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Es sollte übrigens nicht verwunderlich sein, wenn manche unsicher sind. Wenn man sich mal den Beschluss des OLG Koblenz vom 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 anschaut: (Mir ist bewußt, daß die Situation nicht 1 : 1 vergleichbar ist, aber es zeigt, daß "Überlassen" ein sehr heißes Eisen sein kann) https://openjur.de/u/2396674.html Zitat (Rn 21): ... Indem der Angeklagte der Zeugin ...[A] das ungeladene Jagdgewehr jeweils für die Dauer weniger, vielleicht zwei Minuten im Bereich des erlegten Wildes übergab, um ihr die Möglichkeit zu geben, für ein Photo zu posieren, hat er ihr die Waffe dementsprechend im Sinne der genannten Vorschrift "überlassen". Die Zeugin hielt das Gewehr allein in den Händen und verfügte folglich in der genannten Zeit über die Möglichkeit, über sie nach eigenem Willen zu verfügen. Weder die nur vorübergehende Übergabe noch der Umstand, dass der Angeklagte - was sich aus den Urteilsfeststellungen nicht ausdrücklich ergibt - möglicherweise noch in der Lage war, die tatsächliche Gewalt über die Waffe während der Gebrauchsüberlassung auszuüben, steht dieser Annahme aus den dargelegten Gründen entgegen, so dass sich die Urteilsgründe auch nicht als lückenhaft erweisen. Die Zeugin ...[A] nahm das Gewehr auch nicht etwa nach einem vorübergehenden, unbeaufsichtigten Ablegen durch den Angeklagten eigenmächtig an sich (zu einem fehlenden Überlassen in einem solchen Fall BGH, VI ZR 297/89 v. 12.06.1990 - NJW-RR 1991, 24), sondern erhielt es unmittelbar von ihm ausgehändigt. Der Umstand, dass die Zeugin das Gewehr - absprachegemäß - nur zum Posieren verwendete, ist für den Schuldspruch ebenfalls ohne Belang, da es sich bei § 52 WaffG um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt und es dementsprechend nicht auf den Eintritt einer konkreten Gefahr ankommt (vgl. BGH, 1 ARs 1/98 v. 18.02.1998 - juris; OLG Düsseldorf, 5 Ss 63/05 - 33/05 I v. ...
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@tkopa Mir ist der Hintergrund Deiner Frage nicht so ganz klar. Geht es Dir um die Befugnis der Waffenbehörde? Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 48 WaffG. Dann gibt es noch Regelungen auf Länderebene, z. B. in NRW die "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes". https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=5152& Dort können dann zuständige Behörden konkretisiert sein, oder (weitere) Behörden, auf die das WaffG nicht anzuwenden ist. Geht es Dir darum?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Innenausschußbericht ist ja - wie schon geschrieben - von 2009 und soll nur den Hintergrund der Gesetzesregelung beleuchten. Der Sachverständige taucht dann im Kontext auf. Im Kern ging es mir aber darum, daß es offenbar als unkritisch eingestuft wurde, daß das Waffenrecht einem nennenswerten Anteil der Bevölkerung auferlegt, seine Wohnungen für die Behörde zu öffnen, während nun die Unverletzlichkeit der Wohnung und Privatsphäre der Betroffenen beklagt wird? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
tagesschau.de, Stand: 25.10.2023 12:58 Uhr: Umstrittener Gesetzentwurf Bundesregierung billigt Abschiebepaket https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylrecht-kabinett-100.html Zitat: ... Auch in den Fraktionen der SPD und Grünen gibt es vereinzelt Kritik an der Gesetzesverschärfung. Die Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sieht "unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte auf Freiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen". Diese Eingriffe stießen auf einhellige Ablehnung bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. "Entsprechend werden wir die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken in den parlamentarischen Beratungen thematisieren", so Polat. ... Hmm ... Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen ... woran erinnert das?? Vielleicht § 36 (3) WaffG? Zitat: ... Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. ... Deutscher Bundestag, Drucksache 16/13423, 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 16/12597 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/12663 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/12395 – Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/12477 – Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch Zitat: (aus S. 71) ... Durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satz 2 wird der Be- hörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss- waffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige Aufbewahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können. Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe mög- lich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht wer- den, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (aller- dings nicht zur Unzeit, vgl. hierzu auch die Regelung für Maßnahmen nach § 758a der Zivilprozessordnung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmiss- brauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewah- rung jederzeit im Bewusstsein ist. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Auf- bewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Woh- nung (Artikel 13 Absatz 1 GG) zwar nicht mit einer Durch- suchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungs- pflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 WaffG regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den mög- lichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Absatz 2 WaffG. ... Zitat: (aus S. 72/73) ... 2. Die Koalitionsfraktionen erklären, mit den vorgesehe- nen Änderungen sei es gelungen, einen deutlichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, ohne gleichzeitig Jäger und Schützen einem Generalverdacht auszusetzen. Nach dem Amoklauf von Winnenden sei es vor allem erfor- derlich gewesen, die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten für Waffen und Munition zu verbessern. Durch die eingeführte Gestattungspflicht sei nunmehr der Weg offen, bei Zutrittsverweigerungen auch waffenrechtliche Widerrufsverfahren einzuleiten. ... Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beklagt, dass es bislang nicht gelungen sei, die Zahl großkalibri- ger Waffen in Privathaushalten zu verringern. Diese sei nach dem Amoklauf von Erfurt vielmehr sogar noch angestiegen. Die Sachverständige Prof. Dr. Bannenberg habe in der Anhörung klar gemacht, dass – wie auch alle Studien zeigten – ohne die leichte Verfügbarkeit von großkalibrigen Waffen viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen. Mit den vorge- schlagenen minimalistischen Änderungen drückten sich die Koalitionsfraktionen vor der notwendigen gesell- schaftspolitischen Debatte. Man müsse sich fragen, ob das von den großkalibrigen Waffen ausgehende enorme Risiko der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung – den Kindern, den Eltern und Lehrern – zugemutet wer- den könne, nur damit eine kleine Minderheit der Schüt- zen eine Risikosportart ausüben könne, aufgrund von de- ren Gefahren in einem Zehn-Jahres-Abstand ganze Schulklassen ausgelöscht würden. Die Fraktion fordere daher, die Verwendung großkalibriger Schusswaffen in Sportvereinen zu verbieten, ebenso wie das IPSC-Schie- ßen. Die Forderungen der Fraktion der FDP entsprächen den Forderungen der Waffenverbände und könnten da- her nicht mitgetragen werden. ... -
(Linkquelle: Youtube - VDB)
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Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Elo antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Ist ja irre - da muß doch in Eurem Land eine riesige Waffenkriminalität geherrscht haben? Hättet Ihr das ohne die EU in den Griff bekommen? -
Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Elo antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Ich weiß nicht, ob das schon vor dem ZWR so war? Aber das wäre dann wenigstens ein kleiner Vorteil, der betroffenen Bürgern aus einem zentralen Register entstehen könnte, indem ein Behördengang eingespart wird. In D natürlich "mehrfache Sicherheit", da Verkäufer und Käufer (mit Vorlage der WBK) melden. -
Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Elo antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Du betrachtest die Sache rein unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsgebühren, das greift aber zu kurz. Wenn man das vernünftig rechen will, müssen in die Betrachtung alle Kosten, die einem Gewerbetreibenden anfallen. Selbst wenn ein Gewerbe nebenberuflich betrieben wird, bedeutet das Aufwendungen, die bei einer Privatperson außen vor bleiben. Ganz schlecht, wenn der Händler umsatzsteuerpflichtig ist. Dann kann dieser beim Kauf von einer Privatperson keine Vorsteuer absetzen, muß aber beim späteren Verkauf 19 % USt abführen. (Ich weiß, es gibt noch Differenzbesteuerung o. a. Ausnahmefälle) Dann gibt es noch das Gewährleistungsrisiko, ggf. Widerrufsrecht - auch das sollte in eine seriöse Kostenbetrachtung. Anderer Fall wären die Privatpersonen (Sammler) mit roter WBK, die nicht damit bei jedem Einzelkauf zum Amt müssen. Da könnte man nun einen "Einkaufsvorteil" konstruieren. Auch da würde dann aber der ganze Aufwand außer Betracht bleiben, den der Sammler im Vorfeld hatte. Kostenrechnung ist ein weites Feld mit teilweise ganz unterschiedlichen Verfahrensweisen. -
Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Elo antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Mußt Du dann selbst (als Erwerber) noch melden oder ist damit alles erledigt? In D würde das ja zweigleisig laufen: Händler meldet elektronisch Überlassung, Käufer zeigt Erwerb bei seiner Waffenbehörde an. -
Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Elo antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Wer was zu prüfen hat, findet sich in § 34 WaffG. Es geht dort insbesondere um die Prüfung der Erwerbsberechtigung (nicht Überlassungsberechtigung). Die Anzeigepflichten der Beteiligten finden sich in § 37 und folgende. Wenn Du Deinen Anzeigepflichten korrekt nachkommst, sollten Unstimmigkeiten den Behörden auffallen? Scließlich haben wir doch u. a. das tolle NWR ... Was machst Du denn, wenn der Kaufvertrag auf einer Onlineplattform geschlossen und der Kaufgegenstand per Versand übergeben wird? -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
Elo antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Im Gesetz tauchen sowohl "Führen" als auch "Transport" auf (Quelle siehe Vorposts). Man könnte es aus dem Aufbau des 12 (3) so interpretieren, daß "Führen" der Oberbegriff ist - würdet Ihr da zustimmen? -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
Elo antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
§ 12 (3) WaffG Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer ... 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; ... WaffVwV zu § 12 ... 12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger. Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist. Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet). ... -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
Elo antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ob der Beschluß sich in diesem Teil selbst widerspricht? Zitat (Rn 2): ... habe die zuvor genannte Pistole, Kaliber 9mm, unter dem Beifahrersitz griffbereit aufgefunden werden können. Diese sei in einem Stoff-Etui verborgen und mit einem Zahlenschloss versperrt gewesen. ... Ob es sich tatsächlich um den Weg zum Schießstand handelte bzw. ob das nachgeprüft wurde, bleibt wohl offen? Daß das Verhalten äußerst unklug war, liegt auf der Hand, aber ist der "Transportverstoß" (für sich betrachtet) so eindeutig? Irgendwann wird da wohl eine Entscheidung in der Hauptsache kommen, eventuell wird das Gericht das dann weiter untersuchen. -
Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich kann Deiner Argumentation nicht folgen. Eine Eingriffsmaßnahme hat ja i. d. R. ein (mehr oder weniger) definiertes Ziel. Hier wurde das Ziel nicht nur verfehlt, sondern die Entwicklung hat sich zum negativen verändert. Die Argumentation, es könnte ja trotzdem einen positiven Effekt haben, der aber von anderen Faktoren überdeckt wird (habe ich das so richtig verstanden?), ist m. E. für einen massiven Eingriff in das Eigentum recht dürftig? Wenn man akzeptiert, daß der Erfolg nicht belegbar ist, es aber trotzden positiv bewertet wird, weil es vielleicht doch einen Nutzen gehabt haben könnte ... Dann landen wir irgendwann auch wieder bei der Argumentation, etwas zu verbieten, weil man es "nicht braucht"? Sicherlich sind wir alle mittlerweile etwas "sensiblisiert", das liegt aber auch daran, daß sich politische Akteure offenbar Sachargumenten völlig verschließen und stereotyp weitere Verschärfungen/Verbote fordern. siehe zuletzt: Plenarprotokoll Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Oktober 2023 16008 https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3612842 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es gab mal einen Werbetext für Bausparverträge: Auf diese Steine können Sie (oder wir?) bauen ... wenn ich mich richtig erinnere ... Können wir auf die Verbände bauen? https://imgsed.com/p/CyGI5KKoAZu/ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
(Linkquelle: VDB / NextGuneration) -
(Linkquelle: YT - VDB)
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
FAZ, 19.10.2023: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurter-bahnhofsviertel-soll-durch-waffenverbotszone-sicherer-werden-19253699.html Zitat: Sicherheit im Bahnhofsviertel : Frankfurter Oberbürgermeister setzt Waffenverbotszone durch ... Er handelt also nicht als Teil der kommunalen Selbstverwaltung, sondern als verlängerter Arm der Landesregierung. Deshalb muss er sich auf diesem Politikfeld nicht mit dem Magistrat abstimmen, sondern kann eigenständig handeln. Diese Ausnahme geht zurück bis in preußische Zeiten; der Staat ließ zwar damals zu, dass honorige Bürger ihre Stadt selbst verwalteten, aber die Steuerung in der zentralen Frage von Ordnung und Sicherheit mochte er dann doch nicht aus der Hand geben. ... -
VDB-Nachrichten, 20.10.2023: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20102023_ab_1112023_gilt_im_bahnhofsviertel_von_frankfurt_am_main_eine_waffenverbotszone.html Zitat: Ab 1.11.2023 gilt im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main eine Waffenverbotszone Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) setzt Verordnung im Alleingang durch
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Ich habe auf Anhieb nur PONS gefunden, mit DeepL geht hebräisch derzeit offenbar nicht. War aber mit ukrainisch wohl ähnlich (bis da Interesse aufkam?).
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In der zweiten Petition wird eine Facebookseite erwähnt: https://www.facebook.com/civilsec.co.il/? Zitat: (Übersetzung ist etwas schwierig und deshalb unsicher - ohne Gewähr!) Die Initiative für zivile Sicherheit Wir versammelten Kampfausbilder und Schießlehrer aus dem ganzen Land, auch aus den Vereinigten Staaten, die alle daran interessiert waren, verantwortungsbewusste Israelis freiwillig zu unterrichten, die Waffen besitzen und in bebauten Gebieten kämpfen. Wir stellen Sie ein! und Zehntausende von Israelis, die für eine überwachte Ausbildung durch die israelische Polizei geeignet sind. Am Ende des Trainings wird die israelische Polizei in der Lage sein, Personen, die erfolgreich in die Reihen der Polizei übergegangen sind, freiwillig als Hilfskräfte aufzunehmen, wenn dies erforderlich ist. Die Polizei kann nach eigenem Ermessen eine Sondergenehmigung für das Tragen von Waffen für diese Freiwilligen ausstellen. Jetzt anmelden! Klicken Sie auf den Link, um sich sofort zu registrieren: https://forms. gle/c1BXXTu22Rc6H7wk7 Die Absurdität der Kriterien für Waffenlizenzen: Bei der Rekrutierung der IDF erhalten heute 18-jährige Jungen lange Arme in den Händen mit Grundausbildung. So gibt der Staat Israel zu, dass jeder 18-Jährige nach entsprechender Ausbildung eine Waffe mit der notwendigen Verantwortung und Sorgfalt tragen kann. Mit all dem beenden sie ihren Dienst in der IDF, und sobald sie ihre Waffen deponiert haben, ist es ihnen gesetzlich nicht mehr erlaubt, Waffen zur Selbstverteidigung zu besitzen. . . Als Hamas-Terroristen am Samstag, den 7. Oktober 2023, in die Gemeinden in der Nähe des Gazastreifens eindrangen, waren die Gemeinden, die fast unversehrt blieben, bekanntlich Gemeinden mit einer starken Alarmtruppe. Ein Alarmtrupp ist eine Gruppe von Zivilisten, die Waffen mit entsprechender Ausbildung besitzen, lange Waffen. Hat Tel Aviv in jedem Stadtteil einen Alarmtrupp? Jerusalem? Petah Tikva? Ra'anana? Haifa? Warum auch nicht? Nun, die Kriterien für die Lizenzierung von Waffen in der jetzigen Form ("Kriterien") können eine Gefahr für unser Leben darstellen. Für eine Person, die den Militärdienst absolviert hat, gibt es keinen logischen Grund der Welt, warum sie nicht eine Schusswaffe kaufen, besitzen und in der Öffentlichkeit tragen kann, ohne dass ein komplexes Lizenzierungsverfahren erforderlich ist. Eine Person ohne Vorstrafen, ohne psychische Erkrankung, es gibt keinen Grund, warum sie nach entsprechender Ausbildung keine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe erhalten kann. In Notzeiten bleibt keine Zeit für langwierige und umständliche Genehmigungsverfahren. Dies ist eine unmittelbare und greifbare Gefahr für das Leben; es ist nicht abzusehen, wo die Verschlechterung beginnen wird, Gott bewahre.
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@thomas.h Danke! Könnte derjenige sein, der im Text erwähnt wird: Yitzhak Barik https://www.jewishpress.com/news/israel/idf/general-brik-the-idf-not-ready-for-all-out-war/2023/04/13/ Zitat: Yitzhak Barik, 76, concluded his IDF career with the rank of General. He served in the Armored Corps as brigade and division commander and served as the commander of the IDF’s military colleges. During the 1973 Yom Kippur War he fought as a company commander and received the Oz (courage) award. His last military stint was as the ombudsman for soldiers’ complaints. After his retirement in 2018, Barik became known as a harsh critic of the preparation of the IDF and the defense ministry.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Plenarprotokoll Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Oktober 2023 16008 https://dserver.bundestag.de/btp/20/20128.pdf (Ohne Hervorhebungen, Absatz bitte komplett lesen) Und wenn Ihr es zitiert, bitte den eigentlichen Urheber nennen. Sebastian Hartmann (SPD): Zitat: ... Wir stehen vor Herausforderungen, beginnen aber auch nicht bei null; denn das Verfassungsgericht hat uns klare Vorgaben gemacht: eine Konkretisierung der überragenden Rechtsgüter und des Staatsschutzinteresses sowie eine Trennung in Behörden mit operativen Zwangsbefugnissen und jenen, die bei Ermittlungen ent- sprechend einfacher die Daten übermittelt bekommen können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das be- deutet auch – das richte ich insbesondere an den Koaliti- onspartner FDP –, nicht nur auf ein Ministerium zu ver- weisen. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass wir als Gesetzgeber – ich denke an die Novellierung des Waffen- rechts oder an die seitens der FDP aufgehaltene Reform des Bundespolizeigesetzes – sehr schnell weitere Gesetze hier im Plenum beschließen könnten. Und wenn hier schon offen die Differenzen dargelegt werden, liebe Kol- leginnen und Kollegen: Wir sind dazu bereit. Wir haben offensichtlich eine breite Mehrheit im Parlament und könnten das also auch partei- und fraktionsübergreifend machen. Das erkläre ich hier deutlich für die SPD: Nur Mut! Tatkraft! Packen Sie es an! Lassen Sie uns gemein- sam das Waffenrecht verschärfen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass wir nach 1994 endlich ein modernes Bundespolizeigesetz bekommen. Und wenn der Spirit, den Sie hier bei den Übermittlungsvorschriften entfalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Maß- gabe ist, dann bin ich um diese Koalition nicht bange. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) ... -
VDB-Nachrichten, 14.10.2023: VDB auf Schloss Grünau https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14102023_vdb_auf_schloss_gruenau.html Interessant auch die Infos zur Podiumsdiskussion zum Thema Waffenrecht am ersten Messetag auf der Aktionsbühne des Bayrischen Jagdverbandes (BJV).
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Internationale Jagd & Schützentage Grünau 2023 (Linkquelle: YT - all4hunters.de)