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Elo

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Alle Inhalte von Elo

  1. (Linkquelle: Youtube - VDB)
  2. Der Name der Ente: Namensvorschläge für die neue pinke VDB-Badente sind gewünscht: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeisA91i8Dw7pAkrOTf1ZpgYS3P-o5afHr7EPRVRH1zpxw2yg/viewform (Linkquelle: VDB)
  3. In der neuen Progun steht einiges an Hintergrundinfo zur Kampagne (Seite 3 und insbesondere Seite 14 - 19) https://www.yumpu.com/de/document/read/68511400/progun-das-magazin-06-2023
  4. In der neuen Progun ist auf Seite 6/7 das Ergebnis der VDB-Umfrage bezüglich Waffenschränke und Schloßvarianten zu lesen: https://www.yumpu.com/de/document/read/68511400/progun-das-magazin-06-2023
  5. VDB-Nachrichten, 10.11.2023: Zitat: Auszeichnung "Focus Gold" für Präzisionsgewehr TTS Xceed R Internationaler Designpreis geht an VDB-Mitgliedsunternehmen Tec Target Schneider https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/10112023_auszeichnung_focus_gold_fuer_praezisionsgewehr_tts_xceed_r.html Insofern bemerkenswert, daß sich in der heutigen Zeit jemand traut, einen Designpreis für ein Gewehr zu vergeben. Das Design Center Baden-Württemberg ist übrigens laut Impressum eine Einrichtung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Oha - kündigt sich da eine Krisensitzung in einer baden-württembergischen Landtagsfraktion an?? Ein echauffierter Kommentar in der Süddeutschen??
  6. Ich wollte ihm nur den Hintergrund etwas beleuchten, bevor Kraut & Co. diesen Beitrag entdecken. Die Frage ist ja auch, ob sich jemand nur etwas den Frust von der Seele reden will oder in erster Linie Rat sucht. Wenn dann die "üblichen Verdächtigen" mit ihren Kommentaren kommen, ist das der nächste Tiefschlag ...
  7. @Rudi1970 Nur als Hinweis, ohne Deine Schilderung werten zu wollen. Du schlägst hier als Neumitglied mit einer recht heftigen Geschichte auf. Keiner kennt Dich und weiß, ob da in Wirklichkeit irgendein Troll oder (Möchtegern?)Investigativ-Jornalist dahinter steht, der hier auf reißerische Kommentare oder sonstiges Futter für seine Absichten aus ist? Unter der Prämisse könntest Du die möglicherweise kommenden Ratschläge oder Kommentare betrachten? In der Sache würden wohl die meisten den unverzüglichen Gang zu einem entsprechend spezialisierten Rechtsvertreter empfehlen?
  8. abgeordnetenwatch.de: Frage an Carmen Wegge https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carmen-wegge/fragen-antworten/ist-ihnen-die-aktion-next-guneration-des-vdb-verband-der-buechsenmacher-bekannt-und-was-halten-sie-davon Zitat: Frage von Wilfried G. • 28.10.2023 Ist Ihnen die Aktion next guneration des VDB (Verband der Büchsenmacher) bekannt und was halten sie davon. ... Zitat: Antwort von Carmen Wegge SPD • 30.10.2023 ... Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass das bestehende Waffengesetz an manchen Stellen Verbesserungen gebrauchen kann. Wir haben uns deshalb mit unseren Koalitionspartnern auf eine Evaluation der letzten Waffenrechtsnovelle verständigt und der Evaluierungsbericht liegt uns nun vor. Auch der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler wurde dabei konsultiert. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag einige Anpassungen des Waffenrechts vor, für deren Umsetzung die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf arbeitet. Sobald dieser Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, werden wir uns im Innenausschuss darüber beraten. Die Ergebnisse aus dem Evaluierungsbericht, die Stellungnahmen der Interessensverbände und auch die Ergebnisse einer dann durchzuführenden Sachverständigenanhörung werden in unsere Beratungen einfließen....
  9. Ich finde die Grafik auch recht gelungen, obwohl das Foto ja ganz banal ist. Vielleicht kann man mit solchen Beispielen einem größeren Personenkreis die völlige Überregelung und gleichzeitig den sehr fragwürdigen "Nutzen" nahebringen. Nicht unbedingt der Bevölkerung in Ganzen, aber zumindest dem Personenkreis, der zwar nicht den Schützen, Jägern und Sammlern zuzurechnen ist, aber trotzdem Berührungspunkte mit dem WaffG hat, wie z. B. Nutzer von Messern, Abwehrmitteln u. ä. Ansonsten arbeiten zumindest Grüne und SPD ja intensiv daran, auch die Normalbürger auf der Straße etwas für das Thema "Regelungswut" zu sensibilisieren.
  10. ndr.de, Stand: 06.11.2023 17:18 Uhr https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Was-man-bisher-ueber-den-Geiselnehmer-weiss,geiselnehmer100.html Zitat: ... Geiselnehmer hatte keine Waffenerlaubnis Der Geiselnehmer durfte aus rechtlicher Sicht keine Waffe haben. "Der Beschuldigte befindet sich nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis", sagte Oberstaatsanwaltin Liddy Oechtering am Montag. Das Verfahren gegen den Mann hat mittlerweile wegen der besonderen Bedeutung die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen. "Die Generalstaatsanwaltschaft wird einen Haftbefehlsantrag insbesondere wegen des Vorwurfs der Geiselnahme, der Entziehung Minderjähriger sowie Delikten nach dem Waffengesetz stellen", sagte sie weiter. ... (Zitat Ende) Ob er wohl einen Führerschein hat??
  11. (Linkquelle: Youtube - VDB)
  12. (Linkquelle: VDB - NextGuneration)
  13. (Linkquelle: VDB - NextGuneration)
  14. Dazu nur im Hinterkopf behalten, daß die WaffVwV kein Gesetz ist. (Ich bin mir bewußt, daß Du das weißt, aber vielleicht hat nicht jeder im Forum den Kenntnisstand) Man kann letztlich nur mit der Selbstbindung der Verwaltung argumentieren. In der Praxis läuft es möglicherweise auch einfach darauf hinaus, wie die Waffenbehörde "drauf" ist oder in welchem Bundesland man wohnt. Siehe VDB-Forderung Nr. 7 ...
  15. Vielleicht hören wir ja noch etwas von dem Thema - nach der Nachricht vom 14.06.2023 wird der VDB in Niedersachsen eine Klage gegen einen Gebührenbescheid zu einer Aufbewahrungskontrolle begleiten: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14062023_aufbewahrungskontrollen_-_packen_wir_es_an.html
  16. Hab mir das Video angeschaut, geht ja immerhin über 1:14:40. Es werden viele Aspekte der Aktion angesprochen, aber eine Sache muß man m. E. ganz deutlich herausstellen - hier bezieht der Vizepräsident Position und beantwortet Fragen. Daran könnten sich die Vorstandsmitglieder unserer stillen Verbände ein Beispiel nehmen. Aber da bleibt es bei Schweigen - es sei denn, Frau F. ist gerade zu Besuch ...
  17. (Linkquelle: Reddit - u/brotherToast13)
  18. Ein echtes Anrecht auf Ausstellung gesonderter WBKs kann ich mir nicht vorstellen. Einen Anspruch hat man bei Erfüllung der Voraussetzungen auf eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die WBK z. B. ist ein "Ausdruck" dieser Erlaubnis. siehe dazu § 10 WaffG: (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. ... Besser wäre es im Zweifelsfall wohl, den Wunsch auf getrennte WBKs freundlich gegenüber der Behörde zu äußern und zu begründen. Da die WBKs heute ja im Drucker ausgefüllt werden, dürfte es arbeitstechnisch keinen großen Mehraufwand bedeuten. Eventuell sind das verwaltungsintern aber Positionen, die Mehrarbeit bedingen, z. B. später im Rahmen fortlaufender Bedürfnisprüfungen?
  19. Service: https://www.wm-intern.de/wm-intern-november-2023/
  20. (Linkquelle: Youtube - VDB)
  21. (Linkquelle: VDB - next-guneration.de)
  22. (Linkquelle: Youtube - VDB)
  23. (Linkquelle: VDB - next-guneration.de)
  24. Es sollte nur eine Anmerkung sein, weil die Untätigkeitsklage in diesem Faden mehrfach (nicht von Dir) erwähnt wurde. Ich weiß nicht, ob Du das ohnehin schon gemacht hast - Akteneinsicht könnte interessant sein? Insbesondere auch in die Papierakte und ggf. das örtliche Waffenverwaltungsprogramm (neben dem NWR)?
  25. Hier im Faden wurde ja sowohl der WBK-Eintrag, als auch das NWR thematisiert. Ich denke, man muß das zunächst sauber trennen, weil das ja unterschiedliche Vorgänge sind. Also auch die Frage, welche Art von WBK, Kauf von privat/Händler (letzterer meldet eigenverantwortlich ans NWR). Auch wenn man von privat kauft, müßte auf die Verkaufsanzeige des Verkäufers hin ja dessen Waffenbehörde ans NWR melden. Ich weiß allerdings nicht, ob und welche Meldungen Priorität haben, ob da eine gegenseitige Plausibilitätsprüfung stattfindet und ähnliche Dinge. Zum hier mehrfach geäußerten Vorschlag der "Untätigkeitsklage": Ich habe Zweifel, ob das bloße "Abstempeln" einer WBK schon einen Verwaltungsakt darstellt (das wäre die Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage). Es könnte funktionieren, wenn man das "Abstempeln" als Erlaubnis zum weiteren Besitz wertet. Aber das sollte man im Vorfeld gründlich prüfen, bevor man zu Felde zieht.
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