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karlyman

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  1. So ist es. Wenn ihr den Jagdschein anerkannt/"überschrieben" bekommt, wäre bezüglich der genannten Waffen eigentlich alles in "trockenen Tüchern". Und, vielleicht genauso wichtig: bei Interesse und passender Gelegenheit könntet ihr in D der Jagd weiter nachgehen. In nicht wenigen deutschen Bundesländern und Stadt- bzw. Landkreisen sind Waffen- und Jagdbehörde übrigens organisatorisch auch in einer Dienststelle zusammen. Es muss also nicht zwangsläufig eine "Lauferei" von hier nach dort geben. Und selbst wenn, wäre das noch kein Beinbruch.
  2. Ist das eigentlich so ein extremer Nischenmarkt, dass da die Produktion und Vermarktung von Repliken (wie eben bei den anderen historischen Zündsystemen) nicht lohnt? Und "Atomphysik" sind die Zündnadel-Waffen ja nun auch nicht gerade....
  3. Genau.
  4. Das ist in der Tat ein schlechter Witz. Nun kann es ja sein, dass man bestimmte Teile aufgrund von Exportrestriktionen gar nicht aus USA rausbekommt. Das ist dann eben so bzw. zumindest von Midway oder Brownell's nicht zu vertreten. Als nicht akzeptabel empfinde ich es aber, wenn (unter dem rechtlichen Aspekt) eigentlich lieferbare Teile aus dem Sortiment von Br.USA nun gar nicht (längere Lieferzeiten wären ja noch hinnehmbar) an bzw. über die europäischen "Töchter" Br.CH oder Br.D geliefert werden.
  5. Wenn kein (nennenswerter) Umsatz getätigt wird, kann das allerdings auch zur Folge haben, dass man irgendwann auf dem Bestellweg gar keine US-Artikel mehr bekommt.
  6. Das empfinde ich dann (ich habe mich noch nicht selbst vergewissert) als eigentliches Problem. Längere Lieferzeiten, naja.... Etwas höhere Preise, auch noch (zähneknirschend) hinzunehmen... Aber wenn ich Artikel gar nicht bekomme, obwohl sie bei Brownells.USA erhältlich sind - das ist nicht verzeihlich.
  7. Wie gesagt, mit der diskutierten Entscheidung wird ersichtlich sachlich Gleiches ungleich beurteilt.
  8. Dann musst du konsequenter Weise durchgehend (= für Anwender in jedem Gefahren bergenden Bereich) für die "0,0"-Grenze eintreten.
  9. Ich auch nicht. Aber du weißt ja, manche Leute haben kein Problem mit Alkohol... Nur OHNE. Nichtsdestotrotz halte ich das diskutierte jüngste Urteil in seiner Radikalität - vor allem im Kontext mit sonst zugestandenem geringem Alkoholkonsum in anderen, ebenfalls gefahrgeneigten Bereichen - für daneben.
  10. Dass in einem Rechtsstaat in Bezug auf Vorgaben/Eingriffe Gleiches nicht zumindest ähnlich geregelt ist, kann man zur Kenntnis nehmen. Normal und akzeptabel muss es dadurch noch lange nicht sein.
  11. Wenn die Promillegrenze beim Autofahren auf Dauer anders geregelt werden sollte als die Promillegrenze bei der Handhabung von Schusswaffen (egal wie herum)... habe ich - verstärkt - Zweifel an diesem Rechtsstaat. Sachlich Gleiches wird gleich geregelt??? Mein persönlicher Alkoholkonsum liegt übrigens nahe Null (ein paar Gläser Wein zum Essen übers Jahr verteilt). Aber angesichts diverser Sonder- und Ungleichbehandlungen in diesem Land scheint hier etwas grundsätzlich nicht mehr zu stimmen.
  12. Aber - rechtlich - erst, nachdem mit entsprechendem Erlass des Bundesverteidigungsministeriums ausdrücklich geregelt wurde, dass das Bw-Einhandmesser grundsätzlich Bestandteil des Feldanzuges und somit (wenn dieser auf dem Weg von und zum Dienst berechtigter Weise getragen wird) das Führen zulässig ist. Davor hatte tatsächlich irgendjemand ein Problem daraus konstruiert.
  13. Muss jetzt nicht noch die Versicherung zustimmen? Und da war doch auch noch etwas mit einem von den Eltern K. zu leistenden Eigenanteil, zu dem sie sich verpflichten müssen?
  14. Mir nicht (und das jetzt nicht nur auf Waffen-/Jagdbedarf bezogen). Aber das muss jeder selbst wissen.
  15. And it goes on, and on, and on....
  16. Egal, wie sehr man sich darüber austauscht - eines steht fest, der Vater hat einen Fehler gemacht, aus dem in dieser speziellen Konstellation drastische Folgen erwachsen sind. Hier geht es aber darum, in welchem Ausmaß eine zivilrechtliche Heranziehung zum Schadenersatz gerechtfertigt ist. Und da darf man angesichts von Schulumbaumaßnahmen, die im Umfang schon an Neubau herankommen, wohl gewisse Zweifel anmelden.
  17. Darum ging es ihm bekanntlich nicht.
  18. Zitat aus dem verlinkten Artikel: "Die Stadt Winnenden will Geld beispielsweise für den Schulneubau..." Genau. Mehr braucht man im Grunde dazu nicht zu sagen.
  19. Was uns wieder zur schlichten Erkenntnis führt, dass vermehrte Konkurrenz auf der Angebotsseite auf den Preis drückt. Zumal bei einer - aus rechtlichen Gründen - einigermaßen begrenzten Nachfragerseite.
  20. Wobei nicht vergessen werden sollte, dass in der Regel auch das CH-Lohnniveau höher ist als in D.
  21. Diese Diskussion dreht sich derart im Kreis, es wird einem langsam schwindelig. Beide Seiten haben Argumente; aber wenn die Sache "politisch" als (auch von der Größenordnung her) relevant erkannt wird, haben wir die nächste Änderung/Klarstellung im Verordnungsweg o.ä. Wie diese aussieht... dazu muss man sicher kein Prophet sein... Ich plädiere sicher nicht für vorauseilenden Gehorsam. Allerdings wäre mir persönlich (vor allem angesichts der Möglichkeit, VRF mit überschaubarem Aufwand auf WBK Grün erwerben zu können; und auf JS ohnehin) dieses "Eis" deutlich zu dünn.
  22. Es gibt noch eine Handvoll andere. Fangt jetzt ja nicht noch mit den Vorderschaftrepetierbüchsen (ich meine die in Büchsen- bzw. KW-Kalibern) an... Was heißt hier "wurden geduldet" oder "waren nicht bekannt" (soll man dann dieses Gesetz ernst nehmen)? Übrigens, unter den von dir genannten "Pumpguns" sind im deutschen Waffenrecht Vorderschaftrepetierflinten, die keinen Hinterschaft haben und anstelle dessen ausschließlich einen Pistolengriff aufweisen, zu verstehen.
  23. Wer sich dieses Vorgehen unbedingt antun will, soll es tun... Mein Ding wäre es nicht.
  24. Das widerspricht dem von mir gesagten doch nicht. "Akademisch" heißt nicht, dass die Entscheidung keine Bedeutung mehr haben wird. Sie wird dann noch allgemein bedeutend sein, evtl. als Anschauung dienen (allerdings keinesfalls "das Notwehrrecht" aushebeln..). Nur - Bedeutung für den konkret Betroffenen wird sie nicht mehr haben.
  25. Es ist richtig für den betroffenen Rentner, um sein Recht zu kämpfen. Aber angesichts des endlos langen sich-Hinziehens dieser rechtlichen Auseinandersetzung, und seines Alters, wird eine Entscheidung wohl früher oder später nur noch akademische Bedeutung haben.
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