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Elo

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  1. Das ist Deine Meinung und die respektiere ich, auch wenn ich die für grundfalsch halte. Wenn Du Dich aber täuschst, schadest Du massiv den Interessen aller LWB. Eine Meinung haben und aktiv gegen die Interessen anderer zu handeln bzw. für diese ein großes Risiko zu produzieren sind aber zwei verschiedene Dinge. Das scheint Dich aber nicht zu stören, denn Du trägst Dein Anliegen ja schon offensiv an entsprechender Stelle vor:
  2. Was mir bei dem Bericht wieder mal aufgefallen ist: Man hat zwar zwischen 1972 und 2020 wohl 7 x das WaffG gesetzgeberisch angefaßt, es aber (1972: "Die vorhandenen statistischen Unterlagen sind zwar unvollständig ...") über nunmehr 50 Jahre nicht geschafft, eine belastbare Statistik insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung legale/illegale Waffen zu implementieren.
  3. Ich würde die Kampagne und vorangegangene Versuche nicht als sinnlos bezeichnen. Frei nach dem Bertolt Brecht zugeschriebenen Zitat "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Die Aussage allerdings, daß beide Parteien (im politischen Sinn müßte man wohl "alle" sagen) ein Waffenrecht fordern, wird uns ja seit etlichen Jahrzehnten immer wieder bestätigt. Ging los mit SPD/FDP (1972 und 1976), dann SPD/B90/Grüne (2002), schließlich CDU/CSU/SPD (2008, 2009, 2017 und 2020). Hier ein paar interessante Textpassagen (die Quelle gibts am Ende): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit geleistet werden. Die unter Verwendung von Schußwaffen begangenen Straftaten steigen von Jahr zu Jahr in bedrohlichem Ausmaß an. Die vorhandenen statistischen Unterlagen sind zwar unvollständig, stimmen jedoch in diesem Ergebnis überein. So stieg die Zahl der in Baden-Württemberg unter Verwendung von Schußwaffen begangenen Delikte in den Jahren 1969 und 1970 von 300 auf 410. In diesen Zahlen ist eine Zunahme der mit Hilfe von bisher erlaubnisfreien Langwaffen (einschließlich KK-Gewehren) verübten Straftaten von 25 auf 46 enthalten. Die Zahl der dem Schußwaffen-Erkennungsdienst des Bundeskriminalamtes (BKA) gemeldeten Schußwaffenstraftaten erhöhte sich von 768 im Jahr 1967 auf 1740 im Jahre 1971. Im gleichen Zeitraum nahmen die Meldungen über sichergestellte Schußwaffen von 8088 auf 11 304 zu. ... Das geltende Waffenrecht läßt den erlaubnisfreien Erwerb von Schußwaffen und scharfer Munition in weitem Umfang zu. Der Ausschuß sah sich daher in Übereinstimmung mit dem Bundesrat veranlaßt, vor allem die folgenden drei Gefahrenquellen schärferen Regelungen zu unterwerfen: Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann zur Zeit Gewehre in beliebiger Zahl frei erwerben. Dies gilt auch für halbautomatische Langwaffen mit rascher Schußfolge und großer Reichweite. Die private Wafferherstellung einschließlich der Bearbeitung unterliegt bisher keinen Rechtsvorschriften. Einzelne Waffenhersteller bieten erwerbscheinfreie Gewehre an, die schon durch ihre Bauart einen Anreiz zur Verkürzung des Schaftes oder des Laufes geben. Auch bei vielen anderen Modellen kann der Waffenerwerber mit wenig Mühe und ohne rechtliches Risiko eine leicht zu verbergende Faustfeuerwaffe herstellen und damit die bisher auf diese Waffen beschränkte Erwerbscheinpflicht umgehen. Die Abgabe scharfer Munition unterliegt nach geltendem Recht keinen behördlichen Kontrollmöglichkeiten. Nach dem Vorschlag des Ausschusses wird künftig der Erwerb von Schußwaffen und Munition nur solchen Personen zugestanden, deren Zuverlässigkeit und Sachkunde von der zuständigen Behörde überprüft worden ist und die außerdem ein Bedürfnis für den Erwerb nachgewiesen haben. Im Ausschuß bestand Einigkeit über die Einführung strenger Zuverlässigkeits- und Sachkundekontrollen. Hinsichtlich des Bedürfnisnachweises vertraten die meisten Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion die Auffassung, ein solcher Nachweis solle nur dann verlangt werden, wenn der Antragsteller bereits eine Schußwaffe besitzt. [Anm. Macht so m. E. keinen Sinn, gemeint ist wohl, daß ein solcher Nachweis solle nur dann verlangt werden, wenn der Antragsteller noch keine Schußwaffe besitzt.] Zur Begründung führten sie an, daß von Personen, deren Zuverlässigkeit und Sachkunde behördlich festgestellt sei, keine nennenswerte Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Demgegenüber war die Mehrheit des Ausschusses der Ansicht, daß die Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung nicht ausreiche, um zu verhindern, daß Waffen in falsche Hände gelangen. Sie wies darauf hin, daß viele Schußwaffendelikte im Affekt begangen würden, das heißt mit Waffen, die ursprünglich nicht zur Begehung von Straftaten erworben worden seien. Ein weit verbreiteter Besitz von Schußwaffen berge stets die Gefahr eines Mißbrauchs in sich. ... Der Ausschuß verkennt nicht, daß es mit diesem Gesetz allein nicht gelingen wird, unerwünschten Waffenbesitz zu verhindern. Er hat mit Besorgnis davon Kenntnis genommen,daß ein beträchtlicher Teil der in der Bevölkerung befindlichen Waffen aus west- und osteuropäischen Ländern illegal in die Bundesrepublik eingeführt worden ist und daß diese Entwicklung anhält. Nicht weniger besorgniserregend ist die Tatsache, daß der Schwarzmarkt mit Waffen zu einem nicht geringen Teil aus solchen Waffen gespeist wird, die aus Beständen der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik gestohlen worden sind. Der Ausschuß erwartet, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um das Zustandekommen eines einheitlichen europäischen Waffenrechts zu fördern sowie Maßnahmen ergreift, um die illegale Waffeneinfuhr und den Waffendiebstahl aus Armeebeständen zu bekämpfen. Der Ausschuß ist davon überzeugt, daß das vorliegende Gesetz zusammen mit den vorstehend genannten Maßnahmen dazu beitragen wird, der zunehmenden Schußwaffenkriminalität in der Bundesrepublik entgegenzuwirken. ... Die vorstehenden Textausschnitte datieren vom 20. Juni 1972 und entstammen dem schriftlichen Bericht des Innenausschusses über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes.
  4. Es gibt dazu schon eine Stellungnahme. VDB-Nachrichten: Analyse WG Challenge (S01/E01) „Gib einen tödlichen Schuss ab“ Link zur Quelle: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12102022_analyse_wg_challenge_s01-e01_gib_einen_toedlichen_schuss_ab.html Der komplette Text hier: https://forum.waffen-online.de/topic/471120-fight4right-–-für-faires-waffenrecht/?do=findComment&comment=3433004
  5. Wir hatten hier im Juli mal kurz die Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht des BMI zum Thema „Schreckschusswaffen“ und die deswegen erhobene Klage des VDB auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht Berlin (VG 2 K 355/21) angerissen. Ich bin heute wieder auf die Links gestoßen (nicht zu allen Teilen und ohne Gewähr), die das bisherige Verfahren einigermaßen abbilden und stelle die mal hier ein: 13.10.2021 VDB-Auskunftsersuchen an das BMI nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 18.10.2021 Antwort des BMI auf das Auskunftsersuchen 18.10.2021 VDB-Auskunftsersuchen an die Innenministerkonferenz (IMK) 28.10.2021 Antwort der IMK auf das Auskunftsersuchen 04.11.2021 VDB-Widerspruch an das BMI zu dem ablehnenden Bescheid vom 15. Oktober 2021 08.11.2021 VDB-Anfrage an die Innenminister der Länder 23.11.2021 Widerspruchsbescheid des BMI 22.12.2021 Klageschrift an das Verwaltungsgericht Berlin 15.02.2022 Klagebegründung 22.03.2022 Klageerwiderung des BMI
  6. VDB-Nachrichten: Analyse WG Challenge (S01/E01) „Gib einen tödlichen Schuss ab“ Link zur Quelle: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12102022_analyse_wg_challenge_s01-e01_gib_einen_toedlichen_schuss_ab.html Zitat: Unfassbar! In der ersten Minute des BR-Format „WG Challenge“ fordert ein Mitbewohner eine Mitbewohnerin auf, legal eine Waffe zu kaufen, diese 48 Stunden bei sich zu tragen und einen tödlichen Schuss abzugeben. Was sonst nur im Tatort gespielt wird, wird hier als Aufgabe gestellt. Es wird schnell klar, dass es sich dabei „nur“ um eine Schreckschusswaffe handeln kann, da diese ab 18 Jahren frei erwerbbar ist – vorausgesetzt sie ist mit einem PTB-Zeichen im Kreis gekennzeichnet und ist beschossen worden (§8 BeschG). Bereits diese zwei Eigenschaften werden beim Kauf zwar angerissen, im Beitrag aber nicht weiter diskutiert. So erfährt der Zuschauer nicht, dass das PTB-Zeichen bescheinigt, dass die Waffe nicht in eine Schusswaffe umgebaut werden kann, aus der Geschosse verschossen werden können. Zum „Dabeihaben“ (Führen) ist ein Kleiner Waffenschein nötig (§10 Abs. 4 WaffG). Diesen gibt es nur auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde und nach vollständiger Durchleuchtung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung – inkl. Verfassungsschutzabfrage. Erst wenn alle Abfragestellen keine Einschränkungen haben, geht die Ampel in der Waffenbehörde auf grün. Dauer? Je nach Behörde 4-20 Wochen. Diese vollständige Überprüfung wird im Beitrag zwar genannt, aber nicht weiter kommentiert – die Protagonisten ist allein froh, dass bei ihr nichts Auffälliges vorliegt, auch wenn sie beim Gang zur Behörde noch auf eine zusätzliche Prüfung gehofft hat. Auch auf das Verbot des Schießens in der Öffentlichkeit wird kurz eingegangen, jedoch nicht weiter erwähnt, dass hier eine Schießerlaubnis (§10 Abs. 5 WaffG) nötig ist. Die Ausnahmen für das Schießen (§12 Abs. 4 WaffG) werden ebenfalls genannt, jedoch ist alleiniger Kernpunkt, dass das Schießen in der eigenen Wohnung für die Protagonistin nicht in Frage kommt – auf eine mögliche Verwendung und das Abschießen von Pyrotechnischer Munition an Silvester wird leider nicht eingegangen. In der Sendung wird explizit erläutert, dass aufgesetzte Schüsse mit einer Schreckschusswaffe (SRS-Waffe) potentiell tödlich sein können. Bei unsachgemäßer Handhabung kann so mancher Gegenstand tödlich sein – Kugelschreiber, Hämmer, Golfschläger! Schusswaffen sind per se sogenannte Distanzwaffen. Es muss viel kriminelle Energie dahinterstecken, eine SRS-Waffe an entsprechender Stelle aufzusetzen und einen Schuss abzugeben. Gesetzestreue Bürger, die eine SRS-Waffe in Verbindung mit einem Kleinen Waffenschein (KWS) besitzen und führen dürfen, kämen vermutlich nicht auf eine solche Idee. Denn SRS-Waffen dienen vor allem dazu, an Silvester in Verbindung mit einem Abschussbecher auf dem eigenen Grundstück Silvesterfeuerwerk sicher abschießen zu können. Wir verurteilen es auf das Schärfste, dass diese freie Waffe in diesem Bericht in dieser Weise verunglimpft wird. Sinnvoller wäre es gewesen, wenn sich die Redakteure mit den legalen Einsatzzwecken auseinandergesetzt hätten – dann wären diese sicher schnell auf Begriffe wie Notwehr, Notstand oder Nothilfe (§ 227 BGB) gekommen und hätten sich nicht mit schwammigen Definitionen der Begriffe herausgeredet, sondern mögliche Fälle ermittelt. Leider bleiben die Protagonisten dabei, sich vor allem mit den Risiken einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung zu beschäftigen. Auch im späteren Verlauf wird hervorgehoben, dass auch die Polizei nicht erkennen kann, ob es sich um eine echte Feuerwaffe oder ein SRS-Modell handelt – jedoch ist genau dies das Ziel von SRS-Waffen! Denn nur, wenn ein Angreifer nicht weiß, dass ich nur eine SRS-Waffe habe, kann ich in einer Notwehrsituation ein sogenanntes Drohszenario aufbauen, ohne auch nur einen Schuss abgeben zu müssen. Die Intention ist hier also genau das Gegenteil von dem, was hier Kern des Berichtes ist. Dem Zuschauer wird gesagt, dass das Internet voll mit Presseartikeln zum Missbrauch von SRS-Waffen ist. Die eingeblendeten Tragödien sind aus 2013, 2015 und 2022. Bei letzterem Bericht handelt es sich jedoch um eine vermutliche Tat und in einer weiteren Headline des Schwärzwälder Boten liest sich die Tat ganz anders „Warum das Tötungsdelikt in Neukrich eine Ausnahme ist“. Bei der Tat aus dem Jahr 2013 wurde glücklicherweise der Zweijährige nicht getötet, sondern schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert – es handelte sich um einen Unfall. Auch die eingeblendete Tat von 2015 hat am 16.12.2015 im Nordkurier die Titelzeile: „Schreckschuss-Angriff endet tödlich – Tragödie in Anklam“. Hier handelte es sich um eine illegal aus Polen eingeführte Schreckschusswaffe, die in der Lage war, plastikummantelte Stahlstifte zu verschießen und deren Erwerb und Besitz in Deutschland verboten ist. Die Protagonistin fragt den Zuschauer, was sie davon hat, wenn Sie eine SRS-Waffe dabei hat. Sicherheitsgefühl? Sie beantwortet dies für sich selbst mit: „Hab ich aber nicht!“ Deshalb sollte sie sich im Waffenfachhandel beraten lassen – und zwar nicht zum Thema „Ich will eine SRS-Waffe kaufen“, sondern allgemein zum Thema freie Abwehrmittel und was kann ich mitnehmen, damit ich mich sicherer fühle. Denn es gibt z.B. noch Abwehrsprays, Schrillalarme oder taktische Taschenlampen. Leider gibt sie sich nicht der Frage hin, was sie in einer Notsituation tun würde/könnte ohne Hilfe, ohne ein freies Abwehrmittel. Am Ende des Berichts – als sie mit der erworbenen SRS-Waffe schießt, erläutert sie, dass sie immer schreckhaft sei, sie erschrecke sich auch immer, wenn ein Ballon platzt – dass in diesem Fall eine SRS-Waffe das völlig falsche Abwehrmittel für sie ist, erklärt sich wohl von selbst. Im weiteren Verlauf erläutert die Protagonistin immer wieder deutlich, dass es sich falsch anfühlt, mit der SRS-Waffe am Körper. Niemand trägt eine SRS-Waffe, wenn es sich schlecht anfühlt. Daher ist diese vermeintliche Challenge von Beginn an unsinnig! Im Bericht wird der starke Anstieg des Kleinen Waffenscheins gezeigt, jedoch trotz der Auskunft des Waffenfachhändlers zu den Hintergründen des Anstiegs insbesondere ab 2015 nicht weiter hinterfragt, warum es diesen Peak in 2015/2016 gab (Anschläge von Paris, Silvesternacht von Köln & München). Zusätzlich sagt auch der Kleine Waffenschein nichts darüber aus, ob der Inhaber wirklich eine SRS-Waffe jeden Tag dabei hat. Denn der KWS erlaubt das Führen von SRS-Waffen, verpflichten aber nicht dazu. Im Bericht sagt der VDB-Waffenfachhändler A. Rabadzija aus München, dass es oftmals Beamte und Menschen im Öffentlichen Dienst sind, die SRS-Waffen nachfragen – also mitnichten zwielichtige Gestalten, sondern stattdessen Ordnungshüter, die sich – auch dazu gibt es genug Presseberichte – aktuell auf der Straße nicht mehr sicher fühlen. Auch hierzu keinerlei Stellung seitens der Protagonistin oder des Senders. Schade ist auch, dass nicht gezeigt oder gewürdigt wird, dass der Fachhändler die Protagonistin nicht nur berät, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Hinweisverpflichtung vornimmt (§35 Abs. 2 WaffG). Es wird zwar gezeigt, dass der Ausweis vorgelegt wird, von der Belehrung, dass die SRS-Waffe ohne KWS einem Führverbot unterliegt, sieht der Zuschauer jedoch nichts. Auch wird nicht erwähnt, dass der Waffenkoffer beim Verlassen des Ladens mit einem Kabelbinder gesichert und die SRS-Waffe somit nicht zugriffsbereit ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 13 WaffG) – wichtige Details, die hier eindeutig zu kurz kommen. Die sicherheitsbewusste Protagonistin hätte dies aus eigenem Interesse auch für den Transport nach Köln zeigen sollen. Leider begeht die Protagonisten einen weiteren fatalen Fehler, vor der sie sicher gewarnt wurde: Sie versteckt den Waffenkoffer ungesichert in der Wohnung. Dies verstößt gegen die Aufbewahrungsvorschriften von SRS-Waffen (§36 Abs. 1 WaffG i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV). Ein Zahlenschloss am Koffer wäre perfekt gewesen. Schließlich wird es politisch und der Protagonist spricht von der geplanten Waffenrechtsverschärfung, die im Koalitionsvertrag steht: Zukünftig soll der KWS vor dem Kauf einer SRS-Waffe erforderlich sein (S 109). Welche Vorteile das bringen soll, wird genauso wenig erläutert, wie der Grund für die Aufnahme im Koalitionsvertrag. Der ehemalige Berliner Innensenator Andreas Geisel hat aufgrund von vermeintlich massiv erhöhten Straftaten mit SRS-Waffen an Silvester die Verschärfungsforderung in die Innenministerkonferenz (IMK) eingebracht. Die Ergebnisse sind jedoch geheim. Derzeit ist hierzu eine Klage des VDB gegen die Bundesrepublik anhängig (VG Berlin, VG 2 K 355/21). Denn dass 244 der 370 registrierten Straftaten (66%), die Herr Geisel anprangert, Verstöße auf das Führen ohne Kleinen Waffenschein beruhen, wird ganz offensichtlich nicht berücksichtigt. Gegen Ende wird noch in der Rechtsmedizin Köln geschossen, da die Protagonistin ja unbedingt einen „tödlichen“ Schuss abgeben will. Der Rechtsmediziner jedoch bestätigt, dass die Taten mit SRS-Waffen im Vergleich mit anderen Tatmitteln (Messern, etc.) völlig zu vernachlässigen sind. Hier wäre der Vergleich der beigebrachten Verletzung mit dem Stich durch ein handelsübliches Küchenmesser angebracht gewesen, denn dies kann deutlich schneller tödliche Verletzungen beibringen als eine SRS-Waffe. Unser Fazit – Thema verfehlt! Lieber BR, wir vom VDB stehen euch zukünftig gerne bei fachlichen Fragen als Experte zur Verfügung, damit ihr verschiedene Blickwinkel kennenlernt und euren Zuschauern das Big Picture zeigen könnt. Wir hoffen zudem, dass die nächsten Challenges keine weiteren unsinnigen „Tötungsaktionen“ im Öffentlich Rechtlichen Fernsehen zeigen, denn mit genug falschen Absichten lassen sich in unseren Augen schnell tragische Schlagzeilen mit handelsüblichen Gegenständen verursachen! (Zitat Ende)
  7. stern.de 25.09.2022, 08:31: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hessen/innenminister--beuth--kein-anstieg-von-selbst-gebauten-waffen-32757338.html Zitat: Innenminister Beuth: Kein Anstieg von selbst gebauten Waffen Die hessische Polizei hat in den Jahren 2016 bis 2020 nach vorläufigen Zahlen insgesamt 38 selbst hergestellte Schusswaffen im Land sichergestellt. Die Gefahr durch die illegale Herstellung von Schusswaffen durch 3D-Drucker für Straftaten sei vorhanden, teilte Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion in Wiesbaden mit. Das gelte vor allem wegen der verhältnismäßig geringen Kosten der Technologie sowie der Verfügbarkeit von Bauplänen im Internet. In Hessen sei jedoch kein stetiger Anstieg bei der Beschlagnahmung von Waffen festzustellen, die mit Hilfe von 3D-Druckern hergestellt wurden, erklärte der Innenminister. Der bloße Besitz und die Zurverfügungstellung von Bauanleitungen zur Waffenherstellung mit 3D-Druckern ist nach Angaben von Beuth nicht strafbar. Anleitungen zur Waffenherstellung mittels 3D-Druckern würden daher von der Polizei nicht sichergestellt. Antwort Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion
  8. Artikel auf der VDB-Webseite mit Stellungnahme zu „Report Mainz“: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/10102022_report_mainz__eine_stellungnahme.html
  9. Falls jemand mal etwas in die Geschichte und die damalige Argumentation und Befürchtungen eintauchen will: Deutscher Bundestag, 6. Wahlperiode, zu Drucksache VI/3566 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes (WaffG) - Drucksache VI/2678 - Bericht der Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) und Pensky Bonn, den 20. Juni 1972 https://dserver.bundestag.de/btd/06/035/0603566zu.pdf Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/970 31.08.73 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen betr. Vollzug des Bundeswaffengesetzes (Es finden sich darin auch einige Zahlen aus 1972/73 über Waffenkriminalität und Diebstähle bei Streitkräften und Behörden) https://dserver.bundestag.de/btd/07/009/0700970.pdf Vor dem WaffG mußte übrigens erst eine Grundgesetzänderung erfolgen, damals Artikel 74 Nr. 4 a: https://dserver.bundestag.de/btd/06/026/0602653.pdf
  10. Es ist übrigens nicht so, daß es den Gedanken, ein Verband könnte (bei wem auch immer) Punkte sammeln, indem er die Interessenlage eines anderen Verbandes in Frage stellt, nicht schon mal gab. Ich denke da an die politische Diskussion, die der Waffengesetzgebung 1972 vorausging. Damals gab es als Interssenvertreter wohl nur den Deutschen Schützenbund und den Deutschen Jagdschutzverband (heute Deutscher Jagdverband). (VdRBW gab es schon, ist mir aber nicht aufgefallen, BDS, DSU und BDMP alle erst später gegründet) Soweit mir bekannt ist, hat man damals durchaus gegeneinander argumentiert. Und es gibt Redeprotokolle aus Bundestagssitzungen, in denen sich Politiker bei ihren Positionen hinsichtlich Verschärfungen auf entsprechende Forderungen der Verbände beziehen. Wäre bestimmt interessant, das mit der heutigen Sicht mal aufzudröseln. Durchaus anhand der alten Unterlagen möglich, aber wohl eine Sisyphusarbeit. Vielleicht weiß aber jemand aus dem Forum dazu etwas fundiertes? Nun - wohin uns die erste Gesetzgebung aus 1972 schließlich gebracht hat, können alle selbst beurteilen.
  11. Als ich vor einigen Tagen gelesen habe, daß Du ein Verbot bestimmter Waffenarten begrüßen würdest, dachte ich, das ist vielleicht nur mal schnell so in die Tasten gehauen. Nun kommst Du mit der Idee, daß Sportschützen bei den Grünen Punkte sammeln sollen, inden sie gegen die Jäger aktiv werden. Oder habe ich das falsch verstanden? Das immer wieder Aufkochen der Neiddiskussion bezüglich Sportschützen und Jägern (sollen wir auch noch die Waffensammler dazunehmen?) bringt überhaupt nichts. Frau Dr. M. wird sich Deine Vorschläge vielleicht mit Interesse anhören und die dann ggf. als Argument für einen härteren Kurs gegen die Jägerschaft nutzen. Glaubst Du wirklich, daß es dafür als Belohnung Erleichterungen für die Sportschützen gibt? Die Neiddiskussion habe ich übrigens auch schon in umgekehrter Richtung gehört, wenn dem Jäger die dritte KW für die jagdlichen KW-Wettkämpfe verwehrt wird. Dann gibt es ja auch noch die Befindlichkeiten innerhalb der Sportschützen(verbände). War schon dabei, als ein Funktionär - glücklicherweise der unteren Ebene - im Raum verkündet hat, er sehe nicht ein, warum ein Sportschütze einen HA braucht. Um den Gedanken weiterzuentwickeln - laßt uns unsere unterschiedlichen Interssen herausarbeiten, die Grünen werden uns dafür belohnen?
  12. Stellungnahme des VDB anlässlich der ARD Reportage „Report Mainz“: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/videos/5698878563509191 Berücksichtigt die Reaktionszeit, bevor Ihr urteilt ...
  13. Die Darstellung in der Sendung ist natürlich völlig ausreichend, um schießtechnische Laien zu beunruhigen. Aber mit einigem Abstand betrachtet, war der Inhalt - für vollmundig angekündigte einjährige Recherche - doch recht dünn? Das Ding mit dem Schießstandevent und dem möglichen entwenden von Munition lief schon mal. Das Studium der unzähligen Akten aus dem Ministerium habe ich zumindest schon mal gelesen - finde es auf die Schnelle nicht mehr. Um eine Waffeninfluenzerin vor die Kamera zu bekommen, mußten die eine Anleihe in Österreich machen. Dazu als kurze Schlagworte wie üblich Hanau, Walter Lübcke, Vorfälle in USA. Neonazis dürfen nicht fehlen, aber das schließlich verhängte Waffenverbot wohl noch nicht rechtskräftig. Als Bewerter die Herren von den Polizeigewerkschaften bzw. jetzt SPD-Politiker und einer aus der Grünen-Fraktion. Schließlich: die Mär von der "mächtigen" deutschen Waffenlobby ... Neu war da m. E. wenig. Aber trotzdem zur prominenten Sendezeit. Wundert mich, daß Kusel nicht erwähnt wurde, paßt wohl nicht zum Thema Influenzer und Waffenhype. Aber da war ja auch schon mal ein Aufruf, vielleicht habt man sich das für später auf.
  14. Einen Teil der Inhalte kommt mir bekannt vor, müßte schon mal gelaufen sein? Hier die Stichworte aus der Sendung (ohne Gewähr): Vorstellung Amelie Eichinger (in der gesamten Sendung wird nur 1 x erwähnt daß sie Österreicherin ist, wo sie schießt, bleibt unerwähnt) 2020 Vorfall Hanau (Sportschütze) IWA 2022: G28Z = militärähnliche Waffe für Zivilisten Einspieler der ähnlichen Bundeswehrwaffe Interview VDB Geschäftsführer wieder Amelie Eichinger für Glock dazu Michael Mertens, GdP: wußte nicht von Influenzern, ist überrascht und erschrocken, dessen Schlußfolgerung: Geschäfte damit gefährlich nochmal Amelie Eichinger Stichwort Schießevents Schießtraining irgendwo in D mit versteckter Kamera, dort Tipps für den "Kampfeinsatz" kurze Überblende Vorfälle USA wieder Michael Mertens, GdP, fordert Verbot für halbautomatische Waffen wieder Einblende Schießtraining (probehalber Munition mitgenommen und zurückgebracht) Problem: Schießen auf Schießstand für jedermann ohne Bedürfnis oder Kontrolle RLP: Informant berichtet von Neonazi auf Schießstand nach 1 1/2 Jahren Training wohl Waffenverbot ausgesprochen (offenbar aber Rechtsmittel eingelegt) Mörder Walter Lübcke lernte als Gastschütze schießen Marcel Emmerich (SPD): Einschränkung des Gastschießens durch Kontrollen Bodensee: Waffenkontrolle durch Polizeibeamte im Ruhestand Bundesdurchschnitt alle 41 Jahre Besuch der Waffenbehörde (Anm. bemerkenswert: es wird kontrolliert, ob die Waffen im Waffenschrank angemeldet sind) hessischer Innenminister: neue Maßnahmen dulden keinen Aufschub EU 2015: Verbot für halbautomatische Waffen nach Protesten vom Tisch VBD: Protest durch Kettenbriefe Sebastian Fiedler (früher Bund dt. Kriminalbeamter, jetzt SPD): Waffenlobby zu stark Politiker werden nervös durch Waffenlobby Durchsicht vieler Unterlagen aus dem Innenministerium zeigt Einflußnahme durch Waffenlobby Geschenk Seehofer: für Bedürfnis Schießnachweis nur die ersten 10 Jahre erforderlich dazu wieder Kritik durch Polizeigewerkschafter Erwähnung Einfluß BSSB Fiedler: verwerflich BMI kündigt schriftlich entschiedene Regelung an, bleibt aber unkonkret. Schlußwort: Gefährliche Waffen längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, dank lockerer Regeln und entgegenkommender Politiker.
  15. Lesestoff: BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Anwendung der Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0647&from=EN daraus: 2. UMSETZUNG DER FEUERWAFFEN-RICHTLINIE ... [Seite 8] ... Es ist somit festzustellen, dass (Stand: 15. August 2021) nur 10 Mitgliedstaaten die in diesem Bericht analysierten Vorschriften, die die 2017 durch die Feuerwaffen-Richtlinie und die beiden Durchführungsrichtlinien eingeführten wesentlichen Änderungen betreffen, vollständig umgesetzt haben (Österreich, Zypern, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Litauen, Lettland und Portugal). 15 Mitgliedstaaten haben einige der Vorschriften nicht umgesetzt (Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Finnland, Kroatien, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und die Slowakei), und zwei Mitgliedstaaten haben keinerlei Maßnahmen mitgeteilt (Luxemburg und Slowenien). ...
  16. Du hast nun in einem Beitrag gleich dreimal ausgedrückt, daß Du gerne noch mehr verbieten möchtest. Inwieweit nun ein (Waffen-)Gesetz streng ist, kommt sicherlich auf die Perspektive an, aus der man das betrachtet. Tatsache ist aber doch, daß D nicht nur die EU-Richtlinie mustergültig umgesetzt (nach anderen Meinungen übererfüllt) hat, sondern auch eins der schärfsten Waffengesetze in der EU hat. Weitere Verschärfungen sind bereits angekündigt. Bist Du wirklich der Überzeugung, daß es noch mehr Verbote braucht? Wie weit soll das denn gehen und mit welcher (endgültigen) Zielsetzung? Und können sich dann alle endlich sicher fühlen? Oder müssen wir uns anschließend auf weitere Sportarten oder Freizeitbeschäftigungen konzentrieren?
  17. Vorher aber kommenden Dienstag, 04.10.2022, 21:45 Uhr, ARD.
  18. VDB: Besuch beim neuen Referatsleiter Waffen- & Sprengstoffrecht (KM5) Dr. Kai Schollendorf: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_vdb-antrittsbesuch_beim_neuen_referatsleiter_im_bundesinnenministerium.html Das Referat KM5 gehört im BMI interessanterweise zur Abteilung KM (Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz).
  19. Wirklich belastbare Informationen scheint derzeit bei den LWB keiner zu haben. Aus den Berichten des VDB - habe ich verlinkt im Faden Fight4right - zu den Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern von FDP, Grünen und SPD ist aber übereinstimmend zu lesen, daß die Sache in Arbeit ist: 23.08.2022: "Leider liegen Herrn Kuhle noch keine konkreten Informationen vor, wie sich der aktuelle Zeitrahmen des Bundesinnenministeriums gestaltet. Auf unsere Frage, auf was sich der Waffenfachhandel, die Büchsenmacher und die legalen Waffenbesitzer einstellen müssen, verwies Herr Kuhle auf den Koalitionsvertrag (Seite 109). Die darin vereinbarten Punkte seien klar definiert und „unterstreichen die Zuverlässigkeit der legalen Waffenbesitzer“, so der Abgeordnete." 30.08.2022: "Laut MdB Emmerich laufen hierzu bereits die Vorarbeiten im Bundesinnenministerium, konkrete Zeitpläne für die politische Diskussion und die Befassung im Bundestag seien aber noch nicht bekannt." 15.09.2022: "Laut der Abgeordneten Wegge laufen die Vorbereitungen für eine nationale Reform des Waffenrechts. Ihre eigene Fraktion sei dabei schon im Austausch mit dem federführenden Bundesinnenministerium. Konkrete Zeitpläne, wann der Vorschlag veröffentlicht und zur parlamentarischen Beratung ansteht, gäbe es aber noch nicht dies soll jedoch in den kommenden Wochen erfolgen."
  20. fragdenstaat.de: citkoWaffe Löschfristen https://fragdenstaat.de/anfrage/citkowaffe-loeschfristen/
  21. Der TE, der plant, vielleicht im Herbst 2023 einen Jagdschein zu machen, weil die Thematik ihn "allgemein interessiert", hat nun sicherlich einige Informationen und Vorschläge erhalten, die ihm hoffentlich weiterhelfen. Aber meint Ihr nicht, das Thema wer mit welchen Krankheiten eine Erlaubnis bekommt, wäre nun ausreichend investigativ ausgeforscht diskutiert?
  22. Elo

    Forderungskatalog Blei

    Info VDB: Informationsgespräch zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition in Europa https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_informationsgespraech_zum_geplanten_verbot_bleihaltiger_munition_in_europa.html Zitat: Am 22. August lud der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) zu einer Diskussionsrunde mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Linnemann und dem CDU-Europaabgeordneten und Umweltpolitiker Dr. Peter Liese nach Paderborn. Neben verschiedenen regionalen Schützenvereinen nahmen auch der VDB und der Deutsche Schützenbund (DSB), vertreten durch Geschäftsführer Andreas Friedrich, an dem Austausch teil. Insbesondere die Vertreter der Schützenvereine zeigten sich besorgt, dass durch das drohende Verbot bleihaltiger Munition viele Brauchtumsvereine in ihrer Existenz gefährdet seien. Viele Traditionen, wie etwa das Vogelschießen, seien durch die EU-Pläne bedroht. Zudem drohe der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Sportschützen auf internationaler Bühne, so DSB-Geschäftsführer Friedrich. Bleialternativen würden das professionelle Schießen zum „Glücksspiel“ machen. Der VDB betonte die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Brüsseler Entscheidung. Kommt es zu einem Verbot bleihaltiger Munition müsse es großzügige Übergangsfristen geben und gewährleistet sein, dass Betriebe und Händler entschädigt werden würden, wenn Munition oder Waffen de facto unverkäuflich werden. Beide Abgeordnete zeigten großes Verständnis für die Anliegen der teilnehmenden Verbände. Um aber auf Brüsseler Ebene Erfolg zu haben, sei es besonders wichtig, so MdEP Liese, dass die Verbände sich europäische Verbündete suchten, etwa die europäischen Dachverbände. Man selbst wolle sich bei der Befassung im Parlament, die nicht vor dem kommenden Jahr stattfinden wird, für großzügige Ausnahmeregelungen einsetzen.
  23. Diesmal SPD ... VDB: Zweites Treffen mit der mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Waffenrecht. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_zweites_treffen_mit_der_spd-waffenrechtsexpertin_carmen_wegge.html Zitat: Laut der Abgeordneten Wegge laufen die Vorbereitungen für eine nationale Reform des Waffenrechts. Ihre eigene Fraktion sei dabei schon im Austausch mit dem federführenden Bundesinnenministerium. Konkrete Zeitpläne, wann der Vorschlag veröffentlicht und zur parlamentarischen Beratung ansteht, gäbe es aber noch nicht dies soll jedoch in den kommenden Wochen erfolgen. Der Fokus werde aber wohl insbesondere darauf liegen, für Extremisten den Zugang zu Feuerwaffen weiter zu erschweren. Für eine tiefergehende Reform bedürfe es eines gemeinsamen Vorgehens der Regierungsfraktionen, welche sich im Koalitionsvertrag vom Herbst 2021 auf mehrere Waffenrechtsänderungen und eine Evaluierung vergangener Änderungen geeignet hätten. Gespräch mit Frank Ullrich am 16. September 2022 im Büchsenmacherbetrieb Ziegenhahn & Sohn in Zella-Mellis in Thüringen. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_olympiasieger_weltmeister_und_spitzenpolitiker_zu_gast_beim_vdb.html
  24. Ich verstehe die französische Sprache leider nicht, aber wenn man auf Youtube in den Einstellungen deutsche Untertitel auswählt, kann man das Gesprochene einigermaßen nachvollziehen.
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