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Sportmordwaffen und Objektivität - Waffenverbotsgründe ausgestopft und ausgestellt
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Zunächst: bemerkenswert, welche Arbeit Elmsfeuer in diese Videos steckt. Es ist ja nicht nur das Video, sondern auch die Recherche im Vorfeld. Ich hoffe, es bleibt noch im Thema, wenn ich anmerke, daß Siderius (ist doch so korrekt geschrieben?) oder auch die GRA bei den Kritikern wohl mehr Beachtung findet, als in Kreisen der LWB. Wer möchte, kann hier lesen, wie die Antifa (?) das wohl sieht und notiert: https://www.der-rechte-rand.de/archive/4840/waffen-lobby-afd/ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe zitiert, was er am 11. März auf Twitter geschrieben hat und dabei bemerkt, daß ich bisher nur die Diskussion bezüglich des Buches erkennen kann. Andere Infos sind mir nicht bekannt. Ganz grundsätzlich sehe ich weiterhin das Problem, daß etliche Protagonisten das Thema in der Öffentlichkeit diskutieren und Aufmerksamkeit in Presse und sozialen Medien genießen, während unsere Verbände (subjektiv) eher unauffällig agieren. Ich würde mir mehr Präsenz von Vertretern wünschen, von denen ich weiß, daß die auf Seite der LWB stehen, als mich auf solche verlassen zu müssen, die ich nicht einschätzen kann oder bei denen ich nur die Hoffnung habe, daß die uns gegenüber nicht negativ eingestellt sind. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn ich mich richtig erinnere, ging es um die Datenweitergabe bei der Überprüfung von Waffenbesitzern. Man müßte den Inhalt sofort notieren, habe ich leider versäumt. Es war - wie geschrieben - die kurze, stündliche Ausgabe auf Tagesschau24, auffällig war der direkte Übergang von dem Satirebeitrag Waffenrecht zum Tagesschaubeitrag Waffenrecht. Eventuell gibt es einen Zusammenhang mit dem Spiegel-Bericht von heute (Abo): https://www.spiegel.de/panorama/justiz/waffenrecht-in-deutschland-eine-kontrolle-alle-125-jahre-a-22cf2cd9-9453-4187-854a-d2d37a95b3c5 Zitat: Waffenbesitz in Deutschland Eine Kontrolle alle 125 Jahre Das Waffenrecht in Deutschland soll strenger werden. Dabei zeigt eine SPIEGEL-Recherche in allen Bundesländern: Schon die jetzigen Regeln greifen schlecht, denn die Behörden prüfen nur äußerst selten. Von Holger Dambeck, Armin Himmelrath und Hannes Schrader 01.04.2023, 18.37 Uhr aus DER SPIEGEL 14/2023 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Schaue gerade auf Tagesschau24 die Satiresendung "extra 3" (wahrscheinlich Wiederholung), diesmal überraschenderweise u. a. mit dem Thema Waffenrecht und Hamburg. Dazu gehört auch ein Besuch einer Reporterin auf der IWA und die findet dort natürlich auch Leute, die - aus deren Sicht und den Umständen geschuldet - vermeintlich sinnvolle Antworten auf die Fragen geben. Im späteren Beitrag kommt das dann nicht so vorteilhaft rüber. Mir ist klar, daß Messe und Aussteller natürlich an Berichterstattung interessiert sind, aber ob das insgesamt ein positives Ergebnis produziert? In der 19:00 Tagesschau kam dann als erstes Thema ebenfalls Waffenbesitz. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich denke, PetMan hat das gut zusammengefaßt. Man sollte m. E. aber immer im Hinterkopf behalten, daß W. nicht unbedingt ein Vertreter des liberalen Waffenbesitzes ist. Er hat mit den Hamburger Behörden noch eine Rechnung offen. Auf Twitter hat es kurz nach dem Vorfall in Hamburg (als Insider?) angekündigt, daß da noch etwas kommen soll (s. u.). Ich kann aber bisher nur die Diskussion bezüglich des Buches erkennen. Meiner Meinung nach präsentiert es sich hier halt als Waffensachverständiger - ob seine Ideen letztlich und langfristig den LWB nützen - mit der Einschätzung wäre ich vorsichtig. Zitat: Lars Winkelsdorf @winkelsdorf 11. März Ich lass jetzt mal die Katze ein Stück weit aus dem Sack: Gegenwärtig läuft eine extrem schnelle Investigativrecherche gegen die Polizei Hamburg im Zusammenhang mit gravierenden Verfehlungen, die den #Amoklauf von #Hamburg überhaupt erst möglich machten. 1/x Lars Winkelsdorf @winkelsdorf 11. März Die Debatte über das #Waffenrecht ist dabei ja ganz nett, aber da dürfte die kommenden Tage ein ziemlicher Skandal kommen Also gucken wir mal, das wird echt interessant und danach führen wir dann wohl alle mal eine komplett andere Debatte Nur etwas Geduld, bitte 2/2 (Zitat Ende) -
VDB-Nachrichten - 31.03.2023: PKS 2022: Mehr Straftaten nach Wegfall der Corona-Beschränkungen https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/31032023_pks_2022_mehr_straftaten_nach_wegfall_der_corona-beschraenkungen.html Zitat: Straftaten gegen das Waffengesetz um 6,4 Prozent gestiegen In Deutschland haben die Straftaten 2022 um 11, 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 stiegen sie um 3,5 Prozent. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2022 hervor, die Bundesinnenministerin Faeser am Donnerstag vorgestellt hat. Nach Rückgängen der Straftaten gegen das Waffengesetz drei Jahre in Folge ist für das aktuelle Berichtsjahr ein Anstieg um 6,4 Prozent zu verzeichnen. Im Jahr 2022 wurde in 4.092 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+5,4 Prozent, 2021: 3.881 Fälle) und in 4.442 Fällen mit einer Schusswaffe geschossen (+9,0 Prozent, 2021: 4.074 Fälle). Der Anteil dieser Fälle an allen erfassten Fällen betrug wie auch im Vorjahr jeweils 0,1 Prozent. Diese Zahlen liegen jedoch immer noch unter den Zahlen von 2020 mit 4.370 Fällen, in denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, und 4.454 Fällen, in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde. Noch immer wird bei diesen Zahlen jedoch weder zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz noch nach Waffenart unterschieden. Hier geht es zum Download der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2022 (Zitat Ende)
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Als Nachtrag zum Beitrag vom 10. Februar 2023 - "500 VDB-Fördermitglieder dürfen erstmals auf die IWA OutdoorClassics": VDB-Info 31.03.2023: Auf der IWA OutdoorClassics 2023 in Nürnberg ist der VDB als ideeller Träger zurück zu den Ursprüngen gegangen und hat seine Mitgliederversammlung am IWA-Samstag auf der Stage abgehalten. Im Vorfeld haben wir mit der NürnbergMesse gesprochen und darum gebeten, dass zumindest ein Teil der zwischenzeitlich über 13.000 Fördermitglieder bei unserer Versammlung dabei sein kann. Aufgrund dessen haben wir Anfang Februar 500 TicketCodes mit folgenden Parametern bekommen: Zutritt zur IWA am Samstag ab 16:00 Uhr und am Sonntag ganztägig Preis für die Eintrittskarte: 25,- EUR Zum Ticketkauf berechtigt sind ausschließlich aktive VDB-Fördermitglieder, die durch uns verifiziert wurden Wir haben die Tickets unter den Fördermitgliedern verlost, worüber wir im Newsletter am 10.02.2023 alle unsere Mitgliedsunternehmen informierten. Binnen wenigen Stunden haben über 1.500 Interessenten an der Verlosung teilgenommen. Von den tatsächlich herausgegebenen 500 TicketCodes wurden jedoch nur 188 Stück eingelöst und an den IWA-Eingängen registriert. Somit bestand weder seitens des VDB und noch der NürnbergMesse die Intention, aus dem Sonntag einen Endverbraucher-Tag zu machen, sondern ein war zaghafter Versuch, den es nun auszuwerten gilt.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das BKA hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2022 veröffentlicht: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/pks2022_node.html Dort müßten diesmal auch erstmals die "Messer-Delikte" gesondert ausgewiesen sein, hab diese Zahlen allerdings bisher nicht gefunden. Daneben sind natürlich die Straftaten gegen das WaffG enthalten, die finden sich unter Schlüssel 726200 in der Grundtabelle V1.0. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2023 - 22 K 7087/20 Widerruf WBK AfD-Abgeordneter NRW https://openjur.de/u/2466545.html Die Begründung scheint recht umfangreich, es wird nicht pauschal auf die bloße Mitgliedschaft in einer Partei verwiesen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wir sind doch in D. Wenn also eine "Gelb-Vorschrift" kommt, dann wird ein konkreter RAL-Farbton vorgeschrieben. Die verwendeten Farben müssen natürlich eine PTB-Zulassung haben. Zudem wird es eine Regelung geben, wieviel Oberflächenanteil in Relation zur Gesamtoberfläche der Waffe in RAL-Gelb zu bedecken ist, welche Schichtdicke dieser Farbbelag haben muß und in welchem Verfahren dieser aufzubringen ist. Es wird auch geregelt, an welchen (wesentlichen) Waffenteilen dieser Farbbelag mindestens anzubringen ist. Natürlich darf dadurch wiederum nicht die Erkennbarkeit der ansonsten vorgeschriebenen Kennzeichnung, insbesondere der Beschußzeichen tangiert werden, Beschußgesetz und Beschußverordnung werden entsprechend angepaßt. Die Beschußämter bekommen genormte und geeichte Farbtonmessgeräte. Die Schützenverbände werden nicht zurückstehen wollen und solche mindesten bei überörtlichen Wettkämpfen in ihren Ausschreibungen vorsehen. -
Ich könnte mir vorstellen, daß die WELT gar nicht so viel dafür tun mußte. Der ÖJV ist wohl schon innerhalb der Jägerschaft ein recht kontroverses Thema, möglicherweise wird da auch nach Möglichkeiten gesucht, die Vereinsziele oder auch nur den Namen des Vereins in der Öffentlichkeit zu platzieren. Daß man sich hier nicht zum Thema Jagd, sondern zum Waffenrecht geäußert hat - vielleicht einfach zu verlockend?
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Das ist richtig, wir haben das im "Faeser-Faden" schon mal diskutiert. Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) ist nicht der Deutsche Jagdverband (DJV). Derr ÖJV hat bundesweit gerade mal 2800 Mitglieder, der Protagonist im Video ist lediglich Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin e.V. und damit einer Landesgruppe. Es gibt gut 400.000 Jagdscheininhaber, davon sind über 250.000 Mitglieder im DJV. Der ÖJV ist der Vertreter des Slogans "Wald vor Wild" und spricht wohl nicht für die Jägerschaft, aber vielleicht für die Wald- und Grundbesitzer. Trotzdem hat ein Interview in der WELT natürlich Außenwirkung und mit der Materie nicht vertraute Leute könnten ggf. schließen, daß dort im Namen der Jägerschaft gesprochen wurde - auch wenn zu Beginn der "Verein" genannt wurde.
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Bad Belzig und Templin? https://www.oejv-brandenburg-berlin.de/termine/
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es war früher durchaus möglich, mit 16 Jahren als ganz normaler Vereinsschütze eine WBK z. B. für eine Einzellader-LW in .22 lfB zu erhalten. In der Praxis gab es nur grüne WBK und auch keinen Eintrag für den Munitionserwerb. Es war eine Einzelfallentscheidung, wie es andere Behörden (in anderen Bundesländern) gehandhabt haben, weiß ich nicht. Ein Erziehungsberechtigter mußte zusätzlich den Antrag unterschreiben, meines Wissens war dafür sogar ein extra Feld vorhanden. Im Laufe des Verfahrens erhielt der Antragsteller eine "Ladung" mit offener Postkarte zur örtlichen Polizeibehörde, wo sich dann ein Polizeibeamter in Gegenwart des Bürosachbearbeiters von der vorhandenen Sachkunde überzeugte. Die WBK kam dann später von der Kreisverwaltung, wo ein einzelner Sachbearbeiter sämtliche Waffenangelegenheiten erledigte. Der war übrigens nicht unbedingt aufgeschlossen, weil noch WKII-Teilnehmer. WaffG 1976: § 30 Versagung (1) Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein sind zu versagen, wenn 1. der Antragsteller das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5), Sachkunde (§ 31) oder körperliche Eignung nicht besitzt oder 3. ein Bedürfnis (§ 32) nicht nachgewiesen ist. ... (2) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Versagungsgrund im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. -
Wer für wen startet ist doch nicht entscheidend, ich möchte lediglich anmerken, daß für den hier im Faden diskutierten Wettbewerb die Regularien der ISSF maßgeblich sind, nicht die Regeln oder Ansichten eines nationalen Verbandes.
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Ihr seid Euch bewußt, daß es hier um einen ISSF (vormals UIT) Wettkampf geht? Der DSB ist nur einer von 161 nationalen Verbänden, die dem ISSF angehören.
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Schau mal ab 1:03:30, die Entscheidung ist erst mit dem letzten Schuß gefallen.
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ISSF World Cup Rifle & Pistol 2023, Bhopal IND - 25m Pistol Women - Finals (Selbst wenn man das Ergebnis kennt, sind die letzten Minuten durchaus spannend)
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Freut mich für den deutschen Schießsport! Und dann schütte ich noch mal etwas Öl ins Feuer. Sie schießt nicht nur im DSB, sie ist auch noch Jägerin.
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In Rheinland-Pfalz erfolgt es auf folgender Grundlage: "Besonderes Gebührenverzeichnis der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung" (AllgVwGebV RP 2022), gültig ab 08.11.2022: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-AllgVwGebVRP2022pAnlage Zitat (Hervorhebung meinerseits): ... 19.13.6 - Verdachtsabhängige Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG = 54,00 bis 270,00 19.13.7 - Verdachtsunabhängige Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG = 21,50 bis 43,50 Anmerkung zu lfd. Nr. 19.13.7 Führt die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle zu keinerlei Beanstandungen mit weiterem Zeitaufwand, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden. ... Da die Gebühren für die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle relativ überschaubar sind und davon abgesehen werden kann, liegt die Vermutung nahe, daß dort wenig Ansatzpunkte für eine Klage gesehen werden. Zum Vergleich: Niedersachsen - Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) Zitat: ... 109.1.38.1 Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort nach § 36 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 45 und höchstens 300 EUR ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein paar Aussagen von der Gewerkschaft der Polizei: Handelsblatt 11.03.2023 https://amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/amoklauf-polizeigewerkschaft-fordert-sofortige-verschaerfung-von-waffenrecht/29031546.html Zitat (hervorhebung eminerseits): ... schließt sich die Gewerkschaft der Polizei Rufen nach einer Verschärfung des Waffenrechts an. Dies müsse unverzüglich geschehen, forderte der Gewerkschaftsvorsitzende Jochen Kopelke die Bundesregierung laut einem am Samstag veröffentlichten Vorabbericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) auf. Auch müssten Waffen deutlich reduziert werden. Eine schnelle Gesetzesänderung aufgrund der sich „gefühlt mehrenden Vorfälle“ sei wichtiger als eine vorherige systematische Überprüfung der Anpassung. ... Von der Webseite der GdP zum Thema Waffenrecht (Veröffentlichungsdatum nicht bekannt). https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/waffenrecht Wolfgang Dicke - Beauftragter für Waffentechnik und Waffenrecht - Zitat: Waffenrecht Das Waffenrecht in Deutschland leidet unter zwei Faktoren: Aufsehende Straftaten mit Schusswaffen lösen in Öffentlichkeit, Medien und Politik reflexartig den Ruf nach Verschärfung aus Die entsprechende Gesetzesänderung wird in derartiger Eile durchgepeitscht, dass am Ende etliche Fehler den Umgang mit dem Flickwerk erschweren ... GdP Tip Waffenrecht: https://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/5a419d474f3279b3c1256c09002f3b2a/a9363d92691a1f57c1256e6900604133/$FILE/Waffentip.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Marc Hennrichmann (CDU, MdB) äußert sich auf Twitter und bekommt Gegenwind, auch Katja Triebel schreibt im Verlauf: (@meinungsterror - das müßte wohl Benedikt Krainz sein?) https://twitter.com/MarcHenrichmann/status/1639537421539856384 -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
@SEler Ich kann Dir leider wohl nicht fundiert weiterhelfen. Heller/Soschinka verweist unter Rn 1578 auf die Vorgaben des § 15 (1) WaffG und Nr. 15.1 WaffVwV, wonach dem BVA zum Nachweis der Verbandsqualität geeignete Nachweise vorzulegen sind, u. a. Ausbildungskonzepte und Unterlagen (Nr. 4 a). Daraus könntest Du dann auf die (z. B.) DSB-Qualifizierungsrichtlinien abstellen. Das Netz scheint übrigens voll mit Aussagen und Angeboten zum Thema Aufsicht, aber ich habe den subjektiven Eindruck, daß da schon mal voneinander abgeschrieben wird (meine Meinung). -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
Müssen wir hier nicht differenzieren? Einmal die grundsätzliche Sachkunde als Aufsicht aufgrund Schulung und Prüfung nach (z. B.) DSB-Qualifizierungsrichtlinien und (i. d. R. darauf folgend) der Erwerb der Kenntnisse über einen speziellen Schießstand? Unterfall: Eventuell Erwerb der grundsätzlichen Sachkunde bei Verband A, anschließende Bestellung als Aufsicht bei Schießstand Verband B? Ich finde es zumindest unglücklich gewählt, wenn hier nun zwei (drei?) unterschiedliche Ausgestaltungen des waffenrechtlichen Begriffs der Sachkunde benutzt werden. @SEler Ich schaue mal, ob ich etwas konkretes finde, aber es wird wohl bestenfalls eine Interpretation ohne konkrete gesetzliche Fundstelle sein. -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
Ich könnte es mir auch nur so vorstellen. In der Literatur wird auf das Anerkennungsverfahren nach § 15 WaffG verwiesen, das deckt sich - wie von Weinberger zitiert - mit § 10 (6) AWaffV, darüber könnte man den Bogen zu den Richtlinien der einzelnen Sportverbände schlagen. Ich nehme aber an, daß SEIer nach einer grundsätzlichen Regelung im Gesetz sucht? Ein weiterer Gesichtpunkt wäre noch der Fall, daß ein Verein keinem anerkannten Schießsportverband angehört - dann soll das BVA die Qualifikation festlegen. Fundstelle im Gesetz ist mir leider nicht bekannt.