Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.036
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Die haben etwas in der Art der geschilderten Verbote sicherlich vorgehabt. Das ominöse "Weißbuch" von Frau Malmström & Konsorten (ich meine, von 2012) zum Waffenrecht enthält eine ganze Menge solcher, aus unserer Sicht als Betroffene, Horrorvorstellungen. Man war nur bei diesem aktuellen EU Firearms Directive Amendment nicht in der Lage, das alles zustimmungsfähig durch das Europ. Parlament zu bringen. Das heißt nicht, dass man es nicht wieder versuchen wird. Die Anmerkung "Die zweite Runde soll so vorbereitet werden, dass Länder sich nicht widersetzen können" ist übrigens reichlich geheimnisvoll. Schaffen die in der EU-Gesetzgebung (Direktive) nun über Nacht bzw. per Handstreich das Mitwirkungsrecht der Mitgliedsländer (= EU-Rat) ab? Wobei der Rat ja aus Sicht der Kommission gar nicht der große "Bremser" war; das waren das Europäische Parlament und seine - kritischen - Ausschüssse. Wird das EP dann auch entmachtet? Mal ganz davon abgesehen, dass man sowieso nicht zuständig ist...
  2. Dann kann man aber auch gleich zu Blechschränken aus dem Bereich Werkstattbedarf/Werkstattausstattung greifen. Da gibt es ordentliche Schränke mit Schwenkriegelschloss; z.B. von Fa. Schulte o.a. (im gut sortierten Baumarkt..).
  3. Ein eventuelles "Verbot des Wiederladens" offenbart glasklar, dass es nicht um Sicherheit geht (= sicherheitlich irrelevant), sondern ausschließlich um Kontrolle. Abschaffung individueller Freiheiten. Im weitesten Sinne: Kulturkampf. Begründung? Pffffffff...... (Anm.: ich wüsste nicht, dass Wiederladen in CDN "verboten" ist)
  4. Das Ding sieht aus wie ein Werkstattschrank... wohl das Richtige für die hippe Generation "Industrieloft".
  5. Na, von der Wirkung auf die Wählerschaft her, als Gallionsfigur der "neuen" FDP, macht P. Lindner dennoch eine ganz gute Figur. Man sehe sich die seit Monaten dorch (im Vergleich zu vorher) recht guten Umfragewerte im Bund an, geschweige denn die in seinem Landesverband NRW. Das geht ein gutes Stück weit auf die Außen-"Präsentation" der Partei zurück, also seinen Job... Dagegen war der zwar menschlich nette, korrekte, aber auch denkbar unscheinbar-harmlose P. Rösler, mit Verlaub gesagt, ein politisches Nichts.
  6. @ BigMamma: Wobei das nicht unbedingt mit der Ablehnung von Ampel oder SchwAmpel-Koalitionen zu tun hat. Die Wunschkoalition der FDP ist ja bekannt; und zur Not (bei extrem schwindsüchtiger SPD) evtl. auch mal die "Deutschland-Koalition"...
  7. Ich denke auch, wenn dies so völlig ohne öffentlich hörbaren Widerspruch der Betroffenen "akzeptiert" wird, geht das weiter und weiter. Wenn man z.B. nach Stuttgart (Gebührenhöhe) oder Bremen (Gebührenhöhe kombiniert mit großer Kontrollhäufigkeit) schaut, dann sieht man, wohin die Reise geht. Natürlich gibt es auch gebührenrechtliche Grenzen (Kostendeckung, Aufwand muss belegt werden), aber: An die verwaltungsrechtliche Vernunft hatte ich auch bei der grundsätzlichen Gebührenerhebung mal geglaubt...
  8. In "meinem" Land Ba.-Wü. hatte die FDP nach der letzten Landtagswahl vor einem Jahr die Option auf eine Regierungsbeteiligung in einer Ampel-Koalition. Sie haben sich auf ihre Inhalte besonnen, die mit denen der Grünen nicht kompatibel seien, haben klar gegen die "Ampel" votiert und sind in die Opposition gegangen. Ich bin mir sicher, dass die große Mehrzahl ihrer Wähler genau dies erwartete. Und Herrn Rülke & Co. war das auch bekannt.
  9. Das Erheben von Gebühren, insbesondere das endlose Drehen daran wie z.B. in Stuttgart oder Bremen, kann ab einem bestimmten Punkt (Höhe...) auch kontraproduktiv für die Waffenbehörden werden. Nämlich, wenn "Kunden"/betroffene LWB, die eigentlich klaglos die Kontrollen mitmachen würden, sich dann - gebührenbedingt - auf x verschiedene Kniffe verlegen, um die Kontrolle im noch legalen Rahmen möglichst zu verzögern, verhindern etc. Gerade Länder wie Bremen, die relativ offen einen Vergrämungskurs fahren (hohe Gebühren kombiniert mit häufiger Kontrolle) werden dann Schwierigkeiten mit der Organisation ihres engen Kontroll-Zeitplans bekommen. Die Kontrollen werden irgendwie schon noch durchgeführt, aber es wird nervig und schwierig für die Behörde. Verwaltung ist für ihr gutes Funktionieren letztlich auch auf Kooperation mit dem bzw. Akzeptanz durch den Bürger angewiesen.
  10. Wobei dieses Problem bei der FDP mittlerweile auch bekannt ist.
  11. Jetzt wäre ich aber mal gespannt, was denn bei einer Vor-Ort-Kontrolle pro Waffe noch an Vor- und Nacharbeiten anfällt. Klar fallen noch diverse Pauschalkosten an. Aber dann darf man nicht den Berechnungsweg "XX Euro pro Waffe" wählen. Für die An- und Abfahrt z.B. fällt ein pauschaler Aufwand an. Auch für den anschließend in der Amtsstube gefertigten Aktenvermerk, in dem steht, dass bei Herrn XY heute die Aufbewahrung seines Waffenbestandes überprüft wurde und sich dabei keine Beanstandung ergeben hat. Aber dafür ist es piepegal, ob 5 oder 50 Waffen kontrolliert wurden.
  12. Zum Beispiel kann man berechtigter Weise anzweifeln, warum der Landkreis Karlsruhe, wie hier genannt, als Zeitaufwand 5 Minuten pro Waffe ansetzt. Beim § 36 Abs. 3 WaffG, um den es hier geht, dreht sich die Kontrolle ausschließlich um die korrekte Aufbewahrung. Konkret heißt das: Der Behördenvertreter/Kontrolleur hat seine Waffenliste des jeweiligen LWB dabei. Er gleicht nacheinander ab, ob die dort verzeichneten Waffen gemäß den Aufbewahrungsvorschriften untergebracht sind. Das heißt, man steht vor dem Schrank, er liest vor: Revolver Kal. .357 Mag., Waffen-Nr. XX"223344YZ". Man reicht ihn diesen im Waffenschrank liegenden Revolver und er liest die dort eingeprägte Nummer. Ein Haken an die Liste; und nächste Waffe. Was, bitteschön, dauert da jeweils "5 Minuten"? Das ist ein Vorgang von je einer Minute.
  13. Ja, das pflege ich auch zu sagen... Aber diese Diskussion geht in WO hin und her wie ein Pingpong-Ball.
  14. Der Streit ist hier ja eigentlich überflüssig. Denn im Grund genommen geht er nur um die Intensität der Eingriffe. Bis jetzt sind wir sozusagen noch im Bereich der Folter, nicht der Hinrichtung... Die Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen gehört eben zu den Foltermethoden.
  15. Bei der CSU gibt es im Waffenrecht Licht und Schatten. Mal machen sie mit, dann aber setzen sie sich wieder ein und verhindern (in unserem Sinn) etwas. Leider sehe ich bei den anderen fast nur Schatten. Aber jetzt wird das Thema hier wieder sehr allgemein-politisch.
  16. Gut, dass du zumindest hinter die ersten drei Beispiele Fragezeichen gesetzt hast.
  17. Das ist bei denen offenbar genau wie bei den Veganern. Woran erkennt man die? Nun, sie werden's dir erzählen...
  18. Dieses - üble - Gefühl habe ich auch. Ich bin ebenfalls in Ba.-Wü. Die Stadt- und Landkreise, die noch ohne Gebührenerhebung für die Kontrollen agieren (bzw. nur im Fall von Beanstandungen/erforderlichen Nachkontrollen) werden durch diese Praxis wohl zunehmend "internen Druck" geraten (insbesondere durch waffenkritische Mandatsträger in Kreis bzw. Stadt), doch gefälligst auch Gebühren zu erheben... Die wie hier "nach Menge" gestaffelten Gebührensätze (die Landeshauptstadt Stuttgart hat das ja drastisch vorgemacht) bedeuten gerade für die Eigner etwas größerer Bestände, geschweige denn die Sammler, recht erhebliche Gebührenbelastungen. Die Verwaltungsgerichte im Südwesten haben alle gebührenrechtlichen Einwände, was die Gebühr "dem Grunde nach" angeht, mit m.E. ziemlich haarigen Argumenten zum Thema "Veranlassung" vom Tisch gewischt. Selbst die z.T. happigen Gebühren der Stadt Stuttgart wurden verwaltungsgerichtlich in der Höhe nur etwas "zurückgestutzt", die Erhebung an sich und die grobe Größenordnung blieben. Von den noch vernünftigen Verhältnissen in Bayern, wo man sich am Willen des Bundesgesetzgebers hinsichtlich des § 36 Abs. 3 WaffG und auch der vergleichenden Gebührenpraxis anderer Bereiche orentiert, sind wir in Ba.-Wü. und anderen Ländern meilenweit entfernt.
  19. Ach, ich denke, das glauben die selbst nicht wirklich. Alle Terror- bzw. "Sicherheits"-Bedenken bzw. -Argumente sind dazu sowieso nur vorgeschoben. Die wollen schlicht keinen legalen Waffenbesitz in Bürgerhand mehr. Das ist letztlich ein Grundsatzthema von denen, offenbar als Teil einer Art von "Kulturkampf".
  20. karlyman

    Tarnmuster

    Die Hervorhebungen zeigen schon das Problem. Beste Wirkung bezogen auf eine spezifische Umgebung und zu spezifischer Jahreszeit.
  21. Was beim Katalog auf jeden Fall festzustellen ist, ist die gegenüber früher bescheidenere Herstellungsqualität. Da ist offensichtlich der dicke Rotstift angesetzt. Was den Inhalt angeht, ertappe ich mich dabei, dass ich zunächst mal "instinktiv" über den Feuerwaffen-Teil wegblättere, um gleich im Bereich Messer, Zubehör, Sonstiges zu schmökern... Denn das scheint ohnehin die Schwerpunktsetzung im Katalog zu sein.
  22. Zur eingangs gestellten Frage: An Taschen nehme ich die jeweils bezüglich der verwendeten Waffen notwendigen mit: Wahlweise - Rucksack (in Größe eines großen Daypacks) - Range Bag - Langwaffentasche in klein, mittel ode groß. An Magazinen nehme ich die für die Waffe(n) passenden, und für die Verwendung zugelassenen, Mags mit.
  23. Wie? War nicht letzter Stand (EU Firearms Directive 91/477, wie beschlossen), dass Salut-Waffen registrierungs- und "schrankpflichtig" werden (da unter Ursprungs-Kategorie eingestuft)... die Deko-Waffen hingegen nicht?
  24. Wenn die Dinger (oder auch nur die Flinte) in gute Hände kommen, statt in den Schrott, ist's doch gut.
  25. Das habe ich auch mal gesagt. Vor - gefühlt - 100 Jahren....
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.