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Elo

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  1. Elo

    Kamera auf dem stand.

    Es ist genau diese Argumentation, die ich so bedenklich finde - daß die Inanspruchnahme von (Grund-)Rechten einen Verdacht begründen soll. Die Aussage von @TriPlex "Wahrung ihrer Rechte?" wird von @Kreppel als "Dinge tun, die man eigentlich nicht tun darf" übersetzt?? Gut, auch Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Recht. Aber offenbar haben gerade wir als LWB uns schon so an Regulierung und Kontrolle gewöhnt, daß wir das als ganz normal empfinden?
  2. Elo

    Kamera auf dem stand.

    Es kommt hier und da (in unterschiedlichen Formulierungen) die bekannte Argumentation durch "Wer nicht zu verbergen hat ..." - finde ich bedenklich. Man könnte durchaus auch fragen, ob alles was technisch und vielleicht auch rechtlich möglich ist, tatsächlich sein muß. Fakt ist, daß die Überwachung in allen Bereichen ständig ausgebaut wird. Das gilt nicht nur für Bild und/oder Tonaufzeichnungen (Callcenter, Banken), sondern auch für Internetaktivitäten, Mobiltelefonate (Möglichkeit für Bewegungsprofile), Kraftfahrzeuge, die ständig Daten senden, Bargeldauszahlungen usw. Wer das nicht will, hat zwar oft die "freie" Wahl, muß aber regelmäßig mit empfindlichen Nachteilen rechnen. Ähnliche Situation wie bei der Aufbewahrungskontrolle - man kann sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Anspruch nehmen mit der Konseqenz, dann in Kürze seine Erlaubnisse abgeben zu müssen. Anderes Beispiel - wer beim DSB Wettkämpfe schießt, muß dulden, daß sein Name in den Ergebnislisten im Netz auftaucht. Wahlmöglichkeit auch hier: nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen. Konsequenz: Keine Nachweismöglichkeit beim Bedürfnis für ÜK-Waffen. Das Ganze sind aber nur Beispiele, die sich im zulässigen (?) Rahmen bewegen. Was nun, wenn Mißbrauch stattfindet? Im hier geschilderten Fall werden die Aufnahmen ja offensichtlich auch "analysiert"? Was ist, wenn Aufzeichnungen den Weg in die Öffentlichkeit finden? Ich hatte die Frage an anderer Stelle schon mal am Beispiel der Teilnahme am Straßenverkehr gestellt. Wer kann wirklich von sich behaupten, sich dort immer fehlerlos und hundertprozentig im Rahmen der STVO zu bewegen? Also niemals ein Geschwindigkeitsschild zu übersehen, überall rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeicher betätigen, keinesfalls den Schulterblick durch den in den Seitenspiegel ersetzen, jeden Getränkekasten und jede Flasche darin im Koffenraum durch Spanngurt sichern, vor jedem Fahrtantritt Kontrolle der Beleuchtungsanlage ... Das ist natürlich überzeichnet, aber Ihr wißt, worauf ich hinaus will. Übertragt das nun auf den Schießsport unter der waffenrechtlichen Prämisse der Null-Toleranz. Dazu dann Videoaufzeichnungen, die später von (möglicherweise Theoretikern?) am Schreibtisch ausgewertet werden? Tolle Aussichten ...
  3. mdr.de, 26.05.2023: Extremismus AfD-Mitgliedschaft und Waffenentzug: Warten auf das Bundesverwaltungsgericht https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/afd-mitglieder-waffen-waffenschein-entziehen-100.html Es werden zwar (auch) wieder mal Waffenscheine thematisiert, aber es gibt etwas rechtliche Hintergrundinfos, die ganz interessant sind.
  4. Ganz unabhängig von alle Erwägungen und Tipps, die bisher geäußert wurden - wäre ich in der Situation, würde ich mir schnellstmöglich eine gebrauche .22 LW anschaffen, um ab sofort i. S. d. Bedürfnisnachweises "zählende" Termine wahrzunehmen. Mit einer Anschütz Match 54 oder dem entsprechenden Gegenstück von Walther u. ä. kann man da auch relativ wenig falsch machen und die gibt es recht günstig.
  5. VDB-Info, 26.05.2023: Antwort auf Kleine Anfrage: Anlasslose Waffenkontrollen in Rheinland-Pfalz Die Zahl der Aufbewahrungskontrollen sowie die Anzahl der unbesetzten Stellen in den Waffenbehörden war Inhalt einer Kleinen Anfrage in Rheinland-Pfalz. https://www.vdb-waffen.de/newsurl/u74d4t16.html
  6. Sachstand VDB-Umfrage zur BMI-Evaluierung des 3. WaffRÄndG zum 26.05.2023: über 12.000 Antworten Die Umfrage läuft noch bis zum 05.06.2023.
  7. www.zeit.de, 24.05.2023: https://www.zeit.de/2023/21/schusswaffen-privatbesitz-waffengewalt-schwarzmarkt-waffenrecht? Zitat: Am Abzug Wie viele Schusswaffen sind in Deutschland legal in Privatbesitz – und wie funktionieren die Kontrollen? ... (Anmerkung: Wie so oft sind neben dem eigentlichen Artikel die Kommentare interessant)
  8. Natürlich in D auch reguliert: Stichwort "Schutzwaffen" (oder "Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet sind") - § 17a, § 27 Versammlungsgesetz.
  9. Recht ausführlicher Artikel der Gießener Allgemeine zur geforderten Einrichtung einer Waffenverbotszone in Gießen: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/waffenverbotszone-wird-jetzt-auch-fuer-giessen-geprueft-cdu-enttaeuscht-92297988.html? Gießen liegt in Hessen und dort ist bekanntlich im Oktober Landtagswahl. Die Positionen der einzelnen Parteien sind auch ganz interessant. Zur Erinnerung - die Waffenverbotszone Leipzig (Artikel auf t-online.de vom 24.06.2022): https://www.t-online.de/region/leipzig/id_100020384/waffenverbotszone-in-leipzig-das-ende-einer-lachnummer.html
  10. @CvonderSee Ich achte Deine Meinung, aber BITTE mach hier in diesem Faden nicht eine neue Diskussionsfront gegen den DSB auf. Mir geht es darum, hier regelmäßig Infos zu der Fight4right-Kampagne zu veröffentlichen, für Schießsportverbände gibt es ja einen eigenen Bereich.
  11. Ja, das ist die Entscheidung, mit der das OVG im weiteren Verfahrensweg die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG abgelehnt hat. Es gab offenbar auch eine (veterinärrechtliche?) Erlaubnis des Landkreises, eine "Kugelwaffe" zur Betäubung einzusetzen, die aber wohl waffenrechtlich als nicht relevant eingestuft wurde. Das vorangegangene Urteil des VG Potsdam wird halt mehrfach zitiert, wenn es um die Frage der Nutzung im Rahmen des Bedürfnisses geht. Es sind leider immer nur einzelne Textpassagen, mich hätte einfach mal der komplette Wortlaut interessiert.
  12. Es ging wohl (auch? / insbesondere?) um die Frage der Nutzung außerhalb des Bedürfnisses. Ich kenne aber nur einige Passagen und der Gesamtzusammenhang fehlt leider. Deshalb meine Frage nach dem Volltext.
  13. VDB-Nachrichten, 17.05.2023, mit (etwas) mehr Hintergrundinfo: VDB-Umfrage zur BMI-Evaluierung des 3. WaffRÄndG https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052023_vdb-umfrage_zur_evaluierung_des_3_waffraendg.html Am Schluß der Umfrage gibt es die Möglichkeit, eigene Punkte zu benennen, die auf den Vorseiten nicht zur Sprache kamen.
  14. Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam - Az. 3 K 3152/03 - vom 19.07.2004, das vom OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluß vom 27.04.2006 (Az. 11 N 1.06) bestätigt wurde. Darin wurde wohl entschieden, daß Waffen, für die eine Erlaubnis allein zu schießsportlichen Zwecken erteilt worden ist, nicht zum Töten von Tieren verwendet werden dürfen. Ich habe leider erfolglos versucht, diese Entscheidung im Volltext aufzufinden. Hat vielleicht jemand Zugriff?
  15. Waffengesetz vom 19. September 1972: § 59 Anmeldepflicht für Schußwaffen (1) Übt jemand zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen aus, zu deren Erwerb oder Einfuhr es gemäß einer nach § 61 außer Kraft getretenen Rechtsvorschrift der Erlaubnis bedurft hätte, so hat er diese Schußwaffen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde anzumelden. Im Falle der rechtzeitigen Anmeldung wird er nicht wegen unerlaubten Schußwaffenerwerbs oder unerlaubter Schußwaffeneinfuhr bestraft.
  16. Zur Vervollständigung: Heute (22.05.2023) hat Emmerich (Grüne) endlich auf eine Frage (vom 12.04.2023) auf abgeordnetenwatch.de geantwortet, die das Gutachten Gärditz zum Waffenrecht betrifft. Die Qualität der Antwort mag jeder selbst bewerten. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcel-emmerich/fragen-antworten/warum-fordern-sie-eine-bestimmte-verschaerfung-des-waffenrechts-obwohl-diese-bereits-jetzt-schon-bestandteil
  17. @GmailNutzer Du bist ja hier neu und wahrscheinlich weder mit dem Ton, noch mit den Akteuren vertraut. Insbesondere läßt sich so nicht einschätzen, wieviel Kompetenz, Erfahrung oder was auch immer hinter einem Account steckt. Vielleicht schaust Du es Dir mal einige Zeit an und ziehst dann Deine Schlüsse? Kannst Du mir nun glauben oder auch nicht - derzeit ärgerst Du Dich über die falschen Leute. Und ganz allgemein - ich habe mir die Hoffnung abgewöhnt, daß es im Waffenrecht immer klare Antworten, schwarz oder weiß gibt. Oft ist das so, oft aber auch nicht, siehe diesen Faden. Rechtssicherheit gibt es meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht vom (Fach-)Anwalt, sondern letztlich vom Gericht und das oft auch erst in letzter Instanz. ALBA könnte dazu sicherlich noch eine Menge berichten?
  18. Bisher läuft die Diskussion hier auf einem vergleichsweise entspannten Niveau. Du hast in einem Forum eine Frage gestellt und darauf diverse Meinungen bekommen, eine endgültige und verbindliche Bewertung wirst Du wohl nicht erhalten. Daß die einzelnen Behörden es offenbar unterschiedlich auslegen ist bekannt und hat sich hier wieder bestätigt. Im Übrigen wurden bereits Fundstellen im Gesetz genannt, die möglicherweise zu so einer Auslegung führen können. Wenn Du vom Fachanwalt zurückkommst, stell bitte das Ergebnis hier ein, dann haben wir alle zukünftig Rechtssicherheit und der Dank des Forums ist Dir gewiß.
  19. Wir alle machen wohl immer wieder den Fehler, das deutsche Waffengesetz unter Aspekten wie Logik, Sinnhaftigkeit u. ä. zu betrachten? Man muß sich immer wieder vor Augen halten, daß an dem Ding seit mindestens 1964 geschrieben wird (1972 trat es erstmals in Kraft). Abgesehen von wenigen Erleichterungen - insbesondere der Wegfall des Anscheinsparagraphen - gab es über nunmehr etwa 50 Jahre immer wieder Verschärfungen. In den frühen Jahren sollte das WaffG gegen die Baader-Meinhof-Gruppe wirken, heute offenbar als Instrument gegen Reichsbürger? Inzwischen mischt auch Brüssel intensiv mit, wobei hier die Frage von Ursache und Wirkung bleibt, weil ja anscheinend die Deutschen fleißig an den europäischen Entwürfen mitschreiben. Der angebliche, oft zitierte Grundsatz "So wenig Waffen im Volk wie möglich" mag ein Wunsch diverser Politiker sein, steht aber - hatte ich schon mal geschrieben - meines Wissens an keiner Stelle im Gesetz. Trotzdem hat der Einzug in etliche Gerichtsurteile bis hin zum BVerfG gehalten? Ich würde mir wünschen, daß die Evaluierung vielleicht in einzelnen Teilen etwas Vereinfachung bringen würde. In Anbetracht der deutschen Regelungswut und der Panik diverser politischer Akteure ist das derzeit nur Hoffnung.
  20. Man könnte möglicherweise die Systematik des Waffengesetzes zugrunde legen: § 13 Jäger § 14 Sportschützen § 16 Brauchtumsschützen § 17 Waffen- oder Munitionssammler § 18 Waffen- oder Munitionssachverständige § 19 gefährdete Personen § 20 Erbfall Die Angabe, ob Jäger oder Sportschütze im Stammdatenblatt ist bekannt - weiß jemand, ob die anderen "Bedürfnisse" auch auftauchen?
  21. Man sollte vielleicht anmerken, daß es dazu auch andere Sichtweisen möglich sind und je nach örtlich zuständiger Behörde wohl auch so angewendet werden? Das kann durchaus auch vorteilhaft sein. Im WaffG findet sich mehrfach der Begriff des vom Bedürfnis umfassten Zwecks [§ 12 (1) und (3)]. Seit Einführung des NWR gibt es ja auch das Stammdatenblatt, auf dem den Waffen das jeweilige Bedürfnis zugeordnet ist. Die Aussage "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" ist sicherlich der Wunschtraum der Politik und wurde so auch vom BVerfG mehrfach bemüht, im Gesetz war das bisher so konkret nicht zu finden (man möge mich gerne korrigeren, wenn ich mich irre). In der Praxis schreiben allerdings wohl alle voneinander ab und zitieren sich, so daß sich das immer mehr verfestigt?
  22. Ich finde das eine recht interessante Konstellation. Der LWB hat ja (theoretisch) die Möglichkeit, auf seinem Recht der Unverletzbarkeit der Wohnung zu bestehen. Die Waffenbehörde darf dann auch nicht hinein, was allerdings im Ergebnis die Folge haben wird, daß der LWB seine Erlaubnis verliert. Nun wäre hier die Situation der kameraüberwachten Wohnung, die ein Beauftragter der Waffenbehörde zur Durchführung der Kontrolle betreten müßte. Diesmal könnte der Beauftragte der Behörde auf seinem (Persönlichkeits-)Recht bestehen, was zur Konsequenz hätte, daß die Kontrolle in dieser Form nicht durchgeführt würde?
  23. Es gibt eine neue Petition u. a. an N. F., diesmal allerdings von der Gewerkschaft der Polizei: https://innn.it/boellerverbot Zitat: Nach Silvester-Attacken auf Polizei & Feuerwehr: Bundesweites Böllerverbot, jetzt! ... Auf dem Foto sind allerdings neben dem Emblem der GdP keine Polizisten, sondern Feuerwehrleute abgebildet. Für diese gibt es meines Wissens die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft. Ich habe den Eindruck, daß seit einiger Zeit versucht wird, die Polizeibehörden zusammen mit Feuerwehr und Rettungsdiensten darzustellen. Ob das Image/Akzeptanz verbessern soll?
  24. Einige kriegen bestimmt gleich erhöhten Blutdruck? Nur zur Erinnerung - Wiesbaden ist die Landeshauptstadt von HESSEN ... https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/bundesinnen-und-sportministerin-faeser-am-bundesstuetzpunkt-in-wiesbaden
  25. @JuergenG Vielen Dank!
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