karlyman
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Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wenn ich mir den derzeitigen dortigen Außenminister (und auch langjährigen Vizepremierminister) J. Asselborn bzw. seine politischen Positionen so ansehe... wundert mich das überhaupt nicht. Mal abgesehen davon, dass mich dabei ein gepflegter Würgreiz überkommt. -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ach so.... Ich dachte, diese Bewegung existiere bereits seit den frühen 1980ern unter dem Namen "Die Grünen". -
Neue Bürgernummer heute im Bundestag beschlossen, auch für WBK und NWR?
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also, meine Bw-PK habe ich auch stets im Kopf. Ebenso meine Mitglieds-Nr. der privaten Krankenversicherung. Irgendwie schräg. -
Neue Bürgernummer heute im Bundestag beschlossen, auch für WBK und NWR?
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Tja... irgendwann braucht's auch keinen Namen mehr, da reicht pro Person diese Nummer... "FDP to the front!" -
So wahnsinnig schlimm finde ich die Kommentare diesmal bzw. dazu gar nicht. Durchaus differenziert. Da habe ich bei SPON schon ganz anderes gelesen.
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Dennoch (um das nochmals aufzugreifen) habe ich noch nie von einem Autohändler gehört, der sich für die Einführung eines Pkw-Stufenführerscheins (erste 2 Jahre nur max. 75 PS o.ä.) ausgesprochen hätte. Oder für die Heraufsetzung des Mindest-Fahrerlaubnisalters auf 25 Jahre. Weil er angesichts junger und stark motorisierter Fahrer "nervös werde".
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Er kann sich ja Sorgen machen wegen empfundener Unzulänglichkeiten. Dennoch kommt er mir (wenn die n-tv-Schilderung denn stimmt) irgendwie vor wie ein Autohändler, der sich einen schwereren Erwerb der Fahrerlaubnis für seine Kundschaft wünscht.
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Folglich fiele mir als Schütze, Jäger oder sonstiger legaler Waffennutzer in Wien, NÖ etc. schon mal eine Händler-Adresse ein, bei der ich nicht kaufen würde. Gerne auch unter ausdrücklicher Mitteilung, warum.
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Zitat: "In Österreich ist Waffenbesitz ein Recht". Wahnsinn; ein Bürgerrecht; so was! Da scheint man bei n-tv regelrecht Schnappatmung zu bekommen, und schon ist wieder eine neue Empörungs-Story (vorrangig für den deutschen Michel) geboren.
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"Click + pick" - wie jetzt auch in jeder Buch- oder Spielwarenhandlung in der Fußgängerzone. Wobei man rein unter Infektionsschutz-Aspekten gerade die Baumärkte wohl problemlos auch wieder richtig öffnen könnte. Riesen-Räumlichkeiten mit guter Durchlüftung, Freiluftbereiche etc. - wo soll da das Problem sein? Daher hatte u.a. Ba.-Wü. im letzten Frühjahr die Baumärkte offen gelassen.
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Aber so lange der Einstecklauf, vor vielen Jahren erworben, einfach weiter im Besitz/Bestand des privaten Verwenders bleibt, ist nichts zu veranlassen, oder?
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Sicher nicht, nein. Ich habe ja auch einen Landwirt, mit außenliegender großer Hofstelle, in der Verwandtschaft. Die allermeisten anderen Menschen, die ich in meinem Umfeld kenne, wohnen allerdings in normalen Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern mit maxmimal "Gärtchen" davor oder daneben. In solchen Bereichen sind Rotoren/Klein-WKA, die auch wirklich nennenswert was bringen würden, völliig fehl am Platz. Wenn man in den Bereichen was machen willl, sollte man einfach Photovoltaik installieren. Die meisten Dächer bieten ordentliche Möglichkeiten dafür.
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In seltsamem Kontrast zu einer solchen Eigenversorgungsanlage stehen dann die hier üblichen "Einlassungen" zu WKA als Vogelschredder und Zerstörer des örtlichen Landschaftsbildes... Das wirkt ja auch im "Kleinen". Ich versuche mir gerade eine Häufung von 9,99 m-Windkraftanlagen in einem üblichen, dichtbebauten deutschen Wohngebiet vorzustellen... Au weia.
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Auch eine Taktik.
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Und ein Teil der verleibenden, ggf. im Notbetrieb agierenden Belegschaft arbeitet zudem neuerdings im Home Office (mit den damit verbundenen Beeschränkungen)....
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Das - also die entsprechende Problematisierung - macht aber niemand. Weil man damit nämlich nicht einer Minderheit, sondern der Masse der (potenziell heimwerkenden) Bürger "auf die Füße steigen" würde.
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Das sind ja regelrechte "Schweinezyklen" bei den Stromheizungen... Erst propagiert, dann verfemt, dann wieder propagiert... Wobei es energetisch natürlich (auch objektiv gesehen) in der Breite nicht sehr viel Sinn macht, Strom zu Heizwärme zu verbraten.
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...und wenn man nicht z.B. in Ba.-Wü. auf eine Schießanlage will (s. restriktive Bestimmung bzw. Auslegung).
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Ach ja....? Keines von beiden wurde hier je wirklich in relevantem Ausmaß gesehen oder registriert. In D oder Umgebung ist kein nachweislicher Effekt auf die Schalenwildpopulationen vorhanden.
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Nie mehr...? Na, jetzt wird's aber apokalyptisch.
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Das ist zutreffend, aber da merkt man, wie die Mechanismen hierzulande funktionieren. Denn mit der Sachlage, somit der tatsächlichen - sehr geringen - Deliktrelevanz der Sportschützen-Waffen, wie auch dem in einigen Fällen zugrundeliegenden Behördenversagen, gibt sich "die Politik" leider gar nicht lange ab... Bei dem - auch medial, sowie von gewisser politischer Seite - hierzulande geschaffenen "Klima" zu dieser Thematik dringt man mit dem rationalen Ansatz nur noch schwer durch.
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Wobei ich auch zugebe, dass die Interpretation "weitläufige Außenanlagen ungleich Schießstände" schon heftig ist. Wie gesagt, viel bleibt dann nicht übrig.
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Sollte das jetzt Satire sein...?
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Also, in Ba.-Wü. sind die Vorgaben (bzw. Ausnahmemöglichkeiten) betreffend Schießanlagen tatsächlich sehr eng. Der LJV Ba.-Wü. hat dazu letztens eine Konkretisierung veröffentlicht (generell zu Schießsportanlagen, also nicht spezifisch für jagdl. Zweck): "Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien dürfen mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, bei dienstlichen Zwecken und beim Spitzen- oder Profisport genutzt werden. Es dürfen aber nur noch öffentliche und private Sportanlagen, bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt, genutzt werden. Hierzu zählen offene und teilgedeckte Schießstände nicht! Die Personenbeschränkung bezieht sich auf die gesamte Schießanlage." Da bleibt demnach (selbst wenn die SV-/KJV-Vorstände für wenige Mitglieder jeweils die Stände öffnen oder großzügig Zugangsschlüssel verteilen würden) nicht sehr viel an nutzbarer Anlagenkapazität übrig.
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Na, wenn das in RLP (TR) so ist... ist's ja gut. Hier in meiner Ecke (in Ba.-Wü.) haben im Umfeld sämtliche Anlagen zu. Nutzung ist nur unter derart engen Bedingungen (Einzelsportler) möglich, dass das für die allermeisten Träger der Anlagen, nämlich die Schützenvereine, völlig unrealistisch ist, die machen für zwei, drei Leute nicht eine ganze Anlage auf. Ohnehin würde diese unter Pandemiebedingungen zulässige Kleinst-Kapazität (Ausnahmeregelungen) nie und nimmer für alle nachweispflichtigen Erstbesitzer reichen. Eine Behörde, wenn sie o.g. Aussagen trifft, sollte dann doch aufzeigen, wo tatsächlich und für alle in Frage kommenden Personen "die Nutzung zugelassen" ist... denn grau ist alle Theorie.