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LTB

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  1. Waffengesetz, Anlage 1: "2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. " https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html -> Die Waffe muss mit zugeklapptem Schaft immer noch mindestens 60 cm lang sein, um als Langwaffe zu gelten. Waffengesetz, Anlage 2: "1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;" https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html Sollte es sich bei deinem Repetierer also um eine Pumpgun handeln, gelten diese Maße. Ansonsten sind mir keine Mindestmaße bekannt.
  2. LTB

    Take Down-Waffen

    Wenn das so einfach wäre, dann bräuchte man den von mir zitierten Punkt in der Anlage 2 nicht. Und wenn das 60/30 nicht erfüllt ist, dann ist es ja auch per Definition keine Langwaffe. Ein Ruger 10/22 Takedown und ein Kel Tect Sub 2000 lassen sich auch nur in einem Zustand feuern, in dem 60/30 erfüllt ist. Und trotzdem gibt es sie (nach meinem Kenntnisstand) in Deutschland nicht. Die Frage bleibt also: An welcher Stelle überschreitet eine Waffe den "allgemein üblichen Umfang"?
  3. LTB

    Take Down-Waffen

    @Admin/Mod: Mein Zitat ist zu lang geraten, ich kann das selbst auch nicht mehr kürzen. Wäre nett, wenn das jemand auf die ersten Zeilen begrenzen könnte. Alles ab: "Soweit ich das mitbekommen habe ..." soll nicht mehr Bestandteil des Zitats sein. Danke.
  4. Hallo, ich werde aus dem Waffengesetz nicht ganz schlau. In Anlage 2 heißt es:
  5. Warum? Es erwirbt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das könnte man ja über einen Leihschein dokumentieren?
  6. Ist das Thema nun vom Tisch oder nicht?
  7. Ja - aber nur bei Langwaffen. Mit dem Jagdschein und der grünen WBK gehst du in den Waffenladen, suchst dir Büchse/Flinte aus, und dann musst du innerhalb von 14 Tagen der Behörde den Erwerb melden (der Verkäufer selbstverständlich ebenfalls). Bei Kurzwaffen dagegen musst du als erstes zur Behörde für den Voreintrag.
  8. Und wenn die das einmal die Woche machen? Wo sind da die Grenzen?
  9. Das bedeutet, hinter dem Account @CZM52 verbirgt sich der Hersteller Horner Arms? Oder steh ich auf'm Schlauch?
  10. Hallo, was für ein Hersteller und Modell ist das denn?
  11. Bei Horner Arms bin ich gerade alle Langwaffen durchgegangen, keine in 9mm im Angebot.
  12. Ich wüsste nicht, welcher Händler das G9 von Lone Wolf in Deutschland vertreibt. Kannst du da helfen?
  13. Wie heißen denn Hersteller und Modell der 9mm AR15 mit Glock-Magazinen? Und bei welchem Händler könnte man da in Deutschland fündig werden? (Google hat mir hier nicht weiterhelfen können.)
  14. Man mag über die Zertifizierung denken, was man mag. Als Mindestes fehlt mir jedoch ein exliziter Zusatz, dass zum Übungsschießen auch nicht-zertifizierte Munition verwendet werden darf. Sonst kommt demnächst irgendein Gericht mit einem "fehlenden Bedürfnis" wie bei den Halbautomaten, dann haben wir den Übungsschuss für 3 Euro+.
  15. Achtung, Ironie: Vielleicht hilft uns ja das kommende TTIP-Abkommen mit den USA weiter. Dann können die amerikanischen Waffenfirmen die europäischen Staaten wegen entgangener Gewinne verklagen.
  16. LTB

    Waffentransport

    Du kannst die Muni ja schonmal vorschießen und dann hinterher fahren.
  17. LTB

    Reduzierpatronen

    alzi, ich weiß nicht, was du so machst, wenn du nicht mehr weiterkommst. Ich hoffe aber, dass du bei der Suche nach Hilfe nicht auf solch ignorante Typen triffst, wie du dich hier gerade gibst. Sollte es in diesem Forum aber eine Ignorier-Funktion geben, die was taugt, dann werde ich dir leider nicht mehr helfen können.
  18. LTB

    Reduzierpatronen

    Erstmal ein ganz großes Danke an lukas-h, PetMan und HBM. Hier zeigt sich, dass es noch vernünftige Leute gibt, die mit Fachwissen helfen, statt auf "such deinen Scheiß alleine - auch wenn du nichtmal weißt, nach welchen Begriffen du zu suchen hast" zu verweisen. Dann noch zur Erklärung, warum es auf meiner Seite ein Missverständnis gab: Über Einsteckläufe wusste ich Bescheid. Allerdings war eine Reduzierpatrone für mich kein Einstecklauf, und dass sie im Juristendeutsch als "Einsätze" im Waffengesetz aufgeführt sind, habe ich nicht gewusst. Also nochmal danke, damit bin ich schonmal einen großen Schritt weiter gekommen.
  19. LTB

    Reduzierpatronen

    Und gerade nochmal das Waffengesetz aufgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html Die Seite dann nach "reduzier" durchsucht. Rate mal, wie viele Treffer. Also, kannst du helfen?
  20. LTB

    Reduzierpatronen

    Hallo Winzi, google hatte ich vor meiner Suche schon bemüht, leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis. Was man dort aus Deutschland findet, sind "schwächer geladene Hülsen gleichen Kalibers". Wofür ich mich dagegen interessiere, sind Reduzierhülsen, mit denen man z. B. man aus Kaliber 12 andere Kaliber wie z. B. .22 lfb, .38 Special etc. verschießen kann. Am besten einfach mal den Link klicken, den ich gepostet hatte, dann weißt du, was ich meine. Leute wie du bekommen jedes Forum kaputt. Schau dir bittte meinen Link an und sag mir dann, ob du über solche Reduzierpatronen in der Waffensachkundeschulung unterrichtet wurdest. Und gelesen habe ich das Waffengesetz sogar, aber nicht auswendig gelernt, ich bin ja kein Anwalt. Und ein Forum ist dafür da, sich gegenseitig zu helfen. Wenn jemand anderes eine Frage stellt, die ich beantworten kann, dann wird er von mir nicht so blöde angefahren wie du das gerade machst.
  21. Sind solche Reduzierpatronen in Deutschland erlaubt? http://www.gunadapters.com/12-gauge-rifled-adapters/ Falls ja, was muss man beachten? Werden die in die WBK eingetragen? Muss es ggf. sogar ein Voreintrag sein? Ist das ggf. vom Reduzierkaliber abhängig (z. B. KW-Kaliber)? Viele Fragen - wer hat Ahnung davon?
  22. Warum sollte man die Munition nicht kaufen können? Mit dem Voreintrag (inkl. Munitionsberechtigung) ist doch geklärt, dass die Behörde weder mit der Waffe noch mit der Munition ein Problem hat. In welcher Reihenfolge man jetzt kauft, kann doch völlig egal sein, oder? Beispiel: Händler hat nicht die Waffe meiner Wahl auf Lager, aber die Munitionssorte, die ich will. Also nehme ich die schonmal mit und fahre zu einem anderen Händler, der die Waffe hat. Da brauche ich mir keine Sorgen mehr machen, dass dort die gewünschte Munition gerade nicht vorrätig ist. Ist das kein Bedürfnis?
  23. Das hat mich jetzt so stutzig gemacht, dass ich die Suchmaschine meiner Wahl eine ganze Weile gequält habe. Und tatsächlich: Ich muss mich korrigieren: Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012 [...] Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken [...] 13.6 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm An dieser Stelle war mein Jagdausbilder wohl falsch informiert. Sorry für die Verwirrung, die ich gestiftet habe. Eine Schusswaffe verschießt ein Projektil. Bitte zeige mir eine Quelle auf, die das widerlegt.
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