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In Baden-Württemberg gab es die schon mal verlinkte Große Anfrage der Fraktion GRÜNE, Drucksache 17 / 2937 vom 21.7.2022: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2937_D.pdf Seite 15: Vorbemerkung Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat im Jahr 2017 Vollzugshinweise zum waffenrechtlichen Umgang mit Reichsbürgern und Extremisten an die Waffenbehörden übersandt und sie angewiesen, an diesen Personenkreis keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr zu erteilen bzw. bereits erteilte Erlaubnisse zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Abfrage bestimmter Kennzahlen bei den Waffenbehörden zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern erstmalig zum Stichtag 1. Februar 2018 und dann turnusmäßig jedes Jahr. Die Abfrage wurde ab 1. Februar 2019 auf Extremisten erweitert. Da- bei differenziert die Abfrage nur zwischen Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie Extremisten. Aus dem Welt-Bericht: Von 2017 bis Anfang Februar 2022 seien in Baden-Württemberg Reichsbürgern und Extremisten mehr als 400 Waffen abgenommen worden. Schaut man auf Seite 23 der Anfrage, ergeben sich am 1. Februar 2022 folgende Zahlen für sichergestellte Waffen: Reichsbürger - Art der sichergestellten Waffen Schußwaffen und gleichgestellte Gegegenstände - 5 Jahre 2018 - 2022 jeweils zum 01. Februar: 100 + 134 + 0 + 52 + 22 = 308 Extremisten - Art der sichergestellten Waffen Schußwaffen und gleichgestellte Gegegenstände - 4 Jahre 2019 - 2022 jeweils zum 01. Februar: = 9 Aus dem Welt-Bericht: Aber: Zum 1. Februar 2022 waren nach Angaben des Innenministeriums 14 Reichsbürger und 9 Extremisten im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Schaut man auf Seite 16 der Anfrage, ergeben sich am 1. Februar 2022 bei 34 Reichsbürgern mit waffenrechtlicher Erlaubnis 17 WBK. Schaut man auf Seite 17 der Anfrage, ergeben sich am 1. Februar 2022 bei 14 Extremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis 7 WBK und 1 Waffenschein Bewachungsunternehmer. Die Differenzen sind hier nicht gravierend, es wäre aber trotzdem interessant, woher die jeweiligen Zahlen kommen. Auch noch mal zur Waffenkriminalität (Zitat von Seite 29 der Anfrage): ... Die Anzahl der Opfer bei Fällen, in denen mit einer Schusswaffe gedroht oder mit einer Schusswaffe geschossen wurde, sind im Jahr 2021 auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. Die Anzahl der hierbei verletzten Opfer liegt im Jahr 2021 auf dem Niveau des Vorjahrestiefstwertes. Bei den leicht verletzten Opfern ist im Jahr 2021 ein Anstieg um sechs Opfer festzustellen, wohingegen bei der Anzahl der schwer verletzten Opfer ein Rückgang um zwei und bei der Anzahl der tödlich verletzten Opfer ein Rückgang um drei Opfer auf jeweils einen Tiefstwert im Betrachtungszeitraum zu konstatieren ist. ... Also - wenn man das richtig interpretiert? - sind im Ländle knapp 25 Reichsbürger und Extremisten im Besitz von WBK bzw. Waffenschein. Sind das die Fälle, in denen "Widerspruch" eingelegt wurde? Wieder etwas Neues gelernt, ein Rechtsmittel dient der Unterwanderung eines Gesetzes ... ?? Und wenn die Waffenkriminalität auf einen Tiefstwert in 5 Jahren sinkt, sollte das doch zu positiven Meldungen animieren ... ? Dringender Handlungsbedarf?
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Besonderer Gedächtnispokal gesucht, Holzschnitzerei, Glas, Gussplastik, Teller o.ä. ?
Elo antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Hätten wir mittlerweile nicht die Problematik mit den Dekowaffen, wäre ein Schnittmodell auf einem ansprechenden Untersatz eine schöne Sache. Nur mal als Beispiel, für den Pokaleinsatz wohl ohnehin nicht bezahlbar: (Quelle: www.waffen-pfandleihhaus.de) Aber wie wäre es alternativ mit einem Modell, beispielsweise so etwas: https://www.raeer.com/shopexd.asp?id=32391 https://www.denix.es/de/katalog/moderne-waffen-1945-bis-1982/pistolen/1254-nq/ https://www.denix.es/de/katalog/erster-und-zweiter-weltkrieg-1914-1945/pistolen/1277-nq/ https://www.kotte-zeller.de/dekowaffe-m-1911 -
Besonderer Gedächtnispokal gesucht, Holzschnitzerei, Glas, Gussplastik, Teller o.ä. ?
Elo antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Hab leider kein Foto davon - wir hatten vor längerer (Vor-China-)Zeit mal einen Pokal mit einem Adler, der mit den Fängen auf einer Kugel saß. Darunter kam dann ein Block aus Holz oder Marmor. Der sah recht gut aus. Braucht letztlich auch Platz, aber das gilt ja für alle Pokale. So etwas ähnliches wie hier auf einer Seite vom Reservistenverband (Landesgruppe Niedersachsen) zu sehen: Horst-Falke-Gedächtnispokal Der wiegt übrigens über 8 Kg. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ein bessere Formulierung ist mir nicht eingefallen. Der BDMP hat es wohl so formuliert, daß momentan von den Behörden entsprechende "Abfragen" an einzelne Sportschützen verschickt werden. Später wird dann im Infoschreiben unter Bedürfnisprüfung nach §14 Abs. 5 WaffG ausgeführt, daß sowohl für den Erwerb als auch den Besitz für jede Waffe über dem Grundkontingent jetzt mindestens ein Wettkampfnachweis erforderlich ist. Schließlich zum Altbesitz einer WBK nach §14 Abs. 6 (gelbe WBK) mit mehr als 10 Waffen, daß auch für die Waffen über dem Kontingent (max. 10 Waffen) Nachweise analog zum Ablauf nach §14 Abs. 5 WaffG erbracht werden müssen. So habe ich es zumindest verstanden, gerne kann man mich korrigieren. Es wäre wie immer schön, mehr über die tatsächlichen Hintergründe zu erfahren. Beispielsweise ob und mit wem es da Abstimmungen gegeben hat. -
Blick nach Kanada - Raquel Dancho, Mitglied des kanadischen Unterhauses: Liberals Want to Ban Hunting Rifles Ist auf Englisch, in Youtube lassen sich aber auch deutsche Untertitel auswählen. Im Kern geht es darum, daß die kanadische Regierung Jagdgewehre ins Visier nimmt, während Gangkriminalität hinten ansteht.
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist auch, wer letztlich die Vorgehensweise und Entscheidungen einer Behörde (z. B. von politischer Seite) beeinflußt. Wenn man sich beispielsweise die Auseinandersetzungen um die Waffenmesse in Gießen anschaut, könnte man spekulieren, ob es der juristischen Kompetenz bei der Stadtverwaltung nicht klar gewesen sein sollte/könnte, daß die Verweigerung der Genehmigung rechtlich auf dünnem Eis steht. Trotzdem hat man so gehandelt und dann in zwei Instanzen eine Klatsche bekommen. Hätte der Veranstalter nicht geklagt, hätte die Ablehnung so Bestandskraft erhalten. Es ist ja grundsätzlich gut, wenn der BdMP-LV hier reagiert und eine Lösung auf die behördlichen Anforderungen erarbeitet. Parallel dazu müßte aber eine fundierte Prüfung erfolgen, ob diese Anforderungen überhaupt auf dem Boden des Gesetzes stehen. Bevor sich hier möglicherweise eine Regelung etabliert, die so gar keinen Bestand haben dürfte. Möglicherweise stellt sich bei einer rechtlichen Prüfung auch heraus, daß die Behörde mit ihren Forderungen im Recht ist. Aber auch diese Erkenntnis wäre wertvoll, weil die einzelne Schützen davor bewahren könnte, in einer aussichtslosen Sache den Rechtsweg zu beschreiten und damit vielleicht noch Folgen zu produzieren, die sich dann negativ auf alle auswirken. Wenn ich die Aussagen von Fritz Gepperth hier im Forum richtig verstehe, war ja damals die Absicht oder Zusage, daß nach 10 Jahren grundsätzlich nur noch eine vereinfachte Bedürfnisprüfung erfolgen sollte. Offenbar wurde das dann aber im Gesetz handwerklich unzureichend umgesetzt? Vielleicht wäre auch da eine kurzfristige fundierte juristische Beratung/Prüfung von Seiten der Verbände hilfreich gewesen. Man muß sich vor Augen führen, daß gesetzliche Regelungen über Jahre und für eine Vielzahl an Betroffenen wirken, da wäre das Geld für ein rechtliches Gutachten m. E. durchaus sinnvoll investiert. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
@lrn -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Du hast ja absolut recht. Aber wenn beispielsweise hier im Forum ein Aufruf erfolgte, würde sofort - von zahlenmäßig wenigen - das Bashing losgehen. Sebst wenn jemand ausdrücklich keine Spenden, sondern nur fachlichen Input will, wird gegen solche Initiativen gehetzt. Konkret fällt mir da der Aufruf eines Forenschreibers ein, der im Hauptberuf Rechtsanwalt ist und mit mehreren Kollegen eine Klage organisieren wollte. Ein paar Leute hier haben permanent den dazu eröffneten Thread zerschossen, bis er es (vermutlich) aufgegeben hat. Ich hab das damals verfolgt, könnte es raussuchen. Leider muß man auch zugestehen, daß die Spendenaktionen bisher zumindest im Bezug auf die fortlaufende Information zur Mittelverwendung nicht optimal liefen. So etwas müßte von jemand durchgeführt werden, dem eine passende Organisation (hauptberufliche) zur Verfügung steht. Die Leute wollen verständlicherweise wissen, was mit ihrem Geld passiert. Ich vermisse bei den "Verbänden" leider grundsätzlich die Infomation bei solchen Anlässen, gerade auch bezüglich der Schritte, die man unternehmen will, um darauf zu reagieren. Daneben sollten m. E. sehr viel häufiger auch rechtliche Schritte gegen solche Protogonisten erfolgen, die permanent mit falschen oder aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen an die Öffentlichkeit gehen. "Geheimdiplomatie" war bisher immer die Begründung, aber ich habe inzwischen Zweifel, ob das immer der richtige (alleinige) Weg ist. Ich poste ja hier öfter mal die veröffentlichten Nachrichten und Termine eines Interessenverbandes, weil ich (leider) nur dort ein gewisses Bewußtsein und ein Konzept für den Umgang mit den politischen und medialen Herausforderungen sehe. Von den Schießsportverbänden kommt m. E. einfach nichts wirklich substanzielles. Aber wie gesagt, letztlich nur meine persönliche Meinung ... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Nun, ich hatte den (Landes-)Verband ja bewußt in Klammern gesetzt. In der Tat weiß ich jedoch nicht, inwieweit ein Landesverband so etwas finanziell stemmen kann, aber dann sollte halt Paderborn diebezüglich eintreten. Es geht ja hier um eine grundsätzliche - man könnte vielleicht sogar sagen existenzielle - Angelegenheit, die durchaus auch Vorbildfunktion für andere Bundesländer haben kann. Das will m. E. gut überlegt und hinterfragt sein. Und wenn wir die finanzielle Seite betrachten - die Bedürfnisbescheinigungen über den Landesverband werden ja in der Zukunft auch zusätzlichen Aufwand und damit auch Kosten verursachen. Und nicht nur einmalig, sondern auf lange Sicht. Bevor da nun - möglicherweise vorschnell - die Einschätzung der Behörden übernommen wird, sollte fundiert geprüft werden, inwieweit diese haltbar ist. Vielleicht ist das Wunschdenken, aber es könnten sich ja auch andere Verbände finanziell beteiligen, auch die werden in absehbarer Zeit Lösungen brauchen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Elo antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Der Nutzer "gunvlog" hat einen Youtube-Beitrag zum Thema "Bedürfnisprüfung Baden Württemberg - Gelbe WBK" hochgeladen. Ich will hier weder den Inhalt noch die Beurteilung werten, bemerkenswert ist aber, daß er sich mehrfach auf den Kontakt mit dem BdMP Baden-Württemberg bzw. dessen Landesverbandsleitung bezieht. Auf der Webseite des BdMP Landesverband 09 Baden-Württemberg gibt es weiterhin nur das bekannte Schreiben "Information zur erneuten Bedürfnisprüfung nach § 4 Abs. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 WaffG". Was ich nicht verstehe - warum man als (Landes-)Verband bei einem solchen Problem nicht mal ein Rechtsgutachten in Auftrag gibt. Dann hätte man einerseits (hoffentlich) mehr Klarheit, eine Argumentationsbasis für den Verband, könnte das aber auch bei Bedarf den Mitgliedern zur Verfügung stellen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Beim DSB ist es eine ähnliche Situation wie mit der Politik. Der DSB ist - leider - kein wirklich großer Verfechter des GK-Sportschießens. Aber allein der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) als ein Landesverband des DSB hat fast 470.000 Mitglieder. Der BDS als größter GK-Verband kommt bundesweit gerade mal auf ca. 90.000. Ohne den DSB läuft m. E. nichts ... Auch hier wird man miteinander reden müssen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Um das klarzustellen - auch ich breche keineswegs in Jubel aus, nur weil sich im BT ein „Parlamentskreis Schützenwesen" etabliert hat. Aber nach den ganzen Negativerfahrungen wie Verschärfung Faeser, Report Mainz, Waffenmesse Gießen usw. ist es doch mal ein positiver Punkt wenn 47 Abgeordnete zumindest mal die Absicht bekunden, durch regelmäßigen überparteilichen Austausch die Anliegen der Schützenvereine und -bruderschaften zu stärken. Und über eines muß man sich grundsätzlich bewußt sein. Man kann mit der Position, Agenda, Ideologie - wie man es auch nennen mag - einzelner Parteien nicht einverstanden sein. Solange die am Ruder sind, ist es sinnvoll, den Dialog nicht abzulehnen. Abseits schmollen wird kein wirklich effektiver Weg sein, bei der Politik ein anderes Verständnis zu bewirken. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich weiß nicht, ob Du überhaupt eine Antwort willst, aber ich habe mir die Mühe gemacht und auf die BT-Webseite geschaut. Müller ist seit der Bundestagswahl 2021 MdB, hat im Wahlkreis Olpe das Direktmandat gewonnen. Erstmals abgestimmt hat er am 18.11.2021. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mal was positives: Gründung „Parlamentskreis Schützenwesen" https://www.lokalplus.nrw/berregionales/eine-starke-stimme-fuer-das-schuetzenwesen-im-bundestag-75906 https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-begruesst-gruendung-des-parlamentskreis-schuetzenwesen Zitat aus dem LokalPlus-Beitrag: Berlin/Kreis Olpe. Im Deutschen Bundestag hat sich der Parlamentskreis Schützenwesen gegründet. Initiator ist der heimische Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU) aus Drolshagen. Im Parlamentskreis sollen durch den regelmäßigen überparteilichen Austausch von Abgeordneten die Anliegen der Schützenvereine und -bruderschaften gestärkt werden. Mit der Gründungsveranstaltung im Bundestag am Dienstag, 8. November, wurde offiziell die Arbeit des neuen Parlamentskreises aufgenommen. 47 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP , darunter der CDU-Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz, sind Mitglied des Parlamentskreises. „Schützenvereine und Schützenbruderschaften blicken auf eine lange Tradition zurück und sind mit zahlreichen Ehrenamtlichen ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt im Sauerland. Wir wollen mit dem neuen Parlamentskreis die Bedeutung des Schützenwesens auch auf bundespolitischer Ebene stärken“, erklärte Müller, der selbst Mitglied in mehreren Schützenvereinen ist. Das Gremium hat Müller gemeinsam mit seinen CDU-Kollegen Carsten Brodesser (Oberbergischer Kreis), Anne König (Borken) und Paul Ziemiak (Iserlohn) initiiert. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Sportausschusses, Frank Ullrich (SPD) aus Thüringen und Konstantin Kuhle, Generalsekretär der FDP in Niedersachsen, werden sie den Beirat des Parlamentskreises bilden. Florian Müller: „Egal ob Größe des Schützenvogels, Abnahme des Schießstandes oder Munitionsfragen – häufig sind gut gemeinte Gesetzesänderungen zu echten Rohrkrepierern für das Schützenwesen geworden. Deshalb wollen wir künftig frühzeitig auf die Belange der Schützen hinweisen. Wir freuen uns aber auch, Austauschplattform für die unterschiedlichen Formen des Schützenwesens aus ganz Deutschland zu werden.“ -
@Der_Joker Wenn Du tatsächlich eine entsprechende Bestätigung seitens des BMI hast, stell die bitte - ggf. anonymisiert - hier im Faden ein. Wenn so etwas existiert, wäre es wichtig, das möglichst schnell den Interessenverbänden zuzuleiten. Natürlich kannst Du das auch selbst machen. Ich bin ja nicht der erste, der nach Belegen fragt, aber wenn Du so etwas besitzt, bedeutet das (m. E.) auch eine Verantwortung.
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Im Grunde waren alle Parteien irgendwann beteiligt. Fairerweise muß man erwähnen, daß es vereinzelt auch kleine Verbesserungen gab, aber die Grundrichtung war Verschärfung. Eckpunkte für Anlaßgesetzgebung waren Erfurt 2002 und Winnenden 2009. Die damaligen Spielaufstellungen: 1972 - SPD/FDP 1976 - SPD/FDP 2002 - SPD, B90/Grüne 2008 - CDU/CSU, SPD 2009 - CDU/CSU, SPD 2017 - CDU/CSU, SPD 2020 - CDU/CSU, SPD
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Daß ein Referentenentwurf (ohne dessen Inhalt zu kennen) existiert bzw. in der Abstimmung ist, haben eine ganze Reihe von Abgeordneten bestätigt, hatte ich in einem anderen Faden schon mal verlinkt: Treffen mit dem Waffenberichterstatter der CDU/CSU-Fraktion MdB Marc Henrichmann: "Zum zeitlichen Ablauf der Novelle und den möglichen Inhalten konnte der CDU-Waffenrechtsexperte keine weiteren Aussagen machen. Bekannt sei jedoch, dass das Ministerium des Innern seit dem Frühjahr an einer Novelle arbeitet." https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19102022_treffen_mit_dem_waffenberichterstatter_der_cdu-csu-fraktion_mdb_marc_henrichmann.html Bundestagsabgeordneter Marcel Emmerich (B90/Grüne) zu Besuch im Müller Schießzentrum Ulm (MSZU): "Das übergeordnete politische Schwerpunktthema des Besuchs war die geplante Revision des nationalen Waffenrechts. Laut MdB Emmerich laufen hierzu bereits die Vorarbeiten im Bundesinnenministerium, konkrete Zeitpläne für die politische Diskussion und die Befassung im Bundestag seien aber noch nicht bekannt." https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07092022_bundestagsabgeordneter_marcel_emmerich_zu_besuch_im_mueller_schiesszentrum_ulm_mszu.html Zweites Treffen mit der SPD-Waffenrechtsexpertin Carmen Wegge: "Laut der Abgeordneten Wegge laufen die Vorbereitungen für eine nationale Reform des Waffenrechts. Ihre eigene Fraktion sei dabei schon im Austausch mit dem federführenden Bundesinnenministerium. Konkrete Zeitpläne, wann der Vorschlag veröffentlicht und zur parlamentarischen Beratung ansteht, gäbe es aber noch nicht dies soll jedoch in den kommenden Wochen erfolgen." https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_zweites_treffen_mit_der_spd-waffenrechtsexpertin_carmen_wegge.html Unabhängig von dem konkreten Referentenentwurf könnte man vermuten, daß darüber hinaus weitere "Gedankenspiele" in den Schubladen schlummern und auch fortgeschrieben werden. Ich erinnere daran, wie schnell nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris die Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie auf dem Tisch lagen.
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Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
Elo antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Steht nicht drin, ob er eine Schutzbrille trug: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/039176/index.html -
Im Verwaltungsrecht bezieht sich die Rücknahme i. d. R. auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt (§ 48 Verwaltungsverfahrensgesetz). Der Widerruf auf einen rechtmäßigen Verwaltungsakt (§ 49 Verwaltungsverfahrensgesetz). In beiden Fällen wird der Verwaltungsakt aber "aufgehoben", insofern erschließt sich mir diese Option nicht. Möglicherweise ist mit der Option "aufgehoben" die Erledigung durch Ablauf der Befristung gemeint.
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Es liegt in der Natur des Waffengesetzes (und wohl auch einiger anderer Gesetze), daß es am schärfsten gegen die wirkt, die etwas zu verlieren haben - i. d. R. ganz überwiegend gesetzestreue Bürger, die sich einen dummen Fehler leisten. Mit einem dummen Fehler meine ich allerdings nicht den Schuß auf eine Vitrine unter Alkoholeinfluß. Der Nicht-LWB, der bei einer Kontrolle mit einem unzulässigen Gegenstand angetroffen wird, kann ggf. mit einer bloßen Sicherstellung/Einziehung davon kommen, für den LWB steht sofort die Zuverlässigkeit und damit auch die Sportausübung und nicht zuletzt ein großer wirtschaftlicher Verlust auf dem Spiel.
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NWR ist natürlich auch im Spiel. https://nwr-fl.de/xwaffe-2-1-1-leicht-gemacht/2-3-speicherung-von-waffenbesitzverboten.html Zitat von der Webseite: 2.3 Speicherung von Waffenbesitzverboten Rechtsgrundlage: § 41 WaffG § 1 Absatz 1 Nr. 8 NWRG § 3 Nr. 21 NWRG Allgemeines: Derzeit wird im Datenbestand des NWR nicht zwischen den verschiedenen Möglichkeiten des Waffenverbots differenziert. Jede der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten (Arten) wird als Waffenverbot bezeichnet. Damit für die abfragenden Sicherheitsbehörden in Zukunft dies sichtbar sein wird, werden die Waffenverbote künftig nach den verschiedenen Arten im NWR gespeichert. 2.3.1 Neue Abbildung der Waffenverbote Ergänzend zu den bisherigen Angaben, muss künftig bei einem im NWR gespeicherten Waffenverbot die Art des Waffenverbotes angegeben werden. 2.3.2 Folgende Möglichkeiten der Speicherung stehen zur Verfügung „Besitz- und Erwerbsverbot“ nach § 41 Absatz 1 WaffG (erlaubnisfreie Waffen und oder Munition) „Besitzverbot“ nach § 41 Absatz 2 WaffG (erlaubnispflichtige Waffen und oder Munition) Waffenverbot nach § 41 Absatz 1 und 2 WaffG (größtmögliche Kombination) 2.3.3 (Neu-)Erteilung eines Waffenverbotes Beim Anlegen eines neuen Waffenverbotes ist die Angabe der Waffenverbotsart verpflichtend. Es ist zwingend, zusätzlich zu den bisherigen Daten (Adressat des Verbotes, Bezeichnung, Freitextfeld zur Übermittlung des Verbotstextes, Gültigkeitszeitraum bzw. Verlängerung), eine der o.g. drei Arten bzw. Möglichkeiten anzugeben. Ebenso ist der Status auf „erteilt“ zu setzen. 2.3.4 Änderung eines bestehenden (undifferenzierten) Waffenverbotes Wird ein bestehendes Waffenverbot geändert (Alt-Daten), so ist mit der Änderung die Angabe der Waffenverbotsart verpflichtend. 2.3.5 Aufhebung eines bestehenden Waffenverbotes Wird ein Waffenverbot aufgehoben, ist dies dem NWR mitzuteilen. Dies kann entweder durch Löschung oder durch umändern des Statuswertes geschehen. Nachfolgende Statuswerte zur Erledigung eines Waffenverbotes sind zulässig: „widerrufen“ „zurückgenommen“ „aufgehoben“. Auch bei solchen Änderungen muss die Art des Waffenverbotes angegeben werden.
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WaffG § 41 (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes. WaffG § 52 (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 zuwiderhandelt, ... Wie sich das dann tatsächlich in der Praxis darstellt, sei dahingestellt ... dazu noch Bundeszentralregistergesetz - BZRG § 10 (1) In das Register sind die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde einzutragen, durch die ... 3. a) nach dem Waffengesetz der Besitz und Erwerb von Waffen und Munition untersagt wird,
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So ist es einem anderen SV / Journalist ergangen: Beitrag auf t-online.de, aktualisiert am 17.11.2022 - 08:13 Uhr Von Carsten Janz https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100077382/hamburg-so-schuetzte-die-justiz-einen-illegalen-waffenhaendler.html Zitat: Justizskandal um Waffenhändler "Als hätten die Ermittler mich als Täter ausgesucht"
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mittelhessen.de: Donnerstag, 17.11.2022 - 12:51 Kreis Gießen: 18 Anträge für Waffenmesse abgelehnt Am Donnerstag startet in Gießen die „WBK International“. Seit Mittwoch hat die Waffenbehörde zahlreiche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Waffenhandels abgelehnt. https://www.mittelhessen.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/kreis-giessen-18-antrage-fur-waffenmesse-abgelehnt--2105454_25830845
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Vielleicht auch interessant - der 8. Senat des VGH, der hier nun entschieden hat, ist u. a. zuständig für Gewerberecht sowie Polizei- und Ordnungsrecht. Waffenrecht macht der 4. Senat. Man hat die Entscheidung zur Messe demnach wohl nicht als (insbesondere) waffenrechtliche Frage eingestuft?