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karlyman

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  1. Verfassungstheorie und (durch Grundrechtsschranken beeinflusste) Verfassungspraxis...
  2. "Na, bist du wieder stundenlang auf dieser schmuddligen Pornoseite?" "Ja, Schatzi, aber ich schwöre, ich gucke nur alte Ordonnanzrepetierer bei Hickock45..."
  3. Aber für sehr, sehr viele LWB das praktisch entscheidende.
  4. Jaa, ich weiß, Porno ist ja soo verbreitet... Dennoch - fürs Massenpublikum bzw. den allgemeinen Zufalls-Surfer ist das - verglichen mit YT - eine Nische.
  5. Danke. Die ersten 40 Sekunden von diesem Zeugs haben mir gereicht, "Dürftig" ist für Interpret und Inhalt noch eine schmeichelhafte Umschreibung.
  6. Ein recht bedeutender Händler in dem Bereich, ZIB Militaria in Hamburg, hat auf seiner website einige interessante Ausführungen zu dem Thema. Das (also insbesondere der Bereich Dekos/Teilesätze ehemaliger automatischer Waffen aus dem Militärbereich) scheint momentan, in der Tat, rechtlich "vermintes Terrain" zu sein. Ich kann mich da Steinpilz, s.o., nur anschließen.
  7. Die haben (sonst keine wichtigen) Probleme...
  8. Klar, wo baulich bzw. von den Hausverhältnissen her möglich, ist das eine Option. Nur, die hat bei weitem nicht jeder.
  9. Vielen Dank. Wenn ich mal sehr viel Muße und Langeweile habe, verbunden mit der Lust, in Akten der Behörden Ihrer Majestät zu erscheinen... Ernsthaft, ich war doch neugierig, ob Du dazu nähere Informationen hast. Angesichts der genutzten Formulierung von "kriminellen Ausländern"...
  10. Das mit dem Kunstprojekt über "Meinungsfreiheit" ist pure Spekulation, entbehrt aber angesichts des Verlaufs nicht einer gewissen Ironie. Sei's drum. Interessieren würden mich trotzdem die auf Sellner bezogenen Vorwürfe bezüglich (s)eines kriminellen Wesens... Da muss ja strafrechtlich etwas Handfestes dahinterstecken.
  11. Egal, wie sich die Sache mit waffenbezogenen Videos ggf. re-organisieren lässt: Man landet faktisch in einer Art Nische, in die sich die allgemeine digitale "Lauf"-Kundschaft eher nicht so verrirrt wie beim Herumsurfen unter YT... Und ich gehe davon aus, dass exakt dies beabsichtigt ist.
  12. Was waren konkret die kriminellen Handlungen, die im Fall von Sellner gegen seine GB-Einreise sprachen?
  13. Zu dem Rede-Versuch Sellners in GB/London sagt Wiki folgendes, Zitat: "2017 war Sellner maßgeblich an der Aktion Defend Europe beteiligt. Im März 2018 wollte er nach eigenen Angaben eine Rede über „Meinungsfreiheit in der modernen Welt“ am Speakers’ Corner in London halten. Am 9. März wurde Sellner am Flughafen London-Luton festgenommen und ihm wurde die Einreise von den britischen Behörden untersagt. Die Behörden teilten Sellner, seiner Freundin Brittany Pettibone und der Alt-Right Aktivistin und Journalistin Lauren Southern, die sich mit ihnen hatte treffen wollen, mit, dass sie eine Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Gesellschaft seien. Nachdem man sie zwei Tage festgehalten hatte, wurde alle drei abgeschoben." Waren die Inhalte dieser Rede bekannt? Vielleicht war das Ganze als demonstratives Kunstprojekt über die Handhabung der "Meinungsfreiheit in der modernen Welt" gedacht... Wir stehen rätselnd davor.
  14. karlyman

    Neues vom Beitler

    Drum schrieb er ja in Anführungszeichen.
  15. Die Briten äußerten zur Begründung, es könne nicht im öffentlichen Interesse (der britischen Öffentlichkeit) sein, wenn er sich dort auf eine Soap box stelle und seine Reden halte...
  16. Auf den Stress hat offenkundig niemand wirklich Lust.
  17. Davon bin ich auch überzeugt. Damit ist vieles machbar. Fast eine juristische/verwaltungsrechtliche "Wundertüte".
  18. Man verweigere mal, ausschließlich auf Art. 13 GG gestützt, die Durchführung der Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG (vorausgesetzt alle Voraussetzungen dafür liegen vor). Klar kann man das, zunächst mal.... Auf die großzügige (verwaltungsrechtliche) Anerkennung der Alternativen durch die zuständige Waffenbehörde wäre ich gespannt.
  19. Na, das sind Fakten und Erläuterungen. Wo und wann kommt jetzt wohl die entsprechende Klarstellung (zum kürzlich reisserisch verkündeten "24.531 Waffen gestohlen") in der Presse?
  20. Ich brauche dieses Verfahren nicht zu beurteilen. Der hier hergestellte Zusammenhang mit der Ladepresse ist dennoch reichlich nebulös.
  21. Mit der Empfindung bist du wohl nicht alleine.
  22. Na klar. Das Grundrecht (s. Art. 13 GG) wird ja auch keeiinesfalls angetastet... Nur gibt es eben, wenn man nicht freiwillig darauf verzichtet, anschließend verwaltungsrechtlich "auf die Finger".
  23. Dein Wort in Gottes, äh, des Kanal-Betreibers Ohr... Angekündigt war ein Inkrafttreten der neuen YT-Richtlinien zum Monatswechsel, somit 01.04. Schauen wir mal danach, was dann (noch) ist bzw. geht.
  24. Wo das abgeblieben ist, wer weiß... Ich hatte das wohl nie benutzt, stattdessen zunächst nur auf den Schlittenfang/bolt open verlassen, aber das ist bei der Büchse auch so ein Fall für sich... Na, macht nichts, die Fähnchen sind ja wirklich bezahlbar.
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