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Elo

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  1. Es gab dazu eine am 05.06.2023 beendete Umfrage des VDB, an der sich jeder beteiligen konnte und die Stand 26.05.2023 über 12.000 Teilnehmer hatte. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052023_vdb-umfrage_zur_evaluierung_des_3_waffraendg.html Von den anderen "Verbänden" sind zumindest mir keine Informationen bekannt - mag jeder für sich bewerten.
  2. Die Innenministerin ist der Meinung, mit einem "Messerverbot" könnten "schlimme Gewalttaten" verhindert werden ... ? deutschlandfunk.de, 11.06.2023: https://www.deutschlandfunk.de/faeser-draengt-weiter-auf-messerverbot-in-zuegen-und-bussen-100.html Zitat: Bundesinnenministerin Faeser drängt weiter auf ein Verbot von Messern in Zügen und Bussen. Die SPD-Politikerin sagte der Zeitung "Bild am Sonntag", sie werde bei der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche ein generelles Messerverbot für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr und für Züge vorschlagen. Dann könne strikter kontrolliert werden, und schlimme Gewalttaten könnten verhindert werden. Die Kontrollen sollen nach dem Willen der Ministerin von der Bundespolizei und den Polizeien der Länder stichpunktartig durchgeführt werden. Faeser hatte das Verbot bereits im April erstmals angeregt. Bei der Deutschen Bahn ist es schon jetzt verboten, Gegenstände mitzuführen, die - Zitat - "geeignet sind, Mitreisende zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen". Die Gewerkschaft der Polizei hält ein Messer-Verbot für Bahn und ÖPNV für kaum kontrollierbar. Diese Nachricht wurde am 11.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
  3. Ist es wirklich mit "kurz nachlesen" getan? Man sieht doch an etlichen Fäden hier im Forum, wie komplex und auslegungsbedürftig etliche Themenfelder im deutschen Waffenrecht sind. Nicht nur aufgrund des Gesetzestextes, sondern auch durch etliche Gerichtsentscheidungen. Die beiden Italiener kamen nun (wahrscheinlich aus der Heimat) über Österreich nach D und waren möglicherweise der Meinung, mit dem EFP und der "Dreifach-Verpackung" (Taschen, Rucksack, Laderaum) auf der sicheren Seite zu sein. Genauso sicher, wie beispielsweise diverse unbedarfte Bürger, die in gutem Glauben Waffen bei der Polizei abliefern wollten. Man kann übrigens die Regelungen für die Mitnahme noch weiter austarieren, wenn man zusätzliche Vertragsregelungen berücksichtigt, die es meines Wissens zwischen Bayern und Österreich gibt. Ob die auch für z. B. Italiener gelten, weiß ich nicht. Müßte man alles akkurat nachschlagen und prüfen. Alles ganz einfach?
  4. In dem Merkur-Artikel, den H.S. verlinkt hat, ist ein Bild aus einem Fahrzeug(lade-)raum zu sehen, u. a. auch ein Rucksack. https://forum.waffen-online.de/topic/474329-polizeikontrolle-bei-sportschützen/?do=findComment&comment=3552155 Relevant sind ja letztlich nur die Waffen. Wenn die 1. in unverschlossenen (was heißt das konkret?) Stofftaschen waren, 2. diese in einem Rucksack, 3. dieser im Laderaum dann könnte man durchaus zweifeln, daß die "zugriffsbereit" waren. Der Rest sollte dann "Ladungssicherung" nach StVO sein, vielleicht - wenn man es wirklich wissen will - noch das Thema Gefahrgut wegen der Mun?
  5. Pressemeldung Polizei: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5528551 08.06.2023 – 08:57 Polizeipräsidium Ulm POL-UL: (HDH) Heidenheim - In Schützenheim eingebrochen Bislang unbekannte Täter entwendeten mehrer Luftgewehre. ... Südddeutsche Zeitung (dpa?): https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-heidenheim-an-der-brenz-unbekannte-stehlen-mehrere-gewehre-aus-schuetzenhaus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230608-99-984127 Kriminalität - Heidenheim an der Brenz: Unbekannte stehlen mehrere Gewehre aus Schützenhaus 8. Juni 2023, 11:23 Uhr ... Sie entwendeten sieben oder acht Luftgewehre mit dazugehöriger Munition. ...
  6. Ich spreche leider kein Spanisch, aber hier sollte der richtige Ansprechpartner für eine aktuelle Auskunft zu finden sein: https://www.guardiacivil.es/es/servicios/armasyexplosivo
  7. Zur Diskussion ein paar konkrete Quellen: Die 3-Sekunden kommen wohl aus folgender Drucksache des Deutschen Bundestags: Drucksache 16/7717 - 11. 01. 2008 Der damalige Text im eigentlichen Entwurf: ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem geschlossenen Behältnis mitgeführt wird.“ [vgl. aktuelles Waffengesetz Anlage 1 Begriffsbestimmungen ... 13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird;] Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Zitat: ... Begründung ... B. Zu den Einzelvorschriften ... Zu Doppelbuchstabe bb (Nummer 11) Die Einfügung (Dreifachbuchstabe aaa) ist rein redaktionell. Die neu aufgenommen Definitionen der Begriffe „schussbereit“ und „zugriffsbereit“ (Dreifachbuchstabe bbb) sollen bestehende Rechtsunsicherheiten in der Praxis, die sich beim Transport von Schusswaffen ergeben, ausräumen. Insbesondere der Begriff „zugriffsbereit“ führt in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Beim Transport der Waffe, verpackt in einem geschlossenen, nicht zwingend verschlossenen Futteral oder Behältnis (z. B. Aktenkoffer auf der Rückbank oder im Kofferraum des PKW), ist die Waffe hingegen grundsätzlich nicht zugriffsbereit. ...
  8. @steven beginnt der Nick mit einem H?
  9. Beschuldigung?
  10. Ich schaue immer auch gerne mal in die Kommentare, wie z. B. auf Facebook Bin da nicht angemeldet, aber manchmal kann man die ohne Anmeldung lesen, manchmal nur teilweise, manchmal auch gar nicht. Hier gibt es aber durchaus Gegenwind, z. B. von Leuten, die wohl einfach genug von den allgegenwärtigen Verbotsforderungen haben oder von Hundehaltern, die zu einer vernünftigen Ausbildung des Vierbeiners raten. So allmählich scheint die Anzahl der Menschen zuzunehmen, denen der erhobene Zeigefinger in allen Lebensbereichen auf die Nerven geht. Leider sind die medial nicht so präsent, wie die Verbotsbegeisterten. https://www.facebook.com/EXPRESS.Koeln/posts/pfbid02NPgT1TztgToptSLQGj8WjoX66eC8nxGmFTBEmccqodbjAV27vrAnhdJQXSyrpTDgl?
  11. Petition: "Schiess-Verein PSV-Köln im Kölner Grüngürtel verbieten" https://www.change.org/p/schiess-verein-psv-köln-im-kölner-grüngürtel-verbieten?
  12. Hier das scheint die offizielle Meldung für die Presse zu sein: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/5523045 Freitag 26. Mai, Grenztunnel Füssen (zwischen D und AT), 2 italienische Staatsbürger (Alter 55 + 38), Transporter mit italienischer Zulassung. auszugsweise wörtliches Zitat: Auf und unter dem Rücksitz befanden sich ein Munitionsbehälter sowie ein Rucksack mit vier Munitionskisten und damit insgesamt 1.200 Patronen. In unverschlossenen Pistolentaschen oder in einfachen Stofftaschen in einem Rucksack waren außerdem vier halbautomatische Pistolen verstaut. WaffVwV zu 12.3.3.2 ... Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet). nochmal auszugsweise wörtliches Zitat: Die beiden Männer konnten europäische Feuerwaffenpässe vorzeigen, in denen die mitgeführten Pistolen ordnungsgemäß eingetragen waren. Nach Rücksprache mit dem Zoll hätte jedoch vor Antritt der Reise ein Nachweis über den Transport der Waffen und Munition bei der zuständigen Waffenbehörde eingeholt werden müssen. Da die beiden Italiener den angegebenen Zweck des Schießwettbewerbs nicht glaubhaft belegen konnten und der sichere Umgang durch die unsachgemäße Aufbewahrung der Pistolen fragwürdig war, stellten die Bundespolizisten die gesamte Ladung sicher. WaffG § 32 ... (3) Sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können, Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, bedarf es einer Erlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 1a nicht für ... 2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen, ... nochmal auszugsweise wörtliches Zitat: Nachdem sich wenig später der Verantwortliche des Schießwettkampfes sowie dessen Rechtsanwalt bei der Bundespolizei gemeldet hatten, konnten zumindest die erforderlichen Nachweise für die Sportschützen erbracht werden.
  13. Ich habe den Faden hier damals verfolgt, soweit ich mich erinnere, ging es dem TE nicht um Spenden sammeln. Hatte Katja Triebel Dir nicht schon mal 13.04.2021 geantwortet?
  14. Ganze Debatte: https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3551901
  15. Da sind zwei verschiedene Fotos im Umlauf, in der Welt (letztlich wohl von dpa) sieht man alles gesammelt mit dem "Zettel" der Bundespolizeinspektion Kempten. Auf merkur. de dann das zweite Foto "Unter der Rücksitzbank des Transporters", auf dem aber offensichtlich nur die Tüten mit den Geschossen erkennbar sind. Oder sieht jemand etwas anderes? Mich würde grundsätzlich interessieren, ob und ggf. welche Regelungen es bei der Bundespolizei für die mediale Verwertung solcher Vorfälle gibt. Insbesondere, ob zu Veröffentlichungen angehalten wird.
  16. Weitere kleine Anfrage aus dem Lantag Schleswig-Holstein: Straftaten unter Zuhilfenahme legaler Waffen und Waffenkontrollen Kleine Anfrage Lars Harms (SSW), MIKWS, SSW 03.04.2023 Drucksache 20/856 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00800/drucksache-20-00856.pdf Zitat daraus (jemand überrrascht?): ... Wie viele Straftaten mit Folgen für die körperliche Unversehrtheit sind durch legale Waffen in Privatbesitz in Schleswig-Holstein in den Jahren 2017-2022 begangen worden? (Bitte regional aufschlüsseln.) Antwort: Zu dieser Fragestellung kann auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Aussage getroffen werden, da diese nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterscheidet. ... Mit welchen Ergebnissen sind diese (Anm. anlassbezogene und verdachtsunabhängige Aufbewahrungs-) Kontrollen bilanziert worden? Antwort: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition bei Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern sind ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit in Schleswig-Holstein. Das Ziel von Aufbewahrungskontrollen ist es, bei den Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern ein Bewusstsein zu schaffen und zu bewahren, dass Waffen jederzeit und überall ordnungsgemäß verwahrt werden müssen. Hierfür können Vor-Ort-Kontrollen einen wichtigen Beitrag leisten. Es geht hierbei nicht darum, Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die als Jäger, Sportschützen oder Sammler legitimen Bedürfnissen nachgehen, unter einen Generalverdacht zu stellen. Die Wahrnehmungskompetenz und die damit verbundene Verwaltungsverantwortung für die Aufgaben im Waffenrecht liegt bei den Kommunen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen auszuweiten und auf ein einheitliches Niveau im Land zu bringen. Hierzu hat es im vergangenen Jahr erneut Gespräche mit Vertretenden der Waffenbehörden gegeben, bei denen, ebenso wie in einem Schreiben an die Kreise und kreisfreien Städte, die Erwartungshaltung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Durchführung regelmäßiger Aufbewahrungskontrollen erneut zum Ausdruck gebracht wurde. Hierbei gilt es zunächst, die Zahl der Aufbewahrungskontrollen, die während der Corona-Pandemie aufgrund der Kontaktbeschränkungen zurückgegangen ist, wieder dem Niveau vor der Pandemie anzugleichen und regionale Unterschiede in der Kontrollintensität weiter abzubauen. Es werden hierbei jedoch keine lückenlosen Kontrollen von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern gefordert; dies wäre weder im Sinne des Gesetzgebers, noch wäre es tatsächlich geboten. Denn die geringe Zahl festgestellter Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften zeigt, wie sorgsam die allermeisten Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer ihre Waffen verwahren.
  17. War schon mal Thema aufgrund eines Berichts bei t-online, das hier ist dazu eine kleine Anfrage aus dem Lantag Schleswig-Holstein: Berichte über den ungeklärten Verbleib von 150 im Kreis Nordfriesland beschlagnahmten Schusswaffen Kleine Anfrage Niclas Dürbrook (SPD), MIKWS, SPD 21.09.2022 Drucksache 20/203 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00200/drucksache-20-00203.pdf
  18. Hier noch eine ausführlichere Wiedergabe der Debatte im MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/video-landtag-debatte-waffenrecht-volle-laenge-100.html Beantragt wurde die Debatte wohl von der AfD (Drucksache 8/2664): www.landtag.sachsen-anhalt.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fd2664aan.pdf Redner: Einführung - Florian Schröder (AfD) 10:00 - Landesinnenministerin - Dr. Tamara Zieschang (CDU) 14:00 - Rüdiger Erben (SPD) [u. a. Äußerungen zum AR 15] 22:00 - Henriette Quade (Linke) [Bad Lauchstädt, Femizid] 26:50 - Guido Kosmehl (FDP) 30:50 - Sebastian Striegel (GR) 35:40 - Oliver Kirchner (AfD) 37:15 - Siegfried Borgwardt (CDU) 42:40 - Florian Schröder (AfD) 44:40 - Abstimmung zur Überweisung in den Innenausschuß
  19. Wir sind ja in einem Diskussionsforum und da werden ja Meinungen dargelegt. Ich für meinen Teil warte weiterhin darauf, daß jemand eine konkrete rechtliche Fundstelle nennt, aus der hervorgeht, daß (angeblich) das BVA nur zuständig sein soll, wenn bereits vorher Waffen im Besitz sind das "kann" im Gesetz bedeuten soll, daß die Erlaubnis regelmäßig versagt wird. Bis dahin ist meine Meinung, daß dem nicht so sein muß. Aber wie immer - ich lerne gerne dazu. Daneben sind die Bestimmungen und die praktische Umsetzung in den Nachbarländern ein interessantes Thema, weil sich da ja Vergleiche zu den Regelungen in D anbieten, gerade in der jetzigen Situation. Will man das in die (öffentliche) Diskussion einbringen, wäre es sinnvoll, bei Bedarf Belege zur Hand zu haben.
  20. Ich gestatte mir auch hier einen kurzen Hinweis, weil es mit dem Thema zu tun hat: Beim VDB können u. a. kostenfreie Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst, z. B. für Zäune, Ladengeschäft oder den Schießstand) bestellt werden: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vz44nf59.html Daneben gibt es dort zwei Stellenausschreibungen, vielleicht wäre das ja etwas für Forumsteilnehmer: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/3g877807.html
  21. Stellenausschreibungen VDB: 1. Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit / PR 2. Messe-Teamplayer https://www.vdb-waffen.de/newsurl/3g877807.html
  22. Der VDB bietet u. a. kostenfreie Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst) für Zäune, Ladengeschäft oder den Schießstand an. Hier der Link zum Bestellschein, dort gibt es am Ende auch Abbildungen: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vz44nf59.html
  23. Der Link war ARD Mediathek. Gibts die (geldwerten?) Klicks nicht auf Youtube?
  24. Damit dürftest Du auf der richtigen Spur sein. Die WaffVwV sagt dazu (für die Behörde) etwas (zu § 4), demnach ist unter Maßgabe § 26 Absatz 5 AWaffV der § 4 Absatz 2 WaffG auf EU-Bürger nicht anwendbar; diese Privilegierung gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
  25. @Stefan 1911 autorisation d‘armes ist die französische Waffenlizenz (?) Kannst Du vielleicht etwas mehr dazu erzählen? Ist die personenbezogen oder für einzelne Waffe analog deutsche WBK?
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