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Elo

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Alle Inhalte von Elo

  1. Hatte es schon mal geschrieben, ich habe den (subjektiven) Eindruck, der DSB versucht sein Profil zu "schärfen". Beitrag Thilo von Hagen, Referent Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Schützenbund auf der Webseite des Deutschen Olympischen Sportbundes: https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/kein-sicherheitsgewinn Zitat: Kein Sicherheitsgewinn Die Verschärfung des Waffenrechts würde den gesamten Schießsport in seinen Grundfesten erschüttern, aber keinen Sicherheitsgewinn erzielen, sagt Thilo von Hagen vom Deutschen Schützenbund. ...
  2. Mir ist klar, daß das für den aktuellen Fall keine Hilfe mehr sein wird - aber ggf. könnte man über die Auswahl der Örtlichkeit etwas bewirken. Es scheint ja so zu sein, daß die Anforderungen je nach zuständiger Behörde unterschiedlich gesehen werden. Vielleicht wäre es in solchen Fällen eine Option, die Trauerfeier (einschl. Salut) und die Beisetzung an zwei verschiedenen Orten statt finden zu lassen. Mit Unterstützung des Bestattungsunternehmens sollte das doch möglich sein.
  3. Denkt bei aller (verständlicher) Frustration über bestimmte Regelungen oder Beschränkungen auch mal an den rechtlichen Hintergrund, z. B. § 35 WaffG. Daneben an den Streit um die Waffenmesse Gießen im letzten Herbst, welcher dort Verwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof beschäftigt hat. Auch in Nürnberg steht jedes Jahr eine kleine Demonstrantengruppe mit Plakaten am Zugang. Die Messe in Nürnberg hat Tradition und ich denke, viele dort akzeptieren die Messe, insbesondere diejenigen, die Privatzimmer vermieten, Gastronomie betreiben o. ä. Das wird man nicht riskieren wollen.
  4. Auch von der Kommune kann es Sportförderung geben. Bei uns ist dazu Voraussetzung, daß die Vereine eigene Sportanlagen betreiben, das mag woanderes abweichen. Sportförderung ist sicherlich ein Thema, mit dem man sich intensiver beschäftigen und ggf. die Voraussetzungen schaffen muß. Unser Verein hat für eine Baumaßnahme vor einigen Jahren aus unterschiedlichen Fördertöpfen einen insgesamt durchaus nennenswerten Zuschuß erhalten. Ohne Zuschüsse wäre es wohl nicht dazu gekommen.
  5. Steht wenig Neues drin: Marcel Emmerich auf Facebook zur Briefaktion: Es hält strengere Waffengesetze trotzdem für richtig. https://www.facebook.com/marcelemmerichmdb/posts/pfbid05qLM5Vz6W3XshHn3oLDjWdSBPwK8NcFq2GPgQ1CSN4D4dpK1gzAR7ki8rJUHEDaol?
  6. Bundestags-Drucksache 20/5481 vom 01.02.2023: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/5209): Durchsuchungen gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005481.pdf Zitat daraus (auszugsweise): 12. Wie viele Beschuldigte und Zeuginnen und Zeugen verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse, und wie viele dieser Erlaubnisse wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen entzogen? Neun Beschuldigte und sieben sonstige verfahrensrelevante Personen verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse. Die Entscheidung über die Einziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse obliegt den örtlich und sachlich zuständigen Waffen- beziehungsweise Polizeibehörden der Länder. Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Wie viele im Nationalen Waffenregister eingetragene Waffen werden dem Kreis der Beschuldigten zugerechnet, und wurden diese im Zuge der Durchsuchungen vorschriftsmäßig aufbewahrt aufgefunden und sichergestellt? 15. Wie viele Waffen wurden im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen gefunden (bitte nach Art der Waffen, ggf. behördlichen Waffen sowie nach legalen und illegalen Waffen aufschlüsseln)? Die Fragen 13 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach derzeitigem Stand wurden bei den Exekutivmaßnahmen am 7. Dezember 2022 insgesamt 97 mutmaßliche Schusswaffen sichergestellt. Davon sind 55 Schusswaffen einem gewerblichen Waffenhändler zuzuordnen. Die Eintragungen im Nationalen Waffenregister sind Gegenstand weiterer Ermittlungen. Die kriminaltechnischen Untersuchungen hinsichtlich der Art und Legal- beziehungsweise Illegalität des Besitzes der sichergestellten beziehungsweise beschlagnahmten Waffen dauern an. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Frage kann deshalb derzeit noch nicht erfolgen. 14. Wie viele im Nationalen Waffenregister eingetragene Waffen werden dem Kreis der Zeuginnen und Zeugen zugerechnet, und wurden diese im Zuge der Durchsuchungen vorschriftsmäßig aufbewahrt aufgefunden und sichergestellt? Gemäß den vorliegenden Erkenntnissen aus dem Nationalen Waffenregister sind den sonstigen verfahrensrelevanten Personen 24 Waffen zuzuordnen. Bei diesen Personen wurden im Rahmen der Exekutivmaßnahmen keine Waffen sichergestellt. Die zuständigen Länder sind über die durchgeführten Maßnahmen entsprechend unterrichtet. 16. Wie viel Munition wurde im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen gefunden (bitte nach Art der Munition, ggf. behördlicher Munition sowie nach legaler und illegaler Munition aufschlüsseln)? Nach derzeitigem Stand der Untersuchungen wurden mindestens 25 462 Schuss verschiedener Munitionsarten sichergestellt. Aufgrund der Art der Asservierung (zum Teil in Verpackungsmaterialien) ist davon auszugehen, dass die Anzahl der insgesamt sichergestellten Munition diese Zahl übersteigen dürfte. Die kriminaltechnischen Untersuchungen hinsichtlich der Art und Legal- beziehungsweise Illegalität des Besitzes der jeweiligen Munition dauern an. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Frage kann deshalb derzeit noch nicht erfolgen. 17. Wie viel Sprengstoff oder Sprengstoff- und Brandvorrichtungen wurden gefunden? Nach derzeitigem Stand der kriminaltechnischen Untersuchungen wurden ein Feuerwerks‑Böller, 92 pyrotechnische-Patronen, drei Signalfackeln sowie fünf Meter Zündschnur und eine Tüte mit bisher unbestimmter Pyrotechnik aufgefunden. 18. Wurden im Zuge der Durchsuchungen Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr festgestellt, und wenn ja, welche? An den Durchsuchungsorten wurde eine Vielzahl an Textilien und anderen Gegenständen sichergestellt, die aus Beständen der Bundeswehr stammen könnten. Die kriminaltechnischen Untersuchungen und Herkunftsermittlungen dauern an.
  7. Pressemitteilung Verwaltungsgericht Hannover: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/burgermeister-der-gemeinde-harsum-hat-keinen-anspruch-auf-die-erteilung-eines-waffenscheins-219645.html In der Überschrift steht Waffenschein. Laut Text klagt er auf "Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie zum Führen dieser Waffen".
  8. 500 VDB-Fördermitglieder dürfen erstmals auf die IWA OutdoorClassics 500 kostenpflichtige Tickets für die IWA verlost der VDB in diesem Jahr erstmals unter den Fördermitgliedern. Damit die IWA dadurch aber nicht zur Endkundenmesse wird, ist das Förderer-Ticket nur von Samstag, 16:00 Uhr zur Teilnahme an der VDB-Mitgliederversammlung und am Sonntag gültig. Das Förderer-Ticket kostet 25,-€ pro Person und wird über einen Gutscheincode ausschließlich an Fördermitglieder vergeben. Die Gutscheincodes werden über ein Gewinnspiel verlost, die Fördermitgliedschaft wird vorab überprüft. Link: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/mx0s30g8.html Das Gewinnspiel läuft von Freitag, 10.02., 20:00 Uhr bis Dienstag, 14.02., 12:00 Uhr.
  9. Wir hatten hier vor etwa einer Woche kurz diskutiert bezüglich Sprave und warum er solche Vorführungen wie z. B. Armbrust-Beschuß von Ballistik Gel für Spiegel TV veranstaltet. Das mündete dann ja in den Beitrag (Zitat) Das Geschäft mit der Angst: Warum sich deutsche Kunden mit Armbrüsten eindecken Spiegel.TV auf Facebook: https://www.facebook.com/SPIEGEL.TV/videos/726441452480886/ Er hat sich nun dagegen mit einem eigenen Youtubevideo gewehrt: https://www.youtube.com/watch?v=Q4CbOcZQjF0 Ich hab nicht verstanden, warum er sich auf ein solches Interview eingelassen hat, weil ich insbesondere nicht den Nutzen erkennen kann, den ihm ein (sehr kritischer) Beitrag auf Spiegel TV bei 2,94 Mio eigenen Youtube-Abonnenten bringen kann. Selbst wenn es kurzfristig mehr Nachfrage bringt, würde es langfristig doch mehr schaden, möglicherweise das Geschäft komplett verderben. In dem aktuellen Video hat er bei Zeitindex 18:12 das Email veröffentlicht, mit dem der Reporter von Spiegel TV angefragt hat: Zitat daraus: ... ich verfolge Ihre Videos seit einiger Zeit und finde Ihre Arbeit sehr spannend, daher möchte ich Sie gerne filmisch begleiten. Gerade in der aktuellen Situation, Zeiten zunehmender Unsicherheit, halte ich es für besonders berichtenswert, wie einzelne Unternehmer sich an Wegen durch die Krise beteiligen. Mein Eindruck ist, daß Sie mit Ihrer Fanbase einen großen Beitrag zum Sicherheitsgefühl leisten. ...
  10. Ich habe den (subjektiven) Eindruck, daß der DSB (ggf. der DJV dabei) seit einigen Wochen vermehrt Berichte über Treffen mit politischen Funktionsträgern veröffentlicht: https://www.facebook.com/DeutscherSchuetzenbund/posts/pfbid0deSFWvkiRvRMp7nMjGZ98jGLhwRaFkQXXeT7eLgQqCaLGmR9eKvSf46Rfb9477Htl? Könnte eine Reaktion auf die VDB-Initiativen, insbesondere Briefgenerator und Petition sein, ich frage mich nur, ob das wirklich Ansätze für ein Umdenken oder nur Strohfeuer sind.
  11. Vielleicht überlegst Du doch mal, ob es angemessen ist, zwei Schützen, die Ihrem toten Kameraden einen letzten Wunsch erfüllen wollen, derart anzugehen. Oder ob es angebracht ist, insbesondere als Außenstehender, die Angemessenheit oder Sinnhaftigkeit dieses Wunsches zu werten ... @PetMan @josa20 Ich hoffe - wie sicherliche die große Mehrheit hier - Ihr könnt etwas im Sinne Eures verstorbenen Kameraden erreichen.
  12. Ich würde gerne verstehen, wovon wir hier überhaupt sprechen. Wenn mit 98ern (= regulären Langwaffen?) Kartuschenmunition verschossen werden soll, erfüllt das die Definition von "schießen" nach den Begriffsbestimmungen (Anl. 1) des Waffengesetzes? Für das Schießen außerhalb einer Schießstätte wäre dann eine Schießerlaubnis erforderlich [§ 12 (4) WaffG]. Ausnahme dazu gäbe es für Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, wenn Zustimmung durch den Inhaber des Hausrechts im befriedeten Besitztum. Daneben gibt es ja noch den § 16 WaffG u. a. bezüglich Schießen im Rahmen der Brauchtumspflege. Da gibt es auch die Möglichkeit einer Erlaubnis auf mehrere Jahre. Die Ortspolizeibehörde Quierschied ist wohl eine normale Gemeindeverwaltung (Hausrecht/Zustimmung?), aber keine Waffenbehörde (Schießerlaubnis). Oder sind die Zuständigkeiten im Saarland anders geregelt? Wie gesagt, ich will hier - gerade bei so einem Thema - keine Probleme herbeireden oder aufbauschen, mir geht es nur um das Grundverständnis.
  13. Danke, das ist mir leider entgangen.
  14. Es scheint, daß hier viel reininterpretiert wird, was so gar nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht. @PetMan Ich habe versucht, da bei einem Bekannten bei unserer Ordnungsbehörde nachzufragen, es ist aber schwierig, da ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts eine belastbare Aussage zu erhalten. Kannst Du sagen, was genau bei welcher konkreten Behörde (der Ort ist egal, aber die exakte Funktion/Bezeichnung wäre interessant) beantragt wurde? Sprechen wir von einer waffenrechtlichen oder emissionsrechtlichen Erlaubnis oder von der einfachen Zustimmung, das Friedhofsgelände in dieser Form zu nutzen? Der Salut soll mit regulären Langwaffen unter Verwendung von Kartuschenmunition erfolgen, wenn ich das richtig verstanden habe? Die Fragen mögen banal klingen, wären aber für die Einschätzung wichtig.
  15. Die Dinger nennen sich Wandvitrine oder Hängevitrine, gibt es zu kaufen: https://www.muellerkaelber.com/wandvitrine-mk-q-140x35-fuer-ein-gewehr/ Befürchte nur, daß das recht teuer werden könnte. Eine Möglichkeit wäre noch Etsy: https://www.etsy.com/de/market/gewehr_vitrine
  16. Idee - es hält doch sicher ein Kirchenvertreter die Trauerrede/Traueramt. Wenn man von dieser Seite unter Hinweis auf den letzten Willen des Verstorbenen Untersützung bekommen könnte, wäre das doch sicher ein wichtiger Pluspunkt. Vielleicht würde ein Anruf von kirchlicher Seite bei der Ordnungsbehörde (oder direkt bei der Behördenleitung) Eindruck machen. Unabhängig davon - mit einer telefonischen Auskunft würde ich mich nicht (endgültig) abspeisen lassen.
  17. Kochöfen aus alten Autofelgen: https://www.reddit.com/r/UkraineWarVideoReport/comments/10wahjk/lithuanian_actor_viaceslavas_mickevicius_has/
  18. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    Eure Chance: Die Preise für so große LED-Panels werden in D ins Bodenlose fallen, wenn die aufgrund des Stromverbrauchs zu verbotenen Gegenständen erklärt werden und nur noch in zertifizierten Waffenräumen gelagert (oder montiert) werden dürfen ...
  19. Elo

    Einrichtung Waffenraum

    (braucht etwas Ladezeit) https://imginn.com/p/CnF4EvVpAOX/
  20. Kurzer Clip von Rechtsanwalt Christian Teppe (seit 01.01.2023 Verbands-Rechtsanwalt der VDB) auf Youtube: (ca. 1 Min., viel Neues eher nicht)
  21. WaffVwV (kein Gesetz, soll aber einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen): 36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt.
  22. Die Weiterbenutzung bezieht sich aber auf den "bisherigen Besitzer" - das dürfte hier der Vater sein.
  23. * edit: Ich lasse es mal stehen, aber tt22 hat das wesentliche schon geschrieben * Habe keine Praktischen Erfahrungen, aber ein möglicher Weg könnte die gemeinschaftliche Aufbewahrung mit Deinem Vater (auch "nur" Jäger oder vielleicht auch Sportschütze?) sein. § 36 (4) WaffG ... Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des ... 1. vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie 2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben. WaffVwV 36.2.14 ... Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. ... Für die gemeinschaftliche Aufbewahrung scheint auf den ersten Blick keine "Stichtagsregelung" vorgesehen. Die Frage ist halt, wie die Behörde das sieht und ob Du das Problem dadurch nicht nur zeitlich verlagerst und irgendwann doch einen eigenen Schrank anschaffen mußt. Es meldet sich sicherlich noch jemand mit konkreten Erfahrungen zur gemeinschaftlichen Aufbewahrung.
  24. Der Titel des Fadens ist ja Kleinkaliber und laut Eingangspost geht es um .22 lr / .22 lfB. Wenn nun das Beispiel Bau- und Fallenjagd herangezogen wird, kann man nicht nur die mögliche Anzahl von Patronen betrachten, sondern muß insgesamt schauen, ob das so zulässig ist. Der Buchstabe d) sagt dazu: Verboten ist ... auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt; Ich lese das für mich so, daß auch bei der Bau- und Fallenjagd die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule betragen muß. Hat da vielleicht jemand einen Kommentar zur Verfügung? Grundsätzlich habe ich Zweifel, daß eine KW im .22 lfB das leisten kann. Weiter wäre es auch sinnvoll, in das jeweilige Landesjagdgesetz zu schauen, ob es da eine Spezialregelung für Bau- und Fallenjagd gibt. In BaWü z. B. heißt das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und dort gibt es Abweichnungen: § 31 Sachliche Verbote (1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung, 7. d) auf Wildtiere mit Pistolen oder Revolvern zu schießen; ausgenommen ist die Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, sowie die Bau- und Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt, Hab nun noch mal grundsätzlich nachgeschlagen, das läuft unter Abweichnungsgesetzgebung und findet sich in Art. 72 GG: (3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: 1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine); Soweit es also nicht Jagdscheine betrifft, ist meine Erinnerung wohl überholt und die Länder dürfen auch geringere Anforderungen formulieren. War mir sicher, ich hätte auf einem LJV-Seminar etwas anderes gehört ... Übrigens reicht auch der Blick in die Landesjagdgesetze ggf. nicht aus, Bayern z. B. hat dazu noch eine Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG). Also - alles ganz einfach, übersichtlich und eindeutig ... oder nicht?
  25. Du beziehst Dich auf das sachliche Verbot im BJagdG? Bin gerade am überlegen - die Landesjagdgesetze können nur schärfere Regelungen erlassen, wenn ich mich richtig erinnere, aber nicht die Vorschriften des BJagdG abschwächen? Dann würde das bundesweit gelten und wir können uns den Blick in die Landesjagdgesetze sparen.
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