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karlyman

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  1. Vorsicht.... Gena so hat es bei uns in D bei der Einführung von Bedürfnispflichten auch mal angefangen. Gruppen, die sich "privilegiert" wähnten (Jagd, Sportschießen) nickten zustimmend, da sie sich ja selbstverständlich nicht tangiert, sondern im Gegenteil auf sicherem Boden, fühlten. "Ist ja kein Problem, das zu erfüllen". Wenn so etwas aber erstmal eingeführt ist, kann man auch für die vermeintlich "privilegierten" Bedürfnis-Inhaber die Anforderungen immer weiter verschärfen. Das ist einfach ein Dreh am Stellrad, alle Jahre ein Stück weiter.
  2. Auch richtig, leider. "Divide et impera" funktioniert in dem Bereich bislang leider prächtig.
  3. Auch das ist aber bekannt. Fundamentale Rechtsprinzipien wie Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, Bestandsschutz, die für die allermeisten anderen Bereiche gelten... Die sind im Waffenrecht einen feuchten Kehricht wert. Man sollte es ihnen dennoch ständig aufs Brot schmieren, dass sie hier bestimmte Bürger vorsätzlich als Rechte-Inhaber zweiter (oder dritter) Klasse behandeln.
  4. Vielen Dank für die Info. Wobei ich dennoch eher den Weg über die Verwendung eines Anlaufstrombegrenzer gehen möchte... anstelle die Dauerleistung des Stromerzeugers nur wegen des Anlaufstroms derart "hochzuschrauben".
  5. "Der EU" geht es schon lange nicht mehr nur um den freien, und bezüglich Waffenbesitz vereinheitlichten, Warenverkehr. Das ist nur das formale Etikett, das diesem EU-Waffenrecht draufgeklebt wurde... Dabei geht es bekanntlich um anderes.
  6. Die wollen bei euch das waffenrechtliche Bedürfnisprinzip, am Ende genau wie in D, einführen. Das würde den Kreis der berechtigten legalen Waffenbesitzer in der Eidgenossenschaft ganz erheblich einschränken. Das hat Methode und ist klar durchschaubar.
  7. In der kalten Jahreszeit ist das auf jeden Fall wichtig, stimmt. Ansonsten - wie gesgt, für den Notfall - eher verzichtbar. Aber auch im Fall der Heizanlage haben wir wieder induktive Verbraucher/E-Motoren (Heiz- und Warmwasser-Umwälzpumpe, Gebläse...). Somit auch hier wieder das Thema Anlauf-Strom, den der Stromerzeuger bewältigen muss.
  8. Gut, exakt gleichzeitig müssen die ja nicht wieder anlaufen. Das lässt sich einfach vermeiden.
  9. Das war er, wie im Sachverhalt genannt, aber nicht.
  10. Es geschehen noch juristische Zeichen und Wunder... Hätte ich so, zumal in D, nicht erwartet.
  11. Richtig.... Und die laufen ja ebenfalls, nachdem für kurze Zeit der Netzstrom weg war, versorgt durch den Stromerzeuger wieder an, benötigen also für Millisekunden ebenfalls das Mehrfache der Nennleistung des Geräts zum Anlaufen. Wie bzw. nach welchen Kriterien wäre denn der Anlaufstrombegrenzer auszuwählen? Und, wenn einer (1) ausgewählt wird.... Dann verstehe ich das so, dass in der Versorgungsleitung vom Stromerzeuger einer (1) zwischengeschaltet wird.... und der Stromverteiler zu den einzelnen Verbrauchern müsste dann danach platziert werden. Oder?
  12. Ich stelle das hier mal als eigenes Thema rein, weil es als Beitrag im "Inverter-mit-Gasbetrieb"-Thread evtl. etwas versteckt ist, und sich der eine oder andere auch dafür interessieren dürfte. Es geht um die Leistungs-Bemessung eines Stromerzeugers. In meinem Fall eines Benzin-Stromaggregats für eine evtl. Notversorgung wichtiger Verbraucher im Haus. Ich habe ein bestimmtes Gerät (Inverter-Stromerzeuger mit 2,8 kw Nennleistung) im Blick. Konkret wäre bei mir vorgesehen, ein paar übliche Geräte wie Gefriertruhe, Kühlschrank und ein paar Kleingeräte bzw. Lichter im Notfall mit dem Stromerzeuger über Kabel zu versorgen. Diese ohmschen Verbraucher müssten mit gesamt ca. 0,5 kw abdeckbar sein. Aber: Ich habe einen einzigen induktiven Verbraucher, eine 0,8 kw-Pumpe für mein Hauswasserwerk (Förderung von Brauchwasser, für WC u.a., aus der Zisterne bei Bedarf). Diese E-Pumpe, die meist nur je ca. 10 - 30 Sek. bis zu ausreichendem Wasserfüllstand eines Zwischenbehälters laufen muss, muss auf im Notfall zuverlässig versorgt werden. Und da bei induktiven Verbrauchern, typischerweise E-Motoren aller Art, stets der Anlaufstrom berücksichtigt werden muss (soll wohl das 3 - 5 fache der Nennleistung betragen) bin ich mir nicht sicher, ob ich die Anlage nun auf 4 kw auslegen muss.... nicht dass diese bei Pumpenbetrieb dann "aussteigt". Andererseits gibt es wohl auch Anlaufstrom-Begrenzer, die bei E-Motoren - gerade wenn diese aus mobilen Stromerzeugern versorgt werden - die erste "Anlaufspitze" wegnehmen. Hat damit jemand hier Erfahrung? Zitieren
  13. Ich habe vor einiger Zeit mal in meinen Unterlagen für freies Waffenzubehör "gekruschtelt". Da finden sich dann Kaufbelege, auf denen steht "3 Magazine" u.ä....
  14. Na, wie die Meldung an die Behörde über den Erwerb vor Stichtag erfolgen soll (bzw. in der Praxis gehandhabt werden wird), da darf man auch mal gespannt sein. Meldung, ja... Angabe des Erwerbstages, ja.... aber der formale, schriftliche Nachweis des Erwerbstages wird in sehr vielen Fällen schwierig werden.
  15. Mit hätte, wäre, würde ist das so eine Sache. Übrigens, eine Keule (= hierzu konstruiertes und bestimmtes "Schlaginstrument") fällt in aller Regel auch unter den Waffen-Begriff, ist also in den hier auf Waffen bezogenen Aussagen inkludiert.
  16. Tja, gute Frage... Eine Antwort könntest du in zahlreichen Polizeiberichten, oder in "Aktenzeichen XY" etc. finden... Da gibt es immer wieder Leute, die in gewissen Situationen eine Waffe in irgendeiner Form praktisch gefunden hätten. Ohne dass die, das ist natürlich zugestanden, Allheilmittel wären.
  17. Mit dem kleineren dieser beiden Benzin-Stromerzeuger liebäugle ich auch.... der große wäre mir, offen gestanden, etwas zu aufwändig. Bei mir "hängt" das Thema derzeit nicht so sehr an der Kraftstofffrage, sondern an der Leistungs-Bemessung. Da bin ich mir mit den 2,8 kw des Mod. DQ 2800 nicht so sicher. In meinem Fall müssten im Fall des Falles an ohmschen Verbrauchern nur die paar üblichen Geräte wie Gefriertruhe, Kühlschrank und ein paar Kleingeräte versorgt werden. Das ist alles locker mit max. 0,5 kw abdeckbar. Aber: Ich habe einen einzigen induktiven Verbraucher, eine 0,8 kw-Pumpe für mein Hauswasserwerk (Förderung von Brauchwasser, für WC u.a., aus der Zisterne bei Bedarf). Diese E-Pumpe, die meist nur je ca. 10 - 30 Sek. bis zu ausreichendem Wasserfüllstand eines Zwischenbehälters laufen muss, muss auf im Notfall zuverlässig versorgt werden. Und da bei induktiven Verbrauchern, typischerweise E-Motoren aller Art, stets der Anlaufstrom berücksichtigt werden muss (soll wohl das 3 - 5 fache der Nennleistung betragen) bin ich mir nicht sicher, ob ich die Anlage nun auf 4 kw auslegen muss.... anonsten kann die bei Pumpenbetrieb auch mal "aussteigen". Andererseits gibt es auch Anlaufstrom-Begrenzer, die bei E-Motoren - gerade wenn diese aus mobilen Stromerzeugern versorgt werden - die erste "Anlaufspitze" wegnehmen. Hat damit jemand hier Erfahrung?
  18. Stimmt, das gab es ja auch niemals in der Geschichte der Menschheit, dass man sich mit Waffen seiner Haut erwehrt hätte.
  19. Und Entschädigungszahlungen dürften für uns hiesige LWB auch sowas von "off topic" sein. Hier wird einfach de facto enteignet.
  20. Bei uns im Kurs war ein Teilnehmer, der hat das auch mit recht geringer Intensität - und wirklich demonstrativer "Coolness" - betrieben. Und ist dann im schriftlichen Teil prompt durchgefallen. Man kann somit nicht verallgemeinern. Es ist nicht jedem "gegeben", das so locker zu bewerkstelligen. Viele müssen sich für die Jägerprüfung durchaus richtig "auf den Hosenboden setzen" bzw. arbeiten.
  21. Wo sind die Herren Baum, Hirsch & Co. (unermüdliche, wenn auch linksliberal eingestellte juristische Streiter für Bürgerfreiheiten), wenn man sie braucht....?
  22. Ein ganz erhelblicher Eingriff in bürgerliche Rechte und Freiheiten. Dass da kein allgemeiner Aufschrei kommt, enttäuscht mich zutiefst. Diverse bürgerliche Freiheiten, z.B im Bereich der informationellen Selbstbestimmung, wurden (durchaus berechtigt) mit Zähnen und Klauen verteidigt und bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen. Aber die Perspektive, dass Jeder und Jede anlasslos in sehr vielen urbanen Bereichen Taschen- und Körperuntersuchungen hinnehmen muss.... scheint viele gleichgültig zu lassen.
  23. "Hobbyjäger" ist ein von der grün-linken Seite ganz bewusst gewählter Kampfbegriff. Auch wenn es auf grüner Seite einzellne (auch selbst jagende) Ausnahmen gibt... aus ihm lässt sich im wesentlichen ablesen, was die vorhaben.
  24. Na gut, wenn das "Rundum-Erneuern" geht, dann sind ja noch nicht "alle Möglichkeiten ausgeschöpft".... Deko würde ich auch nur für den Fall in Betracht ziehen, dass (aus dem einen oder anderen Grund) bezüglich der Waffe wirklich nichts mehr zu retten ist.
  25. Dabei muss ich an die von den Innenministern geforderten, wohl - leider - auch ins nächste WaffG eingehenden "Waffenverbotszonen" denken. Alle diskutieren dabei über irgendwelche Messer u.ä... Dass damit auch für die breite Allgemeinheit ohne Taschenmesser erhebliche, potenzielle Einschränkungen der Bürgerfreiheiten kommen werden, ist Fakt, wird aber kaum thematisiert. Stichwort: Anlasslose Kontroll-/Durchsuchungsbefugnisse gegenüber jedermann in sehr vielen urbanen Bereichen.
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