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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
gruene-fraktion-mv.de, 04.05.2023: https://gruene-fraktion-mv.de/2023/05/04/2022-mehr-als-1-000-verstosse-gegen-das-waffengesetz-in-mv/ Zitat: 2022: Mehr als 1.000 Verstöße gegen das Waffengesetz in MV // Oehlrich: „Das gefährdet die Sicherheit von uns allen“ In der heutigen Sitzung des Innenausschusses wurde über aktuelle Zahlen zu Verstößen gegen das Waffengesetz berichtet. Dabei stellte sich heraus, dass ein Viertel aller im vergangenen Jahr kontrollierten Waffenbesitzer*innen in Mecklenburg-Vorpommern gegen die geltenden Vorschriften verstoßen hatten. Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, zeigt sich angesichts der hohen Anzahl an Verstößen alarmiert: „Mehr als eintausend Personen aus MV haben im vergangenen Jahr gegen das Waffengesetz verstoßen. Das entspricht einem Viertel aller kontrollierten Waffenbesitzer*innen. Die Dunkelziffer dürfte nochmals deutlich höher liegen. Verstöße gegen waffenrechtliche Pflichten gefährden die Sicherheit von uns allen. Deshalb sind alle Besitzer*innen von Schusswaffen aufgefordert, die in Waffengesetz und Waffengesetz-Verordnung geregelten Pflichten ernstzunehmen. Dritte dürfen keinesfalls Zugriff auf die Waffen haben. Hier ist offenbar mehr Aufklärung gefordert. Ich erwarte, dass die von den Waffenbehörden festgestellten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent geahndet werden.“ ... -
Deine Aussage, daß mancher Unfall verhindert wurde. Wenn das so ist, müßte sich das doch zahlenmäßig niederschlagen.
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Mein Beitrag bezog sich auf Deine Aussage, daß es länger her ist, daß Jäger laden durften wann und wo sie wollten und daß Du die Verschärfung begrüßt, weil diese nach Deiner These "manchen Unfall verhindert hat". Weshalb Du nun die KW ins Spiel brigst, erschließt sich mir nicht. Das von mir zitierte Gesetz war übrigens ab 1976 gültig - wie lange müßte ich nachschlagen.
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Ich für meinen Teil möchte nicht spekulieren. Kannst Du Deine irgendwie belegen? Sind die ohnhin geringen Unfallzahlen signifikant gesunken?
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War noch unter der Gültigkeit des Gesetzes von 08. März 1976? Früher konnte man so etwas durchaus pragmatisch formulieren: § 35 Waffenschein (4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer ... 2. sonstige Schußwaffen a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz, oder Forstschutz oder im Zusammenhang damit führt, b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schießstätte führt, c) nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von einem Ort an einen anderen verbingt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf, ...
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Daß durch solche Regelungen "mancher Unfall" verhindert wurde, ist (meine Meinung) reine Spekulation. Aber das BMI scheint ja nach dem immer noch unbestätigten Referentenentwurf auch der Meinung zu sein, daß es der Sicherheit dient, wenn böse Waffen gelb gefärbt werden? Alle LWB sind heute "durchgeregelt" bis zum Anschlag, wogegen das erste Waffengesetz von 1928 gerade mal mit etwa 10 Seiten auskam. Ich kann nicht nachvollziehen, warum immer wieder Verschärfungen - egel ob realisiert oder geplant - verteidigt werden. Wo soll das letztlich hinführen?
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Innensenator Mäurer verschärft Waffenrecht in Bremen
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
@JuergenG Das von Dir angehängte Formular ist von der Bremer Waffenbehörde? Weißt Du vielleicht auch, seit wann das in dieser Form Verwendung findet? -
Mir ist ein Fall bekannt, wo das in dieser Form Anwendung gefunden hat. Würde es mich betreffen, würde ich hinsichtlich der WaffVwV mit der Selbstbindung der Verwaltung argumentieren. Ich gebe Dir aber recht, ausfechten würde ich diese Konstellation nicht, mir ging es um eine Diskussionsgrundlage mit der Behörde und insbesondere darum, daß ein Raum einem verschlossenen Behältnis gleichwertig sein könnte. Letztlich haben wir hier wieder eine der fragwürdigen Situationen, wo ein Blech(brief)kasten mit Schwenkriegelschloß ausreichend, z. B. ein massiv gemauerter Kellerraum mit einer Feuerschutztüre dagegen fragwürdig wäre.
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Die Aufbewahrung im verschlossenen Raum mag durchaus nicht so abwegig sein, Diskussionsgrundlage mit der Behörde könnte hier vielleicht die (analoge) Anwendung der WaffVwV sein: Zitat: Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition ... Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt. ...
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Es ist immer wieder bemerkenswert, wie intensiv bereits im Kreis sachkundiger Personen (mit entsprechender Ausbildung und Prüfung) solche Sachverhalte diskutiert und durchaus unterschiedlich eingeordnet werden. Wenn wir zum Vergleich mal auf den berühmten § 42a im WaffG schauen (Führen von Anscheinswaffen/Hieb- und Stoßwaffen/Messer ... - "berechtigtes Interesse"), der sich je eher an Personen richtet, die keine Sachkunde als LWB mitbringen - wie wird deren Verständnis aussehen? Sind da nicht Mißverständnisse vorprogrammiert? Warum hat man diese "schwammige" Formulierung (meine Meinung) gewählt? Die Vermutungen gehen dahin, den kontrollierenden Polizeivollzugsbeamten einen möglichst breiten Ermessensspielraum einzuräumen. Immer wieder mit dem Hinweis, daß sich solche Regelungen ja nicht gegen die Masse der gesetzestreuen Bürger richten. Nun ist bei einem Verstoß die mögliche Rechtsfolge für den Nicht-LWB überschaubar. Beim LWB sieht es anders aus - Zuverlässigkeit? Es gibt hierzulande für die allermeisten "Delikte" abgestufte Sanktionen, bestes Beispiel ist die StVO. Aber beim Legalwaffenbesitz gibt es im Verwaltungsverfahren ganz überwiegend als Ergebnis nur schwarz oder weiß, wobei schwarz den Verlust der Zuverlässigkeit mit allen insbesondere auch wirtschaftlichen Konsequenzen bedeutet. Beim Jäger heißt das auch Verlust der Jagdpachtfähigkeit. Überlege gerade, ob das eventuell auch Schadenersatzforderungen durch den Vertragspartner bedeuten könnte?
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Mit ist nicht ganz klar, wohin die Frage zielt. Die letzten Verschärfungen sind ja bekannt, Magazinverbot, Bedürfnisprüfung, Verfassungsschutzabfrage, Waffenverbotszonen, zusätzliche wesentliche Teile, alles garniert mit viel Aufwand durch das NWR. Davor die Anhebung der Altersgrenzen/MPU (auch bei den Altersgrenzen Jugendjagdschein), kleiner Waffenschein, Messerverbote, Blockiersysteme für Erbwaffen, Erwerbsstreckungsgebot, Aufbewahrungsregelungen, Aufbewahrungskontrollen, Transportregeln, Einschränkungen für Jäger. Hohlspitz KW erlaubt, dafür Verbot Hartkern (was man i. d. R. ohnehin nicht hat). Dazu kommen noch die Verschärfungen durch die Rechtsprechung, bestes Beispiel die Bedürfnisprüfung für ÜK-Waffen.
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"Lockerungen" werden immer wieder genannt, aber ich finde die durchaus überschaubar. Eine echte Lockerung war m. E. die Erweiterung der gelben WBK auf gezogene Mehrlader, wobei aber letztlich das Bedürfnisprinzip bleibt und der Prüfung zugänglich ist. Dafür gabs aber inzwischen wieder die Megenbegrenzung auf 10. Zweite relevate Änderung war der Entfall des Anscheinsparagraphen. Allerdings wird das durch Feststellungsbescheide/Verbot schießsportlicher Nutzung eingeschränkt und liegt nun gem. Referententwurf wieder in ähnlicher Form auf dem Tisch. Hohlspitzgeschosse in der KW könnte im Hintergrund politische Überlegungen haben, weil die Polizeimunition parallel auf Wirkung optimiert wurde. Schalldämpfer für Jäger hat m. E. wie die Vorsatzgeräte ebenfalls politischen Hintergrund (Afrikanische Schweinepest). Die Schalldämpfer waren auch in der "Übergangsphase" nicht mehr verboten, nur war die Erlaubnis sehr restriktiv (Berufsjäger, div. Verwaltungsgerichtsurteile).
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Stellt Euch mal folgendes Szenario vor. Bei der täglichen Fahrt mit dem Kfz zur Arbeit zu 100% an die Straßenverkehrsordnung halten, keinerlei Verstöße, sonst Führerscheinentzug. Also an jedem Geschwindigkeitsschild exakt die erlaubten Km halten, niemals eine durchgezogene Linie überfahren, immer und überall akurat den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, die Getränkekiste im Kofferraum und den Rucksack auf dem Rücksitz mit Spanngurten sichern, vor Antritt jeder Fahrt Rundgang um das Fahrzeug mit Test der Lichtanlage, keinesfalls dazu verleiten lassen, aus Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mal auf die Hupe zu drücken ...
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Da es ja ein Sammelfaden für allgemeine Fragen werden soll, würde ich gerne noch mal die Frage aufwerfen, die ich schon im Waffenraumfaden von groucho und Schorni gestellt habe. Grundsätzliche Annahme: Die "Anerkennung" oder "Genehmigung" (in Anführungszeichen, weil der Begriff möglicherweise mißverständlich ist) eines Waffenraumes durch die Waffenbehörde ist ein Verwaltungsakt (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz). Sofern das Gesetz keine besondere Form vorsieht, kann die Bekanntgabe z. B. auch per Email geschehen. Für die fachliche Einschätzung des Waffenraumes bedienen sich die Waffenbehörden oftmals der Hilfe des LKA oder der polizeilichen Beratungs-/Präventionsstellen. Erfahrung aufgrund von diversen Beiträgen hier im Forum: Oftmals wird mit dieser "Genehmigung" eine zahlenmäßige Begrenzung insbesondere hinsichtlich der Kurzwaffen ausgesprochen. Die Frage war nun, ob die Waffenbehörden bei der "Genehmigung" eines Waffenraumes vielleicht schon mal mehrere Regelungen vermischen. weitere Grundannahme: Wer einen entsprechend großes Sicherheitsbehältnis (d. h. freistehender Tresor, ggf. zwei Flügeltüren) besitzt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 ) entspricht, kann darin z. B. 100 KW gesetzeskonform lagern [§ 13 (2) Nr. 5 AWaffV]? Zu einem solchen Tresor gibt es als Nachweis ein Typschild mit dem Widerstandsgrad und eine Rechnung. Was ist aber die Rechtsgrundlage für den Waffenraum? § 13 (1) AWaffV ... Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. ... oder?? § 13 (5) AWaffV Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; ... Zur Vollständigkeit § 13 (6) AWaffV Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. Nun noch § 36 WaffG (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. Die mögliche Praxis: Waffenbehörde schickt ein Email (Zitat aus dem Beitrag von groucho im Faden Einrichtung Waffenraum) Guten Tag, Herr groucho, nach interner Rücksprache mit hiesiger Abteilungsleitung ist der Waffenraum (nach der vorgelegten Dokumentation) geeignet für die Aufbewahrung von 50 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen und Munition. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. (Zitat Ende) Meine Frage war - was ist das im Hinblick auf das Gesetz? Die Anerkennung der Gleichwertigkeit? Auf welcher Grundlage dann die zahlenmäßige Begrenzung? Eine Abweichung von den Vorgaben gem. § 13 (6) AWaffV? Also Raum nicht "gleichwertig", aber bis zur Anzahl X zulässig? Oder ist der Raum doch "gleichwertig", aber die Behörde hat bei der unbegrenzten Anzahl KW Bedenken und ordnet deshalb als Ergänzung (Auflage?) gem. § 36 (6) WaffG eine Höchstmenge an? Nochmals die Bitte: Es gibt doch im Forum einige mit Waffenräumen, wäre interessant, was dort konkret in den "Genehmigungen" steht. Vielleicht ist ja doch jemand bereit, diese - natürlich anonymisiert - hier im Faden einzustellen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Schon mal ausdrucken: https://www.nhsp.dos.nh.gov/sites/g/files/ehbemt461/files/inline-documents/sonh/dssp85.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das mag nun von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, aber so ganz automatisiert läuft die Abfrage nicht grundsätzlich. Die Rückmeldung lautet ggf. (sinngem.) "es gibt Erkenntnisse" = die abgefragte Person ist im Verfahrensregister erfaßt. Das kann aber auch bedeuten, daß die abgefragte Person z. B. nur als Zeuge in einem Verfahren registriert ist. Da muß sich die Waffenbehörde dann den Sachverhalt näher anschauen. Wäre natürlich keine Erklärung für monatelange Wartezeiten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
GRA hat das auf FB berichtet, in USA auf diversen Medien: usatoday.com: https://eu.usatoday.com/story/news/nation/2023/05/07/brownsville-texas-migrants-crash-live-updates/70192620007/ Zitat: 7 dead, 10 hurt when SUV slams into crowd near migrant center in Brownsville, Texas [Deepl: 7 Tote und 10 Verletzte, als ein Geländewagen in der Nähe eines Migrantenzentrums in Brownsville, Texas, in eine Menschenmenge rast] Seven people were killed and at least 10 were injured when an SUV slammed into a crowd at a city bus stop near a shelter for migrants in Brownsville, Texas, police said Sunday. Brownsville police investigator Martin Sandoval said the crash happened at about 8:30 a.m. and authorities are looking into whether it was intentional or an accident. "It can be three factors," Sandoval said. "It could be intoxication; it could be an accident; or it could be intentional. In order for us to find out exactly what happened, we have to eliminate the other two." Sandoval told valleycentral.com the driver was arrested on a charge of reckless driving and that more charges will likely be filed. The local media outlet said the crash occurred in front of the Ozanam Center, a shelter for migrants and homeless people across the street from the bus stop. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Entwicklung zieht sich nun schon Jahre durch viele Bereiche, oftmals von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt. Aktuelle Beispiele: Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg (NaFiBWG) Vom 7. März 2023 § 10 Kontroverse Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken (1) Finanzanlagen in Unternehmen sollen ausgeschlossen werden, die 1. Waffensysteme oder Schlüsselkomponenten für Waffensysteme herstellen, die unter die in § 11 Satz 1 Nummer 4 aufgeführten Übereinkommen fallen; 2. Atomenergie produzieren; ... oder Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investierender für junge innovative Unternehmen, Neufassung vom 6. Februar 2023 Ausgeschlossen von der Förderung – auch bei Erfüllung der genannten Kriterien – sind in jedem Fall Unternehmen, die den Industriezweigen ... 25.4 (Herstellung von Waffen und Munition) angehören. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
ZDF Magazin Royale hat recherchiert - Wirtschaftsministerium reagiert? ZDF.de, 06.05.2023: "Shot Show" in Las Vegas : US-Waffenmesse: Ministerium sagt Teilnahme ab https://www.zdf.de/nachrichten/politik/waffenmesse-usa-bundeswirtschaftsministerium-teilnahme-100.html Zitat: Jahrelang soll das Bundeswirtschaftsministerum für deutsche Firmen einen Stand auf der US-Messe "Shot Show" organisiert und teilfinanziert haben. Damit ist nun Schluss. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach gemeinsamen Recherchen von ZDF Magazin Royale und "Tagesspiegel" jahrzehntelang für deutsche Unternehmen einen Stand auf der weltgrößten Schusswaffenmesse in den USA organisiert und teilweise finanziert. Nun hat das Ministerium reagiert und bekanntgegeben, damit aufzuhören. "Es wird keinen erneuten Messestand des Bundes geben" auf der "Shot Show" in Las Vegas, teilte eine Ministeriumssprecherin dem Berliner "Tagesspiegel" mit. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Merkur.de, 05.05.2023: Schützen fühlen sich an die Wand gestellt https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/schuetzen-fuehlen-sich-an-die-wand-gestellt-landkreis-starnberg-92255042.html Zitat: Das deutsche Waffengesetz soll evaluiert und verschärft werden – diese Pläne der Bundesregierung sorgen bei vielen Schützenvereinen für Verunsicherung. Am Mittwochabend stellte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge ihren Fragen. Landkreis – Nach dem Amoklauf vom 9. März in Hamburg mit acht Toten diskutieren die Parteien der Ampelkoalition das deutsche Waffengesetz, das jetzt schon das strengste in der EU ist. SPD und Grüne möchten es weiter verschärfen. „Doch der Prozess wird von Christian Lindner blockiert“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge am Mittwochabend in einer Online-Diskussionsrunde mit Vertretern von Schützenvereinen über den FDP-Vorsitzenden und Bundesfinanzminister. Wegge gehört in Berlin dem Innenausschuss an und ist Berichterstatterin der SPD-Fraktion für das Waffenrecht. In der Diskussionsrunde sammelte sie Impulse für die Diskussion in Berlin. Die bekam sie. Der Schützengau Starnberg zählt rund 50 Vereine mit etwa 3800 Mitgliedern. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auf der Webseite von Carmen Wegge sind die Treffen mit Lobbyisten aufgelistet, u. a. für Februar 2023: ARKON: Waffenrecht Weiß jemand, was "ARKON" ist oder repräsentiert? Mir zumindest sagt es nichts und die Suchmaschine spuckt nichts aus, was zum Thema Waffenrecht passen würde. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Um das deutlich zu machen, ich habe die Pressemitteilung der SPD-Fraktion Hamburg zitiert und die entsprechende Quelle verlinkt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Youtubevideo vom 99. Landeskongreß Junge Liberale zum Änderungsantrag Waffenrecht (startet bei 6:22.09). Sind nur kurze Redebeiträge, die fachlich nicht sehr in die Tiefe gehen, aber trotzdem schön, wenn sich die jüngeren damit beschäftigen. Der Beschluß, um den es geht: https://julis-nrw.de/beschlusssammlung/nach-silvester-nicht-die-falschen-schluesse-ziehen-keine-verschaerfung-des-waffenrechts/ Um die Standardkommentare abzukürzen: ja ich weiß, die FDP ist eine Umfallerpartei und Lindner unser eigentlicher Feind. (Zur Sicherheit: der letzte Satz war ironisch gemeint) (Quelle: Youtube - Junge Liberale NRW) -
Ich habe nach Zahlen geschaut und bin auf die Starterlisten der Landesverbandsmeisterschaften des RSB gestoßen. Der RSB ist einer von 20 Landesverbänden des DSB (nicht der größte, aber wohl einer der größeren). Die Starterliste für die Landesverbandsmeisterschaft 2023 hat 188 Seiten: https://www.rsb2020.de/fileadmin/Sport/Startlisten/Gesamtlisten/2023_lvm_starterliste_02.pdf Wäre zeitaufwendig, da zu zählen, weil es ja Teilnehmer gibt, die nur in einer Disziplin starten, aber andere, die mehrere abdecken. Wer möchte, kann ja mal selbst überschlagen. Für die deutsche Meisterschaft nennt der DSB auf seiner Webseite die Zahl von 6000 Aktiven, wobei man sich dafür ja über Kreis-, Bezirks- und Landesverbandsmeisterschaft qualifizieren muß.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Pressemitteilung SPD-Fraktion Hamburg, 03.05.2023: https://www.spd-fraktion-hamburg.de/presse/pressemitteilungen Zitat (auszugsweise): ... Verschärfung des Waffenrechts Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir setzen uns ganz klar für eine Verschärfung des Waffenrechtes ein. Wir wollen, dass fortan alle Antragsteller:innen verpflichtet werden, ein psychologisches oder fachärztliches Gutachten vorzulegen. Außerdem sollen die Waffenbehörden künftig neben Polizei und Sicherheitsbehörden auch bei Gesundheitsbehörden abfragen, ob dort Bedenken im Hinblick auf die persönliche Eignung eines Antragstellenden vorliegen. Der Besitz von Schreckschuss-, Reizgas oder Signalwaffen – sogenannten SRS-Waffen – soll künftig einen Kleinen Waffenschein inklusive Sachkundenachweis erfordern, gleiches gilt für Armbrüste. Um zu verhindern, dass Extremisten an Schusswaffen ausgebildet werden, soll zudem die Nutzung von Schießstätten stärker reguliert werden. Alle geplanten Maßnahmen dienen einem Ziel: Die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem Waffen nicht in unbefugte Hände geraten. ...