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LTB

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  1. Welches Aimpoint Micro-Modell war das genau, wenn ich fragen darf?
  2. LTB

    Zubehör Sportschütze

    Genau. Und dann warte auf denjenigen, der mit der Predigt beginnt, dass ja nun niemand mehr holstern müsse, "weil es sind ja so sichere Rollatoren verfügbar". Oder man freut sich einfach, dass der Verein vernünftige Leute hat, die die Kurzwaffe an den einzig sicheren Ort auf dem Schießstand packen: In das (hoffentlich qualitative) Holster am Mann. Als Jäger verstehe ich auch ehrlich gesagt diese unbändige Angst vor der geladenen(!) (Oh, mein Gott!) Waffe im Holster nicht so wirklich, aber leider gibt es zu viele Vorschriften von Verbänden, von Vereinen und oft auch von Schießbahnbetreibern, die gilt es dann natürlich einzuhalten.
  3. LTB

    Umzug in anderen Kreis

    Die Deutsche Post hat mir letztes Jahr bereits zwei Einschreiben verschlampt(!) und ein aktuelles Einschreiben in den Nachbarort ist Stand gestern Abend 6 Tage nach verschicken in einem 200 km entfernten Verteilzentrum. Ständg liest man zudem, dass ganze Wagenladungen mit Briefsendungen an irgendwelchen Parkplätzen umgeladen werden vom unterbezahlten Sub-Unternehmer rein in den Wagen des kriminellen Kumpanen. In den Filialen kann man Einschreiben abgeben, aber keine Auskünfte (oder gar Problemlösungen) erwarten, es wird immer auf Online-Recherche bzw. auf Hotline-Nummern verwiesen. Sorry, wenn ich persönlich mittlerweile eine unterirdische Meinung von der Deutschen Post habe (dass sie einer der größten, wenn nicht der größte Adresshändler in Deutschland sind kommt noch oben drauf, Stichwort: "Nachsendeantrag" ...). Tresorkontrolle hatte ich noch keine. Mal schauen, vielleicht formuliere ich eine E-Mail, wo er nur noch mit "ja" antworten muss ...
  4. LTB

    Umzug in anderen Kreis

    Ich habe eben mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und er hat mir ebenfalls gesagt: Beim Einwohnermeldeamt melden reicht, der Rest passiert automatisch (und er verschickt die Akte). Ich kann das also nochmal bestätigen. Ich fragte auch, ob ich eine Bestätigung über den Bestandsschutz meiner A/B-Schränke erhalten könnte, bevor die Akte auf den Weg geht (und die Post sie eventuell verschludert). Dies wurde mir verneint: "Sowas haben wir noch nie gemacht, da kämen wir ja zu gar nichts mehr, wenn wir jedem alles bestätigen würden." Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf so eine Bestätigung, kann ich die also einfordern?
  5. Was ist zu beachten, wenn man in einen anderen Kreis zieht und dabei in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Waffenbehörde zieht? Muss man sich bei der neuen/alten Behörde melden, um den Umzug der Waffen anzuzeigen? Oder reicht die normale Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt (wo ja erfasst ist, ob man Waffenbesitzer ist), und die Waffenbehörden bekommen die Infos von dort automatisch? Wenn man selber tätig werden muss: Welche Fristen muss man einhalten?
  6. Da hat Paul Harrell ein Video in dem er die Thematik anspricht. Es müsste dieses hier sein:
  7. Doch. Aus dem Stgb: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." (Hervorhebung durch mich)
  8. Auch das deutsche Notwehrrecht ist in Hinblick auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt.
  9. Die USA haben soziale Ungerechtigkeiten, wie man sie sich in Deutschland - trotz steigender Obdachlosigkeit etc. - nicht vorstellen kann. Z. B. gibt es dort kein Hartz IV, sondern nur Food-Stamps (Lebensmittelmarken). Und selbst "Obamacare" versichert nur knapp 90% der Menschen (ein riesiger Fortschritt), die restlichen 10% haben immer noch keine Chance, sich medizinische Versorgung zu leisten. Gewaltkriminalität entsteht zum größten Teil im Ghetto.
  10. Und nicht nur über Hamburg fahren, sondern dort umsteigen, also definitiv durch den Bahnhof müssen.
  11. Vielleicht aus ganz banalen Gründen, z. B. Kfz kurz nach der Garantie defekt, Neukauf belastet die Haushaltskasse sehr, Geld für die Kurzwaffe (und auch andere nicht lebensnotwendige Dinge) ist erstmal nicht vorhanden.
  12. Paul Harrell + 1 Ansonsten wundert es mich, dass John Lovell noch gar nicht genannt wurde.
  13. Gilt das eigentlich nur für werkzeugloses Takedown wie z. B. beim Ruger 10/22, PC9 etc.? Könnte man diese Waffen also vielleicht in leicht modifizierter Form auf den Markt bringen, dass man immer erst eine Schraube lösen/einsetzen muss zum zerlegen/zusammensetzen?
  14. Auf die Idee mit dem Zoll kam ich, weil dieser es doch ist, der bei der Ausreise das Gepäck kontrolliert. Nach der Antwort von @German bitte ich diese Idee wieder zu vergessen.
  15. Vielleicht das Zollamt des Flughafens mal anschreiben, an dem du die USA verlassen willst?
  16. Jeden Tag werden Supermärkte beklaut. Sollen wir uns deswegen alle nach der Kasse nochmal durchsuchen lassen?
  17. Ob sich die Behördenmitarbeiter damit der Nötigung schuldig machen? Bin kein Jurist ...
  18. Ich meine das jetzt nicht böse: Mit der selben Argumentation hatte sich schiiter immer vor einer Quellenangabe gedrückt. Nur mal so als Feedback, wie sowas rüberkommen kann. Da ist z. B. die Rede von Schusswaffen-Unfällen mit Kleinkindern. Es ist meiner Meinung nach ein Unding, dass manche Eltern scheinbar nicht gut genug auf ihre Waffen aufpassen. Aber genauso ist es ein Unding, Kleinkinder unbeaufsichtigt Schwimmen zu lassen, sie nicht anzuschnallen, sie (mit dem heutigem Kenntnisstand) passiv rauchen zu lassen etc. Wenn es um den legalen Waffenbesitz geht und speziell auch um das legale Führen zum Zwecke der Selbstverteidigung, dann bin ich grundsätzlich ein Befürworter. Meiner Meinung nach müssen dafür "lediglich" folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Sachkunde Allerdings sind diese Begriffe (abgesehen von der Zuverlässigkeit) nicht 1:1 so zu verstehen, wie das heute der Fall ist: - Bei der Sachkunde würde ich mir wünschen, dass eine umfangreiche praktische Prüfung in Sachen Waffenhandhabung stattfindet. Dort muss der Schwerpunkt auf der Einhaltung (nicht dem auswendigem Runterbeten) der Cooper-Regeln liegen. Dazu Laden, Holstern, geladen aus dem Holster entnehmen und Schussabgabe. Keine Schießstand-Mentalität mit "Pseudo-sicheren Waffen". Zusätzlich natürlich korrekte Handhabung/Bedienung der Waffe/verschiedenen Waffentypen. Und die Scheibe muss man treffen können. ? - Bei der persönlichen Eignung ist meiner Meinung nach der schwierigste Aspekt, die Altersgrenze. Ab 18? Ab 25? Oder vielleicht sogar schon ab 14, dem Alter, ab dem man als strafmündig gilt? Ich denke, dass es schwierig ist, eine Grenze zu finden, die für alle richtig ist. Will man den "spätpubertierenden" und "jungen, leichtsinnigen Leuten" möglichst noch nicht das Führen legaler Waffen erlauben, so müsste man die Grenze wohl eher bei der 25 ansetzen, obwohl viele Leute auch schon früher im Charakter gefestigt sind. Aber deswegen darf sich ein 20-jähriger Nachtschichtler auf dem Heimweg von der Arbeit nicht adäquat gegen einen bewaffneten Raubüberfall verteidigen? Ich finde es schwierig. Ein sehr interessantes Video zu Alter/Reife etc. hat zufällig vor ein paar Tagen erst Paul Harrell herausgebracht: https://www.youtube.com/watch?v=5fRJTyU851Y
  19. LTB

    Raubüberfall durch egun

    Ich hoffe, die bekommen diese Info, bevor sie anreisen ...
  20. Es bringt zwar den Thread nicht weiter, aber ich muss es loswerden: Support your local dealer! (please)
  21. Das erinnert mich an die Siegauen-Vergewaltigung: https://de.wikipedia.org/wiki/Siegauen-Vergewaltigung#Kritik_an_der_Polizei
  22. Ich fänd' ja eine Rubrik "Hollywood-Shooting" echt cool. Da könnte man (in der Theorie) alles unterbringen, was Spaß macht. Zwei Waffen gleichzeitig. Vollautomaten. Schießen im Hechtsprung Klar, ist jetzt nur Blödsinn von mir und keinesfalls realistisch. Aber der Spaßfaktor wäre mit Sicherheit unheimlich hoch.
  23. Warum hat eigentlich noch keine sowas wie "egun-kleinanzeigen" rausgebracht? Ich selbst bin kein Freund von Auktionen, weder beim Kauf noch beim Verkauf. Ebay-Kleinanzeigen dagegen finde ich gut. Da suche ich nach Produkten in meiner Nähe, fahre vorbei, zahle direkt vor Ort und nehme das von mir überprüfte Produkt mit. Das spart (mir!) jede Menge Nerven. Egun werde ich vermutlich nie nutzen (ich schaue da nur zu Recherchezwecken mal rein); ein "egun-Kleinanzeigen" fände ich dagegen sehr interessant. Statt durch Verkaufsprovisionen können die sich doch durch Werbung finanzieren, macht ebay-Kleinanzeigen doch auch.
  24. Hallo Volco, ich habe den Thread erst jetzt entdeckt und gelesen. Ich muss sagen, dass auch bei mir im ersten Moment der Eindruck von vorhandener "Blockwartmentalität" entstanden ist. Scheinbar war es ja genau andersherum: Die Schützen würden gerne teilnehmen, sind sich aber unsicher, ob sie das dürfen, fragen euch (dich), und da du die Antwort nicht kennst, versuchst du hier eine zu finden. Das kehrt das Ganze für mich ins Gegenteil und ich finde es gut, wenn jemand diese Frage einfach nur sachlich geklärt haben möchte. Meine persönliche Meinung dazu: Wenn ihr im Schützenverein ein (ggf. öffentliches) Event veranstaltet, bei dem ein von eurer Sportordnung nicht gedecktes Schießen stattfindet (z. B. Dosenschießen, Schießen auf Luftballons etc.), ist DANN der Transport der Waffen zum Vereins-Schießstand für eure Schützen vom Bedürfnis gedeckt? Wenn du diese Frage mit "ja" beantworten kannst, dann sollten Schießkurse (soweit sie keine gesetzlich verbotenenen Elemente wie Verteidigungsschießen enthalten) ebenfalls kein Problem sein. Und so wie ich das bisher herausgelesen habe, sind die besagten Schießkurse in Deutschland ja scheinbar "abgespeckter" als in anderen Ländern, was mich vermuten lässt, dass die in Deutschland gültigen Gesetze bei den deutschen Kursen auch eingehalten werden. Oder nochmal anders. Schau doch mal kurz in dieses Video rein: Dort praktizieren die Jungs "Trick-Shooting" mit der Flinte. Nur mal angenommen, ihr hättet Flintendisziplinen bei euch im Verein. Und jetzt gäbe es einen gewerblichen Anbieter in Deutschland, der Seminare für solches Trick-Shooting anbieten würde. Würde dann jemand Angst um seine Zuverlässigkeit haben, wenn er daran mit seiner Flinte teilnimmt?
  25. Manche Menschen haben breitere Finger als andere.
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