karlyman
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"Wurde in die Wertstofftonne entsorgt" 14 Tage später: wütender Brief einer wütenden Mitarbeiterin der Abfallbehörde...
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Eben. Und ich verstehe nicht, wovor die "ich werfe sie in die Mülltonne oder den Schrott"-Leute (vgl. oben) eigentlich Angst haben. Sollten einzelne Mags aus der Anmeldung je "nicht anerkannt" werden, kann man sie immer noch "in die Mülltonne oder den Schrott" werfen...
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Teils, teils.
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Wir können da ja alle nur bestmöglich abschätzen was kommt... Und, bei allem was man unterstellt, glaube ich dass eine "in dieser Welt" realistische Handhabung bei den Blech-/Plastik-Federkästchen kommt.
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Ja, man könnte da sehr, sehr scharfe Anforderungen für Bestandsschutz anlegen.... Bei den Magazinen (also Blech- oder Kunststoffkästchen überschaubarer Größe und häufig ohne echte Kennzeichnung) kann allerdings, wenn man den Bogen überspannt, der Fall eintreten, dass sie dann einfach in großer Zahl in der Versenkung verschwinden... und das weiß der Gesetzgeber natürlich auch. Daher vermute ich, dass es hier halbwegs realistische bzw. erfüllbare Anforderungen geben wird.
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Da geht es nicht ums "was husten"... Da muss es ein Verfahren mit bestimmten Anforderungen geben, und wenn die erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Wie eben in jedem Genehmigungsverfahren.
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Ich habe schon bei mehreren Leuten (ohne Waffenbezug) in meinem privaten Umfeld das mit der Regelung zu Mag.-Gehäusen erzählt. Alle haben sich quasi an den Kopf getippt.
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Ja, in der Tat (...man beachte die gezeigte Patrone / Kaliber fürs "Russisch Roulette"..).
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Du weißt verbindlich, wie viel allen Behörden in D in 10 Jahren abhanden gekommen ist...?
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Na ja. Auf der anderen Seite sind wir ja auch ein Diskussionsforum. Was mit einschließt, dass man sich nicht stets die (mehr oder weniger) "Einheitsmeinung" gegenseitig bestätigen muss. Nicht zuletzt härtet Diskussion auch ab, und man schult sich, auf (ggf. stereotype) Argumente der Gegenseite zu kontern.
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"Angriff im Wolfsrudel"...
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Dass die Grünen solche Zahlen in üblicher, man muss schon sagen erbärmlicher Weise für ihre Verbots-Agenda instrumentaliseren, ist fast schon erwartbar.
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Dazu könnte man jetzt Spekulationen anstellen, was ich aber lasse.
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Das mit dem "verschwunden" kann ich mir noch vorstellen - halte es aber, in der Dimension, für ein massives "Papier"- bzw. Buchungsproblem.
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Niedersachsen / Jäger dürfen selbst sagen, ob sie Extremisten sind
karlyman antwortete auf 11suzuki's Thema in Waffenrecht
Das war auf ein in Englisch gehaltenes Einreise- /Immigration-Formular bezogen... an die mich diese Verhaltensweise stark erinnert. Vielleicht war die Anspielung bzw. Ironie da doch ein weenig zu fein... -
Niedersachsen / Jäger dürfen selbst sagen, ob sie Extremisten sind
karlyman antwortete auf 11suzuki's Thema in Waffenrecht
"Are you, or have you ever been, member of an extremist organization....?" So in der Art wohl. -
Ich weiß zwar, es hilft nicht weiter, aber um ganz offen zu sein: Manchmal bin ich bei solchen Meldungen zum LWB froh um die "Gnade der frühen Geburt" (also deutlich früher damit angefangen zu haben, mit viel weniger Nickeligkeiten, Ärgernissen und Hürden...). Besser wird es ersichtlich nicht.
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Wie wahr. Ja, manche stehen drauf...
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Teils, teils...
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Ich kenne übrigens viele, die "DSB"-Wettkämpfe schießen, und man redet ja auch viel über dies und das... Aber niemand davon hat sich je Zentral-Aufbewahrung für seine Waffen gewünscht. Vereinzelt gibt es das sicherlich... es ist unter den Sportschützen - egal wie verbandsmässig organisiert - aber ersichtlich eine ganz winzige Minderheit. Die Einzigen, die diesen Quatsch mit schöner Regelmäßigkeit uns aufzwingen wollen, kommen von "außen", und da wenig überrachend meist von grün-links.
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Die Zentrallagerung von Waffen für den Schießsport ist eine alte und zentrale Forderung der Grünen auf ihrer Verbots-Agenda. Sie "übersieht" geflissentlich einige gravierende Punkte. Insbesondere wird ein neues Problem der inneren Sicherheit geschaffen, da somit große Waffenlager in den Vereinsheimen, damit außerhalb, "j.w.d.", eingerichtet werden. Mit ausreichend krimineller (oder terroristischer...) Energie findet sich ein Weg, um an diese Arsenale zu kommen, das Gesamtrisiko ist wesentlich höher als wenn deutlich niedrigere Zahlen dezentral - und meist auch unbekannter Weise - in Einzelhaushalten gelagert werden. Und komme niemand mit dem Argument, die Lager seien eben zu sichern wie "Fort Knox" - das ist ein Weg, den Vereinen und Schießanlagenbetreibern garantiert finanziell die Luft abzudrehen (von den Grünen gewollt, somit macht es wieder Sinn..). Weiterhin gibt es Verwendungen bzw. sinnvollen und legalen häuslichen Umgang wie Reinigung, Pflege, Trockentraining etc. von und mit Waffen, die dazu eben nicht "in die Vereine" gehören. Auch findet schießsportliche Verwendung nicht immer an ein und demselben Fleck statt, nicht alles wird im Verein / am Ort des "Zentrallagers" geschossen. Generell ist nicht einzusehen, warum Eigentum, welches räumlich ohne weiteres häuslich untergebracht werden kann, nicht auch dort untergebracht werden soll. Die Deliktrate ist verschwindend gering, und daran ändern auch einige spektakuläre Waffen-Missbrauchsfälle (auch in der fanatischen Darstellung von Herrn Grafe & Co.) nichts. Wenn wir anfangen, nach Deliktrelevanz oder Risiko solche faktischen Besitzverbote (denn die Zentrallagerung ist ein Stück weit eines...) auszusprechen, so müssten wir in ganz anderen Bereichen als bei Sportwaffen anfangen. Wenn sich jemand, wie du, wohler fühlt, wenn er die Waffen nicht im eigenen Haus hat (warum auch immer das so ist....), bitte - dann suche dir dorch individuell eine Möglichkeit, sie auszulagern. Aber die große Masse der legalen Waffenbesitzer will das sicher nicht, vor allem nicht zwangsweise... Und will daher in Ruhe gelassen werden mit solchen Forderungen.
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Eine riesige Biker-Demo....
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Eine topographische Karte lesen und sich im Gelände orientieren können, das ist angesichts der o.g. Geräte auch eine stetig weniger verbreitete "Kunst"...
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Es ist ja an sich schon (positiv) bemerkenswert, dass ein MdB und Mitglied des BT-Innenausschusses Sportschütze und LWB ist.
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So werde ich das auch machen. Wenn ich noch eine Rechnung habe bzw. das Erwerbsdatum, dann wird die benannt. Ansonsten wird geltend gemacht, dass vor dem Stichtag 2017 erworben (zur Not evtl. mit ca.-Angabe). In der Tat, es gab "damals" (1999, 2005 oder 2016...) weder die Verpflichtung, noch auch nur die irgendwie voraus zu ahnende Notwendigkeit, den Magazinerwerb (Zeitpunkt) via Rechnung belegen zu müssen.