

LTB
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Darf man Sportwaffen (KW) mit zur, als Fangschuß, zur Jagd mitnehmen?
LTB antwortete auf jagdostfriese's Thema in Waffenrecht
Die Mindestenergie gilt (in Deutschland) nur beim Fangschuss auf Schalenwild. -
Sorry, wenn die Frage manchem blöd erscheinen mag, aber was ist ein Sear Cut?
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Das verstehe ich nicht. Das Bad befindet sich doch auch innerhalb der Wohnung, ist also durch die Wohnungstür ebenfalls mit gesichert, oder?
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Ja, genau den meine ich.
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Quo vadis Frankonia? Gestern flatterte ein Kalalog ins Haus, der inhaltlich vom Globetrotter hätte sein können. Outdoor-Klamotten und Rucksäcke in allen Farben - außer jagdlichen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
LTB antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Gerade auf in den Nachrichten zu lesen (Fettungen durch mich): Quelle: http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/musikcorps-gegen-afd-post-100.html Kann mich einer der Facebook-Nutzer hier aufklären, was es damit auf sich hat? Will die AfD auf einmal die Waffengesetze verschärfen? Oder wurde beim Bericht etwas missverständlich wiedergegeben? -
Empfehlungen der Ausschüssen des Bundesrats zur Änderung des WaffG
LTB antwortete auf alter_Opa's Thema in Waffenrecht
Mich wundert, dass noch niemand den Schlussteil erwähnt hat: Dort wird angeregt, den Gesetzentwurf noch zu erweitern um regelmäßige fachärztliche/psychologische Überprüfungen. Klar, wer das dann wieder zahlen darf (von der Lauferei mal abgesehen). -
Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit
LTB antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
Was bedeutet das mit der Muniton? Verwendet die Polizei etwa Vollmantel? Das würde doch neben geringerer Stoppwirkung auch eine erhöhte Gefärdung Dritter bei Durchschuss bedeuten. Und, ohne drauf rumhacken zu wollen, aber als kleiner Hinweis: Der Jäger ist nicht verpflichtet, das Fallwild von der Straße zu schaffen. Machen die allerallermeisten Jäger aber trotzdem. -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
LTB antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Und wenn der Kollege die gewünschte(n) Munition(-sfabrikate) nicht hat? Den Kollegen, der die 22er-Büchse sowieso mitbringt, extra einkaufen schicken? -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
LTB antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Soweit ich das verstanden habe, geht es ihm es darum, eine Munitionserwerbsberechtigung für .22 lfb zu bekommen. Damit könnte er dann mit eigener Munition (seiner Wahl!) die Leihwaffe eines Schützenkollegen benutzen. Jetzt fragte er, ob er das (übergangsweise) über einen Fangschussgeber geregelt kriegt, und jetzt wird empfohlen, er solle Sammler oder Sachverständiger werden. Sorry Handgunner, aber deine Antwort ist genau das, was ich mit meinem Beitrag gemeint habe. Wo ist jetzt die SINNVOLLE Hilfe für den Fragesteller? -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
LTB antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Leute, das sind die Fragen des Threaderstellers: Rechtliche Fragen, technische Fragen. Er fragt NICHT, ob das Sinn macht. Könnt ihr euch Kommentare in diese Richtung nicht einfach sparen? Warum er etwas haben will? Warum denn nicht? -
Vielen Dank für deine Arbeit! Ein inhaltlicher Fehler ist das Alter des Waffenerwerbs, denn Jäger können ab 18 Jahre eigene Waffen erwerben. Das Video ist gut für Leute, die es sehen wollen. Allerdings ist das nicht die Art, wie die Welt außerhalb eines Waffen-Forums funktioniert. Was am ehesten geguckt wird, sind Videos unterhalb von fünf Minuten Länge, am besten ca. zwei bis drei Minuten. Auf ein Video von 20 Minuten haben die meisten Leute in unserer schnellebigen Zeit keine Lust: "Es ist zu lang, ich schaue was anderes." Zwei oder drei Minuten hat man dagegen nahezu immer. Der nächste Schritt wäre nun also, das Video in kurze Etappen zu unterteilen. Jede dieser Etappen sollte an ihrem Ende immer die Quintessenz haben, dass der legale Waffenbesitz nicht das Problem ist, verbunden mit der Einblendung eines Links zum Folgevideo mit der nächsten Etappe. "Dauert auch nur drei Minuten, das schaue ich auch noch an." In diesen Etappen-Videos sollte dann auch schneller (= interessanter) gesprochen werden (Neuvertonung). Das jetzige 20-Minuten-Video kann (und sollte) gerne zusätzlich zur Verfügung stehen. Es sollte dann "Zusammenfassung" im Titel haben. Ja, ich weiß, Arbeit verteilen ist einfacher, als Arbeit erledigen. Aber das sind meine Anregungen für das nächste verregnete Winterwochenende mit miserablem Fernsehprogramm. ;-)
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Wenn es dir darum gehen sollte, dass du einen Schrank selber (mit Freunden) umziehen kannst und er deswegen nicht zu schwer sein soll, dann ist das ein Argument für einen möglichst schmalen Schrank. Zudem nimmt er weniger Platz zu Hause ein, je nach Wohnsituation. Soviel zu den Vorteilen. Bedenke dabei: Die 7 Stellplätze für Langwaffen bedeuten, dass du 7 Bockflinten da ordentlich rein bekommst. Büchsen mit ordentlicher Optik dagegen belegen auch den Platz links und rechts davon zur Hälfte (Repetierhebel sind auch manchmal nicht ohne). Das reduziert deine Langwaffen-Stellplätze in der Praxis auf 4. Willst du dann noch die Kurzwaffen-Munition im A-Fach lagern und kaufst davon nur einen Karton, steht der schon im Weg rum (und den Karton brauchst du, da die Munition dann günstiger ist und da man mit der Kurzwaffe üblicherweise weitaus mehr trainieren muss). Willst du eine Flinte und brauchst einen Karton für's Trap-Schießen, ist das Innenfach zu klein, selbst wenn da sonst nichts drin liegt. Selbst für Büchsenmunition und Kurzwaffe ist das Innenfach nicht unbedingt groß genug, je nachdem wie viel Munition (und wie viele Kaliber und Sorten) man vorhalten will. Dann noch die Frage nach dem Zubehör (Gehörschutz, Putzzeug, ...) - soll das mit in den Schrank oder packst du das gesondert weg? Ich habe auch einen zu schmalen Schrank gekauft und dachte, das reicht. Naja, reichen tut's, aber nerven tut's auch. Ansprüche wachsen, man will/braucht doch noch was anderes dazu etc. - heute würde ich einen breiteren Schrank wählen. Das Problem mit dem Schlüssel für das Innenfach ist ja schon genannt worden. Da kannst du direkt auch außen einen Schlüssel benutzen.
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Vielleicht lag es einfach daran, dass du die Waffe nur gekauft, aber noch nicht erworben hattest.
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Einfach mal diese beiden Tresore vergleichen und sich eine Meinung bilden: http://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Kurzwaffen-der-VDMA-Stufe-B-mit-Innentresor-und-Widerstandsgrad-1-nach-EN-1143-1-Kurzwaffen-MunitionKurzwaffenschrank/Kurzwaffenschrank-Format-KWT-410--fuer-4-KurzwaffenKurzwaffen-VDMA-Stufe-B-14.html http://www.eisenbach-tresore.de/Moebeltresor/Moebeltresor-Tresor-Stufe-B-nach-VDMA-24992/Format-Moebeleinsatztresor-M-410-121.html Insbesondere die Sicherheitsstufe, Innen- und Außenmaße sowie das Gewicht vergleichen. Noch dazu: Wenn man den Kurzwaffentresor ohne den Kurzwaffenhalter bestellt, dann wird auch er inkl. der "Zwischenebene" ausgeliefert, also von diesem Unterschied bei den Fotos nicht blenden lassen.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
LTB antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
"Schon immer" kann ja nicht sein. Die "2-Schuss-Magazine" waren ja lange Zeit nicht ohne Grund vorgeschrieben. Da ich einen Kauf beabsichtige und einfach nur wirklich sicher gehen will: Auf Jagdschein darf jetzt eine halbautomatische Flinte gekauft werden, ohne dass dort das Magazin auf eine bestimmte Größe begrenzt werden muss. Richtig? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
LTB antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
So, jetzt bitte noch einmal für Doofe: Auf Jagdschein darf jetzt eine halbautomatische Flinte gekauft werden, ohne dass dort das Magazin auf eine bestimmte Größe begrenzt werden muss. Richtig? -
Was kann denn da so lange brauchen? Als Laie stelle ich mir vor: - zuständige Behörde fragte an, ob XY zuverlässig ist - LKA-Mitarbeiter schaut kurz nach XY in seinem Computer und findet dort die Antwort - LKA antwortet der zuständigen Behörde Ich versteh es nicht.
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Das ist mir schon klar. Allerdings scheint Andi68 ja schon zu wissen, dass der wahre Hersteller jemand anderes ist. Warum also sollte man jetzt - direkt darauf angesprochen - den Hersteller-Namen verweigern? Böse Zungen könnten jetzt vielleicht behaupten, dass es mit dem Ruf des Herstellers möglicherweise nicht so gut bestellt sein könnte. Aber wer weiß das schon, ohne den Namen ...
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Welchen Grund hat sie, den Namen des Herstellers nicht zu nennen?
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Das eine ist die Verfälschung der Statistiken durch Suizide. Hinzu kommt aber noch die Menge an Morden/Totschlägen, die z. B. im Streit innerhalb der Familie geschehen. Und bei denen bin ich der Meinung: Wenn es nicht der Griff zur Schusswaffe gewesen wäre, dann hätte man zu irgendetwas anderem gegriffen, was gerade verfügbar ist (Messer, Hammer, Axt, Telefon, Tischlampe, Hocker/Stuhl, Mord durch Gift, ...). Die müsste man also auch nochmal rausrechnen und dann würden wir uns der tatsächlichen Deliktrelevanz vielleicht nähern.
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SWR "Zur Sache" Baden-Württemberg" vom 27. Oktober 2016 - Stahlrute
LTB antwortete auf MarschMarsch's Thema in Allgemein
Wo ist denn der Unterschied zwischen "Teleskopschlagstock" und "Stahlrute"? -
@Der_Fuchs bei Außenmaß steht dort 38 cm tief. Ich glaube nicht, dass ihm das flach genug an der Wand ist.
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Welche Optionen sind möglich - 2x gleiche Waffe ?
LTB antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Ok, sorry, dann hatte ich den Thread-Titel missverstanden. -
Welche Optionen sind möglich - 2x gleiche Waffe ?
LTB antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Er will 2x die selbe Waffe. Genau die selbe.