sie derzeit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Die Kommission wird daher prüfen, wie sich eine klarere Unterscheidung zwischen verbotenen und genehmigungspflichtigen Feuerwaffen auswirken würde, um sicherzustellen, dass der Besitz verbotener Feuerwaffen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist. Eine mögliche Bewertung könnte auch sicherstellen, dass alle Waffen, die zum Abfeuern eines Geschosses ungeeignet sind (entweder nach der Deaktivierung oder durch ihre Herstellung), aber mit speziellen Werkzeugen und Kenntnissen zum Abfeuern eines Geschosses umgebaut werden könnten, zumindest meldepflichtig sind.
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Aus dem taz-Bericht: "Tatsächlich arbeitete Faesers Ressort zuletzt an einem Gesetzentwurf für eine Waffenrechtsverschärfung. Laut einer Sprecherin liegt dieser inzwischen vor, wird aber noch intern abgestimmt." Demnach dürfte der Entwurf für das 4. WaffRÄndG oder wie es auch heißen mag (2021 firmierte das Ganze unter "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen") tatsächlich in der ministeriellen Abstimmung sein. Die Verbände sind m. E. noch nicht beteiligt, das wäre sonst bekannt. Politisch bleibt nur die Hoffnung auf die FDP und dort wohl insbesondere auf Konstantin Kuhle.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Elo antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich hätte ja zu gern gewußt, was an diesem Thema Aufbewahrungskontrolle PP Köln nun wirklich dran ist, hab den TE ja mehrfach wegen der vollständigen (anonymisierten) Schreiben angesprochen. Hatte nun vor einigen Tagen die Möglichkeit, einen Sportschützen fragen, für den das PP Köln als Waffenbehörde zuständig ist, der konnte das so nicht bestätigen (was natürlich nicht ausschließt, daß es inzwischen oder je nachdem, wie der Fall gelagert ist, trotzdem so durchgeführt wird). Wenn ich aber nun auf den Account des TE schaue: Benutzer seit 24. Juni Letzter Besuch 27. Juni -
Wenn Du die Klage des VDB gegen die Bundesrepublik Deutschland meinst, ist der letzte mir bekannte Kenntnisstand die Erwiderung des BMI vom 22. März 2022: https://www.vdb-waffen.de/d/8p60y39f.pdf Anhängig ist die Sache bei der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin.
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Deshalb ist es ein interessanter Aspekt, eine breitere Zielgruppe anzusprechen. Beispielsweise waren bei der letzten WaffG-Änderung ja plötzlich auch Einschränkungen für die Paintballer vorgesehen. Es hat etwas gedauert, aber dann haben die recht schnell über Youtube u. ä. Kanäle mobil gemacht. Ich bin mir relativ sicher, daß viele Menschen außerhalb der Schützen und Jäger hier im Land kaum wissen, welche Überraschungen das WaffG für sie bereithält. Man denke an die gewöhnlichen Nutzer von (Taschen-?)Messern, die Leute, die zu Silvester Leuchtkugeln aus ihrer SRS-Waffe abfeuern oder diejenigen, die sich einfach nur selbst schützen wollen.
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Ich bin mir gar nicht mehr so sicher, wo tatsächlich entschieden wird. Du sagst an der Wahlurne - aber an welcher? An der, in die die Bürger bei den allgemeinen Wahlen ihre Stimmzettel einwerfen? Oder an der, die auf den Parteitagen der jeweiligen Parteien zum Einsatz kommt? Verschärfungen im Waffenrecht haben wir seit 1972. Seitdem waren eigentlich fast alle Parteien in unterschiedlichen Konstellationen beteiligt. (keine Gewähr für alle Daten, manchmal sind die je nach Quelle etwas unterschiedlich) 19. September 1972 - WaffG Kabinett Brandt I, SPD/FDP 01. Juli 1976 - WaffGÄndG (Ausfertigung 04.03.1976) Kabinett Schmidt I, SPD/FDP 11. Oktober 2002 - WaffRNeuRegG Kabinett Schröder I, SPD, Bündnis 90/Die Grünen (Anlaß: Erfurt 26. April 2002) 26. März 2008 - Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Kabinett Merkel I, CDU/CSU, SPD 25. Juli 2009 - nochmalige WaffG-Änderung Kabinett Merkel I, CDU/CSU, SPD (Anlaß: Winnenden 11. März 2009) 30. Juni 2017 - Zweites Waffenrechtsänderungsgesetz Kabinett Merkel III, CDU/CSU, SPD 01. September 2020 - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Kabinett Merkel IV, CDU/CSU, SPD Ich will hier nicht für oder gegen eine Partei argumentieren, es geht mir nur darum, eine kontinuierliche Entwicklung zu zeigen.
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Einige haben das Thema "Klage" angesprochen - auch da hat der VDB ja schon etwas geliefert. Ich meine die Klage aufgrund der Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht des BMI zum Thema „Schreckschusswaffen“. Aufgrund dieses (geheimen?) Berichts hat die Innenministerkonferenz (IMK) dann wiederum das BMI aufgefordert, Handlungsoptionen zur Verschärfung des Waffenrechts zu entwickeln. https://www.wm-intern.de/vdb-verklagt-bundesrepublik-deutschland/ Auch die Jagdverbände haben schon erfolgreich behördliche Maßnahmen einer rechtlichen Prüfung zugeführt. Soweit ich mich erinnere, ging es dabei allerdings um nicht um Waffenrecht, sondern um jagdrechtliche Regelungen.
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Ich gebe Dir recht, daß es besser wäre, wenn die Initiative von Seiten der Nutzer kommen würde. Die Interessen bündeln sollte nach meiner Kenntnis - bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege - ursprünglich das Forum Waffenrecht. Ich will es an dieser Stelle nicht gewichten, jede(r) soll selbst bewerten, was von dort in letzter Zeit gekommen ist. Von den Verbänden selbst hört man auch recht wenig. Man denke beispielsweise an das hier im Form breit diskutierte Thema der fortlaufenden Bedürfnisüberprüfung und insbesondere die entsprechenden Auswüchse in BaWü. Daß der VDB bzw. die Mitglieder wirtschaftliche Interessen hat, kann durchaus auch ein Vorteil sein. Die eigene wirtschaftliche Existenz ist sicherlich eine gute Motivation, sich für etwas einzusetzen. Fakt ist, daß der VDB sowohl eine Stelle für Lobbyarbeit geschaffen hat, als auch nun Geld für die Kampagne in die Hände nimmt. Neu ist auch der Versuch, nicht nur die Schützen, Jäger und Sammler ins Boot zu nehmen, sondern auch Airsoftler, Messernutzer, Paintballer und Menschen, die sich selbst schützen wollen. Man kann diesen Vorstoß nun kritisieren oder befürworten - es bleibt derzeit die einzige sichtbare Initiative von einem fachlich und wirtschaftlich ernstzunehmenden Verband. Sollte es weitere ernstzunehmende Alternativen geben (?), lasse ich mich auch da gerne berichtigen. Wer Vorschläge oder Kritik anbringe möchte, kann ja durchaus auch Kontakt mit dem VDB aufnehmen. Eine Rolle spielt m. E. auch der Zeitfaktor. Ich hatte es schon erwähnt - der Referentenentwurf zum 4. WaffRÄndG steckt wohl schon in der ministeriellen Abstimmung. Nur Vermutung meinerseits, aber wahrscheinlich werden darin wieder Elemente aus dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ aus 2021 auftauchen.
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Der VDB startet die Kampagne Fight4right – für faires Waffenrecht: https://www.fight4right.de/ Es sollen die Interessen aller Betroffenen gebündelt werden - also nicht nur Sportschützen, Jäger und Sammler, auch Airsoftler, Messernutzer, Paintballer, Händler und nicht zuletzt Menschen, die sich selbst schützen wollen. Ziel ist auch, möglichst viele Menschen für die Kampagne zu begeistern und sich mittels einer Fördermitgliedschaft im VDB zu engagieren. Mir ist klar, daß von einigen nun wieder Kritik kommen wird, daß das alles nichts bringt, daß es nur ums Geld geht usw ... aber Der Referentenentwurf zum 4. WaffRÄndG steckt wohl schon in der ministeriellen Abstimmung und kann jeden Tag auf dem Tisch liegen und ich habe bisher von keiner anderen Seite etwas dazu gehört. Bitte überlegt mal, ob Ihr vielleicht eine Möglichkeit seht, etwas Werbung für die Kampagne zu machen oder das Thema in anderer Form zu unterstützen.
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Das "Fachgespräch" unter dem Titel "Waffenrecht: Vollzug und Handlungsbedarf" von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 04.07.2022 auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=i8nE81mbSjg Ablauf/Teilnehmer: (Quelle: www.gruene-bundestag.de/termine/waffenrecht-vollzug-und-handlungsbedarf) Begrüßung und politische Einführung: Dr. Irene Mihalic MdB Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Diskussionsrunde mit Prof. Dr. Oesten Baller Ehemaliger Professor für Allgemeines und besonderes Polizei- und Ordnungsrecht Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prof. Dr. Dagmar Ellerbrock TU Dresden Lars Winkelsdorf Waffenrechtsexperte Moderation: Marcel Emmerich MdB Obmann im Innenausschuss Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Schlusswort: Marcel Emmerich MdB
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Das Thema ist ziemlich komplex, aber mal vereinfacht ausgedrückt: Du mußt vor dem Erwerb einer Waffe ja diverse Voraussetzungen erfüllen, u. a. auch eine gewisse Anzahl von Übungsschießen. Sollen es später mehr Waffen werden, kommt auch die Notwendigkeit von Wettkampfteilnahmen dazu.