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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
S1 F1 - PULS 4 Doku: Die Österreicher rüsten auf: https://www.joyn.at/play/serien/puls-4-doku-die-oesterreicher-ruesten-auf/1-1-puls-4-doku-die-oesterreicher-ruesten-auf (Eventuell je nach Land nicht aufrufbar) Zitat: PULS 4 Doku: Die Österreicher rüsten auf Folge 1: PULS 4 Doku: Die Österreicher rüsten auf 51 Min. Folge vom 28.09.2023 Ab 6 350.000 Waffenbesitzer:innen. 1,4 Millionen private Schusswaffen. Krisen und Krieg sorgen für Angst und Unsicherheit. Die Österreicher proben den Ernstfall. Auch das Bundesheer rüstet auf. Aber reicht das? Kann uns das Bundesheer überhaupt verteidigen? Amélie Eichinger-Noll ist Schießtrainerin und Influencerin. Aus ihrem Hobby hat sie ihren Beruf gemacht. Ihren professionell gemachten Trainingsvideos folgen mehr als 32.000 Menschen auf Instagram. Dass sich immer mehr Menschen im Ernstfall selbst verteidigen wollen, kann auch Waffenhändler Markus Schwaiger bestätigen. Die offiziellen Zahlen aus dem Innenministerium bestätigen: Die Krisen der letzten Jahre lassen den privaten Waffenbesitz in Österreich deutlich ansteigen. Fühlen sich die Österreicher sicher? -
Israel, Stand 09.10.2023: https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3610215
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
gov.il Ministry of National Security Firearm Licensing Department News https://www.gov.il/en/departments/news/news_0910 Zitat: Emergency operation in the Firearm Licensing Department Publish Date 09.10.2023 The Minister of National Security, MK Itamar Ben Gvir, directed the Firearm Licensing Department to launch an emergency operation to enable as many civilians as possible to arm themselves. The operation will take effect within the next 24 hours, in the following format: 1. Every civilian eligible for a firearm license, as per the licensing criteria for self defense or service in a security agency, with no criminal record or health issue, can undergo a telephone interview instead of an in-person one, and be issued a firearm license within a week. Licensing criteria includes: residence in an eligible city, completion of 07 military training, officers with the rank of Lieutenant or higher and non-commissioned officers with the rank of Master Sergeant or higher in the military or security agencies, service in special units, firefighters, police officers and employees and volunteers in rescue agencies. 2. Any civilian who was granted approval for a firearm license in 2023 but did not purchase a firearm and the approval has expired, can now purchase a firearm without renewing the approval. This applies to some 4,000 civilians. 3. Any civilian who turned in their firearm in the past six months because they did not complete the renewal training, can reclaim their firearm. This exemption applies to some 1,800 civilians. 4. Additionally, beginning on Tuesday, new firearm licenses will be granted with permission to purchase 100 bullets, instead of the current 50. The Minister of National Security, MK Itamar Ben Gvir: "I thank the staff of the Firearm Licensing Department, the civilian service unit in the Israel Police, and the Health Ministry staff for their important undertaking which will allow as many civilians as possible to be armed and to defend themselves and their surrounding should the need arise". -
waffenschrank Waffenschrank, was darf sonst noch rein?
Elo antwortete auf PhilippWuppertal's Thema in Waffenrecht
Leute, wir sind doch in D. Selbstverständlich gibt es heute dazu in den meisten Bundesländern Verordnungen, schon die Reichsgaragenordnung 1939 hat sich vor über 80 Jahren in 44 Paragraphen zu dem Thema ausgelassen. Schon vorher gab es in Bayern die Verordnung und oberpolizeiliche Vorschriften über die Einstellung von Kraftfahrzeugen vom 13. Juli 1931. https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung -
VDB-Nachrichten, 13.10.2023: VDB bei Expertenanhörung im Niedersächsischen Landtag https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13102023_vdb_bei_expertenanhoerung_im_niedersaechsischen_landtag.html Zitat: Auf Einladung der CDU-Landtagsfraktion nahm der VDB am Donnerstag, 5. Oktober 2023, an einer Expertenanhörung der CDU im Niedersächsischen Landtag in Hannover teil. Thema war die geplante Verschärfung des Waffenrechtes. Neben dem VDB waren u.a. auch Vertreter von Behörden und Polizei sowie Jäger und Sportschützen anwesend, dazu natürlich Mitglieder des Niedersächsischen Landtages. Einhelliger Grundtenor: Das Waffengesetz bedarf einer gründlichen Entrümpelung und nicht zusätzlicher Bürokratie. ...
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@JoergS Vielen Dank, auch für die Hintergrundinfo. Das zeigt aber auch wieder schön, wie schwierig es ist, reine Zahlen ohne Vergleichsgröße und/oder Hintergrundwissen zu interpretieren.
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@JoergS Ich nutze mal Deine Anwesenheit, um eine Frage zu stellen. Die Zahl von mehr als 3 Mio. Abonnenten auf Deinem Youtubekanal ist ja durchaus beeindruckend. Weißt und magst Du mal sagen, wie die sich nach Ländern aufteilen? Da es ja auch Videos in englischer Sprache gibt, wird da sicher auch ein großer Anteil nicht aus dem deutschsprachigen Raum kommen?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hab neues Futter für Euch Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20 https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_A_2384_20_Urteil_20230830.html -
Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
Elo antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
Bezüglich der Frage der Größe des verfügbaren Datensatzes bzw. der Vorfälle können wir ja froh sein, daß der relativ klein ist. Das hindert aber die Politik nicht, selbst anhand von Einzelfällen vermeintliche Muster und daran Handlungspotential abzuleiten. Auch die These, inwieweit ein Aussehen tatsächlich eine Rolle spielt und wie dies gar durch auffällige Farbgebung beeinflußt werden kann, dürfte kaum fundiert sein. Ein anderer Aspekt, der interessant sein könnte, wäre der Umstand, daß der "Anschein" gesetzlich nicht ausreichend definiert ist, so daß das BKA meines Wissens doch auch ein Verwaltungsgerichtsurteil für die Beurteilung heranzieht. Interessant auch ein Rückblick auf den früheren Anscheinsparagraph. Unter diesem war z. B. beim H&K SL 6 bzw. 7 (gedacht als Reservisten-Trainingswaffe) ein ausschlaggebender Punkt, ob der Holzvorderschaft ventilliert war oder nicht. Es geht mir darum, daß es auch da wirklich um Details beim Aussehen einzelner Bauteile ging, die technisch kaum einen Unterschied machten. -
Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
Elo antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
Ich bin mir nicht sicher, ob das in erster Line eine Frage der Waffe oder doch mehr der Person ist. Was mir noch zur grundsätzlichen Thematik der Arbeit einfällt (und wohl von Deinen Ergebnissen gestützt wird) ist die Frage, ob das Waffenrecht sich wirklich an sachlichen Erwägungen orientiert oder doch mehr als politisches Instrument dient. Wenn die Anscheinswaffen ja nicht deliktrelevant sind, warum dann diesbezüglich einen Schwerpunkt beim angeblichen Gesetzgebungsbedarf setzen? Außerdem hatten wir den Anscheinsparagraph ja schon mal im Gesetz. -
Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
Elo antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
Zunächst mal für alle - die TH Wildau und dort der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg existiert, habe ich gerade nachgeschaut. Ich hatte selbst vor einigen Wochen mal den Link zu einer anderen Seminararbeit im Faeser-Faden zitiert, also möglich ist das durchaus. -
Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
Elo antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
Zur Erklärung - es gibt durchaus den Fall, daß sich z. B. irgendwelche "Enthüllungsjournalisten" in Foren tummeln, in der Hoffnung dort Äußerungen abgreifen zu können, die dann in reißerische Geschichten einfließen. Insofern wird die Masse nun überlegen, ob Dein Ansinnen echt ist oder einem "anderen" Zweck dient. Ich pesönlich finde das Thema für eine Seminararbeit recht interessant und würde die nach Fertigstellung gerne mal lesen. Wenn Du das Ganze irgendwie belegen kannst, könntest Du hier sicherlich einiges an Einschätzungen und Anregungen bekommen. Das schließt aber bissige Kommentare trotzdem nicht aus. Überleg mal, tatsächlich einen Moderator anzuschreiben oder konkrete Angaben zu Uni und Fachbereich zu machen. -
Die zahlenmäßige Begrenzung zu lockern, wäre sicherlich ein Diskussionspunkt, das bedeutet ja nicht für alle und jeden. Ob der 42a in Anbetracht der vielen Vorfälle mehr Sicherheit gebracht hat, mag jeder selbst beurteilen. Die Formulierung berechtigtes Interesse/allgemein anerkannter Zweck hat aber wohl (beabsichtigt?) zu einer unklaren Situation geführt? Dem wird dann oft gegegengehalten, daß ein Verstoß ja nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es trifft dann jedoch wieder die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die um Ihre Zuverlässigkeit fürchten müssen. Warum nicht diese vom "Messerverbot" ausnehmen?
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Sicherlich könnte man dazu einen neuen Faden aufmachen. Aber im Grunde ist das doch gerade das Thema der laufenden Next Guneration Kampagne. Davon ganz losgelöst - wenn man sich hier im Forum in den letzten beiden Jahren die Vielzahl der Beiträge zu Problemen im Bereich Bedürfnisnachweis/-prüfung anschaut, wäre dort wohl ein guter Ansatzpunkt. Auch das präsentierte Thema der Altersgrenzen sollte angefaßt werden.
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Das war die Erläuterung Zielgruppe: - Junge, digitale Menschen (unabhängig vom Waffenbesitz) >>> mittels a) populistischer, reißerischen "Short" Videos (max. 60 Sekunden) > die sollen Aufregung erzeugen und die Menschen anregen, sich damit auseinanderzusetzen. (Instagram, YouTube, Twitter) b) Infografiken, die informativ und manchmal auch an Grenzen gehen, um Diskussionen zu ermöglichen (Instagram, Twitter) c) Short-Videos (60 Sekunden), die aus den seriösen Erklärvideos stammen (Instagram, YouTube, Twitter) - Waffenbranche, Politiker, Medien >>> mittels a) seriöser Erklärvideos (5 Min. - 15 Min.) > Inhaltliche Vermittlung, Erklärung und argumentative Begründung der Forderungen b) Positionspapiere - in denen auf einer Seite kompakt die Forderung erklärt wird.
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Das wurde irgendwo auf der Next Guneration Seite erläutert., ich finde es aber gerade nicht. Die verschiedenen Videoformate richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Wenn ich mich richtig erinnere, sind die Kurzvideos insbesondere für die jüngere Generation (Social Media affin) gedacht, während die längeren (gesetzteren) Erklärvideos den Interessierten, aber auch der Politik Hintergrundinformationen bieten sollen. Daneben gibts ja noch die schriftlichen Infos (hab ich am Wochenende einige auf dem Stand ausgehängt).
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Finde ich interessant, hast Du da mehr Info?
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Die Einführung des WaffG 1972 war doch schon eine Verschärfung, das habe ich doch geschrieben: Um das noch zu belegen, einige Sätze aus dem bereits erwähnten Bericht des Innenausschusses: Seite 2 ... b) Das geltende Waffenrecht läßt den erlaubnisfreien Erwerb von Schußwaffen und Munition in weitem Umfang zu. Der Ausschuß sah sich daher in Übereinstimmung mit dem Bundesrat veranlaßt, vor allem die folgenden drei Gefahrenquellen schärferen Regelungen zu unterwerfen: Jeder, der das 18. Lebensjaht vollendet hat, kann zur Zeit Gewehre in beliebiger Zahl frei erwerben. Dies gilt auch für halbautomatische Langwaffen mit rascher Schußfolge und großer Reichweite. Die private Waffenherstellung einschließlich der Bearbeitung unterliegt bisher keinen Rechtsvorschriften. ... Die Abgabe scharfer Munition unterliegt nach geltendem Recht keinen behördlichen Kontrollmöglichkeiten.
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Man kann Deinen Satz unterschiedlich interpretieren, deshalb wäre eine nähere Erläuterung dienlich. Um das meinerseits zu präzisieren - die Einführung des WaffG 1972 war natürlich bereits eine Verschärfung. Zu den damaligen Beweggründen empfehle ich wie schon öfter den Schriftlichen Bericht des Innenausschusses über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes (Drucksache VI/2678). Was ich mir daneben - ganz unabhängig von der Gesetzgebung im Bereich Waffenrecht - wünschen würde, wäre, daß Politiker und (Ministerial-)Verwaltung Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hätten und das auch zeigen und vorleben würden.
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Was auch immer Du damit meinst... Soll ich es wirklich erklären? Das WaffG wird seit der Einführung 1972 kontinuierlich verschärft. Zum eigentlichen Gesetz kamen im Lauf der Jahre noch weitere Vorschriften, inzwischen haben wir noch AWaffV, WaffVwV, WaffVordruckVwV, WaffRG, WaffRGDV, BKA-Leitfaden, dazu kommen als weitere Felder das Beschußrecht, Sprengsstoffrecht, Jagdrecht und Kriegswaffenkontrollrecht mit weiteren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Das Jagdrecht wird als Bonbon noch in weiten Bereichen durch Landesrecht bestimmt. Eine weitere Tendenz ist die Einbringung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie beispielsweise das "berechtigte Interesse" im berühmten § 42a. Dazu kommen immer mehr Urteile insbesondere von den Verwaltungsgerichten, die das schwierige Recht weiter "verfeinern". Inzwischen hat sich in der Rechtsprechung eine Tendenz zu "sowenig Waffen im Volk wie möglich" wntwickelt, obwohl das so nirgendwo konkret im Gesetz niedergeschrieben ist? Was haben wir noch bekommen ? Unangekündigte Aufbewahrungskontrollen, Vefassungsschutzabfrage, Verbandsbescheinigungen? Während dieser Zeit sind unsere Verbände unermütlich für uns tätig, indem sie (ich benutze nun die gängige Formulierung) in den Hinterzimmern von Legislative und Exekutive durch Verhandlungen für uns günstige Regelungen erreichen? Böse Zungen formulieren das vielleicht mit dem Abmildern weiterer Verschärfungen, andere sprechen von "Salamitaktik"? Wenn Du mal selbst etwas recherchieren magst - schau mal, warum 2009 der Bayrische Jagdverband den deutschen Jagdverband verlassen hat. Ein anderes Beispiel zum DSB kam ja in dem Deinerseits kritisierten Video zur Sprache?
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Es geht immer noch um das Youtube-Video "Der DSB hat große Schuld auf sich geladen" von dem Account "Tactical-Dad"? Nun ja, man kann über den Inhalt diskutieren, die Präsentation, die Nachweise, die Motivation ... Aber Videos "zurückziehen", weil irgendwo eine Gruppierung sein könnte, denen dasselbe mißfallen könnte? Damit wäre man doch gerade wieder bei der "Geheimdiplomatie" ... ? Mal als Ergänzung. Ich habe anläßlich der Briefaktion selbst formulierte Schreiben sowohl an den DSB, als auch an meinen Landesverband geschickt. Beide haben sich nicht mal die Mühe einer Antwort gemacht. Aber wie das Sprichwort sagt - keine Antwort ist auch eine Antwort.
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Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Elo antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Ich bezog mich auf die vorangegangenen Beiträge, in denen der Rechtsweg empfohlen wurde. Die meinerseits erwähnten Rechtsquellen richten sich auf das Handeln der Behörden. Es ist m. E. sinnvoll, die Perspektive etwas auszuweiten, auch weil es ja neben der eigentlichen Frage auch darum geht, wer letztlich die Zeche zahlt. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Elo antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Vielleicht sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen, daß Fehler der Behörde im Verfahren durchaus "geheilt" werden können? Ein Schreibfehler kann jederzeit berichtigt werden (§ 42 VwVfG). Eine erforderlich Begründung kann nachgeholt werden (§ 45 VwVfG). Das mit dem Schreibfehler habe ich schon durch. Behörde hat eine Anordnung für eine unzutreffende Adresse getroffen (falsche Hausnummer). Gegenüber dem Gericht mit (Zitat) "Copy and Paste" begründet - hat funktioniert. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Elo antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
@MB69 Du erwähnst eingangs ein Schreiben, in dem die Ablehnung des Antrags angekündigt wird (so habe ich es verstanden). Magst Du das mal anonymisiert hier einstellen? Ansonsten wird alles mögliche reininterpretiert bzw. spekuliert.