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Elo

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  1. Hier noch einige interessante Passagen aus folgender Quelle: PKS Bundeskriminalamt 2021 Fachliche Broschüren Innenministerkonferenz Bayern 2022 Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 Ausgewählte Zahlen im Überblick V 1.0 Seite 12: Der Anteil der als „Messerangriff“ (9) erfassten Taten der Gewaltkriminalität lag im Berichtsjahr 2021 bei 6,6 Prozent (10,917 Fälle), bei Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung bei 5,8 Prozent (7.071 Fälle). „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Fußnote: (9) Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hat sich die IMK auf ihrer 208. Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Seit 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall erfasst. Mangels valider Daten im ersten Erfassungsjahr ist erst für das Berichtsjahr 2021 eine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bundesebene möglich. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf der Basis nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ bspw. auch neben dem bzw. der mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können. Seite 22: Tabelle "Straftaten gegen das Waffengesetz" Der Rückgang der Straftaten gegen das Waffengesetz seit drei Jahren in Folge dürfte unter anderem Folge der Waffenrechtsrevision von 2017 sein. Mittlerweile bewegen sich die Fallzahlen wieder auf dem Niveau vor der Waffenamnestie. Zusätzlich dürfen die veränderten Tatgelegenheiten aufgrund der Corona-Beschränkungen bzgl. des öffentlichen Lebens hier einen Einfluss gehabt haben, da Waffen u. a. auch direkt im Zusammenhang mit anderen Straftaten als Tatmittel oder zufällig im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme bzw. Personenkontrolle festgestellt werden. Seite 44: Schusswaffe (11) Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen“ und „mitgeführt“ gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 Waffengesetz. Nicht zu erfassen ist das „Mitführen“ von Schusswaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde. Fußnote: (11) Die Legaldefinition „Schusswaffen gemäß § 1 WaffG“ ist dem aktuell gültigen Waffengesetz zu entnehmen. Seite 45: Mit einer Schusswaffe „gedroht“ ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z.B. auch durch eine Spielzeugpistole). Ein Mitführen von Schusswaffen ist dann zu registrieren, wenn die bzw. der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der Tatausführung bei sich hatte. Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht erforderlich. Link zur Quelle: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2021/FachlicheBroschueren/fachlicheBroschueren_node.html
  2. Das sind polizeilich registrierte Fälle, in denen es zu einer "Schußabgabe" kam. Richtig interessant wäre es aber, wenn man wüßte, inwieweit da nun erlaubnispflichtige Waffen beteiligt waren. Erfahrungsgemäß wird die ganz überwiegende Zahl dabei auf Schreckschuß-, Luftdruck- u. ä. "Waffen" entfallen. Der Schuß mit einer Lupi auf ein Verkehrsschild wäre eine Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das WaffG, in diesem Fall "mit Schußabgabe". Noch interessanter wird es bei "Drohung mit Schußwaffe". Dort genügt es, die Hand in die Jackentasche zu stecken und zu behaupten, darin befinde sich eine Schußwaffe.
  3. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2021.pdf Zitat: Verstöße gegen das WaffG 31.672 Fälle (-12,5 %) 29.472 Tatverdächtige (-13,3 %) Verstöße gegen das KWKG 631 Fälle (-0,3 %) 577 Tatverdächtige (+1,8 %) Schußwaffenverwendung Drohungen mit Schusswaffen 3.881 Fälle (-11,2 %) Schussabgaben 4.074 Fälle (-8,5 %)
  4. Falls Du Zugriff auf ein Umreifungsgerät hast, lassen sich damit Kunststoff- oder sogar Metallbänder um den Karton spannen. Hier vielleicht einmal über die Längsseite und zweimal über die Schmalseite. Die gehen ohne geeignete Schere oder zumindest Messer kaum noch runter, damit läßt sich der Karton nicht mehr "zufällig" aufreißen. Manche Transportunternehmen wollen keine Bandumreifung, weil die ggf. Probleme auf den Transportbändern macht. Das läßt sich aber umgehen, wenn man anschließend einfach Paketband über die Umreifungsbänder klebt. Wenn ich etwas hochwertiges und/oder schweres versende, versuche ich möglichst solche Bänder zu verwenden. Man sieht dadurch auch eher, ob jemand sich an der Verpackung zu schaffen gemacht hat.
  5. Du kannst mit den zugelassenen Bohrern durchaus die Hammerfunktion verwenden, ich denke, daß es anders kaum geht, aber es kann längere Zeit dauern, bis so ein Stück Armierungsstahl durch ist. Man kann ja nicht erkennen, ob der nur ein kleines Stück am Rand berührt wird oder in vollen Durchmesser getrennt werden muß. Ungünstig ist auch statt eines Mattenstahls ein 10 mm (?) Stabstahl o. ä., u. U. sind die Statiker nicht begeistert, wenn solche durchgebohrt werden. Guter Hammerbohrer ist Voraussetzung, aber letztlich Verschleißteil. Wichtig ist den Bohrhammer nicht zu überlasten, da gibt es ja sehr unterschiedliche Leistungsklassen und Qualitäten. Ich habe vor einiger Zeit eine teure Fein-Bohrmaschine beim Versuch beschädigt, Freihand unter beengten Bedingungen durch eine Stahlplatte zu bohren. Hat sich verkeilt und ich habe noch einen kräftigen Schlag auf die Hand bekommen. Der Versuch machte mich schlau.
  6. Für das Bohren in armiertem Beton ist schon ein Bohrhammer das Mittel der Wahl. Als Bohrer dann ein Hammerbohrer mit Hartmetallkopf für diese Verwendung (Bohren in armierten Beton). Im Regelfall haben die 4 Schneiden in kreuzförmiger Anordnung. Trifft der Bohrer auf Stahlarmierung, darf man nicht zuviel Druck ausüben, sonst verkeilt sich ggf. der Bohrer. Gibt dazu auch diverse Empfehlung auf den Herstellerseiten und Youtube.
  7. Es kann sein, daß die Löcher für die Befestigungsschrauben nur vorgebohrt sind. Zumindest im Boden liegen die oft auch mal unter einer Abdeckplatte aus Metall oder einer Gummimatte, eventuell gibt es da noch andere Lösungen. Eigenständig Löcher bohren würde ich vermeiden, zumindest bei einem Wertbehältnis nach der aktuellen Norm, weil da meines Wissens die Bauform konkret von einem Prüfinstitut abgenommen wird. Die "alten" A oder B Schränke müssen ja "nur" die Bedingungen des (lange aufgehobenen) VDMA-Merkblatts erfüllen. Gegen umstürzen könntest Du den Tresor auch sichern, indem Du an der Wand ein oder zwei lange Winkel anbringst, die den Tresor nur durch Anpreßdruck an der Wand halten. Für den Schutz gegen Wegnahme bringt das natürlich wenig. Wenn Du Dir aber die ganze Arbeit machst, ist eine 8er Schraube sicherlich unterdimensioniert. Wenn Putz auf der Wand ist, kommt man mit einer Brechstange relativ leicht hinter die Rückwand des Tresors. Die Frage ist dann nur noch, ob die Brechstange lang genug ist. Ich hab eben gesehen, daß Du mittlerweile durchgebohrt hast, aber ich lasse es mal stehen, vielleicht ist ja trotzdem etwas hilfreiches dabei.
  8. Ich habe in einem Neubaugebiet in der Nähe beobachtet, daß da insbesondere Mehrfamilienhäuser (2 - 6 WE) aus Betonfertigteilen hergestellt werden. Die Wand- und Deckenelemente werden per Tieflader angeliefert und per Autokran in Position gebracht. Um die provisorisch abzustützen, werden Stahlstützen eingesetzt. Für eine Etage brauchen die etwa einen Tag, vielleicht auch zwei.. Weiß zwar nicht, ob die Betonteile innen armiert sind, gehe aber davon aus. Die heute geforderten Dämmwerte bekommt man mit gewöhnlichen Mauersteinen kaum hin, da braucht es dann ohnehin eine Dämmung an der Außenseite.
  9. Meldung von der VDB-Webseite: Gespräch mit Referatsleiter Waffen & Sprengstoffrecht (KM 5) https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/09062022_gute_gespraeche_in_berlin.html Sicherlich wird dazu hier wieder Kritik kommen, ich für meinen Teil freue mich aber schon, wenn wenigstens Gespräche geführt werden und es dazu dann auch eine Information gibt. Etwas mehr Inhalt wäre natürlich wünschenswert.
  10. www.deutschlandfunk.de - Von Benjamin Dierks | 06.06.2022 https://www.deutschlandfunk.de/waffen-waffengesetz-waffenrecht-amok-100.html Zitat: ... Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage, dass mittlerweile ein Entwurf für die Gesetzesänderung vorliege und nun mit anderen Ministerien abgestimmt werde. Worauf diesmal besonders geachtet werden soll: Dass zum einen keiner an Waffen kommen kann, der politisch radikalisiert ist. Und/oder zum anderen psychisch so schwer krank ist, dass er für sich oder andere eine Gefahr darstellt. ...
  11. Der Händler sollte Deinerseits folgende Infos bekommen: Deine Personen-ID aus dem NWR, die NWR-Erlaubnis-ID der WBK, in der die Reparaturwaffe eingetragen ist und die NWR-Waffen-ID der Reparaturwaffe.
  12. Elo

    60Tagessätze

    Eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO war auch Thema in dem Verfahren gegen den Jäger, der auf einer Baustelle gefundene Waffen zur Polizei "gebracht" hat. Gibt dazu hier einen Extra-Thread. Der VGH München hat dazu (Beschluss v. 07.02.2022 – 24 CS 21.2636) unter Ziffer 23 folgendes ausgeführt (Unterstreichung meinerseits): Das Vorbringen des Antragstellers, er habe mit ehrbaren Absichten lediglich fahrlässig gehandelt und die Staatsanwaltschaft habe ein Verschulden des Antragstellers als gering angesehen und daher das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt, ist nicht geeignet, den Vorwurf eines gröblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu entkräften. Die Ordnungsbehörden sind bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich nicht an die Beurteilung in strafgerichtlichen Entscheidungen gebunden. ... (Es gibt wohl noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung)
  13. Elo

    60Tagessätze

    Das ist grundsätzlich ein sowohl schwieriges wie auch sensibles Thema. Wenn das wirklich hier jemand hinter sich hat, dürfte es zweifelhaft sein, ob der/die Betreffende die Erfahrungen in einem öffentlichen Forum auf die Frage eines Neumitgliedes ausbreiten möchte. M. E. eine klassische Frage für das Anwalt - Mandantengespräch unter 4 Augen.
  14. Elo

    60Tagessätze

    Ich lese das so, daß es noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Bist Du im Strafverfahren anwaltlich vertreten? Ist Dein Rechtsbeistand über die möglichen speziellen Konsequenzen für Dich informiert? Wenn noch auf die Tagessätze Einfluß genommen werden kann, erübrigen sich möglicherweise die aus einer Verurteilung erwachsenden Konsequenzen im späteren Verwaltungsverfahren.
  15. Das Thema des angestrebten Verbots für das Großkaliberschießen in dem Stader Schützenverein scheint kein Fake zu sein. Es gibt einen Pressebeitrag, der aber wohl nur mit Abo einzusehen ist:
  16. Hab ein paar Zahlen beigesteuert ... interessiert natürlich die Ideologen wenig. Trotzdem dürfen wir denen nicht völlig das Feld überlassen.
  17. Zumindest gibt es einen Schützenverein in Stade-Hagen: https://www.svhagen1966.de/ Vielleicht ist ja im Forum jemand aus dieser Gegend und kann etwas dazu ausführen?
  18. § 45 WaffG (3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.
  19. Für die Behörde selbst noch relevant (wenn auch schon etwas in die Jahre gekommen): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist. Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionserwerbsschein (z.B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar. Interessant finde ich die Gegenüberstellung. WaffVwV: Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Eintrag hier in WBK: zum Besitz von ...
  20. § 13 WaffG (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), ...
  21. Ist die Frage, ob das tatsächlich das Ziel dieser Eintragung ist - zu verhindern, daß bei (vorübergehend) nicht gelöstem Jagdschein weitere Munition erworben wird. Kann z. B. nachteilig sein, wenn man weiter am jagdlichen Übungsschießen teilnehmen möchte. Es ist übrigens ein allgemein anerkannter Rat, sich trotz vorhandenem Jagdschein den Munitionserwerb in die WBK eintragen zu lassen. Der TE tut gut daran, diesen zu beherzigen. Sicherlich kein Zeichen einer "schief gelaufenen" Ausbildung.
  22. @Jack Weaver Ich hab mit Interesse gelesen, was Du zu dem Thema geschrieben hast, insbesondere was nach Deiner Darstellung zulässig oder nicht zulässig ist. Wichtig wäre dabei aber nun - auf welchen Rechtsgrundlagen basieren Deine Aussagen? Wo steht beispielsweise die Pflicht, ein Sachverständigengutachten vorzulegen? Dürfen Kellerwände nur noch von konzessionierten Firmen hochgezogen werden? Die Entscheidung trifft die "zuständige Behörde" (§ 13 AWaffV). Ich will nicht ausschließen, daß diese sich bei ihrer Entscheidungsfindung eines SV-Gutachten bedient, geübte Praxis ist aber die fachliche Beratung oder Vorgabe durch die polizeilichen Präventions- oder Beratungsstellen. Und wenn die Slickride für seinen Waffenraum grünes Licht von der Waffenbehörde bekommt, ohne dafür Sachverständige zu beauftragen oder jedes Gewerk von Fachfirmen hestellen zu lassen, ist dies seinem Geldbeutel sicherlich dienlich? Wenn Du vom Fach bist, gib ihm doch mal ein paar Tipps, wie er das Ganze für sich kostengünstig realisieren kann.
  23. @Slickride Dann frag doch das LKA RLP, ob sie aus fachlicher Sicht den in Bayern geltenden Vorgaben zustimmen. Soweit ich weiß, sind die bayrischen Regelungen allerdings recht hoch angesetzt. Beim Baumaterial hätte ich damit kein Problem, Einbruchmeldeanlage könnte aber Kostenfalle werden, falls VDS-konform und/oder Aufschaltung zu einer besetzten Zentrale gefordert wird. Dazu wurden aber von den Vorschreibern schon Lösungen beschrieben. Dann eine konkrete Beschreibung des geplanten Waffenraumes verfaßt, also wie schon gesagt Stärke und Material der umliegenden Wandungen (Boden und Decke nicht vergessen), Fenster und sonstige Durchführungen ausschließen, Widerstandsgrad der Tür. Das ganze schriftlich mit der Bitte um Genehmigung zur Waffenbehörde der Stadt Ludwigshafen. Dann müssen die tätig werden.
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