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Elo

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  1. Vorab in diesem Thema ein wichtiges Anliegen: Ich bitte darum, in diesem Faden NICHT zu schreiben, erkläre auch gleich den Hintergrund. Da wir ja gerade wieder eine Diskussion über die Verschärfung des Waffenrechts führen und auch beispielsweise immer wieder die Frage aufkommt, wann oder aus welchen Anlaß eine Änderung erfolgte oder wie es früher geregelt war, habe ich versucht, die Entwicklung oder „Geschichte“ des deutschen Waffenrechts anhand der beim Bundestag einsehbaren Dokumente zu rekonstruieren. Dabei hat sich das Projekt als deutlich umfangreicher herausgestellt, als ich mir das vorgestellt habe, aktuell (09.01.2023) sind über 150 Dokumente bzw. Vorgänge aufgelistet, die alle mit dem entsprechenden Link belegt und abrufbar sind. Dazu gehören insbesondere Gesetzentwürfe und Anträge, aber auch eingebrachte Anfragen mit Antworten der Bundesregierung, Anhörungen von Sachverständigen und Ausarbeitungen der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Vereinzelt sind auch Wortbeiträge im Plenum aufgeführt, aber das wäre in der Gesamtschau wohl ein eigenständiges Vorhaben. Die tatsächlich erfolgte Gesetzgebung ist in blauer Schriftfarbe hinterlegt, dazu ist das jeweilige Kabinett vermerkt. Wenn es sich nicht aus dem Titel ergibt, können meinerseits Anmerkungen zum Thema des Vorgangs oder Dokuments in Kursivschrift enthalten sein. Zeitlich beginnt das Ganze im Jahr 1964 und zieht sich dann bis 2022. Das erste (Bundes-)Waffengesetz galt ab 01. Januar 1973, davor war das Waffenrecht bis auf Ausnahmen Ländersache und es war eine Grundgesetzänderung notwendig. Interessant sind neben den eigentlichen Themen z. B. die regelmäßig handelnden Gruppierungen oder daß nicht zum ersten Mal versucht wird, das „Rad neu zu erfinden“. Ich würde die Sammlung gerne fortschreiben und wäre da auch für Eure Hinweise (auch auf Fehler/Unstimmigkeiten) und Vorschläge dankbar. Damit es aber übersichtlich bleibt, bitte ich darum, das in einem gesonderten Diskussionsfaden zu tun, ähnlich wie beim „Bild des Tages“. Ich würde das dann bei einer neueren Version berücksichtigen. Eventuell werde ich das Ganze oder Teile auch bei anderer Gelegenheit, z. B. in Form eines Druckbeitrages veröffentlichen. So viel zum Plan, ich hoffe, die Arbeit hat sich irgendwie gelohnt, aber vielleicht wird es auch hier zerrissen, mal sehen. Beitrag von Elo im Forum waffen-online.de, Stand: 10.01.2023 Waffengesetz – Vorgeschichte: Der Bundesminister für Wirtschaft, Bonn, 11. Mai 1964 Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen - Drucksache IV/2165 - Betr.: Reformbedürftige Waffengesetzgebung https://dserver.bundestag.de/btd/04/022/0402249.pdf Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode Drucksache IV/2883, Bonn, 29. Dezember 1964 Entwurf eines Bundeswaffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/04/028/0402883.pdf Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode Drucksache V/528, Bonn, den 19. April 1966 Entwurf eines Bundeswaffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/05/005/0500528.pdf Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Drucksache V/2623, 8. Februar 1968 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundeswaffengesetzes — Drucksache V/528 https://dserver.bundestag.de/btd/05/026/0502623.pdf 001 Waffengesetz – Umsetzung: 19. September 1972 - WaffG Gesetzentwurf Bundesrat, Drucksache VI/2678, Bonn, 7. Oktober 1971 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/06/026/0602678.pdf 002 Deutscher Bundestag, 6. Wahlperiode, Drucksache VI/3566, Bonn, 16. Juni 1972 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes — Drucksache VI/2678 — A. Bericht der Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) und Pensky *) https://dserver.bundestag.de/btd/06/035/0603566zu.pdf 003 Kabinett Brandt I, SPD/FDP Bundesgesetzblatt: Waffengesetz (WaffG) vom 19. September 1972, gültig ab 01. Januar 1973: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl172s1797.pdf%27%5D__1673165133941 004 Drucksache 7/930 vom 01.08.73 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen betr. Vollzug des Bundeswaffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/07/009/0700930.pdf 005 Drucksache 7/970 vom 31.08.73 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen - Drucksache 7/930 - betr. Vollzug des Bundeswaffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/07/009/0700970.pdf 006 Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/2379, 15.07.74 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/07/023/0702379.pdf 007 Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/4407, 05.12.75 Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksache 7/2379 — https://dserver.bundestag.de/btd/07/044/0704407.pdf 008 Kabinett Schmidt I, SPD/FDP Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes WaffGÄndG, gültig ab 01. Juli 1976 Ausfertigungsdatum: 04.03.1976 Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl. I S. 417) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_ndg/BJNR004170976.html 009 Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/977, 04.10.77 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Strafvorschriften des Waffenrechts https://dserver.bundestag.de/btd/08/009/0800977.pdf 010 Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/1614, 10.03.78 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Strafvorschriften des Waffenrechts - Drucksache 8/977 - https://dserver.bundestag.de/btd/08/016/0801614.pdf 011 Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/2461, 11.01.79 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Erhard (Bad Schwalbach), Röhner, Dr. Wittmann (München), Spranger, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. Miltner, Regenspurger, Kiechle, Volmer, Hartmann, Broll, Helmrich, Neuhaus, Dr. von Wartenberg, Berger (Herne) und der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/2225 — Waffenrecht und Waffendiebstähle https://dserver.bundestag.de/btd/08/024/0802461.pdf 012 Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/3259, 11.10.79 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts https://dserver.bundestag.de/btd/08/032/0803259.pdf 013 Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/3661, 12.02.80 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/08/036/0803661.pdf 014 Deutscher Bundestag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/4119, 23.05.80 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) a) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Drucksache 8/3661 - b) zu dem von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts - Drucksache 8/3259 - https://dserver.bundestag.de/btd/08/041/0804119.pdf 015 Deutscher Bundestag, 9. Wahlperiode, Drucksache 9/2375, 04.01.83 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen beim Vollzug des § 42 des Waffengesetzes (Anmerkung: Aufbewahrung) https://dserver.bundestag.de/btd/09/023/0902375.pdf 016 Deutscher Bundestag, 10. Wahlperiode, Drucksache 10/1748, 13.07.84 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/10/017/1001748.pdf 017 Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/1556, 18.12.87 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes https://dserver.bundestag.de/btd/11/015/1101556.pdf 018 Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/7142, 15.05.90 Gesetzentwurf der Abgeordneten Such, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Anmerkung: Verbot von Kampfhunden) https://dserver.bundestag.de/btd/11/071/1107142.pdf 019 Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, Drucksache 12/471, 03.05.91 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Anmerkung: Wurfsterne) https://dserver.bundestag.de/btd/12/004/1200471.pdf 020 Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, Drucksache 1 2/1171, 19.09.91 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes (Anmerkung: zusätzliche Versagungs- und Widerrufsgründe) https://dserver.bundestag.de/btd/12/011/1201171.pdf
  2. Datenschutzrechtliche Bewertung der Veröffentlichung von Starter- und Ergebnislisten im Internet bei Wettkämpfen des DSB und seinen Untergliederungen http://www.ziel-im-visier.de/img/Download_Datenschutz/18-04-16_Datenschutz.pdf Zitat (ohne Wertung) ... Gegen die Veröffentlichung von Startzeiten wird teilweise eingewandt, dass dann für Einbrecher erkennbar sei, wann der Sportler nicht zu Hause sei und wann bei ihm somit eingebrochen und möglicherweise Waffen gestohlen werden könnten. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Selbst wenn Einbrecher über die Startliste und eine intensive Suche im Internet die tatsächliche Wohnadresse herausfinden könnten, ist nach wie vor ungewiss, ob sich zur Startzeit des Schützen in der Wohnung tatsächlich keine anderen Personen mehr aufhalten. Ein Zugriff auf die Waffen darf aufgrund der vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Verwahrung ohnehin nicht möglich sein. ...
  3. Ist mir gerade bei Recherchen aufgefallen, stammt aus 2011: Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7732, 17. Wahlperiode, 09. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707732.pdf Es wird dort als Beispiel die Insel Utøya herangezogen.
  4. BR-Drucksache 596/01 Gesetzentwurf Bundesregierung - Begründung zum WaffRNeuRegG 2002: (Zitat, Hervorhebung meinerseits) Zu § 40 (Verbotene VI/affen) Diese Vorschrift enthält im Wesentlichen die Regelungen des bisherigen § 37 des Waffengesetzes; der Katalog der verbotenen Waffen ist nunmehr allerdings gesondert in der Waffenliste (Anlage 2) unter Abschnitt 1 erfasst. Zu Anlage 2 (Waffenliste) Zu Abschnitt 1 (Verbotene Waffen): Die Liste fasst die in § 37 Abs. 1 des bisher geltenden Waffengesetzes, § 8 Abs. 1 der Ersten und § 17 Abs. 2 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz enthaltenen verbotenen Gegenstände zusammen. ... Nicht mehr erfasst sind die so genannten Anscheinswaffen, d.h. Schusswaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegsschusswaffe erwecken (vgl. bisher § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des Waffengesetzes). Die optische Ähnlichkeit dieser Waffen mit Kriegswaffen allein führt kaum zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre. ...
  5. Es scheint da erste Kontakte zumindest seitens des VDB zu geben. Durch die Organisation und Vertretung der Airsoftspieler blicke ich aber nicht so recht durch ... https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000576409&seite=0#post0
  6. Waffengesetz vom 19. September 1972 § 37 Verbotene Gegenstände (1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben: 1. Schußwaffen, die ... e) ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist; 2. ... Ich glaube aber, daß es zu kurz greift, das Thema Anschein auch in diesem Faden so intensiv durchzukauen. Das war schon damals außerordentlich subjektiv und es fehlen derzeit jegliche Eckpunkte. Die Situation wird aktuell aufgrund der Gelegenheit bezüglich der Schreckschußwaffen ausgenutzt.
  7. Ist das eine Vermutung Deinerseits oder gibt es dazu tatsächlich Belege? Ich finde diesen Punkt schon wichtig, mir geht es um die Frage, ob das Innenministerium hier "nur" PR-Arbeit betreibt, um die FDP in die Ecke zu treiben oder ob man tatsächlich jemand seitens "Jäger und Schützenvereine" gefunden hat, der so etwas von sich gibt. Ganz grundsätzlich - insbesondere der VDB versucht ja weitere Betroffene über die Kreise der Schützen und Jäger hinaus anzusprechen und will auch die Schiene der Influencer einbinden. Ich will nun keine Diskussion anfachen, ob und wieviel das nutzt. Aber das Innenministerium wird das natürlich mitbekommen und versuchen, dagegenzuhalten. Die Mär "Was wollt ihr denn, selbst die Schützen haben kein Problem damit" könnte so ein Versuch sein?
  8. Unten der Link zu dem betreffenden Artikel in der SZ. Autor ist Markus Balser, Berlin. Die im Artikel genannte Quelle "Aus Kreisen des Innenministeriums" ist natürlich (leider) diffus, dazu müßte man konkreteres wissen. Ich befürchte jedoch, daß wir dazu nichts erfahren werden. Natürlich wird sich bei entsprechender Suche auch in Schützenkreisen jemand finden, der mit entsprechenden Verboten kein Problem hat. Mindestens einer äußert sich ja ganz aktuell auch hier im Forum entsprechend. Auch wenn ich dafür hier einen Shitstorm ernte - ich bin der Meinung, wir müssen der FDP den Rücken stärken. https://www.sueddeutsche.de/politik/waffenrecht-faeser-neukoelln-1.5727747
  9. Ich weiß nicht, ob das allgemein bekannt ist - unter diesem Link lassen sich beim BVA diverse Kennzahlen aus dem NWR einsehen. Die Statistik ist aufgeteilt nach Bund und den einzelnen Ländern, dazu gibt es unter "Kennzahlen auf einen Blick" einen Überblick für die jeweiligen Quartale, aktuell 4/2020 - 3/2022. https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/N/Nationales_Waffenregister/Statistiken/Statistiken_node.html
  10. Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten: Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen Inneres und Heimat/Antwort - 04.01.2023 (hib 6/2023) https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-928434 Zitat: Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) befindet sich zur Erörterung der Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen derzeit im fachlichen Austausch, auch mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/5035) auf eine Kleine Anfrage (20/4805) der AfD-Fraktion. Ferner habe das BMI eine Prüfung eingeleitet, inwieweit Straftaten in Verbindung mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) einer verbesserten statistischen Erfassung bedürfen. Auch diese Prüfung sei gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Die Regierung weist ferner darauf hin, dass sie keine statistischen Angaben zu Fragen des Vollzugs des Waffengesetzes machen könne, da der Vollzug Ländersache sei. Eine Ausnahme bildeten die statistischen Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR). Link zur Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004805.pdf Link zur Antwort: https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005035.pdf
  11. Ob der Begriff der gewerblichen Kunden auch Behörden einschließt? mdr.de: Nach Patentstreit muss Polizei Sachsen 2.200 halbautomatische Gewehre zurückgeben https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/haenel-heckler-koch-waffen-sturmgewehre-polizei-rueckgabe-100.html
  12. Die Frage, die alle, die hier konstant auf die FDP einschlagen, nicht beantworten - wo liegt denn die politische Alternative? Auf wen sollen wir denn setzen? Daß die "Alternative", auf die vielleicht einige hoffen, hierzulande - zumindest in der derzeitigen Aufstellung - jemals in Regierungsverantwortung kommt, glaube ich nicht. Wobei es meiner Meinung nach eine demokratische Verpflichtung ist, die von dieser erzielten Wahlergebnisse und den dadurch repräsentierten Teil der Bevölkerung zu respektieren. Zur Erinnerung - hier der Link zu den Anträgen und zum Abstimmungsverhalten beim 3. WaffRÄndG: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-de-waffenrecht-672440/
  13. Der heutige Beitrag von Konstantin Kuhle auf Facebook, läßt sich auch ohne Anmeldung einsehen. Da ja erfahrungsgemäß sofort das FDP-Bashing losgehen wird - vergleicht den Inhalt mal wertfrei mit den Verlautbarungen von Frau Wegge, SPD im 3. vorausgegangenen Beitrag. https://www.facebook.com/kuhle.konstantin/posts/pfbid02TauSqZbtRHL8nSZZFWahNMyhoDzxHVub5NJvTLM6iqpsEVcQSHsZQWNxe7ucTrCBl? Zitat von Konstantin Kuhle: Die Debatte über das deutsche Waffenrecht muss dringend sachlicher geführt werden. Die aktuellen Vorstöße aus der SPD gehen sowohl in der Sache als auch im Ton in die völlig falsche Richtung. Von einem “absolutistischen Freiheitsbegriff” kann angesichts der strengen Regeln für privaten Waffenbesitz in Deutschland keine Rede sein. Vielmehr ist das Waffenrecht in den letzten Jahren mehrfach verschärft worden, ohne dass diese Gesetzesänderungen auf ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit hin überprüft worden wären. Vor Änderungen des Waffenrechts sollte daher eine ausführliche Evaluation stehen. Dazu gehört auch eine offene Diskussion über das Problem illegaler Schusswaffen. Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik noch das Bundeslagebild Schusswaffenkriminalität differenzieren derzeit nach legalen und illegalen Waffen. Künftig sollten beide Statistiken explizit ausweisen, ob eine Straftat mit einer illegalen oder eine legalen Waffe begangen wurde. Eine solche bessere Erfassung von Schusswaffen, die bei Straftaten eingesetzt werden, ist auch die Grundlage für eine effizientere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels. Das bringt mehr als die unnötige Gängelei von Legalwaffenbesitzern wie Sportschützen und Jägern.
  14. In der Rechtsprechungsdatenbank NRW verfügbar: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2022/15_U_59_21_Urteil_20221230.html
  15. + Wenn Ihr die Zitierfunktion benutzt, bitte die tatsächliche Quelle - hier: Wiese (SPD) - konkret benennen + saarbruecker-zeitung.de: https://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/inland/neuer-spd-plan-zur-verschaerfung-des-waffenrechts_aid-82223363 Zitat: Berlin Seit der Razzia in der Reichsbürgerszene ringt die Koalition um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts. Die SPD kritisiert nun FDP-Justizminister Buschmann scharf und macht zugleich einen neuen Vorschlag. ... „Darum sollten wir beim Waffenrecht eine pragmatische Lösung auf den Weg bringen, die zu mehr Sicherheit führt“, so Fraktionsvize Dirk Wiese zu unserer Redaktion. „Eine getrennte Aufbewahrung von Waffenteilen wäre eine solche.“ Gerade von (halb-)automatischen Waffen gehe eine besondere Gefahr aus. Sie ermöglichten es, mehrere Schüsse abzugeben, ohne zeitaufwendig nachzuladen. Automatische Waffen bestünden zu gleich aus mehreren Bauteilen, etwa Lauf, Verschluss, Magazin, und könnten zerlegt werden. Fehle ein wesentliches Stück wie der Verschluss, „ist die Waffen nicht mehr funktionsfähig“, so die SPD. Wolle also ein Täter eine solche Waffe einsetzen, müsse er sich vor ihrem Gebrauch erst dieses Bauteil beschaffen. Und dies sei nicht möglich, wenn er durch getrennte Aufbewahrung keinen Zugriff habe. Wiese forderte Justizminister Buschmann auf, sich beim Waffenrecht in Richtung dieser „pragmatischen Lösung“ zu bewegen. „Ich würde mir für das zweite Jahr der Amtszeit von Marco Buschmann wünschen, dass man etwas weg von einem absolutistischen Freiheitsbegriff kommt“, ergänzte der Innenexperte. „Dieser kann in der Konsequenz nämlich dazu führen, dass vermeintliche Täter geschützt werden. Das kann selbst die FDP nicht wollen.“ Dies gelte umso mehr in Zeiten, „wo wir Angriffe ausländischer Spionage abwehren müssen“, sagte Wiese.
  16. all4shooters.com: Geplante Verschärfung des Waffenrechts: Wie konnte es soweit kommen – warum gibt es überhaupt noch legal bewaffnete Reichsbürger? https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/verschaerfung-des-waffenrechts-2022-reichsbuerger-entwaffnen-kommentar/ Zitat: Bundesinnenministerin Faeser möchte halbautomatische Waffen verbieten. Gestützt auf eine Razzia bei Reichsbürgern. Nun geistert ein geleakter Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts durchs Netz. In der Aufregung wird die wichtigste Frage vielfach überhaupt nicht gestellt: Wozu? Wir von all4shooters.com möchten das Problembewusstsein ändern. Ein Kommentar. Ein Beitrag von Dario Nothnick Die vergangenen Tage und Wochen überschlugen sich die Ereignisse: Eine Razzia historischen Ausmaßes bei Reichsbürgern fördert den Versuch des Umsturzes unseres politischen Systems zutage. Dabei werden auch legale Schusswaffen gefunden. Kurz darauf verkündet Bundesinnenministerin Faeser (SPD), sie wolle den Besitz von halbautomatischen Schusswaffen für Privatpersonen verbieten (wir haben berichtet, was technisch dahinter steht), zumindest teilweise begründet mit der vorhergehenden Razzia. Und zu alledem taucht kurz danach dann auch noch ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium (BMI) auf, der Schlimmes für den Legalwaffenbesitzer erahnen ließe. Das sorgt natürlich zurecht für Aufregung in der gesamten Branche, bei Sportschützen, Jägern, Sammlern und den Verbänden. Was konkret in diesem Entwurf steht, möchten wir an dieser Stelle jedoch nicht vertiefen. Wir waren nicht in der Lage, die Authentizität des Dokuments zu überprüfen und nehmen deshalb Abstand von konkreten Bezügen zu Inhalten dieses Papiers. Es könnte authentisch sein, oder aber eben nicht, wir wissen es schlicht (noch) nicht. Es bestünde die Gefahr Fake-News zu verbreiten, das wollen wir ausschließen, denn die braucht in der aktuellen Lage niemand. Die Echtheit und Inhalte des im Internet zirkulierenden Papiers spielen für eine der wichtigsten Frage in diesem Komplex aber auch überhaupt keine Rolle. Denn die setzt viel früher an: Warum konnten überhaupt legal besessene Schusswaffen bei Angehörigen der Reichsbürgerszene gefunden werden? Denn bereits mit einer der letzten Verschärfungen des Waffengesetzes (WaffG) zum 20. Februar 2020 – also vor mehr als zweieinhalb Jahren – hat man die notwendigen Weichen im Waffenrecht gestellt, um dieses Klientel effektiv zu entwaffnen. Vorweg: Schon damals hatten wir übrigens auf potenzielle Probleme beim Vollzug hingewiesen. ...
  17. Westdeutsche Allgemeine Zeitung: Reichsbürger: Wie Neonazis mit Waffen für den "Tag X" trainieren 29.12.2022, 18:34 Christian Unger https://www.waz.de/politik/neonazis-reichsbuerger-polizei-razzia-waffen-id237251567.html?service=amp Dazu der Kommentar aus gleicher Quelle: Reichsbürger: Wer Waffen hat, muß hart kontrolliert werden 29.12.2022, 17:24 https://www.waz.de/politik/reichsbuerger-waffen-kontrolle-kommentar-id237251281.html
  18. Hab mich unklar ausgedrückt, mit dem Mehr an Disziplinen meinte ich die Bandbreite. Beim ersten Durchblättern beim BKV sind mir z. B. Fallscheibe, Mehrdistanz, Sportgewehr Selbstlader für Kurzwaffenpatronen, Repetier- und SL-Flinte, diverse ZF-Disziplinen bis hin zu "Long Range" (300m??) aufgefallen. Das meiste davon gibts beim DSB leider nicht, von einigen Ausnahmen über die Listen B der Landesverbände abgesehen. Man muß natürlich nicht alles machen, aber ich finde es schön, wenn ein Verband so viele Möglichkeiten bietet. BKV-Schießsportordnung beim BVA: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/bkv_schiesssportordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
  19. Ich habe keine eigenen Erfahrungen mit dem FSD e.V., aber die sind angeschlossener Verband bei der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung (BKV) e.V.: http://www.bkv-ev.de/Bezirke.htm Die BKV wiederum hat eine vom BVA anerkannte Sportordnung. Verglichen mit dem DSB scheint da einiges mehr an Disziplinen im Angebot zu sein. Wußte auch nicht, daß das so möglich ist, aber beim BKV gibt es wohl 7 angeschlossene Verbände.
  20. Die grundsätzlichen Regelungen zum Beschuß findest Du u. a. im Beschußgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/ und in der Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung) https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html. Möglicherweise gibt es da noch weitere Fundstellen, ist ein komplexes Thema. Als weiteres Stichwort fällt mir beim Import noch die Kennzeichnung (§ 24 WaffG, § 21 AWaffV) ein, wobei ich nicht weiß, inwieweit da für Vorderlader Abweichnungen oder Ausnahmen bestehen. Das Thema wird auf dieser Seite vom VDB behandelt: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17061999_kennzeichnen_oder_nicht_kennzeichnen__das_ist_hier_die_frage.html Für eine fachliche Aussage insbesondere zum Beschuß könntest Du beim einem Beschußamt nachfragen. In Norddeutschland gibt es meines Wissens keins mehr, das für Dich nächste könnte dann Köln sein? https://www.lbme.nrw.de/themen/beschuss-pruefung Vielleicht können die Forumsmitglieder aus dem Unterforum Vorderlader mit ihrer praktischen Erfahrung hier eher helfen. Ein Moderator @A.P. könnte das Thema ggf. dorthin verschieben.
  21. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du das ernst oder ironisch meinst? Das Zitat von Markus Bartram. Erst recht kann das nicht sein, dass dies eine renommierte Politikerin tun (tut?) und dabei offenkundige großen Wissenslücken ihres eigenen Waffengesetzes offenbart. Ich hab da gerade unter den Verlautbarungen der letzten Wochen eine gewisse Ahnung, wen er meinen könnte ... Andererseits - wenn man auf den Umstand offensichtlicher großer Wissenslücken in Bezug auf das Waffengesetz abstellt, ist die Auswahl schon ansehlich ...
  22. Facebook-Beitrag vom 23.12.2022 - Nachricht an die Süddeutsche - von Dr. Markus Bartram (mehrfacher deutscher Meister): https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/posts/5773927709319434/
  23. Info vom VDB zum Fest: Waffenrechtsnovelle Einige Textpassagen geistern bereits durchs Internet. Vereinzelt wird behauptet, dass der Referentenentwurf vorliegt. Offiziell ist aus Berlin bis heute noch nichts gekommen. ... Unabhängig davon hat sich der VDB am Mo, 19.12.22 in Nürnberg mit einigen Content Creatoren (früher: Influencer; YouTuber) getroffen, und über die kommende Novelle gesprochen und wie man ihr wann mit welchen Aktivitäten begegnen kann. Über die Feiertage werden wir an den Ergebnissen arbeiten und diese im Januar ausrollen. Dafür brauchen wir jeden Fachhändler, Hersteller, Großhändler und alle Kunden. Denn nur, wenn wir genügend Aufmerksamkeit (Wählerstimmen) genieren, wird Berlin uns zuhören. Wir informieren im Januar 2023 weiter - ansonsten immer die News auf Facebook, den Fachredaktionen und deren Printausgaben sowie den YouTube-Kanälen, die den VDB supporten. Auch hierfür an alle Beteiligten: Herzlichen Dank im Namen der Gesamtbranche Link zur Kampagne Fight4Right: https://fight4right.de/ VDB trommelt die Branche zusammen und informiert Der VDB steht mit allen Branchenverbänden, Redaktionen der Fachzeitschriften, Content Creatoren sowie Herstellern/Großhändlern in Verbindung. Am 21.12.2022 fand die erste Besprechung mit den Herstellern/Importeuren von SRS-Waffen statt. Einen Tag später haben wir (ziemlich kurzfristig) die gesamte Fachpresse zur Pressekonferenz geladen. 12 Redaktionen/Teilnehmer konnten sich die Zeit nehmen. Große Teile der Fachpresse sagten im Anschluss direkt Unterstützung zu. An dieser Stelle an alle Unterstützer: DANKE. Zum 10.01.2023 hat der VDB die Hersteller/Importeure von halbautomatischen Langwaffen (die evtl. kriegswaffenähnlich sein könnten) zu einem Treffen eingeladen. Unser Ziel: Informieren, Kommunikationsstrategien abstimmen, Alternativen bzw. Worst/Best Case aufzeigen und um Unterstützung im Kampf gegen die Novelle fragen. Keinesfalls will sich der VDB als Mittelpunkt oder "der eine Verband" positionieren, sondern gut überlegt einfach anfangen, etwas zu tun. Denn Fachhandel, Handwerk, Hersteller & Importeure hängen mit ihrer Existenz an der kommenden Novelle. Jeder Verband, Verein oder Interessierte ist herzlich eingeladen, sich an die Aktivitäten des VDB dranzuhängen, mitzumachen oder die Ideen auch zu "stibizen" - denn nicht das "Wer", sondern das Gesamtziel ist entscheidend. VDB-Wunschzettel - f4r - VDB investiert in 2023 massiv! Wir spüren bereits, dass die Anzahl der Fördermitglieder steigt - jedoch ist diese Zahl ein wichtiger Indikator für unseren Vernetzungsgrad (wie schnell können wir wie viele Menschen erreichen) und zum anderen werden es die Förderer sein, die mit ihrem Beitrag massiv dazu beitragen werden, dass wir die VDB-Lobbyarbeit bezahlen können. Denn auch für das Jahr 2023 hat das VDB-Präsidium erneut einen Verlust von 300.000 EUR in den Haushalt eingeplant. Da die kommende Waffenrechtsnovelle so furchtbare Auswirkungen haben könnte, werden die Rücklagen des Verbandes dafür investiert!
  24. Nachrichten aus Polen (polnischer Verteidigungsminister): https://www.fakt.pl/polityka/szef-mon-mariusz-blaszczak-ruszy-druga-tura-szkolen-wojskowych-podano-date/44xsvyr?utm_source=www.fakt.pl_viasg_fakt& Każdy dorosły obywatel znów będzie mógł sprawdzić, jak to jest trafić do wojska. Minister obrony narodowej ogłosił właśnie, że rusza druga tura szkoleń wojskowych, które w październiku i listopadzie 2022 roku cieszyły się dużym powodzeniem wśród Polaków. Kiedy i gdzie odbędą się nowe szkolenia? Mariusz Błaszczak zdradził już kilka szczegółów. ... mit Deepl übersetzt: Jeder erwachsene Bürger wird wieder einmal erleben können, wie es ist, beim Militär zu landen. Der Minister für Nationale Verteidigung hat soeben angekündigt, dass die zweite Runde der militärischen Ausbildung, die bei den Polen im Oktober und November 2022 sehr beliebt war, beginnen wird. Wann und wo finden die neuen Fortbildungskurse statt? Mariusz Blaszczak hat bereits einige Details verraten. "Die erste Ausgabe von 'Train with the Army' ist auf großes Interesse gestoßen, so dass wir bereits am 14. Januar mit weiteren Schulungen beginnen. Wir haben mehrere tausend Plätze in 31 Einheiten vorbereitet. Jeder ist eingeladen, unter der Anleitung von Militärausbildern zu trainieren. Mehr Details bald!" - schrieb der Leiter des Verteidigungsministeriums Mariusz Błaszczak auf Twitter. Bei der eintägigen Militärausbildung "Train with the Army" geht es nicht nur darum, theoretisches Wissen über die Funktionsweise der polnischen Armee zu erwerben, sondern vor allem um praktische Aktivitäten, wie z. B. das Erlernen des Umgangs mit Schusswaffen, des Nahkampfs, des Werfens einer Granate oder des richtigen Tragens einer Gasmaske. ... Gerüchteweise soll Frau L. das Geschehen aufmerksam beobachten und bei Erfolg eine Ausschreibung für ein neonfarbenes HK 416 in Betracht ziehen ...
  25. Der grundsätzliche Sinn dieser Regelung war ja, (wenn ich mich richtig erinnere?) eine Erleichterung für langjährige Sportschützen vorzusehen. § 14 (4) ... Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen. Der Knackpunkt könnte der Passus Fortbestehen des Bedürfnisses sein. Wenn nun für einen zwischenliegenden Zeitraum keine WBK bestand (warum?), könnte das schon zweifelhaft sein. Interessant wäre auch die Frage, ob es in dem vorangegangenen 10-Jahres-Zeitraum reguläre Bedürfnisüberprüfungen gegeben hat. Was sicherlich nicht der Fall wäre, wenn keine WBK bestanden hat. Wahrscheinlich ist grundsätzlich Spielraum für Interpretationen in beide Richtungen vorhanden.
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