Zum Inhalt springen

Elo

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5.023
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Elo

  1. Ich hatte das Combi B90 (früher B30) bisher als recht gutes Schloß eingestuft. Hatte auch den Vorläufer Code Combi B im Einsatz, da war irgendwann die Tastatur ausgeleiert. Oft ist es so, daß man bei einem Defekt alle Komponenten tauschen tauschen muß, also mit der Tatstatur/Eingabeeinheit auch das eigentliche Schloß, wenn eigenständiges Teil, auch das zugehörige Notschloß. Woher der Tresor auch kommen mag, man sollte immer versuchen, einen mit einem Schloß aus deutscher Herstellung zu bekommen, damit man dafür einen Ansprechpartner im Inland hat. Alternative zu Kaba wäre auch Carl Wittkopp. Das Problem ist aber, daß man sich bei einem Austausch nach der ursprünglichen Einbausituation richten muß - man kann also nicht das Kaba Combi mit der integrierten Notschlüsselöffnung gegen z. B ein Wittkopp mit gesondertem Notschloß tauschen, weil das eine extra Schlüsselöffnung neben dem Elektronikschloß benötigt. Hab mir mal als Alternative die rein elektronischen mit Redundanz, aber ohne Schlüssel angeschaut, der Preis war allerdings derart hoch, daß ich das verworfen habe. Das Paxos advance IP liegt bei etwa 1360 EUR. So ein Kromer wie von qwertz empfohlen wäre schon was, aber die mechanischen ZKS sind mir hinsichtlich der Handhabung einfach zu aufwendig.
  2. Ich möchte hier für die Nichtjäger mal etwas zum Hintergrund sagen. Vor der letzten WaffG-Änderung, mit der die Nachtziel-Vorsatzgeräte waffenrechtlich möglich wurden (man beachte mögliche länderspezifische Einschränkungen in den Jagdgesetzen), wurde Nachtzieltechnik zwar diskutiert und sicherlich von einigen gewünscht, mir wäre aber nicht bekannt, daß die etablierten Jagdverbände das aktiv gefordert hätten. Es war und ist ja nicht nur eine rechtliche oder technische, sondern - zumindest nach meiner Meinung - auch eine ethische Frage. Ich würde fast sagen, daß das für die meisten recht überraschend kam. Man möge mich berichtigen, wenn ich da etwas übersehen oder falsch interpretiert habe. Der Wunsch nach Schalldämpfern war sicherlich eher vorhanden, das ist zum Schutz des eigenes Gehörs und auch der Jagdhunde einfach eine sinnvolle Sache (und kostet nicht annähernd so viel wie hochwertige Nachtsichttechnik). Wer da letztlich offenbar mit Einfluß an der Stellschraube gedreht hat - ich habe eine Vermutung, aber überlegt mal selbst, welche große und finanzstarke Lobby in Frage kommen könnte ...
  3. Es ist - zumindest nach den Kennzahlen des BVA - in der Tat so: Stand 12/2022 - Private Waffen- oder Waffenteilbesitzer: 946.495 dazu kommen allerdings die KWS: 781.186 Nimmt man noch Airsoft, Paintball, sonstiger Selbstschutz und Messer dazu, ergeben sich deutlich höhere Zahlen. Die Taktik wird im Zweifelsfall sein, möglichst nie alle Gruppen gleichzeitig anzugehen, um so das Potential niedrig zu halten. Das funktioniert ja sogar innerhalb der Schützenverbände recht erfolgreich. Zahlenquelle: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/N/Nationales_Waffenregister/Statistiken/Statistiken_node.html Zum Vergleich: Der DSB hat 1,35 Millionen Mitglieder in über 14.200 Vereinen.
  4. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    Tatsächliche Gewalt ist die Möglichkeit, über den Gegegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. Wir unterstellen natürlich, daß der Erlaubnisinhaber ständig daneben steht und beispielsweise nicht den Raum verläßt. Ich hatte ja schon das Beispiel Sachkundeausbildung und -prüfung genannt. Die muß ja nicht zwangsläufig komplett auf dem Schießstand erfolgen, es ist nicht ungewöhnlich, daß der theoretische Teil z. B. im Nebenraum einer Vereinsgaststätte o. ä. erfolgt. Anderes Beispiel - Du suchst den Händler Deines Vertrauens auf, um Dich beraten zu lassen, ob es besser dieses oder jenes Modell sein soll um aufgrund der gewonnen Erkenntnisse dann erst den Antrag auf Erwerbserlaubnis zu stellen. Es handelt sich um Geschäftsräume, kein Schießstand. Der Händler legt zwei Modelle auf den Ladentisch und Du nimmst in seiner Gegenwart eine nach der anderen probeweise in die Hand, machst ggf. einen Probeanschlag oder dgl. Wirklich problematisch?
  5. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    Denk mal beispielsweise an die Sachkundeausbildung und -prüfung - wäre die unter solchen Rechtsfolgen durchführbar?
  6. Aus bekanntem Anlaß nicht im Bilderthread, sondern hier im F-Faden: (Quelle: reddit.com - bulletcatcher92)
  7. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    Bißchen gemein bist Du ja schon
  8. Am Mittwoch, 01. Februar 2023, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr, findet seitens der FDP die digitale Veranstaltung „Waffenrecht mit Augenmaß“ statt, eventuell gibt es da neue Informationen. Jeder kann nach Anmeldung teilnehmen, Zeitaufwand etwa eine Minute. https://crm.fdpbt.de/termin/digitale-veranstaltung-waffenrecht-mit-augenmass https://www.facebook.com/kuhle.konstantin/posts/pfbid0faoomR4VouktrKqXgqrhYjhcCNu9gw3tYBkPuatTh6eg7MNaQfA3jBbseMwTuTqYl?
  9. Antwort vom 30.01.2023 von Dirk Wiese (SPD) auf die Fragen bezüglich Waffenrecht bei abgeordnetenwatch.de (Leider [nicht unerwartet] wenig konkret, man sollte aber zugestehen, daß er immerhin antwortet) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-wiese-wann-beginnt-die-im-koalitionsvertrag-vereinbarte-evaluierung-des-waffengesetzes?
  10. Weißt nicht, ob das schon mal verlinkt wurde - ein Beitrag auf Facebook, der die unterschiedlichen Positionen von FDP und Nancy Faeser (Zitat) "leicht erklärt": https://www.facebook.com/daniel.fraske/posts/pfbid0zvWBgYfVQx43avMEcRn1kFZZVfRKeDgPh63cepiXsW9DS2LSWJnYoVWdrZdfTYWhl?
  11. Noch ein Anmerkung - es ist sicherlich sinnvoll, für solche Bescheinigungen oder Zeugnisse exakt die Begriffe zu verwenden, die sich auch so im Gesetz finden. Also insbesondere die "Begriffsbestimmungen" aus der Anlage 1 zum Waffengesetz.
  12. AWaffV § 1 - Umfang der Sachkunde (1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands, auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden. ... AWaffV § 2 - Prüfung ... (4) Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. ... WaffVwV (kein Gesetz) 7.3 ... Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings, Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten. ... 7.4 Die Prüfung der Schießfertigkeit umfasst den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe; der Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus ist ebenfalls abhängig von dem mit dem Bedürfnis geltend gemachten Zweck. So müssen Sportschützen ein bestimmtes Trefferniveau nicht erreichen, wohl aber Personen, die die Waffe führen wollen. ... 7.5.4 Die Sachkundebescheinigung gemäß § 3 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 AWaffV muss über die in Nummer 7.1 aufgeführten Inhalte hinaus auch eine Aussage über die erfolgte Anerkennung des Lehrgangs (Anerkennungsbehörde, Datum und Aktenzeichen der Anerkennung) enthalten.
  13. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    Heutzutage ist ja leider Bauschaum zusammen mit Silikon die "Allzweckwaffe" für die Lösung so ziemlich aller bautechnischen Problemstellungen, wobei ich zugeben muß, daß es oft die schnellste und einfachste Anwendung (nicht unbedingt Lösung) ist. Dabei wird oft übersehen, daß gewöhnlicher Bauschaum in erster Linie ein Montagehilfsmittel, i. d. R. aber keine Dauerbefestigung ist. Wird dieser Bauschaum nicht im weiteren Verlauf abgedeckt und bleibt dadurch z. B. UV-Strahlung ausgesetzt, lassen sich irgendwann ohne Kraftanstrengung mit dem bloßen Finger Löcher reinstechen, habe ich leider selbst bei Fensterrahmen feststellen müssen. Will aber nicht ausschließen, daß es da auch bessere Produkte gibt. Die Handwerker sagen im Regelfall "gibts nichts anderes" oder "haben wir immer so gemacht". Wenn diese Aussage kommt, kann man durchaus mal fragen, wie denn vor der Erfindung von Bauschaum und Silikon Häuser gebaut wurden. Da ich grundsätzlich versuche, gerade im Haus mit möglichst wenig Chemie auszukommen, sind meine Türen mit Schraubverbindungen befestigt und die Zwischenräume mit Stopfhanf gefüllt. Bei einer Sicherheitstür würde ich allerdings versuchen, die Zwischenräume weitgehend mit Mörtel zu füllen, um für findige Einbrecher möglichst wenig Angriffspunkte zu bieten. Gibts da vielleicht auch Vorgaben in der Montageanleitung? Natürlich ist das zeitaufwendig, hilfreich ist da eine sog. "Mörtelspritze" oder "Mörtelpumpe". Vom Markenhersteller kostet so etwas etwa 120 EUR, für eine einzelne Tür wohl nicht wirtschaftlich. Ob die günstigen was taugen, kann ich nicht beurteilen.
  14. Der Badische Sportschützenverband (einer der wenigen Landesverbände, die sich aktiv für Petition und Briefgenerator eingesetzt haben, siehe https://www.facebook.com/BSVLeimen/posts/pfbid02knE16cfuKNLsCD1q5YZGZjJFuK36H84FAa7pR1LmmoDQhNh4Ni55Y9pnoqKTRPd6l?) hat eine Antwort auf den offenen Brief an den stv. Ministerpräsidenten und Innenminister von Baden-Württemberg, Herrn Thomas Strobl, erhalten: https://bsvleimen.de/2023/01/26/waffenrecht-antwort-des-innenministeriums-bw/
  15. Der Briefgenerator hat die 40.000 Teilnehmer erreicht! 🕊️
  16. VDB-Nachrichten, 26.01.2023: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/26012023_vdb_informiert_die_fdp_ueber_den_aktuellen_zwischenstand_der_petition_gegen_die_verschaerfu.html Zitat: VDB informiert die FDP über den aktuellen Zwischenstand der Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts Bereits über 65.000 Unterschriften der noch laufenden Petition gegen die geplante Verschärfung des Waffenrechts an die FDP-Spitze im Bundestag übergeben Am Mittwoch, den 25. Januar 2023, konnten unser Vizepräsident Michael Blendinger und unser Interessenvertreter Peter Braß bereits über 65.000 Unterschriften der noch laufenden Petition gegen die geplante Verschärfung des Waffenrechts an die FDP-Spitze im Bundestag übergeben. Dabei wurde signalisiert: Eine neue Diskussion um das Waffenrecht soll es erst geben, wenn die bestehenden Regelungen vom Bundesinnenministerium evaluiert werden. Legale Schusswaffen seien nicht das Problem, erklärte die FDP-Spitze. Laut FDP-Fraktionsvorsitzemden Christian Dürr ist das bestehende Waffenrecht in Deutschland streng genug. „Zuerst müsse es eine Evaluation des bestehenden Waffenrechts seitens des Bundesinnenministeriums geben. Das Waffenrecht – und Deutschland hat eines der strengsten der Welt – muss aber besser umgesetzt werden. Hier liegt das Problem“, erklärte Dürr unseren Kollegen vor Ort. Sein Fraktionskollege und Waffenrechtsexperte Konstantin Kuhle ergänzte, dass sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag klar für einen Zeitplan ausgesprochen hätten: Erst ausführliche Prüfung der rechtlichen Vorgaben, dann eine mögliche Diskussion um Änderungen. Unklar ist momentan, wie nun das weitere Vorgehen in der Koalition aussieht. Da es bei mehreren innenpolitischen Vorhaben derzeit noch keine Einigung unter den Koalitionsfraktionen gibt, laufen beständig Verhandlungen. „Wir werden für unsere Mitgliedsunternehmen die weitere Entwicklung genau beobachten und auch weiter Gespräche mit Politikerinnen und Politikern führen. Für eine „Entwarnung“ ist es noch zu früh“, schlussfolgerte unser Vizepräsident Michael Blendinger. Wir möchten alle ermutigen, die sich noch nicht an der Petition beteiligt haben, diese zu unterschreiben, denn die Aktion läuft noch 2 ½ Monate. Der VDB und die Unterzeichner der Petition sprechen sich klar gegen die vom Bundesinnenministerium geforderten Gesetzesverschärfungen aus.
  17. Bundesgesetzblatt Teil I G 5702 Ausgegeben zu Bonn am 24. Januar 2000 Nr. 3 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl100003.pdf']#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl100003.pdf']__1674739628708 Bemerkenswert, daß man ohne Fachbücher und Schwarmintelligenz so einem Thema kaum beikommt ... Der Hintergrund der Regelung zu Kleinschrotmunition (im Ausland ev. frei erhältlich) ist meines Wissens, daß diese ggf. in die Lager entsprechender SRS-Waffen geladen werden könnten und man befürchtet, daß Schrote im Gegensatz zu Vollgeschossen an Laufblockierungen vorbeikommen könnten.
  18. In der Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV), Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition, werden zumindest teilweise "Maßtafeln der CIP (TDCC)" erwähnt - meinst Du das? https://www.cip-bobp.org/de/tdcc Kartuschen für Alarmwaffen wäre dort Tab VIII: https://bobp.cip-bobp.org/de/tdcc_public?page=1&cartridge_type_id=8
  19. Das sind gerade meine Bedenken, nämlich daß in diesen Regelungen etwas untergebracht wird (vielleicht absichtlich, vielleicht auch einfach schlecht formuliert), dessen Tragweite wir zunächst nicht erkennen, was uns dann aber später - möglicherweise erst im Kontext von Gerichtsentscheidungen - auf die Füße fällt. Die erweiterte Bedürfnisprüfung für Überkontingentwaffen ist doch genau das passende Beispiel. Man muß sich das mal vor Augen führen - hier wird nun Waffenrecht mit der Abgabenordnung verknüpft und gleichzeitig die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt. Beim Thema Abgabenordnung/Finanzamt darf man auch nicht vergessen, daß die ja bei Prüfungen einen umfassenden Einblick in geschäftliche Vorgänge bekommen, natürlich auch beim Büchsenmacher um die Ecke, aber auch beim großen Versandhändler. Das beinhaltet dann auch Kundendaten. Ich kann nur hoffen, daß unsere "Geheimdiplomaten" die Lektion aus der Überkontigententscheidung lernen und zukünftig juristischen Fachverstand ins Boot holen. Und wenn das in dem Moment Geld kostet, muß das irgendwie geschultert werden.
  20. War (ohne Katja Triebel) heute, 25.01.2023, im Mittagsmagazin, weiteres im Nachbarfaden.
  21. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    @rockwilder War das ein Keller? Ursprünglich als Boden 5 cm Beton auf blankem Erdreich?
  22. Ich komme kaum noch mit ... Hier ein Beitrag auf der Webseite der Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner zum Thema Steuergeheimnis und Waffengesetz: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/steuergeheimnis-und-waffengesetz/ Hab übrigens nachgeschaut, in dem vorliegenden "Entwurf" steht tatsächlich folgendes drin: 11. Dem § 43 Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: „§ 30 der Abgabenordnung steht der Übermittlung nicht entgegen.
  23. Neben anderen taucht auch der Händler aus der Süddeutschen in einem Bericht des ARD Mittagsmagazins von heute, 25.01.2023, auf. Daneben Nancy Faeser bei der Berliner Feuerwehr sowie kurze Beiträge mit Konstantin Kuhle von der FDP und Marcel Emmerich von den Grünen. Im Studiointerview dann Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. https://www.ardmediathek.de/video/mittagsmagazin/verschaerftes-waffenrecht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2FyZC1taXR0YWdzbWFnYXppbi9iNDYyMzZhZS0zZTQ5LTRiZDAtYTIzYy1kNjgxNWNlNjQwYWI Grundsätzlich muß man ja sagen, daß sich die Politiker in solchen Interviews recht gut (routiniert) verkaufen. Die Medienlaien (z. B. Händler und Kunden im Bericht) sollten wohl sehr gut überlegen, ob sie mit der Presse reden.
  24. Bezüglich Süddeutsche: Geht wohl um "freie" Waffen und scheint ein größerer Artikel zu sein, da Lesezeit 11 Minuten. Alledings nur mit Abo einsehbar. https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/waffenrecht-berlin-bedrohung-pistole-e914453/?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.