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karlyman

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  1. Hat aber eben alles nichts mit flächendeckenden Feuerwerks- und Böllerverboten in D zu tun... bzw. es gibt keine ordentliche Begründung dafür. Was selbst im Zentrum einer mittelgroßen Stadt, oder Kleinstadt, eng zeitlich und örtlich ein Problem sein kann, ist es dort schon am Rand, im Ortsteil, im Wohngebiet... eben nicht mehr. Von wirklich ländlichen Lagen mal ganz zu schweigen.
  2. Der Städtetag und Landkreistag hat sich, auf Bundes- und Landesebene, dazu in den letzten paar Jahren wiederholt geäußert. Aussage war meist: Örtlich situationsbezogen (s. Berlin wg. Sicherheit... und in brandgefährdeten Altstädten) können Böller- und Feuerwerksverbote angebracht sein... flächendeckend in D machen sie jedoch keinen Sinn und sind nicht gerechtfertigt.
  3. Wegen was...? Böllern und Raketen? Messernden Silvesternachtstouristen?
  4. Wie das "die Behörden" im Ländle sehen, darüber kann ich nichts sagen. Von meiner Behörde gibt es in der Frage noch keine Anforderung. Allerdings ist eine Verwaltungsvorschrift, wenn auch nicht mit direkter Außenwirkung versehen, kein "Larifari"... Sie ist eine verbindliche Handlungsanleitung (im Grunde eine Handlungs-/Auslegungsanweisung) an die Behörden.
  5. ...und nebenbei z.B. die eigenen Vorderlader-/SP-Schützen "plattgemacht". So unbedeutend im DSB ist das nämlich auch nicht.
  6. Tja... Da bist du wahrlich nicht alleine. Im Übrigen weise ich auch nochmal auf den Beitrag von @Sachbearbeiter vom 8. September drüben im "Bedürfnisnachweis WSV"-Thread hin, in dem zu Altfällen ausgeführt wurde (Zitat): "Überbestandswaffen sind alle über dem Grundkontingent (drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition). NICHT dazu zählen alle Waffen auf gelben WBK sowie ebenfalls nicht einzelne wesentliche Teile dazu. Die für die Waffenbehörden maßgebliche WaffVvW besagt zu den Altfällen vor 2009 unter Nr. 14.3 folgendes: "Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern.""
  7. Genau genommen verlangt § 14 Abs. 5 WaffG, so wie dort formuliert, den Nachweis der Wettkampfaktivität des Schützen. Da steht auch nichts von einem Einzelwaffennachweis, wie in der ba.-wü. Auslegung gefordert.
  8. Na, da bin ich mir nicht so sicher. Stichwort "EU Bleigeschossverbot im Schießsport".
  9. Falsch. Lies nochmal nach.
  10. Die Küchenmesser sind harmlos. Die Bajonette sind böse. Weil der Gesetzgeber das so sagt.
  11. Als Sachverhalt im letztinstanzlichen Urteil des BVwG von 2014 wurde genannt: 0,5 l (zwei Gläser) Rotwein, 30 ml (1 Schnapsglas) Wodka.
  12. La..La...Latürnich !
  13. Klingt ungefähr nach: Wir haben keine halbwegs genaue Aufschlüsselung, wissen bei illegalen Waffen eigentlich nicht wirklich über die Verwendungsbereiche Bescheid... Aber alles wird gut, es kommt ein Aktionsplan gegen Rechtsextremismus.
  14. Na, dann "willkommen im Club" nach dem Genuss einer Schnaps-/Likörpraline a la Mon Cheri & Co... den enthaltenen Alkohol trinkst du da ja auch... Ich bin, wie gesagt, wahrlich niemand "pro Alkohol" - aber man kann's auch übertreiben.
  15. Verschlossenes Behältnis. Von abschließbarem Holzschrank über Blechschrank mit Schloss oder eben abschließbare Vitrine (Letzteres macht gerade da Sinn, wo etwas gezeigt werden soll). Es gibt zum Glück noch keine Vorgaben bezüglich einer bestimmten Zertifizierung der Behältnisse. Wobei, wenn es auf dem "Weg", der hier beschritten wurde, so weitergeht, ist künftig nichts ausgeschlossen... P.S.: Wenn du eine "billige", dennoch halbwegs ansehnliche Glasvitrine mit Schlösschen findest, wäre ich für den Tipp dankbar.
  16. Genau so erging es doch mal einem Jäger im auch hier verbreiteten Fall, der bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg 0,5 Promille "intus", und gleichzeitig ein kurz zuvor erlegtes Stück Reh in der Wildwanne hinten hatte. Die Polizeibeamten teilten ihm wohl mit, er habe da nichts zu befürchten; der Bericht ging aber an die Waffenbehörde. Am Ende war er die WBK los... Die Behörde legte ihm verwaltungsrechtlich zur Last, unter Alkoholeinfluss jagdlich seine Waffe abgefeuert zu haben... Zuverlässigkeit weg.
  17. Bei mir z.B. ist das nicht woke, sondern Realität. Mit "Alk" konnte ich noch nie so viel anfangen... ich mache keine Prinzipiengeschichte draus, aber es gibt mir einfach nichts. "Alle Schaltjahre mal" ein Wein zum Essen, oder selten mal ein kühles Bier oder Radler... reicht mir vollends aus.
  18. Ich hab' eine Doppelkolben-Fußluftpumpe. Das käme dann... so knapp vor der Atombombe...
  19. Ist bei uns auch so. Es sei denn (wie ebenfalls gesagt), man ist alleine da und das o.g. Problem kann gar nicht auftreten.
  20. @uwewittenburg War bei mir im Prinzip auch so. Im Autofahrerleben bislang eine einzige Polizeikontrolle, und die hatte nichts mit dem Waffenbesitz zu tun. "Waffenkontrolle" unterwegs noch nie. Da ist es - als jagdlicher LWB - deutlich wahrscheinlicher, dass man mal wg. Unfallwild mit dem Polizeivollzugsdienst zusammen nachts am Straßenrand steht. Allerdings wurde kolportiert, dass auf dem Parkplatzrand des Schützenvereins vor vielen Jahren mal eine Polizeikontrolle gewesen sein soll, muss aber lange her sein.
  21. Na ja... das mit der "Nazi-Waffe" würde ich mal nicht überbetonen... Wenn wir so anfangen, Waffen (= Gegenstände) zu kategorisieren... Dennoch gebe ich dir ein Stück weit recht - in der breiten, nicht unmittelbar mit dem Thema befassten Öffentlichkeit kommt der "Punkt", auf den man hier via Bild hinweisen möchte, nicht rüber. PR-mäßig könnte das tatsächlich nach hinten losgehen ("alles von dem Zeug verbieten"). Das Thema Absurdität im § 6 AWaffV ist nicht falsch, aber auf diese Weise wird man kaum was in unserer Richtung bewirken.
  22. Ich befürchte, die "Abschaffer" wollen alles auf dem gezeigten Bild abschaffen...
  23. Weil grade in dem Bereich kein normaler Menschenverstand mehr herrscht.
  24. Na ja, KW in großer Zahl gibt's sportlich/jagdlich in aller Regel ohnehin nicht.
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