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karlyman

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  1. "Hast du halt Pech" ist kein rechtlich relevantes Argument. Wie schon gesagt, rechtlich Unmögliches darf die Behörde nicht verlangen. Allerdings könnte sie, s. mein Beitrag oben, letztlich "auf den Trichter" kommen, eine Aufbewahrung an anderem, faktisch UND rechtlich zugänglichen Ort zu verlangen. Oder verlangen, dass ihr der B-Würfel vor die Haustür "gerollert" wird (s. Szenario Schiiter)...
  2. Eben. Bei gemeinsam bewohntem Haus: Hausmitbesitzer A (LWB) kann auch nicht "stellvertretend für" Hausmitbesitzer B (nicht-LWB), wenn B den Einlass der Verwaltungsbehörde verweigert, auf dessen Grundrecht verzichten... Die Verwaltungsbehörde kann von A folglich nichts rechtlich Unmögliches verlangen. In dieser, recht speziellen Konstellation zeigt sich im Grunde eine "konstruktive Schwachstelle" des § 36 Abs. 3 WaffG (freiwilliger Verzicht auf das Grundrecht Art. 13 GG, da ansonsten verwaltungsrechtliche Sanktion droht). Aber zugegeben: der Fall ist recht speziell.... Die Behörde könnte dann natürlich auf die Idee kommen. letztlich von A eine Aufbewahrung (bzw. einen Aufbewahrungsort) zu fordern, welche faktisch und rechtlich kontrollierbar ist.
  3. Quatsch. Nimm bei Feststehenden z.B. eines von den "stinknormalen", also ganz klassisch gestalteten Jagdmessern unter 12 cm KL (mit einseitig geschliffener Klinge, ohne irgendwelche- auch optischen - Täctical-Gimmicks), und du müsstest auf der sicheren Seite sein. 110%-Garantien kann dir jedoch keiner geben.
  4. So ganz dezent, nur so ganz leicht, beschleicht mich das Gefühl, dass du den Tag nicht wirklich erwarten kannst, an dem du den "Krempel" endlich loswerden darfst.
  5. Darauf würde es in dem Fall wohl hinauslaufen.
  6. Bei feststehender Klinge unter 12 cm Klingenlänge, und ohne Waffeneigenschaft.
  7. Übrigens wurde hier immer mal wieder andiskutiert, was wohl passiere, wenn die Ehefrau (auch Eigentümerin des Gebäudes und nicht-LWB) die Kontrolle - bzw. den Einlass der Kontrolleure - einfach mit Verweis auf ihr Haus- sowie Grundrecht verweigere. Auch wenn der gleichzeitig anwesende Ehemann/LWB erklärt, von sich aus keine Einwände gegen die Kontrolle zu haben.
  8. Auch hier wieder: Eure Grundrechte, klar, unbenommen. Aber über das Verwaltungsrecht, da "kriegen" wir euch...
  9. Also, in der Tat, wenn man die Möglichkeit hat, kann man die Waffenaufbewahrung so gestalten (also platzieren), dass eigentliche/wirkliche Wohnräume bei Kontrollen nicht tangiert sind. Übrigens muss ich dabei an die hier öfter mal - von manchen fasziniert - geschilderte Variante "Kurzwaffe im Oer-Würfel, mit Zierdeckchen drüber neben dem Bett" denken... Das wäre dann eine Variante nach dem Motto "mehr Wohnraum geht nicht".
  10. Das ist u.a. schon deshalb Unsinn, weil dann die Waffenbehörden ab einem Bestand von X von "Unzuverlässigkeit" ausgehen müssten... Tun sie nicht. Es gab zwar vereinzelt Fälle, wo (z.B. Gelbe WBK/der x-te K98...) hinsichtlich "Waffenhorten" gemault wurde. Aber Unzuverlässigkeit hate da niemand unterstellt.
  11. Die GRA will eine Interessenvertretung für deutsche Waffenbesitzer sein. Die NRA will eine Interessenvertretung für US-Waffenbesitzer sein. Da ist doch überhaupt kein übereinstimmender "Markt", auf dem die beiden miteinander konkurrieren. (Wenn man Interessenvertretung denn überhaupt als "Markttätigkeit" bezeichnen will..).
  12. Wie absolut schlimm für eine Lobbyorganisation, die sich für Interessen der Waffenbesitzer einsetzen will. Oder stehen doch die Geschäftsinteressen im Vordergrund...?
  13. Verfassungstheorie und (durch Grundrechtsschranken beeinflusste) Verfassungspraxis...
  14. "Na, bist du wieder stundenlang auf dieser schmuddligen Pornoseite?" "Ja, Schatzi, aber ich schwöre, ich gucke nur alte Ordonnanzrepetierer bei Hickock45..."
  15. Aber für sehr, sehr viele LWB das praktisch entscheidende.
  16. Jaa, ich weiß, Porno ist ja soo verbreitet... Dennoch - fürs Massenpublikum bzw. den allgemeinen Zufalls-Surfer ist das - verglichen mit YT - eine Nische.
  17. Danke. Die ersten 40 Sekunden von diesem Zeugs haben mir gereicht, "Dürftig" ist für Interpret und Inhalt noch eine schmeichelhafte Umschreibung.
  18. Ein recht bedeutender Händler in dem Bereich, ZIB Militaria in Hamburg, hat auf seiner website einige interessante Ausführungen zu dem Thema. Das (also insbesondere der Bereich Dekos/Teilesätze ehemaliger automatischer Waffen aus dem Militärbereich) scheint momentan, in der Tat, rechtlich "vermintes Terrain" zu sein. Ich kann mich da Steinpilz, s.o., nur anschließen.
  19. Die haben (sonst keine wichtigen) Probleme...
  20. Klar, wo baulich bzw. von den Hausverhältnissen her möglich, ist das eine Option. Nur, die hat bei weitem nicht jeder.
  21. Vielen Dank. Wenn ich mal sehr viel Muße und Langeweile habe, verbunden mit der Lust, in Akten der Behörden Ihrer Majestät zu erscheinen... Ernsthaft, ich war doch neugierig, ob Du dazu nähere Informationen hast. Angesichts der genutzten Formulierung von "kriminellen Ausländern"...
  22. Das mit dem Kunstprojekt über "Meinungsfreiheit" ist pure Spekulation, entbehrt aber angesichts des Verlaufs nicht einer gewissen Ironie. Sei's drum. Interessieren würden mich trotzdem die auf Sellner bezogenen Vorwürfe bezüglich (s)eines kriminellen Wesens... Da muss ja strafrechtlich etwas Handfestes dahinterstecken.
  23. Egal, wie sich die Sache mit waffenbezogenen Videos ggf. re-organisieren lässt: Man landet faktisch in einer Art Nische, in die sich die allgemeine digitale "Lauf"-Kundschaft eher nicht so verrirrt wie beim Herumsurfen unter YT... Und ich gehe davon aus, dass exakt dies beabsichtigt ist.
  24. Was waren konkret die kriminellen Handlungen, die im Fall von Sellner gegen seine GB-Einreise sprachen?
  25. Zu dem Rede-Versuch Sellners in GB/London sagt Wiki folgendes, Zitat: "2017 war Sellner maßgeblich an der Aktion Defend Europe beteiligt. Im März 2018 wollte er nach eigenen Angaben eine Rede über „Meinungsfreiheit in der modernen Welt“ am Speakers’ Corner in London halten. Am 9. März wurde Sellner am Flughafen London-Luton festgenommen und ihm wurde die Einreise von den britischen Behörden untersagt. Die Behörden teilten Sellner, seiner Freundin Brittany Pettibone und der Alt-Right Aktivistin und Journalistin Lauren Southern, die sich mit ihnen hatte treffen wollen, mit, dass sie eine Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Gesellschaft seien. Nachdem man sie zwei Tage festgehalten hatte, wurde alle drei abgeschoben." Waren die Inhalte dieser Rede bekannt? Vielleicht war das Ganze als demonstratives Kunstprojekt über die Handhabung der "Meinungsfreiheit in der modernen Welt" gedacht... Wir stehen rätselnd davor.
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