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J.D.

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  1. Ja, war zwischendrin kurz da, bevor die Kirchen sich dann kurzerhand als fünftes Rad an den Wagen des modernistischen Liberalistenmolochs gehängt haben. Wie sieht's aus? Privaten Waffenbesitz (wieder) in eine "linke" Agenda umdeuten? Hätte solchermaßen verpackt im Zeitgeist bestimmt mehr Breitenwirkung.
  2. Das Volkskommissariat für statistische Erhebungen hat errechnet, daß eine nichtverschwindende Wahrscheinlichkeit von 1.848% dafür besteht, daß Herr Bartsch von einem plötzlichen Anfall von weltaunschaulichem Reaktionärstum heimgesucht wurde und nun rhetorisch dem politischen Chic des 19. Jahrhunderts frönt: Abgesehen von dem hier markanten Punkt Numero viertens sind alle anderen Forderungen im Wesentlichen ja seit langem erfüllt. "Warum nicht mal ein Kommunist?"
  3. Wenn man auf youtube kurz sucht, findet man tschechische Sprachkurse für Anfänger.
  4. In die Sache mit der Deregulierung von Schalldämpfern ist bereits in der zweiten Junihälfte Bewegung gekommen. Der im Januar in den Kongreß eingebrachte Hearing Protection Act wurde nun in ein größeres Rahmengesetzgebungsverfahren hineinkonsolidiert: Mit Verabschiedung des Sportsmen's Heritage and Recreational Enhancement Act (SHARE) würden Schalldämpfer aus der Liste der NFA-relevanten Gegenstände gestrichen. Somit entfielen auch Registrierungs- und Besteuerungszwang. Dummerweise werden Schalldämpfer ab da nicht wie andere Zubehörteile wie Vorderschäfte oder Zweibeine behandelt, sondern rechtlich bei Erwerb und Besitz erst einmal den Langwaffen gleichgestellt. Das heißt, daß beim Kauf im Laden zunächst ein background check via NICS durchexerziert werden muß, ganz so, als ob man eine scharfe Waffe kaufte. ATF hat 365 Tage ab Inkrafttreten, um seine Aufzeichnungen über registrierte Schalldämpfer zu vernichten. Das Gesetz verhindert, daß auf Bundesstaatenebene separate Registrierungs- und Besteuerungsregimenter für Schalldämpfer eingeführt werden. Das Gesetz legalisiert Schalldämpfer in Staaten, die solche als verbotene Gegenstände behandeln, nicht. Waffenbesitzer z.B. in New York oder auf Hawaii schauen also weiter auf unbestimmte Zeit in die Röhre. Das Gesetz erhebt eine Steuer in Höhe von 10% auf die Herstellung jedes neuen Schalldämpfers (Pittman-Robertson excise tax). Diese Steuer fällt genauso für die Herstellung jeder anderen, herkömmlichen (also nicht NFA-relevanten) Feuerwaffe an. Jeder neu produzierte Schalldämpfer muß eine Seriennummer auf einer noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens näher zu bestimmenden "Kernkomponente" besitzen. Ich denke, daß wenn man die kleineren Wermutstropfen ignoriert, das große Ganze hier eventuell einen kommenden Trend andeutet: Das erste Mal in knapp 83 (!) Jahren zeigt der schon antik zu nennende National Firearms Act von 1934 ein kleines Anzeichen von Schwund. Vielleicht ist in den kommenden sechs oder sieben Jahren auch die Streichung von short-barreled rifles (SBR, "kurzläufige Gewehre) und short-barreled shotguns (SBS, "kurzläufige Flinten") drin. SHARE (draft).pdf
  5. Ja, die sollen jetzt illegal sein. So einfach kann die Welt sein. Wieviele Leute das hinterher tatsächlich interessiert, ist jedoch eine völlig andere Geschichte.
  6. Dale L. Norman hat erstinstanzlich 300 US$ (ohne Knast) aufgebrummt bekommen. Er war wegen der vergleichsweise doch sehr moderaten Höchststrafen unter den von @Proud NRA Membergenannten Statuten glücklicherweise nie in Gefahr, unter dem '68er Gun Control Act seiner Waffenrechte verlustig zu gehen. Da er unter einem nur lokal (d.h. in seinem Bundesstaat) gültigen Gesetz betreffs einer kriminellen Handlung belangt wurde, mußte er auch vor den Gerichten des Staates Florida streiten. Noch bis 1971 hätte er die Möglichkeit gehabt, die Sache in der Berufung direkt an das zuständige Bundesbezirksgericht heranzutragen. Die damals hierfür notwendige Voraussetzung, ein Fallenlassen der Anklage bzw. Aufheben des niederinstanzlichen Urteils aus bundesrechtlichen Bedenken (und nichts anderes ist die Verfassung samt 2A ja) verlangen zu können, hätte er mit Leichtigkeit erfüllt. Dann kam jedoch eine Entscheidung des US Supreme Court (Zitat ist mir gerade entfallen) dazwischen, die die Auslegung des Federal Civil Rights Act von 1871 dahingehend änderte, daß kein solches Anrecht auf einen alternativen Prozeß vor bzw. "Schienenwechsel" zu den Bundesgerichten mehr besteht*. Seitdem ist speziell dieser Pfad durch die Instanzen versperrt**. *Ironischerweise wurde dieses Gesetz nach dem Ende des Sezessionskriegs des Südens verabschiedet, um zu verhindern, daß ein Angeklagter, der dem Vorsitzenden eines politisch/ideologisch "belasteten" örtlichen Gerichts nicht paßte, diesem unter allen Umständen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein müßte. ** Das ist dann nicht der Fall, wenn ein Kläger sua sponte (d.h. von sich aus, ohne ein Gesetz übertreten zu haben und angeklagt worden zu sein) die Rechtmäßigkeit einer bestehenden Regelung vor Gericht bestreitet. Dies kann direkt vor einem Bundesgericht ausgefochten werden (und wird es auch tagtäglich).
  7. Daß Justice Thomas den Fall annehmen wollte, ist umso überraschender, als er dafür bekannt ist, bei der Abweisung von Fällen aufgrund von (für Außenseiter ohne juristisches Fachwissen) geradezu haarspalterischen prozeduralen Gründen ganz vorn mit dabei zu sein. Die prozeduralen Defekte in Peruta waren hingegen kein bißchen haarspalterisch oder trivial - Man kann üblicherweise dem Supreme Court nicht eine Frage stellen, die man der niederen Instanz gerade nicht gestellt hat. Konkret war das so: Frage vor dem 9.: Haben Bürger unter dem 2. Verfassungszusatz das Recht auf die Ausstellung von (gebührenpflichtigen) Waffenscheinen? Frage vor dem Supreme Court: Haben Bürger unter dem 2. Verfassungszusatz das Recht, Waffen in irgendeiner Art und Weise ["in some manner"] öffentlich zu führen? Wie man auch als Nichteingeweihter erkennt, sind das zwei vollkommen verschiedentliche Beschwerden, deren Auflösung jeweils völlig unterschiedliche Konsequenzen nach sich zöge. *Nebenargument der NRA (!) in jenem Fall: Die Bundesstaaten haben in jedem Fall das Recht**, das offene Führen gesetzlich zu verbieten. **Paul Clement klang 2008 vor dem Supreme Court noch gar nicht so schlecht, obwohl er da in seiner Eigenschaft als Generalstaatsanwalt für den Bund die Hoplophoben vertreten mußte. In einer kuriosen Vertauschung der Rollen argumentierte er während der mündlichen Verhandlung, daß "...es mehr als nur ein wenig schwierig ist, zu sagen, daß die eine Waffe, die gerade NICHT vom 2. Verfassungszusatz geschützt sein soll, die Standardwaffe der Nationalgarde ist, und das ist nichts anderes als ein Maschinengewehr." (von mir aus dem Gedächtnis paraphrasiert). Alan Gura, der die Pro-Seite vertrat, antwortete hierauf, daß es selbstredend Typen von Waffen gäbe, die nicht für den allgemeinen privaten Besitz geeignet seien, darunter eben auch Vollautomaten. Die Frage war immerhin gar nicht für den Fall relevant.
  8. Die neue Orders List für diese Woche wurde vor knapp einer Stunde am U.S. Supreme Court verlesen. Ergebnis (wie zu erwarten): Peruta v. California ist nun mit etwas Verspätung endgültig tot, ein Writ of Certiorari wurde verweigert, die Entscheidung des en banc panel des Bundesberufungsgerichts für den 9. Kreis bleibt damit stehen (Tenor ca.: Die Verfassung kennt kein Recht auf verdecktes Führen von Waffen in der Öffentlichkeit). Bemerkenswert: Justice C. Thomas veröffentlicht einen dissent zur Verweigerung der Fallannahme, dem sich Justice N. Gorsuch (ja, "der Neue") anschließt. Seine Kritik an den Richterkollegen bezieht sich hier hauptsächlich darauf, daß das Berufungsgericht für den 9. die erbetene Heilung des Rubrums (Fallenlassen des "besonders begründeten Bedürfnisses" für die Ausstellung eines Waffenscheins) ignoriert und damit in unzulässiger Weise die Fragestellung zu stark eingegrenzt habe, ferner stehende Präzedenz per Heller übergangen hätte; allein deshalb hätte man schon den Fall annehmen müssen. Weitergefaßt führt Thomas aus: Der 2. Verfassungszusatz sei durch die Praxis des Supreme Court, so gut wie niemals Fälle hierzu zu hören, zu einem "Recht zweiter Klasse" relegiert worden. 35 Verhandlungen über den 1. Zusatz (freie Rede) und 25 zum 4. (Verbot unverhältnismäßiger Hausdurchsuchungen) in den letzten zehn Jahren stünden gerade drei 2A-Fälle gegenüber. Ebenfalls wurde in Sachen Sessions v. Binderup kein cert gewährt. In diesem Fall bat das US-Justizministerium um "Nachbesserung" durch SCOTUS: Per en banc-Urteil aus dem 3. Bundesgerichtsbezirk ist es nicht in Ordnung, Personen, die unter dem 1968er Gun Control Act ihrer Waffenrechte verlustig gegangen sind, diese in bestimmten Fällen lebenslang vorzuenthalten (Binderup hatte nach einer schlimmen Scheidung in den 70ern unfreiwillig eine kurze "Auszeit" in einer Psychiatrie genießen dürfen; per GCA disqualifizierte ihn diese Tatsache bis zu ebenjenem Richterspruch aus dem 3. dauerhaft vom Waffenerwerb, -besitz oder -gebrauch). Dieses Urteil bleibt nun also bestehen. Weitere Lockerungen auf diesem Gebiet können daher mittelfristig erwartet werden - oder irgendwann ein neuer Fall, den SCOTUS de facto annehmen muß, sobald von einem anderen höchsten Berufungsgericht auf Bundes- oder Staatenebene ein gegenläufiges Urteil kommt, wodurch ein aufzulösender sog. split of authority entstünde. Die Frage, ob Waffen öffentlich geführt werden dürfen, wird den Supreme Court aber schon im kommenden Herbstsemester (Heller läßt keinen anderen Schluß zu) erneut beschäftigen. Es steht für Mitte Juli nämlich in Norman v. State of Florida die Einreichung einer neuen cert petition beim obersten Verfassungsgericht an, und zwar die lupenreine, unverwässerte Frage, ob ein Verbot des offenen Führens verfassungswidrig ist, an, inkl. glasklarem Rule 10 Split. Sollte eine Anhörung in Norman wider Erwarten nicht gewährt werden, steht der argumentativ bislang stärkste Fall in Nichols v. Brown aus Kalifornien als zweites in der Pipeline für den Supreme Court. Auch hier ist die Frage, ob das erlaubnisfreie, offene Führen geladener Waffen in der Öffentlichkeit von der Verfassung geschützt wird oder nicht. Bis auf weiteres steckt die Sache jedoch noch am 9. fest, es wird auf ein Urteil oder aber womöglich die Gewährung einer mündlichen Anhörung vor dem full court gewartet. In jedem Fall wird die Angelegenheit nicht von der Bildfläche verschwinden. Aus Kongreß und Weißem Haus: Stille auf allen Waffenkanälen. Man ist zu sehr mit dem Durchpeitschen der untoten Neocon-Agenda beschäftigt.
  9. Netter Herr, scheint's. http://www.halternerzeitung.de/staedte/steinfurt/Schiessstaende-kontrolliert-Mustergueltige-Schuetzen;art1005,2339779
  10. Der Florida Supreme Court hat in Sachen Norman v. State am 13. April die Bitte um Wiederanhörung zurückgewiesen. Damit ist der erste echte Split of Authority seit McDonald v. Chicago zwischen zwei oder mehr höchsten Berufungsinstanzen in einer Frage rund um den zweiten Verfassungszusatz fest zementiert. Dale Norman (bzw. sein Anwalt) wird bis spätestens 12. Juli eine Petition for a Writ of Certiorari beim U.S. Supreme Court einreichen. Damit besteht nun eine handfeste Aussicht auf endgültige Klärung der Frage, ob entweder offenes oder aber verdecktes Führen von geladenen Waffen außerhalb der eigenen vier Wände von der Verfassung geschützt wird (und per Implikation natürlich, inwieweit genau die Verfassung dieses Recht *überhaupt* schützt). Der Fall ist sauber (d.h. Norman ist kein verurteilter Krimineller, und die Fragestellung ist - anders als in Peruta v. California - wasserdicht begründbar) und steht auf einem meterdicken Fundament historischer Präzedenzfälle. Die Chancen auf eine Aufnahme des Falls ins docket von SCOTUS und evtl. sogar eine mündliche Verhandlung stehen gut. Ab Herbst könnte es dann interessant werden. An der Second Amendment-Front ist indes weder aus dem Weißen Haus noch dem Kongreß etwas zu hören. Verständlicherweise, denn es werden derzeit andere Theaterstücke aufgeführt. Angesichts der einstigen, bizarren "National Concealed Carry Reciprocity"-Agenda ist das vielleicht nicht einmal das Schlechteste.
  11. Zentralfeuerhalbautomaten wurden im UK bereits 1988 enteignet, Faustfeuerwaffen folgten 1997. Magna Carta, my ass.
  12. Obergefell v. Hodges mal gelesen? Der Hammer. Aus altem, 200-jährigem Pergament dünsten da auf einmal irgendwelche Anrechte auf homosexuelle Eheschließungen aus ominösen "Halbschatten" und "Emanationen" hervor. So stark, daß sogar ein angeblicher Katholik sich dem nicht widersetzen kann und folgerichtig die Urteilsbegründung gleich selbst schreibt. [OT OFF] Obergefell v. Hodges.pdf
  13. Und der ganze Dreck wegen dieses einen pharisäischen Hamburger Karrierebeamten und seiner Kumpels damals Anfang der 70er.
  14. Ist mir soeben mit einiger Verspätung über den Bildschirm bei meinen unregelmäßigen Runden durch das große, weite Internetz gestolpert: Quelle: https://www.protell.ch/de/top-news/571-ausserordentliche-generalversammlung-am-17-juni-2017 Kann mir unter den hier versammelten Eidgenossen jemand einen Hinweis darauf geben, was konkret radikal geändert werden soll? Gibt es dazu schon konkrete Ideen/Vorschläge? Und ist dies ein schon länger gärender Konflikt oder durch den EU-Überfall verursacht? Wer sachdienliche Hinweise liefern kann, bekommt von mir gezuckerte Likes mit Schlagsahne und einer Kirsche obendrauf!
  15. Eben, wer sagt das? Am Anfang steht ein Deal via eGun, dann erst wird der Exporteur beauftragt - und der wartet erst einmal auf die Einfuhrgenehmigung vom französischen Zoll. Wenn die nicht kommt, weil die Gegenpartei geschlampt hat, ist das nicht seine Schuld.
  16. Soweit ich die Sache bis hierher verstanden habe, ist der Eigentümer der Waffe nun der Franzose, auch wenn er aus rechtlichen Gründen nicht deren Besitzer werden kann. Wie soll isgaard1508 da einen Verkauf der Waffe anstoßen können? Hat er eine Handlungsvollmacht erhalten?
  17. Kauf Dir davon doch was Schönes, Bub. Vorgestern hatte ich Besuch von Bekannten, die hatten sich ihren Grand Cherokee mit einem gescheiten Geländefahrwerk geschätzte drei Zoll höherlegen lassen. Dazu neue Stollenreifen. Wenn ich meine Kanonen nach Frankreich verkaufen tät', würde zumindest ich mir das leisten (plus einen größeren Zigarrenvorrat).
  18. Es liegt definitiv nicht in deiner Verantwortung, für einen im französischen Ausland belegenen Käufer die Einhaltung aller relevanten Regelungen der loi sur les armes à feu seinerseits sicherzustellen. Wie denn auch?
  19. Du klingst sehr routiniert, mal an einen Mandatsbewerb gedacht?
  20. An der Kasse kürzlich überhört. Diskussion mit Kunde: "Also wir sind dazu verpflichtet, den Voreintrag zu entwerten, sozusagen, das müssen wir machen. Weil sonst wär' es ja rein theoretisch möglich, daß sie mit dem Voreintrag dann nochmal woanders eine passende Waffe kaufen gehen - das machen sie natürlich nicht, weil sie ja ihre Reputation nicht auf's Spiel setzen wollen, aber so ist das leider." Kunde staunte, J. Corrino wand sich innerlich vor Schmerzen.
  21. Glückwunsch! Wie war/ist der Fall konstruiert? Hat Deine Behörde Dir gesagt, Du müßtest erst eine von den beiden vorhandenen KW veräußern, damit wieder ein Platz auf der WBK freiwird?
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