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karlyman

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  1. Verschluss komplett - ja, das ist eigentlich immer der Hinweis auf einen Salut- (statt Deko-)Umbau. Bei Deko waren die Verschlüsse nicht mehr komplett (also: abgefräst) - es musste ja keine Salutpatrone mehr gezündet werden können.
  2. Ach... Das letzte Mal, als ich § 13 Abs. 1 u. 2 WaffG las, stand da unter Abs. 2: "Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen." Solltest du beim § 13 WaffG eine geänderte Rechtslage kennen, so scheue dich nicht, diese mitzuteilen.
  3. In meinem Fall geht's übrigens nicht "weiter so", weil ich im wesentlichen das habe, was ich mir gewünscht habe bzw. meine zu benötigen. Von der Behörde kam nie ein "böses Wort".... was der Gesetzgeber vielleicht mal tun wird, wird man sehen, wenn er es tut, und dann sind ggf. Schritte zu überlegen. Und das mit dem "Tor"... na, das sage (oder meine) ich nicht, das hast du selbst gesagt.
  4. Hat mit "Vollgas" nichts zu tun. Warum auch?
  5. Nein, die letzten Jahre habe ich mir mehr als 4 HA auf JS zugelegt. Nicht "gesammelt", sondern einfach diverse Büchsen/Flingen in diversen Kalibern für diverse Zwecke. Ein Einzel-Bedürfnis-Nachweis war und ist nicht erforderlich nach geltender Rechtslage, wenngleich ein Nachfragen der Behörde ggf. erfolgen kann.
  6. Ich befasse mich seit langem mit dem Thema und sehe die prinzipielle Entwicklung. Nur führt dieser mantraartige Fatalismus nicht weiter.
  7. Nebenbei beklagt sich Frau KGE da übrigens auch, dass sie als Fraktion trotz Anfrage keine validen Daten zur Delikt-Relevanz von Legalwaffen erhalten habe... Na, sowas.
  8. Auf die (gerichtsfeste) Begründung wäre ich auch mal gespannt. 4 HA, und auch der 5. noch, können völlig unterschiedlich konfigurierte/konstruierte Büchsen sein; und mit Horten noch rein gar nichts zu tun haben.
  9. 1. Bewilligen oder nicht bewilligen dürfen sie - nach Rechtslage. 2. Hat mit Blauäugigkeit nichts zu tun, nur mit einem sich-nicht-der-Willkür-fügen. 3. Man kann sich in die Ecke setzen, stets mit den Schultern zucken und vor sich hinmurmeln "ist eben so, die machen das eh so". Oder auch nicht.
  10. Würde mich ebenfalls interessieren. Ich bin auch in Ba.-Wü... Habe bislang nichts von deren Anwendung mitbekommen.
  11. Verlangen können sie zunächst mal vieles, ja.
  12. "Unterer zweistelliger Bereich" sind vielleicht 15, maximal 30 Schuss. Die Rechnung stimmt so nicht. Alleine bei 1 Schießkinobesuch (Übungsschießen für Bewegungsjagden in etlichen Bundesländern zwingend vorgeschrieben) gehen im Regelfall 40 Schuss Übungsmunition raus. Für den Schuss auf Federwild ist auch z.T. (z.B. Ba.-Wü.) Flinten-Übungsschießen obligatorisch, da geht auf der Skeet-Trap-Anlage oder dem Flintenparcours auch so einiges durch den Lauf. Und viele gehen auch jagdlich mehrmals zum Übungsschießen. Zusammen mit "den paar" Schuss, die dann tatsächlich jagdlich auf Wild verschossen werden, wird das beim Jäger auch dreistellig. Klar, Sportschützen kommen da auf ganz andere Zahlen. Die - nicht so wenigen - Jäger, die parallel Sportschützen sind, natürlich erst recht.
  13. Daher fanden's einige auch gar nicht so scherzhaft bzw. lustig... Dem Gesetzgeber in "unendlicher Weisheit" sind so einige Schrägheiten zuzutrauen.
  14. Tja, "Rückgabe überzähliger Munition nur bis 1. April 2022 möglich"... Wobei, Aprilscherz hin oder her, auch das voraussetzen würde, dass etwas "überzählig" wäre (gemessen an...?)
  15. @rwlturtle Wo wäre denn im vorliegenden Fall, bei dem verschossenen Wasser (Flüssigkeit), die "Umhüllung"? Aus dem Lauf tritt, soweit ich es verstanden habe, nur Wasser in nicht umhüllter/gekapselter Form aus. (Steven war schon schneller)
  16. Hmmm... Nehmen wir die rechtliche Definition: "Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden." Wenn der Treibspiegel kein Geschoss ist... das Wasser ist es auch nicht.
  17. Du darfst deinen Briefkasten vernünftig (an die Grundstücksgrenze) platzieren. Geht ganz einfach.
  18. Die LWB-Haut ist, durchaus nachvollziehbar, sehr dünn geworden. Aber bei Einigen habe ich in der Tat auch das Gefühl, dass sie die nächsten Nackenschläge fast "herbeisehnen". Buhuu, nächstes Jahr startet die große Enteignungswelle... und in drei Jahren sind die Waffenschränke leer... Man sitzt in der virtuellen Ecke und weint. Bei so Manchem wundere ich mich, warum er das ganze Zeugs nicht gleich abgibt, dann wäre wenigstens diese unerträgliche Spannung weg.
  19. Schon klar, dass das allergrobste Schätzungen, eher gar "Mondzahlen", sind... nicht wirklich ernstzunehmen. Mich wundert nur, dass "dem Bürger" selbst überhaupt ein Mehraufwand entstehen soll. Denn die allgemeinen, durch die Neuregelung entstehenden (grob geschätzten...) Bürokratiekosten werden dort an anderer Stelle angegeben.
  20. ...oder da vielleicht der Wunsch Vater des Gedankens ist.
  21. Unumgänglich sind sie nicht. Aber von der Seite, die daran interessiert ist, gewollt...
  22. "Interessant" ist im Begründungsteil des WaffG-Änderungs-Entwurfs auch die Passage zu den "Kosten für Bürger": Zitat: "Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 25 Stunden und Sachaufwand von rund 100 Euro." Jährlich 25 Stunden wozu? 100 Euro für was? Erzählt man uns nicht, hier handele es sich um eine rein interne Abfrage von Behördeninformationen...? Fragen über Fragen.
  23. Ich hole mir den 3-JJ stets (freiwillig) persönlich bei der Jagdbehörde ab. Geht sehr schnell, und ich kann dort mal schnell "Hallo" sagen. Ich bin aber dagegen, das zum Zwang zu machen.
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