-
Gesamte Inhalte
3.626 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von weyland
-
Nein, diesen Grund gibt es nicht. Denn auch das Virus macht genau das. Du kannst Dir eine "reduzierte" risikoärmere Variante mRNA per Impfung holen, um Deinen Körper vorzubereiten, oder Du läßt Dir vom Virus unvorbereitet die volle Dröhnung verpassen. Dein Körper muß tagtäglich mit verschiedenster mRNA klarkommen, die eindringt. Und wenn er sie rechtzeitig erkennen kann, vorbereitet ist, kommt er meist ganz gut damit klar. Wenn nicht, kann es halt blöd werden.
-
Ja, im Sinne der "Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen". Denn davon handelt der von Dir verlinkte Artikel. Den solltest Du mal lesen, inklusive Überschrift. Daß jemand, der zwar geimpft ist, aber Symptome einer ansteckenden Erkrankung zeigt, keine Ausnahme von Schutzmaßnahmen erhält, halte ich für mehr als sinnvoll. Es gelten für ihn eben nicht die Zugangsbefreiungen. Ob es Probleme mit der Lohnfortzahlung gibt, wenn entweder der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und eine Person, die Symptome zeigt, arbeiten läßt oder sogar dazu auffordert oder ein Mitarbeiter trotz Symptomen die Arbeit aufnimmt weiß ich nicht, würde es aber nicht ausschließen sondern eher begrüßen. Der von Dir geschilderte Fall klingt danach, als hätte der Arbeitgeber symptomatische Personen arbeiten lassen. So? Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, keinen dritte: Sich impfen lassen und irgendwann infiziert werden. Sich nicht impfen lassen und vermutlich bald infiziert werden. Infiziert wird jeder, mit oder ohne Diskobesuch. Heißt, diese "böse mRNA" kommt so oder so in Dich rein und verändert Zellen in Deinem Körper. Es wäre halt freundlich, oder "solidarisch", nicht im Krankenhaus zu landen und nicht die Intensivstationen zu verstopfen. Ein Schlüssel dazu wäre, dem Körper schon mal ein Abbild dieses Virus zu zeigen, damit er sich vorbereiten kann. Das nennt man Impfung. Welche Impfstoffe erwartest Du denn? "Totimpfstoffe"? Gibt es nicht gegen Viren. Ein Virus lebt nicht, man kann es daher nicht töten und in einen Impfstoff packen. Das ist Geschwurbel von Leuten, die den Unterschied zwischen Bakterium und Virus nicht verstanden haben. Klassische Impfstoffe? Ihre Entwicklung dauert zu lange, damit auch ihre Anpassung an neue Varianten, und ihre Wirksamkeit ist deutlich geringer, siehe z.B. Sinopharm. Angepaßte Impfstoffe auf mRNA-Basis? Ich schätze 6 Monate, bis sie in relevanter Menge auftauchen. Bis dahin ist für sehr viele Ungeimpfte die erste Infektionsrunde durch, so oder so.
-
Das Thema schien mir geklärt, auch wenn es noch nicht jeder eingesehen hat.
-
Ja, schon. Nach meiner Erfahrung in Deutschland und der Schweiz die "klassisch geprägten" eher nicht, weil möglichst billig und sättigend Ziel sind. Damit kommen vor allem ungesunde Fette, Zucker und Schweinefleisch aus Massentierhaltung auf den Teller. Aber sobald der Arbeitgeber investiert ist durchaus etwas machbar. Die Porsche-Kantine hat einen sehr guten Küchenchef und SAP experimentiert auch mit neuen Konzepten und auch z.T. neuen Betreibern. In Frankreich, Dänemark, Schweden wird uns allerdings vorgemacht, was möglich ist. Die großen kalifornischen Arbeitgeber lassen sich auf ihrem Campus auch interessante Konzepte einfallen jenseits von überzuckertem Billigburger und Fritten. Und wenn an kleineren Standorten die umliegende lokale Gastronomie einspringt, Arbeitgeber mit Gutscheinen zuzahlen, läßt sich auch viel erreichen, so in Südafrika oder Mexiko erlebt.
-
Das klingt etwas nach Faulheit von Seiten der Arbeitgeber. Ich habe den Eindruck, der Standard-Weg in der Privatwirtschaft ist, sich von Mitarbeitern ohne Geimpft-/Genesen-Zertifikat täglich Tests vorlegen zu lassen. Und "der Krug geht so lange zum Brunnen" bis er entnervt aufgibt. Der größte Arbeitgeber hier in der Region schickt wohl die beiden Gruppen in unterschiedliche Kantinen. Er ist aber KRITIS-Betreiber; könnte also sein, daß damit verschärfte Regeln impliziert sind. Bei meinem Arbeitgeber sind tägliche Tests für Mitarbeiter, die kein gültiges Geimpft-/Genesen-Zertifikat vorlegen, Pflicht, für alle anderen Mitarbeiter empfohlen. Mein Arbeitgeber betreibt dafür seit Beginn der Pandemie eigene Teststationen.
-
Das ist aber keine allgemeine Auslegung sondern scheint nur hier und da lokal vertreten zu werden. Aus der Praxis kenne ich sehr unterschiedliche teilgedeckte Stände, von leichtem Witterungsschutz , also bis auf Regenschutz der Witterung ausgesetzt, bis hin zu Halle mit einseitiger Öffnung und viel Platz für Zuschauer, Standaufsichten, Arbeiten an den Waffen etc. Strömungsdynamisch und damit infektiologisch macht das einen erheblichen Unterschied, vor allem wenn hinzukommt, daß die Entlüftungsanlage wegen Lautstärke, Zugluft oder sogar Betriebskosten abgeschaltet wird. Das Argument Lautstärke und Zugluft höre ich beispielsweise öfter auf dem 100 m-Stand in Philippsburg. Womit der Betreiber in der Pflicht ist, die Berechtigung dieser "Berechtigten" zu prüfen. Über die waffenrechtliche Berechtigung hinaus ist das nun die infektionsrechtliche. Der Mitarbeiter hatte einiges an Zeit, sich um einen rechtzeitigen Impftermin zu bemühen, um seinen Infektionsschutz wiederherzustellen. Daß einmal genesen dauerhaft nicht ausreichen würde ist seit dem Bekanntwerden von Delta auch in der Breite bekannt. Eine Vorschrift zur verpflichtenden Titerbestimmung für eine Impfung nach 5-6 Monaten ist mir nicht bekannt; sowas wird eher bei kürzeren Zeiträumen empfohlen. Ob öffentlicher oder privater Arbeitgeber einen Unterschied macht kann ich nicht beurteilen. Bei uns (Privatwirtschaft) benötigt jeder ein Tagesticket zum Betreten der Gebäude.
-
Der Betreiber hat den Zugang zu kontrollieren, genauso wie er ja auch ansonsten unberechtigtes Schießen zu verhindern hat. Bei uns wird der Barcode gecheckt von der Aufsicht, die auch das Schießbuch zeichnet. Wenn Kollege/Kollegin nicht persönlich bekannt sind, muß der Vereinsausweis (mit Bild) vorgelegt werden. Vereinsausweis war schon vorher so weil wir verschiedene Mitgliedsarten haben.
-
Meines Wissens hatten sich die Bundesländer auf "Geimpft, Genesen und PCR-Getestet" als Mindestanforderung bei höchster Infektionsstufe geeinigt. Güstrow gehört zum Landkreis Rostock, welcher es inzwischen auch auf Stufe 4 geschafft hat. Was ist denn ein Seuchenschutzamt? In der hiesigen Landesverordnung (BaWü) sind keine solchen Ausnahmen vorgesehen. Darauf wird eine Behörde verweisen. In der zweiten Welle hatte hier ein kommerzieller Schießstand mal etwas mit den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt und Ordnungsamt) ausgehandelt: Das Hygienekonzept mußte sicherstellen, daß sich keine Personen begegnen und ausreichend gelüftet und desinfiziert wird bevor der nächste Schütze den Stand betritt (1h Pause zwischen den Schützen). In dem Konzept steht jemand drin, der das sicherzustellen hat und im Falle eines Verstoßes gebüßt wird. Viel Spaß damit, einen Vereinsvorstand davon zu überzeugen. Und ob das rechtlich gegen die neue Landesverordnung haltbar wäre weiß ich auch nicht. Bei uns ist man nicht glücklich über die Einschränkungen und versucht mit viel Aufwand den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten. Angesichts dessen hat aber keiner Lust darauf, daß einige wenige noch zusätzliche Probleme erzeugen.
-
Du auch? Das nächste Mal lassen wir für uns Überlebende T-Shirts drucken 🤣 Ja, da hat der Spaß durchaus ein Ende. Ich finde, KK sollte nur auf abkehrbaren Böden erlaubt sein 😉
-
Auf nationaler Ebene / überregional habe ich schon 2-3 Jahre nichts mehr gesehen. Und das war damals die DM MiniRifle, also nicht Kurzwaffe. Irgendwo hatte ich mal ein Ankündigung für ein regionales Match KK-KW gelesen, erinnere mich aber nicht mehr, wo das war. Bayern? Hier in Philippsburg hatte auch mal jemand rumgefragt, stieß aber auf breites Desinteresse. Ich sehe auch nicht, daß sich das ändern wird. Praktisches Problem sind auf KK kalibrierte Stahlziele, die selten vorhanden sind.
-
Das kann ich für unseren Verein nicht bestätigen. Ich war gestern in Phillipsburg zum Vereinstraining: Trotz Kälte und Regen waren soviele Anfänger da, daß sie auf zwei Trainer und Stände aufgeteilt werden mußten. Parallel dazu lief ein kostenpflichtiger Kurs mit kommerziellem Trainer zur SuRT-Vorbereitung: Proppenvoll.
-
Wenn der Verkäufer soviel Arbeit in diesen Verkauf investiert, muß er doch zwischendurch sicher mal pinkeln gehen. Insoweit halte ich es natürlich für gerechtfertigt, dem Käufer auch noch Gebühren für die Toilettennutzung zu berechnen. Im Winterhalbjahr kommen natürlich noch Heizgebühren für die Toilette, damit die Leitungen nicht einfrieren, und Stromgebühren für die Beleuchtung am Arbeitsplatz des Verkäufers hinzu. NICHT. Solche versteckten Gebühren sind IMHO gemäß EU-Verbraucherrichtlinie unzulässig und wurden in der Vergangenheit regelmäßig von Gerichten kassiert. Das Ärgerliche ist halt, daß man individuell dagegen vorgehen muß - falls sich kein kommerzieller Abmahner befleißigt.
-
Sportschützen schießen nach Sportordnung: IPSC min. 7 m, FS Flnte 15 m, FS Kurzwaffenkaliber 25 m. Im ungüsntigen Fall, insbesondere bei Geschossen mit blöder Mantelkonstruktion*, kann trotzdem etwas zurückkommen. Deswegen ja auch Pflicht zum Tragen von Schutzbrille. In den Steeldisziplinen wurde früher immer körperbedeckende Bekleidung angeraten. * berüchtigt: CCI Blazer
-
Speed Steel® - Büchse wird künftig in Burgstädt möglich sein
weyland antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Die Plate muß ihre Aufhängung vor Treffern schützen. So als Idee: Z.B. hinten eine Lasche aufschweißen, eine Schlaufe aus Feuerwehrschlauch durch und oben einhängen / -klemmen. -
Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
weyland antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Mir war sie es nicht. Durch den dankenswerten Hinweis von @erstezw habe ich den Thread gefunden, aber nicht komplett durchgelesen. Da scheint ein anderes Problem zu bestehen, das wir aber hier nicht erörtern müssen. Wenden wir uns dem waffenrechtlichen aus Deinem Fallbeispiel zu: Irgendetwas hakt in der Falldarstellung, evtl. hast Du Dich bei den Jahreszahlen verschrieben? 18 Trainingstermine und eine Wettkampfteilnahme in 2020. Was hat er 2021 getan? "Der Erstantrag wird jetzt (...) gestellt". Warum erst jetzt? Verband befürwortet jetzt und Behörde genehmigt jetzt, obwohl der Kollege nach 2020 nicht mehr als Sportschütze aktiv war? Bei "Interesse und Engagement" können wir nicht "bei mir selbst bleiben", sondern sie sind wesentlich für die Fallbetrachtung: Mein eigenes Engagement steht nachweislich außer Zweifel. In Deinem Beispiel scheint es aber mit Nachweisen zu hapern und deshalb eine Individualentscheidung ("Kulanz") gefordert sein. Für eine solche Individualentscheidung müßte es ja dann Tatsachen geben, die, um den schönen Wortlaut aus dem WaffG zu zitieren, "die Annahme rechtfertigen", daß wir es hier mit einem aktiven Sportschützen zu tun haben, dem das Leben Steine in den Weg geworfen hat. Welcher Art sollen denn diese Tatsachen sein? BTW, als Tip in die Runde der Anfänger, die vielleicht weniger intensiv von ihrem Verein oder erfahrenen Mitschützen beraten werden: Wenn eine Waffe mit bekannt langer Lieferzeit beschafft werden soll, dann bestelle ich doch bereits während der Wartezeit und warte keinesfalls, bis die Behörde die Erlaubnis final erteilt oder diese sogar schon wieder abzulaufen beginnt. -
Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
weyland antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ich kenne die Vorgeschichte nicht, die es, so lese ich es aus den Kommentaren anderer, wohl gibt. Aus Deinem Text lese ich: Die ersten 12/18 Monate zur Beschaffung verpennt. Dann nochmal x Monate verpennt: "Man erwirbt die Waffe erst im letzten Monat". Keine Ahnung, was der "letzte Monat" sein soll und dieses x kann ich aus Deinem 4/6 nicht klar herauslesen. Dabei hat es sich wohl auf die absolut mindestnotwendige Teilnahme am Training beschränkt. Wettkampfteilnahme auch nicht? Aus welchen Tatsachen soll ich jetzt herauslesen, daß es sich hier um einen interessierten und engagierten Sportschützen handelt, dem das Leben Steine in den Weg geworfen hat, die (speziell in seinem Fall) so groß waren, daß man hier ...? In der Konstellation sollte man sich meiner Meinung nach bedeckt halten, parallel dazu endlich mal Engagement zeigen und ansonsten hoffen, daß, wie @MAHRS es schrieb, die Sache "schützenfreundlich gehandhabt, wenn es überhaupt kontrolliert wird". -
Nö, eben nicht. Die Ausnahmeregelung gilt für den Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, ..., nicht den Schützen. Wenn Du selbst schießen willst, nur geimpft, genesen, PCR-getestet.
-
Wenn sie Beschäftigten mit Kundenkontakt gleichgestellt werden gilt aber Maskenpflicht für sie.
-
Ich habe ein individuell konfiguriertes Wechselsystem von OA. Beratung und Bestellvorgang liefen problemlos, Fragen wurden kurzfristig beantwortet und meine Individualkonfiguration dann pünktlich geliefert. Der Vorderschaft hatte bei Lieferung einen Kratzer. Man hat mir umgehend Reparatur oder Nachlieferung eines Ersatzschaftes angeboten. Bei der Demontage habe ich dann die Schrauben des Gasblocks rundgedreht 🙊. Auch hier: Kostenlose, kurzfristige Nachlieferung. Ich kann nicht klagen und würde bei OA auch nochmal kaufen.
-
Ja, habe ich. Muß man hier Scherze auch noch trotz Smiley erklären? Ich bezog mich rein auf den Videotitel - den ich auch noch zitiert habe. Ich gehe jetzt schaukeln ...
-
Reshoot erfolgreich 🙂
-
Das hat nicht funktioniert. 18:12 Uhr - Anmeldung immer noch geschlossen.
-
Er war mal US-Präsident und wurde von einem Schauspieler namens Donald Trump im Fernsehen parodiert. War nicht lustich und völlig unrealistisch.
-
Irgendeinen, mit einer gewissen Fehlerquote (z.B. andere Tiere), ja. Einen bestimmten? Eher nicht. Dafür brauchst Du hochauflösende Kameras aus verschiedenen Winkeln, gute Beleuchtung, längere Beobachtungszeit (z. B. für Bewegungsmustererkennung) - und letztendlich Toleranz für eine Fehlerquote von 5-10%. Also alles nichts, was eine Mini-Drohne auch nur annähernd leisten könnte. Diese Drohnen sind, wie @Proud NRA Member richtig schrieb, eigentlich nichts anderes als bewegliche Anti-Personen-Minen. Eine Abwandlung der Minen, die auf ihre Ziele zuhüpfen. Das Problem ist, daß klassische Streitkräfte als auch natürlich Zivilisten bisher keinerlei Abwehrmaßnahmen gegen so etwas mitführen. Insofern ist ein Verbot und Ächtung dringend geboten.