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karlyman

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  1. Das stimmt schon. Allerdings kann ich bislang für "meine" Waffenbehörde sowie die mir bekannten Waffenbehörden im Umfeld (alle Ba.-Wü.) sagen, dass es da offensichtlich niemand auf dem Schirm hat bzw. keiner gewillt ist, dieses ominöse (von der "Begründung" her reichlich aus den Fingern gesaugte) Urteil für den eigenen Bereich anzuwenden.
  2. 1. Ausland interessiert im deutschen Waffenrecht, ob wir das wollen oder nicht, keinen Deut. 2. Hier als deutsche Bedürfnisgruppe A gegen die deutsche Bedürfnisgruppe B anzuargumentieren, ist ein aktives Arbeiten gegen letztere.... und bringt für das eigene Bedürfnis überhaupt nichts. Es ist destruktiv, von hinten bis vorne.
  3. So geht es mir auch. Und die, die hier als Nur-Sportschützen indirekt für eine Begrenzung des Waffenerwerbs durch Jäger eintreten, kapieren einfach nicht: Der Schuss wird gewaltig nach hinten losgehen. Man wird, wenn eine Deckelung kommt, sie auch in Bereichen schießsportlichen Bedürfnisses vornehmen, die bislang nicht gedeckelt sind. Sprich, man wird als allererstes "Gelb" deckeln. Aber für diese Einsichtsfähgkeit (sprich, dass man sich damit "ins eigene Knie schießt") reicht es anscheinend nicht.
  4. Zum x.-ten Mal: Mit solcher Argumentation wird es nicht gelingen, dem Bedürfnis "Sportschütze" auch nur ein Recht mehr zu erstreiten. Es wird, wenn man das hartnäckig durchzieht, höchstens gelingen, anderen Bedürfnisgruppen Rechte wegzunehmen. Also - nicht mehr, sondern weniger wird insgesamt erreicht werden. Folglich: Kämpfe FÜR deine Rechte, aber nicht GEGEN die Rechte anderer!
  5. Dennoch, auch wenn du richtigerweise auf "extreme Ausreißer aus beiden Bedürfnisgruppen" hinweist - letztlich betreibst du mit deiner Argumentationsweise das "divide et impera"-Spiel mit.
  6. Man kann diese Fragen ja stellen. In dem Klima, gesellschaftlich, medial und auf seiten der Politik (die darüber bestimmt) ist aber ganz klar, wozu solche "besser dran, schlechter dran"-Vergleiche führen werden. Auf keinen Fall dazu, dass die Sportschützen in irgend einer Weise besser gestellt werden. Sondern, dass am Ende ggf. beide Bedürfnisgruppen gleich miserabel dastehen. Zugespitzt: Die eine Gruppe zieht in ihren (Neid?)-Vergleichen die andere mit runter. Sinnlos. Wir hätten ganz andere Kämpfe zu bestehen.
  7. Spätestens ab da (neuere Zeit; lassen wir mal Anfang der 1970er weg) sind wir in D beim LWB-Thema tendenziell auf dem absteigenden Ast. Seither scheint es nur noch Misstrauen zu geben, und ab da gibt es ersichtlich auch nur noch, d.h. zunehmend, Beschränkungen.
  8. Ja. Auch in D gibt es ja den Grundton - Stefan Schütze und Jürgen Jäger, mehrfach überprüft, müssen ihre legal besessenen, registrierten, gut weggeschlossenen Waffen verboten werden - weil man die Illegalen nicht in den Griff kriegt. Genau wie man Rentner Karl Pieselmeier, mit Oma Pieselmeier auf Bahnreise, am Hauptbahnhof "hops nehmen" muss, weil er sein schweizer Klappmesserchen dabei hat - schließlich muss gegen die Gang-Messermänner in der Innenstadt ja was getan werden. Was für ein Irrenhaus.
  9. "Damit ich dich besser......"
  10. Merkst du eigentlich was? Mit einer solchen Argumentationsweise hätte man in D sofort ein Totalverbot des Besitzes legaler Feuerwraffen begründen können, nachdem 1 (ein einziger unter einer Million!!) LWB in Erfurt seine Waffen so furchtbar missbraucht hat.
  11. Die Neiddebatte, die hier geführt wird, ist toxisch. Sie geht von einem Grundfehler aus - nämlich dem, dass es den "Nur-Sportschützen" irgendetwas bringen würde, wenn der jagdliche Waffenerwerb schärfer begrenzt würde. Das wird nicht geschehen. Vielmehr reißen solche vergifteten Debatten beide Seiten in eine Abwärts-Spirale, an deren Ende auf beiden Seiten nur Verlierer stehen. Daher: einfach bleiben lassen - und sich nicht auf das Spiel unserer Gegner einlassen. Denn das ist es letztlich, was man damit betreibt.
  12. Also, sich so runterzureden bzw. zu -schreiben bringt auch nichts. Zumal die genannten "Deckel" nicht nur bislang in keinster Weise in irgendeinem Novellierungs-Entwurf drin waren, sondern auch fernab jeder Realität sind. Man betrachte mal die Grund(!)kontingemte für KW und HA-LW, und dass alleine der Vordruck für %§ 14 Abs. 4/"Gelb" schon 8 "Plätze" hat. Über diesen "Deckeln" sind sehr viele Schützen schon jetzt meilenweit drüber. Wenn die auf die Weise in vorhandenen Bestand eingreifen sollten, gibt das eine Klagewelle wg. enteignungsgleichen Eingriffs/Vermögensschaden, wie es sie in der Geschichte des WaffG noch nie gegeben hat. Aber wie gesagt, Aufmerksamkeit und "Wachbleiben" ist zwar gut - aber sich systematisch die düstersten Szenarien auszumalen erhöht auch nur unnötig den Blutdruck.
  13. Kommen wird die Novelle des WaffG aber auf jeden Fall. Wir wissen nicht, ob ein "noch längeres Köcheln" des Geetzes, bis es dann fertig und verabschiedet ist, nun besser oder schlechter für unsere Belange ist. Kann sein, es werden noch einige unsinnige Dinge herausgenommen bzw. "glattgebügelt". Kann aber auch sein, es kommt gewisser Unsinn erst (spät) noch hinein.
  14. Ich habe nix gegen das Saarland. Ist übrigens auch ein netter Dialekt da (habe liebe Nachbarn, die von dort stammen).... Aber die Witzchen a la "kaum ist man drin, gibt mal richtig Gas, und ist schon wieder durch".... werdet ihr wohl nicht mehr los. Fragt die Luxemburger, da ist's doch auch so.
  15. Immer noch am "Platz der Luftbrücke" (da, wo auch das Polizeimuseum ist)....?
  16. Stand bisher in dieser Sache war ja, dass seitens der EU bezüglich der Wirkungen des Bleieinsatzes in Gebieten "other than wetlands" auf der Jagd, sowie im Schießsport, geforscht werden sollte. Einschließlich der zu erwartenden Wirkungen eines entsprechenden Bleiverbotes in diesen Einsatzbereichen. Also eine Evaluation. Gerade im Schießsport gab und gibt es da Zweifel an der Wirkung bzw. Sinnhaftigkeit - insbesondere beim Einsatz in umschlossenen Kugelfängen, wo Bleisubstanzen überhaupt nicht in die Umwelt gelangen können. Wie kommen die auf einmal - hopplahopp - auf ein komplettes Verbot? Was ist das Ergebnis der Evaluation? Woher kommt die Begründung? Da ist sehr wenig konkrete Information.
  17. In Baden-Württemberg (iund das ist offensichtlich in BY ähnlich) ist das Landratsamt ja ein "Zwitterwesen". Es ist einerseits Verwaltungszentrale des Landkreises als kommunale Körperschaft, der der Landrat vorsteht - so wie der Bürgermeister einer Gemeinde. Und der Kreisrat kann hier in vielen Dingen gestalten wie der Gemeinderat einer Kommune. Andererseits nehmen die Landratsämter auch staatliche Verwaltungsaufgaben ("Pflichtaufgaben nach Weisung") wahr - sie beherbergen (als Träger; Personal, Ausstattung, innere Organisation) die sog. unteren Verwaltungsbehörden, z.B. die untere Immissionsschutzbehörde oder eben auch die unteren Waffenbehörden. Diese nehmen rein staatliche Aufgaben wahr, da ist der Landrat lediglich Verwaltungsspitze, die Vorgaben kommen von den Länderministerien. Und die Möglichkeiten des Landkreises, inhaltlich zu "gestalten", sind sehr eng begrenzt (auch wenn sie manche mitunter nutzen "bis zum Anschlag", gerade beim Waffenrecht aus politisch-ideologischen Beweggründen; das wirkt sich dann auf den Verwaltungsvollzug aus).
  18. Böse Zungen behaupten ja, das Saarland sei eigentlich nichts anderes als ein einziger Landkreis.
  19. Und was bei der ggf. herauskommt (Novelle WaffG), das werden wir ja alle - im Guten oder Bösen - demnächst erfahren.
  20. Und selbst wenn wir das wären - du weißt ja: 2 Juristen, 3 Meinungen (bzw. Auslegungen)....
  21. Stimmt. Der Gedanke kam mir dabei ebenfalls.
  22. Dann können sie dieses "Wording", wenn sie es so im Brustton der Überzeugung wiedergeben, ja sicher auch begründen.
  23. Und jetzt würde mich wirklich mal interessieren, aus welcher "Nase" man sich dann die irrwitzige, und völlig praxifremde Auslegung "mit jeder Waffe" gesaugt hat. Ist das einer nächtlichen Phantasie entsprungen...?
  24. Mal wieder konkret: Stehen die 2. (und 3.) Lesung des novellierten WaffG nun eigentlich heute auf der Sitzungs-Agenda des Bundestags, oder nicht?
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