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karlyman

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  1. Die Gerichte wenden gar nichts an, was im Gesetz nicht drinsteht. Die können den Gesetzesinhalt interpretieren (machen sie ja wie wir wissen), aber nicht komplett neu formulieren. Die Erlaubnispflichtigkeit oder Verbote zu formulieren ist Sache des Norm-/Gesetzgebers. Mit der Argumentation könnte man schließlich auch die "Anwendung" auf Küchenmesser, Spaltäxte und Mistgabeln befürchten... Die sind nämlich ebenfalls (z.T. ziemlich gut) geeignet zum Umbringen von Leuten, und dürfen daher nicht ungleich behandelt werden...
  2. Um gegen ein Gesetz als solches zu klagen, muss man erst mal in das Stadium der Normenkontrolle kommen.
  3. Gerade Letzteres müsste ein gefundenes Fressen für die FDP sein. Ich meine sowohl die Partei als solche, als auch den Bundesjustizminister. Das ist sozusagen ein "Leib- und Magenthema". Ja, im Moment ist grade viel "geboten", das an bürgerlichen Freiheiten nagt.
  4. Daher: Einlass von (dem LWB) unbekannten Personen, die sich als Kontrolleure vorstellen, nur gegen Rückruf und positive Bestätigung der Waffenbehörde, dass tatsächlich eine Kontrolle stattfindet. Sollte die Behörde zur Zeit des "Kontrollversuchs" nicht erreichbar sein, ist das eben so. Dann ist eine positive Bestätigung nicht möglich, und die Kontrolle muss/wird zu anderem Termin stattfinden. Allein auf irgendwelche "Ausweisdokumente" (die ich nicht näher überprüfen kann und die heute relativ einfach angefertigt werden können) würde ich mich übrigens nicht verlassen. Nicht vergessen: es ist eine Obliegenheit des LWB, dass strikt nur Befugte Zugang zu den Waffen bekommen. Daher die o.g. Vorgehensweise.
  5. Ersteres ist unbestritten. Die haben ihre Verbotsagenda, und warten nur auf Gelegenheiten, um dieser jeweils politischen "Drive" zu verpassen. Das Irrwitzige ist, dass im jetzigen Fall noch nicht mal die besagten "günstigen Ereignisse" vorliegen; es gibt doch aktuell null Relevanz und Anlass.
  6. Das ist der Punkt, und wäre ein sehr guter Ansatzpunkt, das Vorhaben schon am Kabinettstisch zu zerpflücken. Dies aber kann einzig und allein die FDP, denn Rot-Grün schaltet bei dem Thema jedes rationale Denken ab.
  7. Wenn durch die gesetzliche Regelung jede realistische Möglichkeit der Verwertung verbaut wird, und keine realisierbare Möglichkeit der Beseitigung von Verbotsmerkmalen an der Waffe besteht - ist es eine de-facto-Enteignung. Ein enteignungsgleicher Eingriff.
  8. Genau genommen lässt sich alles, was in diesem Verbotsvorhabens-Gesetz der Ministerin enthalten ist, sachlich zerpflücken. Es gibt für dieses weder einen Anlass, noch sind die Maßnahmen auch nur ansatzweise geeignet.
  9. SB meint wohl die, "die anders aussehen". Warum man hier, wohlgemerkt bei praktisch null deliktischer Relevanz, so fanatisch auf die "kriegswaffenähnliche" Optik starrt, das ist für rational denkende Menschen ein Rätsel.
  10. Eine solche Formulierung ist, mit Verlaub, politische Propaganda; mit treffender Umschreibung hat das nichts mehr zu tun. Wer sich so äußert, zeigt, dass es ihm als Politiker nicht darum geht, sachlich Dinge anzugehen. Sondern nur, seine ideologische Agenda zu verfolgen.
  11. Sorry, da ist mir ein wenig zu viel Plattheit, Stammtisch und Klischee.
  12. Das ist ein politisches, aber eigentlich kein rechtlich-gesetzgeberisches Argument (für die Schaffung einer Rechtsnorm).
  13. Das sind allerdings verschiedene Ebenen. Zunächst muss das Faeser'sche Papier ja den Kabinettstisch passieren, ehe es überhaupt zum Gesetzentwurf werden kann. Da spielt die CDU/CSU natürlich noch keine Rolle (sondern die FDP). Die Unionsparteien kommen dann später, wenn es gilt, ob und wie der Gesetzentwurf durch Bundestag und Bundesrat geht.
  14. Was ist "martialisch"? Das wurde gestern so, heute anders, und morgen wieder anders betrachtet.
  15. Aber deren Optik! Diese schreckliche Optik! Schon die allein "wirkt doch auf potenzielle Täter anziehend"... Was für ein Freiluft-Irrenhaus.
  16. Damit dürfte sie wohl nicht viel weniger Ahnung haben als die, die politisch dieses Gesetz auf den Weg bringen will...
  17. Nettes Bild. Spontaner Eindruck: 1. Die Ministerin sieht aus wie auf dem Sommerausflug mit Anhang. 2. Der Pumuckl (s. 2. Reihe) ist groß und dick geworden.
  18. Wo er recht hat, hat er recht. Fr. Faeser lässt sich ja bei ihren Verbotsplänen offensichtlich von roten/grün-roten Landesregierungen im Bundesrat unterstützen. Ich denke, man kann davon ausgehen, dass z.B. Bayern in der Länderkammer gegen das Faeser'sche Gesetzesvorhaben agiert, und womöglich andere Unions-Länder ermuntert.
  19. Mehr als die Hälfte der Punkte in deiner Aufzählung ist schon in ziemlich greifbarer Nähe.
  20. @Wauwi Mit solchen Anmelde-, Nachmelde-, Altbesitzregelungen (oder auch machbaren Möglichkeiten zur Beseitigung von Verbotsmerkmalen) hat man aus Verschärfungen schon immer "Dampf" und Protestpotenzial rausgenommen. Für die Eigner im Bestand wurde es dadurch deutlich "harmloser", man selbst war ja bis auf weiteres außen vor...
  21. Ich würde es etwas netter mit "naiver, auf nichts gestützter Annahme" umschreiben.
  22. Ich habe nie was anderes behauptet. Allerdings ist es politisch nicht "gottgegeben", dass dieses üble Spiel ohne Widerstand mitgespielt werden muss... Die unsäglichen Mechanismen kann und sollte man offenlegen.
  23. Eins ist jedenfalls klar, in der Branche wird gerade die weitgehende SRS-Beschränkung wirtschaftlich einschlagen wie eine Bombe. Diese "Freien" machen für viele ein Gutteil des Umsatzes aus.
  24. Im Grunde wird schon seit "Erfurt" 2002 nicht mehr aufgehört, alle 3, 4 Jahre eine neue waffenrechtliche "Sau" durchs Dorf zu treiben. Seither jagt doch in D eine aktionistische, miserablel "begründete" Verschärfung die andere.
  25. Wie genial, wenn die Wirkung geänderter Normierungen des deutschen Waffenrechts evaluiert werden anhand von Verhältnissen und Abläufen in Neuseeland und USA... Mit gleicher Gültigkeit könnte man unsere hiesige Schweinehaltungsverordnung bei Hammelherden-Besitzern in Afghanistan, oder bei religiösen Veganern in hinduistischen Tempeln, evaluieren.
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