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Stefan Klein

WO Silber
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  1. ..., dass er seine Waffen nicht in einem unbewohnten Haus lagern darf. Gruß Stefan
  2. Klar kannst du die Waffen anderswo unterstellen. Wenn die Wohnung/ das Haus dauerhaft bewohnt ist, geht das ohne Probleme. Einzig den Schlüssel oder die Kombination darfst du natürlich nicht weitergeben. Gruß Stefan
  3. Hallo Leute, ich biete Leupold Mark 4 ZF Ringe, Picatinny, Höhe medium, 30mm, Alu. Montage war nur einmal zum ausprobieren auf einem AR15 montiert, war mir aber zu niedrig. Am liebsten tausche ich gegen gleichwertige Ringe mit Höhe ca. 30mm Oberkante Schiene bis Mitte Ring oder aber gegen Gebot per PM. Besten Dank! Stefan
  4. Ist ja aber keine Ausfuhr sondern eine vorübergehende Ausfuhr und damit genehmigungsfrei. Gruß Stefan
  5. Frag ich mich auch. Nach bisheriger Rechtslage (ändert sich mit der nächsten Überarbeitung des WaffG) ist für die Mitnahme in einen Drittstaat außerhalb der EU keine Erlaubnis erforderlich. Wurde irrtümlicherweise eine Erlaubnis zur Verbringung ("Exporterlaubnis") beantragt oder wie haben die Behörden davon überhaupt Kenntnis erlangt. Stefan
  6. Frei erwerbbar. Der Zoll hat keine Ahnung. Gruß Stefan
  7. ?? Bindet ihr die Leute auch mit ausgestrecktem Arm in Richtung Kugelfang fest, damit ja nichts passiert. Solange der Schütze seine Waffe ordnungsgemäß ablegt, kann er doch aufheben, was er will, wenn er dabei andere Schützen nicht stört. Gruß Stefan
  8. Zustimmung. Aus meiner Sicht ist da nichts mehr zu reißen. Im Plenum werden keine Änderungen mehr eingebracht. Die Fraktionen stimmen entsprechend der Beschlussempfehlungen der Kollegen aus dem zuständigen Ausschuss ab. Das Ding ist längst beschlossene Sache, da es im Ausschuss zu Ende verhandelt ist. Gruß Stefan
  9. Ja genau. 1. Alle Besitzer bisher nicht erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Luftdruck, Schreckschuss, Vorderlader) werden sich jetzt mal umgucken müssen, wo sie ein geeignetes Behältnis herbekommen, indem sie ihre Waffe verschlossen aufbewahren können. Die Folge ist, dass Millionen bislang unbescholtener Bürger, ohne es zu wissen, kriminalisiert werden. 2. Erben von Waffenbesitzern sind explizit von der Schrank-Amnestie ausgenommen. Im Moment des Ablebens eines Waffenbesitzers wird damit die Aufbewahrung von einer Sekunde auf die andere illegal, was zum Entzug der Erlaubnis / Versagen der Erlaubnis führen kann. Außerdem muss der Erbe sich dann urplötzlich neue Schränke kaufen, was u.U. nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht. 3. Die Aufbewahrungsregelungen sind insgesamt eine kalte Enteignung. Der Wert, der sich im Besitz befindlichen A+B Schränke wird damit nämlich auf Null reduziert. Es gibt ja keinen Markt mehr dafür. Gruß Stefan
  10. So dürftest du privat nie aufbewahren. Die Türen werden von außen mit einem Vorhängeschloss gesichert. Beim TPZ Fuchs hängt praktischerweise außen, so er denn voll aufgerüstet ist, sogar der Bolzenschneider als Universalschlüssel mit dran. Gruß Stefan
  11. Na ja, die Kanone hat schon etwas von der hier. Gruß Stefan
  12. Klar, die Bandbreite liegt zwischen papierdünnen Decken und Atombunker, je nachdem was man sich leisten konnte. Dann wurde an der Bewehrung gespart. Trotzdem wird es in dem seltensten Fällen zu einem schlagartigen Versagen kommen, nur weil man einen 250kg Tresor reinstellt. Wie gesagt, wer guten Gewissens mit zwei oder drei Kumpels zusammen in der Deckenmitte stehen kann, der braucht sich wegen einem Waffenschrank keine Sorgen machen. Gruß Stefan
  13. Der Balkon Wert ist eher theoretisch, in Zeiten von Kohleöfen haben viele Leute in der Stadt aus Mangel an Alternativen Brennmaterial auf dem Balkon gelagert. Der Lastannahme-Wert war sogar schon mal bei 500kg/m2 für kleine Balkone. Mit der Lastverteilung das ist natürlich ok. Man kann beispielsweise im Zweifel auch einfach eine stabile Holzplatte oder zwei Balken unterlegen, genau wie du das beschrieben hast. Die Werte sind aber trotzdem theoretisch und der Tresor wird als Last nicht einfach durchstanzen. Schon gar nicht, wenn er an der Wand steht. Stefan
  14. Nö, bei den Lastannahmen für Balkone geht man heute von 4kN/m2 (400kg/m2) als Flächenlast aus, weil Balkone gerne als Lagerflächen genutzt werden. Für Wohnraumdecken rechnet man mit 150kg/m2. Einzellasten liegen darunter. Da du den Tresor ja nicht in die Raummitte stellen wirst und wir mal von einer ausreichenden Lastverteilung ausgehen, hab ich für die üblichen Gewichte der Schränke (=Max 250kg) bei modernen Wohnbauten keine Sorge. Bei Holzdecken und Kastendecken würde ich schauen, dass der Tresor mittig über einem Träger/Balken steht. Gruß Stefan P.S. Ich bin immer wieder verwundert, wie sehr die Leute in Panik geraten, wenn es um Waffenschränke und Statik geht. Die gleichen Leute stellen sich aber ein Wasserbett ins Schlafzimmer oder haben deckenhohe Regale voll mit Büchern in ihrer Altbauwohnung und können trotzdem ruhig schlafen.
  15. Angsthasen. Wenn du mit ein paar Kumpels auf dem Balkon stehst, kommt doch auch keiner auf die Idee, dass der gleich abbricht. Wenn der Balkon oder die Zimmerdecke fünf erwachsene Männer aushält, die eng zusammen stehen, dann kannst du nahezu jeden Tresor aufstellen, sofern es nicht ein überschwerer, alter Banktresor jenseits der 500kg ist. Gruß Stefan
  16. Mit der Seriennummer kannst du nämlich einen Nachschlüssel bestellen. Deshalb die Nummer immer schwärzen. Gruß Stefan
  17. 1. Übergangsfristen? Was passiert mit den Lagerbeständen an A\B Schränken, die jetzt nur noch Altmetallwert haben? Die Händler bleiben auf dem Lagerbestand sitzen. 2. Für mich handelt es sich um eine kalte Enteignung, denn der Restwert meiner A\B Waffenschränke beträgt genau Null. Wer ersetzt mir diesen Wertverlust? 3. Mir erschließt sich nicht, warum die Altbestandsregelung nicht an den Schrank an sich gekoppelt ist--ähnlich wie bei Luftgewehren vor 1971 (?) ohne F-Zeichen, die auch weiterhin trotz ggf. über 7,5 Joule, erlaubnisfrei bleiben und das auch beim Besitzerwechsel. Die Idiotie dieser Regelung wird deutlich, wenn man sich als Beispiel einen Erbfall vorstellt. Eine gesetzeskonforme Aufbewahrung durch einen Altbesitzer in einem A\B-Schrank wird beim Erbübergang zum Regelverstoß, da für den Erben die Aufbewahrung in den Schränken plötzlich nicht mehr zulässig ist. Und das gilt sogar, wenn der Erbe die Waffe nicht einmal aus dem Schrank genommen hat. Gruß Stefan
  18. Das ist üblicherweise der Anfang vom Ende. Wenn die Frau anfängt, dich erziehen zu wollen, dann solltest du schnell das Weite suchen, solange es noch geht. Gruß Stefan
  19. Bei allen anderen Berufsgruppen ist es eher ein minimiertes Risiko und der eigene Tod dann ein "Berufsunfall". Niemand verlangt von einem Arzt, dass er ohne OP Handschuhe operiert. Einem Soldaten befiehlt man, wenn es der Auftrag erfordert, ins gegnerische Feuer zu laufen, also bewusst sein Leben zu riskieren. Gruß Stefan
  20. Ja, kann er. Der Amtseid verlangt einzig von Soldaten Tapferkeit. Gruß Stefan
  21. Ich habe Herrn Reichenbachs Musteremail ebenfalls erhalten und wie folgt geantwortet: Sehr geehrter Herr Reichenbach, mit Verwunderung habe ich Ihre Antwortmail zur Kenntnis genommen. Sicherlich liegt hier ein Irrtum vor, denn in meinem Anschreiben habe ich mit keinem Wort die vorgesehene Regelüberprüfung beim Verfassungsschutz erwähnt. Weiterhin beruht mein Anschreiben keineswegs auf einer "Mustermail". Ich habe meine Ausführungen lediglich auch an Ihre Kollegen und Kolleginnen des Innenausschusses versendet und mir deshalb die persönliche Anrede erspart, da die Sache alle Mitglieder des Ausschusses gleichermaßen betraf. Leider enthält Ihre pauschale Befürwortung der Regelüberprüfung keinerlei Sachargumente, auf die ich eingehen könnte. Wenn Sie mir aber schon den Ball der Regelüberprüfung zuspielen, gehe ich gerne darauf ein. Vorweg: Ich halte die geforderte Regelüberprüfung für nicht sinnvoll. 1. Obwohl ich nicht mit den Reichsbürgern sympathisiere, so halte ich einen Großteil dieser Leute lediglich für verquere Eigenbrödler. Keineswegs sind alle Reichsbürger rechtsradikal. Ihren Vorwurf gilt es erst einmal zu beweisen. 2. Ich zitiere Artikel 3 (3) Grundgesetz (Hervorhebung durch mich). Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 3. Gehen wir mal davon aus, dass die bayrische Zahl von 340 Reichsbürgern, die legale Schusswaffen besitzen, korrekt ist. Extrapolieren wir nun diese Zahl und sagen, dass es bundesweit vielleicht 1.000 Reichsbürger mit waffenrechtlichen Erlaubnissen gibt. Selbst wenn man bei allen diesen Leuten von einer Unzuverlässigkeit ausgehen würde, was vor Gericht sicherlich keinen Bestand hat, so beträfe das bei 1.5 Millionen bundesdeutschen Legalwaffenbesitzern einen Anteil von weniger als einem Promille. 4. Ihre Forderung nach einer Überprüfung durch den Verfasungschutz bedeutet, dass Sie fortan den Einsatz geheimdienstlicher Methoden gegen 1.5 Millionen bislang unbescholtener Bürger befürworten. Ernsthaft? Wegen eines Einzelfalles? Stasi-Chef Erich Mielke würde vor Freude im Grabe rotieren. Der zusätzliche Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwand bei den Landesverfassungschutzämtern steht zum zu erwartenden Erfolg jedenfalls absehbar in keinem Verhältnis. 5. Dem Reichbürger, der in Bayern einen Polizisten erschossen hat, wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Das bestehende System hat also völlig ausgereicht. Dass der Zugriff so tragisch ausgegangen ist, liegt übrigens daran, dass, wie die Medien berichteten, der Täter durch Reichsbürgerkollegen bei der Polizei vorgewarnt war und bereits auf die Beamten wartete. Ich verstehe bis heute nicht, warum man in so einem Fall um sechs Uhr morgens die Tür eintreten muss, anstatt den Herrn einfach auf dem Weg zum Einkaufen abzupassen. Aber gut, ich bin ja kein Polizist und wende einfach nur logischen Menschverstand an. Jedenfalls werden nun wegen dieses einen tragischen Vorfalls alle Waffenbesitzer an den Pranger gestellt. Ist das kein "Generalverdacht"? Wir sehen hier jedenfalls wieder einmal ein hervorragendes Beispiel deutscher Anlassgesetzgebung. Im Moment wird gerade die "Reichsbürger"-Sau durchs Dorf getrieben. Herr Reichenbach, wir haben in der Politik derzeit wahrlich wichtigere Aufgaben. Haben wir von Euromüdigkeit, AfD, Brexit und Trump nichts gelernt? Insofern gebe ich Ihren Vorwurf gerne zurück und vermute, dass Ihre Antwort wiederum lediglich eine Musterantwort war. Ich bedanke mich deshalb ganz herzlich, dass Sie sich so intensiv mit den Anliegen Ihrer Wähler auseinandersetzen. Ich werde meine Schlüsse daraus ziehen und das bei meiner Wahlentscheidung im kommenden Jahr berücksichtigen. Meiner Familie und dem Arbeitsumfeld werde ich eine entsprechende Wahlempfehlung aussprechen. Eine echte Antwort auf meine Email vom 24. November würde mich jedenfalls freuen. Mit freundlichen Grüßen Ich wollte der SPD eigentlich auch noch viel Erfolg beim Projekt 18-X wünschen, hab mir das aber dann doch erspart. Er wird die Mail vermutlich eh nicht lesen... Beste Grüße Stefan
  22. Im Moment wäre es eine gute Zeit, um die eigene Sammlung abzustoßen. Die Preise sind völlig verrückt. In Österreich und im benachbarten EU Ausland kann ich es ja noch verstehen. SV hat wieder Konjunktur. Aber selbst hier bei uns ist der Markt völlig überhitzt. Gruß Stefan
  23. Dann sag dem SB er soll beim Tragen helfen... Ich habe jetzt sechs LRA, Polizeien und Kreisverwaltungen durch und noch keiner kam mir mit Sonderwünschen wegen der Aufbewahrung um die Ecke. Gruß Stefan
  24. Seh ich nicht so. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt welche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind. Für Kurzwaffen in unbegrenzter Zahl ist das Klasse 1 > 200kg. Alles andere muss man erst einmal begründen. Gruß Stefan
  25. Und was macht ein Sammler mit Mietwohnung? Beste Grüße Stefan
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