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J.D.

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  1. Tjo, nur wer schreibt, der bleibt. Wußten schon die antiken Sumerer.
  2. @inst200: Genau um diese Fragen zu klären, bedürfte es eben deutlich mehr als nur der beiden Zweiseiter. Ich als Informatiker bin z.B. null qualifiziert, darauf irgendeine taugliche Antwort zu geben. Ich kenne auch die relevante juristische Fachliteratur nicht, und selbst wenn, würde ich sie nicht hineichend genau verstehen. Die beiden verlinkten Schreiben kann man zunächst natürlich dazu verwenden, uns gegenüber aufgeschlossenen MdEP mit mehr und besserer Munition für Gespräche mit Parlamentskollegen der Marken "Wackelkandidat" oder "gleichgültiger Dilettant" zu versorgen. Denn wer sich für die Tugenden dieser unserer ersten Menschenpflicht schon nicht erwärmen kann und auch sonst nix über Schießeisen weiß, wird vielleicht immerhin bei der Aussicht auf Prozeßlawinen und schlechter Presse über stümperhafte Parlamentarierpossen hellhörig. Im Klartext: Den grundsätzlich aufgeschlossenen Abgeordneten in Brüssel (empty8ish's Liste der deutschen Parlamentarier hier) die beiden Dokumente zukommen lassen mit einer kurzen (max. vier, fünf Sätze) Inhaltsangabe und dem sich anschließenden Hinweis, daß man über juristische Formalitäten bislang desinteressierte Abgeordnetenkollegen vielleicht erreichen könnte. Es ist sogar entfernt möglich, daß der ein oder andere SPDler unter den Schwatzbudeninsass..., äh, Parlamentariern auf Kenntnisnahme der angehängten PDF hin ins Nachdenken kommt. == TRENNUNG == Der Nutzen eines umfassenderen hypothetischen Rechtsgutachten wie angesprochen wäre aber noch ein anderer - mit so einem in der Hand ließen sich gezielt, unauffällig und sozusagen auf dem kleinen Dienstweg die für die Materie zuständigen Ministerialbeamten ansprechen (und zwar von den richtigen Leuten - NICHT als Mailbombenteppich von der "Basis"!). Ich wundere mich offen gesagt etwas, daß ProLegal bzw. Prof. Degenhart den Brief direkt an de Maizière gesandt haben. Kann es wirklich sein, daß man dort so naiv war? Minister treffen Entscheidungen nun einmal fußend auf den Ratschlägen und Einschätzungen ihrer Fachbeamten und sind ansonsten mit der Vertretung des Ressorts nach außen (Öffentlichkeit, Parlament und Kabinettskollegen) betraut - das, und nichts anderes ist deren Hauptaufgabe. Wenn hingegen von den Ministerialreferenten oder Staatssekretären Warnungen kämen, daß man sich juristisch in Teufels Küche begäbe, möglicherweise sogar verbunden mit schlechter Publicity in Zeiten immer größer werdender Europaskepsis bei "den Määänschen da draußen im Land"... (Copyright A.M./Hasso; nichts; nichts fürchten Minister mehr als schlechte Publicity!)
  3. Man muß dazu nicht einmal aktiv juristisch anfechten. Eine glaubwürdige Drohung wäre schon genug. Beispielsweise in Form eines ausführlichen Rechtsgutachten von jemandem, der von der Materie (Staatsrecht, Europarecht in Zshg. mit Waffen-/Verwaltungsrecht) auch etwas versteht. Ich verweise im Anhang auf zwei Dokumente, die ich bislang dazu auftreiben konnte. Einmal wäre da der besser bekannte Beschluß des Bundesrates vom November 2013: Die EU hat keinerlei Kompetenz, via "Handelsharmonisierung im Binnenmarkt" das Waffenrecht der Mitgliedsstaaten zu diktieren war da die Kernaussage. Zum anderen hat Prof. Dr. Christoph Degenhart, seines Zeichens Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig diesen Januar erst im Auftrag von ProLegal einen offenen Brief an den Bundesminister des Inneren mit seiner Fachmeinung bezüglich der aktuellen Kommissionspläne geschickt. Er kommt darin im Wesentlichen zu den gleichen Schlüssen wie der BR in 11/2013. Leider wurde es bislang versäumt, diese beiden Äußerungen entsprechend wirksam zu vermarkten. Ein umfangreicheres (und sehr teures) Gutachten über den Kommissionsentwurf von einer auf das Sachgebiet spezialisierten Kanzlei und/oder einem aus universitär verankerten Juristen bestehenden, äh, Kombinat anfertigen zu lassen, wäre natürlich potentiell noch nützlicher. Vor allem, wenn man die Ergebnisse einer solchen Studie PR-technisch einigermaßen geschickt bekannt machen würde. Prof. Degenharts Schreiben dürfte außer dem Poststellenmenschen im BMI bislang niemandem sonst groß aufgefallen sein, was schade ist. Bundesrat Drucksache 732-13(B) - 29.11.2013.pdf Offener Brief Prof. Degenhart EU-Waffenrichtlinie.pdf
  4. Wenn ich am Trapstand stehe, und um mich herum ist der Wald, über mir der blaue Himmel, die lustigen lokalen Schießopas links und rechts meine Rottennachbarn, die Scheibe fliegt, ich gehe hoch, der Schuß ruckt kurz, und die Splitter stieben danach auseinander, dann bin ich ganz in meiner Mitte. Gibt nichts Entspannenderes, Erdenderes nach zwei Tagen Critical Design Review im Job. Gräm' Dich nicht wegen Deiner deutschen Besucher. Die haben nun mal zu 80% in den Genen, daß sie allen anderen die Welt erklären können und müssen.
  5. Plus, jede blöde Hülsenbrücke und jeder upper/lower und jedes weißfertige Gehäuse würden damit über Nacht wesentliche Waffenteile.
  6. Schon. Auf dem direkt umlaufenden Ring des Staatswappens innen. Sieht man auf dem Bild nicht so gut. Das große drumherum ist dann nochmal Eichenlaub.
  7. Eh klar. Ich dachte da eher an die Ebene unterhalb der Motive, also Technik, Recht/Gesetzeslage, Delinquententum in Zahlen, usw.
  8. Schon. In einem einzigen unserer Hirne ist mehr Sachverstand zu Schießeisen enthalten als im ganzen EU-Parlament zusammengenommen. Das ist keine Untertreibung.
  9. Ein Gedanke noch zur Taktik in den Schreiben an Abgeordnete. Viele von denen (OK, die meisten) haben weder große Ahnung von der Materie, noch interessieren die sich besonders dafür. Deswegen dürfte es auch verhältnismäßig schwierig sein, solche Leute ausschließlich durch Faktenmaterial, welches auf das spezifische Thema Knarren beschränkt ist, zu erreichen. Wenn man hingegen zusätzlich noch miteinfließen läßt, daß Ihr und viele Leute aus Eurem Umfeld völlig unabhängig vom spezifischen Gegenstand - Waffen, Glühbirnen, Bankenrettung/Euro, EU-Steuern, usw. - mit jeder weiteren (formal widerrechtlichen, klick mich) Kompetenzanmaßung mehr Ärger verspürt, und daß schon heute viele Leute diesem Ärger zunehmend durch das Kreuzchen an der "falschen" Stelle Ausdruck verleihen, kriegt man eventuell mehr Aufmerksamkeit als nur durch Erläuterungen anhand von PKS-Statistiken, technischen Gegebenheiten, Verwaltungsformalien etc. Denn so ein Argument umgeht eher die Großhirnrinde und spricht das Reptilhirn des Empfängers an. Sagt ruhig, daß die Kommission und ihre Untersützter mit ihren Plänen diesen bestehenden Trend tatkräftig mit befeuern helfen. Also: Sowohl auf der Mikroebene (Fachwissen Waffen) argumentieren, als auch einen Schritt zurücktreten, das große Bild angucken und auf der Makroebene parlieren. Dabei sich bitte nicht verbal aufplustern und "digge Ärm machä", wie man bei uns im Badischen so schön sagt, sondern sachlich, kühl und emotionslos die Sachlage darstellen. Be professional.
  10. Das ist völlig indiskutabel. Die haben den Schuß buchstäblich nicht gehört. Nuja, wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
  11. Da hilft nur eines - umgehend antworten und in (wie immer) freundlichen, wohlgesetzten Worten darauf hinweisen, daß 1. wegen schwerwiegender rechtlicher Bedenken (nicht zuletzt des BKA) der Anscheinsparagraph betreffs militärisch aussehender, halbautomatischer Gewehre in Deutschland bereits 2003 unter Rot-Grün weggefallen ist, 2. sich hunderttausende von halbautomatischen Gewehren in Jägerhand befinden (nix mit "Kipplaufbüchse und Repetierer", wir leben mittlerweile im Jahr 2016!), 3. der Massenmörder von Winnenden eine Pistole und kein gefährlich-böse aussehendes halbautomatisches Gewehr benutzte; tatsächlich liegt die Deliktrelevanz solcher Waffen bei ziemlich genau Null. Die Opfer wären im Übrigen in beiden Fällen gleich tot. Bitte auch nicht vergessen, darauf hinzuweisen, daß der Bundesrat bereits zwei Mal schwerwiegende, wohlbegründete rechtliche wie auch praktische Bedenken gegen solch umfassende waffenrechtliche Regelungen auf Unionsebene geäußert hat. Und Ihr dürft ruhig auch darauf hinweisen, daß 2017 Bundestagswahlen sind und ein Einschwenken auf die Kommissionslinie in dieser Frage auch stark zunehmend außerhalb der Waffenbesitzerszene entsprechend "honoriert" würde (das ist nicht einmal gelogen).
  12. Ich find' das toll. Denen geht die Düse anscheinend immer stärker.
  13. Genau, weil für Privatpersonen ITAR auf magische Art und Weise plötzlich nicht mehr gilt. Ich bin jetzt hier raus.
  14. weissblau, kingshot und Webster haben die korrekte Antwort auf die gestellte Frage erteilt. Den Rest dürfen Hasardeure mit einer Vorliebe für orangene jump suits regeln, wie sie wollen.
  15. Kein Mensch hier hat jemals bestritten, daß es für die Ausfuhr von Waffen, deren Anbauteilen sowie Munition aus den USA legale Möglichkeiten gibt. Und ich nehme mal stark an, daß du die 150 kg Munition über einen lizenzierten Exporteur ausgeführt hast. Was Deinen Vorschlag bzgl. MFD angeht: Jeder spielt so russisch Roulette, wie es ihm am besten gefällt.
  16. Gibt es dazu irgendwelche schriftlichen Zeugnisse aus der Zeit? Der DJV wird wohl kaum ob der vielen mit MG gekeulten weißen Nashörner in Rhodesien gebarmt haben.
  17. Bitte auch beachten, daß nicht alle gun parts < 100 US$ von der Unwesentlichkeitsgrenze profitieren. Sollte der infragestehende MFD beispielsweise für die Verwendung an einer Maschinenwaffe bestimmt sein (und diese Bestimmtheit ist ziemlich unbestimmt), gibt es kein erleichtertes Verfahren.
  18. Danke für den Hinweis. Woher kommt dann die Geschichte, die Zwei-Schuß-Begrenzung sei eine Erfindung des DJV gewesen? Haben die womöglich bei der Formulierung der Berner Konvention an dieser Stelle mitgewirkt?
  19. Hallo MarkF, auch das Bundesamt für Naturschutz verlinkt bei den Anhängen I-IV lediglich auf die (offiziell gültigen) englischsprachigen Versionen. Dazu kommt, daß die Berner Konvention erst am 19. Dezember 1979 verabschiedet und am 1.Juni 1981 ratifiziert wurde. Die deutsche Ratifizierung des Abkommens datiert gar erst vom 13. Dezember 1984. §19(1) 2.c hingegen war ausweislich Bundesgesetzblatt Nr. 122 vom 1. Oktober 1976 in der heute noch gültigen Fassung schon mit dem BJagdG 1976 (also drei Jahre vor Bern) in der Welt. Die "Leipziger Theorie", wonach 19(1) 2.c die Umsetzung "Berns" im deutschen Jagdgesetz sei, stimmt also hinten und vorn nicht.
  20. Es ist gut möglich, daß wir kurzfristig Verluste einstecken werden. Es ist gut möglich, daß die Richtlinie nicht verhindert wird. Es ist möglich, daß (zumindest in Deutschland) der Kommissionsunsinn noch in nationales Recht umgesetzt wird. Allerdings besteht meinem Bauchgefühl nach mittelfristig wenig Erfolgaussicht für das Fortbestehen eines DDR-artigen Entwaffnungsregimes. Der sich verselbständigende Zeitgeist ist damit schlichtweg zunehmend inkompatibel. Growing momentum nennt man das auf der anderen Seite des großen Teichs.
  21. Wie ginge sich das dann mit dieser Pressemitteilung aus? Das liest sich für mich jetzt trotz enthaltener verbaler Weichmacher wie "Im Grundsatz" (wobei ich nicht davon ausgehe, daß der Autor des Artikels Jurist ist) so, als ob Sauer nach wie vor hinter SLB mit entnehmbarem Magazin steht.
  22. Hinweis am Rande: Minister sind (hinter Abgeordneten) so ziemlich die letzten Leute, die von den zu verabschiedenden oder exekutierenden Gesetzen etwas verstehen. Das ist schließlich auch realiter nicht die Aufgabe solcher Personen (deren Tätigkeitsfeld und Interessen liegen eher im Bereich, äh, Öffentlichkeitsarbeit). Von daher sollte man deren Äußerungen auch nicht über Gebühr Beachtung schenken. Entscheidend ist vielmehr, was die Schlüsselpersonen innerhalb der Minsterialbürokratie denken. Die sind nämlich im Gegensatz zu ihren Dienstherren auch nach der nächsten Legislaturperiode noch an Ort und Stelle.
  23. Guter Gedanke. Jedes Puzzleteil hilft.
  24. Keine schlechte Idee. Formulierungsvorschlag/was sollte/könnte drin sein: "Auch der Bundesrat hat bereits im November 2013 beschlossen (Drucksache 732-13(B)), daß die Kompetenz zur Regelung von Fragen des Waffenerechts und der inneren Sicherheit ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten verbleibt. Insbesondere ergibt sich demzufolge auch aus der Harmonisierungs- und Koordinierungsbefugnis gem. Art. 72 AEUV (Errichten und Funktionieren eines Binnenmarktes) eine solche nicht für Fragen der Erwerbs- und Besitzregelung von Schußwaffen. Zitat: Für die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar. Anders als die primär handelsbezogenen Materien der Schusswaffenrichtlinie und der Abschluss des VN-Schusswaffenprotokolls betreffen die Vorschläge zur Zulassung und zum Besitz von Schusswaffen in der Regel keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Folgerichtig haben dann auch am 19. Januar 2016 die zuständigen Bundesratsausschüsse EU, Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie Inneres gemeinsam ihre Empfehlung zur Ablehnung des nun vorliegenden Änderungsvorschlags der EU-Feuerwaffenrichtlinie abgegeben." Bitte nicht wörtlich kopieren, sonst landet das am anderen Ende als Spam gleich in Ablage rund. Jetzt muß ich mich doch noch mal schlau machen, ob die aktuell bestehende Richtlinie tatsächlich "primär handelsbezogene Materien" vs. Bestimmungen zu Erwerb und Besitz zum Gegenstand hat. Bundesrat Drucksache 584-1-15 - 18.01.2016.pdf Bundesrat Drucksache 732-13(B) - 29.11.2013.pdf
  25. Jo, das ist der Kram von damals.
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