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J.D.

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Alle Inhalte von J.D.

  1. Gefängnisstrafen für unflätige Ausdrucksweise sind Ausdruck des vollendeten Rechtsstaates.
  2. Sodala. Trump hat angekündigt, am Donnerstag kommender Woche seinen Kandidaten für den leeren Stuhl des verstorbenen Antonin Scalia am Supreme Court bekanntzugeben. Zur Erinnerung: Der durchaus legendär zu nennende Antonin Scalia war einer von neun Richtern, die auf Lebenszeit am Bundesverfassungsgericht gewirkt haben bzw. wirken. Er war auch der stärkste Verfechter derjenigen Auslegungspraxis, die man "Originalismus" nennt. "Originalismus" bedeutet: Man schlägt die Verfassung auf, liest sie und versteht ihren Wortlaut dabei so, als wäre man ein einfacher, geistig normal begabter Mann von der Straße im Jahr 1791. Die ursprüngliche Bedeutung der Worte bleibt nach dieser Doktrin über den Zeitenlauf immer erhalten. Die Verfassung ist somit auch kein "lebendes Dokument", deren Worte praktischerweise immer exakt das bedeuten, was der progressive Zeitgeist gerade zu neusten Moden erklärt hat. Scalia hat in den für den privaten Waffenbesitz bahnbrechenden Urteilen D.C. v. Heller (ergangen 2008, stellt fest: Waffenbesitz ist ein individuelles Recht jeder Person, kein kollektives der Bundesstaaten) sowie McDonald v. Chicago (ergangen 2010, stellt fest: Das in Heller festgestellte individuelle Recht müssen nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesstaaten achten) jeweils die Urteile für die entscheidende Mehrheit des Supreme Court verfaßt (beides sauknappe Geschichten, die jeweils 5:4 pro gun ausgingen). Naturgemäß wünscht sich die Szene drüben, daß nach seinem Tod im September 2016 sein Nachfolger ein ebenso strikter Originalist sein soll. Der Supreme Court ist die letztgültige Instanz in allen Rechtsfragen. Sein Wort ist unumstößliches (außer durch SCOTUS selbst) Gesetz. Wenn hier was schiefgeht, ist das Kind richtig tief (und für eine sehr, sehr lange Zeit) in den Brunnen gefallen. Entsprechend angstvoll haben die Waffenbesitzer im November am Wahlabend auf ihre Fernseher geschaut. Hätte eine H. Clinton zwei oder drei Richter ernennen können, wäre es mit der vergleichsweise konservativen Mehrheit (ja, ein Verfassungsgericht ist letztlich auch nichts anderes als ein politisches Gremium) für ein oder zwei Generationen aus gewesen. Und danach hätte man das Land sowieso nicht wiedererkannt. Scalia war in vielerlei Hinsicht einzigartig. Zweifellos ein hochbegabter Jurist mit scharfem Verstand und einer gewissen idiosynkratischen Persönlichkeit. Einen zweiten Scalia wird Trump nicht aufbieten können, weil es den einfach nicht gibt. Aber es gibt genügend aktive Richter im Land, die seiner Denkschule folgen. Trumps ehemaliger innerparteilicher Herausforderer in den Vorwahlen Ted Cruz wird unter anderem als möglicher Scalia-Nachfolger gehandelt. Was ungewöhnlich wäre, da Cruz nie als Richter gewirkt hat. Dennoch hat er seine juristische Abschlußprüfung in Harvard mit Auszeichnung bestanden und nebenher als Redakteur zweier prestigereicher juristischer Fachzeitschriften der Universität gewirkt, hat als Volljurist dann zwei Jahre lang in D.C. dem damaligen obersten Verfassungsrichter William Rehnquist zugearbeitet (clerkship) und war im Anschluß leitender Staatsanwalt in Texas. Die Liste weiterer möglicher Nachfolgekandidaten ist lang. Scalias Sitz könnte angesichts des hohen Durchschnittsalters am SCOTUS nicht der einzige sein, den Trump in den kommenden vier Jahren (von acht ganz zu schweigen) nachzubesetzen hat. Wenig beachtet: Derzeit sind von insgesamt 890 Bundesrichterstühlen volle 128 vakant. Dazu werden in den kommenden Jahren weitere Richter in Pension gehen. Die Gerichte in den USA zeichnen sich durch zwei Dinge aus: Die Richter sind alt. Derzeit ist ein Fünftel 70 oder älter, und am Ende von Trumps erster Amtszeit in vier Jahren wird diese Quote auf 40% gestiegen sein. Außerdem sind sie überwiegend, ähem, fortschrittlich eingestellt. Das heißt in der Praxis: Gesetze bedeuten das, was schlaue Richter nach persönlicher Präferenz aus ihnen herauslesen (wollen), nicht das, was auf dem Papier steht. (Kommt uns das von irgendwoher bekannt vor?) Dabei kommen dann in Sachen Knallpeng oft haarsträubende Urteile heraus. In den niederen Instanzen des Bundes ist also nicht eben wenig zu reparieren. Die Gelegenheit ist jetzt da.
  3. Eine herrliche Alternativbezeichnung des sympathischen Stammes an der blauen Donau (und weiter drumherum), welche aus der phonetischen Kontraktion von "k. u. k." zu "KaKa" (ohne "u.") hervorgegangen ist.
  4. http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5159466/WaffenLobbyist-Zakrajsek-wegen-Verhetzung-verurteilt Das Urteil: Fünf Monate Bau. EDIT: Andreas Tögel hat mich soeben darüber unterrichtet, daß die fünf besagten Monate zur Bewährung (über drei Jahre) ausgesetzt sind. Im Jahr 2015 hatte das Urgestein der österreichischen Waffenbesitzervertretung IWÖ, Dr. Zakrajsek, offenbar über eine ganz bestimmte politische Bewegung aus Vorderasien Unerwünschtes zu Protokoll gegeben. Ausschnittsweise die salienteren Passagen: Herr Dr. Zakrajsek beharrte vor Gericht auf seinen Aussagen. "Hate Speech" olé. Die Vorsitzende Baczak (die dem einen oder anderen der von mir hochgeschätzten Kakanier bereits in unangenehmer Weise bekannt sein dürfte) stellte während der Verhandlung dem Vernehmen nach einen eklatanten Mangel an Humor unter Beweis. Das Urteil wird angefochten. Der Haftantritt ist bis zur Berufungsentscheidung ausgesetzt. Herr Dr. Zakrajsek ist gerade einmal 77 Lenze jung.
  5. Hört sich nach einem (teuren) Luftfrachtauftrag an, sofern das mit dem Fluggepäck nicht hinhauen sollte.
  6. Die Geschichte mit der Bremer Bundesratsinitiative zu einer erneuten Verschärfung des Waffenrechts habe ich abgetrennt. Hier geht es zum bewußten Faden.
  7. Das hatten wa hier ja nu' zur Genüge. Daß die Gegenseite genügend eigene Phantasie hat und unserer Inspiration nicht bedarf, dürfte außer Zweifel stehen.
  8. Generell sollte man sich bemühen, Gesinnungsfragen in so einem Katalog zu vermeiden. Sie liefern keine Informationen, die man nicht auch aus konkreten Sachfragen ableiten könnte und führen beim Adressaten eventuell sogar zu ansonsten ausbleibenden Abwehrreaktionen. Beantwortet werden könnte der Katalog in jeder Frage per Ankreuzen mit Ja, keine Stellungnahme, Nein. Weiterhin wäre die zusätzliche Angabe eines eigenen, erläuternden Kommentars ("Textaufgabe") möglich. Antworten, die aus unserer Sicht positive Implikationen für den Waffenbesitz hätten, würden mit +1 Punkt bewertet. Antworten, die negative Implikationen nach sich zögen, mit -1 Punkt. Keine Angabe wären 0 Punkte (neutral). Jeder Befragte startet mit 0 Punkten. Jeder Befragte hat am Ende einen Punktestand, mit welchem man auf einen Blick ganz grob seine Gesamteinstellung zum Thema Waffen veranschlagen könnte. Die großen Lobbyorganisationen über'm großen Teich unterhalten solche Abgeordneten-Hitlisten seit Jahrzehnten. Wer den Katalog nicht beantwortet, erhält standardmäßig die tiefstmögliche Punktzahl. In den beiden untenstehenden Beispielfragen wäre z.B. jeweils die Antwort "Ja" mit +1, die Antwort "Nein" mit -1 zu bewerten. "Befürworten Sie die Erteilung von Waffentrageerlaubnissen an unbescholtene Bürger, die die erforderliche Waffensachkunde nachweisen können sowie die erfolgreiche Absolvierung eines Kursus im Verteidigungsschießen absolviert haben?" [ ] Ja [ ] Keine Stellungnahme [ ] Nein Kommentar: ________________________ "Befürworten Sie die Wiederherstellung des erlaubnisfreien Erwerbs von Langwaffen und zugehöriger Munition für Volljährige, so wie dies bis zum 22. September 1972 gehandhabt wurde?" [ ] Ja [ ] Keine Stellungnahme [ ] Nein Kommentar: ________________________ In den beiden folgenden Beispielen wäre die Sache umgekehrt. Ein "Nein" würde hier nun +1 ergeben, ein "Ja" hingegen -1. "Ich befürworte die zentrale Verwahrung von Sport- und Jagdwaffen sowie der zugehörigen Munition bei den örtlichen Schützenheimen bzw. Kreisjagdvereinen oder (sofern keine Lagerkapazitäten vorhanden) Polizeidienststellen anstelle der heimischen vier Wände ihrer jeweiligen Eigentümer." [ ] Ja [ ] Keine Stellungnahme [ ] Nein Kommentar: ________________________ "Ich befürworte eine Beschränkung der Höchstzahl an Patronen, die innerhalb eines gegebenen Zeitraumes (z.B. 3 Monate) durch Privatpersonen käuflich erworben werden dürfen." [ ] Ja [ ] Keine Stellungnahme [ ] Nein Kommentar: ________________________
  9. Grundsätzlich habe ich ein Riesenproblem mit allen WBKen. Keine von denen sollte überhaupt existieren. Aber rein pragmatisch gesprochen: Was dem einen oder anderen das Leben ggü. 2003/2003 erleichtert hat, mag bei einer hypothetischen Rückabwicklung stehenbleiben. Für richtig kriegsentscheidend halte ich die Frage im Vergleich zu Dingen wie Bedürfnisausweitung etc. nicht. Als Hilfe habe ich den Tresor bislang keinen einzigen Tag empfunden, Gerichte hin oder her. Für das Geld hätte ich mir vier Kisten nicaraguanische Padrónes einlagern können...
  10. Nö. Ich dachte da mehr an so Sachen wie Tresorzwang und teilweise Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung. Nebst der Aufnahme unzähliger Trivialgegenstände in das Regelungskonvolut.
  11. This. Das wäre einer der minimalistischsten und doch zugleich ausgreifendsten Hotfixes, die man auf die Schnelle einführen könnte. Gerade einmal der eine Satz, aus dem §19 Abs. 1 WaffG besteht, müßte angepaßt werden. Unabhängig davon wäre als erster, vergleichsweise leicht verkaufbarer Zwischenschritt die komplette Rückstellung der WaffG-Uhr auf das Jahr 2001 (minus den Anscheinsblödsinn) prinzipiell "drin". Die Bedürfnisausweitung via §19 kann in so etwas ebenfalls eingemeindet werden. Wären WaffG 2002 und 2008/2009 aus der Welt, wären wir einen Riesenschritt zurück und damit weiter.
  12. Kurzer Zwischenruf an dieser Stelle. Drei größere Sachen sind drüben derzeit im Gange. 1. Der Hearing Protection Act of 2017 würde Schalldämpfer gewöhnlichen Langwaffen rechtlich gleichstellen und sie damit aus den arkanen Regularien des National Firearms Act von 1934 entfernen. Fortan müßten Käufer eines Schallis also weder zuerst eine 200 US$ teure Erwerbssteuer entrichten noch zwischen sechs und zwölf Monate auf den fertigen Papierkram von ATF warten, bevor sie bei ihrem Händler das Ding tatsächlich in Empfang nehmen dürfen. Die Maßnahme muß im vorherrschenden Zeitgeist selbstredend als staatliche Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge verpackt werden. In der "Szene" ist das Gesetz unkontrovers. Viele wünschen sich gleich auch die Streichung der abstrusen Kategorie Short-Barreled Rifle (SBR, kurzläufiges Gewehr) aus dem NFA, welche ebenfalls Steuer, behördlichen Registrierungszwang und unendliche Wartezeiten mit sich bringt. Zukunftsmusik. 2. Der Concealed Carry Reciprocity Act of 2017 ist ein Gesetz, welches die Bundesstaaten (zumindest auf dem Papier) dazu zwingen würde, die von jeweils anderen Bundesstaaten ausgestellten Erlaubnisse zum (ganz wichtig!) verdeckten Tragen von Waffen anzuerkennen. Zur Erinnerung: Waffentragscheine stellen grundsätzlich nur die Bundesstaaten aus, nicht der Bund selbst. Das Gesetz soll für Tragscheine nun eine analoge Situation wie bei Führerscheinen, Geburtsurkunden und ähnlichen offiziellen Dokumenten herbeiführen, die die Staaten sich gegenseitig auch alle anerkennen müssen (nur die Bundesstaaten selbst stellen solche Schriftstücke drüben aus). Der Flickenteppich ist enorm. Einwohner von z.B. Kalifornien oder New York kriegen gar keine Waffenscheine, in Vermont gibt es hingegen keine, weil offenes und verdecktes Führen für jedermann erlaubnisfrei gestellt ist (und es schon immer war). Und dazwischen gibt es alle möglichen Abstufungen. Manche Staaten erkennen einige Erlaubnisscheine aus anderen Staaten an, was sich aber ständig ändern kann (und tut). Das Problem: Das Gesetz ist schlecht geschrieben und gefährlich. Schlecht geschrieben, weil es nicht "gerichtsfest" formuliert ist. Staaten wie CA oder MA könnten es im Nu wieder aus der Welt klagen, auf so dünnem verfassungsrechtlichen Eis steht es. Oder sie könnten es einfach ignorieren und weiter Leute, die öffentlich Knarren spazierenführen und erwischt werden, nach ihren lokal gültigen Gesetzen verurteilen (wenn es niemanden gibt, der das Gesetz auch überwacht und durchsetzt, ist es wirkungslos). Das wäre dann der Stoff für eine weitere verlorene Dekade voll von Kaspereien in den Gerichtssälen des Landes. Gefährlich ist es, weil es einen gefährlichen Präzedenzfall setzen würde, bei dem der Bund sich erstmals umfassend auf dem Gesetzesweg über die Köpfe der Staaten hinweg in Belange des Waffentragens einmischen würde. Das wäre vermutlich erst der Anfang einer Interventionsspirale, in deren Verlauf immer detaillierter und enger ausgelegte verpflichtende Anerkennungskriterien, die sich letztlich gegen die Waffenbesitzer des Landes richten würden, festgelegt werden. Am Ende befände sich die komplette Regelungskompetenz über den Umweg "Anerkenntnisrichtlinie" in der Hand der Krake in D.C. Zur reibungslosen Verabschiedung des Gesetzes ist eine Supermehrheit von 60 Ja-Stimmen im Senat erfoderlich. Die haben die Republikaner nicht. Es steht nicht einmal fest, daß überhaupt alle 52 roten Senatoren dafür stimmen würden. Möglicherweise stirbt das Monstrum auch schon vorher in den diversen Unterausschüssen. 3. Die NRA führt ihren Klagefeldzug gegen die "No Issue"-Politik Kaliforniens vor dem Verfassungsgerichtshof des Bundes in Washington fort. Kalifornien stellt einfachen Bürgern (im Wesentlichen zumindest) keine Trageerlaubnisse aus. Das ist zwar grundsätzlich (so halb) nicht in Ordnung, jedoch hat die NRA in der vergangenen Dekade an der juristischen Realität der letzten zweihundert Jahre vollkommen vorbeiargumentiert. Die nun vor kurzem eingereichte Eingabe vor dem höchsten Gericht des Landes behauptet, daß ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf das erlaubnispflichtige (!) verdeckte Führen von Schußwaffen besteht. Das ist abstrus und widerspricht dem gelebten (und niedergeschriebenen) Gewohnheitsrecht der letzten zwei- wenn nicht vierhundert Jahre in den angelsächsischen Common Law-Jurisdiktionen. Die Aussicht auf Annahme der Beschwerde durch die (momentan) acht Verfassungsrichter belaufen sich jedoch auf null. Die Szene ist durch die Muskelspiele ihrer Lobby gehypet. 95% der Waffenbesitzer in den USA begreifen die Bedeutung des zweiten Verfassungszusatzes nicht und halten die verpflichtende Ausstellung von Waffenscheinen durch die Obrigkeit für gut und richtig. Jede (auch noch so korrekte) Gerichtsentscheidung, die ein solches Recht als nichtexistent ausweist, wird als politisch motivierter Anti-Waffen-Aktionismus verschrien. Aktuell sichtbar an dem haarsträubenden Fall Peruta v. San Diego, der jetzt ohne jede Erfolgsaussicht nach Washington gezerrt werden soll. Insgesamt ein eher durchwachsenes Bild. Trump würde von den beiden erwähnten Gesetzesvorhaben beide sofort unterschreiben, sollten sie seinen Schreibtisch erreichen. Der Concealed Carry Reciprocity Act (so erfolglos er auch sein wird) ist immerhin ein zentrales Versprechen seiner Wahlkampagne an die Waffenbesitzer gewesen. In Sachen Schalldämpfern ist sein Sohn Donald Jr. eher die familienseits interessierte Partie. Der Rest der Aufführung findet auf den gewohnten Bühnen der Parlamente der Bundesstaaten sowie der Gerichte (und somit außerhalb der Reichweite der Bundesregierung) statt. Watch this space.
  13. Und wenn? Wenn ein einfacher Aufkleber bereits eine unüberwindliche Hürde darstellt, können wir den Rest sowieso seinlassen.
  14. Solange Waffenbesitzer darauf bestehen, ganz und gar "unmilitärisch" und harmlos auszusehen/zu sein/usw. usf. und sich damit freiwillig angreifbar machen, haben unsere Feinde leichtes Spiel mit uns. Wir entschuldigen uns für überhaupt gar nichts.
  15. Irgendwie ist die ganze Reichsbürgersache ultradeutsch. Zuerst geht man Fragen an, die echten rechtshistorischen, philosophischen und theologischen (!) Tiefgang haben. Letztlich nämlich, was denn Souveränität überhaupt sei und wo sie herkommt. In Schritt zwei macht man dann aber eine 180°-Kehrtwende, hockt sich fleißig mit Ärmelschonern hin und durchforstet irgendwelche Verwaltungsvorschriften und Gesetze, die man gar nicht richtig versteht, nach Sachen, die einen zu der ab initio gewünschten Schlußfolgerung führen. Ab da geht es mit der Erbsenzählerei dann weiter abwärts, inklusive dem Malen von Phantasieausweisen wie Achtjährige nachmittags beim Spielen auf der Straße.
  16. Darf ich mal zusammenfassen: Einen offiziellen Beschluß oder Kompromiß gibt es nach wie vor nicht, der "Trilog" geht weiter, nix genaues weiß ansonsten keiner. Korrekt, ja oder nein?
  17. J.D.

    Kein Generalverdacht

    Eine kleine statistische Anekdote zum Themenkomplex "Schußwaffen und Suizide": Die Völker Nordostasiens - China, (Süd)Korea, Japan - weisen einige der höchsten Selbstmordraten der Welt auf (22.2, 18.5 und 28.9 von 100 000 Einwohnern setzen jeweils jährlich ihrem Leben vorzeitig ein Ende). In keinem dieser Länder ist es Privatpersonen gestattet, Feuerwaffen zu besitzen (Jäger und Sportschützen in Südkorea und Japan dürfen sich "ihre" Waffen für ein paar Stunden bei der Polizeiwache abholen).
  18. Kann jemand sachdienliche Hinweise dazu liefern, wieso der ISSF ohne Not solch einen Wahnsinnsvorstoß unternimmt?
  19. Solche Argumente liegen nun vor. Der StA München I wird in Kürze ein Schreiben zugehen, in welchem Hinweise auf Personen, die die genaue Identität von "Marko" wie auch die genaue Belegenheit des im Film gezeigten illegalen Schießstandes kennen, enthalten sind. Natürlich in Verbindung mit der dringenden Bitte, die Ermittlungen an dieser Stelle wiederaufleben zu lassen. Zumal der Verdacht besteht, es könne sich hier um einen Wiederholungstäter handeln.
  20. Dazu kommt, daß in Common Law-Jurisdiktionen wie den Vereinigten Staaten während des größten Teils der Historie solche Firearms Disabilities für Straftäter eine höchst akademische Denkübung gewesen sind. Straftaten gab es, wie gesagt, wenige: Mord, Raub, Vergewaltigung, schwerer Betrug, Brandstiftung, solche Sachen. Im Regelfall stand auf solche Vergehen die Todesstrafe. Da war die Frage, ob ein solchermaßen Verurteilter sein Recht auf freien Waffenbesitz auch verwirkt hat, weniger dringend. Mit der (Schwer)Kriminalisierung von Bagatelltatbeständen haben wir ja auch InduLa "beste" Erfahrungen gemacht. Wer im Detail wissen will, welche absonderlichen Blüten das in den Staaten derzeit treiben kann, dem empfehle ich anbei Kevin Marshalls klassische Abhandlung Why Can't Martha Stuart Have a Gun? (Das ist drüben eine sehr bekannte Fernsehtante, die Häuser eingerichtet und umdekoriert hat und auch vor laufender Kamera gekocht hat, überaus erfolgreich). Irgendwo steht im Gesetz, daß verurteilten Straftätern (bzw. generell allen Leuten mit verlustiggegangenem 2A) zumindest die Möglichkeit, ihre Knallbummrechte wiederzuerlangen, auf dem Petitionswege gewährt werden muß. Ist man auf Staatenebene verurteilt worden, führt der Weg meist zum Gouverneur. Manche Bundesstaaten wie Florida haben ein (aufwendiges) Verfahren der "tätigen Reue", an dessen Ende die volle Wiederherstellung der eigenen Rechte (und Pflichten) stehen kann - wählen, Geschworenendienst leisten, Waffen besitzen. Ist man hingegen vor einem Bundesgericht verurteilt worden, ist's derzeit Essig damit. Theoretisch ist der Justizminister dafür zuständig (Presidential Pardon mal ausgeklammert). Allerdings wird seit über 23 Jahren in jedem Haushaltsbeschlußgesetz des Kongreß explizit festgehalten, daß das Justizministerium keine Mittel aufwenden darf, um solche Restaurationsanträge zu bearbeiten. Das betrifft nicht einfach nur verurteilte Straftäter, sondern auch Leute, die vor dreißig Jahren mal einen Zusammenbruch hatten (Job weg, Frau läßt sich scheiden, nimmt Haus, Kinder und Hund mit) und deswegen vorübergehend in der Psychiatrie gelandet sind. Ein jüngst ergangenes Urteil des 6th Circuit besagt, daß es definitiv nicht OK ist, solchen Betroffenen für den Rest ihres Lebens ihre Rechte zu verwehren (Tyler vs. Hillsdale County Sheriff's Department). marshall-felon-gun-possession.pdf
  21. Angesichts der zum Teil hanebüchenen Kaspereien, die sich die NRA mit ihren Anwälten seit Heller vor den diversen Berufungsgerichten in Sachen "Recht" auf verdecktes Tragen geleistet hat, ist derzeit nicht einmal sicher, daß die Lobby überhaupt so richtig für "bear arms" zu haben ist. Von der Aufhebung von MG-Verboten ganz zu schweigen.
  22. Full ack. Wer 25k für einen 800-Öcken-Artikel zahlt und das Ding dann (gar nicht unrational) als Anlageobjekt betrachtet, wird das nicht lustig finden. Die Typen drüben bei subguns.com bekamen schon Schnappatmung, als S. Stamboulieh versuchte, die ATF auf dem Klageweg zur Neuöffnung der Registry zu zwingen. Da hängen zum Teil Altersvorsorgen dran.
  23. Die kurze Antwort lautet: Nein, außer du hast eine gültige Jagdkarte des jeweiligen Bundesstaates oder eine Sondergenehmigung als Botschaftsangehöriger oder Polizeibeamter einer ausländischen, befreundeten Nation, der beruflich in die USA mit seiner Knifte einreist. Staaten wie Washington haben zusätzliche Regelungen, die z.B. dem lokalen Sheriff erlauben, zeitlich begrenzte Waffenbesitzerlaubnisse für nonimmigrant aliens auszustellen. Wobei sich da schon die Frage stellt, ob das nicht in direktem Konflikt mit den momentan gültigen Bundesgesetzen steht.
  24. Mal etwas Feuerwaffenspezifisches zum heißen Thema dieser Tage: Trump und die Zukunft des 2nd Amendment. Derzeit finden lebhafte Debatten innerhalb von Trumps Second Amendment Coalition darüber statt, welche Maßnahmen in den kommenden vier Jahren realistischerweise pro privaten Waffenbesitz angegangen werden können und welche nicht. Bekanntermaßen hat das absurde und für Nichtfachleute völlig undurchschaubare Gesetzesgeflecht, das sich zum Thema seit grob Ende der 20er Jahre drüben wie ein Krebsgeschwür auf Staaten- wie Bundesebene ausgebreitet hat, seit dem Ende der 80er Jahre an bestimmten Stellen Risse bekommen, insbesondere bei der fast vollständigen Wiederherstellung des legalen Waffentragens. Gegenwärtig versuchen einzelne Mitglieder von Trumps 2AC, die Wünsche und Stimmung der Pros einzufangen. Innerhalb der Koalition müssen diese danach diskutiert und abgestimmt werden. Der übliche Haken: Viele der Anliegen müssen früher oder später von Abgeordneten (idealerweise) verabschiedet werden, die a) von der Materie null Ahnung haben und b) gleichzeitig von der Antilobby bearbeitet werden. Nicht alles, was kundige Szenemenschen sich dort wünschen, wird also auf absehbare Zeit Wiklichkeit werden. Auf dem Menü stehen: Die Ernennung von Verfassungsrichtern, die der textualistischen, spezifisch originalistischen Auslegungsdoktrin folgen (so wie der im vergangenen September verstorbene, legendäre Antonin Scalia). Das bedeutet, daß das 2nd Amendment von der Judikative auf absehbare Zeit weiter so verstanden wird wie zur Zeit der Gründer im 18. Jahrhundert und nicht als obsoletes Curiosum, das lediglich historische Bedeutung hat. Die gegenseitige landesweite Anerkennung von Waffenscheinen, egal von welchem Bundesstaat ausgestellt und egal in welchem Bundesstaat. Ist ausdrücklicher Bestanteil von Trumps Wahlkampfplattform. Der Bund würde die Anerkenntnis der Trageerlaubnisse via Incorporation (14. Verfassungszusatz) von oben herab erzwingen. Aus föderalistischer Sicht/Staatenrechtsperspektive eine Katastrophe. Andererseits bei Führerscheinen seit Jahrzehnten komplikationslos praktizierter Standard. Das würde unter anderem zu kuriosen Resultaten derart führen, daß z.B. Einwohner von New Jersey, die realistisch nie an ein Carry Permit kommen, gegenüber einem x-beliebigen Touristen aus Utah, der seine Glock problemlos mitbringen und scharf führen darf, im eigenen Heimatstaat benachteiligt bleiben. Abschaffung diverser waffenfreier Zonen. Postfilialen, Militärbasen, et cetera, dazu kommt aber auch das hochheikle Thema Schulen. Sofern Einrichtungen des Bundes betroffen sind, ist das durch einfache präsidiale Anordnung machbar (insbesondere bei Kasernen und Rekrutierungsbüros unkontrovers). Rückabwicklung/Streichung diverser präsidialer Executive Orders, die an diverse Behörden (allen voran ATF) zwecks Einstufung von bestimmten Munitionssorten und Waffenteilen ergangen sind. Zur Disposition stehen dabei nicht nur Obamas Anordnungen, sondern auch die all seiner Vorgänger bis einschließlich Reagan (!). Hier geht es in erster Linie um irreführenderweise "panzerbrechend" genannte Munition, die Drangsalierung von lizenzierten Händlern durch Behörden (ATF...) und ähnlichen Unfug mehr. Den National Firearms Act von 1934 zusammenkürzen - spezifischer könnten Schalldämpfer, sog. kurzläufige Gewehre (short-barreled rifles, Lauflänge <16 Zoll) und die sowjetisch anmutende Kategorie "AOW" (Any Other Weapon - alle sonstigen Waffen) daraus gestrichen, d.h. der Registrierungszwang und die Besteuerung solcher Gegenstände aufgehoben werden. Der Import von halbautomatischen Langwaffen aus ausländischer Produktion könnte wieder legalisiert werden, indem ATF angewiesen wird, den sogenannten "Eignungstest zum sportlichen Schießen" (Sporting Purposes Test), den sich diese Behörde aus dem 1968er Gun Control Act in über die Jahre immer strikterer und strikterer Auslegung zusammengereimt hat, fallenzulassen. Streichung von Abschnitt 922r des Strafgesetzbuches: Eine ominöse Bestimmung, die es verbietet, ein halbautomatisches Gewehr mit mehr als zehn genau bezeichneten Teilen aus ausländischer Produktion zusammenzusetzen. Niemand wurde deswegen je belangt, sofern bekannt. Streichung des partiellen Maschinenwaffenverbots für Private vom 19. Mai 1986 (das sog. "Hughes Amendment" zum lustigerweise Firearms Owners Protection Act genannten Hauptgesetz); Folge: Neugebaute (also nach dem bewußten 86er Stichtag) Vollautomaten wären wieder legal erwerbbar, müßten aber (vorerst?) weiterhin gem. NFA registriert und besteuert werden. Finanzierung der Wiederherstellung der 2nd Amendment-Rechte von nichtgewalttätigen Straftätern. Gegenwärtig besteht für U.S.-Bürger überwiegend keine realistische Möglichkeit, je wieder im Leben legal Waffen zu besitzen, sofern sie einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden. "Straftat" bedeutet: Alleinerziehende Mutter von drei Kindern wird von State Trooper angehalten und beim Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz erwischt, weil sie sich den nicht leisten kann und die Kinder aber trotzdem in die Schule müssen. Die Bundesgerichte haben in dieser Hinsicht bereits Zustimmung signalisiert. Die Wunschliste ist lang. Einige halluzinieren sich schon im privaten Kämmerlein die komplette Abschaffung von NFA, GCA und Co. herbei, was aber klarerweise so keine Mehrheiten kriegen kann. Dazu kommen die teilweise extrem harten Beschränkungen, die einzelne Bundesstaaten bezüglich sogenannter "Sturmwaffen" mit entnehmbaren Magazinen erlassen haben (Kalifornien hat dieser Tage erst ein Komplettverbot von Magazinen >10 Schuß verabschiedet und ist längst da, wo unsere EU-Hardliner hinwollen). Der Präsident oder auch der Kongreß können da nichts tun. Die vermutlich einzige Möglichkeit für die geplagten Seelen ist, auf bessere Zeiten am Supreme Court zu warten. Den Ansatz finde ich doch recht neumodisch. Man stelle sich vor, daß hierzulande ein hypothetisches "Kompetenzteam Waffenrecht" von sonst irgendeiner Partei nach der Bundestagswahl 2017 formlose Umfragen in den einschlägigen Foren durchführt, um rauszufinden, was die Betroffenen zur Sache meinen. Unverfroren. Populistisch.
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