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karlyman

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  1. Frage der kundigen Kollegin im Flur: "Ist das da ein Lauf, oder freust du dich nur so, mich zu sehen...?"
  2. Tatsächliche "Altdeko-Waffen" (siehe einschränkenden Hinweis von @chapmen ) dürfen auch ohne Anmeldung weiterbesessen (so allerrdings nicht mehr weitergegeben/veräußert) werden. Sofern dabei Magazine/Magazingehäuse für Zentralfeuerpatronen sind, die die neuen gesetzlicen Kapazitätsgrenzen überschreiten, sind diese Magazine/Gehäuse vor 01.09. anzumelden.
  3. Guter Satz.
  4. Es ist eben immer ein Spannungsfeld zwischen Sicherheit und halbwegs reibungslosem Funktionieren des Betriebes... Wie du selbst schreibst, Hundertprozent-Sicherheit gibt es nicht.
  5. Ist das eine spezielle Branche? Mich wundert es, dass so etwas in D (anders als etwa in USA) explizit vertraglich behandelt bzw. geregelt wird.
  6. Wenn auch weder nachhaltig, noch ressourcenschonend oder klimafreundlich...
  7. An die Theorie, sich seinen legalen Waffenbesitz durch hohe Gebührenbeiträge erhalten bzw. "erkaufen" zu können, glaube ich schlicht nicht (für die Abschaffer ist das eine ideologische Sache, bei der Geld keine Rolle spielt). Und ich bin, nebenbei, auch gar nicht scharf drauf.
  8. Wenn sie so sehr (warum auch immer) Berührungsängste mit IPSC haben... wäre für den Anfang vielleicht Field-Target-Schießen mit Weitschuss-LG ein Einstieg in interessantere Bereiche. In D hat sich das allerdings auch der BDS "geschnappt".
  9. Gutes Stichwort. Zwischen der anlasslosen/stichprobenartigen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG und anlasslosen/stichprobenartigen polizeilichen Kfz-Anhaltekontrollen ist kein wirklicher Unterschied. Verwaltungsgerichte haben zur Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen argumentiert, der Waffenbesitzer setze mit seinem Waffenbesitz im gebührenrechtlichen Sinne den "Anlass" für die Überprüfung. Gut, exakt das tut z.B. der Besitzer/Nutzer eines Pkws auch.
  10. Bei konsequenter Umsetzung dessen: Viel Spaß bei der nächsten polizeilichen Kfz-Anhaltekontrolle... bzw.: schon mal Geldbeutel für die Überprüfungsgebühr zücken.
  11. Ebenfalls alles Gute zum Geburtstag!
  12. Die Frage war hier, ob es Pflichten/Verpflichtungsmöglichkeiten gibt. Antwort: ja. Dass die natürlich irgendwie unterlaufbar sind... steht wieder auf einem anderen Blatt.
  13. Na ja... Stimmt nicht ganz. Vieles an Zuständigkeiten im Not- und Katastrophenfall liegt ja auch bei den Bürgermeisterämtern/Gemeindeverwaltungen. Die haben durchaus Weisungsbefugnisse für Hilfeleistungen. Es gibt in einigen deutschen Bundesländern Regelungen in den Gemeindeordnungen, die die Verpflichtung von Gemeindebürgern zu Hilfeleistungen vorsehen. Z.B. die "Hand- und Spanndienste" in der baden-württembergischen Gemeindeordnung.
  14. Dass es aus gewisser Warte so gesehen wird, heißt allerdings nicht, dass es objektiv so ist bzw. zu sein hat. Der Staat ist eine gemäß Verfassung gestaltete Konstruktion, die vom Volk getragen wird - und für das Volk da ist, nicht umgekehrt.
  15. "Der Staat" sind letztlich wir alle.
  16. Ich glaube, Letzteres ist "dem BKA" weitgehend egal.
  17. Na, irgendeinen Grund muss es ja haben, etwas, das sich interessanter präsentieren lässt, eben nicht so interessant zu präsentieren. Gut - kann auch schlicht (und "unparanoid") Unfähigkeit sein.
  18. Daher ist die Sache für den, der ein Dutzend oder 20 (etc.) solcher Magazine hat, auch eine Überlegung wert. Wer 1 oder 2 hat... wird sich nicht ernsthaft den Irrwitz mit wiederkehrender Gebühr und Überwachung geben... Sondern eher das Teil platt wie eine Flunder machen, zerschneiden/zum Schrott, das Gehäuse ausgießen mit garstigem Zeug das nie mehr rausgeht... oder es einfach in einen noch freien Teil des Kontinents vergeben. Mit der Wirkung freilich, dass das "Gewollte" damit auch erreicht ist...
  19. In Ba.-Wü. in etlichen Kreisen 21,- €.
  20. Etwas böse könnte man sagen - der kommt es ja auch darauf an, dass Schießsport im TV interessant rüberkommt. Bei der Olympia-Übertragung würde ich das nicht unbedingt so erhoffen...
  21. "Jetzt", ist aber auch wirklich zeitig. In einem Monat ist die ganze Chose vorüber, und die aktuell vorhandenen Salutdinger müssen abgegeben werden. Wie viele bis da wohl noch auf aktuellen Deko-Standard "umgemodelt" werden können... Zudem ist die Kostenseite zu bedenken, es ist nach heutiger EU-Deaktivierungsrichtlinie bekanntlich ein größerer Aufwand zu treiben als für frühere Deaktivierungen. Vor einiger Zeit sah ich ein Angebot für einen nach aktueller Vorschrift deaktivierten Mosin-Nagant... um die 600 Euro. Dafür hätte man früher (alte Deaktivierungsvorschriften) locker drei Dekos von der Sorte bekommen.
  22. "Begründet"... Wir kennen das, bis zum Erbrechen.
  23. Bevor ich diesen wiederkehrenden Schmarrn, einschließlich Kostenbelastung, wegen eines entsprechenden Messers oder neuerdings ganz bösen Magazins mitmachen würde... hätte ich die Dinger längst feierlich bestattet bzw. mit Beton o.ä. vergossen... Ruhet sanft. Aber, zugegeben - auf die Weise ist das "hehre" Ziel leider auch erreicht.
  24. Bei der WELT trauen sich Redakteure wenigstens noch, so was zu machen und zu schreiben, dass sie dabei Spaß haben bzw. eine gewisse Faszination empfinden. Bei der Süddeutschen oder der ZEIT würden sie nicht mal einen Schießstand betreten, denn es könnte ja sein... (s.o.), und das geht ja gar nicht.
  25. Ja. Und wenn eine Salut-/Knallwaffe ohnehin schon im Besitz ist...
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