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karlyman

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  1. Ja, da beißt sich die Katze in den Schwanz.... Aber es bleibt Fakt... ich habe im Freundes- und Bekanntenkreis (unter den Nicht-WBK-Inhabern) schon öfter mal die Äußerung gehört, dass man sich durchaus auch gerne legal etwas (nicht zu teures) "just for fun" zulegen würde, wenn das ganze Gedöns in D nicht wäre. Ich denke, man kann nicht von massenhaftem Desinteresse an legalem Waffenbesitz ausgehen - das Interesse ist nur nicht so groß, als dass massenhaft "Druck" gemacht würde.
  2. Mit dem "Wollen" ist das so eine Sache... schwer ergründbar von außen. Man kann aber davon ausgehen, dass bei deutlich niedrigerer Zugangsschwelle (Aufwand) zu legalem Waffenbesitz sich auch deutlich mehr Bürger etwas zulegen würden. Die Zahlen bei Freien Waffen geben einen Hinweis.
  3. Kalinke hat recht. Wie kompliziert. Leg' dir einfach auf WBK Gelb eine schöne KK-Repetierbüchse zu. Die gibt's reichlich und z.T. sehr preiswert auf dem Markt. Nur wegen der effektiv paar Monate Wartezeit für den Erwerb, die du evtl. wg. 2/6 hast, würde ich nicht den eingangs erwähnten "Zinnober" bzw. Umweg mit dem Fangschussgeber, den du dann doch nicht mehr nutzt, machen.
  4. Ja, eben. Wenn eine Umsetzung ins deutsche WaffG als "Begründung" enthalten sollte, die EU habe das so geregelt, dann muss geballt von uns (vielen einzelnen LWB, sowie in der Gesetzesanhörung von den Verbänden) die Replik kommen: Die EU hat gar keine Regelungskompetenz. Die kann zumindest solche Regelungen gar nicht verlangen. Somit kein Umsetzungsbedarf.
  5. Am meisten "stinkt" es mir im Grunde, dass nun so mir-nichts-dir-nichts (über den nichtssagenden Begriff des "Monitoring") die Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse doch wieder drin ist. Eigentlich war sie doch "draußen", oder hatte ich das falsch in Erinnerung? Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Befristung steht klar drin, und sie ist mit derzeitigem deutschem Recht nicht kompatibel - es ist also zu befürchten, dass dieses entsprechend geändert wird. P.S.: Grundlegend ärgerlich ist übrigens, dass für dieses klar personenbezogene Waffenrecht (anders als alles handelsbezogene) die EU klar keine Zuständigkeit besitzt.
  6. "Grandfathering"/Altbestandsschutz im hiesigen Waffenrecht, mal was neues.... Der Pferdefuß daran dürfte nur sein, dass dazu die Besitzerlaubnisse für diese Waffen nach nationaler waffenrechtlicher Regelung erneuert werden müssen, genauer, von den dortigen Behörden erneuert/bestätigt/verlängert werden können.... ("...may decide to conform authorisations...").
  7. Interessanter Gedanke. Genauso könnte die flotte Ein-kategorisierung einer Waffe ja auch eine unzulässige Gender-Handhabung sein... EMPÖRUNG.... "Did you just assume my gender??"
  8. Na, auf jeden Fall könnten Teile dieses Threads auch sanft übergeleitet werden in den "Wahnsinns"-Thread.
  9. karlyman

    FAB KPOS G2

    Ich hatte das KPOS G2 mal nachgegoogelt, auch im Hinblick auf meine G17. Z.B. bei ISSProtectiontrade... Da steht in der Beschreibung auch die Art der lieferbaren Visierung drin, außerdem sind mit den Rails natürlich diverse optische Visierungen montierbar. Allerdings stellte ich auch fest, dass das Ding teurer ist als eine G17 selbst... Das ist mir, für einen ergänzenden Ausrüstungsgegenstand, zu viel.
  10. Ich glaube, das solltest du noch etwas konkretisieren, sonst verstehen die meisten den Witz nicht...
  11. karlyman

    Vertical Cross Bow

    Ein wirklich nettes Teil (vielleicht auch der WBK-freie Traum so manchen preppers...). Aber wenn dieser Vertical Crossbow in D im Verkauf ist, stehen da unter Garantie über 1.000 € auf dem Preisschildchen.
  12. Das mag alles in der Tat irre, skurril. zum Kopfschütteln sein... Und ja, in der Tat, als Staat bzw. als Gemeinwesen muss man denen auf die Finger schauen. Aber alles in allem sind wir gerade im Begriff, in Europa ganz andere, für unsere Gesellschaften deutlich relevantere Probleme zu bekommen als dieses. Sprich, kümmern ist gut, aber man sollte die ReiBü-Sache nun auch nicht endlos (neudeutsch) "hypen".
  13. Ja. Allerdings ist eine "spannende" (aus unserer Sicht eher: bange) Frage, ob bzw. inwieweit bei der nationalen Umsetzung des EU-firearms directive amendment die neue "Anscheins-Initiative" Bremens (über den Bundesrat) zum Tragen kommt. Die könnten durchaus versuchen, das dabei mit durchzudrücken, um damit die meisten gängigen HA in D zu "erledigen".
  14. Dass die "ReiBüs" Spinner sind, wissen wir. Aber warten wir mal ab, bis der erste, vielleicht etwas verschwörungstheoretisch veranlagte "Prepper" auch zum spinnerten "Reichsbürger" erklärt wird... In der derzeitigen Atmosphäre scheint so manches möglich.
  15. Wo ist denn der von Bremen initiierte Gesetzesentwurf im Wortlaut zu lesen? (Der angekündtigte Verbots-Schwachsinn - über den Bundesrat - würde mich zumindest mal in seiner Formulierung interessieren..).
  16. Von was sprichst du diesbezüglich? Vom neuen Kabinetts-Entwurf zur Änderung des WaffG? Oder von dem Bremer Blödsinn?
  17. Erstens hatten wir auch damals nicht nur Liberalisierungen bzw. Erleichterungen im WaffG. Zweitens, ich habe es hier schon wiederholt gesagt: Macht nicht den Fehler, und vergleicht R-G unter Schröder/Schily in den 1990ern mit dem drohenden R-G (oder gar R-R-G) von heute.
  18. Gut, dass du "nahezu" geschrieben hast... von "GrünLinks" habe ich zum WaffG noch nie entsprechende "Verschärfungs-Absagen" gehört.
  19. Behauptet denn irgend jemand ernsthaft, dass die alle "harmlos" seien?
  20. Genau letzteres fiel mir in dem Artikel auch auf. Ist man "Reichsbürger", wenn man Zweifel am rechtsstaatlichen Vorgehen der Verwaltung äußert? Ja, das "Reichsbürgertum" ist Spinnerei, und ja, es ist einzusehen, dass sich die Exekutive von denen nicht an der Nase herumführen oder bedrohlen lässt... Aber wenn bei diesem Vorgehen, vgl. oben, nicht aufgepasst wird, dann kann das schnell in ein ganz bedenkliches Fahrwasser (aka "Hexenjagd") kommen.
  21. Bist du dir bei der Gebührenhöhe (auch nur der Größenordnung nach) sicher?
  22. Meines Erachtens eine der wirklich sinnvollen Pflichten in diesem Land.
  23. Ja, ein Blech-/Plastikästchen mit Feder, bzw. eine Lichtfunzel mit Montage. Sind in der Tat "interessante" Schwerpunkte, die die Sicherheitspolitik hier setzt.
  24. Der Verband (hier BDMP) sagt: im Zweifelsfall bezüglich des (rechtlichen) Ausschlusses/Nichtausschlussses vom sportlichen Schießen ist der Nachweis per BKA-Bescheid zu führen. Nur frage ich mich bei dem Beispiel: Warum gibt's da überhaupt einen Zweifelsfall, wenn ein Bescheid vorliegt, in dem eine optisch gleiche Waffe beurteilt wurde (als nicht vom sportl. Schießen ausgeschlossen) ?
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