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Landtag von Baden-Württemberg - Drucksache 17 / 2937 vom 21.7.2022 https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2937_D.pdf Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung Waffen in Baden-Württemberg Begründung der Anfrage (Zitat): Waffenbesitz ist ein Privileg, kein Anrecht. Die konsequente Umsetzung des Waffenrechts kommt uns allen zugute. Denn je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle. Diese Große Anfrage soll den Informations- und Kenntnisstand über das Aufkommen, den Besitz, die Verwendung bei Straftaten und die Kontrolle von Waffen in Baden-Württemberg stärken und somit zu einer besseren Einschätzung des sich hieraus ergebenden Gefahrenpotenzials sowie des entsprechenden politischen Handlungsbedarfs beitragen. Insbesondere in Händen von Extremistinnen und Extremisten gefährden Waffen unsere offene und demokratische Gesellschaft. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ warnt explizit vor der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von Waffen in Händen von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten ausgeht. In der Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses wird die möglichst weite Einschränkung des legalen und die Verhinderung des illegalen Waffenbesitzes von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten gefordert. Im Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg haben sich die Koalitionspartner der grün-schwarzen Landesregierung auf die konsequente Entwaffnung von Reichsbürgerinnen und Reichsbürger verständigt. Mit der Großen Anfrage soll geprüft werden, wie sich der Waffenbesitz und der daraus resultierende Handlungsbedarf in den verschiedenen extremistischen Bereichen in Baden-Württemberg darstellt. Das Waffenrecht kann seine Wirkung nur dann entfalten, wenn die Waffenbehörden personell ausreichend gut ausgestattet sind, um es vor Ort konsequent umzusetzen. Daher behandelt diese Große Anfrage auch die Ausstattung und die Arbeit der Waffenbehörden im Land. (Zitat Ende) Interessant sind die vielen enthaltenen Statistiken zum Waffenbesitz. Das hier ist mir aufgefallen: (Zitat - jeweils Auszüge) I I I . Wa f f e n k r i m i n a l i t ä t i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g ... Zu 1. und 2. ... Die Anzahl der Gesamtstraftaten, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder mit einer Schusswaffe geschossen wurde, sind im Jahr 2021 jeweils auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. Die Anzahl der Gesamtstraftaten, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, sind ausgehend vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2021 kontinuierlich und um 37,5 Prozent zurückgegangen. Die Anzahl der Gesamtstraftaten, bei denen mit einer Schusswaffe ge- schossen wurde, haben ausgehend vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2021 um 50,2 Prozent abgenommen. ... zu 3. ... Die Anzahl der Gesamtstraftaten, zu denen das Tatmittel SRS-Waffe gespeichert sowie zu denen das Tatmittel SRS-Waffe und die Verwendungsformen Drohen oder Schießen eingegeben wurden, sind im Jahr 2021 jeweils auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. ... Sowohl die Anzahl der Opfer bei Fällen, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder mit einer Schusswaffe geschossen und auch das Tatmittel SRS-Waffe erfasst wurde, als auch die hierbei verletzten Opfer, sind im Jahr 2021 auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. Bei den leicht verletz- ten Opfern ist im Jahr 2021 ein Rückgang um 15 Opfer festzustellen, wohingegen bei der Anzahl der schwer verletzten Opfer eine Zunahme um drei Opfer zu konstatieren ist. ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Quelle: nau.ch (Nau media AG, 3097 Liebefeld, Schweiz) https://www.nau.ch/news/europa/finnische-polizei-waffen-fur-ukraine-gelangen-zu-kriminellen-66319639 Zitat: Finnische Polizei: Waffen für Ukraine gelangen zu Kriminellen Laut der finnischen Polizei landen für die Ukraine bestimmte Waffen fälschlicherweise auch in den Händen von nordeuropäischen Kriminellen. Das Wichtigste in Kürze - Waffen für die Ukraine landen teilweise in den Händen von Kriminellen in Nordeuropa. - Die finnische Polizei berichtet von Sturmgewehren, die in Helsinki gefunden worden sind. - Überliefert werden die Waffen wohl über die weniger stark bewachten Häfen. In die Ukraine gelieferte Waffen sind nach Erkenntnis der Polizei in Helsinki bereits in die Hände finnischer Krimineller gelangt. Dabei handele es sich beispielsweise um Sturmgewehre, sagte Chefkommissar Christer Ahlgren vom Nationalen Ermittlungsbüro dem finnischen Rundfunk Yle. «Waffen, die für die Ukraine bestimmt waren, sind auch schon in Schweden, Dänemark und den Niederlanden gefunden worden.» So wurde er am Sonntag zitiert. Kriminelle könnten es auf Waffen und Munition absehen, die Kiew in grossen Mengen als ausländische Militärhilfe erhält. Davor hatte die europäische Polizeiorganisation Europol bereits im Sommer gewarnt. «Wir haben Hinweise, dass solche Waffen auch den Weg nach Finnland finden», sagte Ahlgren. Waffen gelangen über Häfen nach Finnland Die Schmuggelrouten seien etabliert. Teils laufe der Waffenhandel über international agierende Rockergruppen, die von der Polizei zur Organisierten Kriminalität gezählt werden. Die Rockergruppe Bandidos MC beispielsweise habe Vertreter in jeder grösseren ukrainischen Stadt, sagte Ahlgren. Einfallstor nach Finnland seien die Häfen, die weniger überwacht würden als die Flughäfen. Ahlgren erinnerte an die Erfahrung der Polizei nach den Jugoslawien-Kriegen der 1990er Jahre. Von dort seien Schmuggelwaffen in viele Länder gelangt. «Die Ukraine hat grosse Mengen an Waffen bekommen, und das ist gut. Aber wir werden auf Jahrzehnte mit diesen Waffen zu tun haben. Das ist der Preis, den wir zahlen müssen», sagte der ranghohe Polizist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Interessant, weil auch Fotos der Waffen enthalten sind: Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rostock vom 29.10.2022 (noch nicht Halloween) (Anzeige wegen "Störung des öffentlichen Friedens", nicht wegen § 42a WaffG) Zitat: In Militärverkleidung und bewaffnet in Schweriner Altstadt unterwegs / Zwei junge Männer mit mehr Glück als Verstand https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=185364&processor=processor.sa.pressemitteilung -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich stell das mal als Info hier mit rein: Novelle des Sprengstoffgesetzes wird im BMI vorbereitet Quelle: VDB-Nachrichten: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26102022_der_bundesverband_pyrotechnik_und_kunstfeuerwerk_ev_bvpk_bezieht_stellung_zu_silvesterfeuer.html In dem Zusammenhang wird auch eine Stellungnahme des Bundesverbands Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (BVPK) zu Silvesterfeuerwerk erwähnt: https://bvpk.org/aktuelles/positionen-silvester Zum gleichen Thema gab es im April ein Papier der Innenministerkonferenz: Bericht des BMI für die 217. IMK vom 1. bis 3. Juni 2022 in Würzburg zum Thema „Mehr Gestaltungsspielräume für Kommunen hinsichtlich des Umgangs mit Silvesterfeuerwerk“ (Berlin, den 07.04.2022) https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20220603/anlage-zu-top-56.pdf?__blob=publicationFile&v=2 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch in Österreich bemüht man sich um mehr Sicherheit ... Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ): Der Ministerrat beschließt eine neuerliche Verschärfung des Waffengesetzes https://iwoe.at/der-ministerrat-beschliesst-eine-neuerliche-verschaerfung-des-waffengesetzes/ -
Ein Blick rüber nach Österreich ... Beitrag auf der IWÖ-Webseite: Lange Magazine – und kein Ende in Sicht https://iwoe.at/lange-magazine-und-kein-ende-in-sicht/
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VDB-Nachrichten: Vorschlag für neue EU-Feuerwaffenverordnung liegt vor - Gespräche mit Europapolitikern und Verbänden in Brüssel https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/28102022_vorschlag_fuer_neue_eu-feuerwaffenverordnung_liegt_vor.html Zitat: In dieser Woche war unser Interessenvertreter Peter Braß für mehrere Tage zu politischen Gesprächen in Brüssel. Neben dem Austausch mit Abgeordneten des Europaparlaments stand auch die Mitwirkung an den politischen Aktivitäten befreundeter europäischer Verbände im Vordergrund. Parallel zur Reise wurde am 27. Oktober 2022 der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung vorgelegt. Als Mitglied im europäischen Dachverband European Association of the Civil Commerce of Weapons (AECAC), ist der VDB auch assoziiertes Mitglied im Europäischen Jagdverband FACE (European Federation for Hunting and Conservation). Dieser lud anlässlich seines 45-jährigen Geburtstags zur Generalversammlung nach Brüssel. Neben den rein jagdpolitischen Themen ging es auch um das Verbot bleihaltiger Munition und die geplanten Aktivitäten zum EU-Feuerwaffenrecht. Keine guten Nachrichten überbrachte David Scallan, FACE-Generalsekretär, in Sachen Bleiverbot: Die Beratungen der Fachgremien unter dem Dach der zuständigen Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) seien so weit fortgeschritten, dass es nahezu nur noch um das „Wann“ und nicht mehr um das „Ob“ gehe. In seinen Gesprächen mit der nationalen Politik nimmt der VDB das Thema Bleiverbot immer mit. Hier heißt es, gute und ggf. auch neue Argumentationspunkte gegen das Bleiverbot zu finden, aber auch bereits für den Fall eines Verbotes schon jetzt für möglichst großzügige Übergangsfristen und Entschädigungsregelungen einzutreten. Eine besondere Ehre waren die Unterredungen mit dem Präsidenten der interfraktionellen Arbeitsgruppe im Europaparlament zur Jagd, MdEP Álvaro Amaro, und seinem Vizepräsidenten, MdEP Alex Saliba. Diese kündigten bereits ihre Bereitschaft an, dem AECAC und dem VDB für vertiefende Gespräche zur Verfügung zu stehen. Bei den Änderungen zum EU-Feuerwaffenrecht (Richtlinie 2021/555 und Verordnung 258/2012) gab es in den letzten Monaten unterschiedliche Signale: Zwar hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitsplan für das kommende Jahr, der Mitte Oktober vorgestellt wurde, die Richtlinie nicht aufgenommen – jedoch ist die Neufassung der EU-Verordnung, die den grenzüberschreitenden Handel und den Transport ziviler Feuerwaffen regelt, nach langer Verzögerung nun publiziert worden. Vorschlag der EU-Kommission zur Novelle der Feuerwaffenverordnung liegt vor Am 27. Oktober 2022 lag der Vorschlag der EU-Kommission vor. Erste Informationen finden Sie hier (nur Englisch). Wir werden den Vorschlag zeitnah auswerten, mit unseren Partnerverbänden auf nationaler und europäischer Ebene besprechen und Sie auf dem Laufenden halten. „Brüssel ist in seiner Bedeutung für unsere politische Arbeit und die Interessenvertretung gar nicht zu überschätzen. Das was auf EU-Ebene beraten und entschieden wird, landet früher oder später auch auf den Schreibtischen der nationalen Politik und unserer Mitgliedsunternehmen. Die neue EU-Verordnung wird einer unser Arbeitsschwerpunkte in den kommenden Wochen und Monaten sein“, fasste Peter Braß seine Eindrücke zusammen.
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Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, daß es bald Erleichterungen in der Magazinproblematik geben wird. Man arbeitet wohl an Polymermagazinen, die eine begrenzte Haltbarkeit, also ein Verfallsdatum haben. Gekennzeichnet werden die mit einer stilisierten Uhr, der Kalenderwoche und einer Bauartprüf- und Chargennnummer. Wettkämpfschützen, für die z. B. ein IPSC-Wettbewerb im Ausland ansteht, können diese TLU-Magazine (time limited use) bei lizensierten Händlern (so ähnlich wie damals bei Armatix) erwerben und dann beim entsprechenden Wettkampf nutzen. Wenige Tage später zerfällt dann der rechtlich maßgebliche Magazinkörper. Federn, Zubringer und Bodenplatte können wiederverwendet werden, ob es dafür ein Pfandsystem geben wird oder ob die Eigentum sind, ist offenbar noch nicht entschieden. Man munkelt alledings, daß es bei den Grünen noch Widerstand gibt, da die Rückstände des Magazinkörpers derzeit noch nicht kompostierbar sind. Ein weiteres Problem besteht darin, daß die Mags mit einem RFID-Chip gekennzeichnet werden sollen und Chips sind ja derzeit bekanntlich Mangelware ...
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VDB: Treffen mit dem Waffenberichterstatter der CDU/CSU-Fraktion MdB Marc Henrichmann https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19102022_treffen_mit_dem_waffenberichterstatter_der_cdu-csu-fraktion_mdb_marc_henrichmann.html Zitat: ... Dominiert wurde das Gespräch von der geplanten Waffenrechtsnovelle der Bundesregierung. MdB Henrichmann befürchtet, dass eine weitere Waffenrechtsverschärfung den Druck auf die ohnehin schon überlasteten Waffenbehörden weiter erhöht und diese lahmzulegen droht. Das Deutsche Waffenrecht habe ein Vollzugsproblem, welchem es zu begegnen gelte. „Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts führt zu keinem Sicherheitsgewinn, sondern zu einer Mehrbelastung der kommunalen Waffenbehörden, welche dadurch gehemmt werden, sich den konkreten Verdachtsfällen anzunehmen“, so der CDU-Innenpolitiker. Henrichmann schlägt stattdessen vor, die Waffenbehörden durch schlankere Verfahren zu entlasten und die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Es könne nicht sein, dass Sportschützen und Jäger immer noch weiter in den Fokus gerückt werden und der illegale Waffenbesitz außer Acht bleibt. Zum zeitlichen Ablauf der Novelle und den möglichen Inhalten konnte der CDU-Waffenrechtsexperte keine weiteren Aussagen machen. Bekannt sei jedoch, dass das Ministerium des Innern seit dem Frühjahr an einer Novelle arbeitet.
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Vielleicht hilft Euch das bei der Diskussion bezüglich Magazinkörper ... Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften S. 95, 2. Absatz Da Wechselmagazine leicht in ihre Einzelkomponenten (dies sind in der Regel Magazingehäuse, Boden, Feder und Zubringer) zerlegbar sind, ist es ferner erforderlich, das Magazingehäuse als das für die Kapazität entscheidende Bauteil in den Verbotstatbestand einzubeziehen, um eine mögliche Umgehung der Verbotsvorschrift zu verhindern. Deshalb ist der Begriff des „Magazingehäuses“ zusätzlich zu definieren. FAQ des VDB zum 3. WaffRÄndG & NWR-II mit Antworten des BMI S. 6 Sind nun auch 20-Schuss-Magazine verboten, die auf 10 Schuss blockiert werden? Magazinkörper ist in Anlage 1 WaffG aufgenommen und daher verboten. S. 8 Können hochkapazitive Magazine blockiert oder verkürzt werden? Grundsätzlich ja, aber waffenrechtlich tritt nur eine andere Rechtslage bei einer Verkürzung ein. Der Magazinkörper steht gem. Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG dem Magazin gleich.
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Ich muß zugeben, die Argumentation hat etwas für sich. Schaut man in die bereits erwähnte RICHTLINIE (EU) 2021/555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, Anhang I: II. Im Sinne dieser Richtlinie werden Feuerwaffen nach folgenden Kategorien eingestuft: Kategorie A — Verbotene Feuerwaffen 7. jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen: a) Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern: i) eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist, oder ii) eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingesetzt wird; b) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern: i) eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist, oder ii) eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird; Das findet sich dann auch als Definition in der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) [Begriffsbestimmungen] zum Waffengesetz Abschnitt 3: Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis C nach der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13.9.1991, S. 51), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 (ABl. L 137 vom 24.5.2017, S. 22) geändert worden ist 1. Kategorie A 1.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen: 1.7.1 Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingesetzt wird, 1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird, Ein Verbot könnte sich dann ergeben aus Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) [Waffenliste] zum Waffengesetz Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.2.4.3 Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; 1.2.4.5 Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind; ... 1.2.6 halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen; 1.2.7 halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen; Den Begriff des eingesetzten Magazins finde ich nicht ... Das könnte bedeuten, durch das Einsetzen eines langen Magazins würde die Waffe in Kat. A eingestuft, es fehlt aber im nationalen Recht für diesen Fall die konkrete Verbotsnorm? Der Vollständigkeit halber aber noch der Hinweis auf § 6 AWaffV. Oh je, wie erklärt sich das der armen Standaufsicht ...
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Habs noch nicht vollständig angeschaut, ist auf Youtube seit 19.10.2022, einzelne Teile kommen mir aber bekannt vor ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hier noch die Quellenangabe zur "Null-Promille-Grenze": BVerwG, Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 30.13: https://openjur.de/u/772802.html Zitat: Vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG (juris: WaffG 2002) geht mit Waffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zur Gefährdung Dritter führen können. Hier noch eine interessante Ausarbeitung in Wild und Hund, die verschiedene Fallkonstallationen berücksichtigt: https://wildundhund.de/401-jvg-alkohol-und-waffenumgang/ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es ist nicht meine Absicht, Dir etwas zu unterstellen. Ich habe Dich so verstanden, daß Du diese Forderungen unterstützt und dann darauf reflektiert. Ich habe dann versucht, aufzuzeigen, was wir schon an Regelungen haben und auch Beispiele gebracht, welche Konsequenzen aus einzelnen Forderungen erwachen. Einer meiner Punkte bei der Schießprüfung waren z. B. die älteren Jäger, die nur noch vom Ansitz jagen. Zur Schießprüfung kam dann später die Aussage Auch zur Fallenjagd habe ich etwas geschrieben. Wenn Du dann auf den Beitrag von drummer schreibst wäre es interessant, aus welcher fachlichen Basis Du das machst. Wenn Du erfahrener Fallenjäger bist, würde ich mir Deine Argumente gerne anhören. Ich konnte (mußte) mich mit dem Thema Fallenjagd im Rahmen einer Fortbildung beschäftigen, unserem Ausbilder war das eine Herzensangelegenheit (er ist für das Thema Niederwildhege bekannt). Fallenjagd (weidgerechte) ist ein großer Aufwand, mein Respekt gilt denjenigen, die das täglich auf sich nehmen. Wir können gerne über die grundsätzliche Berechtigung diskutieren, aber dann bitte vor dem Hintergrund der schon bestehenden Regulierung. Um das noch mal zu betonen - mir geht es nicht um die Kritik an einzelnen Aussagen oder gar Personen. Wenn wir aber solche Reizthemen wie Fallenjagd oder regelmäßige Schießprüfungen diskutieren, sollten wir das unter Berücksichtigung bereits geltender Regulierungen und insbesondere der Konsequenzen tun. Und ich bitte um Entschuldigung, weil wir auch durch diese Einlassung immer weiter vom Thema dieses Fadens abkommen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bemerkenswert, wie sich dieser Faden entwickelt hat. Nun sind einige Teilnehmer bei der Überlegung hängengeblieben, was man den Jägern bei der Gelegenheit noch verbieten könnte. Kommt von der jagdlichen Seite der Versuch der Sachaufklärung oder die Frage nach der fachlichen Qualifikation, mit der eine bestimmte Position vertreten wird, bleibt eine konkrete Antwort aus. Ich halte es auch nicht für ein stichhaltiges Argument, Prüfungen zu fordern, weil es "machbar" wäre. Solange die Solidarität unter den LWB derart "ausgeprägt" ist, haben die Gegner leichtes Spiel. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich weiß nicht, inwieweit Du mit dem Thema vertraut bist, aber die Fallenjagd ist bereits sehr reguliert. Das geht bis zur Zertifizierung von Fallen “Agreement on Humane Trapping Standards (AIHTS)”. Daß insbesondere Lebendfallen täglich kontrolliert werden, ist selbstverständlich. Unterstützen kann man das noch durch Fallenmelder. Bei Baujagd will hier nicht über für und wider urteilen, denk aber beispielsweise mal an unterhöhlte Deiche und ähnliche Bauten. Alternative - wäre dann wieder Fallenjagd. Einführung regelmäßiger Schießprüfungen - ja nach Bundesland und Forst wird schon ein jährlicher Schießausbildungsnachweis gefordert. Da wir ja in D sind uns bei uns alles bis ins kleinste geregelt werden muß, könnte man da natürlich nun Scheiben, Entfernungen, Anschlagarten, Ringzahlen, Kaliber, Schußzahlen vorgeben, das akribisch dokumentieren, einen ständig mitzuführenden Nachweis erstellen und das mit Kontrollmeldungen an die Jagdbehörde koppeln. Da die Landesjagdgesetze Vorrang haben, regelt natürlich jeder Bundesland die Vorgehensweise in eigener Regie. Was machen wir mit den erwähnten Jägern "im fortgeschrittenen Alter", die nur noch vom Ansitz jagen? Werden die ganz ausgeschlossen oder gibt es für Ansitzjagd eine gesonderte Schießprüfung? Null-Promille-Grenze - gibt es schon. Nicht per Gesetz, aber aufgrund Gerichtsentscheid. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Diskussion findet nicht zum ersten Mal statt https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/?do=findComment&comment=3150813 Und auch der Austausch mit den Grünen war schon Thema https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/?do=findComment&comment=3155299 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vielleicht auch mal ein Blick ins Nachbarland - so läuft es nun in den Niederlanden, nachdem ein Jagdverbot für Wildgänse eingeführt wurde: Vergasen mit Kohlendioxid https://www.natuerlich-jagd.de/blog/das-unsagliche-ganse-toten/ https://wildundhund.de/gaense-ins-gas-8963/ Ich will nicht zu weit vom Thema abschweifen, sehe aber die Notwendigkeit, beim Einsatz solcher Schlagworte etwas Hintergrundinformation beizusteuern. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man muß hier aber darlegen, was - heutzutage - konkret gemeint ist. Brauchbare d. h. ausgebildete und geprüfte Jagdhunde sind eine wichtige Voraussetzung für eine weidgerechte Jagd. Der Deutsche Jagdverband stellt seine Position dazu auf der HP dar: https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/jagdhundewesen/ausbildung-am-lebenden-wild Es gibt auch Videos des DJV über die Hundeausbildung in der Schliefenanlage, im Saugatter und an der lebenden Ente: -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Pikolomini hat ja nun mehrfach dargelegt, wie privilegiert er die Jäger sieht. Wenn ich richtig verstanden habe, hat er das auch Frau Dr. M. (ist Dr. Irene Mihalic gemeint?) dargelegt. Wenn man die Position der Grünen zum Thema "Jagd" beleuchten will, lohnt möglicherweise ein Blick in das Positionspapier der BAG Tierschutzpolitik B90/Grüne zur Novellierung des Jagdrechts. https://www.blattzeit-ohz.de/mediapool/100/1003773/data/2021/2013_04_Jagdpapier.pdf Ist nicht mehr neu, gibt aber einen Eindruck. Hier ein paar Auszüge: ... Die Liste der jagdbaren Arten ist auf Rot-, Damhirsch und Reh, sowie Wildschwein zu reduzieren. ... Die Jagdzeiten sind daher auf Oktober bis Dezember zu verkürzen. ... Insbesondere zu verbieten • die Jagd mit Schrot • die Fallenjagd • die Baujagd • die Beizjagd ... Einführung regelmäßiger Schießprüfungen, einer Null-Promillegrenze , dem Verbot der Nachtjagd ... ... Die Interessen von allen GrundeigentümerInnen, müssen gestärkt werden. Alle GrundeigentümerInnen müssen das Recht haben zu entscheiden, ob auf ihrem Grund und Boden gejagt werden darf. Aus Gründen des Umwelt-, Tier - und Verbraucherschutzes muss bleihaltige Munition verboten werden. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist Deine Meinung und die respektiere ich, auch wenn ich die für grundfalsch halte. Wenn Du Dich aber täuschst, schadest Du massiv den Interessen aller LWB. Eine Meinung haben und aktiv gegen die Interessen anderer zu handeln bzw. für diese ein großes Risiko zu produzieren sind aber zwei verschiedene Dinge. Das scheint Dich aber nicht zu stören, denn Du trägst Dein Anliegen ja schon offensiv an entsprechender Stelle vor: -
Was mir bei dem Bericht wieder mal aufgefallen ist: Man hat zwar zwischen 1972 und 2020 wohl 7 x das WaffG gesetzgeberisch angefaßt, es aber (1972: "Die vorhandenen statistischen Unterlagen sind zwar unvollständig ...") über nunmehr 50 Jahre nicht geschafft, eine belastbare Statistik insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung legale/illegale Waffen zu implementieren.
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Ich würde die Kampagne und vorangegangene Versuche nicht als sinnlos bezeichnen. Frei nach dem Bertolt Brecht zugeschriebenen Zitat "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Die Aussage allerdings, daß beide Parteien (im politischen Sinn müßte man wohl "alle" sagen) ein Waffenrecht fordern, wird uns ja seit etlichen Jahrzehnten immer wieder bestätigt. Ging los mit SPD/FDP (1972 und 1976), dann SPD/B90/Grüne (2002), schließlich CDU/CSU/SPD (2008, 2009, 2017 und 2020). Hier ein paar interessante Textpassagen (die Quelle gibts am Ende): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit geleistet werden. Die unter Verwendung von Schußwaffen begangenen Straftaten steigen von Jahr zu Jahr in bedrohlichem Ausmaß an. Die vorhandenen statistischen Unterlagen sind zwar unvollständig, stimmen jedoch in diesem Ergebnis überein. So stieg die Zahl der in Baden-Württemberg unter Verwendung von Schußwaffen begangenen Delikte in den Jahren 1969 und 1970 von 300 auf 410. In diesen Zahlen ist eine Zunahme der mit Hilfe von bisher erlaubnisfreien Langwaffen (einschließlich KK-Gewehren) verübten Straftaten von 25 auf 46 enthalten. Die Zahl der dem Schußwaffen-Erkennungsdienst des Bundeskriminalamtes (BKA) gemeldeten Schußwaffenstraftaten erhöhte sich von 768 im Jahr 1967 auf 1740 im Jahre 1971. Im gleichen Zeitraum nahmen die Meldungen über sichergestellte Schußwaffen von 8088 auf 11 304 zu. ... Das geltende Waffenrecht läßt den erlaubnisfreien Erwerb von Schußwaffen und scharfer Munition in weitem Umfang zu. Der Ausschuß sah sich daher in Übereinstimmung mit dem Bundesrat veranlaßt, vor allem die folgenden drei Gefahrenquellen schärferen Regelungen zu unterwerfen: Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann zur Zeit Gewehre in beliebiger Zahl frei erwerben. Dies gilt auch für halbautomatische Langwaffen mit rascher Schußfolge und großer Reichweite. Die private Wafferherstellung einschließlich der Bearbeitung unterliegt bisher keinen Rechtsvorschriften. Einzelne Waffenhersteller bieten erwerbscheinfreie Gewehre an, die schon durch ihre Bauart einen Anreiz zur Verkürzung des Schaftes oder des Laufes geben. Auch bei vielen anderen Modellen kann der Waffenerwerber mit wenig Mühe und ohne rechtliches Risiko eine leicht zu verbergende Faustfeuerwaffe herstellen und damit die bisher auf diese Waffen beschränkte Erwerbscheinpflicht umgehen. Die Abgabe scharfer Munition unterliegt nach geltendem Recht keinen behördlichen Kontrollmöglichkeiten. Nach dem Vorschlag des Ausschusses wird künftig der Erwerb von Schußwaffen und Munition nur solchen Personen zugestanden, deren Zuverlässigkeit und Sachkunde von der zuständigen Behörde überprüft worden ist und die außerdem ein Bedürfnis für den Erwerb nachgewiesen haben. Im Ausschuß bestand Einigkeit über die Einführung strenger Zuverlässigkeits- und Sachkundekontrollen. Hinsichtlich des Bedürfnisnachweises vertraten die meisten Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion die Auffassung, ein solcher Nachweis solle nur dann verlangt werden, wenn der Antragsteller bereits eine Schußwaffe besitzt. [Anm. Macht so m. E. keinen Sinn, gemeint ist wohl, daß ein solcher Nachweis solle nur dann verlangt werden, wenn der Antragsteller noch keine Schußwaffe besitzt.] Zur Begründung führten sie an, daß von Personen, deren Zuverlässigkeit und Sachkunde behördlich festgestellt sei, keine nennenswerte Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Demgegenüber war die Mehrheit des Ausschusses der Ansicht, daß die Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung nicht ausreiche, um zu verhindern, daß Waffen in falsche Hände gelangen. Sie wies darauf hin, daß viele Schußwaffendelikte im Affekt begangen würden, das heißt mit Waffen, die ursprünglich nicht zur Begehung von Straftaten erworben worden seien. Ein weit verbreiteter Besitz von Schußwaffen berge stets die Gefahr eines Mißbrauchs in sich. ... Der Ausschuß verkennt nicht, daß es mit diesem Gesetz allein nicht gelingen wird, unerwünschten Waffenbesitz zu verhindern. Er hat mit Besorgnis davon Kenntnis genommen,daß ein beträchtlicher Teil der in der Bevölkerung befindlichen Waffen aus west- und osteuropäischen Ländern illegal in die Bundesrepublik eingeführt worden ist und daß diese Entwicklung anhält. Nicht weniger besorgniserregend ist die Tatsache, daß der Schwarzmarkt mit Waffen zu einem nicht geringen Teil aus solchen Waffen gespeist wird, die aus Beständen der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik gestohlen worden sind. Der Ausschuß erwartet, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um das Zustandekommen eines einheitlichen europäischen Waffenrechts zu fördern sowie Maßnahmen ergreift, um die illegale Waffeneinfuhr und den Waffendiebstahl aus Armeebeständen zu bekämpfen. Der Ausschuß ist davon überzeugt, daß das vorliegende Gesetz zusammen mit den vorstehend genannten Maßnahmen dazu beitragen wird, der zunehmenden Schußwaffenkriminalität in der Bundesrepublik entgegenzuwirken. ... Die vorstehenden Textausschnitte datieren vom 20. Juni 1972 und entstammen dem schriftlichen Bericht des Innenausschusses über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes.
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... und die nächste Sendung: "Challenge -Gib einen tödlichen Schuss ab!"
Elo antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Es gibt dazu schon eine Stellungnahme. VDB-Nachrichten: Analyse WG Challenge (S01/E01) „Gib einen tödlichen Schuss ab“ Link zur Quelle: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12102022_analyse_wg_challenge_s01-e01_gib_einen_toedlichen_schuss_ab.html Der komplette Text hier: https://forum.waffen-online.de/topic/471120-fight4right-–-für-faires-waffenrecht/?do=findComment&comment=3433004 -
Wir hatten hier im Juli mal kurz die Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht des BMI zum Thema „Schreckschusswaffen“ und die deswegen erhobene Klage des VDB auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht Berlin (VG 2 K 355/21) angerissen. Ich bin heute wieder auf die Links gestoßen (nicht zu allen Teilen und ohne Gewähr), die das bisherige Verfahren einigermaßen abbilden und stelle die mal hier ein: 13.10.2021 VDB-Auskunftsersuchen an das BMI nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 18.10.2021 Antwort des BMI auf das Auskunftsersuchen 18.10.2021 VDB-Auskunftsersuchen an die Innenministerkonferenz (IMK) 28.10.2021 Antwort der IMK auf das Auskunftsersuchen 04.11.2021 VDB-Widerspruch an das BMI zu dem ablehnenden Bescheid vom 15. Oktober 2021 08.11.2021 VDB-Anfrage an die Innenminister der Länder 23.11.2021 Widerspruchsbescheid des BMI 22.12.2021 Klageschrift an das Verwaltungsgericht Berlin 15.02.2022 Klagebegründung 22.03.2022 Klageerwiderung des BMI