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karlyman

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  1. "Sportlich nutzen"? Falsch ausgedrückt. Die richtige Formulierung lautet, dass er das 9x19 WS für seine jagdliche Pistole nutzen will, um mit dieser preiswerter und somit mehr auf dem Schießstand für die jagdlichen Verwendungszwecke üben zu können... Der (wenn's noch besser läuft, die) SB wird das ganz prima finden und ihn umarmen.
  2. Am besten gleich alles verbieten, das geht direkter und schneller...
  3. Na, das ist aber schön, wenn deine Gedankengänge von den grünen Waffenbesitzverbietern aufgenommen und ggf. in ihren Entscheidungen umgesetzt werden.
  4. @sniperd hat es ja beschrieben. Über ein WS muss kein "ÜK-Nachweis" geführt werden. Somit muss "der DSB" da gar nichts bescheinigen. Oder meintest du den Fall, dass der "ÜK-Nachweis" mit der Grundwaffe, ausgerüstet mit dem WS, geführt werden soll... und dieses dann in einem Kaliber ist, für das dieser Verband keine Disziplin hat...?
  5. Ich habe auch mal einen Erbfall betreut, da war für die (Lang-)Waffe (d.h. das entsprechende Kaliber) lt. PTB-Liste kein Blockiersystem verfügbar. Allerdings hatte allein der Verweis auf die PTB-Liste der SBin auch nicht genügt. Nachdem die entsprechende schriftliche Bestätigung über einen Büchsenmacher beigebracht wurde, hat sich die Behörde zufrieden gegeben und die Erben-WBK wurde erteilt. Wie ist deine Geschichte denn, gegenüber der Behörde, jetzt ausgegangen?
  6. Wer prüft dabei denn Wechselsysteme ? Das Bedürfnis ist doch für die Grundwaffe zu erbringen.
  7. Ach, du weißt doch aus fachkundiger Ecke (PETA & Co.), dass sich das selbst reguliert...
  8. Und du findest die Positionierung in erster Linie als "Heger" gut? Dann muss ich dir sagen, dass dies eher konträr zur Schalenwildbetrachtung von ÖJV und Grünen/grüner Jagdpolitik steht... Und -mit Verlaub - wenn du diesen Widerspruch nicht erkannt hast, zeigt das, dass du nicht wirklich in der Materie drin bist.
  9. Manche - von der Thematik gänzlich Unbeleckte - scheinen ja regelrecht zu glauben, dass man das Ganze via Computersimulation o.ä. ausbilden könne...
  10. Wohlgemerkt, die EU ist für Waffenrecht als solches gar nicht zuständig; sondern lediglich (darüber wurde die EU-FWR "gestrickt") für "Handelsharmonisierung"...
  11. Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch Verwaltungsrichter bzw. VGs, die (z.B. im Baurecht) für eine eher behördenkritische Beurteilung bekannt sind, und gerne mal Entscheidungen von Behörden "kassieren".
  12. Ja, damit ist man in in D groß... Faktische, enteignungsgleich wirkende Eingriffe vorzunehmen, sie aber dann nicht Enteignung zu nennen.
  13. Klar, das schießsportliche Bedürfnis beinhaltet so manches "Einfallstor". Der Mechanismus ist im Grund angelegt.
  14. Und wenn einer (aus Jahrzehnten) z.B. 35 Jagdwaffen hat, dann hat er halt 35.
  15. Wohlgemerkt - hier hat ein (1) VG eine Rechtsauslegung vorgenommen, noch dazu in einem etwas speziellen Fall, wie er auf die meisten jagdlichen Waffenbesitzer in D nicht zutreffen dürfte. Ein VG ist die unterste verwaltungsgerichtliche Instanz, es gibt mehrere VGs in jedem Flächenbundesland, und -zig davon in D.
  16. Im Moment wird sich hier wohl hauptsächlich deshalb auf diesem "Nebenkriegsschauplatz" so gefetzt, weil in der Sache (= Threadthema) nichts wirklich neues zu vernehmen ist. Vielleicht ist Letzteres sogar gar nicht so schlecht.
  17. Mich wundert, mich welcher Sicherheit du hiervon ausgehst bzw. solches behauptest... Nochmal, diese Verweisung "die dürfen und ich nicht" ist m.E. unsinniges Vorgehen - welches in der heutigen Zeit nicht zu Liberalisierung, sondern nur zu weiterer Verschärfung führt.
  18. Da kann man, wenn es diesbezüglich ein (Überlastungs-)Problem gibt, ggf. mit Zwischenstecken eines Anlaufstrombegrenzers Abhilfe schaffen.
  19. Gesellschaftsjagden sind das eine... Was jemand als Jagdwaffe auf Ansitz (oder Pirsch) mitnimmt, ist nochmal was ganz anderes. In aller Regel interessiert das weder jemand anderen, noch bekommt es irgendwer mit.
  20. Na ja, die Schreckschusswaffen (d.h. deren legalen, privaten Besitz) werden sie auf dem Gesetzesweg auch noch "klein kriegen". Immer schön medial/propagandistisch "wühlen".
  21. Sehr gute Frage. Die Antwort findet sich womöglich in einem BAP-Titel. "Verdamp lang her"...
  22. Ad 1) Man "muss" nicht. Aber man kann. Weil es keinen Unterschied macht, wie z.B. die halbautomatisch schießende Büchse im Kal. .308 Win. äußerlich gestaltet ist. Es macht schlicht keinen Unterschied für die öffentliche Sicherheit gegenüber einer optisch "ziviler" gestalteten Variante. Ad 2) In "Jägerkreisen" gibt es dies und das. Es gibt Jäger, die mögen's, andere nicht. Generell von "verpönt" kann man nicht sprechen. Auch muss man/frau sich nicht ständig für seine persönlichen Jagdwaffen "Absolution" erteilen lassen. Wenn jemand solche - nach den Vorgaben geeigneten - HA für sich als Jagdwerkzeug als besser geeignet ansieht, warum nicht?
  23. Die Privatmeinung der behördlichen Sachbearbeiter zur Sache (und um nichts anderes handelt es sich, s.o.) interessiert nicht. Gut, du hast dich ja nicht ins Bockshorn jagen lassen.
  24. Im Detail kann man herumdiskutieren. Wichtig ist die Wirkung, die mit solchen Formaten/Beiträgen zum Thema beim allgemeinen Publikum erzielt wird / werden soll...
  25. Nein, das entspricht, wie hier schon gesagt, nicht der Rechtslage (ist insofern m.E. auch eine falsche/tendenziöse Auskunft durch die Behörde...). Denn es kann, wie gesagt, der Antrag auf Erteilung einer Erben-WBK gestellt werden, und es müsste darauf unter genannten Voraussetzungen auch ein Anspruch bestehen. Mit der Sportschützeneigenschaft hat das nichts zu tun. Die wirkt sich hier noch insofern positiv aus, als die (ansonsten geltende) Blockierpflicht für die Waffe entfällt.
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