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karlyman

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  1. Eine rot-rot-grüne Regerung ergäbe in der Tat im LWB-Bereich eine "Streich-Orgie", aber anders... Da würden, absehbar, vielen LWB die Tränen kommen. Man sollte übrigens nicht den Fehler machen, die damalige Schröder/Schily-Regierung mit "RotGrün" jetziger Prägung zu verwechseln.
  2. Es scheint sich mehr und mehr herauszustellen, dass Deutschland bei bestimmten Regelungen der novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht etwa die arme "Getriebene" ist... sondern DIE treibende Kraft.
  3. Man kann sich bezüglich dieses Entwurfs auch einfach immer weiter selbst "runterziehen", und sich immer noch neue damit verbundene Marterinstrumente ausmalen, in den apokalyptischsten Farben. Das ist dann das Gegenteil von naiver Arglosigkeit bzw. Pfeifen im Wald.... aber auch nicht gut.
  4. Die Behörden haben ja in vielen Fällen schon "NWR-konform" in den WBKs bzw. ihren Datenbeständen nachgetragen und korrigiert. Von Gebühren hierfür ist mir (ähnlich anderen Berichtigungen/Anpassungen) nichts bekannt.
  5. Der ganze Komplex "AR-15 Bastelstube", mit Grabbelkisten oder Regalen gefüllt mit bislang erlaubnisfreien Teilen - das wird "kitzlig", bzw. in D wird einem wohl der Spaß daran verdorben werden. (Wieder etwas, wo der bürokratiegebeutelte Europäer nur neidvoll über den Großen Teich blicken kann; ohne dass es bezüglich "der Sicherheit" irgendeinen faktischen Unterschied macht). Was die erlaubnispflichigen Teile angeht, die ohnehin durch die Behörde bereits eingetragen sind (WS)... Wenn die Behörde diese noch detaillierter/differenzierter eintragen will, dann soll sie das eben tun.
  6. Nie. Die Hoffnung darauf habe ich für meinen Teil aufgegeben. Manchmal kommt da, in übertragenem Sinne, der Spruch in Erinnerung: "Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen".
  7. Da gibt es nichts zu "suchen". Az., und der Vorgang bzw. Datensatz sind unmittelbar vorhanden. Gerade z.B. in Ba.-Wü., wo Waffen- und Jagdbehörde beide bei der unteren Verwaltungsbehörde (LRA o. Große Kreisstadt), und oft in einer Hand sind. Die Daten sind mit wenigen Klicks oder einer Aktendeckel-Öffnung abruf- bzw. abgleichbar. Das Datenschutz-"Problem" ist, wie genannt, duzrch Einverständniserklärung leicht lösbar. Klar, wenn eine Behörde es darauf anlegt, einen schikanösen Kleinkrieg und ständig Diskussionen mit jedem ihrer Waffen- oder JS-Besitzer zu führen, kann sie das machen.... Das war aber schon im bisherigen Recht so. Und wirklich spaßig bzw. effizient ist das für Behördenmitarbeiter auch nicht.
  8. Nein, habe ich nicht. Ich bin mit diesem schikanösen Zusatz-Bürokratismus nicht einverstanden. Aber ich sprach für den Fall des Inkrafttretens dieser Novelle.
  9. Da würde ich aus Praktikabilitätsgründen auf die Nr. meines 3-J-JS, und zur Verifizizerung auf die untere Jagdbehörde verweisen. Der UJB kann ich nötigenfalls eine ausdrücklicke Freigabe zum Datenaustausch erteilen, dann soll sie es der Waffenbehörde direkt bestätigen. So viel zur praktischen Handhabung. Dass die Sache aber insgesamt, für alle Beteiligten, im Schießsport- und Jagdbereich aufwändiger wird, steht außer Frage. Dass die Sache ein bewusster zusätzlicher Aufwand und insgesamt kropfunnötig ist... auch.
  10. Also, ich habe ebenfalls für mein OA-15 zwei komplette WS (upper mit Lauf und Verschluss), eines in .223 und eines in .22 lr. Die WS sind natürlich in der WBK eingetragen. Dann schauen wir mal, nach Inkrafttreten der Novelle, was die Behörde (die die WS ja kennt und registriert hat) macht.
  11. Ja, der Gedanke mit dem Datenschutz liegt nicht fern. Der Umgang mit Daten ist im Grundsatz an den Zweck ihrer - jeweiligen - Erhebung gebunden...
  12. Irgendwie scheint es da bei uns (Waffenbehörde und untere Jagdbehörde sind beide im Landratsamt; wenn auch dort bei verschiedenen Dienststellen) aber eine Art Austausch zu geben; sprich, die Waffenbehörde scheint direkt bei der UJB nachzufragen.... Ich habe von "meiner" Waffenbehörde noch nie eine Nachfrage bezüglich gelösten JJS, oder 3-Jahres-JS, erhalten.
  13. Das ist ein typisches Beispiel, wo von den Schießsportverbänden, zuvorderst den "Großkaliberverbänden", ein entschiedenes Veto in der jetzigen Anhörung erfolgen muss. Diese perfide Regelung kann, ohne entsprechendes "Einhegen" bzw. Klarstellung, in der Praxis gravierende Auswirkungen auf viele Flintendisziplinen haben. Ich hoffe, ich er-hoffe mir da nicht zuviel...
  14. Die meisten davon dürften nicht parallel auch WBK-Inhaber sein.... Deren Problem bei diesem Referenten-Entwurf (wie auch schon der Novelle der EU-Verordnung) ist somit: Sie befassen sich wenig bis nicht mit dem Waffenrecht. Sie wissen nicht, welche gravierenden Eingriffe und Beschränkungen da auf sie zurollen. Sie sind wohl in den allermeisten Fällen weder organisiert noch vernetzt. Es ist auch nicht ersichtlich, welche Interessenvertretung nun für sie sprechen sollte (Handel?).
  15. Ich habe nicht nachgeschaut, aber ist die Regelung mit der Ausnahme für zeitweilige Nicht-Ausübung des Schießsports (z.B. längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen u.ä.), nicht mehr drin im Referentenentwurf?
  16. In Stuttgart wollten ein paar Betreiber vor Jahren eine Paintball-Halle aufmachen. Was gab das, auch in Zusammenhang mit dem Winnender Anschlag, für ein "Tralala" seitens Stadtverwaltung, Journalisten, besorgten Hoplophoben.... Aber soweit ich mich erinnere, gab es (voraussehbar) keinerlei Handhabe, das rechtlich zu verhindern.
  17. Du sprichst die lt. Referentenentwurf obligatorische, zeitmäßig engmaschige Bedürfnisprüfung an...? Jetzt könnte man ja sagen: Entweder das waffenrechtliche Bedürfnis eines WBK-/Erlaubnisinhabers liegt noch vor, oder es liegt nicht mehr vor. Im letzteren Fall wird man mit der neuen Regelung eben eher (im Wortsinne: engmaschiger....) draufkommen.
  18. Jetzt wird mir endlich klar, warum es diese ulkigen "Bob Sled"-Einzellader-Magazine für AR 15 gibt. Da müssen die Ami-Hersteller ja eine irre Vorahnung gehabt haben...
  19. Dann ist es Wort für Wort wahr - die deutsche Bundesregierung als treibende Kraft hinter diesem Verbotsschwachsinn... Bislang schien es so, als wäre hauptsächlich die französische Regierung, teilweise noch verstärkt durch andere, die Triebfeder hinter dem EU-Amendment der Feuerwaffenrichtliinie (91/477) gewesen. Die in Berlin können sich dazu ihre scheinheiligen Krokodilstränen ("Verweis auf Brüssel"....) sparen. Wobei dennoch nicht verkannt werden darf, dass das u.a. von C. Malmström schon vor ca. 5 Jahren entwickelte "Weißbuch" zu einem restriktiven EU-Waffenrecht bereits in der Brüsseler Schublade lag.
  20. Weiß ich, da sind wir einer Meinung.
  21. Das ist richtig - genau das solltest Du dem Gesetzgeber sagen. Die ganzen Regelungen sind unnötig wie ein Kropf.
  22. Das war auch mein Gedanke, was 20er-Mag-Körper für HA angeht... Kunstharz o.ä. unten rein.
  23. Ich glaube nicht, dass der Referenten-Entwurf in der nun vorliegenden Form schon vor 1,5 Jahren so formuliert bzw. absehbar war. Das hat im ministeriellen Kämmerlein "geköchelt".
  24. Hoffentlich hat jeder auch noch die Kaufbelege seiner 20er-Mags, oder 10er-Mags im 20er Magazinkörper, aufbewahrt. Und hoffentlich ist die eingeprägte oder aufgelaserte Seriennummer, die jedes Magazin entsprechend identifizierbar macht, auch vorhanden und noch erkennbar.... Grün war aus.
  25. Tja, wo du recht hast, hast du einfach recht. Der ganze Bedürfnis-Krampf, und insbesondere der "enge" deutsche Umgang damit, ist genau das - ein Krampf. Aber ich habe keine Hoffnung mehr, dass wir das nochmal loswerden. In D wird das, im Gegenteil, nur noch schlimmer. In Europa gibt es nur wenige Ausnahmen... wo das Bedürfnis-Prinzip zwar existiert, aber vernünftiger gehandhabt wird.
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