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J.D.

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  1. ...kurze Frage: Würde der Beschwerdeführer von einer gemeinschaftlich befüllten "Karlsruher Kriegskasse" profitieren? Ich stell' mir den Spaß nicht billig vor...
  2. ...Leute, welches Urteil denn? Man könnte nach den Äußerungen hier meinen, ihr hättet besagtes Phantomschriftstück nicht nur auf dem Tisch liegen, sondern auch von vorn bis hinten gelesen. "Der Kläger" war übrigens die Behörde von MP%...
  3. Völlig richtig, Andreas81. Und Revision bedeutet eben, daß keine erneute Tatsachenfeststellung in der Revisionsinstanz mehr stattfindet, sondern das Niederinstanzverfahren lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft wird. Daher finde ich die Behauptung des unidentifizierten Facebook-Nutzers, das BVerwG hätte nicht nur gegen das OVG entschieden sondern auch noch absonderliche Behauptungen über "verbotene Gegenstände" in seinem Urteil getätigt, zweifelhaft. Hätte das BVerwG der klagenden Behörde recht gegeben, wäre es ja "nur" zu einer Rücküberweisung der Sache und erneuten Verhandlung vor dem OVG gekommen. Nur in einem Berufungsverfahren (welches aber das OVG gar nicht zugelassen hat) wäre die komplette Beweisaufnahme in Leipzig erneut durchgespielt worden. Von daher: Schön entspannt Ostern feiern und sich erst mal nicht irre schreien lassen. schiiter hat übrigens recht - CD war/ist Betroffener, hat jedoch nicht selbst vor dem OVG in Arnsberg geklagt. Dieses Urteil hat WO-User MP% damals laut eigener Aussage herbeigeführt. Ich war bislang unter dem Eindruck, das sei alles komplett CDs Ding, weil ich die Geschichte bis dato nur von anderswoher kannte.
  4. Wenn die Ausgabepraxis genauso lax gehandhabt wird wie beim Bundesamt für Verfassungsschutz, sollten auch schallgedämpfte Kurzwaffen drin sein.
  5. Der Fall war doch so: coltdragoon klagte gegen einen rechtswidrigen Eintrag auf seiner WBK "Nur mit zwei-Schuß-Magazin" oder so neben seinem auf JJS gekauften HA beim Verwaltungsgericht. Die Richterin vor dem Verwaltungsgericht hatte ihm dann absurderweise verboten, überhaupt einen frei verkäuflichen Gegenstand (ein Zehnermagazin) zu besitzen. Der Eintrag mußte dennoch erst wegen irgendeines Formfehlers gestrichen und zum Jahreswechsel dann aber wieder hinzugefügt werden. coltdragoon ging gegen diesen hanebüchenen Stuß beim OVG seines Bundeslandes vor. Das kassierte das Urteil der niederen Instanz auch sachgerecht. Daraufhin ging coltdragoons Behörde vor das Bundesverwaltungsgericht. So. Und wenn ich es noch richtig zusammenkriege, kann dieses aber nur entweder das bestehende Urteil des OVG bestätigen (d.h. keine Eintragung "Zwei-Schuß-Magazin" in der WBK) oder bei groben Mängeln in der Verfahrensführung den Fall wieder an das OVG zurückverweisen. Ein eigenes angebliches Urteil wie das skizzierte, das also dem des OVG widerspricht, wäre allein wegen des Verfahrensmodus daher nicht drin. Man korrigiere mich, falls ich das falsch sehe (ich bin kein Jurist). Aber insofern ich meiner Erinnerung traue, sollte man diesen Facebook-Post erst einmal mit Vorsicht genießen.
  6. Meinst Du coldragoons Prozeß rund um die Zwei-Schuß-Magazinsache? Den können wir zumindest hier leider nicht mehr fragen. Quelle des Gerüchts? EDIT: Gerade drüben gesehen.
  7. So komisch sich das jetzt anhören mag, aber Minister und Kommissare sind auf der Liste der einflußreichen Entscheider ziemlich weit unten. Das meine ich völlig ernst. Übernommen haben längst die Technokraten in den mittleren und oberen Etagen der permanenten Beamtenschaft. Minister kommen und gehen laufend, aber nach Jahrzehnten ist der einstige Sachbearbeiter vielleicht Staatssekretär. Von daher würde ich mein Hauptaugenmerk nicht auf solche Schauveranstaltungen wie die gerade eben legen, Die Darsteller sind größtenteils Galleonsfiguren, die mehr als nur gelegentlich aufgrund von Kompromiß- oder Proporzentscheidungen von weitestgehend unbekannten Leuten in diversen Gremien als Kandidat für irgendwas ausgehandelt und verschachert worden sind. Angefangen beim Kreistag ihrer Partei, und ab da werden diese Figuren dann nach oben weitergereicht.
  8. (Und hat immenses Potential, ein kolossales Milliardengrab zu werden. Zigdutzende nationaler Datenbanken mit völlig unterschiedlichen Inhalten und Formaten gleichzuschalten oder auch nur via Schnittstellen aneinanderzukoppeln ist entweder a) eine echte Ritterkreuzaufgabe oder b) eine Gelegenheit, für zynische IT-Dienstleister sich ein Jahrzehnt oder so vom Steuerzahler durchfüttern zu lassen, bis man dann doch breit grinsend das Handtuch wirft ob unklarer Nutzeranforderungen und der zu großen Komplexität der Aufgabe. Nuja, back on topic.)
  9. Was ich meine, ist, daß gerade wir eben nicht länger in die Öffentlichkeit mit dem Bild eines vom Rest der Menschheit getrennten Spezialistenhäufleins gehen sollten. Das ist ja der gerade der vermaledeite nullte Schritt, mit dem das seit 1972 von der Politik praktizierte Teile und Herrsche so erfolgreich seinen Anfang genommen und uns in die Lage, in der wir uns heute befinden, gebracht hat. Daß dann noch weiter unterteilt und gegeneinander ausgespielt wird, geschenkt. Aber falls auf dem Flyer irgendeine Person abgebildet werden soll, wäre ein für den unbedarften Betrachter leicht zugänglicher, sympathisch wirkender Allerweltsmaxmustermann viel vorteilhafter als ein Lodenjockel auf dem Ansitz oder ein in die eiserne Jungfrau eingezwängter KK-Olympionik. Für letztere beide interessiert sich nämlich, mit Verlaub, da draußen keine Sau.
  10. Ich halte es für taktisch extrem unklug, den Betroffenenkreis künstlich auf das doch sehr überschaubare Häuflein von (wieder einmal) Jägersportschützensammlern ("Legalwaffenbesitzer") zu beschränken. Es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, daß hier nur die "üblichen Verdächtigen" für sich eine bequemere Nischenexistenz einfordern.
  11. Auf der ersten Seite nix mit Knarren, auf der Rückseite kann man das schon bringen.
  12. Vater, Mutter, zwei Kinder blicken freundlich in die Kamera. Eltern mit geholsterten Pistolen. Untertitel: "Wir übernehmen Verantwortung."
  13. +1 für Initiative und Optimismus. Alles, was die Sache irgendwie in den öffentlichen Raum bringt, ist gut.
  14. Mit Zeugen Jehovas oder Scientologen kann man genausowenig diskutieren. Doktrinäre Sektierer, die sich auf einer vom Weltgeist aufgetragenen Mission wähnen, filtern die Realität samt ihren Fakten einfach aus. Berlin, Brüssel, Paris, London, usw. - alles von der Außenwelt weitgehend entkoppelte Bunker, in denen verbissen auf den Endsieg gehofft wird.
  15. Wenn du da mal sowohl Abstraktionsvermögen in als auch Interesse des unbedarften Bürgers an diesem Themenkomplex nicht überschätzt.
  16. Nein, die Verschärfungen richten sich gegen den absolut richtigen Personenkreis aus Sicht der Brüsseler Granden. Jedem einzelnen Befürworter derselben ist auch seit Jahren klar, daß die Sache mit "Terrorismus" nichts zu tun hat. Von naiven Mißverständnissen wie diesem lebt deren PR-Maschinerie.
  17. Von vielen Abgeordneten in den Auschüssen kamen Widerworte. Ebenso von einigen nationalen Regierungen in Skandinavien und Osteuropa. Das Procedere geht auch langsamer vonstatten als ursprünglich angekündigt (wäre es nur nach der Kommission gegangen, hätten wir seit 1.3. de facto britisches oder australisches Waffenunrecht überall in Europa). Die Kommission ist aber nicht ein Jota von ihrem Vorschlag abgerückt. Im Gegenteil, man tönt sogar noch aggressiver herum als am 18.11. (Magazine als wesentliche Waffenteile registrieren, kategorisches Halbautomatenverbot und nicht nur B7).
  18. Eine "illegale" Waffe ist vor allem eins: ein Politiker- und Behördenfuzzihirngespinst.
  19. Daß dem Händler nix passiert, ist nicht gesagt. Der Rest stimmt. Vor allem das mit "Kumpel bringt was mit 'rüber". Heiße Kiste. Beschwert euch beim Kongreß oder BATFE, nicht bei mir - don't shoot the messenger.
  20. Du hast in dem Fall hier eben nichts bekommen, und die haben also das Paket auch nicht rausgelassen. CBP hat natürlich zusätzlich zur Ware noch die Daten des Adressaten. Eine solche Unterscheidung kennen die ITAR-Bestimmungen nicht. Die von mir verlinkte munitions list hat lediglich den Zweck, sicherzustellen, daß kein auch nur entfernt mit Feuerwaffen in Beziehung stehendes Teil vergessen wurde. Selbst ein einfacher einzelner Haltebolzen für einen Hinterschaft ist exportbeschränkt.
  21. Ja genau das und nichts anderes ist doch beabsichtigt.
  22. Hat eigentlich irgendein Mitgliedsstaat sonst außer DE und AT die Einführung eines nationalen Waffenregisters umgesetzt?
  23. Über die Folgen des Erwischtwerdens bei ITAR-Verstößen habe ich auch schon die unterschiedlichsten Sachen gehört. Von "Wird eingelagert, bis nachträglich doch noch eine Exporterlaubnis vorgelegt wird" bis hin zu "Bei Einreise verhaftet und in orangenen Pyjama gesteckt" war da alles dabei. Es hängt eventuell auch davon ab, in welchem Umfang man verstößt. Eine beschissene Montagebasis wiegt da eventuell weniger schwer als eine Kiste voller DPMS-Büchsen. Der Zoll kann angesichts der schieren Masse natürlich gar nicht alle Pakete kontrollieren und ist auf's Stichprobennehmen angewiesen. Daher hört man ja auch ständig von "Also ich hab das einfach bei Amazon.com bestellt und es ging problemlos durch". Klar kann das klappen. Muß aber nicht.
  24. Mußt aber erst Staatsbürger werden, sonst gibt's dort keine Knarren.
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