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karlyman

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  1. Hoffentlich wird dabei berücksichtigt, dass Reichsbürger, Amokläufer und Kinderschänder auch Brot essen. Auch so eine Überschneidung. Immer diese Brotesser.
  2. Also, wenn jemand vorgeworfen wird, nicht mehr an etwas zu "glauben" - dann wird's regelrecht religiös. Und wie nennt man da einen vom Glauben Abgefallenen....?
  3. Generell wird der Nachweis, dass das Behältnis vor dem Stichtag für die Schusswaffenlagerung verwendet wurde, also in Bezug darauf "in Betrieb genommen", wurde, schwierig bis unmöglich sein. Im Zweifelsfall wird da die (ggf. schriftliche) Erklärung an die Behörde, dass dies erfolgt(e), ausreichen müssen. Niemand protokolliert ja die "Ein- und Auslagerung" seiner Waffen mit Datum- und Zeitangabe... Und es ist auch nirgends formal gefordert. Auf der anderen Seite ist es auch unplausibel, dass ein Waffenbesitzer sich einen Waffenschrank anschafft und aufstellt, ihn dann aber gar nicht nutzt - zumal, wenn dies rechtliche Folgen und Nachteile hat, s. Altbestandsregelung. Warum sollte jemand also keine, auch nur vorübergehende Nutzung vorgenommen haben... Und zugespitzt gesagt, hätte es ja genügt, die .45er-Pistole für einen einzigen Tag vor dem 06.07.2017 in den B-Schrank zu legen...
  4. Ich nicht. Ich erwarte das eigentlich von einer Berichterstattung. "Erzogen" werden muss ich nicht...
  5. Ich denke, in vielen anderen Fällen wäre ihm eine lange Verfahrensdauer schnuppe... Ihn stört, dass DIE noch schießen dürfen.
  6. Stimmzettel ist das eher allgemeine politische Vorgehen. Agieren, Argumentieren, sich - auch über die Verbände - öffentlich einbringen; das ist das politische Vorgehen bezüglich der spezifischen Sache, die hier im Raum steht.
  7. Ich gehe davon aus, dass der, der einschlägig sachkundig ist, diese "Erinnerung" nicht benötigt. Er ist ja sachkundig. Der SRS-Kunde (ohne WBK) ist es zumindest formal/belegter Maßen nicht. Aber mir ist das wurscht. Sollen sie eben "belehren" oder "erinnern".
  8. Wegen dieses Themas kommt garantiert kein EU-Austritt Deutschlands, und auch wegen anderer Themen ist er nicht mal ansatzweise in Sicht. Man sollte halbwegs realistisch bleiben. Was jetzt unmittelbar an "action" unsererseits notwendig ist, steht in dem von Empty8sh genannten Link via Katja Triebel und Gunsweek (https://www.gunsweek.com/en/current/news/lead-ammo-ban-eu-it-again) drin.
  9. Eben. Die Inhaber von Erlaubnissen für erlaubnispflichtige Waffen hingegen (und um die geht es hier) haben bereits ihre Waffen-Sachkunde - nachgewiesener Weise, sonst hätten sie namlich keine Erlaubnis/WBK. Also ist die Anforderung im vorliegenden Fall Nonsens.
  10. "Ob all das für ein Vereinsverbot reicht, ist offen. Die Ermittlungen laufen noch. Derweil dürfen die Pegida-Anhänger - sofern sie einen Schießstand finden - mit ihren legal erworbenen halb-automatischen Waffen weiterhin schießen..." Das, was da seitens SZ (mit leicht spürbarer Empörung) wiedergegeben wird, ist schlicht und ergreifend im Rechtsstaat so. Sobald es sauber abgearbeitet wurde, werden die Konsequenzen gezogen.
  11. Nein, das war bei der letzten Änderung der Europ. Feuerwaffenrichtlinie (91/477) eben nicht so. Aus dem EP und seinen Ausschüssen kam z.T. deutlicher Widerspruch und Widerstand. Die Kommission musste mehrere Anläufe, einschließlich Trialog nehmen; und hat letztlich (leider) einen gewissen Teil, aber bei weitem nicht das durchs Parlament gebracht, was sie alles so an Verbotsfantasien hatte... Ist doch hier im entsprechenden Thread ausgiebig nachlesbar. Wer sagt, dass ja ohnehin gar nichts ausrichtbar sei, der braucht keinen politischen Widerstand leisten, sondern kann sich gleich in die Ecke setzen und weinen. Mien Ding ist das aber nicht.
  12. Das ist mir prinzipiell auch klar. Wissen wir ja auch leidvoll vom nationalen Gesetzgeber. Aber es ist ein Ansatz für die politische Diskussion. Ich gehe auch davon aus, dass eine solche weitere Änderung der europ. Feuerwaffenrichtlinie durch das Europ. Parlament müsste. Und da kann und muss man ansetzen - und die faktische Begründung/Notwendigkeit einfordern. Das EP hatte in der letzten Verschärfungsrunde der Feuerwaffenrichtlinie durchaus kritisch ein- und nachgehakt.
  13. Nur um die Diskussion zu ordnen: Geht es eigentlich um "Bleifrei" im Skeet-Trap-Sport, oder generell um "Bleifrei" im gesamten Schießsport? Im letzteren Fall müsste die EU-Kommission (ununterbrochen auf dem Verbots-Trip) erklären bzw. belegen, wie Geschossblei beim Schießen in einen geschlossenen Geschossfang, ggf. sogar einem vollkommen geschlossenen Schießstand, in die Umwelt gelangen soll.
  14. Im übrigen ist es ein gutes Kalliber. Apropos 6,5 X 55 SE, Skandinavien und (s. Thema) Halbautomaten in Norwegen: Nach deren bescheuerten Plänen (je nach Auslegung, aber wahrscheinlich) müsste dann sogar der historische schwedische HA Ljungman 42 in den Shredder bzw. Schmelzofen wandern... Mir wird schlecht.
  15. Gerade aus Schweden war in den letzten Jahren wenig Erquickliches zu hören. Zwar ist da der jagdliche Waffenbesitz relativ weit verbreitet. Aber ansonsten - gerade beim Schießsport bzw. GK-KW - baut sich ziemlicher Druck auf. Schwedische Schützen klagen darüber, dass die Polizeiführung dort (die sich wohl ohnehin gern in die schwedische Politik einmischt) zunehmend gegen privaten LWB agiere.
  16. Je nach Auslegung kann das die Grundlage bilden für ein absolut weites "Ausholen" beim Verbieten... Für Polizei und Militär "konstruiert" wurde, mit Ausnahme weniger spezieller jagdlicher HA, ja praktisch alles.
  17. Nur am Rande... deshalb verstehe ich auch die Lobhudelei so mancher (auch hier) für das Land nicht ganz. Natürlich, die skandinavischen Länder (insbes. N und S) haben eine fantastische Weite, schöne Landschaften und nette Bewohner. Aber in punkto "allfürsorglicher" Staat, der wirklich in alles seine Nase stecken und reinreden will, und den Bürger mit Abgaben belastet, sind sie m.W. leider auch mit an der "Spitze" in Europa. (Eine Ausnahme davon bildet m.W. Finnland). Es hat also alles Licht und Schatten.
  18. Möglicherweise denkt hier jemand von einem gewünschten Ergebnis her... Was freilich die "Denke" nicht stimmiger macht.
  19. Was den speziellen Fall von CM angeht ja - ich bezog mich aber auf einen Beitrag von Mausebaer, in dem die ununterbrochene Nutzung angesprochen wurde.
  20. Ich fände diese Konstellation ("Nichtnutzung") weder verständlicher, noch nachvollziehbar. Warum soll denn bei vorübergehender Nichtnutzung z.B. eines B-Schrankes dessen Altbestandsschutz wegfallen? Wo steht, dass eine ununterbrochene Nutzung erfolgen muss(te)? Entscheidend ist nach meinem Verständnis, dass dieser vor dem Stichtag in Besitz genommen und zur Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen genutzt wurde - also im Sinne der Altbestandsregelung vor 06.07.2017 besessen und "in Nutzung genommen".
  21. Ist da die neue Veröffentlichung von Firearms United gemeint? In der wurde u.a. berichtet, Zitat: "According to rumours, now confirmed by an article [1], the Norwegian Government wants to ban semi-automatics from civilian use as a national implementation of the firearms directive. At the moment, the proposal concerns “semi-automatic rifles of the kind used by the police and the Armed Forces”, not describing whether it is all semiautomatics, or semiautomatic weapons which have been converted from automatic weapons."
  22. Ja, ja, das (auch hier) öfter mal so gelobte Norwegen... (Zusatzanmerkung: Rückwirkende Besitzverbote....Na ja, Geld genug für die entsprechenden Entschädigungszahlungen hat der norweg. Staat ja).
  23. Estens das. Zweitens ist und bleibt es ein Wahnwitz (der auch gewisse Hinweise liefert...), wenn jemand beim Staat ein Erlaubnisdokument wie eine Fahrerlaubnis oder WBK beantragt (und dann gerne als gültig entgegennimmt), die Existenz und dieses Staatswesens als solches aber bestreitet.
  24. Ja, aber dabei ging man ganz offensichtlich davon aus, dass die Messer der friedliche Bürger eben nicht "solche" seien... Logischerweise können sie somit "ihre" (z.B. übliche Schweizermesser u.ä.) weiterhin uneingeschränkt führen. Die anderen, bis dahin auch zum Führen zulässigen Taschenmesser, gehören seit dem Zeitpunkt zu einer "böseren" Kategorie.
  25. Keiner von uns hier hat wohl Verständnis für diese "Einhandmesser-Gesetzgebung". Aber - es ist geltendes Gesetz. Daher finde ich den Hinweis des Herstellers/Anbieters nicht verkehrt. Ein solcher erfolgt ja im Handel ziemlich selten.
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