karlyman
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In der CZ besteht die notwendige Zusatz-Sachkundeausbildung und -prüfung für das Waffenführen übrigens aus mehr als einem "Wochenendkurs".
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Die haben sich in diesem Thread schon länger - fort aus dem Ladenlokal - in ihr "Hinterzimmer" zurückgezogen.
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Es ist (wie gesagt) klar, dass mit einem Gegenstand, der vorhanden ist, auch Unfälle geschehen können. Du kannst mit sehr vielem, auch einem Küchenmesser oder einem Rasenmäher, Unfälle erleiden. Die Frage ist, ob die Zahlen relevant sind. Wie hoch sind denn, wenn das Thema schon angeschnitten wird, die Unfallzahlen mit Schusswaffen in der CH, in A oder CZ im Vergleich zu Deutschland?
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Mir ging es bei der Frage gar nicht konkret ums Waffenführen. Sondern - im Kontext eines Beitrages zum generellen "Waffeninteresse" - um den Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen, wenn (wie in A) keine Bedürfnishürden aufgebaut sind.
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Mich würden im Zusammenhang mit "Interesse"/"kein Interesse" auch mal die Zahlen aus Österreich interessieren, was den dortigen, bedürfnisfreien Erwerb etwa von Kat. C- und D-Langwaffen angeht. (Zum Teil vielleicht schwierig, da früher m.W. zumindest die Kat. D registrierungsfrei war..).
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Kurz erklärt: Inhaber von CZ-Waffenlizenzen, also dortige Sportschützen und Jäger, können auf ihre spezifische Sachkunde sozusagen ein "Waffentrage-Modul" draufsatteln. Also einen Lehrgang und eine Prüfung zum Waffenführen. Wenn sie die erfolgreich absolvieren (und unbescholten sind), erhalten sie eine Waffentrage-Lizenz. Der Nachweis eines speziellen Bedürfnisses bzw. (siehe D) einer "besonderen Gefährdung" muss nicht geführt werden.
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Finde ich nicht. Man kann zwar berechtigter Weise die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der CSU gegenüber der größeren Schwesterpartei kritisieren. Aber programmatisch sind bei den Christsozialen, gerade in der "Flüchtlings"- oder Europapolitik, doch deutlich bessere Positionen zu finden.
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Manchmal wird die Welt ja auch durch "Träumer" weitergebracht. (P.S.: Das Thema ist im wahrsten Sinne des Wortes nicht so weit weg. Siehe die aktuelle Regelung in der CZ. "Knarrenführen ohne Bedingungen für alle", das fände ich auch bedenklich; aber die dortige Ausgestaltung scheint mir ein ordentlicher Kompromiss)
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Bundesverwaltungsamt - Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
karlyman antwortete auf HBM's Thema in Waffenrecht
Direkte Außenwirkung haben VwVs in der Tat nicht. Sie binden bekanntlich nur die Verwaltung im Innern bei ihrem Handeln. VwVs können allerdings indirekt, mit der Zeit, eine gewisse Außenwirkung dadurch entfalten, dass die Behörden durch sie in immer gleicher Weise ihr Ermessen ausüben (müssen) und der Verwaltungsvollzug dadurch "gebunden" ist. -
Mir ist auch klar, dass de facto selbst in den "Waffenverbotszonen" seltenst ein - ersichtlicher - "Otto Normalbürger" auf sog. "Waffen" kontrolliert werden wird, und dass das Ganze auf eine Handhabe bezüglich spezifischer Klientel abzielt. Das ändert aber nichts am grundlegenden Verbotsproblem. Denn das Verbot besteht demnach, Punkt.
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So, wie von Micha beschrieben, läuft es wohl in den allermeisten Vereinen bzw. Anlagen. Wirklich "Auffällige" fallen da auch auf. Die professionell/unauffällig Agierenden nicht, da helfen dann auch keine Verhaltensregeln auf behördlichen Merkblättern. Bei dieser Gruppe bezweifle ich aber, dass legales Schießtraining auf zugelassenen Anlagen eine relevante Größe ist.
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Es sieht doch so aus, dass der Text von einer Dienststelle herausgegeben wurde und somit von mehreren Leuten erstellt, zumindest aber abgestimmt wurde, nicht von einem Beamten. In einer Behörde ist das niemals ein "einsames Werk"... zumindest nicht, das dann so nach außen geht.
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Ich will die guten Absichten des Staatschutzes, auch mit diesem Flyer, gar nicht in Abrede stellen. Allerdings zeigen Passagen des Merkblattes, dass es da offenbar an praktischen Erfahrungen mit den Abläufen auf privaten/Vereins-Schießstätten mangelt... Beispiele wurden ja schon einige genannt. Wie hier schon gesagt, gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Vielleicht sollte man vorher einfach mal mit Betreibern und Nutzern reden.
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Nebenbei: Werden entsprechende Flyer eigentlich auch an die Betreiber von Lkw-Verleihen verteilt? Aus der jüngsten Praxis heraus betrachtet erscheint das relevanter.
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Auszugs-Zitat aus dem verlinkten Merkblatt, unter "Indizien" aufgeführt: "Personen haben keinen plausiblen Grund für Nutzung der Schießstätte und bringen eigene Schußwaffen mit". Die Logik ist schwer nachvollziehbar.... - Wer seine Schußwaffen mitbringt und mit diesen schießen will, auf einer zugelassenen Schießstätte, der hat doch damit einen Grund für deren Besuch. - Wer, insbesondere als Terror- o.ä. Gruppierung, illegale Schußwaffen hat, der wird sicherlich nicht auf eine zugelassene Schießstätte damit zum Trainieren für die Tat gehen... Oder was gibt es dazu an Erkenntnissen des Staatsschutzes?
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In Hamburg und Bremen bekanntlich auch. Dass es diesen (Wahn-)Witz mittlerweile mehrfach gibt, macht ihn nicht besser. Das Wahnwitzige daran ist insbesondere, dass Alltagsgegenstände (ein schweizer Taschenmesser z.B. ist sicherlich ein solcher) zu "Waffen" im Sinne der Verbotszonen erklärt und deren Träger kriminalisiert werden. Die eigentliche "Klientel" wird nicht erreicht, auch wenn sich die Schöpfer solcher Pseudo-Sicherheits-Regelungen entsprechend in die Tasche lügen... Ändern wird man an diesem Verbotszug, der ins Rollen geraten ist, wohl so schnell nichts. Für einen potenziell Betroffenen, der solche Zonen durchqueren will oder muss, bleiben dann wohl faktisch die Varianten - streng dran halten - sehr dezent führen - gar nicht in solche Zonen gehen (und dort auch kein Geld liegen lassen). Ich selbst tendiere zu Variante 3, wobei klar ist, dass man sich damit wieder mal einiger Freiheiten beraubt.
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Genau so ist es.
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Ich weiß nicht, ob alle begeistert wären, wenn buchstäblich an jedem Überweg und jedem "Hauseck" ständig ein Polizeibeamter stehen würde... Schnell würden viele dann wieder "Polizeistaat" rufen - und daran, dass ein Fahrer jemand am Überweg übersieht bzw. fast erfasst, würde es auch nicht viel ändern.
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Dieser scheinbare Widerspruch ist erklärbar. Das Kontrollieren von Parkscheinen (somit: des ruhenden Verkehrs) wird, vor allem in den Städten, in aller Regel nicht (mehr) durch die Landespolizeien durchgeführt. Sondern durch die Bediensteten der kommunalen/städtischen Ordnungsämter (Verkehrsüberwachung). Wenn letztere personell einigemaßen gut ausgestattet sind (besonders in bestimmten Zonen der Städte mit Kontrollschwerpunkt), dann wird dort eben viel kontrolliert.
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Wobei ich mich dann frage, worin denn das Interesse bezüglich der Herkunft alter Bw-Manövermunition (also Manöverpatronen, die irgendjemand anno dunnemals zu seinen Bw-Zeiten einsteckte) bestehen soll.
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Wenn eine reguläre Abgabe in D garantiert ohne Tücken für den Abgebenden wäre, dann würden solche diversen "Entsorgungsgedankenspiele" gar nicht aufkommen.
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Ich will hier nicht irgendeiner illegalen Abfallentsorgung das Wort reden. Aber wenn man sich die ganzen möglichen und unmöglichen Komplikationen bei Abgabe solcher Mun. ansieht, wie sie auch hier deutlich bzw. genannt werden... Dann wundert es einen nicht, wenn mancher Betroffene an schlichte "Entsorgungslösungen" denken mag.
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Also, ich war da noch eher klein... Aber, in der Tat, wenn du mich jetzt so fragst... Ja, da war diese diffuse Angst... Gegen diese konnte ich mich nur wappnen, indem ich selbst mitmachte, durch ständiges Tragen meines Faschiing-Cowboyrevolvers.
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Ach, ich wusste gar nicht, dass sich die Schweizer vor 2000 wegen Parkplätzen oder im Stau fleissig über den Haufen schossen... Oder die Schützen und Jäger in der CZ, die seit Jahren per Zusatzprüfung Waffentrageberechtigungen in der Öffentlichkeit erhalten, ihre "Parkplatzkonkurrenten" (u.ä.) gehäuft erschießen... Vieliecht ist mir das auch nur entgangen.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Nö. Du bist mit dem Polizeibeamten aber auch nicht in einem gesellschaftlich-politischen Disput. Wir, in einem Diskussionsforum, sind aber ein (kleiiner) Teil dieses Disputs.