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karlyman

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  1. Wie auch immer... Auf jeden Fall haben wir im Süden in den meisten Bereichen kürzere Bearbeitungszeiten in den Waffenrechtsbehörden, als in vielen (insbesondere Stadtstaats-)Verwaltungen im "Norden". Dazu war im Vorfeld kein "Rabatz" erforderlich, die Verwaltung in BW, BY u.ä. läuft offensichtlich generell reibungsloser und schneller als in Berlin und einigen anderen "failed"-Verwaltungsträgern dieser Republik. Zeigt sich doch hinten und vorne.
  2. karlyman

    Augenlasern

    Nach meinem Verständnis meinter er ein organisch gesundes Auge - und zählte eine Kurzsichtigkeit (ohne dass begleitende Erkrankungen z.B. der Netzhaut u.a. vorliegen), noch nicht zu fehlender organischer Gesundheit.
  3. Von unten politisch aktiv werden; damit angefangen, dass man bei der jeweiligen Trägerschaft der unteren Waffenbehörde (Landrat, OB) vorstellig werden und ihr freundlich aber bestimmt "auf den Senkel gehen" würde. Bereits das kann einiges bewirken.
  4. Die Unterscheidungen bzw. zugrundeliegenden Bedingungen, sind schon wichtig. Dennoch gibt es, unter vergleichbaren Bedingungen, Riesen-Unterschiede in verschiedenen Bundesländer und Regionen. Das ist einfach nicht wegzudiskutieren. Bei einem Teil der "Langsamen" mag es an unzureichender Verwaltung(sfunktion) liegen, bei einem anderen an politischem Willen, da ruhig beim LWB etwas "zu bremsen" bei der Verwaltungsabwicklung... ggf. einer Mischung aus beidem.
  5. Aber im Ernst... das läuft bei uns, ebenfalls in Ba.-Wü., unter guten Bedingungen (Stellen der Waffenbehörde besetzt, kein "Corona-Sonder-Tralala") ähnlich gut. Über Zeiten wie "im Norden", nicht zuletzt dem "gescheiterten Verwaltungsstaat Berlin", kann ich nur erschaudernd staunen... Das würde im Süden niemand so einfach hinnehmen.
  6. karlyman

    Augenlasern

    Mein Augenarzt sagte mal: In ein an sich gesundes Auge lasert man nicht ohne Not rein... Und eine bloße Kurzsichtigkeit (nicht drastisch bzw. ohne sonstige Folgen) sei in dem Sinne noch nicht ungesund.
  7. Um Himmelswillen. War da die ganze Dienststelle coronabedingt ausgefallen...? Eintrag LW als Jäger, da mache ich vorher (auch Ba.-Wü.) einen Termin, oder mache nur klar dass der SB da ist... und marschiere nach 20 Minuten mit dem Eintrag wieder aus dem Landratsamt raus.
  8. Bei uns im pösen, von GrünSchwarz regierten Ba.-Wü. (also in den Kreisen/Verwaltungsbezirken, die mir bekannt sind): maximal 4 Wochen... eher weniger. Wenn man alles beieinander hat, war/ist manchmal sogar innerhalb weniger Tage die WBK mit neuem Voreintrag da; selbst erlebt.
  9. Naja, so wird es aber wohl vielen "special interest"-Gruppen, die nicht dem Mainstream entsprechen, gehen.
  10. Scheint irgendwie ein Fall von Profilierungssucht zu sein. Alles in allem habe ich den Eindruck, dass es bei den Kontrollen in "The Ländle" noch entspannter zugeht als vergleichsweise oft aus NRW, Berlin etc. zu hören ist.
  11. Unterstützung? Es reicht eigentlich schon ein "in Ruhe lassen". Im Übrigen... Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.
  12. Na gut, wenn das Thema legaler Waffenbesitz so uninteressant ist, dann gibt es ja auch keinen Anlass bzw. Drang, ständig gesetzgeberisch (verschärfend) daran herumzudrehen...
  13. Ja... Aber dabei ist die "Reichweite" eben naturgemäß ziemlich begrenzt. Daher hat das www, mit seiner viel größeren Zahl erreichbarer Gesprächs-/Austauschpartner, da durchaus seinen Nutzen.
  14. Warum sollten das "Rückzugsgefechte auf verlorenem Posten" sein? Diese Regelungen sind alle nicht in Stein gemeißelt bzw. nicht gottgegeben. Somit kann man als Sportverband zur Wahrung der Mitglieder-Interessen dagegen genauso argumentieren bzw. angehen wie gegen andere Punkte im WaffG (Höhe des Kontingents wurde genannt).
  15. Schon passiert.
  16. Eben. Genau wegen des Betriebs von E-Motoren (und deren Anlauf) gibt's die Begrenzer.
  17. Was meinst du, wozu Anlaufstrombegrenzer überhaupt gebaut und verkauft werden?
  18. Wäre sie tatsächlich so geschlossen, so hätten abweichende Meinungen (wie Du, oder ich bzw. andere eher im FDP-Lager Angesiedelte, oder welche denen man ständig Grün-Mitgliedschaft unterstellt...) hier keinerlei Raum. Oder - es wären hier beim aktuellen UA-Thema nur die ProPutin-Protagonisten vertreten, aber keine pro Westen/NATO/Ukraine Tendierenden. Und genau so ist es eben nicht. Das Forum bietet Platz für eine gewisse "Blase", aber genauso auch für die Vielen, die sich nicht dazu zählen. Dass die Grundrichtung des Forums insgesamt konservativer, libertärer, auch staatskritischer liegt als der "mainstream"... es wundert beim LWB-Thema und seinen politisch/rechtlichen Aspekten insbesondere in D natürlich nicht. Ich gehe davon aus: viele hier wurden erst durch ihre Eigenschaft als LWB, durch die damit verbundene Interessenlage, konservativer, libertär bzw. schauen bei staatlichem Handeln etwas kritischer hin als die Masse...
  19. Und was den Bereich Sportschießen angeht, tut er so, als wäre er der Meister-/Kader-Schütze, und blöderweise würden Spezialfragen der olympischen Disziplinen in W.O. zu kurz kommen. Was an sich lächerlich bzw. eine totale Verkennung des Forenzwecks ist.
  20. Anlaufbegrenzer (als Regelgeräte) werden nicht in den Verbraucher eingebaut, sondern zwischen Notstromaggregat und Verbraucher zwischengesteckt.
  21. Bei Versorgung von E-Motoren: Anlaufstrombegrenzer verwenden.
  22. Ich unterstütze seit Jahren ProLegal. Leider kommt da, ersichtlich, nicht mehr viel. Diese neue Initiative des VDB sieht zumindest vom Auftritt her schon merklich professioneller aus als PL zu seinen guten Zeiten. Ich denke sie ist unterstützenswert.
  23. Kommt drauf an, warum man das Forum aufsucht bzw. für was man sich beim Lesen interessiert.
  24. Wie wahr ... Ich habe schon in einigen anderen Foren (insbes. Fußball) mitgelesen, die waren in der Tat sehr mäßig. Verglichen damit ist W.O. im Schnitt ein moderates Forum gebildeter Leute...
  25. So lange greift, um mal in den Niederungen des einfachen bzw. Verwaltungsrechts zu bleiben, zumindest der § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht. Daher wird man in Thüringen Entziehungs-Verfügungen von WBK (wie im AfD-Thread erwähnt) wahrscheinlich auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 (und da 3. b), in Verbindung mit Nr. 3 a) aa) u. bb)) stützen. Ob das in den Fällen als Eingriffsgrundlage taugt und juristisch hält, steht in den Sternen...
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