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Elo

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  1. @JoergS Vielen Dank, auch für die Hintergrundinfo. Das zeigt aber auch wieder schön, wie schwierig es ist, reine Zahlen ohne Vergleichsgröße und/oder Hintergrundwissen zu interpretieren.
  2. @JoergS Ich nutze mal Deine Anwesenheit, um eine Frage zu stellen. Die Zahl von mehr als 3 Mio. Abonnenten auf Deinem Youtubekanal ist ja durchaus beeindruckend. Weißt und magst Du mal sagen, wie die sich nach Ländern aufteilen? Da es ja auch Videos in englischer Sprache gibt, wird da sicher auch ein großer Anteil nicht aus dem deutschsprachigen Raum kommen?
  3. Hab neues Futter für Euch Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20 https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_A_2384_20_Urteil_20230830.html
  4. Bezüglich der Frage der Größe des verfügbaren Datensatzes bzw. der Vorfälle können wir ja froh sein, daß der relativ klein ist. Das hindert aber die Politik nicht, selbst anhand von Einzelfällen vermeintliche Muster und daran Handlungspotential abzuleiten. Auch die These, inwieweit ein Aussehen tatsächlich eine Rolle spielt und wie dies gar durch auffällige Farbgebung beeinflußt werden kann, dürfte kaum fundiert sein. Ein anderer Aspekt, der interessant sein könnte, wäre der Umstand, daß der "Anschein" gesetzlich nicht ausreichend definiert ist, so daß das BKA meines Wissens doch auch ein Verwaltungsgerichtsurteil für die Beurteilung heranzieht. Interessant auch ein Rückblick auf den früheren Anscheinsparagraph. Unter diesem war z. B. beim H&K SL 6 bzw. 7 (gedacht als Reservisten-Trainingswaffe) ein ausschlaggebender Punkt, ob der Holzvorderschaft ventilliert war oder nicht. Es geht mir darum, daß es auch da wirklich um Details beim Aussehen einzelner Bauteile ging, die technisch kaum einen Unterschied machten.
  5. Ich bin mir nicht sicher, ob das in erster Line eine Frage der Waffe oder doch mehr der Person ist. Was mir noch zur grundsätzlichen Thematik der Arbeit einfällt (und wohl von Deinen Ergebnissen gestützt wird) ist die Frage, ob das Waffenrecht sich wirklich an sachlichen Erwägungen orientiert oder doch mehr als politisches Instrument dient. Wenn die Anscheinswaffen ja nicht deliktrelevant sind, warum dann diesbezüglich einen Schwerpunkt beim angeblichen Gesetzgebungsbedarf setzen? Außerdem hatten wir den Anscheinsparagraph ja schon mal im Gesetz.
  6. Zunächst mal für alle - die TH Wildau und dort der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg existiert, habe ich gerade nachgeschaut. Ich hatte selbst vor einigen Wochen mal den Link zu einer anderen Seminararbeit im Faeser-Faden zitiert, also möglich ist das durchaus.
  7. Zur Erklärung - es gibt durchaus den Fall, daß sich z. B. irgendwelche "Enthüllungsjournalisten" in Foren tummeln, in der Hoffnung dort Äußerungen abgreifen zu können, die dann in reißerische Geschichten einfließen. Insofern wird die Masse nun überlegen, ob Dein Ansinnen echt ist oder einem "anderen" Zweck dient. Ich pesönlich finde das Thema für eine Seminararbeit recht interessant und würde die nach Fertigstellung gerne mal lesen. Wenn Du das Ganze irgendwie belegen kannst, könntest Du hier sicherlich einiges an Einschätzungen und Anregungen bekommen. Das schließt aber bissige Kommentare trotzdem nicht aus. Überleg mal, tatsächlich einen Moderator anzuschreiben oder konkrete Angaben zu Uni und Fachbereich zu machen.
  8. Die zahlenmäßige Begrenzung zu lockern, wäre sicherlich ein Diskussionspunkt, das bedeutet ja nicht für alle und jeden. Ob der 42a in Anbetracht der vielen Vorfälle mehr Sicherheit gebracht hat, mag jeder selbst beurteilen. Die Formulierung berechtigtes Interesse/allgemein anerkannter Zweck hat aber wohl (beabsichtigt?) zu einer unklaren Situation geführt? Dem wird dann oft gegegengehalten, daß ein Verstoß ja nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es trifft dann jedoch wieder die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die um Ihre Zuverlässigkeit fürchten müssen. Warum nicht diese vom "Messerverbot" ausnehmen?
  9. Sicherlich könnte man dazu einen neuen Faden aufmachen. Aber im Grunde ist das doch gerade das Thema der laufenden Next Guneration Kampagne. Davon ganz losgelöst - wenn man sich hier im Forum in den letzten beiden Jahren die Vielzahl der Beiträge zu Problemen im Bereich Bedürfnisnachweis/-prüfung anschaut, wäre dort wohl ein guter Ansatzpunkt. Auch das präsentierte Thema der Altersgrenzen sollte angefaßt werden.
  10. Das war die Erläuterung Zielgruppe: - Junge, digitale Menschen (unabhängig vom Waffenbesitz) >>> mittels a) populistischer, reißerischen "Short" Videos (max. 60 Sekunden) > die sollen Aufregung erzeugen und die Menschen anregen, sich damit auseinanderzusetzen. (Instagram, YouTube, Twitter) b) Infografiken, die informativ und manchmal auch an Grenzen gehen, um Diskussionen zu ermöglichen (Instagram, Twitter) c) Short-Videos (60 Sekunden), die aus den seriösen Erklärvideos stammen (Instagram, YouTube, Twitter) - Waffenbranche, Politiker, Medien >>> mittels a) seriöser Erklärvideos (5 Min. - 15 Min.) > Inhaltliche Vermittlung, Erklärung und argumentative Begründung der Forderungen b) Positionspapiere - in denen auf einer Seite kompakt die Forderung erklärt wird.
  11. Das wurde irgendwo auf der Next Guneration Seite erläutert., ich finde es aber gerade nicht. Die verschiedenen Videoformate richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Wenn ich mich richtig erinnere, sind die Kurzvideos insbesondere für die jüngere Generation (Social Media affin) gedacht, während die längeren (gesetzteren) Erklärvideos den Interessierten, aber auch der Politik Hintergrundinformationen bieten sollen. Daneben gibts ja noch die schriftlichen Infos (hab ich am Wochenende einige auf dem Stand ausgehängt).
  12. Finde ich interessant, hast Du da mehr Info?
  13. Die Einführung des WaffG 1972 war doch schon eine Verschärfung, das habe ich doch geschrieben: Um das noch zu belegen, einige Sätze aus dem bereits erwähnten Bericht des Innenausschusses: Seite 2 ... b) Das geltende Waffenrecht läßt den erlaubnisfreien Erwerb von Schußwaffen und Munition in weitem Umfang zu. Der Ausschuß sah sich daher in Übereinstimmung mit dem Bundesrat veranlaßt, vor allem die folgenden drei Gefahrenquellen schärferen Regelungen zu unterwerfen: Jeder, der das 18. Lebensjaht vollendet hat, kann zur Zeit Gewehre in beliebiger Zahl frei erwerben. Dies gilt auch für halbautomatische Langwaffen mit rascher Schußfolge und großer Reichweite. Die private Waffenherstellung einschließlich der Bearbeitung unterliegt bisher keinen Rechtsvorschriften. ... Die Abgabe scharfer Munition unterliegt nach geltendem Recht keinen behördlichen Kontrollmöglichkeiten.
  14. Man kann Deinen Satz unterschiedlich interpretieren, deshalb wäre eine nähere Erläuterung dienlich. Um das meinerseits zu präzisieren - die Einführung des WaffG 1972 war natürlich bereits eine Verschärfung. Zu den damaligen Beweggründen empfehle ich wie schon öfter den Schriftlichen Bericht des Innenausschusses über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes (Drucksache VI/2678). Was ich mir daneben - ganz unabhängig von der Gesetzgebung im Bereich Waffenrecht - wünschen würde, wäre, daß Politiker und (Ministerial-)Verwaltung Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hätten und das auch zeigen und vorleben würden.
  15. Was auch immer Du damit meinst... Soll ich es wirklich erklären? Das WaffG wird seit der Einführung 1972 kontinuierlich verschärft. Zum eigentlichen Gesetz kamen im Lauf der Jahre noch weitere Vorschriften, inzwischen haben wir noch AWaffV, WaffVwV, WaffVordruckVwV, WaffRG, WaffRGDV, BKA-Leitfaden, dazu kommen als weitere Felder das Beschußrecht, Sprengsstoffrecht, Jagdrecht und Kriegswaffenkontrollrecht mit weiteren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Das Jagdrecht wird als Bonbon noch in weiten Bereichen durch Landesrecht bestimmt. Eine weitere Tendenz ist die Einbringung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie beispielsweise das "berechtigte Interesse" im berühmten § 42a. Dazu kommen immer mehr Urteile insbesondere von den Verwaltungsgerichten, die das schwierige Recht weiter "verfeinern". Inzwischen hat sich in der Rechtsprechung eine Tendenz zu "sowenig Waffen im Volk wie möglich" wntwickelt, obwohl das so nirgendwo konkret im Gesetz niedergeschrieben ist? Was haben wir noch bekommen ? Unangekündigte Aufbewahrungskontrollen, Vefassungsschutzabfrage, Verbandsbescheinigungen? Während dieser Zeit sind unsere Verbände unermütlich für uns tätig, indem sie (ich benutze nun die gängige Formulierung) in den Hinterzimmern von Legislative und Exekutive durch Verhandlungen für uns günstige Regelungen erreichen? Böse Zungen formulieren das vielleicht mit dem Abmildern weiterer Verschärfungen, andere sprechen von "Salamitaktik"? Wenn Du mal selbst etwas recherchieren magst - schau mal, warum 2009 der Bayrische Jagdverband den deutschen Jagdverband verlassen hat. Ein anderes Beispiel zum DSB kam ja in dem Deinerseits kritisierten Video zur Sprache?
  16. Es geht immer noch um das Youtube-Video "Der DSB hat große Schuld auf sich geladen" von dem Account "Tactical-Dad"? Nun ja, man kann über den Inhalt diskutieren, die Präsentation, die Nachweise, die Motivation ... Aber Videos "zurückziehen", weil irgendwo eine Gruppierung sein könnte, denen dasselbe mißfallen könnte? Damit wäre man doch gerade wieder bei der "Geheimdiplomatie" ... ? Mal als Ergänzung. Ich habe anläßlich der Briefaktion selbst formulierte Schreiben sowohl an den DSB, als auch an meinen Landesverband geschickt. Beide haben sich nicht mal die Mühe einer Antwort gemacht. Aber wie das Sprichwort sagt - keine Antwort ist auch eine Antwort.
  17. Ich bezog mich auf die vorangegangenen Beiträge, in denen der Rechtsweg empfohlen wurde. Die meinerseits erwähnten Rechtsquellen richten sich auf das Handeln der Behörden. Es ist m. E. sinnvoll, die Perspektive etwas auszuweiten, auch weil es ja neben der eigentlichen Frage auch darum geht, wer letztlich die Zeche zahlt.
  18. Vielleicht sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen, daß Fehler der Behörde im Verfahren durchaus "geheilt" werden können? Ein Schreibfehler kann jederzeit berichtigt werden (§ 42 VwVfG). Eine erforderlich Begründung kann nachgeholt werden (§ 45 VwVfG). Das mit dem Schreibfehler habe ich schon durch. Behörde hat eine Anordnung für eine unzutreffende Adresse getroffen (falsche Hausnummer). Gegenüber dem Gericht mit (Zitat) "Copy and Paste" begründet - hat funktioniert.
  19. @MB69 Du erwähnst eingangs ein Schreiben, in dem die Ablehnung des Antrags angekündigt wird (so habe ich es verstanden). Magst Du das mal anonymisiert hier einstellen? Ansonsten wird alles mögliche reininterpretiert bzw. spekuliert.
  20. Möglicherweise wird der Begriff der Schloßliste unterschiedlich genutzt? Einmal das verlinkte Schloßverzeichnis vom (z. B.) ECB-S, mit einer langen Auflistung von klassifizierten Schlössern. Der Tresorhersteller läßt nun einen Korpus mit einer kleinen Auswahl dieser (zugekauften) Schlösser prüfen und erhält dafür eine Bauartzulassung/Zertifizierung. Das wäre dann die "Schloßliste" für dieses konkrete Tresormodell?
  21. Im Grunde dürfte es ähnlich wie beim Hausbau sein. Dort gibt es ja auch Normen, bauaufsichtliche Zulassungen und ähnliche Dinge, die nach meiner Erfahrung selbst viele (Fach-)Handwerker nicht kennen. Der Unterschied ist aber, das der Baubereich ein riesiger Markt mit viel Konkurrenz, Kostendruck und Beschäftigten ist und die Behörden nicht bei jedem Baubesitzer unangemeldet ins Wohnzimmer schauen.
  22. Ich kann es nicht verbindlich sagen, obwohl ich schon mehrfach dazu recherchiert habe. Nach meinem (nicht unbedingt maßgeblichem) Verständnis stehen auf dieser Liste Schlösser, die eine grundsätzliche Zulassung und eine zugewiesene Klasse (A - D) haben. Zu beachten wäre noch, daß das eine Liste des ECB-S ist, es gibt aber noch andere Zertifizierungsstellen. Wollte man es einfach machen, läge ja auf der Hand, daß Schlösser einer bestimmten Klasse gegen andere Schlösser derselben (oder höheren?) Klasse ausgetauscht werden können. Da könnte nun die Bauartzulassung für den jeweils konkreten Tresor ins Spiel kommen. Steht darin nun ein ganz konkretes Schloßmodell oder ein Schloß (mind.?) der Klasse X? Darf ein ECB-S zertifiziertes Schloß in einem vom VdS zertifizierten Tresor eingebaut werden?
  23. Das Grundproblem ist die Transparenz. Das Gesetz verweist ja lediglich auf eine Norm, welche dann ggf. kostenpflichtig bei einem Verlag erworben werden kann. Mit der Norm hat man aber noch keine Informationen zu einem konkreten Tresormodell. Die Hersteller sind nach meinen Erfahrungen auch nicht sehr zuvorkommend, wenn man als Tresorbesitzer lediglich Informationen will. Mir sind aber Fälle bekannt, wo der Tresorhersteller bei Defekt eines Schlosses ein geeignetes Austauschteil zugesandt hat. Allerdings ist das Thema des Faden ja der Umbau. Hier ein Beispiel für ein Schloßverzeichnis vom ECB-S: https://ecb-s.com/_data/RL_ECB-S_R01_2112_Lock_guide_d_Rev._1.pdf
  24. Das kann man ja gerne und ohnehin tun. Aber warum sollte man deshalb auf die Jugendförderung verzichten (und sich das auch noch massiv reglementieren lassen)? Daneben ist Schießsport auch (bitte Fettdruck beachten) Leistungssport und da fängt es halt spätestens im Jugendbereich an. Willst Du wirklich ernsthaft gegen Jugendförderung argumentieren? Weil es vielleicht schwerpunktmäßig der DSB betreibt?
  25. Vereine und deren Nachwuchs sind m. E. eine ganz wichtige Stütze in unserer Gesellschaft, das gilt natürlich nicht nur für die Schießsportvereine. Und warum sollten die Schießsportvereine vom Nachwuchs abgeschnitten werden? Daß es da nicht gut aussieht, muß ich leider in unserem eigenen Verein feststellen. Ich hoffe, daß es da anderswo besser aussieht.
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