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Hier auch die Pressemeldung des VGH: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/waffenboerse-vom-17-bis-19-november-2022-in-giessen-kann-stattfinden Zitat: 16.11.2022 Verwaltungsgerichtshof Kassel Pressemitteilung „WBK International“ Waffenbörse vom 17. bis 19. November 2022 in Gießen kann stattfinden Nr. 16/2022 Die Waffenbörse „WBK International“ kann vom 17. bis 19. November 2022 in der Messehalle in Gießen stattfinden. Das hat heute der für das Gewerberecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden und damit die Beschwerde der Stadt Gießen gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. November 2022 (Aktenzeichen 8 L 2271/22.GI) zurückgewiesen. Die Stadt Gießen hat zur Begründung ihrer Beschwerde unter anderem angeführt, es sei davon auszugehen, dass sich die Veranstalterin der Waffenbörse nicht an die Vorgaben des Waffengesetzes zum Verkauf und zur Ausgabe von Waffen halten werde. Daneben fehle es an einem qualifizierten Sicherheitskonzept für die festgesetzte Ausstellung. Zudem mangele es an einem wirksamen Konzept zur Unterbindung des Verkaufs von NS-Devotionalien. Der 8. Senat hat entschieden, dass die Versagung der Festsetzung einer Ausstellung wie der Waffenbörse nur als letztes Mittel (ultima ratio) in Betracht komme. Einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müsse vorrangig durch wirksame Auflagen und Zugangsbeschränkungen begegnet werden. Zudem könne die Entscheidung über die Festsetzung der Waffenbörse „WBK international“ von der Stadt Gießen nachträglich widerrufen oder zurückgenommen werden, sollten Aussteller die gesetzlichen Vorgaben missachten und die Veranstalterin gegen dieses Verhalten nicht einschreiten. Daneben fehle es für die von der Stadt Gießen gehegten Befürchtungen an einer tragfähigen Grundlage. Ein Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zum Verkauf und zur Ausgabe von Waffen finde sich in den Ausstellungsbedingungen der Veranstalterin sowie auf dem Internetauftritt zu der streitbefangenen Ausstellung. Es könne auch nicht festgestellt werden, dass die Veranstalterin davon ausgehe, in dem bloßen Abkleben von NS-Symbolen liege kein Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches, sodass sie bereit sei, das Abkleben derartiger Symbole zu tolerieren. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 B 1886/22
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Zur Sicherheit: Das ist keine Äußerung von mir, sondern stammt aus der meinerseits zitierten Pressemeldung der Stadt Gießen.
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In nur 15 Minuten zur tödlichen Schusswaffe ► VOLLBILD Autoren: Philipp Reichert, David Meiländer
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wohl vom bewährten Team Report Mainz? Autoren: Philipp Reichert, David Meiländer VOLLBILD auf Youtube: In nur 15 Minuten zur tödlichen Schusswaffe ► VOLLBILD
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Elo antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Speziell für Außenkontrollen gibt es übrigens spezielle Fachseminare beim Kommunalen Bildungswerk e. V.: Außenkontrollen im Waffenrecht handlungs- und rechtssicher durchführen - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen https://www.kbw.de/seminar/waffenrecht-aussenkontrollen-im-waffenrecht_ORC047A Schwerpunkte: Aufbewahrungskontrollen Schießstandüberprüfungen Marktkontrollen Kontrollen von Waffenhändlern Schießerlaubnisse Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen -
Von der Webseite der GdP: Ist das Waffenrecht richtig in Schuss? Von Hans Jürgen Marker https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201912/$file/Waffenrecht.pdf Der verlinkte Artikel paßt nicht pauschal zur Überschrift, aber ich wollte dafür kein extra Thema aufmachen. Der Autor (der sich nach eigenen Worten ausdrücklich zum Kreis der „Taschenmesserträger“ zählt) vertritt ein paar durchaus bemerkenswerte Positionen, die nicht nur in Richtung Verschärfung zielen. Zum Kleinen Waffenschein schreibt er z. B. (Zitat): In diesem Jahr berichtete die Presse mehrfach und umfangreich über die Zahl der Anträge für den so genannten kleinen Waffenschein, der zum Führen von SRS‐Waffen erforderlich ist. Der Anstieg solcher Anträge beweist nur eines: es gibt mehr rechtstreue Menschen, die sich eine SRS‐Waffe zugelegt haben. Es darf bezweifelt werden, dass jeder Neubesitzer weiß, wofür der KWS gilt. Nämlich nur zum Führen, nicht zum Erwerben/Besitzen. Abzuleiten ist von der gestiegenen Zahl lediglich die Erkenntnis, dass sich immer weniger Bürger von unserem Staat geschützt fühlen und sich daher in zweifehlafter Weise selbst zu schützen versuchen. Aber diese Erkenntnis muss politisch aufgearbeitet werden und nicht im Rahmen waffenrechtlicher Betrachtungen.
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VDB-Nachrichten 14.11.2022: Fachtag Waffenrecht 2022 in Berlin (interessat die Info bezüglich des Aufwands durch die erzeugten Hinweise aus dem NWR und den dadurch bedingten Aufwand bei den Waffenbehörden) https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14112022_fachtag_waffenrecht_2022_in_berlin.html Zitat: Am 08. November referierte Benia Hüne (NWR-Expertin beim VDB) auf dem vom Kommunalen Bildungswerk jährlich ausgerichteten Fachtag Waffenrecht in Berlin zum Thema „Das Nationale Waffenregister aus Sicht der Hersteller und Händler“. Ziel des Vortrags war es, den anwesenden Sachbearbeitern aus zahlreichen deutschen Waffenbehörden einen Überblick über die Möglichkeiten der gewerblichen Erlaubnisinhaber und insbesondere in deren Meldeablauf zu geben, häufige Probleme im Meldeablauf anzusprechen und Lösungsvorschläge anzubieten. So ging es um nicht vorhandene Leserechte, keinen Einblick in Bestände und keinen Rückfluss von Informationen, wenn die Waffenbehörde etwas im NWR ändert – direkte Kommunikation ist also weiterhin gefragt. Auch Stammdatenblätter und nicht vorhandene NWR-IDs, die aber eben zwingend nötig sind, wurden angesprochen und eine Lanze dafür gebrochen, die IDs möglichst niedrigschwellig weiterzugeben. Ein weiteres Thema waren die ausgewählten Fehler und Hinweise 26, 48 und 22, also abweichende Daten, veraltete Daten im NWR, die Probleme beim Umbau oder Austausch machen sowie gelöschte IDs. Hier stellte Benia Hüne jeweils das Problem vor und zeigte den Waffenbehörden die mögliche Lösung auf. Insgesamt war es ein angenehmer Austausch, der sicher einigen Waffensachbearbeitern die Augen für die Nöte und Probleme der Hersteller und Händler geöffnet hat. Anders herum zeigte sich aber auch, dass durch eine technisch nicht gut gelöste Übermittlung von Hinweisen die Behörden unnötig mit abzuarbeitenden Meldungen geflutet werden. So erhalten die für die jeweiligen Händler zuständigen Waffenbehörden beispielsweise bei jedem Erwerb, jeder Überlassung und jeder Herstellung einen Hinweis auf die Aktion des Händlers – bei der Herstellung einer AR-15 mit fünf verbauten Teilen jedoch nicht nur einen, sondern insgesamt 6! Einen Hinweis über das Anlegen der Waffe und jeweils einen Hinweis für alle verbauten Teile. Hier ist es nur verständlich – je nach Behörde können dies mehrere tausend Hinweise in der Woche sein. Kein Wunder also, dass manche Behörden mit dem Abarbeiten der Hinweise nicht nachkommen. Hier ist dringend eine Verbesserung in der Behördensoftware nötig, damit die Hinweise entsprechend gefiltert und nur die wirklich relevanten der Behörde angezeigt werden, damit diese auch mit der nötigen Sorgfalt und ohne zeitliche Verzögerung abgearbeitet werden können.
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Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen (wie schon in vorhergehenden Beiträgen verlinkt, hat die Stadt Gießen Beschwerde beim VGH eingelegt, die Pressemitteilung der Stadt folgt weiter unten) https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/waffenboerse-in-giessen-darf-stattfinden Zitat: 11.11.2022 - Verwaltungsgericht Gießen Pressemitteilung „WBK International“ „Waffenbörse“ in Gießen darf stattfinden Das Verwaltungsgericht Gießen gab dem Eilantrag der Veranstalterin der für den Zeitraum vom 17. bis 19. November 2022 in der Hessenhalle Gießen angekündigten „Waffenbörse“ größtenteils statt. Der Stadt Gießen wurde jedoch aufgegeben, verhältnismäßige Regelungen bzw. Maßnahmen zu treffen, um erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auszuschließen. Die Antragstellerin veranstaltet seit über 30 Jahre Waffenbörsen, hierunter die seit vielen Jahren stattfindende Waffenbörse „WBK International“ in Kassel, die dieses Jahr in Gießen stattfinden soll. Die Stadt Gießen versagte der Veranstalterin die beantragte gewerberechtliche Festsetzung. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass bei der Waffenbörse auch ein Hand- oder Direktverkauf von Waffen vorgesehen sei. Dies sei ohne Ausnahmegenehmigung rechtswidrig. Außerdem sei damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von NS-Devotionalien zum Verkauf angeboten werde. Hierbei handele es sich um eine Straftat. Ein bloßes Abkleben entsprechender Symbole sei nicht geeignet, die erhebliche Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zu beseitigen. Die Antragstellerin führte demgegenüber aus, dass ein rein schuldrechtlicher Verkauf von Waffen nicht zu beanstanden sei. Die Aussteller seien auf die waffenrechtlichen Einschränkungen hingewiesen worden und die Antragstellerin werde die Vorgaben überwachen und durchsetzen. Vorrangig zu einer Untersagung der Veranstaltung sei eine Auflage in Betracht zu ziehen und es könnten nachträglich ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Auf die Strafbarkeit der Ausstellung von NS-Devotionalien habe die Antragstellerin die Aussteller in mehreren Sprachen unmissverständlich hingewiesen. Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte in ihrem Eilbeschluss vom heutigen Tag, dass die Antragstellerin einen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf die gewerberechtliche Festsetzung der Ausstellung habe. Sie könne sich auf die Gewerbefreiheit berufen. Nach Einschätzung des Gerichts liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Waffenverkauf ohne die dafür erforderliche Ausnahmegenehmigung vorgesehen sei oder durch die Veranstalterin geduldet werde. Der befürchteten Ausstellung von NS-Devotionalien könne mit geeigneten Auflagen begegnet werden, die im Ermessen der Behörde liegen und bis zu einem Verbot solcher Gegenstände reichen können. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen stellt eine Straftat dar (§ 86a StGB). Ein bloßes Abkleben der äußeren Kennzeichen, wie von der Antragstellerin vorgesehen, genüge zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit nicht. Das Verbot der „Waffenbörse“ insgesamt sei allerdings nicht verhältnismäßig. Die Entscheidung (Beschluss vom 11.11.2022, Az.: 8 L 2271/22.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (Zitat Ende) Pressemitteilung Stadt Gießen vom 14.11.2022: https://www.giessen.de/Rathaus/Newsroom/Aktuelle-Meldungen/Geplante-Waffenmesse-in-Gießen-Stadt-legt-Beschwerde-beim-VGH-ein.php?object=tx,2874.5.1&ModID=7&FID=2874.38525.1&NavID=1894.87&La=1&startkat=2874.229 Zitat: Geplante Waffenmesse in Gießen: Stadt legt Beschwerde beim VGH ein Der Magistrat der Stadt Gießen hat Beschwerde gegen den am vergangenen Freitag ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das VG hatte der Stadt aufgegeben, die für 17. bis 19. November geplante Waffenbörse in den Hessenhallen zu gestatten. Der Magistrat hatte das Vorhaben zuvor negativ beschieden. Mit der Entscheidung des VG gab sich der Magistrat jedoch nicht zufrieden: Er sieht keine Anzeichen dafür, dass der Veranstalter sich rechtstreu verhalten will und wird: weder beim gesetzlich sehr streng geregelten Verkauf von Waffen noch beim verbotenen Zeigen von NS-Symbolen und –Orden. Dies hatte bereits in anderen Städten zu heftigen Protesten gegen die Messe geführt. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass sich der Veranstalter an die Vorgaben und entsprechende Auflagen halten werde, so die Ordnungsbehörde der Stadt in ihrer Beschwerde-Begründung. Weder habe der Veranstalter in seinen Mietverträgen mit Ausstellern darauf hingewiesen, dass das bloße Abkleben von NS-Symbolen nicht ausreiche, um derartige Gegenstände ausstellen zu dürfen. Darauf hatte auch das VG hingewiesen. Noch könne man davon ausgehen, so die Ordnungsbehörde weiter, dass der Verkauf von Waffen nach den Vorgaben des Waffen-Gesetzes vonstatten gehe. Das Ordnungsamt stützt sich dabei auf eine Einschätzung der Waffenbehörde des Landkreises Gießen, die vermerkt hatte, dass kein geeignetes Sicherheitskonzept vorliege und die Veranstaltung erhebliche Sicherheitsrisiken berge. Zusammenfassend bewertet die Ordnungsbehörde: „Unser Verbot ist angesichts der Situation angemessen. Denn auch mit entsprechenden Auflagen, wie es das VG verlangt hatte, ist nicht wirkungsvoll zu verhindern, dass es zu Straftatbeständen kommt. Das allerdings müssen wir verhindern: zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, der öffentlichen Ordnung und auch dem gesetzgeberischen Ziel, die Zahl der Waffen in unserem Land zu beschränken.“
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hessenschau.de: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Waffen-Messe in Gießen darf doch stattfinden Veröffentlicht am 11.11.22 um 18:38 Uhr https://www.hessenschau.de/wirtschaft/waffen-messe-in-giessen-darf-doch-stattfinden-v1,waffen-messe-giessen-100.html Zitat: Die umstrittene Waffen-Messe in Gießen darf stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag der Veranstalterin. Die Stadt hatte die Messe zuvor gestoppt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Freitag entschieden, dass die Waffen-Messe in der Hessenhalle in Gießen vom 17. bis 19. November stattfinden darf. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Veranstalterin größtenteils statt. Der Stadt wurde allerdings erlaubt, Regelungen und Maßnahmen zu treffen, um Störungen der öffentlichen Sicherheit auszuschließen. Die Stadt Gießen hatte die Messe zunächst gestoppt. Die Stadtverwaltung verweigerte der Veranstalterin die gewerberechtliche Festsetzung der Ausstellung. Nach Bekanntwerden der Pläne hatten die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken gegen die Messe mobil gemacht. Es könne nicht sein, dass eine friedliche, bunte und weltoffene Stadt wie Gießen diese Messe ausrichte, hieß es zur Begründung.
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Online-Veranstaltung "Aktuelle Entwicklungen in Sachen Waffenrecht": für VDB-Fördermitglieder: kostenfrei Termin: Dienstag, 06. Dezember 2022, 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr Referenten: Peter Husen (Political Solutions), Peter Braß Dauer: 90 Minuten https://www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle/06122022_online-veranstaltung_aktuelle_entwicklungen_in_sachen_waffenrecht.html
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@LawAbidingCitizen Bitte denkt beim (verkürzten) zitieren daran, daß das keine Aussage meinerseits ist, sondern von dem GdP-Mann Mertens via Berliner Morgenpost. Nicht daß beim oberflächlichen Lesen mal jemand auf den Gedanken kommt, diese Ergüsse kämen originär aus meiner Feder ...
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Berliner Morgenpost 05.11.2022, 14:18 Jonas Erlenkämper Gefährliche Werbung: Waffen-Influencerinnen spalten das Netz Zunächst Einbindung Video: Waffenmesse Eurosatory in Frankreich eröffnet Auf der Waffenshow sind 120 Länder vertreten, ebenso wie die UN, die EU und die NATO. Auf der Messe werden die neuesten Innovationen von Luft- und Landwaffensystemen gezeigt. Dann weiter (Zitat): Stark, entschlossen und sehr weiblich: Waffen-Influencerinnen begeistern im Netz Abertausende Menschen. Doch die Polizei ist entsetzt. Berlin. An einem Herbsttag Mitte Oktober drückt Amelie Eichinger in einem Schießsportzentrum südlich von Wien den Abzug. Die Österreicherin ist Mitte 20, sieht aus wie eine Actionheldin – und lässt sich filmen. Eichiger trägt ein grünes Tarnflecken-Oberteil zum blonden Pferdeschwanz, im Holster steckt eine Pistole, in den Händen hält sie ein Schnellfeuergewehr. Eichinger legt an, schießt mehrfach auf die Zielscheiben an der Wand, dreht sich zur Kamera und lächelt. Ihr Blick verkündet selbstbewusst: Jeder Schuss ein Treffer, so wird das gemacht! Amelie Eichinger ist Influencerin, auf ihrem Instagram-Profil zeigt sie sich mal im Bikini im Spanien-Urlaub, mal im schwarzen engen Shirt mit ihrem Hund beim Wandern in den Bergen. Sie wirbt jedoch weder für körperbetonende Klamotten noch für sonnige Reiseziele – sondern für Waffenhersteller wie das Krefelder Unternehmen Schmeisser. Frauen werden zu Aushängeschildern der Waffenlobby So kommt es, dass selbst auf unauffälligen Bildern meistens eine Pistole in ihrer Jeans steckt. Während Eichinger in der Schießhalle die Zielscheiben durchlöchert, wirkt sie wie die Computerspielfigur Lara Croft. Frauen wie Eichinger, die sich dafür bezahlen lassen, Waffen in die Kamera zu halten, werden in den USA „Gunfluencerinnen“ genannt – nun werden sie auch in Deutschland zu Aushängeschildern der Waffenlobby. Es sind überwiegend junge Frauen in ihren 20ern, die sich für diese brisante Art des Influencer-Marketings hergeben. Auf Youtube etwa geben sie Anleitungen zum Beantragen des Kleinen Waffenscheins, aber man kann sie auch in echt treffen, etwa auf der Waffenmesse IWA in Nürnberg, wo sie begeisterten Fans Autogramme schreiben. Auch interessant:Tschechien: Hirsch entwaffnet Jäger – und flieht mit Gewehr „Man kann vom Beginn eines Trends sprechen“, sagt Hauptkommissar Michael Mertens, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), im Gespräch mit dieser Redaktion. Der 58-Jährige ist entsetzt: „Die Influencerinnen nutzen ihren Charme und ihren Einfluss, um für Waffen und Munition zu werben.“ Er finde das „problematisch“. Mertens erklärt den Erfolg der Influencerinnen so: „Normalerweise haben vor allem Männer ein Faible für Waffen. Durch diese neue Art der Inszenierung werden Waffen sexy und erscheinen wie ein friedliches Werkzeug, sodass insbesondere Frauen sich dafür interessieren.“ [Einbindung Insta-Foto Waffen-Influencerin Danielle Valkyrie: Mit der Waffe einen neuen Markt erschließen.] „Diese Auftritte sprechen ein junges Publikum an, das bislang vielleicht gar nicht darüber nachgedacht hat, sich zu bewaffnen“, sagt der erfahrene Polizist, der lange als Dienstgruppenleiter im Kölner Umland tätig war. Während Gewehre und Pistolen sonst häufig im Kontext von Polizei, Militär und Kriminalität auftauchen, präsentieren „Gunfluencerinnen“ Waffen als Lifestyle-Accessoire. So zeigt sich Danielle Valkyrie (28), geboren in Österreich, die mit ihren Beiträgen auf Instagram fast 60.000 Menschen erreicht, gerne mit einem halbautomatischen Gewehr in Rosa – ihrer „Lieblingsbüchse“. „Die Hersteller“, so Mertens, „erschließen damit einen neuen Markt.“ Die Zahl der Waffenscheine nimmt zu – Angst vor Verbrechen Die GdP beobachtet, dass immer mehr Menschen um ihre Sicherheit fürchten und sich bewaffnen. Ende 2021 waren im Nationalen Waffenregister mehr als 740.000 Kleine Waffenscheine vermerkt – also Berechtigungen für Gas- und Schreckschusswaffen. Das waren knapp fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Woher das Schutzbedürfnis kommt? Mertens: „Man kann im Internet jederzeit alles über Verbrechen nachlesen.“ Auch wenn Amelie Eichinger in ihren Beiträgen vermittelt, es gehe vor allem darum, Frauen den Schießsport näher zu bringen – sie feuert nicht mit Spielzeug, sondern mit tödlichen Geräten. Das Schnellfeuergewehr, mit dem sie sich kürzlich beim Training filmen ließ, ist eine Waffe vom Typ AR-15 – diese Gewehre werden häufig von Amokläufern benutzt, etwa beim Amoklauf in einem US-Supermarkt in Buffulo, bei dem ein 18-Jähriger im Mai zehn Afroamerikaner tötete. Nicht nur Videospiele gelten als gefährlich. Nach deutschem Waffenrecht darf man so ein Gewehr zwar nicht ohne Weiteres besitzen. Wohl aber auf einem Schießstand damit üben. GdP-Mann Mertens sähe solche Gewehre am liebsten verboten. Dass Influencerinnen dafür Werbung machen, stößt ihm übel auf: „Die machen das nicht aus Spaß, sondern weil sie damit Geld verdienen können.“
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Bündnis 90 / Die Grünen - Stadtverband Grüne Gießen ... Erschrecken ... Schockiert ... https://www.facebook.com/gruenegiessen/posts/pfbid0hhJ3QwWZ62ytcxn8GeaoaiPmCus7vi6ervNoQMKVro8F2Rhezwf12ZYWmVXKX1cxl 24. Oktober Zitat: Keine Waffenbörse mit NS-Devotionalien in Gießen! Mit Erschrecken haben die Koalitionsfraktionen von der geplanten Ausrichtung einer Waffenbörse mit NS-Devotionalien in den Räumlichkeiten der Messe Gießen GmbH erfahren. Geschlossen stellen sich die Koalitionsfraktionen gegen die Abhaltung einer solchen Waffenmesse in der Stadt Gießen. Die Koalitions-Fraktionsvorsitzenden Vera Strobel (Bündnis 90/Die Grünen), Christopher Nübel (SPD) und Melanie Tepe (Gießener Linke) erklären gemeinsam: „Eine Verkaufsmesse zum Erwerb von scharfen Waffen und NS-Devotionalien darf es in unserer friedlichen, bunten und weltoffenen Stadt Gießen nicht geben! Die Stadt Gießen steht für ein friedliches und gewaltfreies Zusammenleben von Menschen sowie für einen engagierten Kampf gegen Rechtsextremismus vor dem Hintergrund unserer historischen Verantwortung. Faschist:innen sind in unserer Stadt nicht willkommen. Gewalt, Hass und Hetze haben ebenso keinen Platz wie verfassungsrechtlich verbotene Symbole und Volksverhetzung.“ Weiter erläutern die Koalitions-Fraktionsvorsitzenden: „Schockiert haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Messe Gießen GmbH dennoch mit einem solchen Ausrichter einer Waffenbörse einen Mietvertrag zur Abhaltung dieser Messe eingegangen ist. Wir werden mit dem Geschäftsführer der Messe Gießen GmbH das Gespräch suchen. Für uns tragen wir alle – auch Unternehmen in der Stadt Gießen – die Verantwortung, für ein friedliches Zusammenleben zu sorgen und keine Konflikte herbeizuführen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um eine solche Messeveranstaltung nicht stattfinden zu lassen.“
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Bei Facebook @stadtgiessen laufen unter "Bewertungen" gerade eine ganze Reihe von Kommentaren gegen das Verbot auf: Sterne aktuell 2,1 von 5 - basierend auf der Meinung von 44 Personen. Ist wohl nicht immer aufzurufen, manchmal wird auch nur Fehler angezeigt. https://www.facebook.com/stadtgiessen/reviews/?ref=page_internal
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Das Feldpost-Archiv: http://www.feldpost-archiv.de/feldpost-d.html Zitat: ... Auch die einfachen Soldaten haben Spuren im Räderwerk der Geschichte hinterlassen. Eine immense Menge an Feldpost-Sendungen ist während des Zweiten Weltkrieges auf deutscher Seite versandt worden. Zugänglich ist nicht einmal ein Bruchteil davon. Diese Geschichtsquelle für die gesellschaftlichen Innenansichten einer aus den Fugen geratenen Zeit ist inzwischen in ihrem Wert erkannt, aber noch wenig erschlossen. Feldpost- und Lebensdokumente aus dem Zweiten Weltkrieg werden bislang wenig systematisch in öffentlichen Dokumentationsstellen archiviert. Das meiste dürfte noch in privaten Haushalten zu finden sein, ständig von der Gefahr bedroht, bei nächster Gelegenheit entsorgt zu werden. Langsam reift das Bewusstsein, dass diese exklusiven Quellen gerettet werden müssen. ... Häufig gestellte Fragen: Briefe an ein Archiv übergeben http://www.feldpost-archiv.de/06-anleitung.shtml
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Ich muß verwegschicken, daß ich das nicht selbst recherchiert habe, sondern mich auf Dritte beziehe, ich denke da z. B. an die langjährigen Beiträge von Katja Triebel. Demnach haben die Deutschen im Vorfeld auf EU-Ebene fleißig (maßgeblich?) an der EU-Richtlinie rumgeschrieben. Bei der nationalen Umsetzung wurde das dann so serviert, daß man ja aufgrund EU-Recht gezwungen sei ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Noch mal zum Thema Finnische Polizei: Waffen für Ukraine gelangen zu Kriminellen Offenbar wird nun zurückgerudert: NBI has no evidence on donated weapons delivered to Finland - 01.11.2022 16.25 https://web.archive.org/web/20221101151351/https://poliisi.fi/en/-/nbi-has-no-evidence-on-donated-weapons-delivered-to-finland Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version): NVB hat keine Beweise für gespendete Waffen nach Finnland geliefert In der Öffentlichkeit könnte der Eindruck entstanden sein, dass gespendete und an die Ukraine gelieferte Waffen in die Hände von Akteuren der organisierten Kriminalität in Finnland gelangt sind. Das National Bureau of Investigation hat keine Informationen über die Lieferung solcher Waffen nach Finnland. Der finnische Rundfunksender YLE berichtete am Sonntag, den 30. Oktober 2022, über Waffen, die aus der Ukraine nach Finnland geschmuggelt wurden. Der Bericht basierte auf einem Interview, das YLE mit Kriminaloberkommissar Christer Ahlgren vom NBI geführt hatte. Auf der Grundlage des Interviews veröffentlichte YLE einen Bericht auf Finnisch und eine kürzere Version auf Englisch. Das NVB ist der Ansicht, dass die auf dem Interview basierende Wahrnehmung, dass an die Ukraine gespendete Waffen an Mitglieder des organisierten Verbrechens in Finnland geschmuggelt werden, nicht zutreffend ist. Der Polizei liegen keine Beweise dafür vor, dass die gespendeten Waffen aus der Ukraine nach Finnland geschmuggelt worden wären. - Wir wissen nicht, dass die an die Ukraine gelieferten Waffen in den Händen von Kriminellen in Finnland gelandet wären", sagt Markus Välimäki, stellvertretender Direktor des NBI. Die Polizei beschlagnahmt jedes Jahr zahlreiche nicht lizenzierte Waffen bei Mitgliedern der organisierten Kriminalität und weiß, dass einzelne Akteure an Waffen interessiert sind, die in Kriegsgebieten eingesetzt werden. Die Polizei hat Hinweise darauf, dass Mitglieder der organisierten Kriminalität langfristig versuchen könnten, Waffen auch aus der Ukraine zu erwerben. - Aufgrund des Interviews mit unserem Experten könnte der Eindruck entstanden sein, dass bereits Waffen nach Finnland geschmuggelt wurden. Wir haben jedoch keine Beweise für ein solches Phänomen. Wir wollten zeigen, dass die Möglichkeit besteht, dass in Finnland operierende Kriminelle versuchen, Waffen aus Konfliktgebieten zu beschaffen", sagt Välimäki. Das NBI hat einzelne Mitglieder der organisierten Kriminalität identifiziert, die während des Krieges in die Ukraine gereist sind. Die Polizei beobachtet die Situation ständig und ist sich der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf Finnland bewusst. Kriege werden in der Regel von illegalem Waffenhandel begleitet, der Kriminellen die Möglichkeit bietet, von der Situation zu profitieren. Das Problem wurde in bewaffneten Konflikten auf der ganzen Welt festgestellt; das Phänomen ist nicht an die Herkunft der in dem Konflikt verwendeten Waffen gebunden. - In allen Situationen muss die Polizei mögliche Risiken im Voraus abwägen. In diesem Fall wurde ein potenzielles Risiko festgestellt, das sich aber zumindest im Moment noch nicht verwirklicht hat", so Välimäki. -
Leider muß man aus der letzten Umsetzung (Anpasssung des deutschen Rechts an die im Jahre 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie) die Erfahrung ziehen, daß D im Bestreben der mustergültigen Umsetzung gerne über das Ziel hinausschießt. Andere Länder haben damals pragmatischere Lösungen gefunden. Etwas gegen illegale Waffen bzw. deren Handel zu unternehmen ist auch per se keine schlechte Absicht, aber auch hier zeigt sich m. E. daß im Ergebnis überwiegend der legale Waffenbesitz reglementiert wird, weil man an die illegalen letztlich nicht drankommt, aber ja irgend etwas vorweisen will. In den Diskussionen vor dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz war eine gern genutze Aussage von politischer Seite, man wolle die Schützen nicht unter Generalverdacht stellen, ABER ...
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VDB-Nachrichten, 02.11.2022: Pressemitteilung der EU-Kommission zur Feuerwaffenverordnung 258/2012 https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02112022_pressemitteilung_der_eu-kommission_zur_feuerwaffenverordnung_258-2012.html
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Der Faden ist ja schon älter, aber es gibt ein aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 15. September 2022 – 2 K 1197/22.TR). Pressemitteilung Verwaltungsgericht Trier Nr. 28/2022 - 13.10.2022: Kein Anspruch auf waffenrechtliche Erlaubnis für ein Pfeilabschussgerät https://vgtr.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/pressemitteilung-nr-282022/ Link zum Urteil: https://vgtr.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Trier/2_K_1197_22_TR_Urteil_7214fdb2cca743e397ead30f6d329c2b.pdf
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über Einfuhr-, Ausfuhr und Durchfuhr für Feuerwaffen, ihre wesentlichen Bestandteile und Munition (nur in englischer Sprache), Stand 27.10.2022: https://home-affairs.ec.europa.eu/proposal-regulation-import-export-and-transit-measures-firearms-essential-components-ammunition_en Fragen und Antworten (derzeit auch nur in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_22_6428 Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version): Warum schlägt die Kommission eine Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Einfuhr und Ausfuhr von Feuerwaffen vor? Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der geltenden Feuerwaffenverordnung vor, um den legalen Handel mit Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu erleichtern und gleichzeitig Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit dem Handel mit Feuerwaffen durch eine bessere Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und einen besseren und einfacheren Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu bekämpfen. Dies ist eine Folgemaßnahme zum Aktionsplan 2020-2025 gegen den Handel mit Feuerwaffen. Nach den derzeitigen Vorschriften sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Daten über die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen zu übermitteln. Dies behindert die Entwicklung gezielter politischer Maßnahmen und die Forschung auf dem Gebiet des Schusswaffenhandels. In der EU gibt es schätzungsweise 35 Millionen illegale Feuerwaffen in zivilem Besitz, was 56 % des geschätzten Gesamtbestandes an Feuerwaffen entspricht. Um den illegalen Handel mit diesen Waffen zu verhindern, ist es wichtig, sie alle zu erfassen. Ein besserer Daten- und Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden wird auch das Risiko verringern, dass legal hergestellte und aus der EU ausgeführte Schusswaffen auf den illegalen Markt umgeleitet werden. So erhielten die moldauischen Behörden am 25. September 2019 einen Antrag auf Einfuhr von 130 000 Patronen aus der Slowakei und am selben Tag einen Antrag auf Ausfuhr der gleichen Menge an Patronen nach Belarus, einem Land, das einem Waffenembargo unterliegt. Klarere, harmonisierte Vorschriften werden den Handel und die Verbringung von Feuerwaffen für Hersteller, Händler und Benutzer von Feuerwaffen erleichtern. Der Vorschlag wird den Verwaltungsaufwand durch Digitalisierung und bessere Kenntnis der Vorschriften in der gesamten EU erheblich verringern, während die nationalen Behörden von einem einheitlichen Verfahren und Kontrollmechanismen profitieren werden. Steht dieser Vorschlag im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in der Ukraine? Das Hauptziel des Vorschlags ist eine bessere Regulierung der legalen Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr von Feuerwaffen für zivile Zwecke, die im EU-Aktionsplan 2020-2025 zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels angekündigt wurde. Daher gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Vorschlag und der Ausfuhr von Feuerwaffen für militärische Zwecke in die Ukraine. Was ist der Anwendungsbereich dieser Revision? Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen für zivile Zwecke, wesentlichen Bestandteilen, Munition sowie Alarm- und Signalwaffen besser zu regeln. Sie regelt nicht die Transaktionen oder Direktverkäufe der Streitkräfte, der Polizei oder der Behörden, die durch einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Kontrolle der Ausfuhr von Militärgütern geregelt sind. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach mehr Sicherheit und der Erleichterung des legalen Handels mit Feuerwaffen herzustellen. Die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften lassen klare objektive Kriterien vermissen, die sowohl in der Feuerwaffenverordnung als auch im Gemeinsamen Standpunkt festgelegt sind, um festzustellen, ob Feuerwaffen, wesentliche Bestandteile oder Munition militärischer oder ziviler Natur sind. Dies lässt Raum für abweichende Auslegungen und Unstimmigkeiten bei der Anwendung der korrekten Ausfuhrregelung für Güter, die in diesen Bereich fallen. Was sind die wichtigsten Elemente des Vorschlags zur Überarbeitung der Feuerwaffenverordnung? Der Vorschlag sieht einen aktualisierten Regelungsrahmen vor, der die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden verbessern und die Vorschriften auf EU-Ebene harmonisieren soll. Er wird Folgendes umfassen: Harmonisierte Einfuhrvorschriften: Die derzeitige Verordnung ((EU) 258/2012) enthält keine Vorschriften für die Einfuhrgenehmigung. Sie besagt lediglich, dass bei der Einfuhr von Feuerwaffen die Feuerwaffenrichtlinie anzuwenden ist. Infolgedessen gibt es derzeit keine harmonisierten oder standardisierten Vorschriften für die Einfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch in die EU. Mit dem heutigen Vorschlag wird ein völlig neues Kapitel über die Einfuhrvorschriften eingeführt, das klare Bestimmungen für alle beteiligten Akteure enthält. Harmonisierte Ausfuhrvorschriften: Die Bewertung der geltenden Verordnung hat gezeigt, dass nicht alle Vorschriften in harmonisierter Weise umgesetzt wurden. In dem Vorschlag werden bestimmte Ausfuhrvorschriften präzisiert, um eine Harmonisierung zu gewährleisten. Verwaltungsvereinfachungen für Jäger, Sportschützen und Aussteller, die Feuerwaffen, deren wesentliche Bestandteile und Munition ein- oder ausführen. So erhalten beispielsweise Jäger, die sich mit ihren Feuerwaffen vorübergehend in Länder außerhalb der EU begeben wollen, eine Genehmigung für diese Verbringung in einem vereinfachten Verfahren. Sie benötigen keine vorherige Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung; die Zollanmeldung ist ausreichend. Neue Vorschriften für Schreckschuss- und Signalwaffen, d. h. Geräte, die so hergestellt werden, dass sie nur Platzpatronen, Tränengas oder Reizstoffmunition abfeuern können. Diese müssen den technischen Normen der Nichtkonvertierbarkeit entsprechen (d. h. es muss nachgewiesen werden, dass das Gerät nicht umgewandelt werden kann, um einen Schuss, eine Kugel oder ein Projektil auszustoßen), andernfalls sollten sie als Feuerwaffen eingeführt werden. Ein besserer Überblick über den Kauf und Verkauf von Halbfertigteilen von Feuerwaffen: Nur zugelassene Händler und Makler werden sie einführen, wodurch die Gefahr von selbst hergestellten Feuerwaffen ohne Kennzeichnung oder Registrierung ("Geisterwaffen") verringert wird. Ein neues elektronisches EU-Lizenzierungssystem für Hersteller und Händler von Feuerwaffen, die Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen beantragen, wird die verschiedenen, meist papiergestützten nationalen Systeme ersetzen. Dieses neue, papierlose System wird den Antragstellern Zeit ersparen und das Verfahren vereinfachen, wie es von den Interessengruppen, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben, gefordert wurde. Das System wird auch mit dem einheitlichen EU-Zollfenster verbunden sein, was im Einklang mit dem Plan der Kommission steht, die Zollkontrollen zu straffen und den Handel durch eine verbesserte digitale Zusammenarbeit zwischen den Behörden an den EU-Grenzen zu erleichtern. Klare Regeln für eine bessere Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die Verweigerung einer Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung wird verhindern, dass Einzelpersonen sich in der EU umsehen, um eine solche Genehmigung zu erhalten. Darüber hinaus erleichtert eine klare Aufgabenteilung zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Behörden die Umsetzung der Vorschriften und verbessert die Harmonisierung in der gesamten EU. (...) -
Pressemeldung auf der Webseite der Stadt Gießen vom 02.11.2022: Link: https://www.giessen.de/Rathaus/Newsroom/Aktuelle-Meldungen/Stadt-Gießen-lehnt-Waffenmesse-ab.php?object=tx,2874.5.1&ModID=7&FID=2874.38385.1&NavID=1894.87&La=1&startkat=2874.229 Zitat: Stadt Gießen lehnt Waffenmesse ab Das Ordnungsamt der Stadt Gießen hat die Festsetzung der von einem externen Veranstalter für den 17. bis 19.11.2022 geplanten und beantragten Waffen-Ausstellung in der Gießener Hessenhalle abgelehnt. Die Verweigerung der notwendigen Festsetzung, die nach Gewerberecht nötig ist, um die Veranstaltung stattfinden zu lassen, wurde vor allem in Abwägung der Interessen des Veranstalters und dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung begründet. Auch auf das Waffenrecht, das vor allem auch das Ziel hat, den Verkauf von Waffen nur unter sehr strengen Ausnahmen zuzulassen, spielt dabei eine Rolle. Die Behörde hat damit einer Entscheidung der Waffenbehörde beim Landkreis Gießen bewusst vorgegriffen, um Rechtssicherheit zu bekommen. Dort wird derzeit geprüft, ob einzelnen Ausstellern gestattet werden kann, Waffen zu verkaufen. Dem Veranstalter steht nun der Rechtsweg offen. Während der geplanten Ausstellung sollten "antike und moderne Jagd-, Schuss- und Sportwaffen sowie Zubehör und Militaria" angeboten werden. Zu Bekanntheit kam die Ausstellung, weil sie in anderen Städten angesichts von Vorwürfen des Verkaufs von NS-Erinnerungsware bereits gescheitert war. So hatten sich in Halle und Kassel unter anderem viele gesellschaftliche Gruppen gegen die Veranstaltung gewehrt, weil sie regelmäßig auch Menschen angezogen hatte, die nicht dem Gebiet der Jagd- und Sportschützen angehörten. Auch in Gießen hatte sich bereits Widerstand gebildet. Unter anderem Oberbürgermeister Becher hatte sein Unbehagen artikuliert. Die Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen sei in die Ablehnungsbegründung maßgeblich eingeflossen, erklärte das Ordnungsamt die Entscheidung. Diese hätte ergeben, dass insbesondere das öffentliche Interesse daran, dass die Veranstaltung nicht stattfindet, höher zu bewerten sei als das Interesse des Veranstalters. So beziehe sich das öffentliche Interesse vor allem auf die öffentliche Sicherheit, die gewährleistet sein müsse. Dazu zähle auch, dass der Staat seine eigene Rechtsordnung schütze: "Es ist Ziel all unserer Gesetze, dass tatsächlich möglichen oder vorauszusehenden Verstößen gegen die geltenden Gesetze vorgebeugt wird. Wir wollen nicht sehenden Auges in eine Situation laufen, in der Gesetze gebrochen werden und wir eingreifen müssen.", erklärt das Ordnungsamt. Bei der geplanten Veranstaltung allerdings sei dies der Fall. Geplant sei unter anderem ein Verkauf von Waffen, der nur unter sehr engen Bestimmungen überhaupt möglich sei. Auch wenn aufgrund einer Vielzahl von Anträgen und notwendiger Detailprüfungen noch keine Entscheidung der Waffenbehörde im Einzelfall dazu vorliege, sei aber festzuhalten: Unabhängig davon widerspreche die Ausstellung auch sonst dem öffentlichen Interesse. "Bei Waffen handelt es sich nicht um übliche Handelsprodukte. Es geht nicht um herkömmliche Flohmarkt-Artikel oder die neueste Küchenmaschine," verdeutlichte die Ordnungsbehörde. "Waffenverkauf hat auf einer Ausstellung für die Allgemeinheit nichts zu suchen. Waffenverkauf ist und muss kontrollierte Verschlusssache bleiben." Auch der Verkauf von "Militaria und/oder historischen Waffen", den die überwiegende Mehrzahl der Aussteller plane, sei nicht im öffentlichen Interesse, argumentiert die Ordnungsbehörde. "An einer Ausstellung, bei der davon auszugehen ist, dass verbotene NS-Devotionalien -ob abgeklebt oder offen - zum Verkauf angeboten werden, könne kein öffentliches Interesse bestehen. Es bestehe vielmehr tatsächlich die Gefahr, dass es keine Vorkehrungen geben könne, um das wirklich zu verhindern." Deshalb, so die Einschätzung der Ordnungsbehörde, gebe es keinen anderen Weg: Nur ein Verbot sichert die Rechte des öffentlichen Interesses und auch den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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Gibt sogar eine Gebührenübersicht aufgeschlüsselt auf die einzelnen Waffenbehörden (S. 38 - 42), wäre aber zu aufwendig, das alles hier einzustellen. Wahrscheinlich hat jemand eine Menge Stunden verbracht, um diese Anfrage zu beantworten. Da offenbar auch die Waffenbehörden ihren Beitrag leisten mußten (und während dieser Tätigkeit nicht ihren eigentlichen Aufgaben nachgehen konnten?), hat diese Anfrage sicherlich einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit geleistet?
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Landtag von Baden-Württemberg - Drucksache 17 / 2937 vom 21.7.2022 https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2937_D.pdf Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung Waffen in Baden-Württemberg Begründung der Anfrage (Zitat): Waffenbesitz ist ein Privileg, kein Anrecht. Die konsequente Umsetzung des Waffenrechts kommt uns allen zugute. Denn je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle. Diese Große Anfrage soll den Informations- und Kenntnisstand über das Aufkommen, den Besitz, die Verwendung bei Straftaten und die Kontrolle von Waffen in Baden-Württemberg stärken und somit zu einer besseren Einschätzung des sich hieraus ergebenden Gefahrenpotenzials sowie des entsprechenden politischen Handlungsbedarfs beitragen. Insbesondere in Händen von Extremistinnen und Extremisten gefährden Waffen unsere offene und demokratische Gesellschaft. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ warnt explizit vor der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von Waffen in Händen von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten ausgeht. In der Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses wird die möglichst weite Einschränkung des legalen und die Verhinderung des illegalen Waffenbesitzes von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten gefordert. Im Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg haben sich die Koalitionspartner der grün-schwarzen Landesregierung auf die konsequente Entwaffnung von Reichsbürgerinnen und Reichsbürger verständigt. Mit der Großen Anfrage soll geprüft werden, wie sich der Waffenbesitz und der daraus resultierende Handlungsbedarf in den verschiedenen extremistischen Bereichen in Baden-Württemberg darstellt. Das Waffenrecht kann seine Wirkung nur dann entfalten, wenn die Waffenbehörden personell ausreichend gut ausgestattet sind, um es vor Ort konsequent umzusetzen. Daher behandelt diese Große Anfrage auch die Ausstattung und die Arbeit der Waffenbehörden im Land. (Zitat Ende) Interessant sind die vielen enthaltenen Statistiken zum Waffenbesitz. Das hier ist mir aufgefallen: (Zitat - jeweils Auszüge) I I I . Wa f f e n k r i m i n a l i t ä t i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g ... Zu 1. und 2. ... Die Anzahl der Gesamtstraftaten, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder mit einer Schusswaffe geschossen wurde, sind im Jahr 2021 jeweils auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. Die Anzahl der Gesamtstraftaten, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, sind ausgehend vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2021 kontinuierlich und um 37,5 Prozent zurückgegangen. Die Anzahl der Gesamtstraftaten, bei denen mit einer Schusswaffe ge- schossen wurde, haben ausgehend vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2021 um 50,2 Prozent abgenommen. ... zu 3. ... Die Anzahl der Gesamtstraftaten, zu denen das Tatmittel SRS-Waffe gespeichert sowie zu denen das Tatmittel SRS-Waffe und die Verwendungsformen Drohen oder Schießen eingegeben wurden, sind im Jahr 2021 jeweils auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. ... Sowohl die Anzahl der Opfer bei Fällen, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder mit einer Schusswaffe geschossen und auch das Tatmittel SRS-Waffe erfasst wurde, als auch die hierbei verletzten Opfer, sind im Jahr 2021 auf einen Tiefstwert im dargestellten Fünfjahreszeitraum gesunken. Bei den leicht verletz- ten Opfern ist im Jahr 2021 ein Rückgang um 15 Opfer festzustellen, wohingegen bei der Anzahl der schwer verletzten Opfer eine Zunahme um drei Opfer zu konstatieren ist. ...