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Ich könnte mir vorstellen, daß die WELT gar nicht so viel dafür tun mußte. Der ÖJV ist wohl schon innerhalb der Jägerschaft ein recht kontroverses Thema, möglicherweise wird da auch nach Möglichkeiten gesucht, die Vereinsziele oder auch nur den Namen des Vereins in der Öffentlichkeit zu platzieren. Daß man sich hier nicht zum Thema Jagd, sondern zum Waffenrecht geäußert hat - vielleicht einfach zu verlockend?
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Das ist richtig, wir haben das im "Faeser-Faden" schon mal diskutiert. Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) ist nicht der Deutsche Jagdverband (DJV). Derr ÖJV hat bundesweit gerade mal 2800 Mitglieder, der Protagonist im Video ist lediglich Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin e.V. und damit einer Landesgruppe. Es gibt gut 400.000 Jagdscheininhaber, davon sind über 250.000 Mitglieder im DJV. Der ÖJV ist der Vertreter des Slogans "Wald vor Wild" und spricht wohl nicht für die Jägerschaft, aber vielleicht für die Wald- und Grundbesitzer. Trotzdem hat ein Interview in der WELT natürlich Außenwirkung und mit der Materie nicht vertraute Leute könnten ggf. schließen, daß dort im Namen der Jägerschaft gesprochen wurde - auch wenn zu Beginn der "Verein" genannt wurde.
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Bad Belzig und Templin? https://www.oejv-brandenburg-berlin.de/termine/
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es war früher durchaus möglich, mit 16 Jahren als ganz normaler Vereinsschütze eine WBK z. B. für eine Einzellader-LW in .22 lfB zu erhalten. In der Praxis gab es nur grüne WBK und auch keinen Eintrag für den Munitionserwerb. Es war eine Einzelfallentscheidung, wie es andere Behörden (in anderen Bundesländern) gehandhabt haben, weiß ich nicht. Ein Erziehungsberechtigter mußte zusätzlich den Antrag unterschreiben, meines Wissens war dafür sogar ein extra Feld vorhanden. Im Laufe des Verfahrens erhielt der Antragsteller eine "Ladung" mit offener Postkarte zur örtlichen Polizeibehörde, wo sich dann ein Polizeibeamter in Gegenwart des Bürosachbearbeiters von der vorhandenen Sachkunde überzeugte. Die WBK kam dann später von der Kreisverwaltung, wo ein einzelner Sachbearbeiter sämtliche Waffenangelegenheiten erledigte. Der war übrigens nicht unbedingt aufgeschlossen, weil noch WKII-Teilnehmer. WaffG 1976: § 30 Versagung (1) Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein sind zu versagen, wenn 1. der Antragsteller das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5), Sachkunde (§ 31) oder körperliche Eignung nicht besitzt oder 3. ein Bedürfnis (§ 32) nicht nachgewiesen ist. ... (2) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Versagungsgrund im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. -
Wer für wen startet ist doch nicht entscheidend, ich möchte lediglich anmerken, daß für den hier im Faden diskutierten Wettbewerb die Regularien der ISSF maßgeblich sind, nicht die Regeln oder Ansichten eines nationalen Verbandes.
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Ihr seid Euch bewußt, daß es hier um einen ISSF (vormals UIT) Wettkampf geht? Der DSB ist nur einer von 161 nationalen Verbänden, die dem ISSF angehören.
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Schau mal ab 1:03:30, die Entscheidung ist erst mit dem letzten Schuß gefallen.
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ISSF World Cup Rifle & Pistol 2023, Bhopal IND - 25m Pistol Women - Finals (Selbst wenn man das Ergebnis kennt, sind die letzten Minuten durchaus spannend)
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Freut mich für den deutschen Schießsport! Und dann schütte ich noch mal etwas Öl ins Feuer. Sie schießt nicht nur im DSB, sie ist auch noch Jägerin.
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In Rheinland-Pfalz erfolgt es auf folgender Grundlage: "Besonderes Gebührenverzeichnis der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung" (AllgVwGebV RP 2022), gültig ab 08.11.2022: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-AllgVwGebVRP2022pAnlage Zitat (Hervorhebung meinerseits): ... 19.13.6 - Verdachtsabhängige Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG = 54,00 bis 270,00 19.13.7 - Verdachtsunabhängige Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG = 21,50 bis 43,50 Anmerkung zu lfd. Nr. 19.13.7 Führt die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle zu keinerlei Beanstandungen mit weiterem Zeitaufwand, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden. ... Da die Gebühren für die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle relativ überschaubar sind und davon abgesehen werden kann, liegt die Vermutung nahe, daß dort wenig Ansatzpunkte für eine Klage gesehen werden. Zum Vergleich: Niedersachsen - Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) Zitat: ... 109.1.38.1 Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort nach § 36 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 45 und höchstens 300 EUR ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein paar Aussagen von der Gewerkschaft der Polizei: Handelsblatt 11.03.2023 https://amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/amoklauf-polizeigewerkschaft-fordert-sofortige-verschaerfung-von-waffenrecht/29031546.html Zitat (hervorhebung eminerseits): ... schließt sich die Gewerkschaft der Polizei Rufen nach einer Verschärfung des Waffenrechts an. Dies müsse unverzüglich geschehen, forderte der Gewerkschaftsvorsitzende Jochen Kopelke die Bundesregierung laut einem am Samstag veröffentlichten Vorabbericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) auf. Auch müssten Waffen deutlich reduziert werden. Eine schnelle Gesetzesänderung aufgrund der sich „gefühlt mehrenden Vorfälle“ sei wichtiger als eine vorherige systematische Überprüfung der Anpassung. ... Von der Webseite der GdP zum Thema Waffenrecht (Veröffentlichungsdatum nicht bekannt). https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/waffenrecht Wolfgang Dicke - Beauftragter für Waffentechnik und Waffenrecht - Zitat: Waffenrecht Das Waffenrecht in Deutschland leidet unter zwei Faktoren: Aufsehende Straftaten mit Schusswaffen lösen in Öffentlichkeit, Medien und Politik reflexartig den Ruf nach Verschärfung aus Die entsprechende Gesetzesänderung wird in derartiger Eile durchgepeitscht, dass am Ende etliche Fehler den Umgang mit dem Flickwerk erschweren ... GdP Tip Waffenrecht: https://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/5a419d474f3279b3c1256c09002f3b2a/a9363d92691a1f57c1256e6900604133/$FILE/Waffentip.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Marc Hennrichmann (CDU, MdB) äußert sich auf Twitter und bekommt Gegenwind, auch Katja Triebel schreibt im Verlauf: (@meinungsterror - das müßte wohl Benedikt Krainz sein?) https://twitter.com/MarcHenrichmann/status/1639537421539856384 -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
@SEler Ich kann Dir leider wohl nicht fundiert weiterhelfen. Heller/Soschinka verweist unter Rn 1578 auf die Vorgaben des § 15 (1) WaffG und Nr. 15.1 WaffVwV, wonach dem BVA zum Nachweis der Verbandsqualität geeignete Nachweise vorzulegen sind, u. a. Ausbildungskonzepte und Unterlagen (Nr. 4 a). Daraus könntest Du dann auf die (z. B.) DSB-Qualifizierungsrichtlinien abstellen. Das Netz scheint übrigens voll mit Aussagen und Angeboten zum Thema Aufsicht, aber ich habe den subjektiven Eindruck, daß da schon mal voneinander abgeschrieben wird (meine Meinung). -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
Müssen wir hier nicht differenzieren? Einmal die grundsätzliche Sachkunde als Aufsicht aufgrund Schulung und Prüfung nach (z. B.) DSB-Qualifizierungsrichtlinien und (i. d. R. darauf folgend) der Erwerb der Kenntnisse über einen speziellen Schießstand? Unterfall: Eventuell Erwerb der grundsätzlichen Sachkunde bei Verband A, anschließende Bestellung als Aufsicht bei Schießstand Verband B? Ich finde es zumindest unglücklich gewählt, wenn hier nun zwei (drei?) unterschiedliche Ausgestaltungen des waffenrechtlichen Begriffs der Sachkunde benutzt werden. @SEler Ich schaue mal, ob ich etwas konkretes finde, aber es wird wohl bestenfalls eine Interpretation ohne konkrete gesetzliche Fundstelle sein. -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
Ich könnte es mir auch nur so vorstellen. In der Literatur wird auf das Anerkennungsverfahren nach § 15 WaffG verwiesen, das deckt sich - wie von Weinberger zitiert - mit § 10 (6) AWaffV, darüber könnte man den Bogen zu den Richtlinien der einzelnen Sportverbände schlagen. Ich nehme aber an, daß SEIer nach einer grundsätzlichen Regelung im Gesetz sucht? Ein weiterer Gesichtpunkt wäre noch der Fall, daß ein Verein keinem anerkannten Schießsportverband angehört - dann soll das BVA die Qualifikation festlegen. Fundstelle im Gesetz ist mir leider nicht bekannt. -
Aufsichtsperson § 10 AWaffV nicht § 7 WaffG gemeint?
Elo antwortete auf SEler's Thema in Waffenrecht
Zum Verständnis - Du suchst eine Quelle, welche belegt, daß die Sachkunde für verantwortliche Aufsichtspersonen nicht identisch ist mit der erforderlichen Sachkunde für eine waffenrechtliche Erlaubnis? -
Ich denke, man muß da differenzieren. Kostendruck allein darf kein ausschlaggebendes Argument sein, siehe die Negativbeispiele hinsichtlich Pflege, Gesundheitswesen, öffentlicher Nahverkehr, Verteidigung, Sicherheit. Was hat denn die Privatisierung der Deutschen Bahn gebracht? Pünktlichkeitswerte so schlecht wie nie und Großprojekte wie Stuttgart 21, die kostenmäßig vollkommen aus dem Ruder gelaufen sind.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@Jahtzee Danke - die Kommentare kann ich ohne Anmeldung offensichtlich nicht einsehen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das BMI ist auf Instagram präsent (https://www.instagram.com/bmi_bund/) und befeuert dort auch das Thema Verschärfung des Waffenrechts: https://www.instagram.com/p/CqF2gk4suXC/ https://www.instagram.com/p/CqAoeNYsHLU/ Hab dort keinen Account - können angemeldete Nutzer solche Beiträge kommentieren? -
Presseinformation Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-zustandigkeiten-beim-waffenrecht-in-niedersachsen-ab-2024-220798.html Zitat: Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht in Niedersachsen ab 2024 Mit einer am Dienstag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündeten Verordnung wird die Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen zum 01.01.2024 neu festgelegt. Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert. Nach der bisherigen Regelung sind daneben die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt hierzu: „Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere die Entwaffnung von extremistischen Personen stellt die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover noch effektiver gelöst werden kann.“ ... Link zum Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2023 Nds. GVBl. Nr. 4/2023 vom 21.03.2023 (dort ab Seite 24): https://www.niedersachsen.de/download/193702/Nds._GVBl._Nr._4_2023_vom_21.03.2023_S._21-30.pdf
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Hallo ! Relevant sein könnten § 4 WaffG, (§ 26 AWaffV), WaffVwV zu § 4 WaffG. Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind in § 4 WaffG aufgelistet. Früher stand mal im WaffG, daß eine Erlaubnis versagt werden kann, wenn der Inhaber nicht Deutscher ... ist. Diese Regelung finde ich heute nicht mehr. Wenn der die Fristen für den gewöhnlichen Aufenthalt in D erfüllt sind, könnte das gut aussehen. Waffenbehörde des Wohnortes ansprechen. Gib uns bitte bei Gelegenheit mal eine Rückmeldung, wie das konkret gelaufen ist.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gerüchteweise soll ein phasenkoordiniertes Plasmagewehr mit einer 40er Reichweite aufgefunden worden sein? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
t-online.de, aktualisiert am 22.03.2023 - 13:09 Uhr: Innenministerin Nancy Faeser "So kann es nicht weitergehen" Interview von Miriam Hollstein https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100147456/nancy-faeser-fordert-waffenrechts-reform-duerfen-nicht-in-falsche-haende-.html Geht zunächst um Zuwanderung, dann um Waffenrecht. Zitat: ... Mit der FDP gibt es auch Streit bei Ihrem Vorhaben, das Waffenrecht zu reformieren. Sie wollen ein psychologisches Gutachten für alle zur Pflicht machen, die einen Waffenschein erwerben wollen. Bislang gilt das nur für unter 25-Jährige. Die FDP lehnt dies ab und auch der Deutsche Schützenbund spricht von einem "Generalverdacht". Es geht darum, Extremisten und andere gefährliche Personen davon abzuhalten, Waffen zu erwerben und zu besitzen. Da reicht die Gesetzeslage eben nicht. Das hat der schreckliche rassistische Anschlag in Hanau gezeigt. Und in Hamburg haben wir vor zwei Wochen erneut gesehen, welch entsetzliches Leid ein Amoktäter mit einer legalen Waffe angerichtet hat. Wie viele solcher Vorfälle braucht es noch, bis wir erkennen: So kann es nicht weitergehen! Wir müssen sicherstellen, dass bei Anzeichen für eine Gefährlichkeit der jeweiligen Person Waffenerlaubnisse gar nicht erst erteilt oder rechtzeitig entzogen werden. Mein Gesetzentwurf sieht eine allgemeine Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen oder psychologischen Zeugnisses bei der erstmaligen Beantragung einer Waffenerlaubnis vor – für alle, nicht nur für unter 25-Jährige. Außerdem brauchen wir einen viel engeren Informationsaustausch der Behörden, auch mit den Gesundheitsämtern. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kein Angst, die EU arbeitet auch daran. Sicherlich wird man in D die Vorgaben vorbildlich umsetzen. https://www.fr.de/wirtschaft/erneuerung-gueltigkeit-medinzische-standards-eu-reform-senioren-fuehrerschein-92123534.html -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Podcast HR Info, 20.03.2023, 54:45 Min. Scharfe Knarren, schwaches Recht? Die Debatte über das Waffengesetz Anmerkung: Ab 46:30 (im Gespräch: Prof. Dietmar Heubrock, Arbeitsgruppe Rechtspsychologie Universität Bremen) geht es um folgende Stichworte: derzeitiger Stand MPU Pläne Faeser praktisches Problem: genug Gutachter und Testverfahren Methoden und Ausbildung Gutachter nicht geregelt Problem der Prognose für die Zukunft Lücke: keine klare Regelung im Gesetz, unterschiedliche Begrifflichkeiten Forschungsgruppe in Bremen hat damals Testverfahren begutachtet Extremist kann Test bestehen, da dieser auf Erkrankung abstellt eventuelles Vorbild: Österreich mit Waffenverläßlichkeitstest Link zum Beitrag auf hr-inforadio: https://www.hr-inforadio.de/podcast/der-tag/scharfe-knarren-schwaches-recht-die-debatte-ueber-das-waffengesetz,podcast-episode-116366.html 05:50 Warum und welches Konsequenzen Prof. Dagmar Ellerbrück Historikerin Technische Universität Dresden, Forschungsschwerpunkt Zivile Waffenkultur 13:25 Textpassage aus Roman T.C. Boyle "Hart auf hart" ("Waffennarr") 15:50 Bericht Reporter Christop Keppeler zu diversen "Amokläufen" 20:05 Kriminalpsychologe Rudolf Eck 27:15 nochmals Textpassage aus Roman T.C. Boyle "Hart auf hart" ("Waffennarr") 29:25 Reporter Nasir Machmut berichtet von eigenen Erfahrungen beim Schießen bei der Bundeswehr 33:45 Markus Weber, Vizepräsident Hessischer Schützenverband 42:35 nochmals Textpassage aus Roman T.C. Boyle "Hart auf hart" ("Waffennarr") 44:45 Bericht Reporter Dietrich Karl Meurer Begrifflichkeiten im Waffenrecht 46:30 Prof. Dietmar Heubrock, Arbeitsgruppe Rechtspsychologie Universität Bremen