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LTB

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  1. Hast du da mal ein Beispiel für? Die Bilder-Suche nach "Schallgedämpfter Revolver" brachte mich gerade nicht weiter.
  2. Irgendwo stand doch in der Begründung für diese Gesetzesänderung drin, dass sich die bisherigen Schutzklassen (oder Aufbewahrungsrichtlinien? - nagel mich nicht auf den Begriff fest) bewährt haben sollen. Das ist ja vielleicht schonmal ein grundsätzlicher Ansatzpunkt. Dann hatte @Schwarzwälder auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die A+B-Klassen (deren Norm wohl schon längst ausgelaufen war) auch einfach durch die (sehr ähnlichen?) Klassen "S1" bzw. "S2" hätten ersetzt werden können. Das hätte dann dem "bewährten" Standard entsprochen, ohne grundlos die Tresorklassenpflicht noch weiter zu verschärfen.
  3. Danke für die Info. Ich dachte nur, es gibt ja Leute, die einen Revolver einer Pistole gegenüber bevorzugen, und mit einer vollständigen Abdichtung/Verriegelung wäre z. B. Schalldämpfernutzung möglich (wo erlaubt), so dass es doch zumindest einen kleinen Markt dafür geben sollte. Dass den aber überhaupt gar keiner zu bedienen scheint, wundert mich dann doch.
  4. Ich wundere mich schon lange darüber, dass das Rad scheinbar schon vor über hundert Jahren erfunden wurde, aber nach meinem Kenntnisstand keine Gasdicht verriegelnden Revolver mehr hergestellt werden. Was läuft denn da nicht rund, wo sind die Nachteile, dass das scheinbar keiner bauen will?
  5. Erklär das mal denen, die immer mit "amerikanischen Verhältnissen" kommen ...
  6. Ich erinnere mich an einen Thread, bei dem eine neue Sportordnung verkündet wurde. Diese las ich mir durch und stieß auf einen Passus, den ich aus Datenschutzgründen nicht gut fand. Meinen Klarnamen mag ich nunmal nicht gerne im Internet lesen (lassen). Hier mein Beitrag in dem Thread: Und was kam darauf als (zweite) Antwort? Vielleicht nimmt man ja die aktuellen Fälle von Fake-Kontrollen als Anlass, die Platzierung der Klarnamen von Waffenbesitzern im Internet nochmal zu überdenken ...
  7. Kürzlich eine auf Jagdschein erworbene Waffe eintragen lassen, hab die WBK mit dem Eintrag gleich wieder mitgenommen. Meine letzte Zuverlässigkeitsprüfung war über ein Jahr her (habe gefragt). Auf meine Frage, wie lange es mit der Zuverlässigkeitsprüfung für einen Voreintrag derzeit dauern würde, bekam ich "ca. zwei Wochen" als Antwort. -> Habe keinen Grund zu meckern ...
  8. LTB

    War mal Sportschütze

    Grundsätzlich ließe sich ja nach einem anderen Stand Ausschau halten (was sicher einen Vereinswechsel erfordern würde). Grundsätzlich sollte das ja sicher auch als vereinsloser Gastschütze gehen, hauptsache im Verband angehörig. Was das WC betrifft: Für nur Urin ließe sich sicher was basteln, dass es über einen Schlauch in eine Flasche/einen Beutel fließt, das muss dann auch keiner zu sehen bekommen. Alternativ dazu oder auch für's eventuelle große Malheur gäbe es die Möglichkeit, Windeln zu nutzen (du musst da jetzt nicht drauf antworten, das ist auch ein Thema, was man so in einem Forum nicht wirklich offen diskutieren muss, aber nimm die Anregung mal an und denk wenigstens drüber nach. Für viele z. B. ältere Menschen ist das nicht die Notlösung für den Schießstand, sondern der Alltag). Zum Stand kommen: Hier gehe ich davon aus, dass du keinen hast, der dich hin- und zurück fährt. Vielleicht findest du einen Stand, den du gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichst. Wenn du dich auf Kurzwaffenschießen beschränken solltest, wäre das Packmaß unauffällig klein (und die Munitionskosten geringer, in Hinblick auf deine EU-Rente). Auch wenn die öffentlichen Verkehrsmittel je nach Wohnsituation eine zeitlich sehr lange Anfahrt bedeuten sollten, scheine ich herauszuhören, dass verfügbare (Frei-)Zeit im Moment dein geringstes Problem zu sein scheint. Einmal im Monat ein paar Stunden aufwenden sollte dann ja zumindest machbar sein. Was "noch vieles mehr" bedeutet, weiß ich nicht. Wenn du hier konkreter wirst, kann man vielleicht auch hier Ideen sammeln.
  9. Stell dir einfach mal die Frage: Wenn das nicht erlaubt wäre, wie schafft man dann den Weg von der Haustür zum Auto bzw. vom Auto zum Schießstand, Büchsenmacher etc.?
  10. Es gibt aber einen Unterschied zum Flughafen: Am Flughafen gehe ich durch die Schleuse um irgendwo anders hin zu fliegen. Am Eingang des Gerichts gibt es dagegen extra Fächer, in denen man "legale, aber potentiell gefährliche Gegenstände" bis zum Verlassen des Gebäudes abgeben kann.
  11. Wie wäre das eigentlich, wenn ein volles Magazin an der Waffe angebracht ist, aber nicht in der Waffe? So wie ich das verstehe, sollte das rechtlich in Ordnung sein. Gab es vielleicht schonmal den Fall, dass ein Richter sich dieser Frage annehmen musste (und falls ja, wie ging das aus)?
  12. Wenn ich deine Aussagen richtig interpretiere, dann meinst du damit, dass eine Waffe nicht nur nicht fertiggeladen (=Patrone im Patronenlager), sondern auch nicht teilgeladen/unterladen (=Patronenlager frei, aber mindestens eine Patrone im in der Waffe befindlichen Magazin) transportiert werden darf. Da gehe ich voll mit. Und du sagst, dass Magazine, die sich nicht in der Waffe befinden, mit Patronen gefüllt sein dürfen. Auch das sehe ich genauso. Jetzt sagst du, dass das DSB-Merkblatt fehlinterpretiert wird. Betrachtet man aber nochmal den genauen Wortlaut in dem DSB-Merkblatt, dann heißt es dort: Waffe (Singular) Magazine (Plural) Der Wortlaut des Satzes bezieht sich also eindeutig nicht nur auf ein einziges, in der Waffe steckendes Magazin. So wie der Satz dort steht, ist er meiner Meinung nach nicht richtig.
  13. LTB

    MKE T94K

    Die deutsche Definition einer Langwaffe ist ja bekannt: 60/30. Mir wurde mal gesagt, dass die EU alles als Langwaffe sieht (oder sehen möchte?), was eine Schulterstütze hat. Was kommt oder nicht kommt wäre jetzt aber reine Spekulation.
  14. Den Fehler hatte ich gestern ebenfalls beim Versuch, Kanälen aufzurufen. War aber nicht auf "Waffen" oder so beschränkt sondern scheint jeden Kanal betroffen zu haben (zumindest bei denen, die ich probiert hatte). Videos liefen aber einwandfrei, ich würde hier wirklich auf einen temporären, technischen Fehler tippen.
  15. Am besten gefällt mir der Kommentar eines Users unter dem Video: "I felt totaly safe while watching this video"
  16. Für freies Wissen sollte man vielleicht nach einer .org-Adresse schauen. ;-)
  17. Ich war nicht bei der mobilen Infanterie, zumindest in Film und Fernsehen ist es aber so, dass die Soldaten gerne die Nähe zu ihren (Schützen-)Panzern suchen, weil die eine wunderbare Deckung gegen "normalen" Beschuss aus Gewehrläufen darstellen.
  18. Macheten sind nicht verboten. Sie unterliegen nach meinem Kenntnisstand auch keinem Führverbot. Stattdessen wird es wohl in etwa so laufen: Die Polizei kassiert die Machete ein und schreibt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Vor Gericht ist der Vorwurf nicht haltbar und der Kiosk-Besitzer bekommt seine Machete zurück. Die Tatsache, DASS gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden war, bleibt aber für XX Jahre irgendwo vermerkt (vergleiche den Skandal über die Akteneinträge aus haltlosen Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, der letztes(?) Jahr rauskam, als sie in Hamburg(?) nicht dabei sein durften ...). Otto-Normal-Kiosk-Besitzer stört das jetzt vermutlich weniger; bei Jägern, Sportschützen, Waffensammlern etc. ist das bei der nächsten Regelüberprüfung aber ein Punkt, der in die Bewertung der Zuverlässigkeit mit einfließt.
  19. Auf welchen Zeitraum beziehen sich denn diese vierundzwanzigtausend Waffen? Eine Woche? Ein Jahrhundert? Und sind es freie Waffen ("mir wurde mein Messer geklaut ..."), bzw. wie viele davon sind erlaubnispflichtige Schusswaffen? Und wie viele davon aus Privatbesitz?
  20. Ich verstehe den Vorwurf nicht. Wäre die korrekte Vorgehensweise so gewesen: Schritt 1: "Kleinen Moment bitte, ich bin gerade am Waffenreinigen, ich mache jetzt die Türe zu und verschließe alle Waffen, danach mache ich die Türe wieder auf und sie dürfen zur Kontrolle herein kommen." Schritt 2: " So, jetzt da alle Waffen verschlossen und Sie in meinem privaten Wohnbereich sind, mache ich den Tresor wieder auf, damit Sie die Waffen kontrollieren können." Was verstehe ich denn da nicht???
  21. Vielleicht für den Weg zum Gericht bzw. den Weg vom Gericht zurück nach Hause?
  22. Ich denke, dass die Bestandsschutz-Regelung zu einer Minimierung des Widerstandes geführt hat. Im ersten Moment ist ja niemand betroffen gewesen, solange nicht eine Sortiments-Erweiterung einen neuen, zusätzlichen Schrank notwendig macht. Die Probleme kommen mal wieder als Salami-Scheibchen auf uns zu. Und für (wildfremde) Leute, die noch kein LWB sind aber es vielleicht mal werden wollen, setzen sich auch die wenigsten ein.
  23. Im Baumarkt gibt es Wachstuch-Tischdecken von der Rolle, ich glaube 1,40 m breit und so lang wie es einem beliebt. Wenn einem das Muster egal ist, bekommt man das in vernünftiger Größe für unter 10 Euro. Da kann man nach dem Reinigen einmal mit Zewa drüberwischen und sie danach einfach falten/rollen wegpacken. Gegen Ballistol-Spritzer an der Wand hilft es, den Tisch zur Reinigung etwas in die Raummitte zu verlegen (oder gleich den Couchtisch zu benutzen, wenn man nicht so ein filigranes Glas-Dingens hat). Und den Boden kann man zur Not wischen, wenn man nicht gerade Teppich hat. Davon abgesehen sprühe ich immer gezielt einzelne Stellen an, und wenn ich der Waffe einen leichten Ölfilm von außen verpassen möchte, dann sprühe ich auf einen Lappen und gehe mit dem dann daran. "Sprühnebel-Probleme" kenne ich daher bis jetzt noch nicht. Den Keller einer Mietwohnung würde ich persönlich nicht als Reinigungsort wählen.
  24. sorry, Doppelpost, bitte löschen
  25. Das Ordnungsamt entschuldigt sich mit der Begründung, dass man die Demenz des Mannes nicht erkannt habe. Dass er über 80 Jahre ist und vielleicht auch ohne Demenz ab und zu mal ruhen muss, ist nicht Bestandteil der Entschuldigung. Im Gegenteil: man habe ihn zuvor schon mehrmals des Platzes verwiesen!
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